Lento schrieb:Und, was soll dann daran unrechtmäßig sein, in Hamburg (ich denke die meisten wissen, um welchen es geht) einem Gutachter die Akten zukommen zu lassen, gerade um einen Rat zu erhalten?
Was ist da genau konkret unrechtmäßig. Auch Holderle hält sich da bedeckt, was daran unrechtmäßig sei.
@Andante war doch schon so freundlich, den entsprechenden Paragrafen aus dem Strafgesetzbuch zu zitieren:
Andante schrieb:§ 203 StGB
Es geht darin, ganz allgemein um Informationen aus dem sehr persönlichen Lebensbereich einer Person, über die eine andere Person im Rahmen ihrer Berufsausübung Kenntnis erlangt.
Diese Personen werden darüber zu Stillschweigen gegenüber Dritten verpflichtet.
Es ist doch wohl selbstverständlich, dass es nicht in die Entscheidungsbefugnis dieser Personen fällt, wann sie gedenken, sich an dieses Gebot zu halten und wann nicht. Auch nicht wem gegenüber.
Die Frage, ob ein Anwalt die Leichenfotos einem Professor für Rechtsmedizin oder seiner Nachbarin zeigt ist völlig unerheblich. Im ersten Fall mag er es gut gemeint haben und sich denken, dass es ja nur darum geht einen Ratschlag von einem Fachmann einzuholen, im 2. Fall liegt es eher auf der Hand, dass es um Tratsch und Sensationslust geht.
Letztendlich ist es aber das Recht einer anderen Person, in das eingegriffen wird (das Persönlichkeitsrecht gilt über den Tod hinaus!) und da kann natürlich nicht der Verletzter drüber entscheiden, wann er gedenkt es zu achten und wann er es für vernachlässigbar hält.