Kommisar1969 schrieb:2. Beweisantrag: Die Google Daten sollen bzgl. Daten des Tablets von Sebastian T. mit Schwerpunkt Youtube Aktivität nochmals ausgelesen werden. War sehr verwirrend ob nun ein anderes Familienmitglied in der Nacht auf 3. Oktober 2022 Zugang haben hätte können.
Es war der letzte Beweisantrag der Verteidigung. Das gibt zumindest Rechtsanwältin Regina Rick auf Nachfrage des Gerichts an.
Sehr seltsam. So wie ich es bisher verstanden habe, stellt das Youtube-Video-Schauen um 1:24 Uhr ja den Startpunkt des Alibi-losen Zeitfensters des Angeklagten dar - wobei man nicht sagen kann, wie viele Minuten er davon angeschaut hat, was aber auch ziemlich egal ist, da der Zeitpunkt ja eine gute Stunde vor der Tat liegt.
Der CoC-LogIn ist das Ende des Zeitfensters.
So wie ich es verstanden habe, ist die Verteidigung zunächst davon ausgegangen, dass es schon gg. 2.30 Uhr wieder digitale Aktivitäten des Angeklagten gab, die belegen würden, dass er schon zum Tatzeitpunkt wieder zu Hause war. Das war ein ziemliches Hin und Her, Frau Rick hatte sich doch noch mit den StA in der Wolle, ob die Formulierung jetzt heißen muss, der TV haben "um 2:30 Uhr" oder "ab 2:30 Uhr" gezockt.
Ich meine schon, dass zunachst davon die Rede war, er habe das Youtube-Fitness-Video weitergeschaut, von dem er um 1:24 Uhr nur den Anfang geschaut hatte. Das hat sich aber dann durch die ausgelesenen Daten zerschlagen, weil die ergeben hatten, dass in der ganzen Nacht kein Video mehr geschaut wurde (erst am Nachmittag des nächsten Tage das Häkelvideo).
Dann ging es um den CoC-LogIn, ob der nun um 2:30 Uhr oder 2:42 Uhr erfolgte und da hatte die finnische Betreiberfirma 2:42 Uhr übermittelt, wodurch das von der Verteidigung behauptete Alibi geplatzt war.
Vielleicht geht es weiterhin um die Frage, ob nicht doch schon um 2:30 Uhr irgendein Video geschaut wurde.