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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.378 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

21.02.2024 um 10:25
Die Aufregung darüber, dass Richterin und Staatsanwalt evtl. privat bekannt / befreundet sind, halte ich zwar aus Laiensicht für nachvollziehbar, sie geht aber wirklich völlig an den realen Verhältnissen gerade "in der Provinz" vorbei. Z.B. mein Vater ist Anwalt in einer ländlichen Region und mit mehreren Richtern, mit denen er dann auch regelmäßig beruflich zu tun hat, eng befreundet. Ohne Übertreibung und genau so x-mal erlebt: man war bis Sonntag mit "dem Wolfgang" gemeinsam im Urlaub oder bei einem Konzert und am Dienstag ist er dann wieder der "Herr Vorsitzende" im Gerichtssaal. Und mit der gegnerischen Anwältin ist man für Freitag zum Essen verabredet. Dennoch würde ich behaupten, dass alle Beteiligten absolut professionell ihren Job machen.

In der Provinz ist das einfach ein recht überschaubarer Kreis an Leuten, man kennt sich, hat viel gemeinsam und dass es da dann auch Freundschaften gibt, ist wirklich nicht überraschend. Wenn man das bereits als hinreichendes Indiz für eine Befangenheit interpretieren wollte, käme die Rechtspflege in vielen ländlichen Regionen wahrscheinlich ein Stück weit zum Erliegen.
Ungewöhnlich und auch wirklich unprofessionell ist hier allerdings schon, dass man sich in beruflicher Korrespondenz weiter duzt - das kenne ich so bei niemandem und es gibt ein wirklich unglückliches Bild ab. Dennoch würde ich daraus noch nicht schließen, dass Frau Aßbichler sich durch persönliche Sympathien in ihrer Urteilsfindung beeinflussen lässt oder sich bereits festgelegt hatte. Die aus dem Zusammenhang gerissenen paar Sätze, die man gleich noch an die Bild weitergereicht hat (auch ein guter Move, wenn man den Mandanten später vielleicht à la Bence Toth als Justizopfer darstellen möchte), lassen da einfach noch keine Bewertung zu - context matters, we'll see. Kann problematisch sein oder auch völlig okay.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

21.02.2024 um 10:31
Warum haben die beiden Pflichtverteidiger diesen E-Mail-Schriftwechsel nicht gesehen ? hat jetzt nur noch Frau Rick das Sagen ?
die beiden äußern sich ja überhaupt nicht mehr.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

21.02.2024 um 10:34
Zitat von musikengelmusikengel schrieb:Warum haben die beiden Pflichtverteidiger diesen E-Mail-Schriftwechsel nicht gesehen ? hat jetzt nur noch Frau Rick das Sagen ?
die beiden äußern sich ja überhaupt nicht mehr.
Ich denke schon, dass sie den Schriftwechsel auch gesehen haben.
Aber die Frage, ob die drei wirklich als Team agieren, habe ich gestern auch gestellt, nachdem die beiden Herren sich nicht zu dem Vorgang geäußert haben, im Gegensatz zu Frau Rick.
Man weiß es natürlich letztlich nicht, wie die sich ihre Aufgaben untereinander aufgeteilt haben.
Es wirkt aber schon ein bisschen so, als hätte sie das Zepter in der Hand.


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21.02.2024 um 10:35
Zitat von musikengelmusikengel schrieb:Warum haben die beiden Pflichtverteidiger diesen E-Mail-Schriftwechsel nicht gesehen ? hat jetzt nur noch Frau Rick das Sagen ?
die beiden äußern sich ja überhaupt nicht mehr.
Oder sie haben den Schriftverkehr gesehen, ihn aber anders (im Sinne von unproblematisch) bewertet als Frau Rick.


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21.02.2024 um 10:45
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Aber da geht das Problem doch schon los. Das Duzen und eine gewisse Vertrautheit liegt nahe, wobei das nicht immer gut ist.

Mir ist eigentlich egal, ob jemand „Wolfgang“ oder „Heer Staatsanwalt“ in einer Mail genannt wird, wobei man sich ja wie du sagst, ein bisschen zusammennehmen kann.

Dann muss man aber wirklich trockener Profi sein, um Privates und Berufliches komplett zu trennen. I
Da muss man aber mal generell sagen, dass weder Staatsanwälte noch Richter noch Rechtsanwälte unter einer Glasglocke leben. Natürlich haben die wie alle Menschen ein Privatleben mit Freunden, Kindern, Freunden der Kinder, Lehrern der Kinder. Sie sind Mitglieder in Sport- und anderen Vereinen, gehen zu Ärzten, brauchen mal Handwerker etc.

Es kann im er vorkommen und kommt auch vor, dass Richter plötzlich einen Prozess haben, in dem ein solcher Mensch aus ihrem Privatleben Angeklagter, Partei, Verteidiger oder Anwalt einer der Parteien ist. Die Prozesse werden ja je nach Geschäftsverteilungsplan des betreffenden Gerichts verteilt, da kann man sich als Richter nicht aussuchen, welches Verfahren man bearbeiten muss.

Was dann? Natürlich wird sich ein Richter selber ablehnen, sobald er merkt, dass in diesem Prozess jemand beteiligt ist, den er privat sehr gut kennt oder mit dem er verwandt ist.

Ich kenne zB einen Arbeitsrichter, der eines Tages die Kündigungsschutzklage der Mitarbeiterin eines Internisten auf den Tisch bekam. Dummerweise war der betreffende Arbeitsrichter Patient eben dieses Internisten. Und natürlich hat sich der Richter abgelehnt. Nach BGH ist es immer ein Selbstablehnungsgrund für Richter, wenn es um ihre eigenen Ärzte geht, selbst wenn das Arzt-Patienten-Verhältnis längst beendet ist.

Aber es gibt eben auch diese lockeren Bekanntschaften, man duzt sich, singt vielleicht im gleichen Chor, besucht das gleiche Fitness-Studio, aber mehr ist nicht, man kennt sich nicht weiter, hat außerhalb von Fitness-Studio oder Chor auch keine weiteren privaten Kontakte. Da ist schon die Frage, wir man damit umgeht und wie weit sich erst mal der Richter selber so fühlt, als für die Prozessbeteiligten schon der Anschein der Unparteilichkeit gegeben. Als Richter kann man sich nicht ständig selber ablehnen, zB nur weil an dem Prozess zB der Bäcker beteiligt ist, bei dem man sich manchmal ein Brötchen holt.

Allein weil sich ein Richter und ein Staatsanwalt duzen, muss das also noch kein Grund sein, an der Unparteilichkeit des Richters zu zweifeln. Die Bekanntschaft kann ja lediglich locker sein, man kennt sich vom Studium oder von einer gemeinsamen Fortbildung, hat aber sonst wenig miteinander zu tun. Das ist jedesmal eine Einzelfallfrage. Generell ist in solchen Konstellationen den Beteiligten aber wechselseitig die eigene und die Rolle des anderen schon klar, da kann man auf eine gewisse Professionalität setzen.


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21.02.2024 um 10:52
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Das leuchtet mir ein, dass das nicht zu lässig ist.
Das ist im vorliegenden Fall aber doch schon ein bisschen anders, als es in deinem Fall war, wenn ich das richtig verstehe.
Hier wurde ja der rechtliche Hinweis schon vor Wochen gegeben und der E-Mail-Verkehr wurde in der Akte abgelegt.
Ich gehe nach wie vor davon aus, dass der gezielt und der Vollständigkeit und Transparenz halber dort hinterlegt wurde.
Richtig, mein Fall war anders, extremer und klarer. Ich gehe bisher auch davon aus, dass wir es hier nicht mit einem Fall von Befangenheit zu tun haben, aber man wird sehen.
Zitat von TheGreyCatTheGreyCat schrieb:Die Aufregung darüber, dass Richterin und Staatsanwalt evtl. privat bekannt / befreundet sind, halte ich zwar aus Laiensicht für nachvollziehbar, sie geht aber wirklich völlig an den realen Verhältnissen gerade "in der Provinz" vorbei. Z.B. mein Vater ist Anwalt in einer ländlichen Region und mit mehreren Richtern, mit denen er dann auch regelmäßig beruflich zu tun hat, eng befreundet. Ohne Übertreibung und genau so x-mal erlebt: man war bis Sonntag mit "dem Wolfgang" gemeinsam im Urlaub oder bei einem Konzert und am Dienstag ist er dann wieder der "Herr Vorsitzende" im Gerichtssaal. Und mit der gegnerischen Anwältin ist man für Freitag zum Essen verabredet. Dennoch würde ich behaupten, dass alle Beteiligten absolut professionell ihren Job machen.
Natürlich. Ältere hier erinnern sich vielleicht an die herrliche Fernsehserie "Königlich Bayerisches Amtsgericht." Am Ende jeder Episode sieht man wie der "Herr Rat," also der Richter, und der Staatsanwalt und die Rechtsanwälte im Biergarten zusammensitzen und eine gute Zeit haben. Das ist völlig normal und völlig OK. Profis allerdings reden niemals über Verfahren in welchen sie gerade involviert sind. Das ist der entscheidende Punkt.


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21.02.2024 um 10:55
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Natürlich. Ältere hier erinnern sich vielleicht an die herrliche Fernsehserie "Königlich Bayerisches Amtsgericht." Am Ende jeder Episode sieht man wie der "Herr Rat," also der Richter, und der Staatsanwalt und die Rechtsanwälte im Biergarten zusammensitzen und eine gute Zeit haben. Das ist völlig normal und völlig OK. Profis allerdings reden niemals über Verfahren in welchen sie gerade involviert sind.
Genau so sieht´s aus. Gerade für ländliche Regionen läßt sich das auch heute noch bestätigen, wo immer die gleichen Anwälte aufeinander und auf die gleichen Richter eines nicht besonders großen Gerichts stoßen. In Großstädten ist das schon anders, da verläuft sich „die Szene“ mehr oder weniger.


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21.02.2024 um 11:03
Zitat von TheGreyCatTheGreyCat schrieb:Die Aufregung darüber, dass Richterin und Staatsanwalt evtl. privat bekannt / befreundet sind, halte ich zwar aus Laiensicht für nachvollziehbar, sie geht aber wirklich völlig an den realen Verhältnissen gerade "in der Provinz" vorbei. Z.B. mein Vater ist Anwalt in einer ländlichen Region und mit mehreren Richtern, mit denen er dann auch regelmäßig beruflich zu tun hat, eng befreundet. Ohne Übertreibung und genau so x-mal erlebt: man war bis Sonntag mit "dem Wolfgang" gemeinsam im Urlaub oder bei einem Konzert und am Dienstag ist er dann wieder der "Herr Vorsitzende" im Gerichtssaal. Und mit der gegnerischen Anwältin ist man für Freitag zum Essen verabredet. Dennoch würde ich behaupten, dass alle Beteiligten absolut professionell ihren Job machen.
Wobei ja nicht nur diskutiert wird, wie die beiden sich anreden.

Generell glaube ich gerne, dass es das so gibt und auch, dass viele das professionell beherrschen. Wobei kann nicht alles mal an seine Grenzen stoßen? Was macht man ein Staatsanwalt, wenn er beim befreundeten Richter oder Anwalt zuhause Drogen entdeckt (nicht im Kilobereich, aber genug für eine Hausdurchsuchung) wird er seinen guten Freund hinhängen, dass seiner Behörde melden und ihm das Haus auf den Kopf stellen lassen? Wohl kaum. Was passiert wenn einem ohnehin schon unliebsamen Rechtsanwalt, sowas aus der Tasche fällt? Übersieht es der Staatsanwalt dann auch? Da wird er sich gleich denken, um Gottes willen, wenn ich das jetzt übersehe, ist das vllt Strafvereitelung im Amt, das muss ich ja machen. Es sind immer noch Menschen am Werk und schon herrscht irgendwo Ungleichheit, die auf den ersten Blick nichts mit den jeweilig verhandelten Sachen zu tun haben, aber sich durch die Konsequenzen aufs Verfahren ausweiten können.

Auch ist es ja nicht so, dass man nicht steuern könnte, wie nah man sich privat kommt. Mit dem Duzen ist das vllt ein bisschen was anderes, wenn man zehn Jahre Tür an Tür arbeitet. Wobei auch dem könnte man entgegenwirken, indem man die Leute gar nicht erst zusammen unterbringt, nicht dieser Wechsel in der Justiz herrscht und man muss auch zur Weihnachtsfeier des Gerichts nicht die örtliche Staatsanwaltschaft einladen.

Ob die zwei sich jetzt aber privat bekannt waren, wissen wir ja gar nicht.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Da muss man aber mal generell sagen, dass weder Staatsanwälte noch Richter noch Rechtsanwälte unter einer Glasglocke leben. Natürlich haben die wie alle Menschen ein Privatleben mit Freunden, Kindern, Freunden der Kinder, Lehrern der Kinder. Sie sind Mitglieder in Sport- und anderen Vereinen, gehen zu Ärzten, brauchen mal Handwerker etc.
Ich sage ja, dass sie sich duzen ist eben Nicht das große Problem, da hast du mich vllt falsch gelesen. Aber dann muss man im beruflichen alle Parteien komplett gleich behandeln und darf sich nicht unterbewusst von seiner Sympathie leiten lassen, ganz generell. Bei diesen Beteiligten will ich nicht sagen, dass sie dazu überhaupt nicht in der Lage wären und auch nicht, dass sie jedes Argument voneinander immer übernehmen, aber ich hatte ja laut meinem Bericht schon länger das Gefühl, dass die Ordnungsrufe schon mal nicht gleich gerecht verteilt sind. Wenn dann halt noch rauskommt, dass sie sich mit Spitznamen anreden, macht das nicht so eine gute Figur.
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Natürlich. Ältere hier erinnern sich vielleicht an die herrliche Fernsehserie "Königlich Bayerisches Amtsgericht." Am Ende jeder Episode sieht man wie der "Herr Rat," also der Richter, und der Staatsanwalt und die Rechtsanwälte im Biergarten zusammensitzen und eine gute Zeit haben
An das musste ich Letztes denken, aufgrund der erbärmlich kurzen Mittagspausen. Das wird heute so nicht mehr stattfinden, was ja sogar bedauerlich ist, wenn zumindest sonst nichts weiteres passiert. Auch waren die im Privatleben nicht übertrieben eng, außer dieser Stammtische. Also zusammen auf Konzerte gehen und dauernd chillen, das kann man sich wirklich verkneifen. Und auch heutzutage Feiern etc. Das können die Behörden getrennt machen, finde ich.


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21.02.2024 um 11:07
@Andante
So ist es. Professionelle Kollegialität finde ich sogar wichtig. Vor ca. 2 Jahren war ich mal etwas früh im Gerichtsaal und sah wie eine junge, offensichtlich ganz neue Staatsanwältin etwas Mühe hatte, System in ihren Vortrag zu bringen. Nach dem Ende der Sitzung habe ich ihr einen Tip gegeben, wie sie viel systematischer an so etwas rangehen kann. Sie hat sich hocherfreut bedankt. Dabei habe ich nur zurückgegeben, was mir ein Staatsanwalt mal beigebracht hat, als ich in meinem allerersten Fall vor Gericht auf der Verteidigerseite stand und er mir nach der Verhandlung einen Tip gab.

Einmal im Jahr trifft sich meine Anwaltsvereinigung in unserem Gerichtsbezirk zum Austausch mit der Richterschaft, damit man sich kennt, und damit z.B. die Richter uns wilden Anwälten beibringen können, wie sie es gerne hätten, dass wir uns benehmen.

Richter, Staatsanwälte und Verteidiger müssen keine Todfeinde sein und sollten es auch nicht, denn tatsächliche persönliche Animositäten wären sehr schlecht für das Verfahren.

Nur, wie gesagt, es muss immer die professionelle Distanz zum konkreten Fall gewahrt bleiben. Und ich habe das bisher in meinen vielen Berufsjahren bis auf das eine Mal auch immer so erlebt.


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21.02.2024 um 11:18
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Einmal im Jahr trifft sich meine Anwaltsvereinigung in unserem Gerichtsbezirk zum Austausch mit der Richterschaft, damit man sich kennt, und damit z.B. die Richter uns wilden Anwälten beibringen können, wie sie es gerne hätten, dass wir uns benehmen.
Ganz gewiss werden die Richter bei euch sehr viele Hoffnungen in solche Treffen setzen :D
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Richter, Staatsanwälte und Verteidiger müssen keine Todfeinde sein und sollten es auch nicht, denn tatsächliche persönliche Animositäten wären sehr schlecht für das Verfahren.
Eben, und ein Gerichtssaal ist nun wirklich nicht der Ort, „die Sau rauszulassen“ nach dem Motto, dass man es dem unsympathischen Verteidiger, dem Staatsanwalt, diesem Bluthund, oder dem unfähigen Richter nun mal richtig zeigen will. Oder heftig und andauernd die „Systemfrage“ zu stellen, was ich mal bei einem jungen Rechtsanwalt miterlebt habe, der anscheinend meinte, die BRD sei ein faschistoides System und Aufgabe der Gerichte sei es, per Rechtsprechung diesen unerträglichen Zustand zu beseitigen, ansonsten seien die Richter befangen, da Unterstützer dieses faschistischen Staates…
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Nur, wie gesagt, es muss immer die professionelle Distanz zum konkreten Fall gewahrt bleiben.
In den meisten Fällen gelingt das gottlob auch.


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21.02.2024 um 11:35
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Wobei ja nicht nur diskutiert wird, wie die beiden sich anreden.
Klar, aber die Presseartikel stellen das Duzen / die Spitznamen schon sehr in den Vordergrund und machen daraus eventuell mehr, als es tatsächlich ist. Unprofessionell ist es auf jeden Fall, keine Frage. Ansonsten haben wir ja nur einzelne aus dem Zusammenhang gerissene Sätze, die man ohne Kontext nicht wirklich bewerten kann.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Generell glaube ich gerne, dass es das so gibt und auch, dass viele das professionell beherrschen. Wobei kann nicht alles mal an seine Grenzen stoßen?
Ich denke, dass die meisten Juristen professionell genug sind, um hier Beruf und Privatleben einigermaßen sauber zu trennen. Niemand quält sich durch mindestens 6 Jahre Ausbildung, um sich hinterher den Ruf / die Karriere mit Klüngeleivorwürfen zu versauen. Schwarze Schafe gibt es überall, aber die lassen sich dann eher von anderen, etwas "handfesteren" Vorteilen als ein paar brownie points beim guten Kumpel incentivieren.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Was macht man ein Staatsanwalt, wenn er beim befreundeten Richter oder Anwalt zuhause Drogen entdeckt (nicht im Kilobereich, aber genug für eine Hausdurchsuchung) wird er seinen guten Freund hinhängen, dass seiner Behörde melden und ihm das Haus auf den Kopf stellen lassen? Wohl kaum. Was passiert wenn einem ohnehin schon unliebsamen Rechtsanwalt, sowas aus der Tasche fällt? Übersieht es der Staatsanwalt dann auch? Da wird er sich gleich denken, um Gottes willen, wenn ich das jetzt übersehe, ist das vllt Strafvereitelung im Amt, das muss ich ja machen. Es sind immer noch Menschen am Werk und schon herrscht irgendwo Ungleichheit, die auf den ersten Blick nichts mit den jeweilig verhandelten Sachen zu tun haben, aber sich durch die Konsequenzen aufs Verfahren ausweiten können.
Anecdotal evidence aus meinem Freundeskreis: die mir bekannten Staatsanwälte / Staatsanwältinnen haben überhaupt gar keine Lust darauf, selbst irgendwen wegen zufällig mitbekommener Lappalien (ob nun ein bisschen Koks oder Steuerhinterziehung) hinzuhängen - egal ob Freund oder "Feind". Standardsatz: "Erzähle mir nichts darüber / das habe ich jetzt nicht gesehen / davon habe ich nichts mitbekommen".


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21.02.2024 um 11:37
Zitat von LanzaLanza schrieb:Wer macht sowas, solch eine Summe zu verballern, wenn er nicht fest von der Unschuld überzeugt ist ?
Naja ich bin zwar ( mit dem spärlichen Wissen das wir hier alle haben ) auch eher der Meinung er war es nicht, aber so kann man das nicht sagen, natürlich würden vermutlich auch die meisten "Schuldigen" keine Kosten und Mühen scheuen einer Verurteilung zu entgehen.


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21.02.2024 um 11:48
Zu: Sollen die Eltern von ST die Unschuld ihres Sohnes beweisen
Zitat von musikengelmusikengel schrieb:Na dann sollen sie doch auch mal die "Katze aus dem Sack" lassen - falls sie sogar "beweisen" können, dass er unschuldig ist, worauf warten die dann noch ?
Deswegen verweigert man doch nicht die Aussage.
Irgendwie bin ich gerade total irritiert, mit welcher Anfrage das Gericht an die Eltern von ST herangetreten sein sollen:
Dem Vater entfuhr vor wenigen Prozesstagen die entnervte Bemerkung: "So wie das hier läuft...", als er vom Gericht gefragt worden war, ob er seine Google-Daten zur Verfügung stelle – zur möglichen Entlastung seines Sohnes.
Quelle: https://www.abendzeitung-muenchen.de/bayern/hanna-prozess-vor-dem-aus-angebliche-chatverlaeufe-zwischen-richterin-und-staatsanwalt-aufgetaucht-art-961075

Wie weit darf, soll der Einblick in den PC, das Tablett, das Smartphone denn gehen?

Sollen dann auch Lebenspartner (hier nicht zutreffend), enge Freunde ihre Mediengeräte für das Verfahren öffnen, freiwillig dem Druck nachgebend?

In diesen Mediengeräten steckt das komplette Leben, geheime Sehnsüchte, Gedanken (die ja immer noch frei sein sollten).

Bin entsetzt.

Zum Prozedere: Auf welchem Weg wurden die Eltern dazu angefragt, bei ausgesprochener Aussageverweigerung?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

21.02.2024 um 11:49
In jeder Kommentierung zu § 24 Abs. 2 StPO finden sich unter Rekurs auf hierzu ergangene gesättigte Rechtsprechung, dass das Duzen und sogar die nähere Bekanntschaft von Richter und StA grundsätzlich nicht ausreichen (von exotischen Ausnahmefällen wie etwa einem sexuellen Verhältnis mal abgesehen). Damit wäre für Rick also kein Blumentopf zu gewinnen, zumal die allermeisten Ablehnungsanträge ohnehin erfolglos bleiben. Hier geht es im Kern indes um zwei Problematiken: Eine mögliche Absprache zwischen Gericht und StA ohne Einbeziehung der Verteidigerseite und um eine mögliche Vorfestlegung der Vorsitzenden.

Dabei muss dies für ein erfolgreiches Ablehnungsgesuch keineswegs positiv festgestellt werden. Selbst wenn es tatsächlich keine Absprachen und keine Vorfestlegung gegeben haben sollte, genügt bereits ein "böser Schein" aus Sicht des Angeklagten für ein erfolgreiches Ablehnungsgesuch. Daher könnte es für "Jacqu" eng werden.


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21.02.2024 um 11:51
Zitat von TheGreyCatTheGreyCat schrieb:Anecdotal evidence aus meinem Freundeskreis: die mir bekannten Staatsanwälte / Staatsanwältinnen haben überhaupt gar keine Lust darauf, selbst irgendwen wegen zufällig mitbekommener Lappalien (ob nun ein bisschen Koks oder Steuerhinterziehung) hinzuhängen - egal ob Freund oder "Feind". Standardsatz: "Erzähle mir nichts darüber / das habe ich jetzt nicht gesehen / davon habe ich nichts mitbekommen".
Schon, war natürlich auch als Beispiel gedacht, wo der eine in dem einen Fall durch die private Situation vllt wegschauen kann und in dem Anderen nicht.

Auch glaube ich, dass in Bayern grundsätzlich „fleißiger“ gearbeitet wird. Womit man bei unserer Saalproblematik angekommen ist. Möchte nicht wissen, wofür die gebraucht werden. Der „kleine“ Staatsanwalt/Staatsanwältin darf ja viele Sachen gar nicht einstellen. Auch bei geringsten Mengen muss ein Strafbefehl erlassen werden, Ausnahme ist Marihuana/Haschisch. Gegen den wird dann wieder Einspruch eingelegt und so hat man eine Hauptverhandlung. Und so kann ich es mir auch bei Beträgen von Ladendiebstählen vorstellen, dass die woanders höher intern gesetzt sind. Der geringe Wert ist ja wohl vom BGH festgesetzt, aber da wird es schon Unterschiede geben. Hat alles Vor-und Nachteile.


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21.02.2024 um 12:16
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Damit wäre für Rick also kein Blumentopf zu gewinnen, zumal die allermeisten Ablehnungsanträge ohnehin erfolglos bleiben.
Wobei man grundsätzlich auch einmal sagen muss, dass die Erfolglosigkeit der meisten Ablehnungsanträge nicht unbedingt damit zu tun haben muss, dass, volkstümlich gesagt, keine Krähe der anderen ein Auge aushackt. Sondern gerade in Strafverfahren werden mit zweifelhafter Begründung Ablehnungsanträge gerne schon geradezu rituell gestellt, genau wie es insbesondere bei der sog. Konfliktverteidigung fast schon zum guten Ton gehört, zu Beginn einer Hauptverhandlung die sog. Besetzungsrüge (Rüge, dass nicht die gesetzlichen Richter da sitzen) anzubringen.

Gut, wird man sagen, solche Rituale gehören aber alle zu dem, was ein Verteidiger tun muss, damit der Mandant ein faires Verfahren bekommt. Ja okay, lautet die Antwort, aber nicht alles, was da an dem üblichen Besteck aus der Ritualientasche gepackt wird, ist dann halt berechtigt bzw. von Erfolg gekrönt.


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21.02.2024 um 12:38
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Hanna W. tot aus der Prien geborgen
um 11:51
TheGreyCat schrieb:
Anecdotal evidence aus meinem Freundeskreis: die mir bekannten Staatsanwälte / Staatsanwältinnen haben überhaupt gar keine Lust darauf, selbst irgendwen wegen zufällig mitbekommener Lappalien (ob nun ein bisschen Koks oder Steuerhinterziehung) hinzuhängen - egal ob Freund oder "Feind". Standardsatz: "Erzähle mir nichts darüber / das habe ich jetzt nicht gesehen / davon habe ich nichts mitbekommen".
Schon, war natürlich auch als Beispiel gedacht, wo der eine in dem einen Fall durch die private Situation vllt wegschauen kann und in dem Anderen nicht.

Auch glaube ich, dass in Bayern grundsätzlich „fleißiger“ gearbeitet wird.
In meinem privaten Beispiel handelt es sich sogar um bayrische Staatsanwälte. Du hast natürlich Recht, in Bayern geht es vielfach etwas strenger zu als in anderen Bundesländern, aber im (halb-)privaten Kontext so genau hinsehen wollen (aus sehr nachvollziehbaren Gründen) auch hier wohl die wenigsten Staatsanwälte. Man ist meiner Erfahrung nach sehr geübt im sich blind stellen. Alles andere würde ein normales Sozialleben wohl auch verunmöglichen. Egal, eh alles etwas off-topic.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wobei man grundsätzlich auch einmal sagen muss, dass die Erfolglosigkeit der meisten Ablehnungsanträge nicht unbedingt damit zu tun haben muss, dass, volkstümlich gesagt, keine Krähe der anderen ein Auge aushackt. Sondern gerade in Strafverfahren werden mit zweifelhafter Begründung Ablehnungsanträge gerne schon geradezu rituell gestellt, genau wie es insbesondere bei der sog. Konfliktverteidigung fast schon zum guten Ton gehört, zu Beginn einer Hauptverhandlung die sog. Besetzungsrüge (Rüge, dass nicht die gesetzlichen Richter da sitzen) anzubringen.

Gut, wird man sagen, solche Rituale gehören aber alle zu dem, was ein Verteidiger tun muss, damit der Mandant ein faires Verfahren bekommt. Ja okay, lautet die Antwort, aber nicht alles, was da an dem üblichen Besteck aus der Ritualientasche gepackt wird, ist dann halt berechtigt bzw. von Erfolg gekrönt.
Absolute Zustimmung. Als passionierte Zivilrechtlerin (Strafrecht fand ich schon im Studium blöd) finde ich das typische Konfliktverteidigungs-Bohei sowieso schwer erträglich. Ob man das mag und für sinnvoll erachtet, ist ja auch unter Strafverteidigern durchaus Geschmacksfrage. Frau Rick pflegt sicherlich einen anderen Stil als die beiden Pflichtverteidiger, die in Kenntnis des vollständigen Sachverhalts hier im Gegensatz zu ihr vielleicht keinen Anknüpfungspunkt für einen Befangenheitsantrag gesehen haben und sich möglicherweise auch deshalb nicht weiter zu dem Thema äußern. Ob man durch besonders lautes Trommeln nur bekannter oder auch tatsächlich erfolgreicher wird, ist ja auch immer die Frage.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

21.02.2024 um 12:52
Zitat von musikengelmusikengel schrieb:Warum haben die beiden Pflichtverteidiger diesen E-Mail-Schriftwechsel nicht gesehen ? hat jetzt nur noch Frau Rick das Sagen ?
die beiden äußern sich ja überhaupt nicht mehr.
Doch sie werden in der dpa Meldung wie folgt zitiert:
Wir sehen durchaus Anhaltspunkte, dass eine Überprüfung dazu führen kann", sagt Anwalt Harald Baumgärtl, mit seinem Kollegen Markus Frank Pflichtverteidiger in dem Prozess.



"Die Emails lassen den Schluss zu, dass über den möglichen Tatablauf Gespräche geführt wurden", sagte Baumgärtl weiter. Das dürfe außerhalb des Gerichtssaals nicht ohne Mitwirkung aller Verfahrensbeteiligen stattfinden, also nicht ohne Verteidigung und Nebenklage.
Quelle: https://www.sueddeutsche.de/bayern/prozesse-traunstein-befangenheitsantrag-gegen-gericht-hanna-prozess-vor-aus-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-240220-99-57173


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

21.02.2024 um 13:02
Und hier der Ausblick in welchem Zeitrahmen wohl über den BFH Antrag entschieden wird:
Wie die Wasserburger Stimme heute von der Pressestelle des Landgerichts Traunstein erfahren konnte, kann die Frage, wie es denn nun im Mordprozess Hanna W. (Foto) gegen Sebastian T. weitergeht, erst beantwortet werden, wenn die Stellungnahmen aller Beteiligten vorliegen.

Sowohl die drei Richter, als auch die Staatsanwaltschaft und, daran anschließend, die Verteidigung, dürften noch Stellungnahmen liefern. Deshalb ist mit einer Entscheidung der Kammer am Landgericht Traunstein, die mit dem Befangenheitsantrag befasst ist, nicht vor Ende der nächsten Woche zu rechnen.
Quelle: https://www.wasserburger-stimme.de/blog/2024/02/21/mordprozess-hanna-w-ausgesetzt/


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