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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.378 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.02.2024 um 23:45
Zitat von Orion07Orion07 schrieb:Ich glaube nicht das die Anwälte dem Angeklagten so teuer kommen,das ist doch beste kostenlose Werbung für die.
Ja klar, die sehen das als Werbung, damit sie dann in weiteren spektakulären Fälle angetragen bekommen, das Mandat zu übernehmen, in denen sie wieder kostenlos arbeiten, um noch mehr Werbung zu machen und noch mehr solche Fälle zu bekommen.


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20.02.2024 um 23:53
Es gab mal einen inzwischen verstorbenen bundesweit bekannten als „Staranwalt“ geltenden Anwalt. Namen erspare ich mir an dieser Stelle, in Fachkreisen war er bekannt. Der hatte exorbitant hohe Honorarvereinbarungen mit Mandanten, wenn es um spektakuläre Prozesse ging. Das Honorar war aber so lange gestundet, bis die Geschichte des Mandanten, mit dessen Einverständnis natürlich, an die Presse verkauft war. Aus dem Erlös wurde dann das Honorar beglichen.

Ob das heute noch so ist oder speziell in bestimmten Fällen, weiß ich nicht, aber natürlich ist es nicht so, dass Anwälte ganz generell ganz frei von pekuniären Interessen sind. Da sind nicht nur Robin Hoods unterwegs.


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20.02.2024 um 23:56
Zitat von AndanteAndante schrieb:Es gab mal einen inzwischen verstorbenen bundesweit bekannten als „Staranwalt“ geltenden Anwalt. Namen erspare ich mir an dieser Stelle, in Fachkreisen war er bekannt. Der hatte exorbitant hohe Honorarvereinbarungen mit Mandanten, wenn es um spektakuläre Prozesse ging. Das Honorar war aber so lange gestundet, bis die Geschichte des Mandanten, mit dessen Einverständnis natürlich, an die Presse verkauft war. Aus dem Erlös wurde dann das Honorar beglichen.
Nun ist es in diesem Fall aber doch wohl so, dass sich weder nach einer Verurteilung noch nach einem Freispruch die Presse so sehr für die "Geschichte des Mandanten" interessieren wird, dass ihm für diese irgendjemand mehr als 10 € bieten wird.


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20.02.2024 um 23:59
@cododerdritte

Im Gegenteil, heutzutage sind die Möglichkeiten doch viel größer. Talkshows, YouTube, Podcasts und was weiß ich.


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21.02.2024 um 02:17
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Vielleicht mag @Rick_Blaine mal dazu Stellung nehmen.
Mich würde auch eine fachliche Einschätzung dazu interessieren.
Gerne. Die Wogen schlagen hier ja mal wieder höher als bei einem Hochwasser der Prien. Was soll ich sagen: ich habe einmal eine ganz ähnliche Situation gehabt, ein Staatsanwalt und der Vorsitzende hatten vor Beginn der Verhandlung bereits miteinander kommuniziert und waren sich relativ einig bei der rechtlichen Bewertung der Sache. Ich habe für meinen Mandanten freilich einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden gestellt und der wurde abgelehnt. Der Mandant wurde verurteilt und ich bin in die Revision gegangen, mit diesem Hauptgrund und habe die Revision gewonnen. Im neuen Prozess gelang dann ebenfalls auf rechtliche Gründe gestützt ein Freispruch.

Es ist schon problematisch, was hier angedeutet wird, wenn ich auch vorsichtig bin, bei allen meinen Äusserungen, da ich weder den email-Verkehr in seiner Gesamtheit kenne, noch sonst mehr über den Fall weiss als alle hier.
Zitat von AndanteAndante schrieb:In dem Chor, in dem ich Mitglied bin, singen ein Staatsanwalt und ein Rechtsanwalt, der auf Strafrecht spezialisiert ist, mit. Beide haben öfter dienstlich miteinander zu tun. Sie haben sich, obwohl sonst im Chor das Du vorherrscht, jahrelang dort gesiezt. Irgendwann nach einer, hm, äußerst ausgiebigen Chorfeier waren sie dann beim Du, würden es aber nie in einem Strafprozess, in dem beide auftreten, benutzen. Und ich bin mir ziemlich sicher, dass sie sich nicht im Geheimen über ein Verfahren austauschen und irgendwelche Absprachen treffen würden.
Ja, ein "Duzen," also eine Vertrautheit zwischen Staatsanwälten und Richtern kommt sicherlich oft vor, was nicht verwunderlich ist, da man sich manchmal fast täglich sieht und damit auch kennenlernt. Dennoch vermeidet man normalerweise, nach Aussen solche Vertraulichkeit, im Schriftverkehr z.B. würde ich nie die Vornamen nutzen etc. Und ganz wichtig: freilich muss immer gelten, dass es keinen ex parte Austausch gibt, wie wir Juristen das nennen, sondern dass immer und grundsätzlich beide Seiten einbezogen werden. Das war auch bei meinem Fall in der Revision das Thema: die Verteidigung steht wie der Ochs vorm Berg, wenn man mitbekommt, dass Richter und Staatsanwalt schon mal über den Fall gesprochen haben, und man selbst hat keine Ahnung davon. Das geht normalerweise nicht. Es gilt, was Andante hier sagt:
Zitat von AndanteAndante schrieb:Solche Fragen müssten aber tunlichst mit allen Verfahrensbeteiligten erörtert werden, und zwar so, dass alle gleichzeitig auf demselben Kenntnisstand sind.
Was den Inhalt des email-Verkehrs angeht, ist es komplizierter: hier müsste man viel mehr Details kennen. Offensichtlich hat die Richterin der Verteidigung wohl zeitnah den erforderlichen rechtlichen Hinweis gegeben. Das ist ebenfalls ein wichtiger Punkt.

Die Sache mit der DNA oder nicht vorhandenen DNA hingegen hake ich ab, wie hier gut begründet wird:
Zitat von AndanteAndante schrieb:Na ja, erst mal muss man logischerweise konstatieren, dass die StA als Anklagebehörde keinen belastenden Beweis in Form des Autogurts präsentieren konnte.

Der Autogurt ist genau genommen aber natürlich auch kein den Angeklagten entlastender Beweis, wenngleich Frau Rick dies allseits so zu verkaufen versucht. Der Autogurt ist schlicht nichts, für den Angeklagten weder negativ noch positiv.

Logisch also, dass das Gericht auf den nicht vorhandenen belastenden oder entlastenden Beweis „Autogurt“ nicht weiter eingehen wollte bzw. musste.
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Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Da ich im Gegensatz zu "Jacqu" nicht involviert bin, kann ich meine Meinung frei heraus äußern.

Mit Blick auf die bisherige Beweisaufnahme wird ihn jedes Gericht dieser Republik wegen Mordes verurteilen.


Na ja, ganz so sicher sehe ich das nicht, aber aus meinen mir vorliegenden Informationen tendiere ich auch auf jeden Fall zu einem Schuldspruch. Meiner Ansicht nach hat das Verfahren bisher nichts wirklich Entlastendes hervorgebracht, es stellt sich also die Frage, ob das Belastende ausreichend genug für eine Verurteilung ist. Ich denke ja. Aber ich bin nicht das Gericht.
Zitat von inalainala schrieb:Was mich interessieren würde, vielleicht kann das jemand beantworten: ist der TV in solche Entscheidungen involviert oder ist das ein Alleingang der Verteidigung? Also bespricht man sich da und holt sich quasi ein OK des Mandanten und steht dieser dann auch vor vollendenden Tatsachen?
Ich beziehe meine Mandanten immer in wichtige Schritte ein. Routine-Sachen kann ich als Jurist allerdings in der Regel weitaus besser beurteilen und informiere dann den Mandanten nur. Man kann das vielleicht mit dem Arzt vergleichen: man sollte sich mit dem Patienten nach ausreichender Information und Diskussion einig sein über Diagnose und Art der Behandlung. Wie die Behandlung dann technisch abläuft, sollte man dem Profi dann überlassen. Heutzutage aber gibt es sowohl im medizinischen als auch juristischen Bereich viele Absolventen einer Youtube und Google Universität, die meinen es besser als die wirklichen Fachleute zu wissen, das ist problematisch und führt in der Regel zu nichts Gutem.


Man wird nun sehen müssen, was weiter entschieden wird. Ungewöhnlich ist der Fall inzwischen schon irgendwie.


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21.02.2024 um 06:37
Zitat von AndanteAndante schrieb:Aber man hat ja, wie fassbinder berichtete, auch einen Ergänzungsschöffen dabeigehabt. Frage an fassbinder: Gab es einen weiteren Berufsrichter als Ergänzungsrichter?
Es sind sogar zwei Ergänzungsschöffen, da wurde gut vorgesorgt. Aber es gibt keinen Ergänzungsrichter. Wie du sagst, wird das wegen 28 angesetzten (Halb) Tagen auch kaum gemacht werden. Ergänzungsrichter habe ich bisher nur einmal gesehen und das war im NSU-Prozess.


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21.02.2024 um 06:48
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Was den Inhalt des email-Verkehrs angeht, ist es komplizierter: hier müsste man viel mehr Details kennen. Offensichtlich hat die Richterin der Verteidigung wohl zeitnah den erforderlichen rechtlichen Hinweis gegeben. Das ist ebenfalls ein wichtiger Punkt.
Sicher, die E-Mail kennt man nicht, hier geht es jedoch um den Vorwurf einer zu frühen Festlegung. Zwar hat Aßbichler einen rechtlichen Hinweis gegeben, der entbindet sie jedoch nicht von der Pflicht auch für den Angeklagten Beweise von Amts wegen zu erheben. Im Zvilverfahren wäre dieser Hinweis möglicherweise ausreichend, wobei er auch dort zu unkonkret sein könnte.

Allein aus dem rechtlichen Hinweis (soweit wir ihn hier kennen) ist nicht erkennbar, WARUM sie dieser Ansicht war, er ist vollkommen unkonkret und deutet in keiner Weise darauf hin, dass die den Häftling nun offenbar einen so hohen Beweiswert sieht, zumal sie nicht im Geringsten selbst unternommen hat, diesen zu hinterfragen. Gerade wegen der Behauptung des Häftlings, dass er sich durch diese Aussage ein Bonus in SEINEM Verfahren versprach, war war allein aus diesem Grund dringend zu untersuchen, z.B. ob die Aussage Details enthält, die wirklich neu sind oder der Häftling bekanntes wiedergekäut hat. Zusätzlich kam hinzu, dass der Häftling in früheren Verfahren bewusst falsche Zeugenaussagen getätigt hat, um letztlich davon zu profitieren.


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21.02.2024 um 08:07
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Dennoch vermeidet man normalerweise, nach Aussen solche Vertraulichkeit, im Schriftverkehr z.B. würde ich nie die Vornamen nutzen etc. Und ganz wichtig: freilich muss immer gelten, dass es keinen ex parte Austausch gibt, wie wir Juristen das nennen, sondern dass immer und grundsätzlich beide Seiten einbezogen werden.
Aber da geht das Problem doch schon los. Das Duzen und eine gewisse Vertrautheit liegt nahe, wobei das nicht immer gut ist.

Mir ist eigentlich egal, ob jemand „Wolfgang“ oder „Heer Staatsanwalt“ in einer Mail genannt wird, wobei man sich ja wie du sagst, ein bisschen zusammennehmen kann.

Dann muss man aber wirklich trockener Profi sein, um Privates und Berufliches komplett zu trennen. Ich bezweifle aber, ob in der Mail auch stand „P.S. Ein bisschen Anstand braucht es schon.“ Oder „Ach ja, Wolfgang, stelle deine Fragen an die Zeugen offen.“ und „Höre bei den Zeugenaussagen richtig zu.“ In der Sitzung hat sie es schon mal nicht gemacht. Und sowas hinterlässt beim Zuhörer keinen guten Eindruck, würden sie das machen, hätte ich nur den besten Eindruck. Erst Recht, wenn dann noch rauskommt, dass sie eigentlich per Du sind.

Aber das ist ja generell ein Problem in dem Verfahren. Genauso wie man um jeden Preis die Leiche und den Gewaltporno zeigen muss. Bei den Obduktionsfotos, aber ständig die Gutachter beschwört, dass ja kein Foto zu sehen sein darf.

Jetzt könnte man natürlich sagen, da ist ja der Körper aufgeschnitten oder nackt. Aber ich glaube nicht, dass es nötig ist, das andere Foto unbedingt ins Verfahren einzuführen, noch dazu mit dem Personalaufwand. Ich habe ja wirklich gedacht, die Leute übertreiben, als damals manche den Verdacht hatten, der Angeklagte soll damit weichgekocht werden und auch bei dem Video, dass es schlecht aussehen soll. „Dafür sind doch solche Richter viel zu professionell, die wollen doch einfach nur sachlich ihr Verfahren machen.“ habe ich immer gesagt. Mittlerweile finde ich diese Äußerungen nicht mehr so absurd.
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Das war auch bei meinem Fall in der Revision das Thema: die Verteidigung steht wie der Ochs vorm Berg
So denke ich fühlt man sich als Anwalt oder Angeklagter. Könnte man doch leicht unterlassen, oder?
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Meiner Ansicht nach hat das Verfahren bisher nichts wirklich Entlastendes hervorgebracht
Naja, aber ist es nicht entlastend, wenn es naheliegt, dass so wichtige Zeugen wie die Schwestern sich verheddern und GPS-Daten ihre Aussagen vllt komplett widerlegen.

Weiter, dass sich das mit den Kratzern als unwichtig herausstellt. Das wurde über die Aktenlage sicher als Indiz gewertet.

Die Gewaltpornos waren sicher auch wichtig, als die Ermittler sie entdeckt haben. Ich denke nicht, dass sie damit gerechnet hätten, dass der Gutachter sie gar nicht sehen will und nur mit den Schultern zuckt. Sonst hätten sie nicht so eifrig nachgefragt.

Heißt natürlich nicht, dass somit seine Unschuld bewiesen ist oder man zwangsläufig einzeln drauf angewiesen ist. Aber dass in dem Verfahren wenig Entlastendes rumgekommen ist, empfinde ich anders. Ich denke mehr, als man es sich ursprünglich gewünscht und gedacht hätte.


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21.02.2024 um 08:16
Zitat von AndanteAndante schrieb:(es geht ja die nicht ganz unbegründete Mär, dass manche Richter absichtlich Ablehnungsgründe setzen, um einen unliebsamen Prozess loszuwerden), sondern andere, an dem Schlamassel gänzlich „unschuldige“ Kollegen. Also Solidarität irgendwie schon, aber auf ganz anderer Ebene….
Als ich das gelesen habe, fand ich den Gedanken ganz interessant, dass der Ablehnungsgrund absichtlich gesetzt wurde. Es haben ja schon einige gesagt, dass sie in diesem Fall nicht in der Rolle der Richter sein möchten. Die Indizienlage mag für eine revisionssichere Verurteilung ausreichen. Aber bei vielen bestehen trotzdem Restzweifel, ob der Angeklagte nicht doch unschuldig sein könnte. Könnte sein, dass man sich in solch einem Fall aus der Verantwortung stehlen mag (wenn man sowohl bei Freispruch als auch bei Verurteilung Restzweifel hätte). Klar, im Zweifel sollte man für den Angeklagten entscheiden, aber leicht macht man sich das sicherlich auch nicht.

Allerdings glaube ich in dem Fall nicht, dass der vermeintliche Ablehnungsgrund absichtlich gesetzt wurde. Der Vorgang macht wirklich einen unprofessionellen Eindruck. Die Richterin wäre in zukünftigen Fällen immer im Verdacht, sich abzusprechen. Eine erneute Verhandlung würde die Kapazität des Gerichts in den nächsten Monaten stark belasten (die bisherigen 31 Prozesstage waren aus Sicht der Kammer ja schon fast zu viel). Der Befangenheitsantrag könnte also die Karriere bremsen.


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21.02.2024 um 08:36
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Ich denke mehr, als man es sich ursprünglich gewünscht und gedacht hätte.
Ich will es mal so formulieren, die Indizien weisen weit weniger eindeutig und klar auf eine Schuld, als man es sich bei der Staatsanwaltschaft am Beginn vorgestellt hat. Wozu natürlich Verena am meisten beigetragen hat.

Nur wirklich entlastend sehe ich da noch nichts: der Kern ist immer noch der, dass er wohl zur rechten Zeit am rechten Ort gewesen ist und nirgends irgendjemand anders auf den Bildschirm gekommen ist. Dazu noch einige andere unvorteilhafte Indizien bis hin zur Aussage seines Mithäftlings, die man nicht ganz so einfach wegwischen kann, wie manche das hier gerne tun.

Bestenfalls steht es 50:50. Und nun ist die Frage, ob sich das eine Prozent noch findet, das die Waage in die eine oder andere Richtung neigt.
Zitat von MillennialMillennial schrieb:Als ich das gelesen habe, fand ich den Gedanken ganz interessant, dass der Ablehnungsgrund absichtlich gesetzt wurde. Es haben ja schon einige gesagt, dass sie in diesem Fall nicht in der Rolle der Richter sein möchten. Die Indizienlage mag für eine revisionssichere Verurteilung ausreichen. Aber bei vielen bestehen trotzdem Restzweifel, ob der Angeklagte nicht doch unschuldig sein könnte. Könnte sein, dass man sich in solch einem Fall aus der Verantwortung stehlen mag (wenn man sowohl bei Freispruch als auch bei Verurteilung Restzweifel hätte). Klar, im Zweifel sollte man für den Angeklagten entscheiden, aber leicht macht man sich das sicherlich auch nicht.
Nein, das glaube ich auch nicht. Als Richter sollte man schon gewohnt sein, schwierige Fälle professionell zu handhaben. Selbst die Schöffen nehmen ihre Aufgabe in der Regel ernst und suchen nicht einen leichten Ausweg. Wenn man substantielle Zweifel hat, dann bietet die Rechtsordnung ja den richtigen Weg: Freispruch. Und selbst wenn man das Gefühl nicht loswird, dass der Angeklagte vielleicht doch schuldig ist, das hat die Rechtsordnung so vorgesehen und man braucht sich als Richter keinesfalls Vorwürfe machen, wenn man sagt: "sorry, Staatsanwalt, aber ich bin nicht wirklich überzeugt."

Selbst ein Verteidiger kennt ja dieses Gefühl. Und da hilft eben auch, wenn man sich klar macht, dass es nun einmal die Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist, die Zweifel zu widerlegen.
Zitat von MillennialMillennial schrieb:Die Richterin wäre in zukünftigen Fällen immer im Verdacht, sich abzusprechen. Eine erneute Verhandlung würde die Kapazität des Gerichts in den nächsten Monaten stark belasten (die bisherigen 31 Prozesstage waren aus Sicht der Kammer ja schon fast zu viel). Der Befangenheitsantrag könnte also die Karriere bremsen.
Auch das würde ich noch nicht überbewerten. Befangenheitsanträge erlebt jeder Richter in seiner Laufbahn, und sollte man in diesem Fall den nicht überstehen, ist damit die Karriere nicht gleich zu Ende. Wie gesagt, das zu beurteilen, dazu wissen wir zu wenige Details. Ich habe schon ganz andere Richter erlebt, die am Ende schön hoch befördert wurden... :)

Man darf ja auch keine unrealistischen Erwartungen haben. Dass bereits während der Verhandlung sich ein bestimmtes Bild im Kopf eines Richters aufbaut ist nicht ungewöhnlich und auch nicht rechtswidrig, so lange man professionell genug ist, dass man anerkennt, das Bild kann sich noch ändern.

Ich versuche mal ein Beispiel: man fährt in den Traumurlaub, 10 Tage sind gebucht und man hat Pech und die ersten vier Tage sind komplett verregnet, das Essen ist schlechter als gedacht und das Hotel auch nicht so, wie man es sich vorgestellt hat. Am Tag vier ist man der Meinung, der Urlaub war ein Griff ins Klo. Aber wenn ab Tag fünf traumhaftes Wetter ist, man Dinge erlebt und sieht, die man gar nicht vorausgesehen hat und wirklich super sind, kann man ohne Probleme am Ende des Urlaubs sagen: es war tatsächlich ein Traumurlaub.

Das ist hier nun die Aufgabe der Verteidigung: es ist normal, dass am Anfang eines Verfahrens die Dinge schlecht für einen Angeklagten aussehen, sonst wäre es nie zur Anklage gekommen. Nun muss man schauen, dass man das Gericht die Sache in einem ganz anderen Licht sehen lässt, und die ersten vier miesen Tage vergessen lässt. Und die Verteidigung hat sich in diesem Verfahren hier auf jeden Fall sehr bemüht, da kann der Angeklagte sich nicht beschweren.

Am Ende müssen die Richter entscheiden. Das ist ihr job und nur ihr job. Und um bei meinem Beispiel zu bleiben, ich sehe noch keinen wirklichen Beweis, dass diese Richterin bereits am Tag vier beschlossen hat, der Urlaub ist nicht mehr zu retten und dass nichts in der Welt sie von dieser Meinung abbringen kann.


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21.02.2024 um 08:52
Zitat von MillennialMillennial schrieb:Allerdings glaube ich in dem Fall nicht, dass der vermeintliche Ablehnungsgrund absichtlich gesetzt wurde.
Ich bin mir da doch nicht so sicher. Von Aßbichler sicher nicht. Aber ich habe mich schon immer gewundert, warum Pressemitteilungen nicht wirklich mit den Handlungsweisen von Aßbichler in Einklang waren. Wenn man die PM von Anfang des Jahres sieht, dass in dem Verfahren alles offen wäre, dann irritiert der PM-Verkehr schon sehr. Wenn alles aus Sicht Aßbichlers offen war, da kann man solche PMs nicht führen. Es legt daher Nahe, dass die PMs von jemandem anderen erstellt wurden, der nicht wirklich mit dem Lauf des Verfahrens einverstanden war. Da kann man dann natürlich weiter spekulieren.
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Nur wirklich entlastend sehe ich da noch nichts: der Kern ist immer noch der, dass er wohl zur rechten Zeit am rechten Ort gewesen ist und nirgends irgendjemand anders auf den Bildschirm gekommen ist. Dazu noch einige andere unvorteilhafte Indizien bis hin zur Aussage seines Mithäftlings, die man nicht ganz so einfach wegwischen kann, wie manche das hier gerne tun.
Moment, es gibt bisher dazu keinerlei Nachweise (außer Gerüchten), dass er wirklich am angeblichen Tatort war. Der angebliche Tatort lag auch nicht auf seiner Jogging-Runde, er hätte einen Umweg machen müssen.

Die Behauptung, dass irgendjemand anders nicht auf den Bildschirm gekommen sein soll, ist lächerlich. Der angebliche Tatort war – im Gegensatz zum Badewannenunfall – nicht in einem geschlossenen Umfeld. Es ist daher mit Sicherheit anzunehmen, dass auch andere in Frage kommen. Eine Überprüfungsmöglichkeit hat weder die Verteidigung noch das Gericht, da die Akten dazu nicht zugänglich gemacht wurden. Daher muss man – aus Gründen eines fairen Verfahrens – annehmen, dass auch weitere mögliche TäterInnen gibt, die hier in Frage kommen.


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21.02.2024 um 08:57
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Nur wirklich entlastend sehe ich da noch nichts: der Kern ist immer noch der, dass er wohl zur rechten Zeit am rechten Ort gewesen ist und nirgends irgendjemand anders auf den Bildschirm gekommen ist. Dazu noch einige andere unvorteilhafte Indizien bis hin zur Aussage seines Mithäftlings, die man nicht ganz so einfach wegwischen kann, wie manche das hier gerne tun.
Bestenfalls steht es 50:50. Und nun ist die Frage, ob sich das eine Prozent noch findet, das die Waage in die eine oder andere Richtung neigt.
Für mich ist die Indizienlage hier vergleichbar mit Schrödingers Katze. Wenn es die Tatortzeugin (am besten inklusive Handyfilm) gibt, dann kann man ihn damit verurteilen, wenn es sie nicht gibt, dann müsste man ihn freisprechen, denn dann wurde keiner zum Zeitpunkt von Hannas Tod in der Nähe ihres mutmaßlichen Aufenthalts gesehen, auch der Jogger nicht.

Aber wenn er ein paar Minuten nach 2:30 Uhr aus südlicher Richtung kommend die Kampenwandstraße hochlaufend gesehen wurde, dann gibt es keine andere Erklärung für diese gewählte Strecke als den Überfall auf die junge Frau. Seine eigene Erklärung, dass er hoffte, zufällig einen entfernten Bekannten um halb drei Uhr nachts in der Kampenwandstraße zu treffen, ist absurd.


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21.02.2024 um 09:05
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Ich will es mal so formulieren, die Indizien weisen weit weniger eindeutig und klar auf eine Schuld, als man es sich bei der Staatsanwaltschaft am Beginn vorgestellt hat. Wozu natürlich Verena am meisten beigetragen hat.
Ja genau. Wobei ich es auch ohne die Aussagen von Verena und co. nicht besonders klar fand. Ich dachte schon auch eher an eine Schuld, aber weil ich ja keine Infos habe und die ersten Tage auch sehr belastend fand. Auch ohne den Auftritt von Verena zu kennen, wundert mich es jetzt nicht, dass sich Zeugen im Tag vertun können. Und die restlichen Indizien hätten mich auch nicht überzeugt, da dachte ich auch gibt es mehr. Das ist natürlich wieder eine Frage des Geschmacks und der Auslegung. Für mich wäre es aber ansonsten schon von Anfang an 50:50 gewesen.
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Nur wirklich entlastend sehe ich da noch nichts: der Kern ist immer noch der, dass er wohl zur rechten Zeit am rechten Ort gewesen ist und nirgends irgendjemand anders auf den Bildschirm gekommen ist. Dazu noch einige andere unvorteilhafte Indizien bis hin zur Aussage seines Mithäftlings, die man nicht ganz so einfach wegwischen kann, wie manche das hier gerne tun.
Das ist ja die große Frage, die vllt die Beteiligten beantworten könnten, aber wir doch noch nicht sicher, ob er wirklich zur Richtigen Zeit am richtigen Ort war. Wir wissen, dass er wohl zeitlich und örtlich kein Alibi hat. Aber ansonsten wissen wir ja nur von seinen Widersprüchen bei der Route, die natürlich ein Indiz sein können und von einem Video, dass einen Jogger zeigen soll. Aber wann genau das jetzt aufgenommen wurde und was es zeigt wissen wir ja nicht, oder habe ich was verpasst?

Und der Mithäftling. Wie einfach könnte es denn theoretisch sein? Die Frage wäre auch was für dich. Rick und Stevens sagen ja, es gibt Richter die Knastzeugen grundsätzlich ablehnen, ist da was dran? Denn dann wäre es theoretisch schon einfach wegzuwischen, es sei denn es sind Richter die deswegen jedes Urteil aufgehoben bekommen haben. Und der Staatsanwalt wäre wahrscheinlich auf die Barrikaden gegangen.

Jetzt wurde er natürlich gehört, da kann man ihn natürlich nicht einfach wegwischen. Ich würde halt nur wirklich Zweifel an der Justiz bekommen, wenn man die Aussage übernimmt. Denn da kann es ja eigentlich keine Uneinigkeit geben, das Einzige warum wir nicht wie er aussagen können und man sich eingehend mit uns beschäftigt, ist der dass man uns nachweisen könnte, dass wir nicht mit ST sprechen konnten. Ansonsten hätte ja wirklich jeder diese Aussage machen können.


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21.02.2024 um 09:14
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Und der Mithäftling. Wie einfach könnte es denn theoretisch sein? Die Frage wäre auch was für dich. Rick und Stevens sagen ja, es gibt Richter die Knastzeugen grundsätzlich ablehnen, ist da was dran? Denn dann wäre es theoretisch schon einfach wegzuwischen, es sei denn es sind Richter die deswegen jedes Urteil aufgehoben bekommen haben. Und der Staatsanwalt wäre wahrscheinlich auf die Barrikaden gegangen.

Jetzt wurde er natürlich gehört, da kann man ihn natürlich nicht einfach wegwischen. Ich würde halt nur wirklich Zweifel an der Justiz bekommen, wenn man die Aussage übernimmt. Denn da kann es ja eigentlich keine Uneinigkeit geben, das Einzige warum wir nicht wie er aussagen können und man sich eingehend mit uns beschäftigt, ist der dass man uns nachweisen könnte, dass wir nicht mit ST sprechen konnten. Ansonsten hätte ja wirklich jeder diese Aussage machen können.
Ich gehöre auch zu denjenigen, die solcherlei Aussagen grundsätzlich sehr skeptisch beurteilen, das bringt vermutlich meine Tätigkeit als Verteidiger so mit sich. Und ja, es gibt sicherlich viele, Juristen und Laien, die solche Aussagen sehr schnell ad acta legen. Aber das ist auch nicht richtig: man sollte sich die Sache schon erst einmal detailliert anhören und den Zeugen unter die Lupe nehmen. Und m.E. hat das Gericht das hier auch getan. Was es nun daraus geschlossen hat, wissen wir auch noch nicht. Ich vermute einmal, dass man der Aussage kein grosses Gewicht geben wird. Aber von vorn herein jede Aussage abzuqualifizieren, nur weil sie aus dem "Knast" kommt, wäre genauso falsch, wie jede Aussage eines Familienmitglieds eines Angeklagten einfach abzuqualifizieren, nur weil sie eben aus der Familie kommt, und der zu unterstellen, dass sie automatisch lügen, um ihren Bruder, Vater etc. zu entlasten.


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21.02.2024 um 09:23
Zitat von PalioPalio schrieb:Für mich ist die Indizienlage hier vergleichbar mit Schrödingers Katze. Wenn es die Tatortzeugin (am besten inklusive Handyfilm) gibt, dann kann man ihn damit verurteilen, wenn es sie nicht gibt, dann müsste man ihn freisprechen, denn dann wurde keiner zum Zeitpunkt von Hannas Tod in der Nähe ihres mutmaßlichen Aufenthalts gesehen, auch der Jogger nicht.

Aber wenn er ein paar Minuten nach 2:30 Uhr aus südlicher Richtung kommend die Kampenwandstraße hochlaufend gesehen wurde, dann gibt es keine andere Erklärung für diese gewählte Strecke als den Überfall auf die junge Frau. Seine eigene Erklärung, dass er hoffte, zufällig einen entfernten Bekannten um halb drei Uhr nachts in der Kampenwandstraße zu treffen, ist absurd.
Klar, wäre es ein wertvolles Indiz, wenn es diese Zeugin gäbe. Aber es kommen weitere Indizien hinzu, die hier lange diskutiert wurden und die alle diskutabel sind, aber viele sind nicht eindeutig widerlegt. Aus der veröffentlichten E-Mail der Richterin wird ziemlich deutlich, dass sie zumindest Anfang Januar eine Verurteilung im Auge hatte.

Ich denke, man bekommt bei diesem Fall eine Subjektivität in der Entscheidung nicht heraus. Manche Richter würden freisprechen, andere würden verurteilen. Und am Ende geht es um die Überzeugung der eingesetzten Richter und Schöffen. Eine ziemlich unglückliche Situation aber nicht zu ändern.
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Es geht nicht um Gewissheiten, sondern um (rechtsfehlerfreie) Überzeugung des Gerichts.



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21.02.2024 um 09:36
Zitat von LanzaLanza schrieb:Theoretisch ist ein Unfallgeschehen hier aber nachwievor nicht ausgeschlossen.
Ich kann ja Deine Motivation verstehen, dass man ihm anscheinend nicht einwandfrei nachweisen kann, dass er es gewesen wäre.
Das mögliche Unfallgeschehen aber weiterhin "auf den Tisch zu werfen", nachdem es seitens Gutachter(n) eher NICHT in Frage kommt, ist aber auch ignorant.
Im Verfahren um den Tod der Studentin sagt ein Gutachter aus. Der Professor für Hydromechanik und Wasserbau hält es für "ausgeschlossen", dass sich die junge Frau die Verletzungen zugezogen hat, als sie im Wasser trieb
Quelle: www.sueddeutsche.de/bayern/aschau-hanna-w-mord-unfall-regina-rick-1.6333952?reduced=true

Da fragt man sich schon lange, wie oft das hier diskutiert werden muss.
Als wichtigste Sachverständige wurden zwei Gerichtsmediziner der Ludwig-Maximilians-Universität München gehört. Die wichtigste Frage: Kann es sich bei dem Tod von Hanna eventuell auch um einen tragischen Unfall handeln? Oder muss zwingend davon ausgegangen werden, dass Fremdeinwirkung dafür ursächlich war?

Dr. Elisabeth Mützel hat die Leiche der Medizinstudentin obduziert. Sie sagte aus, dass es fünf Verletzungen am Kopf gegeben habe, die vermutlich durch stumpfe Gewalt entstanden seien. Die Verletzungen würden alle gleich aussehen und hätten dieselbe Größe. Die Medizinerin kann sich ihre Entstehung durch Gewalt mit einem Stein erklären.
Es habe eine höchst seltene Verletzung gegeben, so die Gerichtsmediziner: Beide Schulterdächer seien gebrochen gewesen, ebenso der 5. Halswirbel. Darüber hinaus wurden Verletzungen im Rückenbereich und Einblutungen am Oberarm festgestellt.

Quelle: www.br.de/nachrichten/bayern/gerichtsmediziner-hannas-tod-war-wohl-kein-unfall,TwRg1hb
Zitat von christian01christian01 schrieb:Der Pornokonsum ist sowohl in Qualität als auch Quantität von wahrscheinlich 50% der Gleichaltrigen ebenfalls erfüllt. ( egal )
So so... wahrscheinlich 50% der jungen Männer konsumieren also 3100 Pornoseiten innerhalb eines Vierteljahres - was konstant fast 35 derartiger Seiten täglich entspricht. KONSTANT. Jeden Tag -> auch mit Gewaltanteil.
Das korrespondiert bestimmt mit der Version, dass er (und demnach auch andere junge Leute) nicht in den Genuss kommen, ihre ersten Erfahrungen zu machen. Da ist es dann hilfreich sich mit Sexvideos inklusive Gewaltszenen ein Bild zu machen, wie man der Sache näher kommen könnte - während man so verzweifelt von "Liebe" träumt. Das war IRONIE, bevor es falsch verstanden wird.
Aufschlussreich ist, welche Suchbegriffe Sebastian T. eingab. „Sex“ oder „Porn“, „stranguliert“, „gezwungen“, „Schwester“, „Vergewaltigung“ oder „Sister“ tauchten teilweise häufig auf, sagte der Digitalforensiker. Interesse zeigte der Auszubildende auch für Begriffe wie „Vergewaltigung“, „Teenager“ oder „Gewalt“.
Quelle: www.ovb-heimatzeitungen.de/rosenheim-region/2023/12/12/97-prozent-porno-anteil-auf-dem-handy.ovb



Aber hey... die Pflichtverteidiger nahmen an, dass er nicht angeguckt haben könnte, was er aufgerufen hat:
Die Verteidigung sperrte sich insgesamt gegen diese Blicke in Sebastian T.s Surf-Verhalten. Schließlich ist nicht zu belegen, dass Sebastian T. die Seiten wirklich angeschaut hat. Das stellte auch Verteidiger Harald Baumgärtl nochmals durch eine Nachfrage fest.
Quelle: www.ovb-heimatzeitungen.de/rosenheim-region/2023/12/12/97-prozent-porno-anteil-auf-dem-handy.ovb


Ich kann nur sagen, dass ich persönlich niemanden vorverurteile und schon der Meinung bin, dass Vorkommnisse ordentlich ermittelt gehören.
Aber das bedeutet für mich dann nicht, dass man so viel von dem, was ermittelt wurde, als nichtig betrachtet.



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21.02.2024 um 09:42
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Aber das ist auch nicht richtig: man sollte sich die Sache schon erst einmal detailliert anhören und den Zeugen unter die Lupe nehmen.
Dagegen ist nichts auszusetzen. Aber es gibt das einen und das andere Extrem. Die einen lehnen so etwas grundsätzlich ab, die anderen halten das - wenn es ihnen in den Kram passt - gleich für glaubwürdig. Daher hast Du recht, unter die Lupe nehmen muss man die Aussage, und genau das kam in Wirklichkeit einzig und allein von der Verteidigung. Und genau das ist ein Indiz dafür, dass Aßbichler sich zu früh festgelegt hatte. Stell Dir mal vor, der Angeklagte hätte eine schlechte Verteidigung und hätten diese Aussage durch Anträge auf ihre Glaubwürdigkeit hin nicht untersuchen lassen, was wäre dann? Wie wäre das mit dem Grundsatz bzgl. Ermittlungen von Amts wegen vereinbar?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

21.02.2024 um 10:03
Zitat von LanzaLanza schrieb:Angesichts dessen was die Familie hier im wahrsten Sinne des Wortes in Kauf nimmt ( die 6stelligen Kosten waren ja vorhin schon Thema), kann man ja wirklich glauben, dass die Eltern fest an seine Unschuld glauben.

Und vermutlich kennen diese auch noch mehr Details über die Nacht was sie dazu bewegt.
Na dann sollen sie doch auch mal die "Katze aus dem Sack" lassen - falls sie sogar "beweisen" können, dass er unschuldig ist, worauf warten die dann noch ?
Deswegen verweigert man doch nicht die Aussage.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

21.02.2024 um 10:11
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Es ist schon problematisch, was hier angedeutet wird,
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Was den Inhalt des email-Verkehrs angeht, ist es komplizierter: hier müsste man viel mehr Details kennen. Offensichtlich hat die Richterin der Verteidigung wohl zeitnah den erforderlichen rechtlichen Hinweis gegeben. Das ist ebenfalls ein wichtiger Punkt.
Ok, danke für deine Einschätzung.
Dann hängt jetzt vieles vom genaueren Inhalt der Email ab und wie sich deren Versatzstückchen die wir kennen in den Gesamtkontext der Email einfügen?
Der rechtliche Hinweis an die Verteidigung kam wohl ca 1 Woche* nach der Email, also vermutlich nicht direkt in der 1. Verhandlung nach Versand der Mail. Wäre das noch im zeitlich angemessenen Rahmen?

*nach meiner Erinnerung hatte @fassbinder1925 das im entsprechenden Tagesbericht erwähnt.
Falls das zeitlich nicht korrekt ist, korrigiere das gerne @fassbinder1925
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Das war auch bei meinem Fall in der Revision das Thema: die Verteidigung steht wie der Ochs vorm Berg, wenn man mitbekommt, dass Richter und Staatsanwalt schon mal über den Fall gesprochen haben, und man selbst hat keine Ahnung davon. Das geht normalerweise nicht
Das leuchtet mir ein, dass das nicht zu lässig ist.
Das ist im vorliegenden Fall aber doch schon ein bisschen anders, als es in deinem Fall war, wenn ich das richtig verstehe.
Hier wurde ja der rechtliche Hinweis schon vor Wochen gegeben und der E-Mail-Verkehr wurde in der Akte abgelegt.
Ich gehe nach wie vor davon aus, dass der gezielt und der Vollständigkeit und Transparenz halber dort hinterlegt wurde.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

21.02.2024 um 10:22
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Nein, das glaube ich auch nicht. Als Richter sollte man schon gewohnt sein, schwierige Fälle professionell zu handhaben. Selbst die Schöffen nehmen ihre Aufgabe in der Regel ernst und suchen nicht einen leichten Ausweg. Wenn man substantielle Zweifel hat, dann bietet die Rechtsordnung ja den richtigen Weg: Freispruch. Und selbst wenn man das Gefühl nicht loswird, dass der Angeklagte vielleicht doch schuldig ist, das hat die Rechtsordnung so vorgesehen und man braucht sich als Richter keinesfalls Vorwürfe machen, wenn man sagt: "sorry, Staatsanwalt, aber ich bin nicht wirklich überzeugt."

Selbst ein Verteidiger kennt ja dieses Gefühl. Und da hilft eben auch, wenn man sich klar macht, dass es nun einmal die Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist, die Zweifel zu widerlegen.
Ja, da stimme ich Dir zu. Sie hat ja ihren Job auch in dem Bewusstsein gewählt, dass solche Entscheidungen auf sie zukommen.
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Am Ende müssen die Richter entscheiden. Das ist ihr job und nur ihr job. Und um bei meinem Beispiel zu bleiben, ich sehe noch keinen wirklichen Beweis, dass diese Richterin bereits am Tag vier beschlossen hat, der Urlaub ist nicht mehr zu retten und dass nichts in der Welt sie von dieser Meinung abbringen kann.
Klar, dass sie im Januar schon eine Tendenz in ihrer Entscheidung hat. Das ist ja natürlich. Ich würde ihr auch nicht absprechen wollen, dass sie bis zum Ende offen für entlastende Indizien ist. Allerdings frage ich mich wirklich, was ihre Motivation war, diesen halboffiziellen Austausch mit dem Staatsanwalt zu führen.

Es ist für die Entscheidung, ob Befangenheit vorliegt oder nicht wohl auch wichtig zu wissen, wie gut die Verteidigung über die E-Mail informiert war. Also war diese E-Mail in einem 1000-Seiten starken Sonderheft versteckt oder wurden sie vielleicht doch deutlicher darauf hingewiesen? Wir wissen ja nicht, in welcher Form die Unterlage an die Verteidigung gelangt ist.

Zudem kennen wir auch nicht den genauen Zeitpunkt, zu dem die Verteidigung die Unterlage erhalten hat. Aus Sicht der Verteidigung macht es ja Sinn, den Befangenheitsantrag spät zu stellen, da er die ohnehin schon schlechte Stimmung im Gerichtssaal weiter verschlechtert.


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