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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.378 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.02.2024 um 19:09
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Und die Regelung wird kritisch gesehen.
Auch er sieht unkalkulierbare
Ja vom Richterbund - schon klar 😀

Also was heute in der Bild bzgl. den Mails stand, finde ich schon arg Klüngelei.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Es ist also völlig lächerlich hier zu schreiben, Richter sollten dafür haften, wenn sie eine falsche Entscheidung treffen.
Falls du mich meinst, ursprünglich schrieb ich :
Zitat von LanzaLanza schrieb:Und hinsichtlich den Kosten, wird es höchste Zeit, dass Staatsbedienstete persönlich haftbar gemacht werden können, wenn diese Mist bauen.
Und "Mist" ist für mich z.b. sich mitten im Prozess schon mit der STA abzustimmen ohne die Verteidigung zu involvieren, wodurch jetzt der Mist für alle Beteiligten entstanden ist, dass der Prozess unterbrochen ist und wohlmöglich abgebrochen wird.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.02.2024 um 19:15
Zitat von AndanteAndante schrieb:Haben die berufsrichterlichen Beisitzer sich etwa auch an der Korrespondenz beteiligt, oder weshalb richtet sich das Ablehnungsgesuch auch gegen diese beiden? Man darf gespannt sein.
Nun, wenn die Darstellung der BILD-Zeitung korrekt ist, hat Staatsanwalt Fiedler in der Mail an Richterin Assbichler vom 3.1. 2024 dargelegt, von welchem Szenario er in der Tatnacht ausgeht und sich dabei „auf ein Gespräch mit der Kammer“ bezogen.

„Der Kollege Jeserer und ich“, so schildert der Chefankläger die Konsequenz, „sind (...) zum Ergebnis gekommen, dass wir in unserem Plädoyer den gleichen Sachverhalt wie ihr zugrundelegen“.

Quelle:

https://www.bild.de/regional/bayern/regional/hannas-killer-vor-gericht-eiskeller-prozess-koennte-platzen-87225770.bild.html[/quote]

Folgt man dem, muss es zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht ein Gespräch gegeben haben, in dem seitens der Kammer (von welchem Mitglied auch immer) dargelegt wurde, wie die Abläufe um die Tötung von Hanna eingeschätzt werden. Die Staatsanwaltschaft hat dies dann zum Gegenstand einer Erörterung mit der Vorsitzenden Richterin gemacht.

Wenn dies so zutrifft, ist das -zu einem Zeitpunkt, als die Beweisaufnahme noch nicht abgeschlossen war- ein brisanter und befremdlicher Vorgang.

Dass ein Befangenheitsantrag gegen die Kammer insgesamt gestellt wurde, wäre nachvollziehbar, wenn es das gesagte Gespräch zwischen Staatsanwaltschaft und Richtern gegeben hätte.


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20.02.2024 um 19:17
Zitat von LanzaLanza schrieb:Und "Mist" ist für mich z.b. sich mitten im Prozess schon mit der STA abzustimmen
Was gäbe es denn da „abzustimmen“? Die StA hat beim Urteil bekanntlich nicht mitzureden, das erledigen die Mitglieder der Strafkammer alleine. Und die StA ist auch nicht darauf angewiesen, dass das Gericht ihr hilft.

„Mist“ nach der StPO, wenn ein Richter einen Grund setzt, der geeignet ist, Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit zu rechtfertigen (§ 24 StPO).
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 24 Ablehnung eines Richters; Besorgnis der Befangenheit

(1) Ein Richter kann sowohl in den Fällen, in denen er von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen ist, als auch wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden.

(2) Wegen Besorgnis der Befangenheit findet die Ablehnung statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen.

(3)….
Und ob hier solche Gründe im Sinne des Gesetzes gegen alle 3 Berufsrichter vorliegen, wird jetzt geprüft. Das Ergebnis sollte man abwarten, bevor man allerlei Voreiliges von sich gibt.


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20.02.2024 um 19:22
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Das Motiv ist offensichtlich, wenn man sich den Inhalt der nachweislich konsumierten Pornos sowie seine Situation im Zusammenhang mit Frauen vergegenwärtigt. Die Geschädigte war eine attraktive junge Frau.
Na wenn das so einfach ist, verurteilt zu werden, dann sollte man als Mann ja hoffen, niemals zufällig irgendwo in der Nähe eines Tatorts zu sein. Wenn man dazu noch Pornos gesehen hat, und keine Freundin hat, dann wohl erst recht.

Da würde mich mal interessieren, was denn da der Unterschied zum Parallel laufenden Fall Rebecca Reusch ist? Auch da gab es gewalttätige Pornos (und zwar unmittelbar davor, nicht wie beim Angeklagten ein Fitnessvideo), eine attraktive junge Frau, und nur eine einzige Person, die am vermuteteten Tatort anwesend war, nicht wie hier, auf öffentllcher Straße, in der Nähe eines Clubs?
Von Lügen und Widersprüchen jetzt mal gar nicht zu sprechen.

Wieso reicht es in dem einen Fall nicht mal zur Aufrechterhaltung der U-Haft, aber im anderen soll ein Urteil glasklar sein?

Klar kann man sicher sagen im Fall Rebecca Reusch gibt es im Gegensatz zu hier keine Leiche.
Aber was bringt eine Leiche, wenn darauf keinerlei Hinweise auf den Angeklagten gefunden werden?
Auch Parallelen zu irgendwelchen Pornos gab es nicht wirklich. Keine Strangulation, keine Vergewaltigung etc.

Wenn Menschen nur aus Klischeedenken (hübsche Frau, einsamer Mann) verurteilt werden, weil sie zur falschen Zeit am falschen Ort waren, dann Gute Nacht.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.02.2024 um 19:23
Zitat von AndanteAndante schrieb:Das Ergebnis sollte man abwarten, bevor man allerlei Voreiliges von sich gibt.
Wobei, wie erwähnt, Richterkolleg:innen aufgrund von Loayalitäts- und Solidaritätskonflikten nicht selten leider dazu neigen, begründete Ablehnungsgesuche gesundzubeten. Die Zurückweisung eines begründeten Ablehnugsgesuchs ist allerdings ein Revisionsgrund. Insofern wäre die Geschichte mit einer Zurückweisung des Gesuchs durch das LG keineswegs ausgestanden.


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20.02.2024 um 19:27
Update, 16.12 Uhr - Wie brisant ist diese E-Mail?
Wird der Aschauer Mordprozess wegen einer E-Mail-Korrespondenz platzen? „Bild“ zitiert aus dem offenbar versehentlich in die Akte „Nachermittlungen II“ gelangten Austausch zwischen Staatsanwalt Wolfgang Fiedler und Richterin Jacqueline Aßbichler. Er und sein Kollege, so schreibt der Staatsanwalt, seien übereingekommen, dass man im Plädoyer denselben Ablauf der mutmaßlichen Tat annehmen wolle wie das Gericht – „denselben Sachverhalt wie ihr“ steht in der Mail.

Richterin und Staatsanwalt sprechen sich mit Spitznamen, beziehungsweise Vornamen an. An anderer Stelle teilt die Richterin mit, dass sie von gefährlicher Körperverletzung in Tatmehrheit mit Mord ausgehe, der Aussage des JVA-Zeugen folgend. Damit erwecke sie den Eindruck, dem Staatsanwalt die Tendenz seines Plädoyers in den Mund zu legen. Insgesamt lege diese Korrespondenz nach Meinung der Verteidigung eine besondere Vertrautheit von Richtern und Anklägern nahe. Anwältin Regina Rick sieht durch den engen Austausch das Vertrauen in die Unvoreingenommenheit der drei Richter erschüttert.

„Da muss es ein Gespräch gegeben haben über den Sachverhalt, den das Gericht zugrunde legt“, sagte Rick. „Absprachen zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht über die Rechtsfolgen, ohne die Verteidigung einzubeziehen - das geht meiner Meinung nach überhaupt nicht. Das deutet darauf hin, dass das Gericht zu einem frühen Zeitpunkt festgelegt war.“
Quelle: https://www.ippen.media/netzwerk/lokales/bayern/paukenschlag-im-hanna-mordprozess-warum-tag-32-am-landgericht-traunstein-platzte-92842812.html

Hier nochmal das letzte Update zu dem Sachverhalt


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20.02.2024 um 19:29
@LackyLuke77
Danke fürs verlinken des Artikels.
Zitat von LackyLuke77LackyLuke77 schrieb:Nach Schätzungen von Prozessteilnehmern soll es sich allein für die Wahlverteidigerin Regina Rick und Unterstützung durch den Wiederaufnahme-Experten Gerhard Strate um einen Betrag im unteren sechsstelligen Bereich handeln.
Schätzungen von -nicht näher benannten- Prozessteilnehmern, nun ja...

Grundsätzlich gibt es die Pflichtverteidiger und es hätte wohl auch die Möglichkeit gegeben, Rick gegen einen der bisherigen Pflichtverteidiger "einzuwechseln".
Es wäre also auch möglich gewesen, dem Angeklagten ohne diese möglicherweise immensen Kosten, eine gute Verteidigung an die Seite zu stellen.


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20.02.2024 um 19:29
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Einer Zeugin bedarf es gar nicht: Der Angeklagte war unstreitig in der Nähe des "Eiskellers" joggen. Die Geschädigte hat unstreitig die Diskothek zu dieser Zeit verlassen. Die Gutachter waren sich einig, dass ein Unfallgeschehen überaus fernliegend ist. Der Angeklagte hat im zeitlichen Zusammenhang mit dem Verbrechen Pornos konsumiert, in denen u.a. Frauen von hinten überfallen werden. Für einen anderen möglichen Täter sind keine Anhaltspunkte ersichtlich.

All dies reicht im Rahmen der freien Beweiswürdigung und hielte bestimmt auch einer BGH-Nachprüfung stand. Es geht nicht um Gewissheiten, sondern um (rechtsfehlerfreie) Überzeugung des Gerichts.
Nicht Dein Ernst. Wieviele männliche Personen waren denn noch " unstreitig" in der Nähe des Eiskellers? Es ist sicherlich nicht wirklich unstreitig, dass das Oper von hinten überfallen wurde und wo war nochmal der genaue Tatort?

Ich finde die Indizien überaus schwach und würde es sogar skandalös finden, wenn der Angeklagte wegen diesen z.Zt. verurteilt würde.

Nur mal so, das ist doch völlig weltfremd...

"....und nach vorherigem Porno-Konsum leicht bekleidete Frauen zu sehen."

https://www.bild.de/regional/bayern/regional/hannas-killer-vor-gericht-eiskeller-prozess-koennte-platzen-87225770.bild.html

...genau, dafür läuft man da rum, die Stirnlampe hatte er nur auf damit er die halbnackten Damen auch besser sehen kann, ist ja schließlich dunkel, kalt und nass außerhalb des Eiskellers, aber alle leicht bekleidet, wie die jungen Damen nun mal so sind.

Unabhängig von diesen Mails vor sage und schreibe 6 Wochen, finde ich das alles ganz furchtbar, für die Eltern von Hanna und für die Rechtsstaatlichkeit bzw. deren Willkür.


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20.02.2024 um 19:34
Zitat von KarajanaKarajana schrieb:Da würde mich mal interessieren, was denn da der Unterschied zum Parallel laufenden Fall Rebecca Reusch ist? Auch da gab es gewalttätige Pornos (und zwar unmittelbar davor, nicht wie beim Angeklagten ein Fitnessvideo), eine attraktive junge Frau, und nur eine einzige Person, die am vermuteteten Tatort anwesend war, nicht wie hier, auf öffentllcher Straße, in der Nähe eines Clubs?
Von Lügen und Widersprüchen jetzt mal gar nicht zu sprechen.

Wieso reicht es in dem einen Fall nicht mal zur Aufrechterhaltung der U-Haft, aber im anderen soll ein Urteil glasklar sein?
Das frage ich mich tatsächlich auch schon seit Wochen, insofern spannend dass bei RR die Diskussion jetzt wieder aktuell ist.

Ich finde beide Pornokategorien bedenklich und auch aussagekräftig in Bezug zu den Fällen, aber das mag meine persönliche Betrachtungsweise sein.

Bei Hanna sprechen vielleicht die Zeugenaussagen und Sichtungen stärker gegen den TV, als im Falle von RR. Das würde sich sicherlich dann ändern, würde man im Gebiet der Reiterinnen RRs sterbliche Überreste finden würde. Und im Fall von Hanna gibt es ja leider traurige Gewissheit, dass sie tot ist. Dieser Beweis fehlt bei RR, da scheint alles dafür zu sprechen, dass sie das Haus nicht lebend verlassen hat, aber der 100% Beweise dafür fehlt.


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20.02.2024 um 19:36
Zitat von LanzaLanza schrieb:Update, 16.12 Uhr - Wie brisant ist diese E-Mail?
Wird der Aschauer Mordprozess wegen einer E-Mail-Korrespondenz platzen? „Bild“ zitiert aus dem offenbar versehentlich in die Akte „Nachermittlungen II“ gelangten Austausch zwischen Staatsanwalt Wolfgang Fiedler und Richterin Jacqueline Aßbichler. Er und sein Kollege, so schreibt der Staatsanwalt, seien übereingekommen, dass man im Plädoyer denselben Ablauf der mutmaßlichen Tat annehmen wolle wie das Gericht – „denselben Sachverhalt wie ihr“ steht in der Mail.
Wenn das wirklich in diesem Wortlaut gesagt wurde, ist das ein absoluter Skandal, ja.
Da kann man ja wirklich froh sein, dass Frau Rick da die richtige Schritte eingeleitet hat und auch, wenn sie mich durch die vielen Anträge etwas genervt hat, kann man von Glück reden, dass sie da ist.

Wohingegen ich mich bei den anderen beiden Rechtsanwälten manchmal frage, ob sie eigentlich noch da sind. Hören tut man von ihnen ja nicht mehr so viel.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.02.2024 um 19:43
Zitat von KarajanaKarajana schrieb:Da kann man ja wirklich froh sein, dass Frau Rick da die richtige Schritte eingeleitet hat und auch, wenn sie mich durch die vielen Anträge etwas genervt hat, kann man von Glück reden, dass sie da ist.
Ja, das sehe ich auch so.

Wobei ich mich auch frage, ob sie es nicht auch hätte zurückhalten und erst das Urteil abwarten hätte können. Bei einem Freispruch wäre es ja dss als bin „egal“ gewesen, bei einer Verurteilung ein willkommener Revisionsgrund. Aber wahrscheinlich ist es nicht so einfach, wie ich das gerade darstelle.

Was mich interessieren würde, vielleicht kann das jemand beantworten: ist der TV in solche Entscheidungen involviert oder ist das ein Alleingang der Verteidigung? Also bespricht man sich da und holt sich quasi ein OK des Mandanten und steht dieser dann auch vor vollendenden Tatsachen?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.02.2024 um 19:48
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Das Motiv ist offensichtlich, wenn man sich den Inhalt der nachweislich konsumierten Pornos sowie seine Situation im Zusammenhang mit Frauen vergegenwärtigt. Die Geschädigte war eine attraktive junge Frau.
Man kann sich die Frage nach dem Motiv ja auch mal stellen, ohne dass man dabei die Details, die über den TV bekannt sind, heranzieht.

Eine junge Frau, die nachts gg. 2.30 Uhr alleine auf dem Nachhauseweg ist, wird von irgendjemandem angefallen, brutal niedergeschlagen und dann in einen Back geworfen.
Die Ermittler habe Hannas persönliches Umfeld intensiv durchleuchtet und es gibt keinen Hinweis darauf, dass sie in einen persönlichen Konflikt verwickelt war, der sich so zugespitzt hat, dass eine derart brutale Tat daraus entstanden sein könnte und die Personen aus dem persönlichen Umfeld konnten zudem entlastet werden. Ein persönliches Motiv im Sinne einer "Beziehungstat" scheidet also schon mal aus.

Wenn man annimmt, dass Hanna also von einer ihr fremden Person überfallen wurde, dann bleiben als Motive also nur ein Raubmord oder eben ein allgemeiner Hass auf Frauen (meinetwegen auch Menschen allgemein), ein Versuch, Wut abzubauen (im Sinne Kontrolle und Macht über jemanden haben zu wollen) und/oder ein sexuelles Motiv.
Ich denke, dass man auch einen Raubmord hier ausschließen kann, der Täter hat ja offenbar nicht mal versucht die Handtasche oder das Handy mitzunehmen und von einer jungen Frau, die nachts aus einem Club auf dem Land kommt, nimmt wohl auch kaum jemand an, dass bei ihr große Mengen Bargeld zu holen sind.
Bleiben also die drei anderen genannten Motive (Frauen-)Hass, Wut und sexuelle Motiovation und ich sehe darin im vorliegenden Fall durchaus ein Motivbündel, bei dem sich die einzelnen Anteil gar nicht wirklich voneinander trenne lassen, sondern sich deutlich überschneiden.

Für mich ist es vollkommen logisch und naheliegend, von diesem Motiv auszugehen und dazu brauche ich nicht einmal die Info, dass der Angeklagte Frust im Umgang mit Frauen erfahren hat, dass er in der Zeit unmittelbar vor der Tat massiv Gewaltpornos konsumiert hat und/oder dass er an dem Tag Ärger mit seinen Eltern gehabt haben soll.
Wobei ich nicht weiß, woher der StA diese Info nimmt. Evtl. haben die Eltern oder ein Elternteil unmittelbar nach der Verhaftung doch mit der Polizei gesprochen, aber dann im Prozess die Aussage verweigert. Insofern ist diese Info eigentlich nicht in den Prozess eingeführt und kann auch nicht im Plädoyer als Teil des Motives vorgetragen werden. (Also vortragen kann er natürlich was er will, aber er sollte nicht damit rechnen, dass die Richter das bei der Beweiswürdigung beachten...).

Vielleicht fällt einem der Leute, die hier immer schreien, dass der Konsum von Gewaltpornos ja noch keinen Mörder macht, ein plausibleres Motiv ein, das die Person, die Hanna überfallen, niedergeschlagen und ins Hochwasser geworfen hat, gehabt haben könnte.
Zitat von KarajanaKarajana schrieb:Wieso reicht es in dem einen Fall nicht mal zur Aufrechterhaltung der U-Haft, aber im anderen soll ein Urteil glasklar sein?
Ich weiß nicht, was Du immer mit dieser Idee hast, der Angeklagte könnte während des laufenden Prozesses aus der U-Haft entlassen worden. Ein Grund für U-Haft ist die Verdunkelungsgefahr und die besteht nun mal so lange, wie die Beweisaufnahme nicht abgeschlossen ist.
Das ist im vorliegenden Fall nicht der Fall, also besteht hier auch kein Grund, den Angeklagten auf freien Fuß zu setzen.
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Die Zurückweisung eines begründeten Ablehnugsgesuchs ist allerdings ein Revisionsgrund. Insofern wäre die Geschichte mit einer Zurückweisung des Gesuchs durch das LG keineswegs ausgestanden.
Sagen wir mal so: es ist ein Grund, den man in einem Revisionsantrag als Begründung angeben kann. Auch die Entscheidung über Antrags auf Ablehnung aus Befangenheit wird ja aber begründet. Wenn diese Begründung rechtsfehlerfrei ist, ist das eben auch kein Grund, einem Revisionsgesuch stattzugeben.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.02.2024 um 19:53
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Ich weiß nicht, was Du immer mit dieser Idee hast, der Angeklagte könnte während des laufenden Prozesses aus der U-Haft entlassen worden. Ein Grund für U-Haft ist die Verdunkelungsgefahr und die besteht nun mal so lange, wie die Beweisaufnahme nicht abgeschlossen ist.
Das ist im vorliegenden Fall nicht der Fall, also besteht hier auch kein Grund, den Angeklagten auf freien Fuß zu setzen.
Es geht mir überhaupt nicht darum, den Angeklagten vor einem Urteil auf freien Fuß zu setzen, und ging es mir auch noch nie (deshalb verstehe ich das "immer" nicht, aber vielleicht verwechselst du mich da).


Es ging mir lediglich darum, zu verstehen, wieso es in dem einen Fall, (bei nach meiner Meinung nach mindestens gleichwertiger Beweislage) nicht mal mehr für U-Haft reicht, in dem anderen aber soll dann aber eine Verurteilung wahrscheinlich sein.


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20.02.2024 um 19:54
Zitat von KarajanaKarajana schrieb:Da kann man ja wirklich froh sein, dass Frau Rick da die richtige Schritte eingeleitet hat und auch, wenn sie mich durch die vielen Anträge etwas genervt hat, kann man von Glück reden, dass sie da ist.
Ob das auch ein Glück für ihren Mandanten wäre, wage ich zu bezweifeln. Bei einer Verurteilung im neu aufgerollten Prozess hätten seine Eltern Pi mal Daumen das doppelte Honorar für die "Staranwältin" zu entrichten.


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20.02.2024 um 19:59
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Ob das auch ein Glück für ihren Mandanten wäre, wage ich zu bezweifeln. Bei einer Verurteilung im neu aufgerollten Prozess hätten seine Eltern Pi mal Daumen das doppelte Honorar für die "Staranwältin" zu entrichten.
Und auch wenn der neueste Antrag der "Staranwältin" auf Befangenheit abgelehnt wird und sie darin dann einen Grund für einen Revisionsantrag sieht, wird sie diesen auch nicht "pro bono" einreichen und bearbeiten.


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20.02.2024 um 19:59
Zitat von KarajanaKarajana schrieb:Es ging mir lediglich darum, zu verstehen, wieso es in dem einen Fall, (bei nach meiner Meinung nach mindestens gleichwertiger Beweislage) nicht mal mehr für U-Haft reicht, in dem anderen aber soll dann aber eine Verurteilung wahrscheinlich sein
Weil die Fälle sich nur scheinbar ähneln, tatsächlich aber erhebliche Unterschiede aufweisen: Rebecca Reusch könnte theoretisch noch leben. Insofern weiß man in dem Fall nicht einmal sicher, ob ein Tötungsdelikt vorliegt (auch wenn natürlich vieles dafür spricht). Ohne eine Leiche und mit dem Schweineglück des Tatverdächtigen im dortigen Fall reicht es leider nicht für den erforderlichen Grad des Tatverdachts.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.02.2024 um 20:00
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Bei einer Verurteilung im neu aufgerollten Prozess hätten seine Eltern Pi mal Daumen das doppelte Honorar für die "Staranwältin" zu entrichten.
Nicht nur bei Verurteilung oder ? Bei Freispruch würden ja auch nur die Pflichtkosten übernommen?


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20.02.2024 um 20:02
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:weiß man in dem Fall nicht einmal sicher, ob ein Tötungsdelikt vorliegt
Theoretisch ist ein Unfallgeschehen hier aber nachwievor nicht ausgeschlossen.

Darauf zielten ja zuletzt auch noch einige Beweisanträge...


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20.02.2024 um 20:07
Zitat von LanzaLanza schrieb:Nicht nur bei Verurteilung oder ? Bei Freispruch würden ja auch nur die Pflichtkosten übernommen?
Ja, stimmt. Bei einer Verurteilung hätte der Angeklagte allerdings noch die Kosten der beiden Pflichtverteidiger aus beiden Prozessen tragen, wohingegen bei einem Freispruch nur die "Staranwältin" zu Buche schlüge.
Zitat von LanzaLanza schrieb:Theoretisch ist ein Unfallgeschehen hier aber nachwievor nicht ausgeschlossen.
Vor dem Hintergrund der Aussagen der Gutachter ist ein Unfallgeschehen mit der für die richterliche Überzeugung erforderlichen Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen.


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20.02.2024 um 20:12
Zitat von LanzaLanza schrieb:Nicht nur bei Verurteilung oder ? Bei Freispruch würden ja auch nur die Pflichtkosten übernommen?
Für Frau Rick gibt es aber keine Pflichtkosten. Der Angeklagte hat zwei Pflichtverteidiger zur Seite gestellt bekommen. Es braucht also keine Frau Rick, damit er vor Gericht einen kompetenten Rechtsbeistand an seiner Seite hat.
Für Frau Rick gilt: wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch. Egal wie der Prozess ausgeht.


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