Karajana schrieb:Nein, das kann nicht nur ein Täter wissen. Denn dann wäre ich ebenso Täterin. Ich hatte, wie einige andere auch bereits hier im Forum über einen Stein spekuliert, bevor ST überhaupt befragt wurde.
Daran können die Meisten sich noch gut erinnern, dass Steine im Spiel waren, bevor der Jogger öffentlich in Erscheinung getreten ist.
Karajana schrieb:Auch das ist einfach nicht richtig.
Ein User hat hier bereits Presseartikel verlinkt, in denen davon sehr wohl die Rede war, bevor das angebliche Geständnis statt fand.
Baumgärtel sprach zum Zeitpunkt der Verhaftung bereits von fehlenden DNA Spuren.
Ja.
Karajana schrieb:Ausserdem wurde nie bestritten, dass ST sich mit M über die ihm vorgeworfene Tat inklusive ihm bekannter Details unterhalten hat. Das muss nicht zwangsläufig im Rahmen eines Geständnisses passiert sein.
Täterwissen gab es einfach nicht in dieser Aussage
Das finde ich ist ein interessanter Punkt. Das Gericht findet das nicht so, es wär ihm keine Begründung für die Öffentlichkeit wert.
Karajana schrieb:Auch wenn ich zum Großteil davon ausgehe, dass ST der Täter ist, Überzeugend ist die Urteilsbegründung für mich nicht. Restzweifel bleiben.
Allerdings.
Ich meine, ich bin ja nicht blöd. Es ist immer schwer sich vorzustellen, dass da das große Phantom frei rumläuft, aber ich habe Zweifel. Und die konnten durch teilweise falsche Wiedergaben und sich selbst widersprechenden Argumenten nicht ausgemerzt werden.
Unabhängig vom Inhaltlichen kam mir aber etwas zu kurz, dass der Vortrag an sich kaum mehr an Peinlichkeit zu überbieten war. Wenn ich mir vorstelle wie positiv ich anfangs über das Gericht geschrieben habe, ist das schon sehr enttäuschend.
Dass das Gericht sich nicht sparen wird, sich mit dem Verhalten der Verteidigung zu beschäftigen, war mir klar. Das werden einige auch als verdient empfinden, ändert aber nichts an der Tatsache, dass es nicht normal ist, das am Anfang, am Ende und besonders in der Mitte zu machen. Die schlechte Begründung hierfür, dass das notwendig für Erklärungen ist, macht es nicht besser. Insgesamt dürfte sich ein gutes Drittel der Begründung damit beschäftigt haben.
Wofür der Griff in den Heimwerkerkasten notwendig war, habe ich auch nicht ganz verstanden.
Besonders kreativ und ernst zunehmend war auch die Begründung bezüglich Lea. Würde mich interessieren, ob das in der schriftlichen Urteilsbegründung auch so hergenommen wird. Ich glaube mal nicht. Aber ohne dieses Beispiel dürfte die Begründung, warum die Anderen nichts gehört haben und man dann trotzdem aussagt man hat sich unterhalten, einen Satz in Anspruch nehmen.
Wobei ich mich Frage, warum das Gericht, wenn es nicht gemerkt hätte, dass Rick den Zeugen übersehen hat, dann auch gesagt hätte man hätte sich mit ihr darüber unterhalten. Denn das wäre ja die zwingende Folge.