Rabunsel schrieb:Jaja deine Schlussfolgerungen... informier dich vielleicht einfach Mal zu psychiatrischen Diagnosen und überleg dir dann nochmal, ob du juristisch gebildete Menschen wirklich für ausreichend qualifiziert hältst, anhand Sichtung zweier Zeugenaussagen und dem Blick in die Biographie, die Glaubhaftigkeit zu beurteilen. Psychologie und Psychiatrie sind wohl Witzwissenschaften, da reicht doch auch Menschenkenntnis und der Hausverstand.
Ich finde eher, dass Du Psychologie und Psychiatrie als Witzwissenschaften abtust, wenn Du Dich hier darüber echauffierst, dass die Richter die Aussagen des M. für glaubwürdig halten, obwohl er psychiatrische Diagnosen bekommen hat. Das zeigt mir eben, dass Du Dich mit der Komplexität und Vielseitigkeit von pychiatrischen Erkrankungen nicht auskennst, sondern ein Bild von diesen Menschen hast, dass sehr vorurteilsbehaftet und oberflächlich ist.
Was Du einfach nicht verstehst, sind die Begründungen die die Richterin in der Urteilsbegründung genannt hat. Sie ist da Information für Information, die M. in seiner Aussage genannt hat, durchgegangen und hat begründet, warum diese Aussage glaubwürdig ist. Es war so, dass M. Infos genannt, hat, die er sich ohne eine Gespräch mit S.T., in dem dieser Täterwissen offenbart hat, nicht wissen konnte.
Ein Beispiel: wenn M. den S. hätte einfach nur bezichtigen wollen, ohne dass der mit ihm jemals über den Fall gesprochen hat, dann kann man davon ausgehen, dass er sich vorher zu Details über den Fall hätte informieren wollen, weil ihm klar ist, dass die Ermittler mehr wissen wollen als: "Der S. hat mit vor Weihnachten gesagt, dass er Hanna W. überfallen und getötet hat." Dass sie dann also nachfragen werden, was S. dabei zum Tatablauf gesagt hat.
Er hätte sich dann also wahrscheinlich irgendwie in den Medien versucht zu informieren. Vielleicht hatte er auch zufällig schon mal was über den Fall gelesen.
Dann hätte er aber z.B. in seiner Aussage gesagt, dass der Tatort auf dem Kampenwandparkplatz war und dass Hanna vergewaltigt worden ist. Denn das stand so in den Medien und das hätte der M. sicher mit Wißbegier aufgesogen und bei der Vernehmung wieder ausgespuckt.
Hat er aber nicht.
Es gibt Möglichkeiten, wie man Aussagen und Informationen auf Plausibilität überprüfen kann, einfach mit gesundem Menschenverstand. Und das geht auch bei Aussagen von Menschen, die dazu neigen zu lügen.
Ein Lügner kann eben bestimmte Dinge nicht wissen. Rein theoretisch könnte er diese Details geraten haben. Aber das ist in sofern völlig unwahrscheinlich, als dass er damit ohne Not ein sehr hohes Risiko eingegangen wäre, denn aus seiner Sicht wäre es ja viel sicherer gewesen, den Tatort aus den Medien zu übernehmen als selber einen auf Gutglück zu erfinden. Jeder nicht-wissende Lügner wäre doch total blöd, so vorzugehen.
Wenn man also seine Aussagen anhand einer solchen Überprüfung sicher als glaubwürdig einschätzen kann, dann muss man sich mit der Person des M. gar nicht mehr auseinandersetzen, denn dann ist es egal, ob er schon mal vor Gericht gelogen hat oder eine psychiatrische Diagnose hat. Denn in diesem Fall ist überprüfbar, dass er die Wahrheit sagt.
Genau das hat das Gericht hier gemacht und seine Entscheidung so begründet. Das ist rechtsfehlerfrei, weil eine objektiv nachvollziehbare Begründung vorgelegt wurde und die Richter sich eben gerade auf Vorurteilen gegenüber den Aussagen von "Knastkumpeln" ausgeruht habe.
Rabunsel schrieb:Die Einholung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens ist allerdings immer dann notwendig, wenn ein Zeuge oder der Sachverhalt Besonderheiten aufweisen. In solchen Fällen ist es eher zweifelhaft, ob die Richter tatsächlich in der Lage sind, unter den gegebenen Umständen die Glaubwürdigkeit des Zeugen zu beurteilen.
Welche Besonderheiten liegen denn Deiner Meinung nach hier vor, die die Einholung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens notwendig machen?
Karajana schrieb:Soweit ich mich erinnere wurde das bei der ersten rechtsmedizinischen Untersuchung keineswegs ausgeschlossen.
Ein Gerichtsmediziner untersucht Körper und keine Kleidungsstücke, insofern hat sich Frau Prof. Mützel ganz sicher nicht darüber geäußert, ob die Hose von der Wasserströmung ausgezogen worden sein kann oder nicht.