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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.388 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.02.2024 um 20:44
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Das Motiv ist offensichtlich, wenn man sich den Inhalt der nachweislich konsumierten Pornos sowie seine Situation im Zusammenhang mit Frauen vergegenwärtigt. Die Geschädigte war eine attraktive junge Frau.
Naja damit bestätigst Du im Prinzip alles was ich sagte.
Er hat kein Alibi und war zumindest zeitnah in der Nähe ( wo genau ist denn der Tatort ? ach was Kleinigkeit geschenkt ) Der Pornokonsum ist sowohl in Qualität als auch Quantität von wahrscheinlich 50% der Gleichaltrigen ebenfalls erfüllt. ( egal ) und viele Gleichaltrige hadern ebenso weil sie in diesem Alter vielleicht aus Ihrer Sicht noch nicht viele Erfahrungen mit dem anderen Geschlecht machen konnten. Absolut krasses Motiv. Damit bleiben wirklich keine Fragen offen...


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.02.2024 um 20:53
Zu guter Letzt noch der obligatorische Artikel der "Abendzeitung":
In dem Antrag (...) geht es um eine Email-Korrespondenz zwischen der Vorsitzenden Richterin Jacqueline Aßbichler und dem Staatsanwalt Wolfgang Fiedler einerseits, die Befangenheit zeigen soll (...). "Wolfgang" gibt kund, "dass wir in unserem Plädoyer den gleichen Sachverhalt wie ihr zugrunde legen". Außerdem soll es um vier DNA-Gutachten gehen, die den Angeklagten entlastet hätten und nicht in die Beweisaufnahme eingegangen sein sollen.
Die Familie des Angeklagten scheint schon seit längerer Zeit das Vertrauen in das Gericht verloren zu haben.
Mehrere Familienmitglieder machten sich ausgiebige Notizen und taten ihre Wut und Zweifel an Äußerungen der Vorsitzenden Richterin etwa durch Schnauben und Augenrollen kund. Dem Vater entfuhr (...) die entnervte Bemerkung: "So wie das hier läuft...", als er vom Gericht gefragt worden war, ob er seine Google- avDaten zur Verfügung stelle – zur möglichen Entlastung seines Sohnes.
Dem Nebenklagevertreter Walter Holderle lag der Antrag noch nicht vor, für Hannas Eltern sei die Unterbrechung eine schwierige Situation.
"Daher können wir zum jetzigen Stand nichts dazu sagen", sagt Holderle. Sollte es zu einer erneuten Verzögerung des Verfahrens kommen, wäre das für Hannas Eltern belastend, so Holderle zur AZ.
Und auch die Antragstellerin kommt zu Wort.
Regina Rick (...) bestätigt der AZ, dass ein Befangenheitsantrag gestellt wurde. Zu den Inhalten will sie sich jedoch nicht äußern – vermutlich aus rechtlichen Gründen, schließlich geht es um Interna aus einem Mordprozess.

Damit könnte sich Rick auch selbst schaden. Sie verrät der AZ nur so viel: "Ich bin überzeugt davon, dass Herr T. mit dem Tod von Frau W. nichts zu tun hat. Es gibt absolut nichts, was gegen ihn spricht."
Hanna-Prozess vor dem Aus? Angebliche Chats zwischen Richterin und Staatsanwalt aufgetaucht (Abendzeitung)


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20.02.2024 um 20:57
Zitat von christian01christian01 schrieb:er Pornokonsum ist sowohl in Qualität als auch Quantität von wahrscheinlich 50% der Gleichaltrigen ebenfalls erfüllt.
Ich habe in meinem Leben noch nie einen Porno geschaut, in dem eine Vergewaltigung dargestellt wurde. Menschen schauen Pornos, weil sie diese erregen. Vergewaltigungen erregen zum Glück die wenigsten.


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20.02.2024 um 21:01
Zitat von LackyLuke77LackyLuke77 schrieb:Die Familie des Angeklagten scheint schon seit längerer Zeit das Vertrauen in das Gericht verloren zu haben.
Angesichts dessen was die Familie hier im wahrsten Sinne des Wortes in Kauf nimmt ( die 6stelligen Kosten waren ja vorhin schon Thema), kann man ja wirklich glauben, dass die Eltern fest an seine Unschuld glauben.

Und vermutlich kennen diese auch noch mehr Details über die Nacht was sie dazu bewegt.

Die Wahlverteidigerkosten sind ja sowieso dann weg egal wie es ausgeht.

Wer macht sowas, solch eine Summe zu verballern, wenn er nicht fest von der Unschuld überzeugt ist ?
Zitat von LackyLuke77LackyLuke77 schrieb:Damit könnte sich Rick auch selbst schaden. Sie verrät der AZ nur so viel: "Ich bin überzeugt davon, dass Herr T. mit dem Tod von Frau W. nichts zu tun hat. Es gibt absolut nichts, was gegen ihn spricht."
Dazu auch der Kommentar von Rick. Würde es ihrem Ruf nicht auch extrem schaden wenn sie sich so verrennt?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.02.2024 um 21:04
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Ich habe in meinem Leben noch nie einen Porno geschaut, in dem eine Vergewaltigung dargestellt wurde. Menschen schauen Pornos, weil sie diese erregen. Vergewaltigungen erregen zum Glück die wenigsten.
Der Gutachter sah allerdings keinen direkten Zusammenhang zwischen dem Inhalt der Pornos, und der Tat. Er betonte auch, man dürfte nicht vergessen, wieviele sich vergleichbares ansehen.
Ich denke man darf da nicht von sich auf andere schliessen.

Ich hatte hier mal eine Statistik verlinkt, aus der hervorging, dass mehr als die Hälfte der Konsumenten von Vergewaltigungspornos Frauen sind. Würde man diesen Frauen unterstellen, sie würden deshalb gerne auch im real live vergewaltigt werden? Vermutlich nicht.
Deshalb sollte man mMn auch bei Männern zwischen Fantasie und Realität unterscheiden dürfen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.02.2024 um 21:10
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Ich habe in meinem Leben noch nie einen Porno geschaut, in dem eine Vergewaltigung dargestellt wurde. Menschen schauen Pornos, weil sie diese erregen. Vergewaltigungen erregen zum Glück die wenigsten.
Ich tatsächlich selbst auch noch nicht, allerdings gibt es wohl eine hohe Nachfrage, die Studie reiche ich als Quelle nach. Weiterhin sind das natürlich auch alles nur gespielte Szenen, die Empörung ist von daher unangebracht. Offensichtlich besteht auch keinerlei Zusammenhang, es geht somit von Menschen mit dieser Präferenz keineswegs erhöhte Gefahr im richtigen Leben aus.
Von daher alles nur heiße Luft, Verlegenheitsargument. Hätte er nachweilich niemals einen Porno gesehen würde man einfach behaupten er hasse halt Frauen weil er noch keine Freundin finden konnte, natürlich kann man random immer etwas "erfinden"...


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20.02.2024 um 21:53
Was Frau Rick ganz bestimmt nicht schmeckt, ist die Schlagzeile, unter der die Bild-Zeitung die ihr gesteckte Information vermarktet. "Hannas Killer..." heißt es da. Und ich schätze, egal wie dieser Prozess ausgeht bzw.
irgendwelche Berufungen o.a., dieses Stigma wird S.T. sein Leben lang anhaften. Hier im Thread wurde heute wieder gefordert, er möge freigelassen werden. Und dann? In Aschau und Umgebung wird er sich nicht blicken lassen brauchen, und anderswo wird es für ihn - unselbständig wie er ist - auch schwer. Zumal sein Konterfei jetzt ja weithin bekannt ist. Einfach das bisherige Leben weiterführen ist nicht. Der Freundeskreis dürfte in Trümmern liegen, was mit seiner Ausbildung ist, weiß man nicht. Wer gibt sich schon gern mit einem "Killer" ab?


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20.02.2024 um 21:59
Zitat von KarajanaKarajana schrieb:Der Gutachter sah allerdings keinen direkten Zusammenhang zwischen dem Inhalt der Pornos, und der Tat. Er betonte auch, man dürfte nicht vergessen, wieviele sich vergleichbares ansehen.
Könntest Du mal bitte einen Beleg für diese Behauptung bringen? Ich finde nämlich keine Stelle, wo gesagt wird, dass Huppert so eine Aussage gemacht hat.


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20.02.2024 um 22:16
Zitat von hopkirkhopkirk schrieb:"Hannas Killer..." heißt es da. Und ich schätze, egal wie dieser Prozess ausgeht bzw.
irgendwelche Berufungen o.a., dieses Stigma wird S.T. sein Leben lang anhaften.
Na und? Lieber das Image ruiniert, 100k Schulden, aber dafür nicht unschuldig 10-15 Jahre im Gefängnis. Freiheit ist wichtiger als man denkt. Man kann im Zweifel immer umziehen und sich ein neues Leben in einer neuen Stadt aufbauen. Aber halt nicht im Gefängnis ...


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20.02.2024 um 22:23
Ich glaube nicht das die Anwälte dem Angeklagten so teuer kommen,das ist doch beste kostenlose Werbung für die.


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20.02.2024 um 22:33
Bleibt bitte hier beim Fall Hanna. Rebecca Reusch hat einen eigenen Thread, wenn ihr über Rebecca diskutieren wollt, dann macht das Im entsprechenden Thread.

Weiterhin gelten hier auch die Krimiregeln.

Spoiler - Quellen: Alle Tatsachenbehauptungen sind mit Quellen zu belegen! Angebliches Insiderwissen darf nicht als Fakt dargestellt und muss anderenfalls belegt werden. Was nicht belegt werden kann, darf nicht als Tatsache dargestellt werden, sondern höchstens als Meinung. Es dürfen keine Klarnamen oder sonstige Personen-, sowie Adressdaten enthalten sein.

- Zitate: Natürlich erwarten wir, dass Behauptungen mit Quellen und Zitaten belegt werden. Das Urheber- und Zitatrecht gibt den Rahmen vor (zum Beispiel Verbot von Vollzitaten). Die zitierten Passagen sind als solche zu kennzeichnen und mit entsprechender und vor allem überprüfbarer Quellenangabe zu versehen, bzw. zu verlinken. Sollte die Quelle nicht mehr existieren, oder auf Allmystery unerwünscht sein, kann sie auch nicht als solche verwendet werden. Somit ist das Zitat unzulässig.


Allmystery-Wiki: Kriminalfälle - Die Regeln

Sowie die allgemeinen Forenregeln.

Spoiler Auch in der hitzigsten Diskussion: Bitte erst überlegen und dann absenden! Niemand findet es besonders toll, wenn er von anderen in arrogantem oder beleidigendem Tonfall runtergemacht wird. Nutzer, die sich im Ton vergreifen, werden vom zuständigen Moderator verwarnt, der sich auch vorbehält, diesen Nutzer zu sperren. Sollte ein Mitglied das Klima im Forum erheblich stören, kann es vom Moderator ohne Ankündigung gelöscht werden.

https://www.allmystery.de/static/regeln/


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20.02.2024 um 22:43
Zitat von LanzaLanza schrieb:Wer macht sowas, solch eine Summe zu verballern, wenn er nicht fest von der Unschuld überzeugt ist ?
Es geht doch nur darum, dass der Angeklagte freigesprochen wird.
Dabei spielt es keine Rolle, ob ich ihn für schuldig oder unschuldig halte.
Ich muss nur die Verteidigerin für fähig halten, die Anklage derart zu erschüttern, dass es nicht zu einer Verurteilung kommt.


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20.02.2024 um 22:46
Zitat von hopkirkhopkirk schrieb:Der Freundeskreis dürfte in Trümmern liegen, was mit seiner Ausbildung ist, weiß man nicht. Wer gibt sich schon gern mit einem "Killer" ab?
Es ist zwar nicht hundertprozentig einzuschätzen, aber du magst recht haben und genau das wäre eine Besonderheit in diesem Fall:

In ähnlich spektakulären und hier auch schon angesprochenen Fällen, verfügten Verurteilter (Benjamin T.) bzw. Tatverdächtiger (Florian R.) bzw. zu Unrecht Verurteilter (Manfred G.) über stabile Strukturen innerhalb der Familie oder des Freundes bzw. Unterstützerkreises.

Bei Sebastian T könnte dies hingegen angesichts der nicht sehr stabil wirkenden Familienverhältnisse und der Entwicklung innerhalb seiner Clique komplett anders aussehen. Es ist fraglich, ob er ohne fremde Hilfe in ein normales Leben zurückfinden würde, falls er zeitnah aus der Haft entlassen wird, ohne dass seine Unschuld erwiesen wäre.

Gerade aus diesem Grund wäre wünschenswert, dass dieser Fall ohne bestehende Restzweifel aufgeklärt werden kann (mit welcher Gerichtsentscheidung auch immer).


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20.02.2024 um 22:54
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Bei einer Verurteilung im neu aufgerollten Prozess hätten seine Eltern Pi mal Daumen das doppelte Honorar für die "Staranwältin" zu entrichten.
Dass Frau Rick allein für Pflichtverteidigergebühren tätig werden würde, sprich sich anstelle einer der beiden anderen Pflichtverteidiger dem Angeklagten beiordnen lassen würde, war eigentlich von Anfang an klar. Das hat sie nicht mehr nötig, ihre Brötchen durch viele Pflichtverteidigungen zu verdienen, wie es unbekannte Anwaltskollegen vielfach machen müssen.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Für Frau Rick gibt es aber keine Pflichtkosten. Der Angeklagte hat zwei Pflichtverteidiger zur Seite gestellt bekommen. Es braucht also keine Frau Rick, damit er vor Gericht einen kompetenten Rechtsbeistand an seiner Seite hat.
Für Frau Rick gilt: wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch. Egal wie der Prozess ausgeht.
So ist es. „Staranwälte“ wissen um ihren Marktwert, die bekommt man nicht für einen Appel und ein Ei, egal ob im Strafrecht oder zB auch im Medienrecht wie etwa eine einschlägig bekannte Berliner Kanzlei im Fall Till Lindemann u.a.


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20.02.2024 um 23:04
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Könntest Du mal bitte einen Beleg für diese Behauptung bringen? Ich finde nämlich keine Stelle, wo gesagt wird, dass Huppert so eine Aussage gemacht hat.
Das wurde doch schon Seitenlang hier durchgekaut. Es ist wirklich müßig ständig erneut nach Quellen gefragt zu werden, und eigentlich auch nicht meine Aufgabe, nur weil jemand nur selektiv liest.
Aber hier zum Beispiel:
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 13.12.2023:Der Gutachter zuckt leicht mit den Schultern und sagt, dass es generell so sei, dass der Pornokonsum, auch mit gewalttätigen Inhalt, von jungen Leuten eher mehr nicht unerheblich sei als schon, auch wenn er nichts genaues parat hat und kein Pornoexperte ist. Weiter sagt er, dass die Titel für sich sprechen und man nicht unterschätzen darf, wie viele sich derartiges anschauen.



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20.02.2024 um 23:06
Zitat von inalainala schrieb:Wobei ich mich auch frage, ob sie es nicht auch hätte zurückhalten und erst das Urteil abwarten hätte können. Bei einem Freispruch wäre es ja dss als bin „egal“ gewesen, bei einer Verurteilung ein willkommener Revisionsgrund. Aber wahrscheinlich ist es nicht so einfach, wie ich das gerade darstelle.
Diese Strategie ist nicht empfehlenswert. Wenn die Verteidigung Anhaltspunkte für die Befangenheit eines oder mehrerer Richter hat, müssen die sobald wie möglich vorgebracht werden. Zwar könnte die Verteidigung behaupten, dass sie diesen Mailverkehr erst später gefunden hat, aber das muss dann auch in der Revision hinreichend glaubhaft gemacht werden.


Dieser E-Mail-Verkehr erklärt jedoch vieles. Ich habe mich schon immer gewundert, warum Aßbilchler keinen Finger gekrümmt hat, die Aussage des Häftlings zu hinterfragen. Die Aufgabe eines Richters ist auch von Amts wegen Erkundigungen zum Vorteil des Angeklagten durchzuführen. Das fehlte hier komplett.

Ich hatte mich auch schon bzgl. der Pressemitteilung Anfang des Jahres gewundert, nach dem im Verfahren nun alles offen wäre. Ich hatte danach mit einer Entlassung aus der U-Haft gerechnet. Denn damit hätte man eigentlich keinen dringenden Tatverdacht zu diesem Zeitpunkt mehr begründen können. Aber jetzt ist alles klar. Aßbichler war trotz allem auf Verurteilungskurs.


Ich denke, in diesem Fall ist eine zu frühe Festlegung Aßblichlers schon extrem naheliegend und damit düfte sehr wahrscheinlich die Besorgnis der Befangenheit auch begründet sein.


Solte es zu einem neuen Verfahren kommen, muss die neue Kammer natürlich die Frage als erstes klären, ob ein dringender Tatverdacht überhaupt noch vorliegt bzw. ob die U-Haft noch verhältnismäßig ist.


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20.02.2024 um 23:15
Zitat von LentoLento schrieb:ob ein dringender Tatverdacht überhaupt noch vorliegt bzw. ob die U-Haft noch verhältnismäßig ist.
Wieso sollte das nicht mehr gegeben sein? Daran hat sich doch nichts geändert.
Trotz verzweifelter Bemühungen der Verteidigung ist doch nichts Entlastendes zu Tage getreten.


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20.02.2024 um 23:25
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Wobei, wie erwähnt, Richterkolleg:innen aufgrund von Loayalitäts- und Solidaritätskonflikten nicht selten leider dazu neigen, begründete Ablehnungsgesuche gesundzubeten.
Ich denke, wenn gesundgebetet werden sollte, dann eher weniger aus Loyalität gegenüber den Abgelehnten. Sondern aus Erwägungen heraus, dass wenn ein Prozess neu aufgerollt werden müsste mit allem Drum und Dran, dann nicht die Abgelehnten das Ganze an der Backe hätten (es geht ja die nicht ganz unbegründete Mär, dass manche Richter absichtlich Ablehnungsgründe setzen, um einen unliebsamen Prozess loszuwerden), sondern andere, an dem Schlamassel gänzlich „unschuldige“ Kollegen. Also Solidarität irgendwie schon, aber auf ganz anderer Ebene….


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20.02.2024 um 23:38
Zitat von KarajanaKarajana schrieb:Das wurde doch schon Seitenlang hier durchgekaut. Es ist wirklich müßig ständig erneut nach Quellen gefragt zu werden, und eigentlich auch nicht meine Aufgabe, nur weil jemand nur selektiv liest.
Aber hier zum Beispiel:
Tut mir leid, aber aus diesem Zitat kann ich Deine Behauptung:
Zitat von KarajanaKarajana schrieb:Der Gutachter sah allerdings keinen direkten Zusammenhang zwischen dem Inhalt der Pornos, und der Tat. Er betonte auch, man dürfte nicht vergessen, wieviele sich vergleichbares ansehen.
nicht ableiten.

Genauso wie hier, wie Du ja ganz richtig festgestellt hast, schon seitenlang durchgekaut wurde, dass der Gutachter den S.T. als einen höflichen jungen Mann beschrieben hat und in dessen Pornokonsum keinen Zusammenhang mit der Tat sieht, habe ich Dir schon mehrmals zu erklären versucht, dass der psychiatrische Gutachter keine Aussage darüber gemacht hat, ob dem Angeklagten die Tat zuzutrauen sei oder nicht und ob sich aus dem von ihm bei der Begutachtung gemachten Beobachtungen und Feststellungen Hinweise ableiten lassen, ob der TV der Täter in diesem Fall ist oder nicht.

Das war nicht die Fragestellung die er zu bearbeiten hatte und es ist allgemein auch nicht die Aufgabe von Psychiatern und/oder Psychologen in Gerichtsporzessen, die Glaubwürdigkeit von TV zu beurteilen oder herauszufinden, ob die psychische Verfassung eines Angeklagten ihn als Täter für so eine Tat prädestiniert, ihn dafür verdächtig macht oder er sich darüber als Täter ausschließen lässt.

Siehe z.B. hier:
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb am 12.02.2024:Die Aufgabe des psychiatrischen Gutachters Dr. Hubbert war es, den TV dahingehend zu begutachten, ob es aus psychiatrischer Sicht Anzeichen dafür gibt, dass bei ihm eine Schulunfähigkeit im Sinne von §20 StGB oder eine verminderte Schuldfähigkeit im Sinne von §20 StGB vorliegen könnten. Außerdem ging es darum, ob ggfls eine Unterbringung im Maßregelvollzug (§63 StGB) oder einer Entziehungsanstalt (§64 StGB) in Frage kommen könnten. Ein weiterer wichtiger Auftrag war, zu überprüfen, ob bei ihm § 105 JGG anwendbar ist, das bedeutet dann die Verurteilung nach Jugendstraf- und nicht Erwachsenenstrafrecht.

Der Gutachter hat also vom Gericht einen sehr klar und engbeschriebenen Auftrag bekommen, was auf welche Kriterien hin der den TV untersuchen und begutachten soll. Und genau dies hat er ja dann auch genau.

Aber eben auch wirklich nur genau dies. Es ist nicht seine Aufgabe zu beurteilen, aus welchem Motiv heraus er die Tat begangen haben könnte und er ist auch kein auf zwei Beinen wandelnder Lügendetektor, der nach der Befragung Aussagen darüber trifft, ob der Angeklagte die Wahrheit sagt und ob er dem Angeklagten eine solche Tat zutraut. Das ist weder seine Aufgabe, noch wird sich je ein psychiatrischer Gutachter zu einer derartigen Aussage hinreißen lassen.

Der Gutachter hat also keine Aussage darüber getroffen, ob die fehlenden Erfolge bei Frauen ihn belastet haben und ob das zur Tat geführt haben könnte. Dieses ganze Thema Frauen - Beziehungserfahrung - Frauen ansprechen wurde von ihm nur und ausschließlich vor dem Hintergrund der Fragestellung des Gutachtens bewertet.
Der Gutachter hat festgestellt, dass bei S.T. durchaus eine verzögerte Reifeentwicklung zu erkennen ist, was bedeutet dass im Falle einer Verurteilung Jugendstrafrecht angewendet wird. Er hat außerdem festgestellt, dass er keine Hinweise auf eine Schuldunfähigkeit oder vermindert Schuldfähigkeit erkennen konnte.

Er hat aber keine Aussage darüber gemacht, ob sich aus dem massiven Pornokonsum unmittelbar vor der Tat ein Indiz ergibt, dass gegen den TV spricht und/oder ob dieser Pornokonsum Teil eines Motivs gewesen sein könnte, dass zur Tat beigetragen hat.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.02.2024 um 23:38
Zitat von ManateeManatee schrieb:Wieso sollte das nicht mehr gegeben sein? Daran hat sich doch nichts geändert.
Natürlich hat sich vieles bzgl. der Anklage geändert. Das sogenannte Täterwissen hat sich als Irrtum von den Zeugen herausgestellt. das legen jedenfalls die Community-Protokolle der Zeugen äußerst nahe.

Außerdem hat der Psychiater das Gericht bzgl. dem Pornokonsum von Jugentlichen aufgeklärt.

Sonst ist nicht wirklich etwas greifbares vorhanden außer dem Häftling, der sich ausgerechnet bei Aßbichler einen Bonus für sein Verfahren erhofft hat. Kein Wunder, dass Aßbichler nicht in der geringsten Weise bestrebt war, dessen Aussage wirklich zu hinterfragen. Es musste immer alles von der Verteidigung kommen.

Und genau dieses Verhalten, was genau mit dieser frühzeitigen Festlegung erklärbar ist, wird sich nun die andere Kammer beschäftigen müssen. Abgesehen davon gibt es auch andere Auffälligkeiten in dem Verfahren.


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