Ich verstehe ehrlich nicht, warum jetzt alle daran zweifeln, dass es dieses Video gibt, dass die Zeugin um 2:40 Uhr auf ihrem Heimweg gemacht hat und auf dem ein Jogger zu sehen ist.
Es steht hier in der Berichterstattung der Presse:
Dann sagt eine Zeugin aus, die zufällig eine Videoaufnahme auf ihrem Heimweg um 2:40 Uhr von der Schlossbergstraße über die Kampenwandstraße gemacht hat. Die Aufzeichnung zeigt wohl auch den Jogger mit Stirnlampe.
Quelle:
https://www.ippen.media/netzwerk/lokales/bayern/zeugen-aus-dem-eiskeller-was-wissen-sie-ueber-hannas-letzte-stunden-92657111.html (Unterabschnitt: "Update, 13.15 Uhr – Ergreifende Worte von Hannas Freundin")
Die Prozessbeteiligten haben sich das Video vorne am Richtertisch angeschaut, dass dabei nicht erstaunende, triumphierende oder sonst wie geartete Kommentare und Ausrufe gefallen sind, bedeutet eben nicht, dass das, was da zu sehen war, nicht wichtig für den Prozess oder die Beweisführung ist.
Die Information ist dabei ausreichend in den Prozess eingeführt und kann bei der Urteilsfindung verwendet werden. Nur weil es das öffentliche Publikum nicht gesehen hat, bedeutet das nicht, dass es unwichtig war.