@AndanteDu hast es gut zusammengefasst. Wir sind hier die Gruppe der Nichtwisser.
Hier eine grobe Zusammenfassung von damals:
https://www.radiogong.de/leichenfund-hanna-prien-aschau-chiemgau-mord-polizei-ermittlungUnd wie man sieht, ein Teil der Zeugen mussten erst ausfindig gemacht haben. Das bedeutet, dass sich damals schon ein Teil der möglichen Zeugen sich nicht gemeldet hatte.
Warum? Man sieht doch, es gibt unterschiedliche Menschen. Manch einer meldet sich, ohne etwas Wesentliches gesehen zu haben, ein anderer meldet sich nur dann, wenn ihm etwas Ungewöhnliches aufgefallen ist. Dann gab es z.B. der Zeugenaufruf bzgl. der Uhr, auch nichts, wo er wirklich etwas zu beitragen konnte
Obgleich wir die Gruppe der Nichtswisser sind, will man aus diesem Nichtwissen, aber unbedingt erkennen, was von vorneherein zum Scheitern verurteilt ist.
@PalioPalio schrieb:hat er angeblich nichts gesehen und gehört, obwohl er um 2:32 Uhr in der Kampenwandstraße auf Höhe des Tatorts war.
Das ist eine Falschinformation, welche Du hier verbreitest. Laut der Laufrekonstruktion soll er etwa um 2:29 dort gewesen sein. 2:32 müsste er das Haus seiner Eltern erreicht haben und wird in diesem Fall kurz danach im Haus gewesen sein. Das ist gut vereinbar mit der Tatsache, dass er um 2:42 sich in das Strategiespiel sich eigeloggt hat. Im Falle der Unschuld hat er sich vorher der Jogging-Kleidung entledigt und sich etwas gewaschen. Die Zeugin hat angegeben, dass dieser Schrei etwa um 2:30 war, wird aber eher etwas später sein, wenn man den Anrufversuch des Opfers als Tatzeit sehen würde.
Und es gibt keine weitere Person, welche diesen Schrei gehört hat, warum muss es dann der Angeklagte gehört haben, der möglicherweise schon wieder im Haus seiner Eltern war? Das legt das Spiel zumindest Nahe. Gilt eigentlich der Gleichheitsgrundsatz nicht mehr, sobald man angeklagt ist, verliert man dann automatisch die Grundrechte (hier Artikel 3(1)). Glücklicherweise nicht, daher darf er nicht anders behandelt werden, wie andere, auch er muss den Schrein nicht gehört haben.
Palio schrieb:Beim Geständnis des Mithäftlings fehlt uns dessen konkrete Aussage im Detail, auch diese könnte noch ein weiteres wichtiges Standbein der Anklage sein, sonst würde die Verteidigung nicht derart angestrengt versuchen, den Zeugen zu demontieren.
Grundsätzlich wäre es Aufgabe des Gerichts, diese Aussage ausreichend zu hinterfragen und dazu hat es sich - soweit möglich – ein vollständiges Bild machen müssen. Und dazu gehören natürlich eigentlich Dinge dazu, welche die Verteidigung beantragt hat. Gut, wenn es nun meint, die ist nicht glaubwürdig, kann es natürlich sämtliche Anträge der Verteidigung nun auch ablehnen. Andernfalls könnte ein schwerwiegender Rechtsfehler vorliegen.
Der Rest Deines Beitrages sind reine Vermutungen „möglicherweise“ ist da häufig zu finden. a wir gehören der Gruppe des Nichtswissers an. Aber wesentliche Dinge haben wir schon erfahren, dass sich z.B. Verena bzgl. des Spaziergangs in dem Tag geirrt hat etc..
Gewisse Vermutungen kann man mit etwas Logik heute schon ausschließen, wenn es wirklich Zeugen gegeben hätte, die ihn am Tatort gesehen hätten, hätte man sich die Laufrekonstruktion sparen können. Also eine Ansammlung von könnte, möglicherweise, vielleicht, alles vollkommen ohne Belang.
Das einzig wahre daran, aktuell können wir den Ausgang des Verfahrens nicht wissen.