mjk-17 schrieb:Die Info, dass die Revision als unbegründet UND unzulässig erachtet wird ist schon eher Semi gut.
Im allgemeinen folgt der BGH der GBA zu ca. 90%, wenn Sie eine Revision als nicht vertreten sieht.
Bei den Revisionen, die der GBA vertritt entspricht die Erfolgsquote dagegen fast schon zwei
Dritteln.
Ist also reine Statistik :D
Als reine Statistik würde ich das jetzt nicht sehen.
Der GBA ist ja nun nicht gerade ein Laie und auch kein juristischer Anfänger. Bis er das gelandet ist, wo er sitzt, hat er Tonnen an Berufserfahrung gesammelt und wahrscheinlich auch eher herausragende Leistugen gebracht.
Und ein Revisionsantrag ist halt kein Glücksspiel und die zuständigen Richter können auch nicht willkürlich entscheiden, wie sie so einen Antrag bescheiden. Es gibt halt bestimmte Regeln, denen er entsprechen muss und dann gibt es bestimmte Gründe, die man anführen kann, die Grund geben, ihm stattzugeben.
Ich denke also, dass ein GBA schon eine ganz gute Urteilsfähigkeit haben dürfte, ob so eine Antrag zulässig ist und ob darin eine ausreichende Begründung angeführt wird.
Ich finde, dass viele Wald- und Wiesenanwälte in so Statements nach einem verlorenen Prozess fast schon reflexartig ankündigen, dass man "auf jeden Fall in Revision gehen" will. Das kommt immer so rüber, als sei das einen Art zweite Runde, in der man es ja noch mal versuchen kann. Zu dem Zeitpunkt der vollmundigen Ankündigung kennen sie ja nicht mal die Urteilsbegründung, können auch gar nicht abschätzen, ob sie überhaupt etwas finden, mit dem sie so einen Antrag begründen können (es sei denn dass schon im Prozess offenkundig Prozessmängel passiert sind).
Wenn ich wegen so einer schweren Strafttat verurteilt worden wäre, würde ich mich vielleicht auch so an jeden Strohhalm klammern, immerhin ist es die letzte Chance, dass das Urteil doch nicht rechtskräftig wird und ich drumrumkomme. Aber das fürht halt dazu, dass die meisten solcher Anträge dann keinen Erfolg haben.