Palio schrieb:Die Gegenargumente sind Folgende: Die Zeitangabe im Artikel mit 2:40 Uhr kann nicht stimmen, weil der Angeklagte um 2:42 Uhr zu Hause war und am Handy spielte und in der kurzen Zeit vermutlich nicht vom Tatort nach Hause gekommen wäre und der zweite Punkt ist, dass der hiesige Prozessbeobachter Fassbinder nichts davon mitbekommen hat, dass dieses Video ein wichtiger Beweis sein könnte und dass auch andere Journalisten nicht darüber berichtet haben.
Das wurde hier doch über Seiten ausgewälzt, ob es möglich ist, das zwei Minuten bis nach Hause reichen. Wir wissen nicht, wo genau die filmende Zeugin stand und an welcher Stelle sich der Jogger befand. Wenn sie ihn z.B. dabei filmte, wie er von Süden (Tatort) kommend die Kampenwandstraße Richtung Norden auf sie zukam und dann in die Burgstraße einbog, sind es von doch nur noch ca. 500 m bis zu seinem Wohnhaus. Für einen Jogger, der bis zum Hals mit Adrenalin zugedröhnt sein dürfte, ist das locker machbar.
@fassbinder1925 hat aber sehr wohl mitbekommen, dass an dem Tag am Richtertisch ein Video angeschaut wurde, er konnte nur nicht sagen, was darauf zu sehen war und welche der beiden ähnlich aussehenden Zeuginnen, die da hintereinander ausgesagt hatte, das Video gemacht hatte.
Wie gesagt, nur weil beim Anschauen keine Ohs und Ahs zu vernehmen waren, heißt das nicht, dass da nichts wichtiges zu sehen war. Und den anderen Pressevertretern mag es wie Fassbinder gegangen sein: wenn man da im Saal sitzt, bekommt man erstens nicht ständig alles mit (das erfordert tatsächlich stundenlange hohe Konzentration) und man kann auch nicht einschätzen, welche Info gerade wichtig sind oder später extrem wichtig werden.
Lento schrieb:Und wie gesagt, die Einführung in das Verfahren ist nicht in einer ausreichdnen Form erfolgt. Und er war 2:42 an seinem Spiel zuhause.
Das ist jetzt wiederum Deine Interpretation, dass das in der Form wie es gezeigt wurde, nicht ausreicht, um es in das Verfahren einzuführen.
Du unterstellst, dass die Richter oder andere Prozessteilnehmer es nicht richtig hätten sehen können. Es hat sich aber offenbar von denen auch keiner beschwert, weil er irgendwas nicht gesehen hat.
Wir wissen nicht, wie lang das Video war. Wenn es, wie hier schon mal vermutet wurde, einfach als Snap-Chat-Nachricht gedacht war, dann kann es auch einfach nur ein paar Sekunden lang gewesen haben und vorn am Richtertisch haben sie es rumgereicht und in den 2 Minuten 10 x abgespielt.
Auffällig ist doch auch, dass Frau Rick ein Riesenbohei um die Log-Daten um 2:42 Uhr macht. Darum wird jetzt tagelang rumgestritten, welche Beweisanträge sie dazu noch braucht.
Denn die 2:42 Uhr reichen eben genau nicht, um dem Angeklagten ein Alibi zu geben.
Der joggende Polizist brauchte für die Strecke vom Tatort bis zum Wohnhaus 3 Minuten und 40 Sekunden. Wenn T. auf dem Video zu sehen ist, wie er um 2:40 Uhr in den Burgweg einbiegt, hat er da ja schon einen Teil dieser Strecke absolviert. Wenn der Zeitstempel am Video 2:40:01 Uhr war und der Zeitstempel am CoC-LogIn 2:42:59 Uhr, dann hatte er fast 3 Minuten für die Reststrecke bis nach Hause gehabt. (Und das wie gesagt mit Adrenalin-Kick von der Tat und Angst im Nacken, gesehen und erwischt zu werden).