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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.378 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

03.04.2024 um 10:57
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Es muss aber doch irgendeinen, uns möglicherweise noch nicht bekannten Anhaltspunkt geben, weswegen die Ermittler ST darauf aufmerksam gemacht haben, dass die von ihm zunächst angegebene Laufstrecke nicht stimmen könne. Danach hat ST ja die Laufroute um den Abschnitt zwischen Eiskeller und Abzweigung Kampenwandstr./Burgweg erweitert und die kaum glaubhafte Begründung mit dem sehr entfernten Bekannten vorgebracht.
Er hatte eingezeichnet, wo er lang gelaufen ist und man hat die Kameraufnahme am Chalet, von wo aus man in etwa rückrechnen kann, wann er etwa losgelaufen sein muss.

Dann hat man die Aussagen vom Eiskeller-Parkplatz, wo er ca. 2.25 Uhr gesehen wurde. Und man kann nach vorne rechnen, wie lange er von dort bis nach Hause gebraucht hat. Vom Eiskeller bis nachhause sind es nur 750 m, bei einem 5erPace also nur ca. 3,5 Minuten Laufzeit.

Er hatte gesagt, dasss er 6-7 km gelaufen sei und dafür eine Stunde gebraucht habe. Vom Wohnhaus bis Kreisel und über den Eiskeller zurück sind er nur ca. 5 km, da hätte er, wenn er normal seinen 5erPace gelaufen wäre, also schon nach 25 Minuten wieder zuhause sein müssen.
Diese Angaben passen also vorne und hinten nicht zusammen, weder war die eingezeichnete Strecke 6-7 km lang noch hätte er joggend dafür 60 Minuten gebraucht. Er hätte eigentlich schon nach einer halben Stunde wieder zurück sein müssen.

Ich denke, dass man deshalb beim zweiten Mal auch gefragt hat, ob er die eingezeichnete Route 2 x gelaufen sei. Für 2x die Strecke würde 60 Minuten bei gemütlichem Joggen ganz gut passen. Frau Rick hat das ja im Plädoyer gesagt, dass er immer bestritten habe, eine "Extrarunde" gelaufen zu sein. Dass muss in der ersten oder zweiten Vernehmung gewesen sein, weil er danach ja nichts mehr gesagt hat.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

03.04.2024 um 11:44
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wie kommst du denn bitteschön auf das schmale Brett? Natürlich darf und muss die Polizei überall da bohren, wo es zur Aufklärung des Sachverhalts hilft und angezeigt ist ohne Ansehen der Person, und das wird auch gemacht.
Weiß jetzt zwar nicht, was du aus meinem Kommentar herausgelesen hast. Ich hatte ja darauf geantwortet:
Zitat von capslockcapslock schrieb:Ein Indiz trifft auf viele zu. 2 Indizien auf weniger. 3 auf noch weniger, 4 auf bnoch weniger und irgendwann kann man eine einzelne Person isolieren. So verstehe ich jedenfalls dieses System der Indizienbeweise.
Es werden halt nicht alle in Frage kommenden Personen präventiv komplett durchleuchtet und hinterher schaut man, wer die meisten Indizien hat. Finde ich auch gut so, die Polizei braucht schon einen Tatverdacht für Beschlagnahmen und Hausdurchsuchungen etc. Dass zur Aufklärung eines Sachverhalts verschiedenste Informationen gesammelt werden und auch tiefer gebohrt wird, innerhalb der gesetzlichen Grenzen, will ich doch schwer hoffen.


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03.04.2024 um 17:10
Zitat von capslockcapslock schrieb:Es kann gänzlich anders gewesen sein und der Verurteilte hatte damit nichts zutun, sondern ich schrieb, der Ablauf könnte von dem abweichen, was gemeinhin (auch von den EB) angenommen wurde. Der Teufel steckt im Detail.
OK, seh zwar immer noch nicht den großen Unterschied zwischen unseren Formulierungen, hab doch weder geschrieben es sei gänzlich anders, noch dass der Verurteilte nichts damit zu tun haben könnte.
Zitat von capslockcapslock schrieb:Das sehe ich anders. Hätte er diese Äusserung nicht getätigt, wäre er nicht in den engeren Kreis der Verdächtigen gerückt. Dagwesen ist er nämlich als Zeuge. Er hat sich damit selbst ins Visier gestellt. Und ein Polizist, der solche Angaben nicht ernst nimmt, weiss ich nicht, was ich von dem halten sollte.
Die Beamtin hat es jedenfalls so ausgesagt:
Trotz der merkwürdigen Aussagen wurde T. damals von den Ermittlern noch nicht als verdächtig bewertet. Nach exklusiven AZ-Informationen hat T. in seinem Umfeld mit Täterwissen geprahlt, wovon auch die Polizei erfuhr. So rückte T. ins Visier der Ermittler
Quelle: https://www.abendzeitung-muenchen.de/bayern/angeklagter-prahlte-mit-taeter-wissen-verplapperte-er-sich-im-mordfall-hanna-art-933981
Woher weisst du denn, wieviele von den Zeugen Angaben zur Laufrichtung gemacht haben? Man kann beim Laufen auch wieder umdrehen. Gesehen worden ist er bei dem Parkplatz. Wenn das für dich nicht dubios ist, ist es ja okay. Ich finde es hingegen auffällig. Das man daraus einen Mord nachweisen kann, wenn der später Angeklagte sich nicht merh äussert, hat mich ebenfalls gewundert, wurde mir dann aber erklärt. Es besteht ind em Fall die Möglichkeit, dass er es nicht war. Objektive Evidenz fehlt. Aber das heisst nicht, dass die Indizien einen nicht misstrauisch machen dürfen. Mich machen sie jedenfalls misstrauisch.
Zeugenaussagen zu der Laufrichtung hab ich nicht in Erinnerung, das Nichtauftauchen vor der Eiskeller-Kamera schloss mM nach aus, dass er direkt über die Kampenwandstr. zum Tatort hätte gelangen können.
Klar dürfen dich die Indizien misstrauisch machen.
Für mich ist es einfach nur verwunderlich, warum so viele diesem erwähnten Stein, der vor der Aussage in den Medien Erwähnung fand und auch nicht gesichert die richtige Tatwaffe ist, so viel Bedeutung beimessen.


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03.04.2024 um 17:58
Zitat von RabunselRabunsel schrieb:rotz der merkwürdigen Aussagen wurde T. damals von den Ermittlern noch nicht als verdächtig bewertet. Nach exklusiven AZ-Informationen hat T. in seinem Umfeld mit Täterwissen geprahlt, wovon auch die Polizei erfuhr. So rückte T. ins Visier der Ermittler
Wir sind doch aber schon lange nicht mehr auf die "exklusiven AZ-Informationen" vom 13. Oktober 2023 angewiesen, nachdem nun die Informationen die im Rahmen des Prozesses ans Licht kamen vorliegen.
E ist also etwas daneben, das hier jetzt noch als Argument zu bringen, wie S.T. als Verdächtiger in den Fokus der Polizei kam. Das war zunächst mal dadurch, dass er bei beiden Vernehmungen Angaben gemacht hat, die Widersprüche aufwiesen, was laut der Beamtin eben nicht gleich bei der Vernehmung aufgefallen ist, sondern erst, als die Ermittler dann anschließend daran diese Infos überprüft haben.
Dann dadurch, dass V. sich bei ihrer Vernehmung am 17.November "verplappert" hat, und damit klar war, dass S. schon am 3. Oktober Täterwissen hatte (die Polizei konnte ja nicht wissen, dass sie sich beim Datum "verplappert" hatte). Und dann eben durch das "Spaßgeständnis" bei der Pfeffiparty, von dem V. am nächsten Tag berichtet hat, an dem S. dann ja auch festgenommen wurde.


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03.04.2024 um 18:01
@cododerdritte
Kontext: es ging um den engeren Kreis der Verdächtigen und die Bewertung der Aussage


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03.04.2024 um 18:05
Zitat von RabunselRabunsel schrieb:Kontext: es ging um den engeren Kreis der Verdächtigen und die Bewertung der Aussage
Ja genau, aber das wissen wir doch heute alles besser, als dass wir auf diese Vermutungen der Abendzeitung von vor Prozessbeginn zurückgreifen müssten.
Du kannst Dir doch nicht einfach irgendwelche veralteten Infos rauspicken, nur weil sie Dir in Deine Argumentation besser passen, als die aktuellen Infos die uns mittlerweile durch den Prozess vorliegen.


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03.04.2024 um 19:02
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Ja genau, aber das wissen wir doch heute alles besser, als dass wir auf diese Vermutungen der Abendzeitung von vor Prozessbeginn zurückgreifen müssten.
Du kannst Dir doch nicht einfach irgendwelche veralteten Infos rauspicken, nur weil sie Dir in Deine Argumentation besser passen, als die aktuellen Infos die uns mittlerweile durch den Prozess vorliegen.
Das ist doch keine Vermutung der AZ, Fassbinder hatte das nicht wörtlich aber sinngemäß genau so drin, kannst ja gerne nachschauen.
Und nochmal es ging um die Bewertung der Aussage bei der zweiten Vernehmung, nicht wie es dann in weiterer Folge zur Erhärtung des Tatverdachts und der Festnahme kam. Wie kann denn die Zeugenaussage zur zweiten Zeugenvernehmung des ST veraltet sein, wenn es um die zweite Zeugenvernehmung geht?
Wofür sollen denn die Widersprüche in der Laufroute und die Aussagen der V. als Argument dienen, wenn man über seine Spekulation zum Tathergang spricht. Erklär doch mal.


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03.04.2024 um 23:12
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Dann dadurch, dass V. sich bei ihrer Vernehmung am 17.November "verplappert" hat, und damit klar war, dass S. schon am 3. Oktober Täterwissen hatte (die Polizei konnte ja nicht wissen, dass sie sich beim Datum "verplappert" hatte). Und dann eben durch das "Spaßgeständnis" bei der Pfeffiparty, von dem V. am nächsten Tag berichtet hat, an dem S. dann ja auch festgenommen wurde.
Immer wieder zu Erinnerung: Der 17.11.22 war der Tag der ersten Vernehmung von V. In derem Anschluss sie dramatisierende Nachrichten an ihr Umfeld geschrieben hat.
Das Treffen war keine spaßige Veranstaltung, sondern ging direkt mit diesem Tageseindruck los.
Ein zwangsläufiges Krisentreffen, welche ST erst wieder mit seinem Spaß dann wohl versuchte aufzulockern.
Es gibt kein Täterwissen vom 03.10.22. Das wurde widerlegt


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03.04.2024 um 23:17
Zitat von LanzaLanza schrieb:Es gibt kein Täterwissen vom 03.10.22. Das wurde widerlegt
Wo wurde das denn widerlegt?

Er selber hat doch die Kenntnis in der Zeugenvernehmung eingestanden, bzw. behauptet, er hätte es am 3.10. von seiner Mutter erfahren.


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03.04.2024 um 23:27
Zitat von IlluminatiNWOIlluminatiNWO schrieb:Wo wurde das denn widerlegt?

Er selber hat doch die Kenntnis in der Zeugenvernehmung eingestanden, bzw. behauptet, er hätte es am 3.10. von seiner Mutter erfahren
- Es ging hier um den legendären Spaziergang mit V. worauf sich das Zitat direkt bezog und deren nachweisliche Widerlegung anhand der Geodaten.


- Ja hat er bestimmt da von seiner Mutter gehört, dass da was los sei. Was glaubt ihr denn wie der Buschfunk da auf dem Land läuft.
Und der Unterintelligente ST hat da was mit Toter und H. verwechselt.
Wurde hier schon mal sehr gut ausgeführt.


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03.04.2024 um 23:34
Zitat von LanzaLanza schrieb:Und der Unterintelligente ST hat da was mit Toter und H. verwechselt.
Wurde hier schon mal sehr gut ausgeführt.
Es ging bei dem Gespräch mit seiner Mutter nicht um "Hanna", sondern nur um eine Tote in der Prien.
Das haben die Medien lange Zeit missverständlich formuliert.
Ist natürlich trotzdem vergleichsweise früh, und kann man meinetwegen auch verdächtig finden.
Mit preisgegebem "Täterwissen" hat das allerdings nichts zu tun.


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04.04.2024 um 00:55
Zitat von LanzaLanza schrieb:Immer wieder zu Erinnerung: Der 17.11.22 war der Tag der ersten Vernehmung von V. In derem Anschluss sie dramatisierende Nachrichten an ihr Umfeld geschrieben hat.
Das Treffen war keine spaßige Veranstaltung, sondern ging direkt mit diesem Tageseindruck los.
Ein zwangsläufiges Krisentreffen, welche ST erst wieder mit seinem Spaß dann wohl versuchte aufzulockern.
Du brauchst mich nicht dran zu erinnern, dass Du hier mehrfach versucht hast, aus der Hausparty eine Krisensitzung zu machen. Aber alle Zeugen haben immer von einer Party oder Feier gesprochen und sogar das Gericht hat diese Veranstaltung in der mündlichen Urteilsbegründung so bezeichnet.
Insofern darfst Du gerne weiter an eine Krisensitzung glauben, davon sprechen und auch alle Leute hier dran erinnern, dass Du Dir wünscht, sie sollen doch bitte von eine Krisensitzung und nicht von dem was es war, also der Pfeffiparty sprechen.
Aber Du must dann halt trotzdem damit leben, dass die meisten sich lieber an das halten, was vor Gericht ausgesagt wurde und wovon auch das Gericht ausgeht.
Zitat von LanzaLanza schrieb:Es gibt kein Täterwissen vom 03.10.22. Das wurde widerlegt
Das stimmt nur halb. Es mag sein, dass S. gegenüber Verena am 3.10.22 kein Täterwissen ausgeplaudert hat und sie sich einfach im Datum für den Spaziergang geirrt hat. Aber das habe ich ja auch genauso geschrieben:
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Dann dadurch, dass V. sich bei ihrer Vernehmung am 17.November "verplappert" hat, und damit klar war, dass S. schon am 3. Oktober Täterwissen hatte (die Polizei konnte ja nicht wissen, dass sie sich beim Datum "verplappert" hatte).
Wie gesagt, die Polizei konnte ja vom "Verplappern" beim Datum nichts wissen und V. hat es ja auch offenbar nicht für nötig gehalten, diese Angabe bei ihrer zweiten Vernehmung am nächsten Tag zu korrigieren, obwohl ihr der Fehler da schon bewusst gewesen ist.

Das S. aber am 3. Oktober schon Täterwissen hatte, steht ja trotzdem durch seine eigene Aussage fest, er habe von Hannas Tod am Abend des 3. Oktober durch seine Mutter erfahren. Das war zu dem Zeitpunkt definitiv Täterwissen und das wurde auch in der Urteilsbegründung so festgestellt.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

04.04.2024 um 01:34
Sachverhalt:
- Erste Vernehmung V am 17.11.22
- Danach dramatische Sprachnachrichten von V. An ihr Umfeld
- Am gleichen Tag das Treffen (Krisensitzung und keine Party)

Dieser Zshg. ist relevant und wird immer wieder bzgl. dem "Spaßgeständnis" zeitlich nicht richtig ringeordnet.
Zitat von KarajanaKarajana schrieb:Es ging bei dem Gespräch mit seiner Mutter nicht um "Hanna", sondern nur um eine Tote in der Prien.
Das haben die Medien lange Zeit missverständlich formuliert.
Ist natürlich trotzdem vergleichsweise früh, und kann man meinetwegen auch verdächtig finden.
Mit preisgegebem "Täterwissen" hat das allerdings nichts zu tun.
Exakt


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

04.04.2024 um 03:17
Zitat von LanzaLanza schrieb:Dieser Zshg. ist relevant und wird immer wieder bzgl. dem "Spaßgeständnis" zeitlich nicht richtig ringeordnet.
So siehst du das.
Die Teilnehmer der Pfeffiparty haben es aber eben bei der Polizei und dann sich sös Zeugen im Prozess anders geschildert.

Was soll man denn jetzt Deiner Meinung nach machen? Sagen, dass die alle gelogen haben, nur damit es besser in Dein Weltbild passt?


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04.04.2024 um 06:15
Zitat von LanzaLanza schrieb am 30.03.2024:Da gehört jetzt das Urteil dazu und wird ihm vermutlich sogar helfen, wenn die Hobbydetektive sich das einmal ansehen.
Und du denkst, dass du dann dazu gehörst als Hobby-Ermittler und diese Verschwörung der Kammer (die ja nicht nur aus der Vorsitzenden besteht) und der StA aufdecken wirst?
Deine ganzen Postings lassen ja erkennen, dass du der Richterin und dem StA schon fast Bösartigkeit unterstellst.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

04.04.2024 um 07:37
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Das stimmt nur halb. Es mag sein, dass S. gegenüber Verena am 3.10.22 kein Täterwissen ausgeplaudert hat und sie sich einfach im Datum für den Spaziergang geirrt hat. Aber das habe ich ja auch genauso geschrieben:
An Verena sieht man ja, wie leicht man sich wahrscheinlich irren kann. Wieso sollte das beim Angeklagten und Lea nicht genauso sein, nach Wochen?

Bei Lea kommt ja noch hinzu, dass nicht nur die restlichen Freunde nichts davon gehört haben, sondern ihre Schwester, mit der sie unter einem Dach lebt und die mit dabei beim Tischtennis war, ihr das in einer Sprachnachricht Tage danach, als absolute Neuigkeit mit der Toten erzählt hat. Normalerweise müsste da ein „Was erzählst du mir da, wir haben uns doch gestern drüber unterhalten, wie furchtbar das ist.“ Kommen. Tat es aber nicht.

Ich bin mir hundertprozentig sicher, dass die Kammer Verena als Täterwissen genommen hätte, wenn es die Daten nicht gebe und wenn sie nur ein kleines bisschen sicherer aufgetreten wäre. War ja der Richterin auch wichtig zu betonen, man sieht die Widersprüche, was aber nicht heißt, dass man ihr im Kern nicht folgen wird. Ist Konjunktiv, aber es wäre so gekommen, ohne Daten. Da sieht man mal wie toll, die Zeugen einschätzen können. Und diese Kammer macht hauptsächlich Verfahren, wo es auf eine Zeugenaussage ankommt.

Genauso halte ich es für möglich, dass es bei Lea ähnlich ablief. Bloß dass man da keine Daten hatte.


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Palio ehemaliges Mitglied

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04.04.2024 um 07:47
Zitat von KarajanaKarajana schrieb:Es ging bei dem Gespräch mit seiner Mutter nicht um "Hanna", sondern nur um eine Tote in der Prien.
Das haben die Medien lange Zeit missverständlich formuliert.
Nicht nur die Medien, auch der Staatsanwalt hat das zuletzt im Plädoyer noch falsch wiedergegeben. Der liest hier anscheinend nicht mit.
Zitat von PalioPalio schrieb am 15.03.2024:+++10.07 Uhr: Auch T. habe in seiner Zeugenvernehmung angegeben, dass er am 3.10. von seiner Mutter erfahren habe, dass Hanna W. tot ist – das ist eine neue Info. In den Medien wurde aber erst am 4.10. der Name des Opfers veröffentlicht, so Fiedler
——————————
Zitat von LanzaLanza schrieb:Dieser Zshg. ist relevant und wird immer wieder bzgl. dem "Spaßgeständnis" zeitlich nicht richtig ringeordnet.
Auch hier: Das sind threadinterne “Erkenntnisse“, die keine Auswirkungen auf die Realität haben. Zur Erinnerung: ST wurde verurteilt. Die Kammer wertete sein Krisen-Verzweiflungs-Spaß-Geständnis als Offenbarung des wahren Täters.

In welchem Zusammenhang sagte er, dass er der Täter sei? Er sagte es laut Zeugenaussagen eben nicht im Rahmen eines Gesprächs, bei dem zuvor alle besorgt auf ihn einredeten, sondern unvermittelt.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 07.12.2023:Lea kann sich auch daran erinnern, dass sie über den Mord gesprochen haben. Der Angeklagte saß dabei auf der Couch. Er hätte „zusammenhanglos“ gesagt „Ich war’s. Ich hab sie umgebracht.“ Die Vorsitzende fragt, wie das zusammenhanglos passt wenn man schon darüber spricht. Lea korrigiert sich auf „unvermittelt.“
Am Abend nach einer der Vernehmungen treffen sie sich erneut, es gibt reichlich Alkohol. Und schließlich soll der 21-Jährige gesagt haben: "Ja mei, dann war ich’s halt." So erzählt es die Zeugin. "Das hat er einfach so rausgehauen.“
https://amp.infranken.de/bayern/aschau-details-vor-hannas-tod-beschrieben-freundin-belastet-angeklagten-mit-zitaten-schwer-art-5556534

Es war also weder so, dass gerade alle auf ihn einredeten, noch so, dass alle lachten, weil er sich gleich korrigierte und den „Witz“ aufklärte.

Das Geständnis kann daher problemlos auch als ein sich Öffnenwollen, vielleicht animiert durch Alkoholeinfluss, gewertet werden.
Die Schilderung des Mithäftlings AM unterstützt die Wertung, dass ST die Tat jemandem offenbaren wollte.
Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob er es erzählte, weil es ihn so belastet und er das Geschehene bereut (davon sagte er nämlich nichts), oder ob er vielleicht damit prahlen wollte, der „Mörder von Aschau“ zu sein, also etwas Besonderes vollbracht zu haben.
Letzteres in Verbindung mit der Messergeschichte und seiner Affinität zu Gewaltpornos würde jedenfalls nichts Gutes bezüglich seiner Skrupellosigkeit und weiteren Gefährlichkeit aussagen.
Es kann natürlich auch sein, dass er als Unschuldiger mit einer Tat angeben wollte, die er nicht begangen hat. Dann wäre es reichlich dumm gelaufen, dass er nun dafür verurteilt wurde.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

04.04.2024 um 08:47
Zitat von PalioPalio schrieb:In welchem Zusammenhang sagte er, dass er der Täter sei? Er sagte es laut Zeugenaussagen eben nicht im Rahmen eines Gesprächs, bei dem zuvor alle besorgt auf ihn einredeten, sondern unvermittelt.
fassbinder1925 schrieb am 07.12.2023:
Lea kann sich auch daran erinnern, dass sie über den Mord gesprochen haben. Der Angeklagte saß dabei auf der Couch. Er hätte „zusammenhanglos“ gesagt „Ich war’s. Ich hab sie umgebracht.“ Die Vorsitzende fragt, wie das zusammenhanglos passt wenn man schon darüber spricht. Lea korrigiert sich auf „unvermittelt.“
Am Abend nach einer der Vernehmungen treffen sie sich erneut, es gibt reichlich Alkohol. Und schließlich soll der 21-Jährige gesagt haben: "Ja mei, dann war ich’s halt." So erzählt es die Zeugin. "Das hat er einfach so rausgehauen.“
https://amp.infranken.de/bayern/aschau-details-vor-hannas-tod-beschrieben-freundin-belastet-angeklagten-mit-zitaten-schwer-art-5556534
Zitat von PalioPalio schrieb:Es war also weder so, dass gerade alle auf ihn einredeten, noch so, dass alle lachten, weil er sich gleich korrigierte und den „Witz“ aufklärte.
Wo liest du da raus, wie das Gespräch über den Mord abgelaufen sein soll? Und dass V. das überhaupt weglässt, zeigt doch wieder nur, dass es da widersprüchliche Erinnerungen gibt.
Zumal man wohl einen Witz nicht aufklären muss, wenn ihn alle verstehen, das ist das einzige das bei allen übereinstimmt.

Wenn man die Aussage von V "nicht braucht" bleibt doch übrig, dass er es nicht einfach so gesagt hat, sondern in einem nicht näher beschriebenen Gespräch über den Mord etwas gesagt hat was mehrere Personen als Witz aufgefasst haben, da wird man schon Probleme haben das einfach als sich Öffnenwollen hinzustellen und zu begründen. Noch schwieriger bei dem Mithäftling der erwähnt hat, bei ST mehrfach nachgefragt zu haben.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

04.04.2024 um 11:38
Zitat von PalioPalio schrieb:Nicht nur die Medien, auch der Staatsanwalt hat das zuletzt im Plädoyer noch falsch wiedergegeben. Der liest hier anscheinend nicht mit.

Palio schrieb am 15.03.2024:
+++10.07 Uhr: Auch T. habe in seiner Zeugenvernehmung angegeben, dass er am 3.10. von seiner Mutter erfahren habe, dass Hanna W. tot ist – das ist eine neue Info. In den Medien wurde aber erst am 4.10. der Name des Opfers veröffentlicht, so Fiedler
Dann stellt sich aber die Frage, wieso das in der Urteilsbegründung nicht übernommen wurde, und dort nur die Rede von einer "Toten" war.
Das ist ja schon ein gravierender Unterschied.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

04.04.2024 um 14:08
Zitat von KarajanaKarajana schrieb:Dann stellt sich aber die Frage, wieso das in der Urteilsbegründung nicht übernommen wurde, und dort nur die Rede von einer "Toten" war.
Das ist ja schon ein gravierender Unterschied.
Warst Du bei der Urteilsbegründung im Gerichtssaal, oder woher willst Du das wissen?

Wir haben hier nur die Infos aus dem Livetickern, die Pressebereichte und den Bericht von @fassbinder1925. Bei keiner dieser Infos handelt es sich um einen vollständige und wortgetreue Wiedergabe der Urteilsbegründung.

In der Abendzeitung steht z.B.:
T. selbst gibt als Zeuge an, er hätte wohl von seiner Mutter bereits am 3. Oktober von dem Sterbefall erfahren - nach einem Treffen mit Verena R. in Traunstein.
Quelle: https://www.abendzeitung-muenchen.de/bayern/erhoehtes-polizeiaufgebot-beim-hanna-prozess-amokwarnung-heute-bei-urteilsverkuendung-art-966990

Während da also von Sterbefall die Rede ist, steht im Focus Live-Ticker ist dagegen schon das Wort "Tötungsdelikt":
Wann er von dem Tötungsdelikt erfahren habe? Am Montag, habe er gesagt - das war der Tattag. Erst einen Tag später sei erstmals in der Presse berichtet worden.
Quelle: https://www.focus.de/panorama/welt/hanna-prozess-im-ticker-angeklagter-ist-schuldig-moerder-von-hanna-muss-neun-jahre-ins-gefaengnis_id_259468664.html

Und bei Ippen-Media steht, dass er ausgesagt habe, am 3. Oktober von Hannas Tod erfahren zu haben:
Bei seiner polizeilichen Vernehmung habe er selbst angegeben, dass er am Montagabend, dem 3. Oktober 2022, von dem Tod von Hanna erfahren habe. „Es muss an diesem Montag gewesen sein, an dem ich für den Marathon gelaufen war“, soll der Angeklagte bei dieser Vernehmung gesagt haben.
Quelle: https://www.ippen.media/netzwerk/lokales/bayern/live-ticker-gerichtsurteil-im-hanna-prozess-erwartet-92898542.html

Und fassbinder1925 schrieb:
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 20.03.2024:So erzählte er, dass er am 3., an einem Montag von der Toten, durch seine Mutter erfahren habe. Er wisse das ganz genau, da er von einer Freundin heimgekommen ist und an diesem Tag ein Training für einen Marathonlauf stattgefunden habe.
Du betreibst also einfach nur Cherrypicking, indem Du Dir einfach die Formulierungs rauspickst, die Dir am besten in den Kram passt und dann behauptest, es sei wörtlich in der Urteilsbegründung gesagt worden, dass in S.T.s Aussage nur von "einer Toten" die Rede war.
Andere Journalisten, die im Gerichtssaal anwesend waren, haben das offenbar anders verstanden und wiedergegeben, nämlich z.B. dass von der Person Hanna W. die Rede war und/oder von einem Tötungsdelikt.

Wenn er einfach nur von einer Toten geredet hätte, wäre es wohl kaum als Täterwissen auslegbar gewesen, denn die in der Prien gefundene Tote hätte sich auch schon am 3. Oktober bis zur seiner Mutter rumgesprochen haben können. Da das Gericht diese Aussage von S. aber in der Urteilsbegründung als Täterwissen wertet, kann man einfach mal davon ausgehen, dass er ausgesagt hat, am 3. Oktober durchaus eben von einem Tötungsdelikt oder von Hanna W.s Tod erfahren zu haben.

Hier wird ständig so getan, als habe das Gericht in seiner Begründung Indizien gezielt zu Ungunsten von S.T. ausgelegt, in dem es sich die Informationen einfach in die ihm beliebige Richtung gebogen hat, z.B. indem es Zusammenhänge unterschlägt oder nur halbe Infos wertet und den Rest unerwähnt lasst.
Tatsächlich hat das Gericht das aber eben nicht getan, sondern es wird hier vielmehr im Thread immer mal wieder versucht. Obwohl alle Teilnehmer immer von einer Hausparty gesprochen haben, wird das mal schnell zur Krisensitzung umgedeutet. Obwohl S.T. ausgesagt hat, er habe am 3. Oktober von Hannas Tot erfahren, wird behauptet, er haben damit nur "irgendeine Tote" gemeint.
Ihr könnt Euch das das ja alles gerne so zurecht biegen, dass es Eurem Gusto entspricht. An der Verurteilung von S.T. als Mörder wird es halt nichts mehr ändern.


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