Hanna W. tot aus der Prien geborgen
um 11:35Bevor ich jetzt das Rad neu erfinde, kann ich nur empfehlen, sich diesen sorgsamst zusammengestellten Beitrag durchzulesen.
Ich zitiere diesen Beitrag nicht, weil dabei die unterschiedlichen Hervorhebungen und Schriften nicht mehr sichtbar wären und damit die Übersichtlichkeit verloren ginge.
Beitrag von Schneewi77chen (Seite 175)
Schöner und einleuchtender kann ich es wahrlich nicht ausführen.
Ich zitiere diesen Beitrag nicht, weil dabei die unterschiedlichen Hervorhebungen und Schriften nicht mehr sichtbar wären und damit die Übersichtlichkeit verloren ginge.
Beitrag von Schneewi77chen (Seite 175)
Schöner und einleuchtender kann ich es wahrlich nicht ausführen.
cododerdritte schrieb am 14.02.2024:In dem Zeugenaufruf steht:
Wer hat insbesondere in den frühen Morgenstunden des Montags Wahrnehmungen in der Gemeinde Aschau im Chiemgau oder im Umfeld gemacht?Da steht nichts von "relevanten" Wahrnehmungen. So etwas wird bewusst nicht in solche Aufrufe reingeschrieben, eben weil Leute sich sonst sagen, dass sie ja "nichts" gesehen haben und sich nicht melden müssen. Was relevant ist entscheidet die Polizei und nicht der Zeuge. Und wie ich schon weiter oben schrieb: wenn eine Zeuge "nichts" gesehen, gehört oder bemerkt hat, dann kann das durchaus relevant für die Ermittlungen sein, weil es z.B. helfen kann, Tatort, Tatzeit, den Weg des Täters zum Tatort oder seinen Fluchtweg einzugrenzen.
...
Man kann jetzt hunderte von Ausreden anbringen, warum der TV gedacht haben könnte, er sei mit "Zeugen, die in den frühen Morgenstunden Wahrnehmungen gemacht haben, nicht gemeint. Das sind aber doch alles nur blöde Ausreden, die sich jemand, der sich nicht melden WOLLTE erzählt, wenn er gefragt wird, warum er sich denn nicht gemeldet hat.
Er ist weder blind noch taub durch die Gegend gerannt, irgendeine Wahrnehmung wird er also gemacht haben. Im Zeugenaufruf steht, dass das Opfer den Eiskeller gegen 2:30 Uhr verlassen hat. Da denkt doch niemand ernsthaft, egal wie niedrig sein IQ ist, das mit den "frühen Morgenstunden" dann wohl "ab 5.00 Uhr" gemeint sein wird. Und jemand, der um 2:30 Uhr unter der Dusche stand, die sich wohlgemerkt nur 5-10 Minuten Jogging-Distanz vom Eiskeller entfernt befindet, kann wohl kaum ernsthaft denken, dass er ja schließlich nicht um punkt 2:30 Uhr dort vorbeigekommen ist, sondern schon um 2:15 Uhr....
Auch Menschen mit niedrigem IQ können sich sicher erschließen, dass Täter nicht einfach plötzlich vor ihrem Opfer vom Himmel fallen, sondern irgendwo rumlungern und/oder sich irgendwie zum Tatort bewegen müssen. Insofern kann man sich doch an drei Fingern abzählen, dass wenn das Opfer um 2:30 Uhr den Club verlässt, "Wahrnehmungen" von 2:15 Uhr vor dem Club Bedeutung für die Polizei haben müssen.