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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.518 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

21.01.2025 um 16:29
Zitat von LanzaLanza schrieb:Ist die Stellungnahme vom gleichen GBA, der selbst nicht bzgl. des Magdeburg Anschlags tätig werden wollte?
Meinst du Jens Rommel?
Da geht's jetzt aber weniger darum, was er wollte oder nicht wollte. Zumal ja jetzt klar ist, dass Magdeburg nicht in seinen Aufgabenbereich fällt. Das kann er sich nicht so einfach aussuchen, ob er gerade Lust drauf hat.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

21.01.2025 um 17:14
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Sieht im allgemeinen jetzt schon sehr schlecht für den Verurteilten aus.
Inwiefern schlecht? Beziehung sagen wir inwiefern schlechter?

Habe bisher nicht das Gefühl gehabt, dass das ein besonderer Wegzeiger ist. Ich finde das ist sogar ziemlich häufig, dass der GBA keinen Grund sieht ein Urteil aufzuheben und dann wird es vom Senat doch gemacht.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

21.01.2025 um 17:33
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Habe bisher nicht das Gefühl gehabt, dass das ein besonderer Wegzeiger ist. Ich finde das ist sogar ziemlich häufig, dass der GBA keinen Grund sieht ein Urteil aufzuheben und dann wird es vom Senat doch gemacht.
Ich verstehe diese Stellungnahme eh nicht. Hat er da irgendeine Funktion in so einem Verfahren, also ist er eine offizielle Kontrollinstanz? Oder gibt er einfach nur öffentlich seinen Senf dazu?

Wenn er dabei keine Funktion hat, kann man es ja fast als freundliche Dienstleistung gegenüber den einreichenden Strafverteidigern sehen, wenn er sagt, dass der Antrag zum Teil unberechtigt und zum Teil unbegründet sei, denn die können ja jetzt wohl noch mal nacharbeiten.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

21.01.2025 um 18:11
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Inwiefern schlecht? Beziehung sagen wir inwiefern schlechter?

Habe bisher nicht das Gefühl gehabt, dass das ein besonderer Wegzeiger ist. Ich finde das ist sogar ziemlich häufig, dass der GBA keinen Grund sieht ein Urteil aufzuheben und dann wird es vom Senat doch gemacht.
Die Info, dass die Revision als unbegründet UND unzulässig erachtet wird ist schon eher Semi gut.
Im allgemeinen folgt der BGH der GBA zu ca. 90%, wenn Sie eine Revision als nicht vertreten sieht.
Bei den Revisionen, die der GBA vertritt entspricht die Erfolgsquote dagegen fast schon zwei
Dritteln.

Ist also reine Statistik :D


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

21.01.2025 um 18:14
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Ich verstehe diese Stellungnahme eh nicht. Hat er da irgendeine Funktion in so einem Verfahren, also ist er eine offizielle Kontrollinstanz?
Das kommt auf die Definition von „Kontrollinstanz“ an. Nicht, wie man den BGH als Kontrollinstanz sieht. Er macht Praktisch das, was der Staatsanwalt bei einem Strafverfahren macht. An sich geht man natürlich schon davon aus, dass er neutral nach den rechtlichen Voraussetzungen drauf schaut, aber das ist kein Richter oder nicht der Verteidiger des Angeklagten, sondern eine Exekutive Behörde.


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21.01.2025 um 18:20
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Die Info, dass die Revision als unbegründet UND unzulässig erachtet wird ist schon eher Semi gut.
Im allgemeinen folgt der BGH der GBA zu ca. 90%, wenn Sie eine Revision als nicht vertreten sieht.
Bei den Revisionen, die der GBA vertritt entspricht die Erfolgsquote dagegen fast schon zwei
Dritteln.
Das glaube ich sofort. Das liegt aber natürlich auch irgendwo in der Natur der Sache und entspricht ja auch ungefähr den Durchschnittlichen Erfolgsquoten bei einer Revision. Ähnliche Mechanismen kennt man generell schon aus den vorherigen Etappen.

Beeindruckender wäre es, wenn bei fast jedem aufgehoben Urteil auch der GBA der Verteidigung gefolgt wäre. Und das ist nicht unbedingt mein Eindruck.

Und was ist das Unzulässige angeht, wäre es natürlich einfacher wenn wir wüssten, um was es geht.


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21.01.2025 um 18:43
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Das glaube ich sofort. Das liegt aber natürlich auch irgendwo in der Natur der Sache und entspricht ja auch ungefähr den Durchschnittlichen Erfolgsquoten bei einer Revision. Ähnliche Mechanismen kennt man generell schon aus den vorherigen Etappen.
Das ist korrekt, aber jetzt weißt du ja worauf meine Aussage sich bezieht.
Hätte der GBA das Gegenteil geäußert, dann hätten wir ne ganz andere Diskussionsgrundlage :D
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Beeindruckender wäre es, wenn bei fast jedem aufgehoben Urteil auch der GBA der Verteidigung gefolgt wäre. Und das ist nicht unbedingt mein Eindruck.
Hab mal auf die schnelle geschaut, aber finde hierzu keine Zahlen... Wäre natürlich interessant wie hier die Quote liegt.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Und was ist das Unzulässige angeht, wäre es natürlich einfacher wenn wir wüssten, um was es geht.
Da bin ich bei dir.


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21.01.2025 um 18:53
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Die Info, dass die Revision als unbegründet UND unzulässig erachtet wird ist schon eher Semi gut.
Im allgemeinen folgt der BGH der GBA zu ca. 90%, wenn Sie eine Revision als nicht vertreten sieht.
Bei den Revisionen, die der GBA vertritt entspricht die Erfolgsquote dagegen fast schon zwei
Dritteln.

Ist also reine Statistik :D
Als reine Statistik würde ich das jetzt nicht sehen.

Der GBA ist ja nun nicht gerade ein Laie und auch kein juristischer Anfänger. Bis er das gelandet ist, wo er sitzt, hat er Tonnen an Berufserfahrung gesammelt und wahrscheinlich auch eher herausragende Leistugen gebracht.

Und ein Revisionsantrag ist halt kein Glücksspiel und die zuständigen Richter können auch nicht willkürlich entscheiden, wie sie so einen Antrag bescheiden. Es gibt halt bestimmte Regeln, denen er entsprechen muss und dann gibt es bestimmte Gründe, die man anführen kann, die Grund geben, ihm stattzugeben.

Ich denke also, dass ein GBA schon eine ganz gute Urteilsfähigkeit haben dürfte, ob so eine Antrag zulässig ist und ob darin eine ausreichende Begründung angeführt wird.
Ich finde, dass viele Wald- und Wiesenanwälte in so Statements nach einem verlorenen Prozess fast schon reflexartig ankündigen, dass man "auf jeden Fall in Revision gehen" will. Das kommt immer so rüber, als sei das einen Art zweite Runde, in der man es ja noch mal versuchen kann. Zu dem Zeitpunkt der vollmundigen Ankündigung kennen sie ja nicht mal die Urteilsbegründung, können auch gar nicht abschätzen, ob sie überhaupt etwas finden, mit dem sie so einen Antrag begründen können (es sei denn dass schon im Prozess offenkundig Prozessmängel passiert sind).
Wenn ich wegen so einer schweren Strafttat verurteilt worden wäre, würde ich mich vielleicht auch so an jeden Strohhalm klammern, immerhin ist es die letzte Chance, dass das Urteil doch nicht rechtskräftig wird und ich drumrumkomme. Aber das fürht halt dazu, dass die meisten solcher Anträge dann keinen Erfolg haben.


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21.01.2025 um 19:26
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Wenn ich wegen so einer schweren Strafttat verurteilt worden wäre, würde ich mich vielleicht auch so an jeden Strohhalm klammern, immerhin ist es die letzte Chance, dass das Urteil doch nicht rechtskräftig wird und ich drumrumkomme. Aber das fürht halt dazu, dass die meisten solcher Anträge dann keinen Erfolg haben.
Das ist richtig, das ist der Normalfall. Klar auch im Badewannenunfall wird das auch dieser Strohalm gewesen sein. Aber ich habe das Urteil gelesen und in meinen Augen ist es nicht nachvollziehbar. Ich denke, das kann auch ein Laie beurteilen, schließlich traut man bei der gerichtlichen Entscheidung auch Laien zu, zu beurteilen, was Recht ist.

Wenn ich da diese Bewertung des Knastzeugen ansehe, sträuben sich bei mir die Haare. Es gibt noch deutlich mehr Punkte, die nicht annähernd ausreichend gewürdigt wurden und die entscheidungserheblich sind. Leider hat die bayrische Justiz aktuell dafür gesorgt, dass wir hier nicht darüber konkret diskutieren können.

Ja, dei StA hat nun ihre Meinung kundgetan, aber das hilft nichts. Sollte hier doch der Revision stattgegeben werden, dann muss man sich fragen, welche Existenzberechtigung die GStA überhaupt hat. Sie hätte dann in diesem Fall dann zu einer weiteren Verfahrensverzögerung geführt.

Es hilft einfach nur abzuwarten, vielleicht wird doch noch wieder dass Urteil veröffentlicht, ich habe diesbzgl. jedoch wenig Hoffnung.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

21.01.2025 um 19:32
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Als reine Statistik würde ich das jetzt nicht sehen.
Du musst meine Aussage im Kontext sehen.
Es ist sehr wohl Statistik, dass es bedeutend schlechtere Erfolgsaussichten auf eine erfolgreiche Revision gibt, wenn der GBA diese als unzulässig/unbegründet, oder am besten beides sieht. Die Entscheidung ist natürlich kein Hütchenspiel, sondern beruht auf Tatsachen.
Falls du das meintest.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Der GBA ist ja nun nicht gerade ein Laie und auch kein juristischer Anfänger. Bis er das gelandet ist, wo er sitzt, hat er Tonnen an Berufserfahrung gesammelt und wahrscheinlich auch eher herausragende Leistugen gebracht.
Die Tatsache, dass da wohl einer der kompetentesten Juristen Deutschlands sitzt steht eigentlich außer Frage.
Da landest du nicht von ungefähr.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Ich denke also, dass ein GBA schon eine ganz gute Urteilsfähigkeit haben dürfte, ob so eine Antrag zulässig ist und ob darin eine ausreichende Begründung angeführt wird.
Definitv, das hat ja auch keiner angezweifelt.
Es ist aber auch Tatsache, dass teilweise entgegen der Einschätzung des GBA entschieden wird.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Ich finde, dass viele Wald- und Wiesenanwälte in so Statements nach einem verlorenen Prozess fast schon reflexartig ankündigen, dass man "auf jeden Fall in Revision gehen" will. Das kommt immer so rüber, als sei das einen Art zweite Runde, in der man es ja noch mal versuchen kann.
Ist ja auch ihr gutes Recht diese Möglichkeit wahrzunehmen.
Die Erfolgsaussichten sind ja eher bescheiden, aber man will sich auch nichts vorwerfen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

21.01.2025 um 19:54
Zitat von LentoLento schrieb:Das ist richtig, das ist der Normalfall. Klar auch im Badewannenunfall wird das auch dieser Strohalm gewesen sein. Aber ich habe das Urteil gelesen und in meinen Augen ist es nicht nachvollziehbar. Ich denke, das kann auch ein Laie beurteilen, schließlich traut man bei der gerichtlichen Entscheidung auch Laien zu, zu beurteilen, was Recht ist.
Bringt uns halt nicht weiter, bis wir es wieder hier diskutieren können. Ich finde ja auch, dass da einige Sachen zu markieren wären, auch eben sehr wohl Sachen, die mir zumindest bisher noch nicht so in der Form bekannt waren. Aber ist jetzt halt nicht.
Zitat von LentoLento schrieb:Es hilft einfach nur abzuwarten, vielleicht wird doch noch wieder dass Urteil veröffentlicht, ich habe diesbzgl. jedoch wenig Hoffnung.
Das hoffe ich auch. Aber es wurde „versprochen“. Da erwarte ich mir eigentlich mehr Verbindlichkeit und Pünktlichkeit , als wenn man einen Kifferfreund zum Döner holen schickt. Also hoffen wir mal.
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Die Tatsache, dass da wohl einer der kompetentesten Juristen Deutschlands sitzt steht eigentlich außer Frage.
Da landest du nicht von ungefähr.
Klar, sie können messbare deutlich überdurchschnittliche Leistungen nachweisen, sonst wären sie schon gar nicht zu ihren vorherigen Station gekommen. Ob aber ab einem gewissen Punkt, die Kompetenz immer weiter steigt, ich weiß ja nicht. Bei Chefärzten bezweifle ich, dass die besser als alle Oberärzte sind und sie nur die Leistung dahin gebracht hat. Jetzt ist ein Krankenhaus was anderes als die Deutsche Justiz, haben sich ja bekanntlich auch schon Leute eingeklagt und ich denke jetzt auch nicht an konkrete Leute oder den Jetzigen, das kann ich nicht beurteilen. Dazu kommt ja noch, dass der GBA ja fast schon ein politisches Amt ist, also ich glaube zu innovativ oder exzentrisch darfst du da nicht sein.


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21.01.2025 um 20:01
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Dazu kommt ja noch, dass der GBA ja fast schon ein politisches Amt ist, also ich glaube zu innovativ oder exzentrisch darfst du da nicht sein.
Das ist aber auch kein Amt, an dem man Innovationsbegeisterung und Exentrik Charaktereigenschaften sind, die einem zu zu besonders guten leistungen auf dem Posten befähigen würden. Es geht da zu allererst mal darum zu kontrollieren, ob die geltenden Gesetze und Vorschriften angewendet wurden und ob eine Begründung, warum ein Urteil nicht geltendem Recht entspricht nachvollziehbar ist oder nicht. Er ist weder rechtssprechend noch kann er neue Gesetze etablieren.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

21.01.2025 um 20:16
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Das ist aber auch kein Amt, an dem man Innovationsbegeisterung und Exentrik Charaktereigenschaften sind, die einem zu zu
Das sollte auch eine charmante Über-oder Untertreibung sein.

Grundsätzlich sind das für keine Position in der Justiz, Eigenschaften die von Nöten sind. Aber auch ohne gleich neue Gesetze verabschiedet zu haben, gab es ja durchaus schon Richter, die neue und Eigene Ansätze versuchen und sehr engagiert sind, die aber keine Musterkarriere hinlegen.

Man kann es ja noch viel einfacher runter brechen, gerade bei dem Amt sind die Plätze etwas begrenzt und der amtierende GBA müsste dann besser als alle Anderen m irgendwie in Frage kommenden sein? Ich glaube kaum, dass man das so rausfiltern oder so sagen kann.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

21.01.2025 um 21:13
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Man kann es ja noch viel einfacher runter brechen, gerade bei dem Amt sind die Plätze etwas begrenzt und der amtierende GBA müsste dann besser als alle Anderen m irgendwie in Frage kommenden sein? Ich glaube kaum, dass man das so rausfiltern oder so sagen kann.
Nein, aber das kann man ja bei keinem Amt, weder in der Justiz noch bei den Chefärzten oder sonst wem. Es zählen auch immer andere Faktoren, wie z.B. die allgemeine politische Einstellung, der Umgang mit Mitarbeitern, Kollegen, Vorgesetzten, Vitamin B, Netzwerke, Glück oder Pech etc.
Und eben nicht nur im öffentlichen Dienst, sondern auch in jedem Unternehmen, vom Weltkonzern bis Garagenklitsche. Der ders nach ganz oben schafft ist natürlich nicht automatisch der beste seines Faches und schon gar nicht in allen Bereichen, für die er damit die Verantwortung zugebilligt bekommt.

Trotzdem denke ich halt, dass da ein Mann mit ordentlich Berufserfahrung sitz, der da zudem noch relativ neutral drauf schauen dürfte. Ich bin eben nicht der Meinung, dass ein StA vom Prinzip her immer "gegen den Angeklagten /Verurteilten" ist. Das ist nicht sein Job und die wenigsten StA dürften diese Einstellung haben. Das wird nur in Krimis und Romanen gerne so dargestellt.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

21.01.2025 um 22:23
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Trotzdem denke ich halt, dass da ein Mann mit ordentlich Berufserfahrung sitz, der da zudem noch relativ neutral drauf schauen dürfte. Ich bin eben nicht der Meinung, dass ein StA vom Prinzip her immer "gegen den Angeklagten /Verurteilten" ist. Das ist nicht sein Job und die wenigsten StA dürften diese Einstellung haben. Das wird nur in Krimis und Romanen gerne so dargestellt.
Nun, da brauchst Du Dir nur den Badewannenunfall ansehen, da hatte sich die StA bis zuletzt gegen die Wiederaufnahme gestellt. Und was war im Hauptverfahren. Eigentlich hätte man erwartet, dass sie nun die Ansicht, die sie vor der Stattgabe der Wiederaufnahem hatte einfach öffentlich vertritt. Aber was war? Nur belangloses kam von ihr, nichts, was die durch sie verursachte Verzögerung von 5 Jahren im Ansatz rechtfertigte. Das größte Problem der Justiz in D ist (vermutlich trifft das auch für viele andere Länder auch zu) Fehler zuzugeben. Zwar findet man das in anderen Berufen genauso, aber in der Justiz ist es noch fataler, denn so werden die Verfahren unnötig verzögert, u.U. bleibt Unrecht bestehen, sie wirkliche Fehlerrate der Justiz kennt niemand.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

22.01.2025 um 00:30
Zitat von GrillageGrillage schrieb:der da zudem noch relativ neutral drauf schauen dürfte.
Ich würde behaupten, der schafft da gar nicht selbst überall draufzuschauen.

Es heißt so schön GBA.

Parallel zu dieser Revisions Stellungnahme wurde bekanntgegeben, dass der Magdeburg Anschlag nicht übernommen wird.

Da wird es doch bei diesen unterschiedlichen Themen verschiedene Bereiche / Teams geben, die die wesentliche Arbeit leisten.

Und zum Schluss setzt der sein Otto vllt drunter?

Aber der guckt sich doch nicht alle Sachen im Detail an ? :
Auch bei den Strafsenaten sind die Zahlen höher als im Vorjahr: Die der Neueingänge belief sich im Jahr 2021 insgesamt auf 3.705 und lag damit über dem Vorjahresniveau (3.397).
Quelle: https://www.lto.de/recht/justiz/j/bgh-rueckblick-jahr-2021-taetigkeitsbericht-bilanz-verfahren

Von daher ist seine eigene Expertise dann erstmal zweitrangig.
Zitat von LentoLento schrieb:Nun, da brauchst Du Dir nur den Badewannenunfall
Interessant bleibt bzgl. Badewannenunfall immer wieder zu betonen, dass die unfähige Ermittlerin dort Diana U. Hier in der Aschau Sache auch zentral beteiligt war.


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