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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.388 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.02.2024 um 11:37
In diesem Prozess ist offenbar gar nichts unmöglich. Allerdings: Eine solche Entwicklung, wo sich nicht nur eine Kronzeugin „verplappert“, sondern auch noch der Chefankläger und die Vorsitzende Richterin, hätte ich für undenkbar gehalten.

Ungeachtet von diesem Vorhang und der Entscheidung über den Befangenheitsantrag offenbart der Mailverkehr aufschlussreiche Erkenntnisse.

So geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass Sebastian T. die nächtliche Joggingtour unternahm, um sich von einer Auseinandersetzung mit seinen Eltern abzulenken und um nach Pornokonsum leicht bekleidete Mädchen zu entdecken.

Den Überfall auf Hanna wertet sie zunächst einmal nur als Körperverletzung, das Mordmotiv der Heimtücke wurde offenbar fallengelassenen. Allerdings könnte womöglich noch das Motiv Verdeckung einer Straftat zum Tragen kommen.

Und die Vorsitzende Richterin gibt zu erkennen, dass sie den Häftling M. wohl doch für glaubwürdig hält und auf Tötungsvorsatz des Angeklagten verweist.

Da kann man ahnen, in welche Richtung es geht - wenn dieses Gericht denn noch den Prozess zu Ende bringen darf.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.02.2024 um 11:37
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Heisst, wer heute Richterin ist, ist (evtl) in 3 Jahren Staatsanwältin?
Und wer heute Staatsanwalt ist, ist in 3 Jahren (evtl) Richter?
So ist es oft.
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Weiss nicht....ich könnte mir vorstellen, dass es gerade bei längeren Prozessen durchaus mal vorkommt, dass man sich dazu austauscht. Die Frage ist, wie weit darf das gehen.
Ja Austauschen natürlich. Aber doch nicht vor dem Urteil ohne dass die Anwältin dabei ist, dem Staatsanwalt sein Plädoyer diktieren. Und direkt verkünden, dass man den Zeugen schon für glaubwürdig hält. Das Einzige was man vllt noch gelten lassen kann, dass falsch zitiert wurde und sie einfach nochmal ihren Rechtlichen Hinweis untermauert hat. So hört es sich nicht an. Aber dass das sicher nicht so vorgesehen ist und in höchstem Maße Unprofessionell, ich glaube dafür braucht man keine Zwei Staatsexamen.

Aber trotzdem würde mich interessieren was die Juristen zu sagen haben, bei so was wichtigem will ich mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.

Aber wenn alles richtig zitiert ist, ist das für mich eigentlich schon eine Befangenheit aus dem Lehrbuch.


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Palio ehemaliges Mitglied

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20.02.2024 um 11:39
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Wann genau? Vor oder nach dem 3. Januar 2024?
Am 24.01.24:
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 24.01.2024:Interessant fand ich einen rechtlichen Hinweis der Vorsitzenden. Es käme bei der gefährlichen Körperverletzung auch die 5. Variante, mittels einer lebensgefährlichen Handlung in Betracht.



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Palio ehemaliges Mitglied

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20.02.2024 um 11:45
Zitat von PalioPalio schrieb:Wer druckt denn so einen während des Prozesses geführten E-Mail-Schriftwechsel aus, heftet ihn dann noch ab und lässt das Ganze dann der auf Konfliktverteidigung abzielenden Anwältin zukommen?
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Entscheidend ist natürlich auch, dass das Gericht diesen "Austausch" mit dem StA der Verteidigung nicht von sich aus offenbart hat.
Achso, die Möglichkeit, dass der E-Mail-Austausch der Verteidigung ganz bewusst zugeschickt wurde, um alle Unterhaltungen offenzulegen und eben nichts hinter dem Rücken der Verteidigung abzusprechen, besteht ja vielleicht auch.


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20.02.2024 um 11:50
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Aber trotzdem würde mich interessieren was die Juristen zu sagen haben, bei so was wichtigem will ich mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.
Vielleicht mag @Rick_Blaine mal dazu Stellung nehmen.
Mich würde auch eine fachliche Einschätzung dazu interessieren.


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20.02.2024 um 11:59
Zitat von PalioPalio schrieb:Achso, die Möglichkeit, dass der E-Mail-Austausch der Verteidigung ganz bewusst zugeschickt wurde, um alle Unterhaltungen offenzulegen und eben nichts hinter dem Rücken der Verteidigung abzusprechen, besteht ja vielleicht auch.
Und warum redet man vor den Plädoyers und Urteil so? Sowas will man doch dann nicht so einer unbequemen Verteidigung schicken. Denken die, die tun dann nichts? Wenn es wirklich so ausgetauscht wurde, hat das nichts mehr mit dem ursprünglichen Rechtlichen Hinweis gemeinsam, oder 40-50 Prozent.

So oder so, das angenommene Motiv, wäre der Nächste Schmäh. Da war ja die Nekrophilen-Theorie noch belegbarer. Wer kennt es nicht, das Berghain von Aschau, wo nur ganz leicht Bekleidete Leute davor stehen. Aber solche Theorien, sind durchaus Legitim wenn man sie gut aufschreibt. Da verurteile ich doch lieber ohne Motiv, als sowas zu machen. Weil dafür dürfte es sicher keine Belege geben.


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Palio ehemaliges Mitglied

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20.02.2024 um 12:12
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Sowas will man doch dann nicht so einer unbequemen Verteidigung schicken.
Gibt ja nur die beiden Möglichkeiten. Entweder wurde es mit Absicht an die Verteidigung geschickt oder versehentlich.

Wenn du denkst, es war ein Versehen - wie stellst du dir den Ablauf vor? Wer hat die persönlichen E-Mails vom persönlichen Account der Vorsitzenden ausgedruckt und in die Mappe geheftet (vorausgesetzt, das "Heft" ist in Papierform weitergeleitet worden) und der Verteidigung zukommen lassen? Die Richterin selbst? Ja, aber dann kann man doch genauso davon ausgehen, dass sie es absichtlich gemacht hat, um der Verteidigung nichts vorzuenthalten.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.02.2024 um 12:19
Zitat von PalioPalio schrieb:Die Richterin selbst? Ja, aber dann kann man doch genauso davon ausgehen, dass sie es absichtlich gemacht hat, um der Verteidigung nichts vorzuenthalten.
Ich habe ihnen ja zugestanden, dass man natürlich sie nicht gleich hundertprozent verteufeln soll. Aber warum muss man so schreiben, ist die Frage? Weil wenn man noch nicht mal drauf klarkommt, dass es weitere Beweisanträge gibt, ist man sicher scharf auf einen Befangenheitsantrag. Und den würde da jeder versuchen.

Ich kann mir auch eigentlich nicht vorstellen, dass man sowas überhaupt per E-Mail macht. Wenn dann glaube ich noch eher, dass es möglicherweise die BILD übertrieben hat. Aber sicher nicht, dass sie die besten Absichten hatten, wenn es so war.


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Palio ehemaliges Mitglied

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20.02.2024 um 12:28
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Ich habe ihnen ja zugestanden, dass man natürlich sie nicht gleich hundertprozent verteufeln soll. Aber warum muss man so schreiben, ist die Frage? Weil wenn man noch nicht mal drauf klarkommt, dass es weitere Beweisanträge gibt, ist man sicher scharf auf einen Befangenheitsantrag. Und den würde da jeder versuchen.
Ich kann mir auch eigentlich nicht vorstellen, dass man sowas überhaupt per E-Mail macht. Wenn dann glaube ich noch eher, dass es möglicherweise die BILD übertrieben hat. Aber sicher nicht, dass sie die besten Absichten hatten, wenn es so war
Nochmal zur Ausgangsfrage - versehentlich oder absichtlich an die Verteidigung geschickt?

Bei einer nicht gewollten Informationsweitergabe müsste es jemand anderes als die Richterin getan haben und das ist eigentlich nur mit einem gezielten Durchstechen von vertraulichen Informationen vereinbar und kaum mit einem Versehen. Dann hätte der Befangenheitsantrag wohl Aussicht auf Erfolg.

Wenn es Absicht war, dann wurde die Verteidigung lediglich umfassend informiert und die Angelegenheit in der Bild verfälscht dargestellt.


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20.02.2024 um 12:31
"Ippen.Media" berichtet nun ebenfalls über den von der Verteidigung gestellten Befangenheitsantrag.
Es war Regina Rick, die Wahlverteidigerin, die im November zum Gespann der Verteidiger stieß: Sie reichte den Antrag am Montag ein. Einen Kommentar wollten die beiden Pflichtverteidiger Harald Baumgärtl und Dr. Markus Frank nicht abgeben. Regina Rick sagte auf Anfrage des OVB, die Gründe für den Antrag seien „sehr belastbar“.

Grund für ihren Antrag sah Regina Rick in einer E-Mail-Korrespondenz zwischen der Vorsitzenden Richterin Jacqueline Aßbichler und Staatsanwalt Wolfgang Fiedler. Diese E-Mailkorrespondenz befinde sich in den Akten. Genaueres sei ihr aber nicht bekannt, sagte Cornelia Sattelberger, Sprecherin des Landgerichts Traunstein. Somit bleibt offen, warum diese Korrespondenz überhaupt in den Akten zu finden ist.
Auch auf das entlastende, zurückgehaltene DNA-Gutachten wird eingegangen.
Regina Rick bemängelt außerdem, dass die Ergebnisse von Nachermittlungen hinsichtlich DNA-Spuren von Hanna W. im Umfeld des Angeklagten nicht in die Beweisaufnahme eingeflossen seien. Diese Untersuchungen scheinen keine Spuren von Hanna W. ergeben zu haben. Worin die Verteidigung eine Entastung ihres Mandanten erkennen dürfte – eine Entlastung, die in der Beweisaufnahme aber keine Rolle spielte.
Paukenschlag: Platzt der Hanna-Mordprozess? Das sind die Hintergründe (Ippen.Media)

Ob und wie es weitergeht, entscheidet nun die Erste Jugendkammer. Eine schnelle Entscheidung und reguläre Fortsetzung des Prozesses am Donnerstag wird aber nicht erwartet.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.02.2024 um 12:31
Zitat von PalioPalio schrieb:Nochmal zur Ausgangsfrage - versehentlich oder absichtlich an die Verteidigung geschickt?
Das kann ich nicht sagen, ich bin kein praktizierender Rechtsanwalt. Mit Beiakten und Mailverkehr zwischen Beteiligten kenne ich mich nicht gut aus. Aber gut genug, um sicher zu gehen, dass das nicht normal ist, wenn es stimmt

So interessiert mich eher, ob das was drinsteht stimmt. Kann ja sein, dass die BILD übertrieben hat, aber wenn nicht, dann schließt es nicht den Erfolg auf Befangenheit aus, nur weil man es der Verteidigerin auf den Tisch legt.


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20.02.2024 um 12:36
Zitat von LackyLuke77LackyLuke77 schrieb:Auch auf das entlastende, zurückgehaltene DNA-Gutachten wird eingegangen.
Das wird sich möglicherweise auf die während des Prozesses noch erfolgte Untersuchung im Auto des Angeklagten beziehen. Der Gurt sollte doch noch näher untersucht werden.
Das passt auch in die Akte "Nachermittlun­gen".


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20.02.2024 um 12:38
In jedem Fall ist es erstaunlich.

Fall 1: Die E-Mail wurde bewusst der Verteidigung zugesendet.

In dem Fall herrschen wohl zwischen Staatsanwaltschaft/Richterin auf der einen Seite und Verteidigern auf der anderen Seite komplett unterschiedliche Vorstellungen dazu, wann Befangenheit vorliegt.

Möchte ich eigentlich nicht glauben. Die Spielregeln sollten ja jedem Prozessbeteiligten klar sein.

Fall 2: Es handelt sich um Befangenheit. Die E-Mail wurde versehentlich zugesendet oder durchgesteckt.

Möchte ich auch nicht glauben. Wäre skandalös.


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20.02.2024 um 12:39
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Richter müssen jedoch alles tun, um ihren Status der Neutralität zu wahren. Dazu gehört es natürlich, sich nicht im Geheimen mit dem StA privat auszutauschen und dort auch noch Rechtsansichten zu äußern, die der Verteidigung nicht einmal zur Kenntnis gelangen.
Genau. So was geht überhaupt nicht, wenn das hier so abgelaufen sein sollte.

Dass Richter, Staatsanwälte, auch Verteidiger, sich privat duzen, kommt aber gar nicht mal so selten vor. Man wird, zB wenn man auf einen Studienkollegen oder früheren Arbeitskollegen trifft, mit dem man per Du war, diesen privat nicht plötzlich Siezen, wenn man mit dem arbeitsmäßig irgendwann wieder mal zu tun hat. Man siezt ihn selbstverständlich in der Verhandlung.

In dem Chor, in dem ich Mitglied bin, singen ein Staatsanwalt und ein Rechtsanwalt, der auf Strafrecht spezialisiert ist, mit. Beide haben öfter dienstlich miteinander zu tun. Sie haben sich, obwohl sonst im Chor das Du vorherrscht, jahrelang dort gesiezt. Irgendwann nach einer, hm, äußerst ausgiebigen Chorfeier waren sie dann beim Du, würden es aber nie in einem Strafprozess, in dem beide auftreten, benutzen. Und ich bin mir ziemlich sicher, dass sie sich nicht im Geheimen über ein Verfahren austauschen und irgendwelche Absprachen treffen würden.


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Palio ehemaliges Mitglied

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20.02.2024 um 12:56
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Kann ja sein, dass die BILD übertrieben hat, aber wenn nicht, dann schließt es nicht den Erfolg auf Befangenheit aus, nur weil man es der Verteidigerin auf den Tisch legt.
Na doch, ich finde schon. Es geht im Kern nur um zwei Punkte, die per E-Mail geklärt wurden.

Punkt 1: Mit der Kammer (also wohl im Prozess) wurde ein Gespräch zum Sachverhalt geführt und wohl die Frage gestellt, ob dazu Übereinstimmung besteht. (Wenn nicht, müsste ja vielleicht ein rechtlicher Hinweis an die Verteidigung erfolgen.)
Das hat der StA nach Rücksprache mit dem Kollegen geklärt und der Richterin das Ergebnis mitgeteilt:
„Der Kollege Jese­rer und ich sind gestern noch länger zusammengesessen und sind zum Ergebnis ge­kommen, dass wir in unserem Plädoyer den gleichen Sach­verhalt wie Ihr zugrunde le­gen.“
Punkt 2 bezieht sich auf den rechtlichen Hinweis zur angeklagten Straftat, bei der die Aussage des Mithäftlings relevant ist und sich neue Optionen aus Sicht der Vorsitzenden ergaben.
„Hallo Wolfgang, ich denke, dass die Aussage des M. zum Tötungsvorsatz ganz wichtig ist. Der Angeklagte sagte, er habe sie bewusstlos geschlagen, damit sie sich nicht wehren kann und er habe sie nicht töten wollen … damit gef KV in Tatmehrheit mit Mord.“
Der richterliche Hinweis erfolgte dann auch später im Prozess:
Zitat von PalioPalio schrieb:Am 24.01.24:
fassbinder1925 schrieb am 24.01.2024:
Interessant fand ich einen rechtlichen Hinweis der Vorsitzenden. Es käme bei der gefährlichen Körperverletzung auch die 5. Variante, mittels einer lebensgefährlichen Handlung in Betracht.
https://www.bild.de/regional/bayern/regional/hannas-killer-vor-gericht-eiskeller-prozess-koennte-platzen-87225770.bild.html

So und dann wurde das Besprochene ausgedruckt, in die Akte "Nachermittlun­gen" zusammen mit dem DNA-Gutachten geheftet und der Verteidigung geschickt. Könnte durchaus auch alles in Ordnung sein.


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20.02.2024 um 12:56
Zitat von AndanteAndante schrieb:ich bin mir ziemlich sicher, dass sie sich nicht im Geheimen über ein Verfahren austauschen und irgendwelche Absprachen treffen würden.
Und selbst wenn, das ganze dann per E-Mail, die dann auch noch, wie auch immer, in die Hände der Verteidigung gelangt ist ja fast schon Di­let­tan­tis­mus. Wobei ich dazu sagen muss, dass ich mich nicht mit den Geflogenheiten am Gericht auskenne. Evtl. ist ein solcher Austausch zwischen Richter, Staatsanwaltschaft und Verteidgung auch üblich, dann wäre das natürlich was anderes, aber klingt ja nicht danach.
Bei deinem Beispiel wäre so eine Absprache doch auch einfach mündlich nach einer Chorprobe getroffen. Der eine sagt, wenn du das so und so formulierst gehe ich mit, oder ähnliches und schon sind beide auf einem Nenner, ohne dass überhaupt nur die Gefahr besteht, dass irgendwelche, ob nun übliche oder unübliche, Absprachen nachweisbar wären.


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20.02.2024 um 12:58
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:In meinen Augen ist das nur ein letztes verzweifeltes Aufbäumen der Verteidigung.
Das gegen Ende des Prozesses rauszuhauen ist an Rücksichtslosigkeit kaum zu überbieten.
Nein. Wenn es so abgelaufen ist, wie in der Bild erwähnt, ist das mitnichten ein rücksichtslose Verhalten der Verteidigung, sondern ein höchst problematisches Verhalten der Richterin, worauf die Verteidigung angemessen reagiert hat.
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Heisst, wer heute Richterin ist, ist (evtl) in 3 Jahren Staatsanwältin?
Und wer heute Staatsanwalt ist, ist in 3 Jahren (evtl) Richter?
So in etwa. In Bayern wird zwischen Richteramt und Staatsanwaltschaft weitaus mehr hin und hergewechselt, als in anderen Ländern. Und das ist schon etwas problematisch.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.02.2024 um 13:00
Für mich ist dieser Vorgang natürlich auch erstaunlich und unerfreulich und ich frage mich, ob es Schlamperei oder Sabotage war oder ein reines Gewissen, weil man in diesem Gerichtsbezirk einen solchen Vorgang als normal ansieht und es vor der Verteidigung nicht verbergen will (eher unwahrscheinlich).

Bei der Feststellung der möglichen Befangenheit der Vorsitzenden, falls sich der Antrag von Frau Rick nur gegen sie richtet, muss man aber natürlich auch berücksichtigen:

1.) Die Kontaktaufnahme erfolgte durch die Staatsanwaltschaft und nicht durch das Gericht.

2.) Die Richterin gab daraufhin eine rechtliche Einschätzung ab, die man vertreten kann oder auch nicht, je nachdem, wie man den Zeugen M erlebt hat. Diese Einschätzung kann man auch noch als vorläufig ansehen, es gibt keine Hinweise darauf, dass das Gericht nicht dazu bereit ist, Erkenntnisse der Beweisaufnahme, die im Anschluss an den Mailverkehr erfolgten, zu berücksichtigen.

3.) Der gebotene rechtliche Hinweis ist, so habe ich es verstanden, umgehend innerhalb der Verhandlung erfolgt.

Grundsätzlich gebe ich einigen Vorrednern aber recht. Duzerei und freundschaftliche Beziehungen zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht wirken unprofessionell und gelegentlich auch verdächtig, können jedoch im Falle der zeitgleichen Ausbildung der handelnden Personen innerhalb des selben LG-Bezirks auch nicht immer vermieden wären.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.02.2024 um 13:03
Zitat von PalioPalio schrieb:Punkt 1: Mit der Kammer (also wohl im Prozess) wurde ein Gespräch zum Sachverhalt geführt und wohl die Frage gestellt, ob dazu Übereinstimmung besteht. (Wenn nicht, müsste ja vielleicht ein rechtlicher Hinweis an die Verteidigung erfolgen.)
Das hat der StA nach Rücksprache mit dem Kollegen geklärt und der Richterin das Ergebnis mitgeteilt:
Sowas gibt es aber meiner Meinung nach nicht. Schon gar nicht in Schwurgerichtsverfahren. Es gibt hier um einen sehr brisanten Zeugen, da spricht sich nicht mit der Staatsanwaltschaft ab, ob man die Aussage für wichtig (und somit richtig?) ansieht. Was anderes ist vllt eine Einladung zum Rechtsgespräch, wo man ein Deal auslotet, gibt es aber auch eher selten in Schwurgerichtsverfahren, das macht man aber nicht per Mail, sondern mit allen Beteiligten im Richterzimmer.

Vllt kann @Andante nochmal drüber lesen, ob das so passt, was ich sage.
Zitat von PalioPalio schrieb:„Hallo Wolfgang, ich denke, dass die Aussage des M. zum Tötungsvorsatz ganz wichtig ist. Der Angeklagte sagte, er habe sie bewusstlos geschlagen, damit sie sich nicht wehren kann und er habe sie nicht töten wollen … damit gef KV in Tatmehrheit mit Mord.“
Der
Wenn in dem Artikel nur stehen würde, dass in der Mail steht „Bedenke bitte, dass nicht nur eine vorsätzliche Körperverletzung kann“ ist das was anderes, wobei es sich eher wie eine Absprache anhört. Aber bei dem rechtlichen Hinweis kam die Meinung über den Zeugen nicht vor. Also ich kann mir nicht vorstellen, dass das üblich ist. Und es stehen eben noch andere happige Sachen im Artikel, ob sie stimmen, sei dahingestellt.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

20.02.2024 um 13:07
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Grundsätzlich gebe ich einigen Vorrednern aber recht. Duzerei und freundschaftliche Beziehungen zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht wirken unprofessionell und gelegentlich auch verdächtig, können jedoch im Falle der zeitgleichen Ausbildung der handelnden Personen innerhalb des selben LG-Bezirks auch nicht immer vermieden wären.
Duzen, nähere Bekanntschaft etc. wäre kein valider Ablehnungsgrund. Das ergibt sich zwangsläufig aus dem jahrelangen ortsnahen Dienst.

Das Ablehnungsgesuch dürfte vielmehr aus zwei Gründen begründet sein:

1) Diskussion in der Sache mit einem Verfahrensbeteiligten, ohne diese Diskussion unverzüglich allen Beteiligten offenzulegen.

2) Der "böse Schein der Voreingenommenheit" (O-Ton BVerfG) durch Andeuten, dass die Vorsitzende sich bereits vor Ende der Beweisaufnahme festgelegt hat.


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