Lento schrieb:Ein Punkt (die Schweinerei) ist selbst laut @Rick_Blaine eine Revisionsgrund.
Um hier einmal etwas klarzustellen: mit Sauerei bezeichnet Lento hier die Aufforderung an den Verurteilten während seiner polizeilichen Vernehmung, zu spekulieren, was denn geschehen sein könnte.
Ich empfinde diese Frage als unprofessionell und rechtlich fragwürdig, dieses aber unter dem Vorbehalt, an den sich
@Zaunkönigin mit ihrem scharfen Verstand erinnerte:
Zaunkönigin schrieb:Ich verlinke hier mal das tatsächliche Zitat.
Rick_Blaine schrieb am 09.03.2025:
Wenn das Urteil sich nun auf die Antwort stützen würde, wäre das in meinen Augen auch ein Revisionsgrund. Aber soweit ich mich erinnere spielte das in dem Urteil keine Rolle.
In der vorliegenden Angelegenheit also vermutlich eher kein Revisionsgrund.
Ich hab das Ganze auch im schriftlichen Urteil noch einmal nachgelesen, und, wie so oft in der Jurisprudenz, ist das Ganze eine Frage der Interpretation. Wie wir alle wissen, wurde der Mörder nicht nur wegen dieser Aussage verurteilt. Ob diese Aussage aber überhaupt eine Rolle spielte, wissen nur die Richter wirklich genau. Es ist jetzt Aufgabe der Richter des BGH diese Frage so gut es geht zu klären, und dann, falls sie die Frage bejahen, noch einzuschätzen, welche Rolle, und ob das Ganze zu einem unfairen Verfahren führte.
Das alles masse ich mir nicht an zu beurteilen, denn sonst würde ich doch hoffen, dass man mich bitte sofort an den BGH beruft. Als recht erfahrener Jurist weiss ich, dass in den allermeisten Fällen die Dinge nicht so einfach und klar sind, wie Lento es immer behauptet und wie manche Journalisten das dann auch gerne tun.
Allerdings stimmt das hier so nicht:
Lento schrieb:@Rick_Blane hatte sich aber geirrt, Du hättest meinen darauffolgenden Beitrag mitlesen sollen, dort habe ich entsprechend den Fehler korrigiert, er hatte es offenbar nicht mehr ausreichend in Erinnerung:
Lento schrieb am 09.03.2025:
ich muss hier @Rick_Blaine auch deutlich wiedersprechen, Assbichler hat in ihre mündlichen genau diese Punkte angesprochen:
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 20.03.2024:
So erzählte er, dass er am 3., an einem Montag von der Toten, durch seine Mutter erfahren habe. Er wisse das ganz genau, da er von einer Freundin heimgekommen ist und an diesem Tag ein Training für einen Marathonlauf stattgefunden habe.
Auch eine andere Stelle empfindet das Gericht als pikant. So hat er auf Nachfrage, ob er denn eine Idee habe was mit Hanna passiert ist, vermutet es könne ihr jemand „eins drüber gehauen“ haben. Ob er eine Ahnung hätte mit was? Der Angeklagte gab einen Stein an.
„Das kann nur der Täter wissen! Ein Ahnungsloser hätte gesagt, er weiß nicht was passiert ist. Und schon gar nicht hätte er eine passende Tatwaffe benennen können zu dem Zeitpunkt. Es hätte genauso gut eine Eisenstange gewesen sein können.“
Schon gar nicht, hätte er aber gewusmir st, dass die Schläge nicht zum Tod geführt haben. Der Angeklagte hat auf diese Nachfrage mit „Nein.“ geantwortet.
Es ist daher durch die mündliche Begründung offensichtlich, dass es in die Entscheidung selber eingeflossen ist und diese sicher auch beeinflusst ist.
Danach -- Kombination mit der Richtigstellung - ist es definitiv laut @Rick_Blaine ein Revisionsgrund. Ich habe eine besonders schwerwiegende Stelle der mündlichen Urteilsbegründung nun hervorgehoben.
Es ist eben nicht "definitiv" ein Revisionsgrund, sondern m.E. unter den oben von mir beschriebenen und von
@Zaunkönigin zitierten Bedingungen.