Hanna W. tot aus der Prien geborgen
19.03.2024 um 12:02CharliesEngel schrieb:Als Schöffin wäre ich fehl am Platz gewesen, wenn ich die Angeklagten ausschließlich aus der Warte meines kleinen gutbürgerlichen, glücklich verlaufenen Lebens als Frau beurteilt hätte.Niemand beurteilt ihn ausschließlich aus der Warte seines eigenen Lebens.
Das Gericht wird auch nicht moralisch darüber urteilen, ob es in Ordnung ist, sich Gewalt gegen Frauen zeigende Pornos anzuschauen. Auch nicht, ob es moralisch okay ist, seine Cousine beim Umziehen durch einen Türspalt zu fotografieren. Oder einer Frau, die NEIN gesagt hat, 2 x an den Oberschenkel zu greifen und "die Hand nach oben wandern zu lassen".
Das Gericht wird beurteilen, ob es S.T. für schuldig hält, Hanna überfallen und getötet zu haben. Der Pornokonsum in der Zeit vor dieser Tat ist in den Augen des einzelnen Richters vielleicht nicht moralisch verwerflich, dem Altersdurchschnitt entsprechend und (je nach Inhalt) auch nicht juristisch verboten und strafbar.
Trotzdem kann man nicht einfach leugnen, dass der Angeklagte es offenbar sexuell erregend fand, wenn Frauen durch Gewaltanwendung (bis hin zur Tötung) erniedrigt und zu sexuellen Handlungen gezwungen werden. Und das einen Bezug zur Tat haben kann und somit ein Indiz ist, mit dem sich die Richter auseinandersetzen müssen.