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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.388 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

22.02.2024 um 18:25
Zitat von XluXXluX schrieb:und schon sieht man vielleicht auch den Horror von ST's Eltern.
Das ist noch nicht einmal ansatzweise vergleichbar. Hanna ist tot und kommt niemals mehr zu ihren Eltern zurück. Sebastian T. hat sich durch eigenes Verhalten unter gütiger Mithilfe seiner Mutter in eine äußerst schwierige Situation gebracht, ist aber nunmehr doch immerhin unter den Fittichen mehrerer "Starverteidiger" (so wird ja immer behauptet).
Zitat von LentoLento schrieb:Was hier für Frau Rick entscheidend war, waren nicht die Verfahrensakten selber sondern der Austausch an sich, dass der im Geheimen stattgefunden hat und in dem wohl schon ausgerechnet das Plädoyer der StA besprochen wurde.
Es ist unerheblich, was Frau Rick als wichtig empfunden hat und was nicht. Es wurde die Begründung eines Befangenheitantrages, der auf einem Umstand beruht, der in der mündlichen Verhandlung nicht erörtert wurde, der Presse zugespielt.

Und ich glaube, dass es für denjenigen bzw. diejenige, die die Presse informiert hat, äußerst unangenehm werden kann.
Die Stellung eines Befangenheitsantrages ist vollkommen ausreichend für die Wahrnehmung der einem Verteidiger zustehenden Rechte. Die Mitteilung der Begründung dieses Antrags unter Zitat eines nicht öffentlichen Akteninhalts geht über diese Rechte hinaus und wird wahrscheinlich strafrechtliche Konsequenzen haben.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

22.02.2024 um 18:30
Zitat von PalioPalio schrieb:Frau Rick (oder wer auch immer) hat die Mails rechtswidrig an die Presse weitergegeben.
Wer auch immer kann es nicht gewesen sein, der Hannas Obduktionsberichte bzw. weitere sie betreffende medizinische Befunde an Prof. Dr. Püschel weitergegeben hat. Das muss schon die Verteidigung gewesen sein. Insofern dürfte sich Holderle da auf eine Strafbarkeit nach § 203 StGB beziehen. Ob die Voraussetzungen dieser Norm bei Frau Rick bzw. den beiden weiteren Verteidigern erfüllt sind, muss halt die StA jetzt prüfen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

22.02.2024 um 18:32
Zitat von PalioPalio schrieb:Insofern ist mE. der Tatbestand der Norm erfüllt. Frau Rick (oder wer auch immer) hat die Mails rechtswidrig an die Presse weitergegeben.
Ich sehe es auch so. Das "öffentlich machen" setzt m.E. schon mit der Weitergabe der Informationen an die Medien und nicht erst mit der Veröffentlichung durch die Medien ein, insofern kommt in vorrangig eine Strafbarkeit nach Par. 353 d, Abs.3 StGB in Betracht.


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22.02.2024 um 18:32
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Das ist noch nicht einmal ansatzweise vergleichbar. Hanna ist tot und kommt niemals mehr zu ihren Eltern zurück. Sebastian T. hat sich durch eigenes Verhalten unter gütiger Mithilfe seiner Mutter in eine äußerst schwierige Situation gebracht, ist aber nunmehr doch immerhin unter den Fittichen mehrerer "Starverteidiger" (so wird ja immer behauptet).
Ich hoffe, Du meinst das mit dem eigenen Verhalten nicht ernst. Impliziert ja, dass er, auch wenn er unschuldig wäre, trotzdem selbst schuld an seiner Festnahme und dem Verfahren ist.

Und natürlich kann man das Leid der Eltern von Hanna und das von ST und seinen Eltern nicht vergleichen (habe ich auch an keiner Stelle getan). Man kann es aber genauso wenig bewerten und gegeneinander aufrechnen. Insbesondere nicht, wenn ST unschuldig wäre.
Oder glaubst Du wirklich, er spaziert, falls er freigesprochen wird, aus dem Gerichtssaal und lebt sein als Leben weiter wie bisher?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

22.02.2024 um 18:34
Noch einmal zum n § 353d StgB.

Er soll verhindern, dass den Laienrichtern Verfahrensakten zukommen, welche noch nicht in das Verfahren eingeführt wurden. Das ist wichtig, weil sie nicht selber Einblick in die Verfahrensakten haben. Sie sollen nur wirklich das berücksichtigen, was in das Verfahren eingeführt wurde.


Hier ist die Sache schon in das Verfahren eingeführt. Bzgl. des Befangenheitsantrages entscheiden keine Laienrichter, hier entscheiden nur Berufsrichter, die natürlich vollen Zugang zu den Akten haben.

Auch aus diesem Grund sind die Behauptungen von Holderle nur heiße Luft - wie der Weiergabe der Obduktionsberichte etc. . Aber wir können ja meinetwegen abwarten, ob es hier wirklich die Sache weiterverfolgt wird.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

22.02.2024 um 18:42
Zitat von XluXXluX schrieb:Ich hoffe, Du meinst das mit dem eigenen Verhalten nicht ernst. Impliziert ja, dass er, auch wenn er unschuldig wäre, trotzdem selbst schuld an seiner Festnahme und dem Verfahren ist.
Naja, er hat obwohl er schon im Fokus der EB stand ein Tötungsdelikt gestanden, was man im Nachgang vielleicht als ,,Spaß" interpretieren kann. Darf ich mich da wundern, dass ich noch weiter in den Fokus gerate? Ob das jetzt Wahrheitsgemäß war ganz außen vor, aber zumindest über für mich negative Folgen darf ich mich dann nicht beschweren.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

22.02.2024 um 18:52
Zitat von LentoLento schrieb:Er soll verhindern, dass den Laienrichtern Verfahrensakten zukommen, welche noch nicht in das Verfahren eingeführt wurden
Zitat von LentoLento schrieb:Hier ist die Sache schon in das Verfahren eingeführt. Bzgl. des Befangenheitsantrages entscheiden keine Laienrichter, hier entscheiden nur Berufsrichter, die natürlich vollen Zugang zu den Akten haben.
Nein, die Strafvorschrift soll verhindern, dass Beteiligte an Verfahren, die der strafrechtlichen Ahndung dienen, durch vorzeitige Veröffentlichung in ihrer Unbegangenheit beeinträchtigt werden. Zwar geht es insbesondere um Laienrichter und Zeugen, aber auch um die bisher nicht, nun aber beteiligten Berufsrichter(innen), die jetzt über den Befangenheitsantrag zu entscheiden haben.

Mir sagt auch mein moralischer Kompass, dass ein Anwalt einen Befangenheitsantrag nicht vorab über die Bildzeitung in Prangerform laufen lassen darf, egal, um welchen Anwalt es sich handelt.


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22.02.2024 um 18:53
Zitat von XluXXluX schrieb:Ich hoffe, Du meinst das mit dem eigenen Verhalten nicht ernst.
Ich meine es sehr ernst. Zumindest kenne ich niemanden, der eine Tat gesteht, die er nicht begangen hat (wenn auch nur im Freundeskreis), der sich nicht freiwillig als Zeuge meldet, obwohl er doch nach eigenen Angaben zur Tatzeit sowohl ein Mädchen als auch einen fremden PKW gesehen hat und der darüber hinaus noch bei den Ermittlungsbehörden widersprüchliche Angaben über seine Joggingroute machen würde.

Ein bisschen viel auf einmal, um nicht auf das Verhalten des Angeklagten hinzuweisen, oder?


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22.02.2024 um 18:55
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wer auch immer kann es nicht gewesen sein, der Hannas Obduktionsberichte bzw. weitere sie betreffende medizinische Befunde an Prof. Dr. Püschel weitergegeben hat. Das muss schon die Verteidigung gewesen sein. Insofern dürfte sich Holderle da auf eine Strafbarkeit nach § 203 StGB beziehen. Ob die Voraussetzungen dieser Norm bei Frau Rick bzw. den beiden weiteren Verteidigern erfüllt sind, muss halt die StA jetzt prüfen.
Wau, jetzt wird es interssant. Du willst also jegliches Privatgutachten (z.B. das des Badewannenunfalles) bestrafen, weil dort Obduktionsergebnisse weitergegeben werden müssen?

Das ist wohl nicht Dein Ernst.

Ja gut, ein Staat, der effektive Verteidigung verhindern will, der soll das halt bestrafen, aber ein Rechtssaat, darf der sich dann nicht mehr nennen. Ich hoffen noch, dass ich in einem solchen lebe, aber Du scheinst anderer Ansicht zu sein?


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22.02.2024 um 18:56
Wir wissen nicht, wer den Befangenheitsantrag an die BILD durchgestochen hat. Das kann theoretisch ein Richter der 1. Jugendstrafkammer gewesen sein. Oder ein Protokollbeamter. Das Motiv für ein solches Verhalten ist oft eher profan. Die Informanten leben in Scheidung und brauchen dringend Geld.

Selbst der Nebenklägervertreter könnte es gewesen sein. Mit dem Hintergedanken, der Verteidigerin zu schaden.


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Palio ehemaliges Mitglied

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22.02.2024 um 19:05
Zitat von NachtradfahrerNachtradfahrer schrieb:Wir wissen nicht, wer den Befangenheitsantrag an die BILD durchgestochen hat.
Das ist in der Tat ein großes Rätsel. Wer war das wohl?
Die Vorsit­zende Richterin Jacqueline Aßbichler (55) und der Staatsan­walt Wolfgang Fiedler sollen sich schon wäh­rend des laufenden Verfah­rens über die Verurteilung des Angeklagten Sebastian T. (21) ausgetauscht haben. Dabei leugnet der Lehrling die Tat seit 31 Prozesstagen – und lässt seine Verteidigerin Regina Rick (54) mit 21 Be­weisanträgen gegen die Indi­zien für seine Schuld vorgehen.
Am Montag reichte Anwältin Rick nach BILD-Informationen ein Ab­lehnungsgesuch gegen die 2. Jugendkammer am Landge­richt Traunstein ein. Grund
... der offenbar versehentlich in das Sonderheft „Nachermittlun­gen II“ gelangte, wo Rick ihn am Wochenende aufstöberte.
Anwältin Regina Rick sieht durch die Kommunikation die richterliche Unvoreingenom­menheit beeinträchtigt.
Aßbichler habe zudem ihren Mandanten entlastende DNA-Gutachten unterdrückt, auf die Rick ebenfalls in diesem Sonderheft stieß.
https://www.bild.de/regional/bayern/regional/hannas-killer-vor-gericht-eiskeller-prozess-koennte-platzen-87225770.bild.html

Hm, wer mag die Mails an die BILD weitergegeben haben mit all diesen zusätzlichen Informationen zu Frau Rick? Ob es vielleicht Herr Holderle war?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

22.02.2024 um 19:08
Zitat von PalioPalio schrieb:Hm, wer mag die Mails an die BILD weitergegeben haben mit all diesen zusätzlichen Informationen zu Frau Rick? Ob es vielleicht Herr Holderle war?
Der Zeitpunkt, zu dem die Akte übergeben wurde, war allen Prozessbeteiligten bekannt. Es braucht keinen Nick Knatterton, um zu kombinieren, wann Regina Rick die inkriminierten Passagen aufstöberte. Zudem erscheint selbst eine gewisse poetische Lizenz des BILD-Redakteurs denkbar.


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22.02.2024 um 19:10
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wer auch immer kann es nicht gewesen sein, der Hannas Obduktionsberichte bzw. weitere sie betreffende medizinische Befunde an Prof. Dr. Püschel weitergegeben hat. Das muss schon die Verteidigung gewesen sein.
Das wurde doch sogar selbst von der Verteidigung eingeräumt bzw. angekündigt:
Es wirkt so, als würde sie nach der Nadel im Heuhaufen fischen und weiterhin Dinge infrage stellen, zu denen schon zahlreiche Zeugen ausgesagt hatten. So wird nach wie vor bezweifelt, dass Hannas Verletzungen von einem Überfall kommen, sondern es sich stattdessen um Treibeverletzungen im Wasser handelt. Dazu soll Klaus Püschel, ein renommierter Gerichtsmediziner aus Hamburg, ein Gutachten erstellen.

Prozess in Traunstein: Darf die Verteidigung Bilder weitergeben?
Walter Holderle, Anwalt von Hannas Eltern, die als Nebenkläger auftreten, findet nicht in Ordnung, dass Unterlagen aus dem Prozess einfach so nach Hamburg weitergeleitet werden, und behält sich vor, dagegen vorzugehen.
Quelle: https://www.abendzeitung-muenchen.de/bayern/fall-hanna-dieser-prominente-strafverteidiger-unterstuetzt-den-angeklagten-art-958431
Zitat von LentoLento schrieb:Wau, jetzt wird es interssant. Du willst also jegliches Privatgutachten (z.B. das des Badewannenunfalles) bestrafen, weil dort Obduktionsergebnisse weitergegeben werden müssen?
Die Verteidigung darf tausende von privaten Gutachten machen, solange die Akten Dritten nur rechtmäßig zur Verfügung gestellt werden.
Zitat von LentoLento schrieb:Ja gut, ein Staat, der effektive Verteidigung verhindern will, der soll das halt bestrafen, aber ein Rechtssaat, darf der sich dann nicht mehr nennen. Ich hoffen noch, dass ich in einem solchen lebe, aber Du scheinst anderer Ansicht zu sein?
Du sagst es ja schon richtig: RECHTsstaat, das heißt für alle Parteien sich an Recht zu halten. Wenn deine Interpretation von ,,effektiver" Verteidigung Straftaten billigt, dann kann man ja auch gleich die Asservatenkammer anzünden, oder der Staatsanwaltschaft die Akte klauen.


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22.02.2024 um 19:12
Zitat von LentoLento schrieb:Es ist eben so, in einem Rechtsstaat ist dem Angeklagten eine effektive Verteidigung ermöglicht werden muss. Und damit das überhaupt möglich ist, sind natürlich u.U. auch Privatgutachten notwendig. Und die sind in diesen Fällen dann eben gar nicht anders möglich, ohne Obduktionsunterlagen etc. weiter zu gebe
So einfach ist das nicht. Natürlich kann ein Verteidiger mit der Begründung, er wolle ein Privatgutachten erstellen lassen, gerichtliche oder staatsanwaltschaftliche Aktenbestandteile nicht beliebig an von ihm selbst bestimmte Leute weitergeben. Wenn das so wäre, hätten Gericht und StA überhaupt keine Kontrolle mehr, wer was aus der Akte in die Finger kriegt. Ade Datenschutz, Schutz von Privatsphäre und Betriebsgeheimnissen.

Was Frau Rick hier hier ohne weiteres machen könnte, wäre die Überlassung der vorliegenden medizinischen und hydromechanischen Gutachten zur Frage von Treibeverletzungen an den favorisierten Privatgutachter. Denn DIESE Gutachten sollen durch das angestrebte Privatgutachten erschüttert werden. Der komplette Obduktionsbericht gehört ersichtlich nicht dazu. Auf ihn, soweit für die Frage von Treibeverletzungen erforderlich, stützen sich die von der Verteidigung in Frage gestellten Schlussfolgerungen in den Sachverständigenhutachten ja, insoweit sind die Obduktionsergebnisse dort zitiert. Das muss für einen Privatgutachter reichen. Der weitere Inhalt des Obduktionsberichts zu Hannas sonstigem körperlichem Zustand geht niemanden was an.
Zitat von PalioPalio schrieb:Mir sagt auch mein moralischer Kompass, dass ein Anwalt einen Befangenheitsantrag nicht vorab über die Bildzeitung in Prangerform laufen lassen darf, egal, um welchen Anwalt es sich handelt.
Natürlich darf ein Anwalt, auch ein „Staranwalt“, das nicht, so was sind ziemlich unsaubere Mätzchen, zurückhaltend ausgedrückt.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

22.02.2024 um 19:12
Bei der Anfrage an den Professor vom UKE ist es wohl recht eindeutig, aus welcher Richtung Informationen weitergegeben hat. Aus dem von der Verteidigung eingereichten Beweisantrag geht ja offenbar hervor, dass jemandem am UKE bereits Dokumente zur Verfügung gestellt worden sein müssen.

Auch die wahrscheinlich dahinter stehende Intention kann man nachvollziehen. Wahrscheinlich wurde von der Verteidigung dort angefragt, ob eine bestimmte Person bereit sei, ein Gutachten zum vorliegenden Fall zu erstellen und dazu wurden dieser Person eben erste Unterlagen zur Verfügung gestellt. Damit die Person sich z.B. ein Bild von den Fragestellungen und dem Umfang der zu deren Beantwortung notwendigen Untersuchungen machen kann oder vielleicht auch, damit sie einen kurzen ersten Eindruck zurückzumelden kann: "Da wird bei mir auch nichts anderes rauskommen als bei der Kollegin Prof. Mützel."

Ich frage mich aber tatsächlich, wer die Informationen an die Bildzeitung weitergeben hat und welche Intention dahinter stecken soll.
Welchen Vorteil verspricht sich irgendjemand davon, wenn so ein Befangenheitsantrag möglichst groß in der Presse ausgerufen wird?
Sicher, man rückt die betroffenen Richter und die Staatsanwaltschaft öffentlich in ein schlechtes Licht, aber es muss doch jedem Strafverteidiger klar sein, dass das nur ein Pyrrhus-Sieg und ein billiger kleiner Triumph sein kann. Es wird ja wohl niemand ernsthaft glauben, man könne durch so eine frühzeitige öffentliche Skandelschreierei den Druck auf die über den Antrag entscheidenden Richter erhöhen und so eher in die eigene Richtung beeinflussen.

Gleichzeitig halte ich alle drei Verteidiger für erfahren und sattelfest genug, als dass sie sich darüber im Klaren sein müssen, dass so ein Schachzug nicht legal ist (und zwar sowohl die Weitergabe von Akten an potentielle Gutachter als auch die Informationsweitergabe an die Presse), dass auch die anderen Parteien das wissen und dass so ein Tun empfindliche Konsequenzen für sie haben kann.
Wer im Glashaus hockt und laut "Skandal! Skandal!" schreit, der sollte nicht nur lieber selber nicht mit Steinen schmeißen, sondern muss auch drauf achten, dass ihm von außen keine aufs Dach geworfen werden können.

Im ersten Fall (UKE-Professor) kann ich mir noch irgendwie ausmalen, welchen Risiko-Nutzen-Faktor man hier gesehen hat. Aber bei der Weitergaben der Infos an die Bildzeitung frage ich mich echt, wen da was geritten hat?!

Frau Rick und ihrer beiden Pflichtverteidiger-Kollegen halte ich eigentlich zu schlau für einen solchen Anfängerfehler! Und wie gesagt: was sollten sie sich davon versprochen haben?!


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22.02.2024 um 19:15
Zitat von NachtradfahrerNachtradfahrer schrieb:Es braucht keinen Nick Knatterton, um zu kombinieren, wann Regina Rick die inkriminierten Passagen aufstöberte.
Ich sage ja, es ist ein großes Rätsel, wer die Mails mit all den Zusatzinformationen zu Frau Rick, die im Artikel mehrfach erwähnt wird, so zeitnah zu ihrem Befangenheitsantrag an die BILD weitergegeben hat. Man weiß es nicht.
Zitat von NachtradfahrerNachtradfahrer schrieb:Das kann theoretisch ein Richter der 1. Jugendstrafkammer gewesen sein. Oder ein Protokollbeamter. Das Motiv für ein solches Verhalten ist oft eher profan. Die Informanten leben in Scheidung und brauchen dringend Geld.
Scheidung, Geldsorgen, manipulative Öffentlichkeitsbeeinflussung über die Presse - was auch immer. Man kann nur vermuten...


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22.02.2024 um 19:19
Zitat von NachtradfahrerNachtradfahrer schrieb:Selbst der Nebenklägervertreter könnte es gewesen sein. Mit dem Hintergedanken, der Verteidigerin zu schaden.
Holderle, der alte Fuchs, gibt sich immer ganz überlegt, ruhig und besonnen, aber sitzt da offenbar auf seiner Nebenklägerbank und spinnt Intrigen gegen seinen Berufskollegen.
Und der allergenialste Schachzug: er erstattet in dieser Sache dann noch selbst Anzeige gegen unbekannt!

Nie im Leben würden die ihm drauf kommen, wenn es nicht schlaue Almydiskutanten gibt, die das sofort durchschauen und hier öffentlich machen. Man kann nur hoffen, dass die Ermittler in dieser Sache hier mitlesen und auch verstehen, welche Reichweite diese Erkenntnisse haben.

Sorry @Nachtradfahrer, aber das ist ja nun echt der Gipfel der Verschwörungstheorien!


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

22.02.2024 um 19:20
Zitat von NachtradfahrerNachtradfahrer schrieb:Selbst der Nebenklägervertreter könnte es gewesen sein. Mit dem Hintergedanken, der Verteidigerin zu schaden.
Jetzt wird´s aber arg verschwörungstheoretisch, findest du nicht?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

22.02.2024 um 19:20
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Die Verteidigung darf tausende von privaten Gutachten machen, solange die Akten Dritten nur rechtmäßig zur Verfügung gestellt werden.
Und, was soll dann daran unrechtmäßig sein, in Hamburg (ich denke die meisten wissen, um welchen es geht) einem Gutachter die Akten zukommen zu lassen, gerade um einen Rat zu erhalten?

Was ist da genau konkret unrechtmäßig. Auch Holderle hält sich da bedeckt, was daran unrechtmäßig sei.

Eine Persönlichkeitsverletzung mag es sein, aber die ist bei solchen Sachen schlicht und einfach unvermeidbar.

Also welche Schritte hat ein Anwalt zu gehen um ein Privatrgutachten erstellen zu lassen? Und welche Schritte konkret ist Frau Rick gegangen, welche unrechtmäßig war?


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Palio ehemaliges Mitglied

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22.02.2024 um 19:23
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Frau Rick und ihrer beiden Pflichtverteidiger-Kollegen halte ich eigentlich zu schlau für einen solchen Anfängerfehler! Und wie gesagt: was sollten sie sich davon versprochen haben?!
Frau Rick hat schon einmal mit einem großangelegten medialen Feldzug und diversen Gutachten einen Fall gedreht und eine andere Richterin gegen deren Kollegen/Kolleginnen von ihrer Sicht der Dinge überzeugt, so dass diese im Prozess am Ende emotional betroffen war.
Die Strategie kann doch nochmal klappen?


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