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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.388 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.02.2024 um 13:12
Zitat von PalioPalio schrieb:Wer hat die persönlichen E-Mails vom persönlichen Account der Vorsitzenden ausgedruckt und in die Mappe geheftet (vorausgesetzt, das "Heft" ist in Papierform weitergeleitet worden) und der Verteidigung zukommen lassen? Die Richterin selbst? Ja, aber dann kann man doch genauso davon ausgehen, dass sie es absichtlich gemacht hat, um der Verteidigung nichts vorzuenthalten.
Niemand außer der Richterin selbst kann eigentlich an diese E-Mails herangekommen sein und diese ausgedruckt haben. Die Beteiligten an gerichtlichen Verfahren kommunizieren über besondere Zugänge soweit ich weiß. Anwält:innen nutzen dafür ein beA Postfach, die Richter:innen und Staatsanwält:innen haben ebenso sichere Zugänge, möglich dass die einen anderen Namen haben aber in der Sache funktionieren die sicherlich genauso.
Unter anderem soll damit sichergestellt werden dass der Absender die Absenderin auch tatsächlich verifizierbar ist. Mal laienhaft dargestellt. Die Jurist:innen hier im Thread können das sicher noch besser erklären
Man kommt jedenfalls nicht mal so eben auf den Account der Richterin, um ihre Emails auszudrucken.
Also kann es nur die Richterin selbst gewesen sein. Und die druckt diese E-Mails sicherlich nicht "aus Versehen" aus und heftet sie dann auch noch "aus Versehen".
Wieso ihr dann aber nicht klar war, dass sie sich mit diesem Schriftverkehr auch angreifbar macht ist mir auch völlig unklar.


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20.02.2024 um 13:15
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Also kann es nur die Richterin selbst gewesen sein.
Nein, das kann auch der StA "Wolfgang" gewesen sein. Er könnte sich den Mailverkehr ausgedruckt haben, um ihn beispielsweise für die Verfassung des Plädoyers parat zu haben und diesen dann versehentlich im falschen Ordner abgeheftet haben.


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20.02.2024 um 13:21
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Nein, das kann auch der StA "Wolfgang" gewesen sein.
Ja, klar, da hast du natürlich Recht, das habe ich unpräzise formuliert.
Ich bezog mich eher auf unberechtigte Zugriffe die aus meiner Sicht nicht mal soeben möglich sind.
StA "Wolfgang" hat als Kommunikationspartner natürlich Zugriff.
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Er könnte sich den Mailverkehr ausgedruckt haben, um ihn beispielsweise für die Verfassung des Plädoyers parat zu haben und diesen dann versehentlich im falschen Ordner abgeheftet haben.
Ich halte das für außerordentlich unwahrscheinlich, dass man einen solchen E-Mail-Verkehr, sollte der tatsächlich das Maß des zulässigen Austausches überschreiten, ausdruckt und abheftet.
Ich sehe auch die Notwendigkeit dessen nicht, wenn sich der StA auf sein Plädoyer vorbereiten möchte reicht ja eine kleine Notiz mit dem entsprechenden Paragraphen.

Aber gut, ganz auszuschließen scheint in diesem Fall ja gar nichts zu sein.

Was ich mich auch frage ist wie ist denn die Bild-Zeitung schon wieder an die E-Mails gekommen?
Der Personenkreis der ihr die E-Mails übermittelt haben kann ist ja auch recht überschaubar.
Das kann doch nun auch nicht legal sein, diese E-Mails direkt an die Bild durchzuleiten.


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Palio ehemaliges Mitglied

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20.02.2024 um 13:24
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Sowas gibt es aber meiner Meinung nach nicht. Schon gar nicht in Schwurgerichtsverfahren. Es gibt hier um einen sehr brisanten Zeugen, da spricht sich nicht mit der Staatsanwaltschaft ab, ob man die Aussage für wichtig (und somit richtig?) ansieht.
Das sind zwei verschiedene Punkte. Legitime Absprachen gab es a) zum Sachverhalt und b) zur Straftat, nicht dazu, ob der Zeuge für glaubwürdig befunden wurde. Die Absprachen haben auch kein Ergebnis der Beweiswürdigung vorweg genommen, sondern nur die Möglichkeiten einer alternativen Beurteilung ausgelotet, damit rechtliche Hinweise rechtzeitig im Prozess gegeben werden können.
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Wieso ihr dann aber nicht klar war, dass sie sich mit diesem Schriftverkehr auch angreifbar macht ist mir auch völlig unklar.
Vielleicht kann sie nicht angegriffen werden. Vielleicht kennen wir nur nicht den gesamten Sachverhalt. Der zweite Kritikpunkt von Frau Rick ist bei genau Betrachtung auch nur Makulatur:
Zitat von LackyLuke77LackyLuke77 schrieb:Regina Rick bemängelt außerdem, dass die Ergebnisse von Nachermittlungen hinsichtlich DNA-Spuren von Hanna W. im Umfeld des Angeklagten nicht in die Beweisaufnahme eingeflossen seien. Diese Untersuchungen scheinen keine Spuren von Hanna W. ergeben zu haben.
Es geht vermutlich um die nachträglichen Ermittlungen zu Spuren am Autogurt, die Frau Rick noch beanstandet hatte. Dabei ist offenbar nichts herausgekommen. Die Akte "Nachermittlun­gen" wird der Verteidigung schon länger vorgelegen haben, das DNA-Ergebnis hätte sie auch selbst einführen können.
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Nein, das kann auch der StA "Wolfgang" gewesen sein. Er könnte sich den Mailverkehr ausgedruckt haben, um ihn beispielsweise für die Verfassung des Plädoyers parat zu haben und diesen dann versehentlich im falschen Ordner abgeheftet haben
Die Gewährung von Einsicht in die Akte "Nachermittlun­gen" wird aber wahrscheinlich vom Gericht an die Verteidigung erfolgt sein.
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Was ich mich auch frage ist wie ist denn die Bild-Zeitung schon wieder an die E-Mails gekommen?
Über die Verteidigung.


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20.02.2024 um 13:26
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Grundsätzlich gebe ich einigen Vorrednern aber recht. Duzerei und freundschaftliche Beziehungen zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht wirken unprofessionell und gelegentlich auch verdächtig, können jedoch im Falle der zeitgleichen Ausbildung der handelnden Personen innerhalb des selben LG-Bezirks auch nicht immer vermieden wären.
Ich persönlich war auch weniger überrascht, dass sie sich Duzen, auch wenn es sich scheiße liest, sehe ich aus den selben Gründen, auch nichts so verwerfliches dran. Noch blöder liest es sich halt für mich, wenn die Person, die geduzt wird, ständig ihren Emotionen freien Lauf lassen darf und besonders, auch ständig dazwischen rufen darf, ohne in irgendeiner Form einen Rüffel zu bekommen. Während man aber durchaus zusammen eine Person kritisiert, die ähnlich handelt. Ich muss ja sagen, die letzten Male war ich wieder sehr angetan von der Verhandlungsführung, da hat die Vorsitzende die einfach mal gegeneinander Zanken lassen. Und kaum bin ich beruhigt, kommt ein (vermeintlicher) Hammer.


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20.02.2024 um 13:33
Zitat von PalioPalio schrieb:Das sind zwei verschiedene Punkte. Legitime Absprachen gab es a) zum Sachverhalt und b) zur Straftat, nicht dazu, ob der Zeuge für glaubwürdig befunden wurde. Die Absprachen haben auch kein Ergebnis der Beweiswürdigung vorweg genommen, sondern nur die Möglichkeiten einer alternativen Beurteilung ausgelotet, damit rechtliche Hinweise rechtzeitig im Prozess gegeben werden können
Dann ist es vllt von der BILD ungünstig zitiert worden, was ich ja nie ausgeschlossen habe. Du hast schon Recht, dass ein Rechtlicher Hinweis allein schon nicht bindend ist. Man konnte ja auch durch den Hinweis nicht davon ausgehen, dass die Kammer nach diesen rechtlichen Kriterien auch sicher urteilen wird. Aber diesen inoffiziell dann per Mail erstmal mit dem Zeugen zu verbinden und für die Verteidiger einfach in eine Beiakte heften, kommt mir irgendwie nicht nach Alltag vor. Besonders für die Einschätzung, war ich erpicht drauf, was von unseren Juristen zu hören.

Wenn eben die BILD nicht sehr falsch zitiert hat, kann ich mir nicht vorstellen, dass das nicht mit guten Chancen auf Befangenheit hinauslaufen wird. Denn Befangenheit richtet sich ja nicht nur danach, ob etwas verheimlicht wird.


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20.02.2024 um 13:34
Zitat von LackyLuke77LackyLuke77 schrieb:Es war Regina Rick, die Wahlverteidigerin, die im November zum Gespann der Verteidiger stieß: Sie reichte den Antrag am Montag ein. Einen Kommentar wollten die beiden Pflichtverteidiger Harald Baumgärtl und Dr. Markus Frank nicht abgeben. Regina Rick sagte auf Anfrage des OVB, die Gründe für den Antrag seien „sehr belastbar“.
Ich frage mich, ob die eigentlich als Team agieren oder ob Rick einfach ihr Ding durchzieht, notfalls auch ohne Absprachen.


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20.02.2024 um 13:37
Zitat von ArcherArcher schrieb:Bei deinem Beispiel wäre so eine Absprache doch auch einfach mündlich nach einer Chorprobe getroffen. Der eine sagt, wenn du das so und so formulierst gehe ich mit, oder ähnliches und schon sind beide auf einem Nenner, ohne dass überhaupt nur die Gefahr besteht, dass irgendwelche, ob nun übliche oder unübliche, Absprachen nachweisbar wären.
Das Problem hast du doch eigentlich immer, unabhängig vom Du oder Sie, dass nicht nachweisbare Absprache getroffen werden können. Die Öffentlichkeit hat keine Ahnung, wie oft täglich in diesem Land Anwälte mit Richtern und Staatsanwälten reden bzw. telefonieren und umgekehrt, sehr oft zunächst wegen Terminabsprachen und Akteneinsicht. Da kommt man dann auch mal näher auf die Sache selber zu sprechen. Aber alles hat natürlich seine Grenzen, und da muss man sich halt auf die Professionailtät der Beteiligten verlassen wie in anderen Berufen auch.

Man muss sich das nicht so vorstellen, als seien sich Richter, Anwälte/Verteidiger und Staatsanwältr alle spinnefeind und würden nie, nie außerhalb des Gerichtssaals miteinander reden. In gewissen Grenzen ist das ja auch erlaubt.

Was das Duzen zwischen Verfahrensbeteiligten angeht (der Richter kann ja auch, zB im Zivilprozess, mit Kläger oder Beklagtem per Du sein), ist das nach allgemeiner Ansicht für sich genommen noch kein Ablehnungsgrund. Anders sieht die Sache aus, wenn zwischen den Beteiligten eine nähere Verbindung besteht, die über eine lockere Bekanntschaft (ZB Mitgliedschaft im selben Verein oder Chor) hinausgeht.

Generell empfiehlt sich in solchen Konstellationen, dass Verfahrensbeteiligte gleich zu Anfang eines Verfahrens offenlegen, dass sie mit einem anderen Verfahrensbeteiligten per Du sind und woher man sich kennt. Dann haben die anderen die Möglichkeit, zu überlegen, ob das reell ist man damit leben kann oder ob man seine Ablehnungsgesuche anbringt.
Zitat von PalioPalio schrieb:So und dann wurde das Besprochene ausgedruckt, in die Akte "Nachermittlun­gen" zusammen mit dem DNA-Gutachten geheftet und der Verteidigung geschickt. Könnte durchaus auch alles in Ordnung sein.
Ja, auch so rum wäre es möglich. Mal abwarten, was wirklich geschehen ist und was nun bei der Sache herauskommt. Jetzt bekommen die Abgelehnten wie üblich erst mal Gelegenheit, sich zu den Ablehnungsgesuche zu äußern, bevor die andere Kammer darüber entscheidet.
Zitat von PalioPalio schrieb:Es geht vermutlich um die nachträglichen Ermittlungen zu Spuren am Autogurt, die Frau Rick noch beanstandet hatte. Dabei ist offenbar nichts herausgekommen. Die Akte "Nachermittlun­gen" wird der Verteidigung schon länger vorgelegen haben, das DNA-Ergebnis hätte sie auch selbst einführen können.
Ja, hätte sie. Es hätte aber sowieso nichts geändert an dem Ergebnis, dass es in Bezug auf den Autogurt nichts gibt, was ST belastet. Den Autogurt hätte man vom Beweiswert her also auch genau so gut komplett weglassen bzw. unerwähnt lassen können.
Zitat von PalioPalio schrieb:Die Absprachen haben auch kein Ergebnis der Beweiswürdigung vorweg genommen, sondern nur die Möglichkeiten einer alternativen Beurteilung ausgelotet, damit rechtliche Hinweise rechtzeitig im Prozess gegeben werden können.
Stimmt, eine vorweggenommene Beweiswürdigung war das nicht, die hätte die Vorsitzende auch kaum für die gesamte Strafkammer vornehmen können. Es ging, so verstehe ich das auch, um die Frage, wie man eine Sachverhalt ggf. auch anders rechtlich beurteilen kann. Solche Fragen müssten aber tunlichst mit allen Verfahrensbeteiligten erörtert werden, und zwar so, dass alle gleichzeitig auf demselben Kenntnisstand sind.


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20.02.2024 um 13:41
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Wenn eben die BILD nicht sehr falsch zitiert hat, kann ich mir nicht vorstellen, dass das nicht mit guten Chancen auf Befangenheit hinauslaufen wird. Denn Befangenheit richtet sich ja nicht nur danach, ob etwas verheimlicht wird.
Wenn der E-Mail-Verkehr mit Absicht zur Akte genommen wurde, dann mMn. als Anlage zu einem Aktenvermerk. Aus diesem ergibt sich dann transparent und eindeutig, aus welchem Grund der Schriftwechsel erfolgte, was damit geklärt wurde und wie die sich daraus ergebenden Konsequenzen prozessrechtlich korrekt umgesetzt wurden.

Mit diesem Vermerk würden wir uns ggf. eine andere Meinung bilden.

Oder es ist halt versehentlich zur Akte gelangt und ein kleiner Skandal.
In diesem Prozess ist ja alles möglich...


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20.02.2024 um 13:47
Zitat von AndanteAndante schrieb:Stimmt, eine vorweggenommene Beweiswürdigung war das nicht, die hätte die Vorsitzende auch kaum für die gesamte Strafkammer vornehmen können. Es ging, so verstehe ich das auch, um die Frage, wie man eine Sachverhalt ggf. auch anders rechtlich beurteilen kann. Solche Fragen müssten aber tunlichst mit allen Verfahrensbeteiligten erörtert werden, und zwar so, dass alle gleichzeitig auf demselben Kenntnisstand sind.
Ich war ja eigentlich schon deswegen schockiert. Also hat sich für mich nicht richtig angehört.

Ein Staatsanwalt (auch wenn er Ankläger ist) mal locker flockig der Vorsitzenden sein Plädoyer so ungefähr zeigt und nachfragt, ob das so passen und durchgehen könnte, wie ein Schüler der sein Hausaufgabenheft präsentiert. Und dann wird ohne die Anderen davor direkt mit ins Boot zu holen, im Plauderton drauf geantwortet. Das kann nicht Usus sein, ich kann es mir nicht vorstellen. Wenn mir dagegen jemand nachweisen kann, dass das normal ist, lasse ich mich wie immer gerne eines Besseren belehren.

Das würde mich eigentlich gerade noch mehr interessieren, als ob es glücklich oder unglücklich ist. Ob sowas durchaus in der angenommen Form durchaus mal vorkommen kann.


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20.02.2024 um 13:47
Zitat von PalioPalio schrieb:Es geht vermutlich um die nachträglichen Ermittlungen zu Spuren am Autogurt, die Frau Rick noch beanstandet hatte. Dabei ist offenbar nichts herausgekommen. Die Akte "Nachermittlun­gen" wird der Verteidigung schon länger vorgelegen haben, das DNA-Ergebnis hätte sie auch selbst einführen können
Der Sicherheitsgurt im Fahrzeug ist normalerweise Spurenträger Nr.1 in der Unfallforschung sowie bei der kriminaltechnischen Untersuchung.
Der Gurt muss allerdings angelegt gewesen sein. Ein guter Gedanke der Frau Rick.


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20.02.2024 um 13:51
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Ein Staatsanwalt (auch wenn er Ankläger ist) mal locker flockig der Vorsitzenden sein Plädoyer so ungefähr zeigt und nachfragt, ob das so passen und durchgehen könnte, wie ein Schüler der sein Hausaufgabenheft präsentiert. Und dann wird ohne die Anderen davor direkt mit ins Boot zu holen, im Plauderton drauf geantwortet. Das kann nicht Usus sein, ich kann es mir nicht vorstellen. Wenn mir dagegen jemand nachweisen kann, dass das normal ist, lasse ich mich wie immer gerne eines Besseren belehren.
Das ist natürlich nicht Usus, sondern himmelschreiender Dilettantismus. Er wird dazu führen, dass das Vermögen der "Star-Anwältin" beträchtlich anwachsen wird, und sonst allen schaden.


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20.02.2024 um 13:53
Zitat von PalioPalio schrieb:Wenn der E-Mail-Verkehr mit Absicht zur Akte genommen wurde, dann mMn. als Anlage zu einem Aktenvermerk. Aus diesem ergibt sich dann transparent und eindeutig, aus welchem Grund der Schriftwechsel erfolgte, was damit geklärt wurde und wie die sich daraus ergebenden Konsequenzen prozessrechtlich korrekt umgesetzt wurden.

Mit diesem Vermerk würden wir uns ggf. eine andere Meinung bilden.

Oder es ist halt versehentlich zur Akte gelangt und ein kleiner Skandal.
In diesem Prozess ist ja alles möglich...
Dann sind wir uns ja anscheinend ohnehin so gut wie komplett einig. So gut wie, weil ich eben nicht automatisch davon ausgehe, dass Transparenz gleich heißt, eine Befangenheit ist ausgeschlossen. Und die Umsetzung mir immer noch nicht geheuer ist.

Wo ich der gleichen Meinung bin, ist dass man es natürlich noch nicht wissen kann. Und die Chance besteht, dass der Chatverlauf auch anders klingt. Dann kann es wirklich eine Erinnerung an den rechtlichen Hinweis sein und somit muss vllt nicht automatisch eine Befangenheit vorliegen.

Wobei sie für mich schon vorliegen würde und ich es probieren wäre ich Angeklagter oder Verteidiger, dass jemand vor Abschluss der Beweisaufnahme die Aussage eines Hauptbelastungszeugen als total wichtig einschätzt. Aber wie gesagt in erster Linie hätten mich Erfahrungen aus der Praxis interessiert, weil es ein hochbrisantes Ding ist.


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20.02.2024 um 13:54
Zitat von AndanteAndante schrieb:Das Problem hast du doch eigentlich immer, unabhängig vom Du oder Sie, dass nicht nachweisbare Absprache getroffen werden können. Die Öffentlichkeit hat keine Ahnung, wie oft täglich in diesem Land Anwälte mit Richtern und Staatsanwälten reden bzw. telefonieren und umgekehrt, sehr oft zunächst wegen Terminabsprachen und Akteneinsicht. Da kommt man dann auch mal näher auf die Sache selber zu sprechen. Aber alles hat natürlich seine Grenzen, und da muss man sich halt auf die Professionailtät der Beteiligten verlassen wie in anderen Berufen auch.
Ja eben. Wenn dieser spezielle Vorgang hier üblich und die Übermittlung an die Verteidigung per Aktenvermerk normal ist, dann reagiert die Verteidung über und der Antrag ist tatsächlich der letzte Strohhalm. Ist es aber so nicht üblich, sondern eher fragwürdig, dann verstehe ich nicht wieso das a) per Mail getan wird und b) die Mail dann auch noch an Dritte (in dem Falle die Verteidigung) gelangt.


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Palio ehemaliges Mitglied

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20.02.2024 um 13:57
Zitat von Turmfalke23Turmfalke23 schrieb:Der Sicherheitsgurt im Fahrzeug ist normalerweise Spurenträger Nr.1 in der Unfallforschung sowie bei der kriminaltechnischen Untersuchung.
Der Gurt muss allerdings angelegt gewesen sein. Ein guter Gedanke der Frau Rick.
Allerdings ist der Angeklagte ja in der Tatnacht zu Fuß unterwegs gewesen und es war der Staatsanwalt, der die Untersuchung initiierte.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Den Autogurt hätte man vom Beweiswert her also auch genau so gut komplett weglassen bzw. unerwähnt lassen können.
Das hat das Gericht offenbar - völlig zu Recht - getan.

Lustig ist ja hier die Formulierung der Bildzeitung:
Aßbichler habe zudem ihren Mandanten entlastende DNA-Gutachten unterdrückt, auf die Rick ebenfalls in diesem Sonderheft stieß.
Das Sonderheft beinhaltet genau diese Nachermittlun­g mit ebendiesem Gutachten. Wenn man da reinschaut, kann man gar nicht anders, als "drauf stoßen". Man sollte sich eher fragen, warum die Rick erst so spät ihre Nase da reinhält.


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20.02.2024 um 13:57
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Das ist natürlich nicht Usus, sondern himmelschreiender Dilettantismus. Er wird dazu führen, dass das Vermögen der "Star-Anwältin" beträchtlich anwachsen wird, und sonst allen schaden.
Das habe ich mir eben auch gedacht, egal wie man zu der Rick steht, sie hat jetzt schon ein Stück wieder gewonnen. Und der Rest wirkt mindestens, wenn es eben nicht komplett überzogen dargestellt ist, tollpatschig, sich ins Eigene Tor schießend etc. Gut, kann man eben bei der Unfallhypothese und dem Alibi auch der Gegenseite vllt zusprechen, aber ihr wird allein das schon wieder mehr Mandanten bringen, als dass es der Justiz irgendwie gut tut. Es ist schon ein spezielles Verfahren.


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20.02.2024 um 14:02
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Dann kann es wirklich eine Erinnerung an den rechtlichen Hinweis sein und somit muss vllt nicht automatisch eine Befangenheit vorliegen.
Darauf wird sich die Vorsitzende wahrscheinlich in ihrer Stellungnahme, ob sie befangen ist, auch berufen.
Ich gehe mal davon aus, dass sie selbst überrascht war, eine Mail mit diesem Inhalt vom Staatsanwalt zu erhalten.

Dann lässt man sich schon einmal zu einer Bemerkung hinreißen, die man besser unterlassen hätte, anstatt einfach zu antworten "Lieber Wolfgang, möglicherweise kommt aufgrund des bisherigen Ergebnisses der Beweisaufnahme auch eine andere rechtliche Beurteilung in Betracht. Ich werde mich im kommenden Verhandlungstermin dazu äußern".


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20.02.2024 um 14:06
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Ein Staatsanwalt (auch wenn er Ankläger ist) mal locker flockig der Vorsitzenden sein Plädoyer so ungefähr zeigt und nachfragt, ob das so passen und durchgehen könnte, wie ein Schüler der sein Hausaufgabenheft präsentiert.
Aus der Mail des StA wird ja nur ein Schnipsel zitiert. Den verstehe ich nicht so, dass der StA sich sein Plädoyer genehmigen lassen will, wieso auch, er hat ja nichts davon. Sondern 2 prozessbeteiligte Juristen unterhalten sich über in Frage kommende rechtliche Bewertungen eines offenbar zumindest aus Sicht der beiden Staatsanwälte ziemlich geklärten Sachverhalts. Nichts Weltbewegendes also - nur gehören solche Erörterungen halt in den Gerichtssaal in Anwesenheit der Verteidigung.

Wobei @Palio recht damit hat, dass es einen rechtlichen Hinweis der Vorsitzende auch an die Verteidigung gab, dass nach ihrer Meinung auch gefährliche Körperverletzung in Tatmehrheit mit Mord in Betracht kommt. Den Hinweis hat auch fassbinder in einem seiner Prozessberichte erwähnt. Nur bekam der StA diesen rechtlichen Hinweis anscheinend eher als die Verteidigung, und das ist eben nicht in Ordnung, Ob das für eine Ablehnung reicht, werden wir sehen.


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20.02.2024 um 14:07
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Es gibt hier um einen sehr brisanten Zeugen, da spricht sich nicht mit der Staatsanwaltschaft ab, ob man die Aussage für wichtig (und somit richtig?) ansieht. Was anderes ist vllt eine Einladung zum Rechtsgespräch, wo man ein Deal auslotet, gibt es aber auch eher selten in Schwurgerichtsverfahren, das macht man aber nicht per Mail, sondern mit allen Beteiligten im Richterzimmer.
Zitat von PalioPalio schrieb:Das sind zwei verschiedene Punkte. Legitime Absprachen gab es a) zum Sachverhalt und b) zur Straftat, nicht dazu, ob der Zeuge für glaubwürdig befunden wurde. Die Absprachen haben auch kein Ergebnis der Beweiswürdigung vorweg genommen, sondern nur die Möglichkeiten einer alternativen Beurteilung ausgelotet, damit rechtliche Hinweise rechtzeitig im Prozess gegeben werden können.
Meiner Meinung nach deutet die Richterin hier sehr stark an, dass sie den Zeugen für glaubwürdig hält. Sie sagt, "dass die Aussage des M. zum Tötungsvorsatz ganz wichtig ist.". (siehe unten). Unglaubwürdige Aussagen sind in einem Plädoyer oder Urteil nicht wichtig. Da muss man vielleicht begründen, weshalb man sie für unglaubwürdig hält. Das hat aber keinen Einfluss auf die Beurteilung zum Tötungsvorsatz.

Dass die Bild hier falsch zitiert, glaube ich nicht. Es ist ein wörtliches Zitat aus der E-Mail (oder dem Befangenheitsantrag). Wörtliche Zitate zu verfälschen sollte sich nicht mal die Bild trauen.
Zitat von Nox8Nox8 schrieb:https://m.bild.de/regional/bayern/regional/hannas-killer-vor-gericht-eiskeller-prozess-koennte-platzen-87225770.bildMobile.html?t_ref=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F

„Hallo Wolfgang, ich denke, dass die Aussage des M. zum Tötungsvorsatz ganz wichtig ist. Der Angeklagte sagte, er habe sie bewusstlos geschlagen, damit sie sich nicht wehren kann und er habe sie nicht töten wollen … damit gef KV in Tatmehrheit mit Mord.“
Im Übrigen deutet die Begründung der Ablehnung des Beweisantrages auch darauf hin, dass die Richterin die Aussage des Zeugens für glaubwürdig hält. (Wenn man in der Vergangenheit gelogen hat, heißt das nicht, dass man immer lügt)


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20.02.2024 um 14:09
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:ann lässt man sich schon einmal zu einer Bemerkung hinreißen, die man besser unterlassen hätte, anstatt einfach zu antworten "Lieber Wolfgang, möglicherweise kommt aufgrund des bisherigen Ergebnisses der Beweisaufnahme auch eine andere rechtliche Beurteilung in Betracht. Ich werde mich im kommenden Verhandlungstermin dazu äußern".
Vielleicht bist du damit sogar sehr nahe an der Wahrheit dran. Aber das sollte man doch erwarten können. Ein Befangenheitsantrag ist ja auch keine Strafe. Aber das stört doch enorm. Besonders kurz vor einem Urteil in so einem Fall.


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