cododerdritte schrieb:Eigentlich ist die Idee des StA der Extraroute so aberwitzig, dass er dafür sehr konkrete Indizien haben muss, um überhaupt auf diese Idee zu kommen.
Wenn er einfach nur S.T. vom Eiskellerparkplatz zum angenommenen Tatort bringen wollte und es überhaupt keine Anhaltspunkte gäbe, wie er dorthin gelangt ist, dann müsste er doch behaupten, S.T. sei entweder hinter Hanna hergegangen/gelaufen oder er sei über den Kampenwandpark gejoggt, habe sie dadurch von ihr unbemerkt überholen können und habe ihr dann entweder über das Brückerl oder die Straße " An der Bergbahn" den Weg abgeschnitten.
Zu sagen, er sei einmal um den Berg gerannt ist doch die allerfernliegendste und er kann sich doch leicht ausrechnen, dass das ohne irgendwelche Anhaltspunkte, dass es so gewesen ist, wenig überzeugend für die Richter wirken muss.
Deshalb bin ich mir sicher, dass es diese Anhaltspunkte gibt, am wahrscheinlichsten die von S.T. selbst eingezeichnete Route, die er ja immerhin im Plädoyer erwähnt. Tatortzeugen scheiden eher aus, die wären in seinem Plädoyer deutlicher und ausführlicher behandelt worden.
Noch mal zu diesen Überlegungen, die ich sehr einleuchtend finde.
Zunächst: Wir sind uns wohl einig, dass der StA eine Grundlage für seine Behauptung hat. Es ist eine Grundlage, die von der Verteidigung nicht explizit angegriffen wurde. Das wird die Aussage von ST als Zeuge sein, die nach dessen Aussageverweigerung so bestehen blieb, wie sie war, und auch nicht dem Verwertungsverbot unterliegt.
Zudem gibt es einen Journalisten, der mitbekommen hat, dass der StA sich bei seiner Anwesenheitsbehauptung des Angeklagten am Tatort auf die Angaben des Angeklagten bezieht.
Was genau ST angab, wissen wir nicht. Er gab bei seiner zweiten Vernehmung eine Abweichung an. Er wurde gefragt, warum er denn da langgelaufen ist und er antwortete dann, er habe gehofft, Freunde zu treffen, speziell einen entfernten Bekannten. Dabei hoffte er nicht, dass dieser zufällig vor seiner Haustür in der Straße rumsteht, sondern er hoffte ihn beim Eiskeller anzutreffen. Die Extrarunde ist nicht naheliegend. Laut Frau Rick hat er die auch nicht angegeben. Laut Frau Rick habe Sebastian T. das Opfer Hanna W. auch nachweislich nicht verfolgt.
Es gibt noch eine weitere Möglichkeit, all diese Angaben unter einen Hut zu bringen:
ST gab bei seiner ersten Vernehmung zur gelaufenen Route an, über die Kampenwandstraße (zeitlich dann wohl vor Hanna) und den Burgweg nach Hause gelaufen zu sein.
Bei seiner zweiten Vernehmung wurde er mit den Sichtungen der Zeugen beim Eiskellerparkplatz konfrontiert, die möglicherweise erst später ermittelt wurden und die zudem eine konkrete Zeit der Sichtung angeben konnten.
ST korrigierte nun seine Route und gab an, er sei doch nicht in den Burgweg eingebogen und nach Hause gelaufen, sondern die Strecke wieder zurück und dann beim Eiskeller langgelaufen. Auf die Frage, warum er denn dort nochmal langlief, sagte er, um dort Freunde zu treffen.
Diese Korrektur und ein wieder Zurücklaufen ist seltsam und zeigt, dass ST etwas zu verbergen hat. Vermutlich konnte man auch beim zweiten Mal ausschließen, dass es so war, wie er angab. Dann bleibt aber übrig, dass ST selbst angab, am Tatort (runter und hoch) gejoggt zu sein. Der StA konnte mit diesem örtlichen Eingeständnis und dem Eingeständnis von komischen Schlenkern, um auf irgendwelche Leute zu treffen (Freunde? Frauen?), eine Route erstellen, die zur Tat passt. Das geht aber nur, wenn die von ST selbst angegebene korrigierte Route aus irgendeinem Grund nicht hinhaut.