Hanna W. tot aus der Prien geborgen
11.03.2024 um 23:25Sollte natürlich medizinischer Laie bedeuten.Lento schrieb:Nun, das ist jetzt zu spät. Er ist rechtlicher Laie
Sollte natürlich medizinischer Laie bedeuten.Lento schrieb:Nun, das ist jetzt zu spät. Er ist rechtlicher Laie
Bei ST hätte diese Gefahr tatsächlich bestanden, gerade bei Nachfragen.kegelschnitt schrieb:Wenn er unschuldig sein sollte und man ihn hätte aussagen lassen, dann hätte er sich wahrscheinlich um Kopf und Kragen geredet, so wie er es auch schon auf der Hausparty gemacht hat ("dann war ichs halt") oder auf die Frage vom Vater.
Man müsste halt wissen, wie der genaue Auftrag an die 3 Gutachter jeweils lautete. Das heißt, man müsste die konkrete Fragestellung des Gerichts an die drei jeweils kennen.Millennial schrieb:Du hattest halt erst heute geschrieben, die Experten wären auf ihr Ergebnis unabhängig voneinander gekommen. Ich sag ja jetzt nicht, dass die nicht zusammen arbeiten sollen. Ich finde das sogar gut.
Im nächsten Zitat ist ein Beleg dafür, dass zwei der drei Experten miteinander gearbeitet haben. Und wie ich in dem Beitrag geschrieben habe, auf den Du antwortest, finde ich das gut. Ich habe oben fett markiert. Ich habe überhaupt keine Verschwörungstheorie aufgestellt. Ich habe die Arbeit der Experten nicht kritisiert. Ich habe lediglich eine falsche Darstellung von @cododerdritte richtiggestellt. Siehe nochmal unten im übernächsten Zitat. Was ist das denn bitte für eine Diskussionskultur?Andante schrieb:Millennial schrieb:
Du hattest halt erst heute geschrieben, die Experten wären auf ihr Ergebnis unabhängig voneinander gekommen. Ich sag ja jetzt nicht, dass die nicht zusammen arbeiten sollen. Ich finde das sogar gut.
Man müsste halt wissen, wie der genaue Auftrag an die 3 Gutachter jeweils lautete. Das heißt, man müsste die konkrete Fragestellung des Gerichts an die drei jeweils kennen.
Da wird dann jeder, dem Auftrag folgend, seinen jeweiligen Sermon aufgeschrieben haben. Da, wo es Abklärung mit Kollegen brauchte, wird die stattgefunden haben. In welchem Ausmaß und zu welchen Einzelfragen, wissen wir ebensowenig wie die konkreten Gutachtenaufträge.
Aber obwohl man so wenig weiß, wird vollmundig aus dem - von den beteiligten Gutachtern anscheinend selbstverständlich offengelegten - Fakt, dass man bei Einzelfragen sich konsultiert hat, eine Verschwörungstheorie dergestalt abgeleitet, dass Rechtsmedizin Hydromechanik beeinflusst bzw. umgedreht habe und umgekehrt, so dass quasi alle Gutachten nicht unabhängig und damit wertlos seien.
Nein, kann man so ohne jegliche Belege nicht machen, tut mir leid. Auch wenn es zehnmal eine Staranwältin zu suggerieren versucht.
fassbinder1925 schrieb am 23.11.2023:Die Gutachter Prof. Mützel( Rechtsmedizin) und Dr. Adamec (Biomechaniker) hielten ihren Vortrag gemeinsam bzw. wechselten sich ab.
cododerdritte schrieb:Es ist ja aber schon ein ziemlicher Unterschied, ob drei Gutachter aus drei verschiedenen Wissenschaftsdisziplinen unabhängig voneinander zur Schlussfolgerung kommen, dass ein Unfall die Verletzungen nicht erklären kann, oder ob eine einzige offensichtlich verstockte und verschüchterte Zeugin dreimal das gleiche sagt, und man ihr das eben nicht abnimmt.
Das ist doch Unsinn. Hier wird nur gemeint, dass die Gutachten nicht voneinander unabhängig sind. Das hat nichts mit der sogenannten Unabhängigkeit von Richtern zu tun. Es ist in Wirklichkeit bei solchen fachgebietübergreifenden Fragen sogar eine Notwendigkeit.Andante schrieb:Aber obwohl man so wenig weiß, wird vollmundig aus dem - von den beteiligten Gutachtern anscheinend selbstverständlich offengelegten - Fakt, dass man bei Einzelfragen sich konsultiert hat, eine Verschwörungstheorie dergestalt abgeleitet, dass Rechtsmedizin Hydromechanik beeinflusst bzw. umgedreht habe und umgekehrt, so dass quasi alle Gutachten nicht unabhängig und damit wertlos seien.
Sehr ich auch so. Ein Prof. Dr. Püschel aus Hamburg beispielsweise, also ein von der Verteidigung gewünschter Gutachter, wüsste ja auch nicht unbedingt, wie die Strömungsverhältnisse und -geschwindikeute von Bärbach und Prien bei Hochwasser sind, wo da Staustufen und Wehre sind und dergleichen. Auch ein Püschel käme wohl kaum ohne einen Kollegen Hydromechaniker aus, wenn er speziell zu Hanna was sagen sollte. Oder man weiß es Hamburg halt immer besser….Millennial schrieb:Im nächsten Zitat ist ein Beleg dafür, dass zwei der drei Experten miteinander gearbeitet haben. Und wie ich in dem Beitrag geschrieben habe, auf den Du antwortest, finde ich das gut. I
Ach. Und wieso wollte die Verteidigung den Rechtsmediziner Püschel anstatt eines so wichtigen anderen Hydromechanikers?Lento schrieb:Hier wird behauptet, dass 3 Gutachter zum gleichen Ergebnis gekommen seien, dass ein kein Unfall vorliegen soll. Diese Ansicht basiert jedoch in Wirklichkeit auf der Sicht des Hydromechanikers, die Rechtsmediziner treten hier nur ergänzend auf
Soweit ich die Beweisanträge noch im Kopf habe, hatte Frau Rick sogar auch einen anderen Hydromechaniker zur Hand. Bei Püschel ging es wohl um Verletzungsbilder, über die ein Hydromechaniker keine Auskunft geben kann.Andante schrieb:Ach. Und wieso wollte die Verteidigung den Rechtsmediziner Püschel anstatt eines so wichtigen anderen Hydromechanikers?
Ich denke, dass Püschel durchaus mit den Geschwindigkeiten und Strömungsverhältnissen, welche der Hydromechaniker in seinem schriftlichen Gutachten aufgeführt hat, auch arbeiten konnte.Andante schrieb:Sehr ich auch so. Ein Prof. Dr. Püschel aus Hamburg beispielsweise, also ein von der Verteidigung gewünschter Gutachter, wüsste ja auch nicht unbedingt, wie die Strömungsverhältnisse und -geschwindikeute von Bärbach und Prien bei Hochwasser sind, wo da Staustufen und Wehre sind und dergleichen.
Schön, dass wir da einer Meinung sind.Andante schrieb:Millennial schrieb:
Im nächsten Zitat ist ein Beleg dafür, dass zwei der drei Experten miteinander gearbeitet haben. Und wie ich in dem Beitrag geschrieben habe, auf den Du antwortest, finde ich das gut. I
Sehr ich auch so. Ein Prof. Dr. Püschel aus Hamburg beispielsweise, also ein von der Verteidigung gewünschter Gutachter, wüsste ja auch nicht unbedingt, wie die Strömungsverhältnisse und -geschwindikeute von Bärbach und Prien bei Hochwasser sind, wo da Staustufen und Wehre sind und dergleichen. Auch ein Püschel käme wohl kaum ohne einen Kollegen Hydromechaniker aus, wenn er speziell zu Hanna was sagen sollte. Oder man weiß es Hamburg halt immer besser….
Du solltest mal aufhören, hier die Tatsachen zu verdrehen!Lento schrieb:Hier wird behauptet, dass 3 Gutachter zum gleichen Ergebnis gekommen seien, dass ein kein Unfall vorliegen soll. Diese Ansicht basiert jedoch in Wirklichkeit auf der Sicht des Hydromechanikers, die Rechtsmediziner treten hier nur ergänzend auf. Alles basiert nur auf der Ansicht des Hydromechanikers. Hätte er möglcihe Ursachen für den Schulterdachbruch gefunden und auch sich die Kopfverletzung unter Zuhilfenahme eines Rechtsmediziners hätte erklären können, wäre ein Unfall nicht mehr austzuschließen. Der Hydromechaniker ist quasi das Zünglein an der Waage. Das war hier sichtlich gemeint.
Das ist kein pauschaler Satz. Es ist in der StPO geregelt, dass ein Zweitgutachter bzw. die Einholung einer Zweitmeinung vom Gericht abgelehnt werden kann,Lento schrieb:Das Gericht hat die aber immer mit einem pauschalen Satz abgelehnt, warum sollte der andere Gutachter ein bessere Expertise haben.
wenn durch das frühere Gutachten das Gegenteil der behaupteten Tatsache bereits erwiesen ist;Eine Ausnahme besteht dann, wenn in dem Antrag auf eine Zweitmeinung nachgelegt werden kan, dass
der neue Sachverständige über Forschungsmittel verfügt, die denen eines früheren Gutachters überlegen erscheinen.Quelle: § 244 Abs. 4 Satz 2 StPO
Das haben sie so nicht gesagt. Sie haben nur behauptet, dass die Verletzungen nicht mit den TYPISCHEN Treibverletzungen vereinbar sind. Das haben wir hier schon tausenmal durchdiskutiert. Aus diesem Grund war auch Adamec für eine Hinzuziehung eines Hydromechanikers.cododerdritte schrieb:Die Gerichtsmedizinerin und der Traumaspezialist Adamac sind beide zu der Aussage gekommen, dass das Verletzungsmuster von Hanna nicht durch einen Unfall zu erklären sind. Das Ergebnis hat der Verteidigung nicht gepasst, worauf hin sie beantragt hat, den Hydromechaniker als dritten Gutachter hinzuzuziehen.
Der steht so in der StPO, aber erstmal ist es nur ein pauschaler Satz.cododerdritte schrieb:Das ist kein pauschaler Satz. Es ist in der StPO geregelt, dass ein Zweitgutachter bzw. die Einholung einer Zweitmeinung vom Gericht abgelehnt werden kann,
Da ging es um neue, den bisherigen Gerichten noch nicht zur Verfügung stehende Untersuchungsmethoden, wie das Wiederaufnahmegericht ausdrücklich klargestellt hat. Umgekehrt wäre im Fall Frederike von Möhlmann kein Freispruch erfolgt, wenn man damals schon die DNS-Analysemethoden von heute zur Verfügung gehabt hätte.Lento schrieb:Das ist eben das altbekannte bisher nicht gelöste Gutachterproblem, was schon beim Badewannenunfall zugeschlagen hatte.
Das meine ich mit Gutachteritis. Bringt der von mir vorgeschlagene Gutachter nicht das von mir gewünschte Ergebnis, beantrage ich einfach die Begutachtung der strittigen Frage durch einen weiteren Experten.cododerdritte schrieb:Die Gerichtsmedizinerin und der Traumaspezialist Adamac sind beide zu der Aussage gekommen, dass das Verletzungsmuster von Hanna nicht durch einen Unfall zu erklären sind. Das Ergebnis hat der Verteidigung nicht gepasst, worauf hin sie beantragt hat, den Hydromechaniker als dritten Gutachter hinzuzuziehen.
Der Hydromechaniker Professor Andreas Malcherek, Professor für Hydromechanik und Wasserbau an der Universität der Bundeswehr war auch der von der Verteidigung vorgeschlagene Spezialist, den diese beauftragt sehen wollte.
Das Gericht ist diesem Antrag gefolgt.
Es gab den Stuntversuch der Verteidigung, die dem heutigen Gutachten schon sehr Nahe kam. Adamec fehlte damals schlicht und einfach die Phantasie/Wissen, sich diesen Bewegungsablauf vorzustellen. Er war eben kein Biomechaniker.Andante schrieb:Da ging es um neue, den bisherigen Gerichten noch nicht zur Verfügung stehende Untersuchungsmethoden, wie das Wiederaufnahmegericht ausdrücklich klargestellt hat.
Wurde im entsprechenden Thread ausreichend diskutiert, dass Adamec sich so einen Ablauf sehr wohl vorstellen konnte, allerdings aus einer Position heraus, die aus Sicht des Opfers und unter Berücksichtigung von dessen Geisteszustand und körperlichen Fähigkeiten völlig abwegig war. Wir müssen aber diese Kamellen nicht ständig wieder aufwärmen, sie bringen für den vorliegenden Fall nichts an bahnbrechenden Erkenntnissen.Lento schrieb:Adamec fehlte damals schlicht und einfach die Phantasie/Wissen, sich deisen Bewegungsablauf vorzustellen
Eben nur aus einer ganz anderen Position heraus, und genau darum geht es. Sie ist vom Ablauf deutlich einfacher gewesen, aber es entsteht dabei eben nicht die notwendige Drehung. Die spätere wahrscheinlichere hat er sich defintiv nicht vorstellen können. Wie gesagt, der Rechtsmediziner, welche den Stuntversuch angeregt hatte, kam der wahrscheinlichen Position deutlich näher und konnte auch die Drehung erklären. Die Adamec-Version ist auch nun obsolet, das müssen wir hier nicht mehr diskutieren. Auch ohne der neue Methode hätte man damals zur richtigen Entscheidung kommen können, aber das verhinderte eben die Gutachterproblematik und darum ging es mir.Andante schrieb:Wurde im entsprechenden Thread ausreichend diskutiert, dass Adamec sich so einen Ablauf sehr wohl vorstellen konnte, allerdings aus einer Position heraus, die aus Sicht des Opfers und unter Berücksichtigung von dessen Geisteszustand und körperlichen Fähigkeiten völlig abwegig war. Wir müssen aber diese Kamellen nicht ständig wieder aufwärmen, sie bringen für den vorliegenden Fall nichts an bahnbrechenden Erkenntnissen.
Wie bitte? Was in der StPO steht, ist für das Gericht maßgebend, damit auch von dir zu akzeptieren.Lento schrieb:Der steht so in der StPO, aber erstmal ist es nur ein pauschaler Satz.
(4) Ein Beweisantrag auf Vernehmung eines Sachverständigen kann, soweit nichts anderes bestimmt ist, auch abgelehnt werden, wenn das Gericht selbst die erforderliche Sachkunde besitzt.Aha, laut für uns alle, auch für das Gericht verbindlichem Gesetz kann die Anhörung eines weiteren Sachverständigen von Gericht nicht abgelehnt werden, wenn (alternativ, nicht kumulativ)
Die Anhörung eines weiteren Sachverständigen kann auch dann abgelehnt werden, wenn durch das frühere Gutachten das Gegenteil der behaupteten Tatsache bereits erwiesen ist; dies gilt nicht, wenn die Sachkunde des früheren Gutachters zweifelhaft ist, wenn sein Gutachten von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, wenn das Gutachten Widersprüche enthält oder wenn der neue Sachverständige über Forschungsmittel verfügt, die denen eines früheren Gutachters überlegen erscheinen.
Aus dem Plädoyer des Staatsanwaltes:kegelschnitt schrieb:Woraus leitest du das Motiv ab? Fakt ist, dass er wohl nicht bei Frauen landen konnte. Fakt ist auch, dass er ekelhafte Gewaltpornos geguckt hat. Das impliziert aber nicht "allg. Wut auf Frauen". Oder wie leitest du diese allgemeine Wut auf Frauen ab?
Der Angeklagte ist halt einfach dauernd bei den Frauen abgeblitzt: bei Verena (Hand am Oberschenkel und Anreibetänze auf einer Party), bei der Pfadfinderin aus dem Schwarzwald, bei Janina, bei den Frauen aus Rosenheim, die er auf der Straße angequatscht hat. Das es nicht stimmt, dass er gelernt hat, damit umzugehen und eine fatalistische Einstellung dazu entwickelt hat, wie er gegenüber dem Gutachter behauptet hat, zeigt doch die Szene, in der er sich die eigene Hand vor Wut zerschlagen hat, weil das Gespräch auf Janina kam, obwohl dieses Erlebnis schon Wochen zurücklag.fassbinder1925 schrieb:Er sagt, hierbei ist auch eine Aussage des Dr. Huppert wichtig. Der Psychiater war sehr erstaunt, dass der Angeklagte dermaßen in Rage geriet, dass er sich bei einem Schlag gegen die Zellenwand die Hand brach. Auslöser war, dass ihm eine Janina an der er interessiert war, einen Korb gegeben hat. Über diese Frustration kam es zu diesem Ausbruch.
Also in meinem Freundes- und Bekanntenkreis würden sich keine 6 Personen finden, die der Polizei berichten würden, dass ich ihnen einen Mord oder ein anderes schweres Verbrechen, dass in den letzten Wochen und Monaten in dieser Gegend passiert ist, gestanden habe.kegelschnitt schrieb:Ich finde nicht, dass das immer so in einem Indizienprozess ist. In den meisten Indizienprozessen, die ich mir angeschaut habe, war fast immer ein Indiz dabei, das schon sehr klar in Richtung Täterschaft gedeutet hat. (Paradebeispiel Parkhausmord.) Ein Prozess wie dieser (und wie der Fall Badewanne) scheint mir eher sehr selten zu sein.
Aber jedes Gericht kann immer nur mit den Mitteln, die ihm zum Zeitpunkt des Prozesses zur Verfügung stehen urteilen. Und es ist ein Trugschluss, dass ein Prozess, in dem es Sachbeweise gibt, auch sicher zum richtigen Urteil führt, denn auch da können Fehler passieren oder sich die Methode Jahr oder Jahrzehnte später als gar nicht geeignet erweisen.kegelschnitt schrieb:Das ist richtig und wichtig zu betonen. Ich sehe halt stellenweise ein paar Parallelen zum Fall Badewanne. Da bin ich ja vor 2 Jahren auch noch eher davon ausgegangen, dass MG schuldig ist (bei Gesamtschau der damaligen Indizien), aber das ist alles hinfällig geworden. Deswegen bin ich in diesem Fall momentan etwas vorsichtig, weil ich mich ja schon mal geirrt habe. Vielleicht sehe ich es so wie du, wenn ich die Indizien zusammengetragen in einem Urteil nachlesen kann, insbesondere was genau er alles Lea und Verena gesagt haben soll.
Das ist auch für mich ein Punkt, den ich nicht nachvollziehbar finde und den ich als belastendes Indiz werte - für mich, in meiner Beurteilung. Ich sage hier nicht mal, dass das Gericht da genauso sehen sollte.kegelschnitt schrieb:Ich persönlich finde ja z.B. komisch, warum man nachts Joggen geht, ohne wenigstens sein Handy mitzunehmen (schon alleine wegen der eigenen Sicherheit).
Ich meine eher, dass er eine mit seine Verteidigern abgestimmte Stellungsnahme hätte verlesen lassen können. Ich kann mir auch vorstellen, dass er, im Versuch einiges selbst zu erklären oder sich zu rechtfertigen, wieder mehr zerschlagen also gut gemacht hätte, aber ich verstehe nicht, wieso man nicht wenigstens zu einigen der Punkte eine Stellungnahme hat abgeben lassen.kegelschnitt schrieb:Wenn er unschuldig sein sollte und man ihn hätte aussagen lassen, dann hätte er sich wahrscheinlich um Kopf und Kragen geredet, so wie er es auch schon auf der Hausparty gemacht hat ("dann war ichs halt") oder auf die Frage vom Vater.
Zu der Tatortzeugin gab es zwei unabhängige Pressebelege von zwei ganz verschiedenen Prozesstagen, die ich hier auch angeführt habe.fassbinder1925 schrieb:Bei allem Respekt, das ist ja jetzt schon das wiederholte Mal, dass du dir Sachen aus deiner Logik herleitest von denen du überzeugt bist und die du einem als einzig mögliche Tatsache darlegen willst. Sei es Tatortzeuge oder die Vernehmung 17/18 wo sich die Komplette Presse und ich verhört haben sollen.
Von welchen 100 Leuten redest Du?fassbinder1925 schrieb:Du bist doch ein intelligenter Mensch, das kannst du doch nicht immer ernst meinen, dass ausgerechnet die meist belastenden Sachen keiner von 100 Leuten gehört hat oder sie entweder niemand einbringt und keiner als Argument für sich beansprucht.
Um das zu ergänzen: Man kann natürlich genausowenig einen Schuldspruch darauf begründen, dass es irgendwann mal forensische Methoden geben wird, die derlei belegen. Wir müssen uns also mit dem begnügen, was wir derzeit haben: Materielles und prozessuales Recht, Gutachter, denen wir vertrauen oder auch nicht, Zeugen, denen wir glauben oder auch nicht. Und am Ende kommt es auf ein paar Hanseln pro Prozess an, von denen wir irgendwie hoffen, dass sie nicht zuviel Murks machen und die irgendwann rechtskräftig entscheiden. Ist halt so.Andante schrieb:Man kann aber heute einen Freispruch nicht allein mit dem Hinweis begründen, dass es vielleicht, vielleicht mal
forensische Methoden geben kann, die dann schon die Unschuld des Angeklagten belegen werden.
Nach dem Plädoyer des Staatsanwalts, der ja sogar die Uhrzeiten der relevanten Sichtungen beim Eiskeller genannt hat, aber keine Tatortzeugin erwähnte, muss man doch wohl davon ausgehen, dass diese eine Falschmeldung war.cododerdritte schrieb:Ich finde es schon eher steil zu behaupten, die habe es nie gegeben, obwohl sie in mind. zwei Presseberichten erwähnt wurde
Sehe ich genauso, mit einem weiteren Merkmal, das du auch schon erwähnt hattest: Der Ausschluss eines anderen Täters. Der war bei Genditzki leicht zu führen, weil dieser die einzige Kontaktperson von Frau Kortüm war, nachweislich der letzte Anwesende in der Wohnung zusammen mit dem Opfer und es offensichtlich kein Raubmord eines Unbekannten war.kegelschnitt schrieb:Die logische Schlussfolgerung war dann (zwangsläufig), dass es MG gewesen sein muss. Dazu gab es dann noch die Indizien wie "Erbschleicher", vermeintlich komisches Verhalten etc. In sich ist das alles stimmig. Bis dann die Annahme (Unfall ausgeschlossen) sich als falsch herausgestellt hat.