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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.378 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

25.01.2024 um 21:03
Was man fairerweise sagen muss ist, dass zum einen Firmen die Daten auch an einen Anwalt nicht ohne weiteres herausgeben dürfen -> Richterlicher Beschluss. Zum anderen sind solche Gutachten auch teilweise extrem teuer, was irgendwie (vor)finanziert werden muss durch die Verteidigung, wenn nicht durch den Richter im Zuge des Verfahren, oder die Staatsanwaltschaft beantragt werden.
Also die Verteidigung trifft da nur wirklich eine Schuld was gerade die Daten + Gutachten angeht.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

25.01.2024 um 21:18
Zitat von MillennialMillennial schrieb:Die ersten beiden Experten hatten ja gesagt, dass sie sich mit Hydromechanik nicht so auskennen würden.
Die beiden ersten Gutachter konnten schon von ihrer Fachrichtung aus feststellen, dass bei den Kopfverletzungen Treibverletzungen so gut wie auszuschließen sind. Hätte genügen können. Der Hydromechaniker konnte sowieso nichts zu den Verletzungen sagen, das war Sache der Rechtsmedizin.
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Zum anderen sind solche Gutachten auch teilweise extrem teuer, ...
... und die zahlt letztendlich im Falle einer Verurteilung dann der Verurteilte, beispielsweise im Falle einer Erbschaft.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

25.01.2024 um 21:31
Zitat von emzemz schrieb:Die beiden ersten Gutachter konnten schon von ihrer Fachrichtung aus feststellen, dass bei den Kopfverletzungen Treibverletzungen so gut wie auszuschließen sind. Hätte genügen können. Der Hydromechaniker konnte sowieso nichts zu den Verletzungen sagen, das war Sache der Rechtsmedizin.
Dass der Hydromechaniker Unterstützung von Rechtsmediziner:innen braucht, wenn es um Verletzungen geht, glaube ich auch. Aber wieso sollte das Gericht einem Beweisantrag zustimmen, wenn die ersten Gutachter sicher sind, dass sie die notwendige Fachkenntnis haben?

Wenn es so einfach gewesen wäre, hätte die Vorsitzende den Beweisantrag ja auch ablehnen können, ohne etwas vom BGH zu befürchten.

Könnte sein, dass es auch darum ging, eine weitere unabhängige Stimme zu hören. Aber das fände ich auch sinnvoll. Solche Fragestellungen sind oft komplex, so dass es gut ist, wenn mehrere Personen draufschauen. Wenn die Gutachten dann zum gleichen Ergebnis kommen - umso besser. Dann hat man mehr Sicherheit.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

25.01.2024 um 22:04
Zitat von emzemz schrieb:Der Hydromechaniker konnte sowieso nichts zu den Verletzungen sagen, das war Sache der Rechtsmedizin.
Genau, und Rechtsmediziner sollten etwas mehr Vorsicht walten lassen, wenn es um Physik bzw. hier Hydromechanik geht (wie schwimmt ein Körper, was sind die Strömungsgeschwindigkeiten, wo könnte es zum Aufprall kommen, was sind dann die Geschwindigkeiten? etc.). Insofern ist es doch gerade wünschenswert, wenn man Gutachter hat, die sich auf ihr Fachgebiet konzentrieren und ihre Ergebnisse an die Gutachter anderer Fächer weitergeben. Die Rechtsmediziner können dann mit den Aussagen des Hydromechanikers fortfahren und daraus Verletzungsbilder ableiten.

Ich finde es eher problematisch, wenn man - wie z.B. im Fall Badewanne - einem Rechtsmediziner K. einfach eine nichttriviale Einschätzung überlässt, ob sich so ein Sturz mit entsprechenden Verletzungen hätte ereignen können. Im 3. Verfahren ist man arbeitsteilig vorgegangen, wo sich jeder Gutachter auf sein Gebiet fokussiert hat. So sollte es sein.
Zitat von emzemz schrieb:... und die zahlt letztendlich im Falle einer Verurteilung dann der Verurteilte, beispielsweise im Falle einer Erbschaft.
Frage an die Juristen: Wie sieht die Kostenentscheidung bei Anwendung von Jugendstrafrecht bei Heranwachsenden aus? Bei Jugendlichen wird von Auferlegung von Kosten abgesehen, oder? Bei Heranwachsenden?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

25.01.2024 um 22:15
@kegelschnitt

Von der Auferlegung der Kosten wird in der Praxis in der Regel abgesehen, wenn der Angeklagte über kein eigenes Einkommen verfügt.


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25.01.2024 um 22:16
Die "Abendzeitung" berichtet über den heutigen Prozesstag:

"Hatten noch nie jemanden, der gar nix sagt": So ungewöhnlich lief die Festnahme im Hanna-Mord (Abendzeitung)

Der Artikel geht größtenteils auf die ungewöhnlich ablaufende Festnahme ein, beinhaltet aber auch einen Abschnitt zu den schon gestellten bzw. angekündigten Beweisanträgen der Verteidigung.
Alle Register möchte offenbar auch Wahlverteidigerin Regina Rick ziehen und stellt einen Beweisantrag nach dem anderen, der ihren Mandanten entlasten soll. (...) Rick [will] nun auch noch Google-Daten auswerten lassen. All das dauert, da man auf die Kooperation des Konzerns angewiesen ist. Zumal drei Nutzerkonten infrage kommen, wovon bei einem gar nicht klar ist, wer dieser Nutzer ist.
Darüber hinaus geht es um einen (angeblichen) Todesfall im Bärbach und ein Radiologe soll eine Einschätzung zu dem Verletzungsbild abgeben.
Dann fordert Rick, man solle einem angeblichen Todesfall nachgehen, bei dem ein Mann im Bärbach gestorben sei. Und ein Radiologe solle sich noch einmal die bereits ausgiebig von Gerichtsmedizinern analysierten Verletzungen von Hanna ansehen.



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25.01.2024 um 22:19
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Genau, und Rechtsmediziner sollten etwas mehr Vorsicht walten lassen, wenn es um Physik bzw. hier Hydromechanik geht (wie schwimmt ein Körper, was sind die Strömungsgeschwindigkeiten, wo könnte es zum Aufprall kommen, was sind dann die Geschwindigkeiten? etc.). Insofern ist es doch gerade wünschenswert, wenn man Gutachter hat, die sich auf ihr Fachgebiet konzentrieren und ihre Ergebnisse an die Gutachter anderer Fächer weitergeben. Die Rechtsmediziner können dann mit den Aussagen des Hydromechanikers fortfahren und daraus Verletzungsbilder ableiten.
Naja dazu muss man aber auch nochmal sagen, dass das Team 1 (also von der Rechtsmedizin München) aus einer Rechtsmedizinerin und einem Biomechaniker/Physiker besteht - also es ist jetzt nicht so als wäre das Ergebnis Nummer 1, was da damals vorgetragen wurde, nur auf dem „Mist der Mediziner gewachsen“ :D Er ist zwar kein direkter Hydromechanik Spezialist aber allgemein mit Physik durchaus vertraut…

Nichts desto trotz, ist es natürlich nie schlecht, eine zweite bzw. dritte Meinung einzuholen…


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

25.01.2024 um 22:19
Zitat von MillennialMillennial schrieb:Dass der Hydromechaniker Unterstützung von Rechtsmediziner:innen braucht, wenn es um Verletzungen geht, glaube ich auch.
Wäre mir neu, wenn die Rechtsmedizinerin mit dem Hydromechaniker zusammengearbeitet hätte.
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Die Rechtsmediziner können dann mit den Aussagen des Hydromechanikers fortfahren und daraus Verletzungsbilder ableiten.
Ist aber hier nicht passiert, soweit ich weiß.


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25.01.2024 um 22:42
Zitat von Bonnie.VoyagerBonnie.Voyager schrieb:Naja dazu muss man aber auch nochmal sagen, dass das Team 1 (also von der Rechtsmedizin München) aus einer Rechtsmedizinerin und einem Biomechaniker/Physiker besteht - also es ist jetzt nicht so als wäre das Ergebnis Nummer 1, was da damals vorgetragen wurde, nur auf dem „Mist der Mediziner gewachsen
Es ist zwar nicht unbedingt meine Art, ad hominem zu argumentieren, aber es wäre nicht das erste Mal, dass Biomechaniker A. ins Klo gegriffen hat. Im Fall Badewanne wurde er im 2. Prozess als Gutachter bestellt, Ausgang bekannt: Ein Mann hat 14 Jahre seines Lebens unschuldig hinter Gittern verbracht. Im Parkhausmord wurde A. ebenfalls gefragt, mit welcher Hand die Tat ausgeführt wurde. Seine Antwort:
Wahrscheinlich ist, dass die Tat mit der dominierenden Hand durchgeführt worden ist“, sagte Adamec am Donnerstag vor Gericht. Folglich muss der Täter Rechtshänder sein.
Quelle: https://www.abendzeitung-muenchen.de/muenchen/entlastender-zeuge-art-80093

Im Bericht ist weiter zu lesen, dass A. auch einen Seitenwechsel der Hand und Ermüdungserscheinungen ausgeschlossen hat.

Jeder, der den Fall kennt, weiß, dass der Linkshänder BT trotzdem der Täter ist. Herr A. hat sich geirrt.


Jetzt zurück zu diesem Fall: Ich habe die Beiträge von @Lento hier gelesen und muss ihm zustimmen, dass wenigstens manche von As Aussagen sehr fragwürdig wirken, etwa hinsichtlich der gebrochenen Schulterdächer. A. sagt, dass er nicht einschätzen könne, welche Kraft für das Brechen der Schulterdächer erforderlich sei. Aber er meint dann trotzdem zu wissen, dass Draufknien und Draufspringen (wtf!? völlig lebensfremd) ausreichen dürfte. Und er kann trotzdem andere Ursachen (durch Treiben + Anstoßen im Wasser) ausschließen. Das klingt sehr danach, dass A. überfordert ist.

Darüber hinaus: Ist A. wirklich ein richtiger Biomechaniker? An der LMU ist er der "Forensische Traumatomechanik" zugeordnet, nicht aber in "Biomechanik und Unfallforschung / Forensische Epidemiologie" zu finden:
https://www.rechtsmedizin.med.uni-muenchen.de/institut/mitarbeiter/forensische_traumatomechanik/index.html
https://www.rechtsmedizin.med.uni-muenchen.de/institut/mitarbeiter/biomech_unf_epidem/index.html

Ich habe nicht unbedingt den Eindruck, dass A. aus der Physik kommt...


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

25.01.2024 um 22:56
Und ein Radiologe solle sich noch einmal die bereits ausgiebig von Gerichtsmedizinern analysierten Verletzungen von Hanna ansehen.
https://www.abendzeitung-muenchen.de/bayern/hatten-noch-nie-jemanden-der-gar-nix-sagt-so-ungewoehnlich-lief-die-festnahme-im-hanna-mord-art-955287
Ich befürchte nur, da gibt es nicht mehr allzu viel zu sehen, denn ...
Nach dem Requiem am 14. Oktober um 14.30 Uhr soll Hannas Urne auf dem Aschauer Friedhof beigesetzt werden.
https://www.bild.de/news/2022/news/so-verabschiedet-sich-die-familie-von-hanna-23-du-bist-die-sonne-die-fuer-uns-st-81555050.bild.html



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25.01.2024 um 23:04
Zitat von emzemz schrieb:Ich befürchte nur, da gibt es nicht mehr allzu viel zu sehen, denn ...
Solche Bilder sollten vorliegen. Ansonsten wäre es ein weiteres massives Versäumnis.

Google Antrag sehr sinnvoll.

Weiß jemand näheres zu dem (angeblich) anderen Todesfall im Bärbach?


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25.01.2024 um 23:15
@Lanza
Leider darf man keine „Insider-Infos“ hier preisgeben, da dies aber nie veröffentlicht wurde, kann hier wohl keiner dazu Auskunft geben


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

25.01.2024 um 23:58
Zitat von MillennialMillennial schrieb:Naja. Zu schauen, wann der Angeklagte sein Handy anmacht, wenn er nach Hause kommt (bzw. wann er Apps darauf startet), finde ich auch grundlegend. Und das haben sie nicht gemacht.
Doch, doch, sie haben schon versucht, den heimischen Router auszulesen, und wenn da alle Daten am 22.10. gelöscht wurden, konnte dabei natürlich nichts herumkommen, was nicht Schuld der Ermittler ist.

Nun auf den, wie man las, 3 Handys, auf die der Angeklagte „Zugriff hatte“, was immer das heißt, also ob er allein oder mit anderen Zugriff auf eines oder alle 3 hatte, bei jeder einzelnen dort vorhandenen App im einzelnen zu ermitteln, wann die gestartet und wie lange die aufgerufen wurde, jeden Betreiber der App dazu also nach Haupt- und Hintergrundaktivitäten zu befragen, ist wohl etwas viel verlangt.

Natürlich müssen die Ermittler, wie bei belastenden Umständen auch, entlastende Umstände prüfen, wenn sich dafür Anhaltspunkte ergeben. Aber sie müssen nicht auf Teufel komm raus belastenden Umstände suchen. Entlastende auch nicht

Im Sinne eines dem Angeklagten günstigen Alibis (erst Fitness-Video gucken, später CoC spielen) macht es daher weit mehr Sinn: Die Verteidigung stellt Beweisanträge dahin, dass ST, eingeloggt am heimischen WLAN, dann und dann mit einem der Handys das und das aufgerufen hat. Und das wird dann geprüft. Es kann aber erst dann geprüft werden, wenn der dem Alibi dienende Beweisantrag konkret gestellt wurde. Und das war halt erst im Prozess.
Zitat von emzemz schrieb:Und worum geht es jetzt der Richterin eigentlich? Sie fordert die Verteidiger auf, ihre Beweisanträge zu stellen. Die aber kündigt lediglich an, sie würde noch Beweisanträge stellen, über den Inhalt derselben hüllt sie sich in Schweigen.
Kann ja sein, dass es Gründe dafür gibt. Wenn es aber keine Gründe dafür gibt, stellt sich schon die Frage, warum diese Beweisanträge im Sinne einer allen, auch den Wartenden der folgenden Prozesse dienenden angemessenen Prozessbetreibung nicht gestellt werden.

Im Zivilprozess gibt es die ausdrücklich gesetzlich geregelte besondere Prozessförderungspflicht der Parteien (§ 282 ZPO). In der Strafprozessordnung gibt es nichts Vergleichbares. Theoretisch können da Beweisanträge noch bis zum Beginn der Urteilsverkündung gestellt werden.

Von so was sollten StA bzw. Verteidiger bei, hm, von vornherein zweifelhaften Beweisanträgen aber halt maßvoll Gebrauch machen, sonst käme ein Gericht ja quasi nie mit einer Entscheidung zu Potte. Oder der Gesetzgeber entschließt sich irgendwann, das Beweisantragsrecht der StPO anders zu regeln.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

26.01.2024 um 00:33
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Im Rahmen ihrer Ermittlungen haben die Behördenvertreter selbstverständlich auch Gesichtspunkte, die für den Verdächtigen sprechen, zu berücksichtigen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sie ohne entsprechende Hinweise des Verdächtigen, seiner Verteidiger oder eines Dritten jeden auch nur denkbaren Lebenssachverhalt auszuermitteln haben.
Genau so. Und wenn der Beschuldigte im Ermittlungsverfahren ein zugkräftiges Alibi hat, sollte er halt nicht unbedingt schweigen, sondern dieses Alibi rechtzeitig anbringen. Dann wird es geprüft, und wenn es sich bestätigt,wird das Ermittlungsverfahren gegen ihn eingestellt. Die Vorstellung, man müsse unter allen Umständen als Beschuldigter schweigen trotz besten Alibis, kann hinderlich sein.. Natürlich kann man auch erst, wenn man Angeklagter ist, sein Alibi vorbringen. Gut, wenn man so lange warten und den Angeklagtenstatus so toll findet, gar U-Haft, mag es halt so sein…
Zitat von StAinStAin schrieb:Von der Auferlegung der Kosten wird in der Praxis in der Regel abgesehen, wenn der Angeklagte über kein eigenes Einkommen verfügt.
Wüsste ich nicht. Es geht hier um die sog. Kostengrundentscheidung, also um die Kosten des Strafverfahrens, nicht um die Höhe von Geldstrafen, die natürlich nach Einkommen gehen.

Zur Kostengrundentscheidung, also zu den Prozesskosten wie Gutachterkosten, Zeugenentschädigung, die bei Verurteilung grundsätzlich der Verurteilte tragen muss:

Zwar kann (also Ermessen des Gerichts) nach § 74 Jugengerichtsgesetz bei Jugendlichen und Heranwachsenden von der Auferlegung der Kosten an einen Verurteilten abgesehen werden.

Gilt aber für Erwachsene nach § 465 der StPO nicht. Der bleibt im Rahmen der dadurch verursachten Prozesskosten bei Verurteilung auf diesen Kosten hängen.

Und nein, in allen Fällen, in denen in dieser Republik ehrenamtliche Richter mitwirken, egal ob als Schöffen oder bei Arbeits- und Sozial- und Verwaltungsgerichten, zahlt deren Verdienstausfall und Fahrtkosten natürlich nicht der Verurteilte oder der Prozessverlierer, sondern der Steuerzahler.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

26.01.2024 um 03:17
https://www.rfo.de/mediathek/video/ungewissheit-was-passiert-noch-im-prozess-um-hanna-w/

"Es war ein typischer Tag mit Stillstand", meint der Anwalt der Nebenklage, Holderle, und dass man eigentlich vorher schon wusste, dass bei den vier Zeugen, die aufgrund eines Beweisantrages der Verteidigerin geladen worden waren, nichts rauskommen würde, aber das Gericht musste dem nachkommen.

Baumgärtl meint, dass man die Themen der Beweisanträge zum jetzigen Zeitpunkt sicherlich noch nicht darlegen werde, aber es seien noch Fragen offen.

Hierzu äußert sich Holdere im Interview wie folgt:
"Aus Sicht der Nebenklage, weil ja gerade jeder Tag der Verhandlung ein belastendes Moment für die Eltern auch mit sich bringt, ist es ärgerlich, dass man teiweise merkt, dass die Verteidigerin fast schon kokettiert, oder spielt damit, dass sie sagt, ich habe noch Beweisanträge in der Pipeline, die sie eigentich schon hätte einbringen können, aber in gewisser fast schon provokanter Art wird so getan, das habe ich noch im Hintergrund, aber ich entscheide letztendlich, wann ich sie vorlegen werde."


Kommende Woche kommt abermals die Rechtsmedizin.


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26.01.2024 um 04:17
Ich habe schon vor einem Monat geschrieben, dass man sich diese ganze Show sparen kann und den Jungen nach Hause lassen soll. Dieser Prozess ist mittlerweile eine Farce, es gibt nicht EINEN hard fact der gegen den TV spricht. Jedes Indiz ist zertrümmert worden, nun gibt es zwei Jogger, viele 180cm grosse Männer, drei Tatorte, fünf Timelines, CoC-Battles während dem Tod, drei Hosen und schweigende Zeugen.

Drei verzweifelte User wollen hier noch seit Wochen was konstruieren und ignorieren jegliche Entwicklung dass da nichts mehr ist. Jetzt mal Butter bei die Fische: Wie könnte man in einem Rechtsstaat hier auf Mord verurteilen? Ich möchte nur einen Fakt. Aber einen einzigen bewiesenen Fakt.

Ich höre.


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26.01.2024 um 07:00
Zitat von nutriciusnutricius schrieb:Jedes Indiz ist zertrümmert worden, nun gibt es zwei Jogger, viele 180cm grosse Männer, drei Tatorte, fünf Timelines, CoC-Battles während dem Tod, drei Hosen und schweigende Zeugen.
Das stimmt einfach mehrfach nicht!

Selbst die Verteidigung bringt keinen zweiten Jogger ins Spiel, obwohl der Beweis für ebendiesen entlastend sein könnte.
Wer war denn noch 1,80m groß - außer dem dunkelhaarigen Mann, der aus dem wendenden Auto heraus gesehen wurde?
Es gibt auch keine 5 timelines. Die Zeiten sind durch Videoaufnahmen sehr genau belegbar. Lediglich das Zeugin-Video ist UNS unklar.
Auch das CoC Spiel fand nachweislich nicht während des Mordes, sondern danach statt!
Und zuguterletzt ist die Frage nach der Jogginghose ja ein Indiz gewesen, dass gegen den TV sprach - da er andere Hosen abgegeben hat, als von den Zeug*innen (und auf den Videos? Wir wissen es nicht!) berichtet.

Jetzt hier drei User als verzweifelt und Sachverhalte völlig falsch darzustellen, wirkt verzweifelt!


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26.01.2024 um 07:59
Nochmal zu dem, was fassbinder1925 zum Handyvideo (laut Bericht von IppenMedia von 2:40 Uhr) mitbekam:
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 07.11.2023:Ich weiß auch nicht, unter welchen Umständen dieses Handyvideo entstanden ist. Und was man darauf sieht, kann ich auch nicht sagen, auch nicht die Zeit. Da soll es aber wiederum geregnet haben.
Hat es um die Zeit kurz nach dem Übergriff auf Hanna wieder geregnet? Oder kann man nach dieser Information eher ausschließen, dass es ein Video des Joggers nach der Tat ist?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

26.01.2024 um 08:40
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:So wird in diesem Artikel immer noch fälschlicherweise darauf beharrt, dass Hanna den Eiskeller um 02.21 Uhr verlassen habe
Ich habe diese Uhrzeit immer für wahr gehalten in der Form, dass sie die Räumlichkeiten des Clubs um 2:21 Uhr verlassen hat. P. wollte noch jemandem Bescheid sagen und Hanna ging nach einer Wartezeit allein um 2:27 Uhr los und wurde um 2:28 nochmal von der Kamera beim Abbiegen erfasst.

Wären sie gemeinsam um 2:27 Uhr vor die Tür getreten, hätte er ihr ja keine Nachricht schreiben müssen:
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 09.11.2023:Es kam dann zu dem Zeitpunkt, als gegangen werden sollte und er noch den Freundinnen Bescheid geben wollte. Als er bemerkte, dass H. nicht mehr aufzufinden war, schrieb er ihr noch um 2:27 eine Nachricht. Ihm ging es aber weiterhin sehr schlecht und er setzte sich unter einen Schirm.
Außerdem ist diese Zeit 2:21 Uhr wichtig für die Annahme der Staatsanwaltschaft, dass ST die junge Frau allein beim Eiskeller gesehen hat. Er wurde dort ebenfalls um 2.20 Uhr gesehen und soll dann weitergelaufen sein mit der Absicht, Hanna auf ihrem Rückweg abzupassen.


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26.01.2024 um 08:52
Zitat von PalioPalio schrieb:und Hanna ging nach einer Wartezeit allein um 2:27 Uhr los und wurde um 2:28 nochmal von der Kamera beim Abbiegen erfasst
Erklär mir das mal…. Sie ging um 02:27 los, er hat versucht sie um 02:27 anzurufen…
Sie war draußen, er ja wohl auch, sonst hätte er keinen Empfang gehabt. Wieso hat er sie dann nicht erreicht?
Ging sie nicht dran? Mailbox? Gibts dazu Infos?


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