cododerdritte schrieb:Der Richter war ja auf Antrag der Verteidigung da. Da musst Du also die Verteidigung fragen, was sie sich erhofft hat, was er sagen könnte.
Sie haben es angeregt, das stimmt. Aber ich dachte u.a. das verstehst du mit der Person ausführlich auseinandersetzen.
cododerdritte schrieb:Genauso wie es einem leichter fällt, wenn man vom Bauchgefühl her sicher ist, einen Zeugen als durch und durch unglaubwürdig einzustufen, anstatt seine Aussagen einzeln auf Glaubwürdigkeit zu untersuchen.
Naja, mehr als ihn sich anschauen können sie auch nicht. Zugegebenermaßen kenne ich seine Aussage bei Gericht nur aus den Medien, aber wenn die vom Auftreten ähnlich ist, wie bei seiner Vernehmung im Gefängnis hat sich mein ungutes Gefühl, keinesfalls nur aufgrund meines Bauchgefühls eingestellt. Oder haben die irgendwelche andere Werkzeuge?
cododerdritte schrieb:Und zu welchem Schluss bist zu gekommen? Dass Du es vielleicht doch besser unterlassen hättest, in den letzten 2 Monaten 5 Leuten aus Spaß zu erzählen, dass du jemanden umgebracht hast?
Also zu der Anzahl kennst du meine Meinung, die brauche ich nicht wiederholen. Und ja spätestens nachdem ich das Urteil gehört habe, wäre ich der Meinung gewesen, ich hätte es lieber gelassen. Dinge kann man aber nicht zurückdrehen. Immerhin hielt es ja sogar das Gericht für möglich, dass man so etwas sehr wohl aus Spaß sagen kann. Die Begründung, warum es in dem Fall kein Spaß sein kann, hat mich nun mal nicht gerade übet
mjk-17 schrieb:Dazu als kleine Anmerkung: Der Kerl war nach der letzten Geschichte in Schutzhaft, also dementsprechend ohne nennenswerte Kontakte.
Ist das so verwerflich sich zweimal zu über, ob man den selben Fehler nochmal mach und dann quasi ,,für immer" in Schutzhaft müssen?
Der war davor schon ohne nennenswerte Kontakte.
Dann finde ich es aber seltsam, dass man ewig mit sich ringt ST zu verpfeifen, aber davor ziemlich schnell jemanden hinhängt.
Neben dem Vorteil Strafmilderung erlangen, halte ich es bei M. auch für möglich, Aufmerksamkeit von Seiten der Sicherheit, Polizei und Justiz oder einfach seinem eigenen Anwalt zu bekommen. Es gibt so Leute, die zwanghaft mitreden müssen. Hätte der Anwalt vllt gesagt er muss mit seinem Prozess warten, weil sich der Richter beim Wandern das Bein gebrochen hat, hätte er vielleicht eine Geschichte vom K2 erzählt.