Lanza schrieb:Siehe oben z.B den Vorfall noch während des Prozesses.
Vielleicht verzichtest Du einfach mal darauf, Fragen zu beantworten, die an ganz andere User gerichtet waren, die darin gebeten wurden, genauer zu erklären, was sie denn mit bestimmten Aussagen meinten.
Alles was Du dazu schreibst kann ja nur geraten sein, insofern bringen diese Art von Kommentaren die Diskussion kein Stück weiter.
Und zu dem weiß ich gar nicht was mit siehe oben gemeint sein soll, denn dieser Thread hat 630 Seiten, die alle oberhalb Deines Beitrags liegen. Diese Angabe ist genauso unpräzise wie die Bezeichnung "der Vorfall noch während des Prozesses". Da ist meines Wissens an jedem Prozesstag mehrfach etwas "vorgefallen".
Kann ich mir jetzt aussuchen, was Du gemeint haben könntest, oder wie soll ich das handhaben?!
emz schrieb:Da meint @XluX wohl die Zurechtweisungen durch die Vorsitzende Aßbichler.
Kann ich mir nicht vorstellen, dass
@XluX das gemeint haben könnte. Denn das hat ja nichts damit zu tun, ob der Angeklagte tatsächlich schuldig war oder nicht. Das Benehmen der Rick in dem Prozess war einfach an vielen Stellen nur danaben. Das, was Frau Aßbichler da angeführt hat, ist einfach unterste Schublade und bleibt es auch, wenn der Verurteilte unschuldig sein sollte.
Und
@XluX hatte ja geschrieben, dass eine Verhöhnung durch Frau Aßbichler nur vorläge, wenn ST unschuldig sei:
XluX schrieb:Angenommen, ST ist unschuldig (was für manche vielleicht völlig abwegig ist - aber wenn man mal ehrlich ist, könnte es mit minimaler Wahrscheinlichkeit sein). Dann wurden ST und Frau Rick durch die Vorsitzende mindestens genauso verhöhnt - und zwar nicht durch die Beschreibung eines Unfallhergangs, sondern sehr direkt.
Er muss also etwas anderes gemeint haben.