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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

12.111 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.03.2025 um 22:00
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Es müsste aber erst nach dem 10. November gewesen sein, denn sonst hätte ja vielleicht schon vor der zweiten Vernehmung von Sebastian T. ein Tatverdacht gegen ihn vorliegen müssen. Oder sehe ich das falsch?
Ja, das meine ich auch. Ich denke, dass auch dieser Freund erst nach seiner zweiten Vernehmung vernommen wurde, den er als Grund angegeben hatte, warum er nachts durch die Kampenwandstraße gejoggt ist. Da hatte er doch angegeben, er habe gehofft dort einen Kumpel zu treffen, der dort wohnt. Auf Nachfrage der Polizei hat er einen Namen genannt. Der Typ hat auch im Prozess als Zeuge ausgesagt, nämlich dass ihn das total verwundert hat, weil er ST schon ewig nicht mehr gesehen hatte und die beiden wohl eigentlich nie wirklich dicke miteinander gewesen sind.
Dieser Mann hat dann ja wohl, nachdem ihn eine Vorladung von ST ins Haus geflattert ist, bei dem angerufen und ihn gefragt, warum er das bei der Polizei gesagt hat. Da muss ST also noch auf freiem Fuß gewesen sein.
(Und eigentlich muss dieser Anruf nach der Venehmung des angeblichen Kumpels gewesen sein, denn in einer Vorladung steht nur drin, in welchem Fall man vorgeladen wird, aber nicht warum. Der konnte also vor der Vernehmung noch nicht ahnen, dass er da hin muss, weil ST ihn als "Alibi" genannt hatte, sondern nur, dass es um den Fall Hanna gehen würde.)
Jedenfalls wird der Typ bei der Polizei aus allen Wolken gefallen sein und erklärt haben, dass er ST gar nicht gut kenne und das mit dem "treffen wollen" nicht nachvollziehen kann. Das war dann wieder ein Punkt, wo der Polizei wohl klar geworden ist, dass ST wieder widersprüchliches erzählt bis hin zu gelogen hat.

Deshalb denke ich, dass er in der 2. Vernehmung irgendwas gesagt hat, was dazu geführt hat, dass Verena als Zeugin vernommen werden musste.
Ich denke, dass sie bei der ersten Vernehmung nur von dem Spaziergang erzählt hat, wo er ihr erzählt hat, dass eine Frau aus Aschau ertrunken ist (was er am Montag ja noch nicht wissen konnte).
Ich kann auch nicht einordenen, wann er das Geständnis bei Pfefferminzlikör abgegeben hat. War das nach ihrer ersten Vernehmung? Weil man dann zusammen gehockt und sich gemeinsam betrunken hat?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.03.2025 um 22:28
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Deshalb denke ich, dass er in der 2. Vernehmung irgendwas gesagt hat, was dazu geführt hat, dass Verena als Zeugin vernommen werden musste.
Ich denke, dass sie bei der ersten Vernehmung nur von dem Spaziergang erzählt hat, wo er ihr erzählt hat, dass eine Frau aus Aschau ertrunken ist (was er am Montag ja noch nicht wissen konnte).
Ich kann auch nicht einordenen, wann er das Geständnis bei Pfefferminzlikör abgegeben hat. War das nach ihrer ersten Vernehmung? Weil man dann zusammen gehockt und sich gemeinsam betrunken hat?
Ich habe noch mal ein bisschen im Thread gestöbert und es ist in der Tat so, dass die erste Vernehmung von Verena R. am 17.11.2022 stattgefunden hat. Da wurde ihr eröffnet, dass Sebastian T. mittlerweile aus Hauptbeschuldigter gelte.

Das hat Verena R. quasi in Panik versetzt. Für den Abend wurde dann die sogenannte Hausparty (wohl eher eine Krisensitzung) anberaumt, wo Sebastian T. sich mit „Pfeffi“ die Kante gab und bekannte, er sei der Mörder von Aschau. Die Mutter von R. riet ihm daher, sich unbedingt einen Anwalt zu besorgen.

Am nächsten Tag wollte die Polizei Verena dann zu einer zweiten Vernehmung auf ihrer Arbeitsstelle abholen. Die junge Frau hatte sich jedoch krank gemeldet; daraufhin brachte die Polizei sie von dort ins Präsidium.
Zitat von Kommisar1969Kommisar1969 schrieb am 19.02.2024:Am Folgetag wurde die Verhaftung vorbereitet und Verena R. sollte direkt von der Arbeitsstelle aus zur zweiten Zeugenbefragung. Da sich diese im Krankenstand befand hatte man sie zuhause aufgesucht und zum Polizeipräsidium zur zweiten Zeugenbefragung gebracht.



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11.03.2025 um 22:29
Zitat von LanzaLanza schrieb am 04.04.2024:Sachverhalt:
- Erste Vernehmung V am 17.11.22
- Danach dramatische Sprachnachrichten von V. An ihr Umfeld
- Am gleichen Tag das Treffen (Krisensitzung und keine Party)

Dieser Zshg. ist relevant und wird immer wieder bzgl. dem "Spaßgeständnis" zeitlich nicht richtig ringeordnet
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Ich kann auch nicht einordenen, wann er das Geständnis bei Pfefferminzlikör abgegeben hat. War das nach ihrer ersten Vernehmung? Weil man dann zusammen gehockt und sich gemeinsam betrunken hat?
Ja das war am 17.11.22. Nächster Tag die Verhaftung


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11.03.2025 um 22:55
Zitat von LanzaLanza schrieb:Ja das war am 17.11.22. Nächster Tag die Verhaftung
Aber hat dann das Geständnis auf dieser Kriesensitzung noch dazu geführt, dass er verhaftet wurde?
Davon kann sie der Polizei ja dann erst am selben Tag berichtet haben, an dem er auch verhaftet wurde.
Was das dann der Tropfen, der das Fass zum überlaufen gebracht hat? Also dazu geführt hat, dass die Polizei zur Festnahme entschlossen hat?

Dann kann es von ST ja aber nur die zwei Vernehmungen gegeben haben.
Die Mutter hat aber meine ich in dem Spiegel-TV-Bericht gesagt, er hätte nach der ersten Vernehmung, zu der sie ihn ja angemeldet hatte, noch 3 oder 4 mal zu weiteren Vernehmungen gemusst und wäre dann schließlich festgenommen worden.
Das ist leider nicht mehr abrufbar, wenn ich auf den Link hier im Thread klicke, wird eine andere, aktuellere Sendung abgespielt.


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11.03.2025 um 23:05
Zitat von LanzaLanza schrieb am 04.04.2024:Eben, das ist die nächste zeitliche Komponente, die betrachtet werden muss.
Und allein um diese zeitliche Einordnung geht es. V. hatte an dem Tag der meinetwegen ursprünglich so geplanten Hausparty ihre mehrstündige Vernehmung und das in WhatsApp Nachrichten auch kundgetan, wie aufgewühlt sie davon war.
Da muss mir keiner erzählen, dass dies nicht gleich Thema war. Sie glaubte ja selbst, sie bräuchte jetzt einen Anwalt und würde auch verdächtigt: Folglich wurde daraus dann die Krisensitzung.
Und ST, der sich vllt wirklich auf einen entspannten Abend freute, wollte dann genervt und flapsig das Thema mit dem Spruch beenden.
Bzgl. Verhaftung spielte das aber keine Rolle. Dass der Zeuge dann zum Arzt ging, dürfte aus der Kombination Spruch+Verhaftung sich wie von FB dargestellt, dann so ergeben haben.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Aber hat dann das Geständnis auf dieser Kriesensitzung noch dazu geführt, dass er verhaftet wurde?
Nein das spielte keine Rolle. Das muss mit dem angeblichen Täterwissen 03.10 / 04.10 zu tun gehabt haben.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:noch 3 oder 4 mal zu
Ja das hatte ich auch so rausgehört, aber passt in der Tat nicht zu dem hier bekannten.


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11.03.2025 um 23:23
Zitat von LanzaLanza schrieb:Nein das spielte keine Rolle. Das muss mit dem angeblichen Täterwissen 03.10 / 04.10 zu tun gehabt haben.
Aus meiner Sicht hat er sich bei seiner zweiten Vernehmung in Widersprüche verwickelt (Hose, Laufstrecke), außerdem Täterwissen offenbart (Stein) und V. hat dann am 17.11. noch eins draufgesetzt mit dem nächsten Täterwissen (schon am 3.10. vom Tod gewusst).
Bei beiden wurden ja auch schon bei den Zeugenvernehmungen DNA-Proben genommen, also schon eher ungewöhnlich.

Er wurde dann sofort festgenommen, ohne noch weiter zu ermitteln, ob die Anschuldigungen überhaupt stimmen können (finde ich extrem ungewöhnlich) und ab da nahm alles seinen Lauf.

Dass die vier oder fünf Zeugen verschiedene Hosen angegeben haben, dass er die Laufstrecke nur ganz leicht verändert hatte (und auch nur für den Hinweg), dass ein Stein nie gefunden wurde und dass sich V. im Datum getäuscht hat, wer dann mehr oder weniger egal.

Und dann kam wie aus dem Nichts der Gefängniszeuge.


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11.03.2025 um 23:40
Wie lange dauert es eigentlich ungefähr, bis ein Haftbefehl ausgestellt ist?


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11.03.2025 um 23:47
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb am 20.03.2024:Verena hat am 17.11. ausgesagt und dabei kam heraus, dass er ihr gegenüber am 3. Oktober schon Täterwissen preis gegeben hat.
Ein Abgleich mit den Aussagen in seiner Vernehmung hat dann ergeben, dass er da schon behauptet hatte, er habe am 3. Oktober abends von seiner Mutter von Hannas Tod erfahren.
Das hat dann zu einem so dringenden Tatverdacht geführt, dass ein Haftrichter am 18.11. einen Haftbefehl ausgestellt hat.
Zitat von XluXXluX schrieb:Wie lange dauert es eigentlich ungefähr, bis ein Haftbefehl ausgestellt ist?
In diesem Fall dann den einen Tag. Vernehmung 17.11. , Festnahme 18.11. Die wollten scheinbar im Vorfeld schon "save" sein. Ansonsten können die ihn ja auch direkt festnehmen bis zu 24 Stunden und brauchen erst dann einem Haftbefehl.


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11.03.2025 um 23:51
Und ergänzend zu oben:
V. wurde am 18.11. vormittags nochmal verhört und hat alles vom Vortag bestätigt. Und das, obwohl sie einen Tag vorher noch mehreren Personen per Whatsapp mitgeteilt hat, dass sie sich im Tag (3.10.) vertan hat und Angst hat, deshalb jetzt auch mit reingezogen zu werden.
Ich such noch die Quelle dafür.


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11.03.2025 um 23:57
Zitat von XluXXluX schrieb:Aus meiner Sicht hat er sich bei seiner zweiten Vernehmung in Widersprüche verwickelt (Hose, Laufstrecke), außerdem Täterwissen offenbart (Stein) und V. hat dann am 17.11. noch eins draufgesetzt mit dem nächsten Täterwissen (schon am 3.10. vom Tod gewusst).
Bei beiden wurden ja auch schon bei den Zeugenvernehmungen DNA-Proben genommen, also schon eher ungewöhnlich.
Sagen wir mal so, er hatte schon bei der ersten Vernehmung falsche Angaben zur Route und zur Kleidung gemacht. Das war ja der Grund, warum er noch mal antanzen musste, weil genau das geklärt werden musste. Und in der zweiten Vernehmung hat er dann die Route geändert, die aber auch nicht stimmen konnte und hat außerdem die falsche Hose mitgebracht.
Nach der 2. Vernehmung sind seine Angaben überprüft worden, in dem weitere Zeugen vernommen wurden (der Spezel aus der Kampenwandstraße und V. ) und daraus wiederum hat sich wiederum ergeben, dass er verdächtig wurde.
Zitat von XluXXluX schrieb:Er wurde dann sofort festgenommen, ohne noch weiter zu ermitteln, ob die Anschuldigungen überhaupt stimmen können (finde ich extrem ungewöhnlich) und ab da nahm alles seinen Lauf.

Dass die vier oder fünf Zeugen verschiedene Hosen angegeben haben, dass er die Laufstrecke nur ganz leicht verändert hatte (und auch nur für den Hinweg), dass ein Stein nie gefunden wurde und dass sich V. im Datum getäuscht hat, wer dann mehr oder weniger egal.
Nein, das stimmt ja so auch nicht. Viele der Zeugen, die im Prozess gehört wurden, wurden ja, wenn die Zeitleiste, die wir hier jetzt uafgestellt haben stimmt, erst nach seiner Verhaftung vernommen. Z.B. der Freund, der auf der Krisensitzung dabei waren und dessen Arzt, dem der sich anvertraut hatte, V's Mutter, V's Schwester, die auch das Geständnis mitbekommen haben. Und dieser Raffi, der die Aussage beim Tischtennis mitgehört hat. Der Arbeitskollege und die Pfadfinderfrau, die sie Kratzer gesehen hatte etc.
Die Polizei hat da schon noch weiter ermittelt und weiter Zeugen gefunden, die ebenfalls belastendes gegen ST beigetragen haben.
Und die ganzen Handydaten von ST, V., der Schwester und Raffi wurden auch erst nach der Festnahme ausgewertet.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb am 20.03.2024:Ein Abgleich mit den Aussagen in seiner Vernehmung hat dann ergeben, dass er da schon behauptet hatte, er habe am 3. Oktober abends von seiner Mutter von Hannas Tod erfahren.
Das kann aber eigentlich so nicht stimmen. Wann hat er denn gesagt, dass er das von seiner Mutter erfahren hat? Wenn V. am 17. zum ersten Mal bei der Polizei war und ST am nächsten Tag verhaftet wurde, dann konnten die Polizisten ihn ja gar nicht mehr frahen, woher er denn am 3. schon wusste, dass Hanna tot ist. Denn ab seiner Verhaftung hat er gar nichts mehr ausgesagt (ab da hatte er ja wahrscheinlich einen Anwalt, der ihm geraten hat, nichts mehr zu sagen).
Und die Frage, woher er denn am 3. schon von Hannas Tod wusste, kann doch eigentlich nur daher kommen, dass V. der Polizei von diesem Spaziergang erzählt hat. Er wird ja kaum bei der zweiten Vernehmung erzählt haben, dass er mit V. am Eiskeller spazierengegangen ist und ihr da schon von Hannas Tod erzählt hat.


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12.03.2025 um 00:29
Er hatte es am 10.11. auf Nachfrage so gesagt und V. hat es dann bestätigt:
Zitat von PalioPalio schrieb am 15.03.2024:+++10.07 Uhr: Auch T. habe in seiner Zeugenvernehmung angegeben, dass er am 3.10. von seiner Mutter erfahren habe, dass Hanna W. tot ist



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12.03.2025 um 00:41
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Und dieser Raffi, der die Aussage beim Tischtennis mitgehört hat
Ich dachte, keiner der Tischtennis-Zeugen konnte das bestätigen. Müsste das nochmal nachlesen.

Aber die Richterin hielt das eh für unerheblich:
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 29.02.2024:Es geht um die Auswertung des Handys des Zeugen Raffi W.

Der Richter erklärt, dass die Feststellung ob das Handy des Zeugen am 3.10 in Übersee eingeloggt war, unerheblich ist. Wenn man zugrunde legt, dass es der Verteidigung mit ihrem Antrag darum geht zu beweisen, dass der Zeuge am 3.10 nicht beim Tischtennis dabei war, ist das nicht möglich, da er das Handy nicht zwingend mitgenommen haben muss.
Es geht ja nur um Mord und 9 Jahre Gefängnis (und so viel mehr), da kann sowas schon mal nebensächlich sein.

Die Handydaten (Funkzellen) von V. haben das ja dann eh bestätigt. Nur hat sie ja auch am 5.10. an ihre Schwester grschrieben, dass sie "gestern" von ST von einem toten Mädel erfahren hat. Passt irgendwie alles nicht.


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12.03.2025 um 00:43
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Und dieser Raffi, der die Aussage beim Tischtennis mitgehört hat. Der Arbeitskollege und die Pfadfinderfrau, die sie Kratzer gesehen hatte etc.
Raffi hat nichts gehört.


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12.03.2025 um 01:05
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Die Mutter hat aber meine ich in dem Spiegel-TV-Bericht gesagt, er hätte nach der ersten Vernehmung, zu der sie ihn ja angemeldet hatte, noch 3 oder 4 mal zu weiteren Vernehmungen gemusst und wäre dann schließlich festgenommen worden.
Ja, so hab' ich es auch in Erinnerung (zumindest 3-mal). Ich fürchte, das war etwas zu frei ausgelegter Journalismus.


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12.03.2025 um 10:36
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Ich hatte in der Tat noch in Erinnerung, dass die Besucher des Eiskellers gebeten wurden, zur Zeugenvernehmung in der Bekleidung zu erscheinen, die sie an dem fraglichen Abend auch im Club getragen hatten.

Damit wollte man wohl die Zuordnung der Personen auf den zahlreichen Fotos erleichtern, die in der Nacht im Eiskeller aufgenommen wurden.

Dass auch Sebastian T. in dem Outfit vom Tatabend erscheinen sollte, war mir so nicht geläufig.
Laut diesem Artikel hat er schon zur ersten Vernehmung die Kleidung mitgebracht, die er angeblich getragen hat:
Weil seine eigene Mutter Se­bastian T. nach einem Zeu­genaufruf der Polizei als Nacht-Jogger identifiziert hat­te, meldete sich der Lehrling am 21. Oktober auf der Wa­che. Kommissarin Michaela S. (45): „Der junge Mann war in sich zusammengekauert, wirkte sehr nervös. Er hatte die Bekleidung aus der Nacht zum 3. Oktober vor sich zu­sammengeknüllt dabei.“
Quelle: https://www.bild.de/news/inland/news-inland/eiskeller-im-traunstein-wie-polizisten-den-fall-hanna-aufklaerten-85735780.bild.html?t_ref=https%3A%2F%2Fwww.allmystery.de%2F

Das würe für mich bedeuten, dass die Polizei das schon mit der Mutter am Telefon ausgemacht hat, dass er die Kleidung mitbringen soll, denn von alleine wird er kaum drauf gekommen sein, die da anzuschleppen. Ich würde es eben so interpretieren, dass es genau wie bei den Eiskellergästen darum ging, ihn anhand der Bilder aus den Überwachungskameras und anhand der Zeugenaussagen zu seiner Kleidung, als "den" Jogger identifizieren zu können. Hätte er eine Neongelbe Regenjacke angeschleppt hätte man zumindest überlegen müssen, ob es nicht noch einen zweiten Jogger gab, der da in jener Nacht unterwegs war.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

12.03.2025 um 10:46
Sorry, man sollte Artikel immer ganz zu Ende lesen, auch wenn man denkt, man habe die Info gefunden, die man sucht...

Im oben zitierten Artikel steht dann weiter unten (es giht immer noch um die erste Vernehmung):
Dann begannen die Wider­sprüche: In der Nacht regnete es in Strömen, doch T. sagte, es habe nur genieselt. Zeu­gen sahen den Jogger mit kurzer Hose, doch T. behaup­tete, er habe eine lange ge­tragen, die er beim Verneh­mungstermin nicht dabeihat­te. Er habe einen Bogen um den „Eiskeller“ gemacht, da­mit die Gäste ihn wegen sei­nes Aufzugs nicht „für blöd“ halten – gleichzeitig behaup­tete er aber, er habe gehofft, dort Freunde zu treffen.
Quelle: https://www.bild.de/news/inland/news-inland/eiskeller-im-traunstein-wie-polizisten-den-fall-hanna-aufklaerten-85735780.bild.html?t_ref=https%3A%2F%2Fwww.allmystery.de%2F

Keine Ahnung, was er denn dann für Kleidung dabei hatte. Vielleicht ein Oberteil?
Und in dem Bericht von @fassbinder1925, den ich weiter oben verlinkt habe, steht ja dann, dass er zum zweiten Termin gleich einen ganzen "Sack voll Kleidung" mitgebracht hat. (Was ich mir eigentlich nur so erklären kann, dass er der Polizei gesagt hat, dass er nicht mehr weiß, was er getragen hat und deshalb mehr oder weniger seine gesamte Joggingausstattung angeschleppt hat ("Da können sie sich was aussuchen!") Denn getragen haben kann er "einen Sack voll Kleidung" in jener Nacht wohl eher nicht.


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12.03.2025 um 12:23
Ich stelle mir den Ablauf so vor. Er kam zum ersten Vernehmungstermin, dort wurde er nach seiner Bekleidung gefragt. Als er berichtet, daß er mit langer Hose gelaufen ist, wird er berichtigt Spoiler
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 14.10.2023:Er wurde auch gefragt, mit welcher Kleidung er läuft. Er meinte, er trägt immer schwarze lange Jogger. Die Beamtin sagte, dass ein Jogger mit kurzen Hosen beschrieben wurde und ob vllt noch ein Anderer unterwegs gewesen sei.
.
Das war meiner Meinung nach ein Fehler der Polizei und nicht von ST. Denn es gab Zeugen, die sich an eine kurze Hose erinnerten und Zeugen die sich an eine lange Hose
Spoiler
Der Jogger sei dem Auto zwischen Feldern entgegengekommen. Er habe eine Stirnlampe und eine lange schwarze Hose angehabt, möglicherweise Leggings
Quelle: https://www.ippen.media/netzwerk/lokales/bayern/hanna-prozess-konnten-die-suchhunde-faehrten-blut-oder-tatort-aufspueren-92788627.html
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 24.01.2024:Auf die Frage, was der Läufer anhatte, meinte er dieser sei in Schwarz gewesen und hätte eine lange Hose angehabt. Möglicherweise eine "Leggins". Auch eine Stirnlampe hat er aufgehabt.
erinnerten, aber die Polizei hat ST damit verunsichert und er konnte seiner eigenen Erinnerung nicht mehr trauen. Eine Antwort die eventuell richtig ist, als falsch darzustellen ist meiner Meinung nach suggestiv.
So verunsichert, brachte ST zum zweiten Vernehmungstermin mehrere verschiedene Klamotten mit. Ehrlich gesagt kann ich mir so etwas ähnliches auch bei der Angabe der Route vorstellen.
Allerdings glaube ich nicht, dass die Polizei ST wegen diesen Unstimmigkeiten schon verdächtigten, er wird halt einer der 26 priorisierten Spoiler
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 16.11.2023:Eine Sache könnte Interessant sein, die ich vorher vergessen habe. Die „priorisierten Personen.“
Die Polizei hat 26 Stück davon gehabt. Die größte das können wir uns denken, war der Herr mit der Uhr. Was ich bisher nicht wusste, der wurde wohl als Beschuldigter geführt. Inklusive Beschuldigtenvernehmung und Hausdurchsuchung. Auch nicht toll. Klar haben sie ihren Job gemacht, aber stell dir vor, du verlierst deine Uhr und dann so etwas. Der Nächste war natürlich aufgrund der zeitlichen und lokalen Bestimmungen der Nachbar S. und zwei Weitere Personen, die zur Ähnlichen Zeit, die Straße entlang gelaufen sind. Plus ein paar Leute, mit denen die Geschädigte in der Vergangenheit etwas enger war, als nur Freundschaft. Sind wir zwar nicht annähernd bei der Hälfte, aber kann jetzt nicht sagen, wer die Anderen waren. Sie konnten auf jeden Fall schnell gänzlich ausgeschlossen werden, oder es gab keine Anhaltspunkte.
Personen geworden sein. Deshalb werden sie seine Angaben genauer überprüft haben und den Freund und Verena befragt haben.
Verena hat dann am 17.11. erzählt, dass ST ihr am 03.10. Täterwissen offenbart hat, dadurch wurde er dann zum Tatverdächtigen/Beschuldigten. Ich denke sie wollten, dann noch weitere Ermittlungen, für einen wasserdichten Haftbefehl, anstellen. Aber als V. am 18.11. vom Geständnis auf Pfeffi berichtete, hatten sie ausreichend für einen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr.
Was mich allerdings wundert, warum wurde V. zweimal hintereinander vernommen? Was hat man für neue Erkenntnisse nach einem Tag erwartet? Wusste die Polizei von der Pfeffi-Party?
Erinnert sich da jemand zufällig an einen Grund?


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12.03.2025 um 13:12
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Was mich allerdings wundert, warum wurde V. zweimal hintereinander vernommen? Was hat man für neue Erkenntnisse nach einem Tag erwartet? Wusste die Polizei von der Pfeffi-Party?
Erinnert sich da jemand zufällig an einen Grund?
Dazu gibt es folgendes. Es haben sich vom 17ten auf den 18ten weitere Fragen ergeben:
Nachdem die Verteidigung keine weiteren Fragen hat, geht es um die zweite Vernehmung. Ob man der Zeugin erklärt habe, warum sie nochmal vernommen wird? “Ja, wir haben ihr erklärt, dass sich noch Fragen ergeben haben”, sagt die Kriminalbeamtin. Auf der Fahrt zur Vernehmung, zu der die Beamten die Kronzeugin abholten, sei über die Arbeit der jungen Frau gesprochen worden. “Ob ansatzweise auch über die Vernehmung gesprochen worden ist, weiß ich aber leider nicht mehr.”
Quelle: https://m.focus.de/panorama/mordprozess-hanna-im-ticker-angeklagter-sei-in-der-schule-gemobbt-worden-zum-alkohol-habe-er-kein-gesundes-verhaeltnis_id_259498071.html

Konkret ging es um das:
Das erste Mal habe sie mit ihrem vernehmenden Kollegen nach der ersten Vernehmung der Kronzeugin thematisiert, dass es sich bei den Aussagen des Angeklagten gegenüber der Kronzeugin um Täterwissen handeln könne. “Das konnte zu diesem Zeitpunkt niemand wissen”, sagt die Kriminalbeamtin.
Quelle: Wie oben.

V sollte von der Arbeit geholt werden am 18.11.22. War aber krank zuhause.
Um 13.05 Uhr wurde ST dann festgenommen.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 26.01.2024:Sie wurden mit der Festnahme beauftragt und tauchten um 13:05 an der Arbeitsstelle des Angeklagten in Rosenheim auf. Sie sahen wie der Angeklagte in sein Auto stieg und losfuhr. Auf die Frage der Vorsitzenden warum der Zugriff nicht gleich erfolgte, meinten sie dass der Haftbefehl noch nicht offiziell zugestellt wurde.
Der Haftbefehl stand da noch in Schwebe weswegen sie ihn erst verfolgen mussten noch.


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12.03.2025 um 16:06
@Lanza

Vielen Dank fürs Erinnern und Raussuchen!

Glaubst du "die Fragen die sich ergeben haben" betrafen tatsächlich die Bestätigung, dass er ihr am 03.10. Täterwissen offenbart hatte?
Das wär schon ziemlich seltsam, dass V. In der ersten Vernehmung vom 03.10. spricht, dann nach der Vernehmung mehreren Personen per Nachricht mitteilt, sie habe sich im Datum vertan Spoiler
Zitat von PalioPalio schrieb am 17.02.2024:Als ob ich jemanden umbringen würde“ sendete das Mädchen am 17. November 2022 an ihren Vater. „Nur weil ich die Erste war, mit der sich T. getroffen hat.“ An einen Freund schickte die Schulfreundin folgende Sprachnachricht: „T. ist tatverdächtig, und ich soll mir einen Anwalt holen“, und später: „Sie haben meine Jacke untersucht, weil sie glauben, dass es T. war.“ Das Mädchen sagte auch, dass sie vielleicht in Untersuchungshaft müsse
Spannend wird es, wenn es um das Datum des fraglichen Spaziergangs mit Sebastian T. geht, bei dem er seiner Schulfreundin Täterwissen offenbart haben könnte. Dies wäre nur der Fall, wenn er ihr noch am 3. Oktober 2022 von dem „Eiskeller-Mord“ erzählt hätte – also wenige Stunden nach dem Fund der Leiche und noch vor den ersten Presseberichten. Die Sprachnachrichten der Schulfreundin klingen diesbezüglich nach dem 17. November eindeutig. So schickte sie an ihre Mutter: „Ich hab mich im Datum vertan. Das war nicht am 3., sondern am 5.“
Das Gleiche wiederholt sie auch in anderen Nachrichten an einen Freund: „Ich hab das nicht mehr gewusst. Ich merk‘ mir sowas doch nicht.“ Am 16. November hatte sie deswegen auch eine Sprachnachricht an Sebastian T. selbst geschickt: „Ich hab mich verplappert. Ich hab gesagt, das war am 3. Wenn du noch mal bei der Polizei bist, sag denen, dass ich mich vertan hab’.“ Ein paar Tage später sendet sie einem Freund: „Wir müssen ihm helfen. Ich weiß, dass er’s nicht war. Niemals würde er sowas tun. Never!“
https://hrg.chiemgau24.de/chiemgau/traunstein/traunstein-ort29586/hanna-prozess-war-die-aussage-zum-gestaendnis-im-knast-glaubwuerdig-92767699.html
, um es dann am folgenden Tag bei der Polizei doch wieder zu bestätigen?!?!

Ich verstehe, dass der Haftbefehl erteilt wurde, (Täterwissen + Geständnis) aber irgendwie nicht, wie er aufrecht erhalten werden konnte, nachdem das Handy der V. ausgewertet wurde (keine DNA-Spuren, kein Täterwissen, besoffenes möglicherweise Geständnis und Pornos). Das Gericht stützt sich im Urteil auf den Knastzeugen, von dem war aber zu der Zeit noch überhaupt keine Rede.

Aber ganz was anderes: ich muss in den kommenden Tagen nach Aschau, möchte irgendjemand ein Foto von einer best. Örtlichkeit oder etwas ähnliches?


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Lento ehemaliges Mitglied

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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

12.03.2025 um 17:05
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Ich verstehe, dass der Haftbefehl erteilt wurde, (Täterwissen + Geständnis) aber irgendwie nicht, wie er aufrecht erhalten werden konnte, nachdem das Handy der V. ausgewertet wurde (keine DNA-Spuren, kein Täterwissen, besoffenes möglicherweise Geständnis und Pornos). Das Gericht stützt sich im Urteil auf den Knastzeugen, von dem war aber zu der Zeit noch überhaupt keine Rede.
Diese Handy-Daten wurden viel zu spät ausgewertet, erst als es die "Aussage" des Knastzeugen gab.

Die Ermittlung erfolgte sehr schlampig. Obgleich es sich hier um Zeitangaben von Zeugen handelte, welche schon länger zurücklag und grundsätzlich mit Vorsicht zu genießen sind, hat man deren Validität nicht geprüft, ein schwerer Fehler.

Erst im Verfahren erkannte man, dass die Funkzellenauswertung mit der Zeugenaussage nicht in Einklang zu bringen war. Die StA versuchte das noch zu retten, indem sie Überreichweiten behauptete. Dann kam noch die Auswertung der Viedeos des Parkplatzes hinzu, mit der man die Theorie der StA nichtmehr aufrechterhalten konnte. Das Auto der Zeugin V. stand erst am 4.10. auf dem Parkplatz. Dadurch wurde es klar, dass dieser Spaziergang, bei dem der Jogger der Zeugin V. vom Mord erzählt haben dürfte, am 4.10.2022 stattgefunden haben muss. Erst Anfang 2024 wurde auf Betreiben von Frau Rick die WhatsApp-Nachrichten ausgewertet mit den uns bekannten Ergebnissen, die den 4.10. ebenfalls bestätigten. Diese zeigten aber auch, dass die Ermittler auf die Nennung eines Datums bestanden, obgleich V. die nicht mit ausreichender Sicherheit wusste. Die Ermittlungsarbeit kann man daher nur als desaströs bezeichnen.

Übrigens gab es auch keinerlei auffällige Internetrecherche von Seiten des Joggers zu dieser Tat, erst am Abend des 4.10. hat er wohl die Nachricht in den örtlichen Medien gelesen und kurz danach traf er sich mit der Zeugin V..


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