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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.388 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.02.2024 um 14:14
Zitat von AndanteAndante schrieb:Aus der Mail des StA wird ja nur ein Schnipsel zitiert. Den verstehe ich nicht so, dass der StA sich sein Plädoyer genehmigen lassen will, wieso auch, er hat ja nichts davon. Sondern 2 prozessbeteiligte Juristen unterhalten sich über in Frage kommende rechtliche Bewertungen eines offenbar zumindest aus Sicht der beiden Staatsanwälte ziemlich geklärten Sachverhalts. Nichts Weltbewegendes also - nur gehören solche Erörterungen halt in den Gerichtssaal in Anwesenheit der Verteidigung.
Das habe ich jetzt natürlich sehr salopp ausgedrückt. Aber ich bin in meiner Naivität davon ausgegangen, dass ein führender Staatsanwalt, das nicht vorher bei der Vorsitzen ankündigt. Wieso auch?

Und Rechtlicher Hinweis, ja den gab es eben. Aber mal angenommen es ist wörtlich zitiert wie schätzt du die Aussage „Der Angeklagte hat (zu M.) gesagt…“ ein?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.02.2024 um 14:27
Zitat von PalioPalio schrieb:Das Sonderheft beinhaltet genau diese Nachermittlun­g mit ebendiesem Gutachten. Wenn man da reinschaut, kann man gar nicht anders, als "drauf stoßen". Man sollte sich eher fragen, warum die Rick erst so spät ihre Nase da reinhält.
Genau darin sehe ich das Problem und genau deshalb sehe ich auch keine Chance dafür, dass diesem Befangenheitsantrag stattgegeben wird. Frau Rick stöberte diese Info also am Wochenende in einem Sonderheft der Akten auf:
Zitat von Nox8Nox8 schrieb:Grund ist ein Mail-Wechsel zwischen „Jacqu“ (so der Spitzname der Richterin) und „Wolfgang“, dem Staatsan­walt, der offenbar versehentlich in das Sonderheft „Nachermittlun­gen II“ gelangte, wo Rick ihn am Wochenende aufstöberte.
Es ist also müßig, hier zu spekulieren, ob und wer diese Nachrichten aus dem Mail-Postfach von Staatsanwalt und Richterin "durchgestochen" haben könnte, ob diese Infos der Verteidigung "zugespielt" wurden, etc.
Der Emailverkehr befand sich ordnungsgemäß in den Akten und ist damit offengelegt. Dass Frau Rick sich erst am Wochenende die Zeit nahm, mal in diesen Akten zu schmökern, ist nicht das Problem von Richterin und Staatsanwalt.
Also bitte, der Angeklagte beschäftigt drei Anwälte und die schaffen es nicht, einen Überblick über die Aktenlage zu haben?!

Die Richterin hat im Prozess den offiziellen Hinweise gegeben, dass ihrer Meinung nach auch eine Verurteilung wegen Mordes in Frage kommt. Dazu ist sie verpflichtet, wenn eine "geringere" Straftat angeklagt war bzw. wenn sich für die Kammer im Laufe des Prozesses Hinweise ergeben, dass die zugrundeliegende Straftat wesentlich von der angeklagten abweicht. Das ist notwendig, damit sich insbesondere die Verteidiger darauf votbereiten und ihrer Strategie und Argumentation entsprechend anpassen können.
Im konkreten Fall war ja ursprünglich ein Mord aus Heimtücke angeklagt, wobei sich deutliche Hinweise ergeben haben, dass Hanna eben nicht arglos war (wegen dem noch abgesetzten Notanruf). Somit könnte die Verteidigung eigentlich schon mal davon ausgehen, dass es "nur" noch um Totschlag geht. Es musste also der richterliche Hinweis ergehen, dass bei der Verurteilung auch ein Mord zur Verdeckung einer Straftat in Frage kommt.
Das ist aber dann nicht gleichzusetzen, dass der Richter zu diesem Zeitpunkt schon ein vorgefertigtes Urteil im Kopf hat, er sagt damit lediglich aus, dass das aus seiner Sicht im Rahmen der Möglichkeiten liegt.

Zudem ist jedes Gericht eh frei in der Beweiswürdigung und Urteilsfindung. Eine Kammer ist nicht darauf angewiesen, dass die Staatsanwaltschaft in ihrem Schlussplädoyer eine bestimmte Straftat benennt und eine bestimmte Strafe fordert. Die Kammer kann trotzdem wegen einer anderen Straftat verurteilen und auch ein anderes Strafmaß wählen. Die Richterin ist als sicher nicht darauf angewiesen, dem Staatsanwalt einen Tip zu geben, damit eine höhere Strafe rausspringt.

Das das jetzt erst rauskommt, ist halt ein Versäumnis der Verteidigung, die sich offenbar erst am Wochenende vor einem der letzten Prozesstage die Zeit genommen hat, ihre Nase mal tiefer in die Akten zu stecken.

Alles nur heiße Luft!


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.02.2024 um 14:32
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Was ich mich auch frage ist wie ist denn die Bild-Zeitung schon wieder an die E-Mails gekommen?
Der Personenkreis der ihr die E-Mails übermittelt haben kann ist ja auch recht überschaubar.
Das kann doch nun auch nicht legal sein, diese E-Mails direkt an die Bild durchzuleiten.
Logische Folge, diejenigen die unrechtmäßiges Verhalten ( auf falscher Seite ) aufdecken müssen kriminalisiert werden.
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Wieso ihr dann aber nichtklar war, dass sie sich mit diesem Schriftverkehr auch angreifbar macht ist mir auch völlig unklar.
Weil schlicht kein Unrechtsbewusstsein existiert ? Was mich jetzt überrascht ist das es hier alle überrascht wie die Richterin denkt , war doch ab dem Tag absehbar als die den Angeklagten sinngemäß aufgefordert hat: "er könne doch alles jetzt aufklären und allen den Prozess "ersparen" wenn er nur reden würde"... Wäre man ergebnisoffen würde man diese Formulierung wohl nicht wählen. Schlimmer Schock für alle Rechtsstaatgläubigen :-) naja vielleicht werden die anderen Duzfreunde aus der Kammer den lästigen Antrag ja wegbügeln.


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20.02.2024 um 14:34
Zitat von PalioPalio schrieb:Das hat das Gericht offenbar - völlig zu Recht - getan.
Na ja, erst mal muss man logischerweise konstatieren, dass die StA als Anklagebehörde keinen belastenden Beweis in Form des Autogurts präsentieren konnte.

Der Autogurt ist genau genommen aber natürlich auch kein den Angeklagten entlastender Beweis, wenngleich Frau Rick dies allseits so zu verkaufen versucht. Der Autogurt ist schlicht nichts, für den Angeklagten weder negativ noch positiv.

Logisch also, dass das Gericht auf den nicht vorhandenen belastenden oder entlastenden Beweis „Autogurt“ nicht weiter eingehen wollte bzw. musste.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Aber ich bin in meiner Naivität davon ausgegangen, dass ein führender Staatsanwalt, das nicht vorher bei der Vorsitzen ankündigt. Wieso auch?
Keine Ahnung, was der eigentliche Anlass für die Mail des StA war. Wir kennen die Mail ja nicht vollständig. Aber mich wundert es nicht, dass der Sachverhalt mitsamt seiner möglichen rechtlichen Bewertung generell bei Prozessbeteiligten den Wunsch nach Austausch weckt, um es mal so auszudrücken. Der StA hat sich, wie er schrieb, mit dem Kollegen ausgetauscht nach dem Motto „Und wie siehst du das Ganze?“ Und ich wette, die Mitglieder der Strafkammer fragen einander in den Beratungen das auch, wie es gewiss auch die Verteidiger untereinander tun.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Aber mal angenommen es ist wörtlich zitiert wie schätzt du die Aussage „Der Angeklagte hat (zu M.) gesagt…“ ein?
Würde ich als eine von mehreren Möglichkeiten auffassen, die die Vorsitzende in den Raum stellt. Je nachdem, ob im Rahmen der von der gesamten Strafkammer vorzunehmenden Beweiswürdigung der Zeuge M für glaubwürdig befunden wird, wäre die rechtliche Bewertung ggf. so und so, will sie anscheinend sagen. Und das korrespondiert auch mit ihrem rechtlichen Hinweis. Rechtlicher Hinweis heißt nicht, dass sie bzw. das Gericht sich damit auf eine bestimmte rechtliche Bewertung schon festlegt.

Rechtlicher Hinweis eines Gerichts heißt immer nur sinngemäß, dass die Beteiligten damit rechnen und sich darauf einstellen müssen, dass das Gericht aufgrund des momentanen Standes der Beweisaufnahme auch über diese und jene rechtlich in Betracht kommenden Bewertungen des Sachverhalts nachdenkt, nicht mehr und nicht weniger.


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20.02.2024 um 14:34
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Das ist aber dann nicht gleichzusetzen, dass der Richter zu diesem Zeitpunkt schon ein vorgefertigtes Urteil im Kopf hat, er sagt damit lediglich aus, dass das aus seiner Sicht im Rahmen der Möglichkeiten liegt.

Zudem ist jedes Gericht eh frei in der Beweiswürdigung und Urteilsfindung. Eine Kammer ist nicht darauf angewiesen, dass die Staatsanwaltschaft in ihrem Schlussplädoyer eine bestimmte Straftat benennt und eine bestimmte Strafe fordert. Die Kammer kann trotzdem wegen einer anderen Straftat verurteilen und auch ein anderes Strafmaß wählen. Die Richterin ist als sicher nicht darauf angewiesen, dem Staatsanwalt einen Tip zu geben, damit eine höhere Strafe rausspringt.
Das geht alles am Prüfungsprogramm einer Befangenheit vorbei. Natürlich ist ein Hinweis nach § 265 StPO kein Befangenheitsgrund. Er ist ja vom Gesetzgeber eigens vorgesehen. Es geht hier um die Art und Weise, nämlich nebulöse private Diskussionen mit dem StA, die den Eindruck eines einseitigen Geheimverfahrens und einer Vorfestlegung der Vorsitzenden erwecken.

Selbst wenn das Befangenheitsgesuch von den Kolleg:innen der "Jacqu" zurückgewiesen werden sollte, dürfte es in der Revision enorme Probleme deswegen geben.


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20.02.2024 um 14:47
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Das geht alles am Prüfungsprogramm einer Befangenheit vorbei. Natürlich ist ein Hinweis nach § 265 StPO kein Befangenheitsgrund. Er ist ja vom Gesetzgeber eigens vorgesehen. Es geht hier um die Art und Weise, nämlich nebulöse private Diskussionen mit dem StA, die den Eindruck eines einseitigen Geheimverfahrens und einer Vorfestlegung der Vorsitzenden erwecken.
Was ist denn daran "privat" und geheim, wenn der Emailverkehr bei den Akten lag, die der Verteidigung vorlagen?

Sicher ist es fraglich, wann die Verteidigung diese Akte bekommen hat. Aber dass Frau Rick diese Akte offenbar erst am Wochenende gelesen hat, heißt nicht, dass sie sie erst am letzten Freitag erhalten hat.
In der Regel wird ja auch nicht "das Sonderheft Nachermittlungen" als ganzes übermittelt, wenn es voll ist, sondern es werden die jeweils aktuellen Ergänzungen übermittelt, mit dem Hinweis, zu welchem Aktenband sie mit welcher Seitennummer hinzugefügt wurden.
Insofern kann es durchaus sein, dass dieser Email-Austausch schon seit Januar in den der Frau Rick vorliegenden Prozessakten lag, aber eben erst am Wochenende von ihr dort aufgestöbert wurde. (Allein das Wort "aufgestöbert" ist in diesem Zusammenhang ja schon derart lächerlich und tendenziös, weil es impliziert, das die entsprechenden Informationen irgendwo versteckt waren. Tatsächlich musste sie nur eine Seite nach der anderen umblättern und lesen und das ist ihr ganz normaler Job als Verteidigerin.)

Und wie gesagt, die Richterin teilt hier mit, dass in ihren Augen auch ein weiteres Mordmerkmal als die Heimtücke, die ziemlich vom Tisch war, in Frage kommt, was sie dann auch per richterlichen Hinweis im Prozess mitgeteilt hat.
Daraus lässt sich nicht ablesen, dass sie zu dem Zeitpunkt schon das entsprechende Urteil schon fertig im Kopf hatte, nur, dass es ihrer Meinung nach nach dem zu dem Zeitpunkt im Rahmen des möglichen sah.
Das hat mit Voreingenommenheit in meinen Augen nichts zu tun.


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20.02.2024 um 15:03
Zitat von AndanteAndante schrieb:Keine Ahnung, was der eigentliche Anlass für die Mail des StA war. Wir kennen die Mail ja nicht vollständig. Aber mich wundert es nicht, dass der Sachverhalt mitsamt seiner möglichen rechtlichen Bewertung generell bei Prozessbeteiligten den Wunsch nach Austausch weckt, um es mal so auszudrücken. Der StA hat sich, wie er schrieb, mit dem Kollegen ausgetauscht nach dem Motto „Und wie siehst du das Ganze?“ Und ich wette, die Mitglieder der Strafkammer fragen einander in den Beratungen das auch, wie es gewiss auch die Verteidiger untereinander tun.
Das ist schon klar. Kammern beraten doch auch vor. Die Frage ist, findet man da als Staatsanwalt niemand Anderen als die Vorsitzende Richterin?

Gut, was ich von diesem zusammengeschusterten Motiv halte, habe ich ja schon deutlich gemacht. Auch wenn es rechtlich möglich ist und das ja tatsächlich oft vorkommt, verstehe ich nicht wie zwei Fremde jemanden sein Motiv erklären wollen. Fehlt Nachweislich Geld oder fand eine Vergewaltigung statt, kann man natürlich sehr gut ein Motiv herleiten. In solchen Fällen halt nicht. Sollen sie doch sagen, er hat sie aus unergründlichen Motiven niedergeschlagen und um die gef. KV zu verdecken, kam es zum Verdeckungsmord.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Würde ich als eine von mehreren Möglichkeiten auffassen, die die Vorsitzende in den Raum stellt. Je nachdem, ob im Rahmen der von der gesamten Strafkammer vorzunehmenden Beweiswürdigung der Zeuge M für glaubwürdig befunden wird, wäre die rechtliche Bewertung ggf. so und so, will sie anscheinend sagen. Und das korrespondiert auch mit ihrem rechtlichen Hinweis. Rechtlicher Hinweis heißt nicht, dass sie bzw. das Gericht sich damit auf eine bestimmte rechtliche Bewertung schon festlegt.
Das wäre ja wieder ganz was anderes. Und klar, wir haben hier einen einzigen Bild Artikel, bei anderen Diskussionen würde man da vllt aufschreien, wie man so ernsthaft diskutieren will, muss man fairerweise vorher sagen.

Aber sind wir uns einig, dass man das aus dem Text nicht so leicht rauslesen kann?


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20.02.2024 um 15:46
Zitat von LackyLuke77LackyLuke77 schrieb:Eine schnelle Entscheidung und reguläre Fortsetzung des Prozesses am Donnerstag wird aber nicht erwartet.
Jetzt ist es offiziell: der Prozesstag am Donnerstag ist gestrichen.
Die Prüfung des Befangenheitsantrags, den die Verteidigung von Sebastian T. am Montagabend eingereicht hat, dauert. Aufgrund dessen wurde der nächste, für Donnerstag, 22. Februar, angesetzte Verhandlungstag im Mordprozess um den gewaltsamen Tod von Hanna W. aus Aschau gestrichen. Zu prüfen ist, ob sich Staatsanwalt Wolfgang Fiedler und Richterin Jacqueline Aßbichler allzu früh einig waren.
Paukenschlag im Hanna-Mordprozess: Zwei Verhandlungstage gestrichen – Richterin in Bedrängnis (Ippen.Media)

Mittlerweile berichten zahlreiche weitere Medien über die neuen Entwicklungen des Prozesses. Nach Informationen des "Bayerischen Rundfunks" richte sich der Befangenheitsantrag gegen alle drei Berufsrichter.
Im Prozess um den mutmaßlichen Mord an der 23-jährigen Hanna W. aus Aschau im Chiemgau am Landgericht Traunstein hat die Verteidigung einen Antrag wegen Befangenheit gestellt. Das bestätigte die Sprecherin des Gerichts, Cornelia Sattelberger, auf BR-Anfrage. Der Antrag richte sich gegen alle drei Berufsrichter, die an dem Prozess beteiligt sind.

Bei dem Antrag geht es vor allem um einen E-Mail-Verkehr von Anfang des Jahres. Die Mails finden sich in einem Teil der Prozessakten, in die die Verteidigung erst in der vergangenen Woche Einblick genommen hat, wie Verteidigerin Regina Rick im Gespräch mit dem BR erklärte. Die Münchner Anwältin sieht in den E-Mails (...) Hinweise darauf, dass sich das Gericht bei seiner Beurteilung der Geschehnisse schon festgelegt habe – bevor die Beweisaufnahme abgeschlossen war. Aus Ricks Sicht legen die E-Mails nahe, dass sich Gericht und Staatsanwaltschaft abgesprochen hatten.
Antrag auf Befangenheit: Wird der Hanna-Prozess neu aufgerollt? (BR)

Gegenüber dem Nachrichtenportal "inFranken.de" spricht sich Regina Rick für ein "Neu aufrollen" des Prozesses aus...
Nach Auffassung der Anwältin des wegen Mordes angeklagten Mannes, Regina Rick, muss das Verfahren, das kurz vor den Plädoyers stand, neu starten. "Aus meiner Sicht ist dem Befangenheitsantrag stattzugeben und der Prozess neu aufzurollen", sagte Rick.
und legt nochmal nach:
"Da muss es ein Gespräch gegeben haben über den Sachverhalt, den das Gericht zugrunde legt", sagte Rick. "Absprachen zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht über die Rechtsfolgen, ohne die Verteidigung einzubeziehen - das geht meiner Meinung nach überhaupt nicht. Das deutet darauf hin, dass das Gericht zu einem frühen Zeitpunkt festgelegt war."
Hanna nach Disco-Besuch getötet: "Neu aufrollen" - platzt der Prozess kurz vor Ende? (inFranken)


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.02.2024 um 15:55
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Man kommt jedenfalls nicht mal so eben auf den Account der Richterin, um ihre Emails auszudrucken.
Mir ist doch noch eine Möglichkeit eingefallen, wie es zu einem versehentlichen Ausdruck bzw. Weiterleiten gekommen sein könnte.
Seit Ende Mai 2022 führt das LG Traunstein die Akten elektronisch:
https://www.bayern.de/weiteres-landgericht-in-bayern-fuehrt-die-elektronische-akte-regulaer-ein-justizminister-eisenreich-mit-dem-landgericht-traunstein-fuehrt-nun-das-16-bayerische-landgericht-die-e-akte-ein-die-ju/

Wenn nun die E-Mail-Korrespondenz Bestandteil der elektronischen Akte geworden ist und ein Ausdruck oder ein Absenden ab einem bestimmten Datum verfügt wurde, dann war der Richterin ohne eine Sichtung des Ausdrucks bzw. der elektronisch übermittelten Anlage evtl. nicht klar, dass die E-Mails damit auch mitverschickt werden.


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20.02.2024 um 16:04
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Letztlich dürfte ein Platzen des Prozesses dem Angeklagten mehr schaden als nützen. Denn aus der U-Haft dürfte er wegen der Schwere des Vorwurfs und des hohen Grads des Tatverdachts schwerlich entlassen werden. Und ein neuer Prozess mit zig neuen Verhandlungstagen wird seine Eltern, die wohl jetzt schon eine Stange Geld an Rick und Strate bezahlt haben, kaum reicher machen. Am Ende profitiert nur die "Star-Anwältin".
Wenn der Prozess neu aufgerollt werden würde, wäre m. M. nach der Angeklagte aus der Haft zu entlassen. In Bremen läuft auch nen Fall, wo vermeintliche Mörder frei rumlaufen, weil sich das auch alles verzögerte hatte.

Und hinsichtlich den Kosten, wird es höchste Zeit, dass Staatsbedienstete persönlich haftbar gemacht werden können, wenn diese Mist bauen.


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20.02.2024 um 16:13
Zitat von LanzaLanza schrieb:Wenn der Prozess neu aufgerollt werden würde, wäre m. M. nach der Angeklagte aus der Haft zu entlassen. In Bremen läuft auch nen Fall, wo vermeintliche Mörder frei rumlaufen, weil sich das auch alles verzögerte hatte.
Nicht zwingend. Es wird eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchgeführt. Aber ja, es ist möglich, dass er zu entlassen sein wird. Brächte ihm aber nur etwas, wenn er flöhe. An seiner Schuld dürfte es keinen Zweifel geben, so dass auch in einem neuen Prozess am Ende das zu erwartende Ergebnis stünde.


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20.02.2024 um 16:28
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:An seiner Schuld dürfte es keinen Zweifel geben, so dass auch in einem neuen Prozess am Ende das zu erwartende Ergebnis stünde.
Ah wandelst Du jetzt auch schon auf Aßbichlers Spuren und kennst das "zu erwartende Ergebnis" ?


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20.02.2024 um 16:28
Zitat von LanzaLanza schrieb:Und hinsichtlich den Kosten, wird es höchste Zeit, dass Staatsbedienstete persönlich haftbar gemacht werden können, wenn diese Mist bauen.
Ja, es ist im Endeffekt das hart verdiente Geld des Steuerzahlers, was verschleudert wird. 
Das Landgericht Traunstein zeigt, dass doch einiges bei der Justiz nicht ganz stimmt.


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20.02.2024 um 16:32
Zitat von LanzaLanza schrieb:Ah wandelst Du jetzt auch schon auf Aßbichlers Spuren und kennst das "zu erwartende Ergebnis" ?
Da ich im Gegensatz zu "Jacqu" nicht involviert bin, kann ich meine Meinung frei heraus äußern.

Mit Blick auf die bisherige Beweisaufnahme wird ihn jedes Gericht dieser Republik wegen Mordes verurteilen.


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20.02.2024 um 16:41
Zitat von LanzaLanza schrieb:Und hinsichtlich den Kosten, wird es höchste Zeit, dass Staatsbedienstete persönlich haftbar gemacht werden können, wenn diese Mist bauen.
Das wäre wünschenswert, aber eigentlich primär nicht mal wegen etwaiger Kosten die sie möglicherweise verursacht haben, sondern beispielsweise wenn Fehlurteile gesprochen wurden.
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Mit Blick auf die bisherige Beweisaufnahme wird ihn jedes Gericht dieser Republik wegen Mordes verurteilen.
Unfassbar, aber leider wahrscheinlich traurige Realität.


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20.02.2024 um 16:43
Zitat von christian01christian01 schrieb:Unfassbar, aber leider wahrscheinlich traurige Realität.
Was ist daran traurig?


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20.02.2024 um 16:47
Zitat von christian01christian01 schrieb:Unfassbar, aber leider wahrscheinlich traurige Realität.
Weil du ihn für unschuldig hältst, die Beweislage für zu schwach, oder weil dir Bestrafung generell ein Dorn im Auge ist?
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Mit Blick auf die bisherige Beweisaufnahme wird ihn jedes Gericht dieser Republik wegen Mordes verurteilen.
Wenn es die hier im Thread vieldiskutierte "Tatortzeugin" gibt, dann ja. Ansonsten sehe ich keine ausreichende Indizienlast.


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20.02.2024 um 17:00
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Es geht hier um die Art und Weise, nämlich nebulöse private Diskussionen mit dem StA, die den Eindruck eines einseitigen Geheimverfahrens und einer Vorfestlegung der Vorsitzenden erwecken.
Der Schriftwechsel liegt transparent in der Akte, die der Verteidigung zugegangen ist.
Vokabular wie "nebulös" und "Geheimverfahren" ist da wenig zutreffend.
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:dürfte es in der Revision enorme Probleme deswegen geben.
Kommt auf den vollständigen Sachverhalt und die Begründung zur Ablehnung des Befangenheirsantrags an, würde ich meinen.
Zitat von LanzaLanza schrieb:Und hinsichtlich den Kosten, wird es höchste Zeit, dass Staatsbedienstete persönlich haftbar gemacht werden können, wenn diese Mist bauen.
Selten so einen Quatsch gelesen.
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Mit Blick auf die bisherige Beweisaufnahme wird ihn jedes Gericht dieser Republik wegen Mordes verurteilen.
Ich habe eher den Eindruck, die Beweis- bzw Indizienlage ist noch etwas dünn.
Zitat von christian01christian01 schrieb:Logische Folge, diejenigen die unrechtmäßiges Verhalten ( auf falscher Seite ) aufdecken müssen kriminalisiert werden.
Ob es sich um "unrechtmäßiges Verhalten" handelt, ist noch nicht geklärt.
Der rechtsstaatliche Weg, dass "aufzudecken" ist, den Befangenheitsantrag zu stellen. Das wurde getan.
Die Weitergabe des Schriftverkehrs an die Bildzeitung ist nicht notwendig und vermutlich auch nicht rechtmäßig.

Selbst wenn es sich um "unrechtmäßiges Verhalten" handeln sollte, rechtfertigt das selbstverständlich keine weiteren Rechtsverstöße.


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20.02.2024 um 17:01
Zitat von xTrinaxTrina schrieb:Was ist daran traurig?
Als traurige Realität empfinde ich (nicht nur speziell auf diesen Fall bezogen) die Leichtfertigkeit mit welcher in Deutschland ganz speziell bei reinen Indizienprozessen oftmals geurteilt wird. Man sollte angesichts der Folgen für potentiell unschuldige Tatverdächtige etwas mehr Demut vom Tatgericht erwarten und nicht hypothetischen Tatabläufen die als "Minimalanforderung" vielleicht gerade den Status <plausibel> erreicht haben blind folgen.
Aber vielleicht muss der Volkszorn nach einem Verbrechen einfach beschwichtigt werden und Hauptsache der Fall ist aufgeklärt und irgendjemand verurteilt um den Schein der Überlegenheit von EB und Justiz über das Verbrechen zu wahren.
Oder die Richterschaft ist einfach ähnlich vermessen und lebensfremd wie die meisten Diskutanten hier.
Der TV hier hat so sehr man sich bemüht absolut kein Motiv für diese Tat, sofern es tatsächlich eine Straftat war.


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20.02.2024 um 17:02
Zitat von PalioPalio schrieb:Wenn es die hier im Thread vieldiskutierte "Tatortzeugin" gibt, dann ja. Ansonsten sehe ich keine ausreichende Indizienlast.
Einer Zeugin bedarf es gar nicht: Der Angeklagte war unstreitig in der Nähe des "Eiskellers" joggen. Die Geschädigte hat unstreitig die Diskothek zu dieser Zeit verlassen. Die Gutachter waren sich einig, dass ein Unfallgeschehen überaus fernliegend ist. Der Angeklagte hat im zeitlichen Zusammenhang mit dem Verbrechen Pornos konsumiert, in denen u.a. Frauen von hinten überfallen werden. Für einen anderen möglichen Täter sind keine Anhaltspunkte ersichtlich.

All dies reicht im Rahmen der freien Beweiswürdigung und hielte bestimmt auch einer BGH-Nachprüfung stand. Es geht nicht um Gewissheiten, sondern um (rechtsfehlerfreie) Überzeugung des Gerichts.


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