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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.378 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

22.02.2024 um 19:28
Zitat von NachtradfahrerNachtradfahrer schrieb:Wir wissen nicht, wer den Befangenheitsantrag an die BILD durchgestochen hat. Das kann theoretisch ein Richter der 1. Jugendstrafkammer gewesen sein. Oder ein Protokollbeamter.
Du meinst, der Richter der 1. Jugendstrafkammer hat sich geärgert, weil er nun über die Befangenheitsanträge entscheiden muss, und aus lauter Wut über die Mehrarbeit hat er die Sache an die Bild durchgestochen? Oder irgendein Gerichtsbediensteter hat von der Bild so viel Geld für die Mail oder für die Mails bekommen, dass er im Notfall bis zur Rente hinkommt? Denn dass er seinen Arbeitsplatz los wäre, wenn er erwischt wird, ist wohl klar.


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22.02.2024 um 19:33
Zitat von LentoLento schrieb:Und, was soll dann daran unrechtmäßig sein, in Hamburg (ich denke die meisten wissen, um welchen es geht) einem Gutachter die Akten zukommen zu lassen, gerade um einen Rat zu erhalten?

Was ist da genau konkret unrechtmäßig. Auch Holderle hält sich da bedeckt, was daran unrechtmäßig sei.
@Andante war doch schon so freundlich, den entsprechenden Paragrafen aus dem Strafgesetzbuch zu zitieren:
Zitat von AndanteAndante schrieb:§ 203 StGB
Es geht darin, ganz allgemein um Informationen aus dem sehr persönlichen Lebensbereich einer Person, über die eine andere Person im Rahmen ihrer Berufsausübung Kenntnis erlangt.
Diese Personen werden darüber zu Stillschweigen gegenüber Dritten verpflichtet.

Es ist doch wohl selbstverständlich, dass es nicht in die Entscheidungsbefugnis dieser Personen fällt, wann sie gedenken, sich an dieses Gebot zu halten und wann nicht. Auch nicht wem gegenüber.
Die Frage, ob ein Anwalt die Leichenfotos einem Professor für Rechtsmedizin oder seiner Nachbarin zeigt ist völlig unerheblich. Im ersten Fall mag er es gut gemeint haben und sich denken, dass es ja nur darum geht einen Ratschlag von einem Fachmann einzuholen, im 2. Fall liegt es eher auf der Hand, dass es um Tratsch und Sensationslust geht.
Letztendlich ist es aber das Recht einer anderen Person, in das eingegriffen wird (das Persönlichkeitsrecht gilt über den Tod hinaus!) und da kann natürlich nicht der Verletzter drüber entscheiden, wann er gedenkt es zu achten und wann er es für vernachlässigbar hält.


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22.02.2024 um 19:36
Zitat von PalioPalio schrieb:Die Strategie kann doch nochmal klappen?
Eines ist jedenfalls klar: Frau Rick versteht es, auf der Medienklaviatur zu spielen. Und das heißt, da gilt generell das do-ut-des-Prinzip („Ich gebe, damit du gibst“). Also Infos gegen gute Presse und umgekehrt. Das Verfahren, das du wahrscheinlich meinst, ist in meinen Augen mit das bundesweit erste, das mehr oder weniger medial bzw. per Litigation-PR entschieden wurde. Ich kann nicht sagen, dass mir die Entwicklung sonderlich gefällt.


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22.02.2024 um 19:38
Zitat von AndanteAndante schrieb:Du meinst, der Richter der 1. Jugendstrafkammer hat sich geärgert, weil er nun über die Befangenheitsanträge entscheiden muss, und aus lauter Wut über die Mehrarbeit hat er die Sache an die Bild durchgestochen?
Dieses Motiv habe ich nicht unterstellt.

Die Bestechung von Beamten durch die Boulevardpresse ist im Übrigen relativ weit verbreitet. Man versteht sich auf Informantenschutz. Kurz, nur wer die Vorsichtsmaßregeln missachtet, hat auf Arbeitsplatzverlust zu rechnen.


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22.02.2024 um 19:38
Zitat von PalioPalio schrieb:Frau Rick hat schon einmal mit einem großangelegten medialen Feldzug und diversen Gutachten einen Fall gedreht und eine andere Richterin gegen deren Kollegen/Kolleginnen von ihrer Sicht der Dinge überzeugt, so dass diese im Prozess am Ende emotional betroffen war.
Den "Feldzug" hatte nicht Frau Rick losgetreten, den gab es in dem Fall seit der Verurteilung. Niemand konnte verstehen, dass eine fast Neinzigjährige gerade aus dem Krankenhaus entlassen, nicht sturzgefährdet gewesen sei. Das war ein Trigger. Frau Rick hat sich dann später diesem Fall angenommen und dieses vollkommen reaitätsfremde Urteil aufheben lassen. Dadurch wurde dann die Justiz erst in die Lage versetzt einer seiner Schandflecke zu entfernen.
Zitat von NachtradfahrerNachtradfahrer schrieb:Die Bestechung von Beamten durch die Boulevardpresse ist im Übrigen relativ weit verbreitet. Man versteht sich auf Informantenschutz. Kurz, nur wer die Vorsichtsmaßregeln missachtet, hat auf Arbeitsplatzverlust zu rechnen.
Das kommt in vielen Fällen vor, z.B. Peggy Knobloch, die Sache mit der DNA-Spur etc.. Da ist ganz sicher, dass das kein Anwalt das weitergeleitet hat. Die Bild & Co. haben einfach ihre Informanten.


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22.02.2024 um 19:42
Zitat von AndanteAndante schrieb:ines ist jedenfalls klar: Frau Rick versteht es, auf der Medienklaviatur zu spielen. Und das heißt, da gilt generell das do-ut-des-Prinzip („Ich gebe, damit du gibst“). Also Infos gegen gute Presse und umgekehrt.
Der Schuss ist in diesem Fall ja aber durchaus gründlich nach hinten losgegangen. Denn die BILD schreibt ja von "Hannas Killer", der die Tat "seit 31 Prozesstagen leugnet" und stattdessen seine Verteidigerin Rick "mit 21 Be­weisanträgen gegen die Indi­zien für seine Schuld vorgehen" lässt.

Gute PR sieht für mich anders aus, jedenfalls aus Sicht des Angeklagten und seiner Verteidiger.


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22.02.2024 um 19:43
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Frau Rick und ihrer beiden Pflichtverteidiger-Kollegen halte ich eigentlich zu schlau für einen solchen Anfängerfehler! Und wie gesagt: was sollten sie sich davon versprochen haben?!
Naja, man sieht ja am medialen Echo, was sich der Informant versprochen haben könnte. Von "platzendem" Prozess bis zu Justizfehler (wenn auch etwas kryptischer ausgedrückt) ist ja schon einiges im Angebot. Dass der Angeklagte nach wie vor als "Killer" bezeichnet wird, lag allerdings mit großer Wahrscheinlichkeit nicht im Interesse des Informanten.

Theoretisch halte ich sogar für möglich, dass es die Zeitung mit den vier Buchstaben war, die sich an den Informanten gewandt hat, nachdem es eine Pressemitteilung über den ausgefallenen Termin gab.
Und nachdem der Informant wegen dieses ausgefallenen Termins zufälligerweise ein paar Minuten Zeit zum Plaudern hatte, geriet er beim Gespräch mit einem aufmerksamen Zuhörer so richtig in Fahrt und plauderte sich (möglicherweise) um Kopf und Kragen.


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22.02.2024 um 19:44
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Der Schuss ist in diesem Fall ja aber durchaus gründlich nach hinten losgegangen. Denn die BILD schreibt ja von "Hannas Killer", der die Tat "seit 31 Prozesstagen leugnet" und stattdessen seine Verteidigerin Rick "mit 21 Be­weisanträgen gegen die Indi­zien für seine Schuld vorgehen" lässt.
Eigentlich ein deutliches Zeichen, dass es jemand anders war, ich denke @Nachtradfahrer dürfte da Recht haben.


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22.02.2024 um 19:47
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Und nachdem der Informant wegen dieses ausgefallenen Termins zufälligerweise ein paar Minuten Zeit zum Plaudern hatte, geriet er beim Gespräch mit einem aufmerksamen Zuhörer so richtig in Fahrt und plauderte sich (möglicherweise) um Kopf und Kragen.
Ja klar, und als er sich freundlich von den vor dem Gericht herumlungernden Bild-Reportern verabschiedet hatte und sich umdrehte, sind ihm aus Versehen auch noch diese Ausdrucke der Emails zwischen den Pappendeckeln des Aktenordners, den er unter Arm hatte, herausgeweht. Hat er gar nicht gemerkt, er war ja schon am gehen und wahrscheinlich hat einer der Bild-Heinis schnell und unauffällig seinen Fuß drauf gestellt.


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22.02.2024 um 19:54
Zitat von AndanteAndante schrieb:Das Verfahren, das du wahrscheinlich meinst, ist in meinen Augen mit das bundesweit erste, das mehr oder weniger medial bzw. per Litigation-PR entschieden wurde.
Ich denke, ohne Einbeziehung der Öffentlichkeit mit Petition, Dokus, Interviews etc. wäre es nicht so ausgegangen, wie es ausgegangen ist. Sie bezieht Presse und geneigte Politiker gern und umfassend ein und hatte ja auch gute Kontakte zu renommierten Journalisten. Es ist naheliegend, dass sie auch aktuell für die Informationsweitergabe verantwortlich ist. Aber auch hier muss man abwarten, ob es nachgewiesen werden kann und eine Strafe nach sich zieht.


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22.02.2024 um 19:55
Inzwischen liegt eine Reaktion von Rick auf Holderles Strafanzeigen vor:
Die Münchner Anwältin Regina Rick hat sich in einer kurzen Stellungnahme auf Nachfrage von BR24 geäußert. "Selbstverständlich darf sich die Verteidigung sachverständig beraten lassen, und selbstverständlich darf die Verteidigung mit Medienvertretern kommunizieren, sofern eine Schweigepflichtentbindungserklärung des Mandanten vorliegt."

https://www.br.de/nachrichten/bayern/hanna-prozess-strafanzeige-gegen-die-verteidigung,Tz4FraK
Heißt das, Rick räumt ein, vorab mit der Bild über die Befangenheitsangelegenheit geredet zu haben, nachdem ST sie gegenüber der Bild von der Schweigepflicht entbunden hat?

Unabhängig davon aber: Selbst wenn ein Mandant seinen Anwalt zehnmal von der Schweigepflicht entbindet, darf der Anwalt daraufhin natürlich nicht losgehen und alles aus den Ermittlungs- und Prozessakten ausplaudern. Der Mandant hat ja keine Befugnisse, außerhalb ihn selbst betreffender Dinge den Anwalt von dessen sich aus den Gesetzen ergebenden Schweigepflichten zu entbinden.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

22.02.2024 um 20:02
Zitat von AndanteAndante schrieb:Unabhängig davon aber: Selbst wenn ein Mandant seinen Anwalt zehnmal von der Schweigepflicht entbindet, darf der Anwalt daraufhin natürlich nicht losgehen und alles aus den Ermittlungs- und Prozessakten ausplaudern. Der Mandant hat ja keine Befugnisse, außerhalb ihn selbst betreffender Dinge den Anwalt von dessen sich aus den Gesetzen ergebenden Schweigepflichten zu entbinden.
Sie darf dann locker flockig mit Journalisten und potentiellen Gutachtern über den Pornokonsum ihres Mandanten, sein Verhältnis zu Frauen, seinem verstorbenen Großvater und dem verstorbenen Kaninchen sowie sein Joggingverhalten bei Nacht plaudern.

Aber die Angelegenheiten, für die hier Schweigepflicht gilt betreffen ja nicht den persönlichen Lebensbereich ihres Mandanten, sondern den anderer Personen...

Müsst sie eigentlich selber wissen, dass sie mit der Aussage nicht weit kommen wird.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Heißt das, Rick räumt ein, vorab mit der Bild über die Befangenheitsangelegenheit geredet zu haben, nachdem ST sie gegenüber der Bild von der Schweigepflicht entbunden hat
Auf jeden Fall bestreitet sie nicht, dass sie es gewesen ist oder sie hat es bestritten und der BR bevorzugt es nur, lieber andere ihrer Aussagen abzudrucken...


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22.02.2024 um 20:38
Zitat von AndanteAndante schrieb:Heißt das, Rick räumt ein, vorab mit der Bild über die Befangenheitsangelegenheit geredet zu haben, nachdem ST sie gegenüber der Bild von der Schweigepflicht entbunden hat?
Na, wenn sie es direkt zugibt, wird es ja einfacher, über den angezeigten Verstoß zu entscheiden.

Noch ist ja bezüglich des Befangenheitsantrags alles offen. Aber eins ist klar: Er wurde unter Einbeziehung der Bild in Szene gesetzt. Ob zu Recht oder zu Unrecht, wird sich zeigen. Ich könnte mir übrigens vorstellen, dass Frau Rick die E-Mails schon länger kannte und das "Aufstöbern am Wochenende" mit umgehendem Antrag am Montag nur der gesetzlichen Vorgabe geschuldet ist, wonach ein Richter nur abgelehnt werden kann, wenn
die Umstände, auf welche die Ablehnung gestützt wird, erst später eingetreten oder dem zur Ablehnung Berechtigten erst später bekanntgeworden sind.
§ 25 StPO
https://dejure.org/gesetze/StPO/25.html

Es wäre also schädlich, wenn ihr die E-Mails schon längere Zeit bekannt waren und sie dennoch keinen Antrag auf Befangenheit gestellt hat.

Es wäre interessant zu erfahren, wann ihr die Akte "Nachermittlun­gen" zugegangen ist.


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22.02.2024 um 20:39
Zitat von AndanteAndante schrieb:Du meinst, der Richter der 1. Jugendstrafkammer hat sich geärgert, weil er nun über die Befangenheitsanträge entscheiden muss, und aus lauter Wut über die Mehrarbeit hat er die Sache an die Bild durchgestochen?
Zitat von NachtradfahrerNachtradfahrer schrieb:Dieses Motiv habe ich nicht unterstellt.

Die Bestechung von Beamten durch die Boulevardpresse ist im Übrigen relativ weit verbreitet
Verstehe ich @Nachtradfahrer richtig, dass er dem Richter der 1. Jugendstrafkammer nicht unterstellen wollte, dass er aus Verärgerung über Mehrarbeit durch den Befangenheitsantrag Informationen an die „Bild“ durchgestochen hat - sondern dass dies aufgrund von Bestechung durch Boulevardmedien geschah?


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22.02.2024 um 20:51
Zitat von PalioPalio schrieb:Es wäre also schädlich, wenn ihr die E-Mails schon längere Zeit bekannt waren und sie dennoch keinen Antrag auf Befangenheit gestellt hat.
Genau, laut § 25 Abs. 2 Nr. 2 StPO muss in Fällen, in denen Ablehungsgründe erst im weiteren Prozessverlauf bekannt werden, der Ablehnungsantrag dann „unverzüglich“ gestellt werden. Das wird etwas sein, was die 1. Jugendkammer mit als erstes prüfen wird: Sind die Ablehnungsanträge rechtzeitig gestellt worden? Wenn nicht, sind sie schon deswegen zurückzuweisen, ohne dass es noch auf anderes ankommt.

„Unverzüglich“ heißt, wie jeder Jurastudent im ersten Semester lernt, „ohne schuldhaftes Zögern“. Hätte Rick die Akte also schon länger gehabt und die Mails auch schon länger gekannt, wären die Anträge verspätet, falls Rick die Verspätung nicht ausreichend entschuldigt.

Es kann aber auch sein, dass sie die Akten eher hatte, sie aber erst jetzt gründlich gelesen hat. Und auf den Zeitpunkt des gründlichen Lesens will sie anscheinend hinaus, wenn sie die Medien schreiben lässt informiert hat, dass Verteidigerin Rick die Mails „am Wochenende“ in der Akte entdeckt habe.


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22.02.2024 um 20:51
Ich sehe momentan durchaus die Gefahr für Frau Rick dass sie den exzellenten Ruf, den sie nach dem Urteil im Badewannenprozess in weiten Teilen der Öffentlichkeit genoss, aufs Spiel setzt.

Wer in Revisionsverfahren hervorragende Arbeit leistet, kann unter Zeitdruck auch schon einmal in Bedrängnis geraten und sich dabei verzetteln.

Damals konnte sie im Hintergrund agieren, die beträchtlichen Fehler und Versäumnisse, die während der Ermittlungen begangen wurden, sezieren und nebenbei auf den Fortschritt der Technik setzen. Den "lauten" Part während der Verhandlungen überließ sie ihrem Kollegen, wobei es ohnehin so schien, als habe sie weder seitens der Kammer noch seitens des Staatsanwalts ernsthaften Widerstand zu befürchten.

Im hiesigen Verfahren läuft alles ganz anders. Sie stieg erst bei Halbzeit in den Prozess ein, stieß auf Kollegen, mit denen sie offenbar nicht regelmäßig zusammenarbeitet und die möglicherweise eine andere Strategie verfolgen.

Darüber hinaus hat sie es auch nicht mit offensichtlichen Fehlern und Versäumnissen auf der Seite der Ermittler zu tun, sondern mit Fehlern bzw. Auffälligkeiten, die im Umfeld des Angeklagten begangen wurden.
Es scheint Frau Rick zunehmend schwer zu fallen, mit den gegebenen Umständen zurechtzukommen.


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22.02.2024 um 20:51
Zitat von PalioPalio schrieb:Es wäre also schädlich, wenn ihr die E-Mails schon längere Zeit bekannt waren und sie dennoch keinen Antrag auf Befangenheit gestellt hat.

Es wäre interessant zu erfahren, wann ihr die Akte "Nachermittlun­gen" zugegangen ist.
Wobei ein Verteidiger eben zum Aktenstudium verpflichtet ist. Ich denke, dass auch hier das Datum der Zustellung gilt, ab dem er dann eben Zugriff auf die Akten hatte.
Wenn der Verteidiger das Aktenstudium schlampig oder nachlässig betreibt oder er meint, seine Zeit anders als mit Lesen der Akten verbringen zu müssen, dann hat nur er das zu verantworten.

Wenn ich eine Rechnung oder noch besser eine Mahnung per Einschreiben zugestellt bekomme, kann ich mich ja auch nicht drauf berufen, dass sich erst 3 Monate später Zeit hatte, mal in den Brief zu schauen, um irgendeine Frist zu wahren.


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22.02.2024 um 20:56
Zitat von PalioPalio schrieb:Es wäre interessant zu erfahren, wann ihr die Akte "Nachermittlun­gen" zugegangen ist.
Durchaus, ist aber wohl unerheblich, da sie die E-Mails erst kürzlich beim Aktenstudium entdeckt hat und dann zeitnah den Antrag gestellt hat.


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22.02.2024 um 20:56
Zitat von AndanteAndante schrieb:„Unverzüglich“ heißt, wie jeder Jurastudent im ersten Semester lernt, „ohne schuldhaftes Zögern“. Hätte Rick die Akte also schon länger gehabt und die Mails auch schon länger gekannt, wären die Anträge verspätet, falls Rick die Verspätung nicht ausreichend entschuldigt.
Meiner Meinung muss sie die Mails eben nicht schon länger gekannt haben, es reicht, dass sie sie schon länger hatte.

Wenn sie sich nicht bemüßigt fühlt, die Akte sorgfältig zu lesen und das Schreiben deshalb erst 6 Wochen später "aufstöbert" muss sie sich das als schuldhaftes Zögern zurechnen lassen. "Ich hatte keine Zeit" ist ein rein subjektives Argument und zieht hier nicht, denn es obliegt ihr, nur so viele Fälle anzunehmen und zu vertreten, wie sie auch sorgfältig und fristgerecht bearbeiten kann. Notfalls muss sie die Arbeit in ihrer Kanzlei so organisieren, dass eine Mitarbeiter die Aktenberge vorsichtet und ihr das wichtige zur Durchsicht aufbereitet.
Aber selbst wenn dem etwas durch die Lappen geht, ist das Versäumnis ihr und nicht der Gegenseite anzurechnen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

22.02.2024 um 21:06
@cododerdritte

Ganz so einfach wäre es nicht. Ablehnungsberechtigt ist ja nur der Angeklagte, der Verteidiger kann aus eigenem Recht keine Ablehnungsanträge stellen. Und selbst wenn Rick hier die Frist für den Antrag versäumt haben sollte , stellt sich ja, wie so oft jeden Tag i diesem Land, die Frage, inwieweit ein Verschulden des Anwalts dem Mandanten, hier also dem Angeklagten zuzurechnen ist. Literatur und Rechtsprechung zu dieser Frage füllen ganze Bibliotheken….

Ganz allgemein noch mal zur Frist des § 25 Abs. 2 Nr. 2 StPO:
Gemäß § 25 Abs. 2 Nr. 2 StPO sind während laufender Hauptverhandlung eintretende Befangenheitsgründe unverzüglich geltend zu machen. Dies bedeutet nicht „sofort“, sondern „ohne schuldhaftes Zögern“ (BGH, Beschluss vom 6. März 2018 – 3 StR 559/17, NStZ 2018, 610 mwN). Trotz des dabei anzulegenden strengen Maßstabes (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. April 2006 – 3 StR 429/05, NStZ 2006, 644; vom 6. Mai 2014 – 5 StR 99/14, NStZ 2015, 175; Urteil vom 10. November 2015 – 5 StR 303/15) ist dem ablehnungsbefugten Angeklagten Zeit zur Überlegung, zur Besprechung mit seinem Verteidiger und zur Abfassung des Gesuchs einzuräumen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 29. März 2012 – 3 StR 455/11, NStZ-RR 2012, 211; Beschlüsse vom 6. Mai 2014 – 5 StR 99/14, aaO; vom 8. Juni 2016 – 5 StR 48/16; vom 6. März 2018 – 3 StR 559/17, aaO, S. 611). Welche Zeitspanne dafür zuzubilligen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BGH, Beschluss vom 6. März 2018 – 3 StR 559/17, aaO mwN).

https://blog.burhoff.de/2020/10/stpo-i-befangenheitsantrag-oder-unverzueglich-heisst-nicht-sofort/



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