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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.378 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

06.02.2024 um 22:11
Zitat von LentoLento schrieb:Damals hatte ja auch schon Ippen.Media die Sache sehr waage formuliert, die wussten offenbar auch nicht, was man darauf wirklich sehen konnte und es steckt höchstwahrscheinlich nur eine reine Vermutung dahinter.
Und wieso sollte sich die Journalistin/der Journalist so etwas ausdenken? Wie käme der ausgerechnet dazu, zu behaupten, man sähe da einen Jogger und das dann noch mit der sehr konkreten Info "mit Stirnlampe" zu garnieren?
Die bei Gericht akkreditierten Journalisten haben überings die Möglichkeit, solche kleinen Details jederzeit beim Gerichtsprecher und/oder der Staatsanwaltschaft nachzufragen, wenn sie in einem öffentlichen Prozess gesessen haben und etwas konkretes nicht verstanden haben. Die Info ist ja kein Geheimnis und das Gericht ist dem Grundsatz der Öffentlichkeit von Strafprozessen verpflichtet.


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Palio ehemaliges Mitglied

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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

06.02.2024 um 22:15
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Also wenn ein Rechtsanwalt der Öffentlichkeit Wahrheitswidrig erklärt, es gibt keine DNA-Spuren und keine Tatwaffe, die gefunden wurde, finde ich das eher unseriös als typisch.
Es gibt keine forensischen Spuren, die den Angeklagten mit der Tat in Verbindung bringen. Das ist nie anders berichtet worden. Daran zweifle ich nicht.

Und daher nochmal die Frage, warum man den Jogger angeklagt hat, wenn der noch nicht einmal beim Tatort gesehen worden sein soll.

Etwa nur wegen seiner Freundin mit dem löchrigen Gedächtnis? Das kam vielleicht hinzu, aber das war doch wohl nicht alles.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Ich verstehe ehrlich nicht, warum jetzt alle daran zweifeln, dass es dieses Video gibt, dass die Zeugin um 2:40 Uhr auf ihrem Heimweg gemacht hat und auf dem ein Jogger zu sehen ist.
Ich gehe davon aus, dass es dieses Video mit dem Jogger oder zumindest eine Sichtung des Joggers am Tatort gibt.

Die Gegenargumente sind Folgende: Die Zeitangabe im Artikel mit 2:40 Uhr kann nicht stimmen, weil der Angeklagte um 2:42 Uhr zu Hause war und am Handy spielte und in der kurzen Zeit vermutlich nicht vom Tatort nach Hause gekommen wäre und der zweite Punkt ist, dass der hiesige Prozessbeobachter Fassbinder nichts davon mitbekommen hat, dass dieses Video ein wichtiger Beweis sein könnte und dass auch andere Journalisten nicht darüber berichtet haben.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

06.02.2024 um 22:16
@cododerdritte

@fassbinder1925 war dabei und er hat so etwas nicht mitbekommen. Außerdem ist Ippen.Media sehr negativ dem Angeklagten gegenüber eingestellt, sie berichten nicht objektiv. Ich denke, da müsstest Du sie selber fragen.

Aber wie gesagt, in dieser Form kann es nicht in das Verfahren eingeführt werden, es muss sicher gestellt sein, dass die Laienrichter die wesentlichen Details erkennen können und das ist in dieser Art nicht möglich.


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06.02.2024 um 22:17
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Und wieso sollte sich die Journalistin/der Journalist so etwas ausdenken? Wie käme der ausgerechnet dazu, zu behaupten, man sähe da einen Jogger und das dann noch mit der sehr konkreten Info "mit Stirnlampe" zu garnieren?
Es widerspricht vielen anderen Berichten. Zum Beispiel, dass es bei der Rekonstruktion der Route/Zeit überhaupt keine Rolle spielte.
Oder es mir CoC ziemlich knapp geworden wäre (fast unmöglich sogar)
Und weitere.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

06.02.2024 um 22:20
Zitat von LentoLento schrieb:Aber wie gesagt, in dieser Form kann es nicht in das Verfahren eingeführt werden, es muss sicher gestellt sein, dass die Laienrichter die wesentlichen Details erkennen können und das ist in dieser Art nicht sichergesatellt.
Wer sagt denn, dass es nicht Teil der Anklageschrift war?

Da steht dann Frau X hat um x.xx Uhr ein Video aufgenommen, was im Hintergrund eine Gestalt zeigt, die einen Jogger mit Stirnlampe zeigt.

Frau X erscheint vor Gericht und bestätigt vor Ort gewesen zu sein, um welche Uhrzeit und bewusst nichts gesehen zu haben. Dann zeigt sie auf Ihrem Handy das Video von Uhrzeit x.xx und alle Anwälte und das Gericht schauen sich dann.
Fragen bzw. Einwände dazu gibt es keine.

Schönes schlüssiges Indiz.

Die Verteidigung hat sich in Ihren Beweisen darauf konzentriert, dass er zu früh zu Hause gewesen sei, um zu einer bestimmten Zeit in der Nähe des Tatortes (oder auf einem dort aufgenommenen Video) zu sehen wäre.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

06.02.2024 um 22:25
Zitat von PalioPalio schrieb:Die Gegenargumente sind Folgende: Die Zeitangabe im Artikel mit 2:40 Uhr kann nicht stimmen, weil der Angeklagte um 2:42 Uhr zu Hause war und am Handy spielte und in der kurzen Zeit vermutlich nicht vom Tatort nach Hause gekommen wäre und der zweite Punkt ist, dass der hiesige Prozessbeobachter Fassbinder nichts davon mitbekommen hat, dass dieses Video ein wichtiger Beweis sein könnte und dass auch andere Journalisten nicht darüber berichtet haben.
Eben, um auch Deine Frage von vorhin noch zu beantworten. Es gibt da wohl was.

Allerdings wie du anführst, muss man dann auch die Zeitangabe akzeptieren. Zeit sollte eindeutig sein im Gegensatz zu einem nächtlich verschwommenen Video mit wohl einem Jogger.

Und dann ist das für mich klar entlastend für den Angeklagten.

Zeitstempelproblematik und offiziell angeführte Zeit vom Tatort nach Hause 03:40 min.

Genau damit bricht dann die schön gereimte bisherige Indizienkette zusammen und vor lauter Verzweifelung findet die Hausdurchduchung dann plötzlich statt um hier vllt den Eltern eine Nutzung des Handys belegen zu können.


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06.02.2024 um 22:25
Zitat von BohoBoho schrieb:Wer sagt denn, dass es nicht Teil der Anklageschrift war?
Die Anklageschrift ist kein Video. Beweismittel müssen erhoben werden, die Anklageschrift reicht nicht.

Wie gesagt, ob es Einwände gibt oder nicht ist nicht interessant, wichtig ist einzig und allein, dass alle es erkenenn konnten, und davon kann man bei dieser Art der Vorführung nicht ausgehen. Laienrichter haben keinen Einblick in die Akten, sie bekommen nur das mit, was in der Vwerhandlung vorgebracht wird.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

06.02.2024 um 22:25
Hmm..die info das St in seiner 2. vernehmung die route korrigiert hatte wusste ich auch nicht und muss sagen das sich die indizien doch arg Häufen!

Die dringendsten sind für mich:
Das nicht melden als zeugen
Das schweigen
Mehrere male Router an und ausstecken(WENN es stabiles internet dort gibt,ist es unnötig und ungewöhnlich)
Das abändern der joggingroute
Kein weiterer jogger

Aber dennoch würde es in meinen augen nicht für eine Verurteilung reichen..


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

06.02.2024 um 22:27
Zitat von BohoBoho schrieb:Da steht dann Frau X hat um x.xx Uhr ein Video aufgenommen, was im Hintergrund eine Gestalt zeigt, die einen Jogger mit Stirnlampe zeigt.
Es ist nicht Zeit xx:xx sondern quellenhaft belegt 02:40 . Damit kann der Angeklagte dann nicht nach dem eingeführten Heimwegzeitindiz gedaddelt haben.


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06.02.2024 um 22:28
Zitat von LentoLento schrieb:Wie gesagt, ob es Einwände gibt oder nicht ist nicht interessant, wichtig ist einzig und allein, dass alle es erkenenn konnten, und davon kann man bei dieser Art der Vorführung nicht ausgehen.
Weil die "Laien" ihre Brillen nicht dabei haben? Was ist denn das für ein Argument?
Zitat von LentoLento schrieb:Laienrichter haben keinen Einblick in die Akten, sie bekommen nur das mit, was in der Vwerhandlung vorgebracht wird.
Natürlich ist allen anwesenden Richtern - auch Laien - die Anklageschrift bekannt und diese wird natürlich zu Beginn des Verfahrens verlesen. Darin sind im Detail die Beweise/Indizien aufgeführt, welche die Staatsanwaltschaft ausgeführt hat.


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Palio ehemaliges Mitglied

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06.02.2024 um 22:30
Zitat von KarajanaKarajana schrieb:Zum Beispiel, dass es bei der Rekonstruktion der Route/Zeit überhaupt keine Rolle spielte.
Wenn es eine Sichtung nach der Tat war, ist die Zeit für die Routenrekonstruktion unerheblich. Bei der Rekonstruktion ging es darum, zu beweisen, dass bei der Sichtung am Tatort (gesetzt den Fall, es gab sie) kein anderer Jogger zwingend anzunehmen ist, weil ST die Strecke zeitlich nicht hätte bewältigen können. Frau Rick hatte mögliche Zeitnot im Prozess auch tatsächlich mal angemerkt, wurde dann aber verbessert.


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06.02.2024 um 22:31
Zitat von Freigeist38Freigeist38 schrieb:Das nicht melden als zeugen
Das schweigen
Mehrere male Router an und ausstecken(WENN es stabiles internet dort gibt,ist es unnötig und ungewöhnlich)
Das abändern der joggingroute
Kein weiterer jogger
Er gab sich zeitnah gemeldet.
Sein guter Recht.
Offizielle Methode um Internrtprobleme zu lösen.
Angabe der Joggingroute wohl nochmals abgeändert ja.
Zweiter Jogger möglich und sogar naheliegend bei den gegebenen Zeitstempeln. Es sei denn man stellt diese wieder in Frage.


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06.02.2024 um 22:31
Zitat von LanzaLanza schrieb:Es ist nicht Zeit xx:xx sondern quellenhaft belegt 02:40 . Damit kann der Angeklagte dann nicht nach dem eingeführten Heimwegzeitindiz gedaddelt haben.
Keiner hier kennt (zumindest hat es keiner gesagt, derer, die beim Prozess waren) die Anklageschrift und damit eine genaue Zeit.

Zudem der Weg vom Tatort zurück hätte abgekürzt werden können über das Feld - je nach Beschaffenheit des Untergrundes geht das auch bei starken Regen und aufgeweichten Boden.


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06.02.2024 um 22:34
Zitat von LanzaLanza schrieb:Genau damit bricht dann die schön gereimte bisherige Indizienkette zusammen und vor lauter Verzweifelung findet die Hausdurchduchung dann plötzlich statt um hier vllt den Eltern eine Nutzung des Handys belegen zu können.
So sehe ich es auch. Diese Zeit passt eben in Kombination der Laufrekonstruktion genau zu einem Unschuldigen. Derjenige ist etwa um 2:32 nach dem Joggen in dem Elternhaus angekommen, ist verschwitzt und geht sich duschen/waschen und schaut danach bei seinem CoC-Spiel nach dem rechten.

Ich vermute einen Hausdurchsuchung nach angeblichen Abschluss der Beweisaufnahme dürfte einmalig selbst im Freistaat Bayern sein.

Die Vermutung des Gerichts ist auch vollkommen absurd. Niemand gibt die Kennung eines solchen Spiels an die Familienangehörigen weiter, man weiß bei einem solchen Spiel gar nicht, ob man in Wirklichkeit gegen ein Familienangehörigen spielt. Und dann ausgerchnet genau in der Zeit wo er von der Jogging-Runde dann wiedergekommen wäre und sich frisch gemacht hätte. Zwei absolut seltene Zufälle müssten da zusammen gekommen sein. Ja, es sieht wirklcih nach einer Verzweiflungstat aus.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

06.02.2024 um 22:35
Zitat von LanzaLanza schrieb:Er gab sich zeitnah gemeldet.
Sein guter Recht.
Offizielle Methode um Internrtprobleme zu lösen.
Angabe der Joggingroute wohl nochmals abgeändert ja.
Zweiter Jogger möglich und sogar naheliegend bei den gegebenen Zeitstempeln. Es sei denn man stellt diese wieder in Frage.
Seine muttee hat ihn mehr oder weniger gemeldet..
Macht ihn aber trotzdem verdächtig.
NICHT wenn man stabiles internet hat,ich hab in einem kleinen stadtteil von essen seit jahren nicht einmal den stecker gezogen.


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Palio ehemaliges Mitglied

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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

06.02.2024 um 22:43
Zitat von LentoLento schrieb:Derjenige ist etwa um 2:32 nach dem Joggen in dem Elternhaus angekommen
Nein, er wäre dann sogar noch früher angekommen. Egal, welche Strecke, er wäre spätestens um 2:27 zu Hause gewesen und Hanna nie begegnet. Und du glaubst, man verhaftet ihn trotzdem einfach mal? Ohne Sichtung am Tatort? Ohne forensische Spuren?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

06.02.2024 um 22:49
Zitat von PalioPalio schrieb:Und du glaubst, man verhaftet ihn trotzdem einfach mal? Ohne Sichtung am Tatort? Ohne forensische Spuren?
Weißt Du es besser? Du rätselst hier doch auch die ganze Zeit und hattest die Lösung in dem 2:40-Video geshen. Das scheint es jedoch nicht gewesen zu sein.

Also ich habe mir das Video mit Frau Aßbichler angesehen und die Zeit ab 10:45 ist sehr interssant. Und ja, wenn man an eine solchen Richter kommt, dann ist das möglcih.

https://www.rfo.de/mediathek/video/jacqueline-assbichler-ist-vorsitzende-richterin-am-landgericht-traunstein/

Ich fand ihre Sichtweise von Recht schon sehr aufschlussreich. Jemand der weiß, dass jemand der Täter ist, hat in dem Beruf nichts zu suchen, das ist meine unumstößliche Ansicht.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

06.02.2024 um 22:50
Das wurde hier doch über Seiten ausgewälzt, ob es möglich ist, das zwei Minuten bis nach Hause reichen. Wir wissen nicht, wo genau die filmende Zeugin stand und an welcher Stelle sich der Jogger befand. Wenn sie ihn z.B. dabei filmte, wie er von Süden (Tatort) kommend die Kampenwandstraße Richtung Norden auf sie zukam und dann in die Burgstraße einbog, sind es von doch nur noch ca. 500 m bis zu seinem Wohnhaus. Für einen Jogger, der bis zum Hals mit Adrenalin zugedröhnt sein dürfte, ist das locker machbar.

@fassbinder1925 hat aber sehr wohl mitbekommen, dass an dem Tag am Richtertisch ein Video angeschaut wurde, er konnte nur nicht sagen, was darauf zu sehen war und welche der beiden ähnlich aussehenden Zeuginnen, die da hintereinander ausgesagt hatte, das Video gemacht hatte.
Wie gesagt, nur weil beim Anschauen keine Ohs und Ahs zu vernehmen waren, heißt das nicht, dass da nichts wichtiges zu sehen war. Und den anderen Pressevertretern mag es wie Fassbinder gegangen sein: wenn man da im Saal sitzt, bekommt man erstens nicht ständig alles mit (das erfordert tatsächlich stundenlange hohe Konzentration) und man kann auch nicht einschätzen, welche Info gerade wichtig sind oder später extrem wichtig werden.

Und Du schreibst es doch selbst hier:
Zitat von PalioPalio schrieb am 31.01.2024:Nach Aussage des Kripobeamten am ersten Prozesstag wurde der Tatort nämlich aufgrund einer Zeugenaussage festgelegt. Die Zeugin habe am 17.11.22 im Bereich des (zuvor noch unbekannten Tatorts) einen Jogger mit Stirnlampe gesehen. Wenn das auf Höhe Hausnummer 90 war, dann schaute man von dort aus nach dem naheliegendsten Platz am Bärbach und das war die Brücke am Grundstück Nr. 95, von der wir jetzt gute Bilder kennen.
Das war das letzte Puzzlesteinchen, was der Polizei dann noch fehlte. Die Zeugin war erst am 17.11.22 bei der Polizei. Und mit genau dem Video war dann für die Polizei klar, dass in der Route des Joggers mehrere Minuten fehlten. Er war ja um 2.20 Uhr noch am Eiskeller gesehen worden und hätte von dort ca. 10 Minuten bis zum Tatort gebraucht (der da vielleicht noch gar nicht sicher bekannt war), aber eben auch nur ca. 10 Minuten bis zu der Stelle, an der der auf dem Video auftaucht. Er taucht da aber ganze 10 Minuten später auf und das ist eine zeitliche Lücke, die für die Tat reicht und außerdem den Zeitpunkt abdeckt, an dem die Zeugin den Schrei gehört hat. Und genau auch der Zeitstempel (2:31 Uhr) an dem Hanna nach Rekonstruktion ihres Heimweges auf Höhe des Tatortes angekommen sein muss.
Zitat von PalioPalio schrieb:Nein, er wäre dann sogar noch früher angekommen. Egal, welche Strecke, er wäre spätestens um 2:27 zu Hause gewesen und Hanna nie begegnet. Und du glaubst, man verhaftet ihn trotzdem einfach mal? Ohne Sichtung am Tatort? Ohne forensische Spuren?
Und genau deshalb ist dieses Video genau der springende Punkt: wenn er darauf zu sehen ist, wie er um 2:40 Uhr noch irgendwo im Bereich der Kampenwandstraße rumrennt, dann ergibt sich aus diesem Video eben auch, dass er auch bei seiner zweiten Einvernehmung zu seiner Joggingstrecke gelogen haben muss. Denn wenn er die einfach durchgelaufen wäre, wäre er an der Stelle lange vorbei gewesen, selbst wenn er nur locker getrabt wäre.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

06.02.2024 um 22:53
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Und genau deshalb ist dieses Video genau der springende Punkt: wenn er darauf zu sehen ist, wie er um 2:40 Uhr noch irgendwo im Bereich der Kampenwandstraße rumrennt, dann ergibt sich aus diesem Video eben auch, dass er auch bei seiner zweiten Einvernehmung zu seiner Joggingstrecke gelogen haben muss. Denn wenn er die einfach durchgelaufen wäre, wäre er an der Stelle lange vorbei gewesen, selbst wenn er nur locker getrabt wäre.
WENN, darf man nicht vergessen. Aber der Umgang mit diesem Beweismittel durch das Gericht zeigt deutlich, dass dieses Video den Läufer eben nicht zeigt. Sonst hätte man es ieine anderen Form einführen müssen und dann hätten es auch andere Medien berichtet, nicht nur als Vermutung.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

06.02.2024 um 22:57
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Das wurde hier doch über Seiten ausgewälzt, ob es möglich ist, das zwei Minuten bis nach Hause reichen.
Es gibt das eingebrachte Indiz der Beweisaufnahme von 03:40 min für die Strecke.
Damit ist so eine Indizienkette nicht haltbar.

Daher m.M. die verzweifelte Hausdurchsuchung. Sowas verrücktes wie schon jemand gerade dargestellt hatte.


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