Aus meiner Sicht gab es im Verfahren und in der Urteilsbegründung diverse Logikfehler und letztendlich auch Unwahrheiten. Vieles hätte dem Gericht auffallen können, aber hat wohl keine große Rolle gespielt. Und auch hier in diesem Thread geht kaum jemand darauf ein, weil es den meisten vielleicht reicht, wenn ST (aus ihrer Sicht) zu 99% oder 90% oder auch nur 75% schuldig ist. Dass es auch viele entlastende Punkte gibt, wird mehr oder weniger (gut) ignoriert.
Ich hab‘ ja immer wieder mal kritische Anmerkungen eingebraucht, deshalb hier nochmal eine Zusammenfassung mit Ergänzungen:
Täterwissen schon am 3.10.22V hat am 5.10. ihrer Schwester L eine Sprachnachricht geschickt, dass sie sich „gestern“, also am 4.10., mit ST getroffen hat und dort von einem ermordeten Mädel („das sie nicht mal kennt“) erfahren hat. Dass es am 4.10. war und nicht am 3.10., ist sowohl über diese Sprachnachricht dokumentiert als auch anhand der Geo- und Funkdaten von Vs Handy und wurde auch noch durch Vs Auto auf der Überwachungskamera bestätigt. Und auch in späteren Sprachnachrichten direkt nach ihrer ersten Vernehmung betont sie mehrmals verzweifelt, dass sie sich im Datum vertan hat. Trotzdem wird es in der Urteilsbegründung als Täterwissen genannt.
In denselben Sprachnachrichten erzählt V übrigens von massivem Druck bis hin zu Drohungen während der Vernehmung (dass sie in U-Haft kommen wird, wenn sie nicht aussagt, dass sie sich einen Anwalt nehmen soll, sogar, dass sie verdächtigt wird – und dass die Ermittler Fotos von ihr angefertigt und DNA abgenommen haben). Ich denke, ein Teil davon ist ihrer eigenen Dramaturgie und Fantasie geschuldet – aber nach „harmloser Zeugenbefragung“ klingt es auch nicht.
Gegenüber AM oder den Ermittlern offenbartes TäterwissenDie Details zum Tatwerkzeug (ST "wusste", dass es ein Stein war – trotz unbekannter/nicht gefundener Tatwaffe) oder die Informationen über die fehlende DNA sowie die Bewusstlosigkeit als Täterwissen auszulegen ist für mich so absurd, dass ich darauf nicht nochmal länger eingehen möchte. Nur soviel: AM hat seine erste Aussage erst ein Jahr später im Oktober 2023 gemacht (nach Prozessbeginn!) – natürlich wurde bis dato alles in allen Einzelheiten in den Medien veröffentlicht (einmal kurz googlen hätte gereicht).
Die Glaubhaftigkeit des Kronzeugen AM In diesem Thread wurde seitenlang über STs Pornokonsum diskutiert und daraus auf seine kriminelle Persönlichkeit geschlossen (es ging um gefakte Gewaltpornos).
Nicht so bei AM – auch wenn der früher schon mal nachweislich vor Gericht gelogen und der damalige Richter ihm geglaubt hat. Und er sogar zugegeben hat, dass er sich einen Vorteil von seiner Aussage für seinen eigenen Prozess erhofft hat. Und darüber hinaus selbst wegen des (realen) Missbrauchs mehrerer Kinder und Kinderpornografie in Haft war (und kürzlich auch verurteilt wurde).
Das lass‘ ich einfach mal so stehen...
Der TathergangKeine Blutspuren, keine Tatwaffe, kein Tatort. Statt letzterem ein „vermuteter Tatortbereich“, nämlich: Ecke Burgweg/K.Straße 94 a bzw. gegenüberliegender Gehsteigbereich.
Also anscheinend nicht auf der Brücke, von der hier so oft die Rede war. Einfach der Gehsteig. Direkt an der Straße. Dort soll ST sie dann niedergerissen haben (H war 1,86 m groß, ST 1,70 und 10 kg leichter) und dann auf sie draufgesprungen sein. Wer sich jemals auf einen Körper gestellt hat, weiß, dass das eine verdammt wackelige Angelegenheit ist. Und irgendwann zwischendurch hat er dann noch einen Stein aufgesammelt.
Zu den Acromia sag ich nichts. Die brechen zwar viel eher durch Einwirkung von oben oder unten, weil da der Querschnitt deutlich geringer ist als von hinten nach vorn, aber sein kann alles.
ST soll H Jacke und Hose ausgezogen habenHose – wozu komplett über die Schuhe? Jacke – wozu überhaupt? Und wann? Während er auf ihr (und auf der Jacke) am Straßenrand gut sichtbar kniet? Warum hätte er H umständlich die Jacke ausziehen sollen, als sie schon bewusstlos war? Und wohin dann mit beidem? Der Bärbach ist vom vermuteten Tatort einige Meter entfernt.
Abgesehen davon braucht man nur Feuerwehrler oder Wasserwachtler fragen: Die sehen oft komplett entkleidete Leichen bei der Flussbergung.
Ins Wasser „geworfen“Gerne selbst probieren: 70 kg mal schnell um die Ecke schleifen, oder noch absurder: über die Schulter werfen, ist aus meiner Sicht ohne (Geruchs- oder Blut-)Spuren so gut wie unmöglich für jemanden, der 19 cm kleiner und 10 kg leichter ist.
Die WegstreckeBis jetzt konnte mir keiner sagen, wie die ominöse Wegstrecke denn verlaufen sein soll. 3,36 km vom Chalet bis zum vermeintlichen Tatort, davon 990 m westlich am Schloss vorbei über den Mauserlweg. Ist ST zwischen Chalet und Baumbach erst noch Richtung Norden gelaufen über den Kreisverkehr oder sonstwohin? Nach dem Festhallenparkplatz wäre eine Extrarunde rein rechnerisch ja kaum möglich. Also: Wie verläuft die Strecke?
Der Bärbach und der Meterstab der RichterinHier fällt man vom Glauben ab. Der Bärbach war reißend, in der Mitte 1,40 m tief und hatte eine errechnete Fließgeschwindigkeit von über 9 km/h.
Dazu finde ich dieses Video sehr aufschlussreich (ab 0:35):
Wildbach überqueren Teil 2 - die perfekte Wattechnik.
Dort heißt es, dass man schon ab Hüfthöhe (= 1 m) und ab 6 km/h Fließgeschwindigkeit keine Chance mehr hat – und das als erfahrener Mensch beim gezielten Durchwaten mit Hilfsmittel!
H war stark alkoholisiert (2,05 Promille im Blut). Bei einem unvorbereiteten Sturz (ggf. mit Verletzung und Kälteschock) anzunehmen, dass sie, wenn sie nicht bewusstlos gewesen wäre, einfach nur im 1,40 m tiefen Wasser hätte aufstehen und rausklettern können, ist völlig absurd. Das wird auch nicht weniger abwegig, nur weil die Richterin im Gerichtssaal den Meterstab auspackt.
Das sind nur die aus meiner Sicht auffälligsten Punkte – es gibt noch so viel mehr…
Und ja, es gibt auch Punkte, die man als Beleg für STs Schuld aufführen könnte. Diese habe ich hier nicht genannt, weil sie für mich (und das mag jeder anders sehen) für eine Verurteilung nicht ausgereicht hätten.