Jetzt kommt die Verteidigung. Regina Rick startet mit einem Frontalangriff und zitiert aus E-Mails zwischen Jacqueline Aßbichler und Wolfgang Fiedler. Jene E-Mails, die Gegenstand des Befangenheitsgesuchs waren. "Mit dieser an Deutlichkeit nicht zu überbietender Präzision", stehe bereits fest, dass das Urteil schon fest stehe. Rick fordert Freispruch - und setzt sich.
Quelle:
https://www.abendzeitung-muenchen.de/bayern/amok-warnung-beim-hanna-prozess-staatsanwalt-plaediert-auf-gefaehrliche-koerperverletzung-mit-mord-art-964663XluX schrieb:Wie schon vermutet keine Tatortzeugin, geschweige denn ein Video.
Na ja, die Tatortzeugin wurde nicht im Newsticker erwähnt, das bedeutet zum einen nicht, dass der Staatsanwalt sie nicht erwähnt hat. Fiedler hat ja offenbar fast eine ganze Stunde gesprochen, wir haben hier wieder mal nur Häppchen vorgelegt bekommen. Meiner Meinung nach kann man sich daraus keine Meinung bilden, wie überzeugend seine Argumente und damit sein Plädoyer.
Zum anderen muss er auch nicht jedes einzelne Indiz in seinem Plädoyer erwähnen. Er hat einen anderen Kenntnisstand. Für uns bzw. für viele hier ist die Tatortzeugin das Zünglein an der Waage, dass uns zwischen Überzeugung und Zweifel entscheiden lassen soll. Aber wir haben eben auch nicht an jedem Tag im Prozess gesessen, alle Argumente gehört, die Akten gelesen, die Zeugen persönlich beobachtet. Stattdessen immer nur Info-Schnippselchen aus zweiter Hand.
Selbst wenn er sie nicht erwähnt hat, heißt das nicht, dass es sie und die Aussage nicht gegeben hat. Es kann auch einfach sein, dass der StA die anderen Indizien für belastend genug hier und die Sichtung als eher sekundäres Indiz gewertet hat. Er kann sie auch aus taktischen Gründen nicht erwähnt haben, um für die Verteidigung kein Tor aufzumachen, darauf rumzuhacken, man wisse ja gar nicht, wo genau der Tatort ist.