Karajana schrieb:Dann stellt sich aber die Frage, wieso das in der Urteilsbegründung nicht übernommen wurde, und dort nur die Rede von einer "Toten" war.
Das ist ja schon ein gravierender Unterschied.
Warst Du bei der Urteilsbegründung im Gerichtssaal, oder woher willst Du das wissen?
Wir haben hier nur die Infos aus dem Livetickern, die Pressebereichte und den Bericht von @fassbinder1925. Bei keiner dieser Infos handelt es sich um einen vollständige und wortgetreue Wiedergabe der Urteilsbegründung.
In der Abendzeitung steht z.B.:
T. selbst gibt als Zeuge an, er hätte wohl von seiner Mutter bereits am 3. Oktober von dem Sterbefall erfahren - nach einem Treffen mit Verena R. in Traunstein.
Quelle:
https://www.abendzeitung-muenchen.de/bayern/erhoehtes-polizeiaufgebot-beim-hanna-prozess-amokwarnung-heute-bei-urteilsverkuendung-art-966990Während da also von Sterbefall die Rede ist, steht im Focus Live-Ticker ist dagegen schon das Wort "Tötungsdelikt":
Wann er von dem Tötungsdelikt erfahren habe? Am Montag, habe er gesagt - das war der Tattag. Erst einen Tag später sei erstmals in der Presse berichtet worden.
Quelle:
https://www.focus.de/panorama/welt/hanna-prozess-im-ticker-angeklagter-ist-schuldig-moerder-von-hanna-muss-neun-jahre-ins-gefaengnis_id_259468664.htmlUnd bei Ippen-Media steht, dass er ausgesagt habe, am 3. Oktober von Hannas Tod erfahren zu haben:
Bei seiner polizeilichen Vernehmung habe er selbst angegeben, dass er am Montagabend, dem 3. Oktober 2022, von dem Tod von Hanna erfahren habe. „Es muss an diesem Montag gewesen sein, an dem ich für den Marathon gelaufen war“, soll der Angeklagte bei dieser Vernehmung gesagt haben.
Quelle:
https://www.ippen.media/netzwerk/lokales/bayern/live-ticker-gerichtsurteil-im-hanna-prozess-erwartet-92898542.htmlUnd fassbinder1925 schrieb:
fassbinder1925 schrieb am 20.03.2024:So erzählte er, dass er am 3., an einem Montag von der Toten, durch seine Mutter erfahren habe. Er wisse das ganz genau, da er von einer Freundin heimgekommen ist und an diesem Tag ein Training für einen Marathonlauf stattgefunden habe.
Du betreibst also einfach nur Cherrypicking, indem Du Dir einfach die Formulierungs rauspickst, die Dir am besten in den Kram passt und dann behauptest, es sei wörtlich in der Urteilsbegründung gesagt worden, dass in S.T.s Aussage nur von "einer Toten" die Rede war.
Andere Journalisten, die im Gerichtssaal anwesend waren, haben das offenbar anders verstanden und wiedergegeben, nämlich z.B. dass von der Person Hanna W. die Rede war und/oder von einem Tötungsdelikt.
Wenn er einfach nur von einer Toten geredet hätte, wäre es wohl kaum als Täterwissen auslegbar gewesen, denn die in der Prien gefundene Tote hätte sich auch schon am 3. Oktober bis zur seiner Mutter rumgesprochen haben können. Da das Gericht diese Aussage von S. aber in der Urteilsbegründung als Täterwissen wertet, kann man einfach mal davon ausgehen, dass er ausgesagt hat, am 3. Oktober durchaus eben von einem Tötungsdelikt oder von Hanna W.s Tod erfahren zu haben.
Hier wird ständig so getan, als habe das Gericht in seiner Begründung Indizien gezielt zu Ungunsten von S.T. ausgelegt, in dem es sich die Informationen einfach in die ihm beliebige Richtung gebogen hat, z.B. indem es Zusammenhänge unterschlägt oder nur halbe Infos wertet und den Rest unerwähnt lasst.
Tatsächlich hat das Gericht das aber eben nicht getan, sondern es wird hier vielmehr im Thread immer mal wieder versucht. Obwohl alle Teilnehmer immer von einer Hausparty gesprochen haben, wird das mal schnell zur Krisensitzung umgedeutet. Obwohl S.T. ausgesagt hat, er habe am 3. Oktober von Hannas Tot erfahren, wird behauptet, er haben damit nur "irgendeine Tote" gemeint.
Ihr könnt Euch das das ja alles gerne so zurecht biegen, dass es Eurem Gusto entspricht. An der Verurteilung von S.T. als Mörder wird es halt nichts mehr ändern.