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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.378 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.02.2024 um 12:51
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Aber alles in allem freundlich von den beiden Staatsanwälten, dass sie noch angeboten hatten freiwillig mitzuwirken, bevor ihnen die am nächsten Tag die Entscheidung abgenommen wurde :D
Das hast du wirklich ganz trefflich formuliert. Das hätte die Familie auch anders haben können :troll: .
Zitat von LanzaLanza schrieb:Neulich hieß es Rick würde soviel Beweisanträge noch stellen, weil es langsam eng werden würde.
Was für eine Verzweifelungstat ist dann jetzt bitte diese Hausdurchsuchung? Die haben doch fertig
Das ist keine Verzweiflungstat, sondern das Gericht macht nur das, was die Rick mit ihren Beweisanträgen initiiert hat. Jetzt wird halt jedes Detail genauestens aufgedröselt. Man will sich doch keinen Revisionsgrund einfangen, indem man ihren Anträgen nicht folgt :D


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.02.2024 um 13:21
War das etwa eine Finte von Gericht und Staatsanwaltschaft?

Dass man einerseits mitteilte, man sei mit der Beweisaufnahme durch - und andererseits im stillen grünes Licht erteilte für eine Hausdurchsuchung.

Wollt man so die Angehörigen von Sebastian T. in Sicherheit wiegen nach dem Motto: „Wir haben die Preisgabe unserer Account-Zugänge verweigert, die Richter aber das Ende der Beweisaufnahme verkündet - da kann uns ja nichts mehr passieren?“.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.02.2024 um 13:22
Zitat von emzemz schrieb:Das hast du wirklich ganz trefflich formuliert. Das hätte die Familie auch anders haben können :troll: .
Wobei ich das ja Live erlebt habe, ohne Rücksprache mit einem Rechtsbeistand hätte ich da auch niemals in der Situation zugestimmt. Als der Staatsanwalt gefragt hat, ob das für sie in Frage kommen würde hätte ich niemals gedacht, dass er bei einem Nein am nächsten morgen mit einem Durchsuchungsbefehl um die Ecke kommt. @fassbinder1925 kann meine Einschätzung vielleicht teilen, oder eine andere Einschätzung dazu geben.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.02.2024 um 13:22
Zitat von BohoBoho schrieb:Der Antrag auf Hausdurchsuchung dürfte von der STA gestellt worden sein, da die Verteidigung gestern ja noch vehement der Freigabe der Zugangsdaten widersprochen hat.
Aber wie kommt man per Hausdurchsuchung an die Zugangsdaten?
Das Handy, um das es dabei geht befindet sich doch in den Asservaten oder nicht?
Dann sind die fraglichen Zugangsdaten offenbar nicht auf dem entsprechenden Handy gespeichert. Sollten die schriftlich irgendwo hinterlegt sein, ist es vermutlich ein mühsames Unterfangen, sie zu finden.
Sollte das fragliche Handy sich noch nicht bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft befinden, geht es vermutlich darum dass Handy einzukassieren. Frage ist natürlich, ob sich darauf noch irgendwelche relevanten Daten befinden.

Wäre es nicht möglich, dass es auch um etwas anderes geht bei der Hausdurchsuchung?
Zitat von BohoBoho schrieb:Und so wie es die Richterin formuliert hat, will man an die Emails ran.
An welcher Formulierung machst du das denn fest?
Ich habe es nicht so verstanden. Könntest du das einmal erläutern bitte?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.02.2024 um 13:23
Die zwei gestellten Beweisanträge sind abgelehnt worden.

Akteneinsicht zu einem früheren Verfahren des Knast-Zeugen wird nicht gewährt:
Aber Richterin Aßbichler lehnt die Akteneinsicht ab.

Es gäbe keinen Erfahrungssatz, wer einmal gelogen hat, dem sei nie mehr zu glauben, so Aßbichler: Auch Staatsanwalt Wolfgang Fiedler will sich äußern. Die angebliche psychische Erkrankung des Zeugen reiche ebenfalls nicht als Begründung aus, seine Glaubwürdigkeit infrage zu stellen.
Auch die Geodaten von Raffi W. werden nicht mehr ausgewertet:
Doch in den Augen der Richterin sind die Geodaten „ohne Bedeutung“. Sie könnten nicht beweisen, ob der Zeuge sich mit Sebastian T. getroffen hatten. Sie würden nur zeigen, wo das Handy gelegen ist – und mehr nicht. Auch die Glaubwürdigkeit der besten Freundin von Sebastian T., die ihn schwer belastete, würde die Analyse der Geodaten nicht berühren.
Schäbig und unmoralisch“, „reine Verzögerungstaktik“: Verteidiger werden abgewatscht (Ippen.Media)

Weiter geht's am 08. Februar mit der dann letzten Chance für die Verteidigung weitere Beweisanträge zu stellen.


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01.02.2024 um 13:27
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Als der Staatsanwalt gefragt hat, ob das für sie in Frage kommen würde hätte ich niemals gedacht, dass er bei einem Nein am nächsten morgen mit einem Durchsuchungsbefehl um die Ecke kommt.
Aber einer von euch beiden hatte auch geschrieben, die Richterin auch zufrieden war, dass nachdem sie die Antwort erhalten hatte, dass die beiden Eltern sich noch mit ihren Rechtsbeiständen absprechen wollen. Bei mir ist der Eindruck entstanden, es war ihr wichtig überhaupt eine Antwort zu bekommen um diese zu protokollieren. Auf einer Hausdurchsuchung wäre ich auch nicht gekommen, aber ich bin tatsächlich über diesen Vorgang gestolpert. Kann auch sein dass es in einem Pressebericht erwähnt wurde auf jeden Fall wurde explizit gesagt, dass sie mit der Antwort auch zufrieden war


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.02.2024 um 13:29
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:War das etwa eine Finte von Gericht und Staatsanwaltschaft?

Dass man einerseits mitteilte, man sei mit der Beweisaufnahme durch - und andererseits im stillen grünes Licht erteilte für eine Hausdurchsuchung.

Wollt man so die Angehörigen von Sebastian T. in Sicherheit wiegen nach dem Motto: „Wir haben die Preisgabe unserer Account-Zugänge verweigert, die Richter aber das Ende der Beweisaufnahme verkündet - da kann uns ja nichts mehr passieren?“.
Also ich bin mir sicher, dass da ansonsten ein Beweisantrag der Staatsanwaltschaft gekommen wäre bzw. an einem Gesuch bei YouTube/Google wurde ja schon gearbeitet. Ich glaube nicht, dass sie sich da zwangläufig sicher gefühlt haben.


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01.02.2024 um 13:35
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Wollt man so die Angehörigen von Sebastian T. in Sicherheit wiegen nach dem Motto: „Wir haben die Preisgabe unserer Account-Zugänge verweigert, die Richter aber das Ende der Beweisaufnahme verkündet - da kann uns ja nichts mehr passieren?“.
Ich sehe da eher den Konjunktiv, dass man nämlich durch wäre mit der Beweisaufnahme und es nun an die Plädoyers gehen könnte, gäbe es da nicht noch Beweisanträge der Verteidigung.
Die Richterin hat jedoch nicht gesagt, dass die Beweisaufnahme nun abgeschlossen sei.


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01.02.2024 um 13:35
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Aber einer von euch beiden hatte auch geschrieben, die Richterin auch zufrieden war, dass nachdem sie die Antwort erhalten hatte, dass die beiden Eltern sich noch mit ihren Rechtsbeiständen absprechen wollen. Bei mir ist der Eindruck entstanden, es war ihr wichtig überhaupt eine Antwort zu bekommen um diese zu protokollieren. Auf einer Hausdurchsuchung wäre ich auch nicht gekommen, aber ich bin tatsächlich über diesen Vorgang gestolpert. Kann auch sein dass es in einem Pressebericht erwähnt wurde auf jeden Fall wurde explizit gesagt, dass sie mit der Antwort auch zufrieden war
Das war auch ein bisschen bla bla, Frau Rick ist erstmal auf die Barrikaden gegangen, weil der Vater bzw. die Familie heute gar nicht für den Zeugenstand vorgesehen sind und an sich ja jede Aussage verweigern, daraufhin hat die Richterin aber erwidert, dass es sich gar nicht um eine Aussage an sich, sondern nur um die ,,Beantwortung einer Frage"?! handelt. Wenn ich mich recht erinnere hat auch nur der Vater gesagt, dass er gerne mit seiner Anwältin reden möchte (welche ja stand Dienstag nicht existierte, vermutlich seit gestern schon -> Stichwort Hausdurchsuchung). Die Mutter sagte einfach ,,Nein". Die Vorsitzende wollte das einfach wahrscheinlich einfach vom Tisch haben, da jeder offizieller Beweisantrag auch Arbeit bedeutet.


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01.02.2024 um 13:41
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Wobei ich das ja Live erlebt habe, ohne Rücksprache mit einem Rechtsbeistand hätte ich da auch niemals in der Situation zugestimmt. Als der Staatsanwalt gefragt hat, ob das für sie in Frage kommen würde hätte ich niemals gedacht, dass er bei einem Nein am nächsten morgen mit einem Durchsuchungsbefehl um die Ecke kommt. @fassbinder1925 kann meine Einschätzung vielleicht teilen, oder eine andere Einschätzung dazu geben
Stimme ich zu. Die Vorsitzende hat ja gemeint, dass es eher eine Anregung vom Staatsanwalt sei, wobei dieser nickte. Ich hätte auch niemals mit einer Hausdurchsuchung gerechnet, falls es wirklich „nur“ um die Accounts geht. Und beraten hätte ich mich auch erstmal wollen.
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Die Mutter sagte einfach ,,Nein
Da habe ich es so in Erinnerung, dass die Mutter sagte, sie will sich auch erstmal beraten lassen und nickte, als die Richterin zusammenfasste, dass sie es sich grundsätzlich offen lässt. Dürfte aber jetzt nicht so weltbewegend sein der Unterschied.


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01.02.2024 um 14:18
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Aber wie kommt man per Hausdurchsuchung an die Zugangsdaten?
Ich könnte mir vorstellen, dass man Laptop/ PC und Handys der Eltern beschlagnahmt hat und dort die Zugangsdaten ausliest. Vermutlich hat der Durchsuchungsbeschluss gar nicht den Hintergrund, neue Beweise zu erheben, sondern mit dem Antrag der Verteidigung voranzukommen, also reine Beschleunigungsgründe.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.02.2024 um 15:08
Zitat von PalioPalio schrieb:Das ist zwar wieder nicht die konkrete Zeit des Handyfilms, aber ich schließe daraus, dass es eine Sichtung kurz nach der Tat gab. Wenn zuletzt eine Sichtung am Eiskeller um 2:20 Uhr stattfand, könnte der Anwalt die Anwesenheit des Joggers am Tatort zur Tatzeit nicht mit dieser Gewissheit behaupten.

Die Joggingroute mit dem unerklärlichen Abstecher zur Kampenwandstraße hin und nach einem kurzen Aufenthalt gleich wieder zurück ist hier meiner Meinung nach das stärkste Indiz.
Ja, das habe ich mir auch gedacht. Dann hätte man ein recht starkes Indiz dafür dass er zum Tatzeitpunkt an besagter Stelle gewesen sein muss. Man sieht ihn vorher am Eiskeller und unmittelbar nach der Tat auf der Kampenwandstrasse in den Burgweg laufen....immer vorausgesetzt das besagte Video ist brauchbar.
Möglicherweise wird ihm die Kopflampe zum Verhängnis? Wobei ich mir gar nicht vorstellen kann ob er diese nicht ausgemacht hat während der Tat? Ich meine, sollte das Video (nach der Tat) einen Jogger mit Kopflampe zeigen....aber ich spekuliere vermutlich zuviel. Wir werden sehen.

Hätten die Eltern dazu beitragen können, zu beweisen dass nur ST zum fraglichen Zeitpunkt Videos geschaut haben kann, so hätten sie es vermutlich schon längst getan. Ich vermute dass sie deshalb kein Interesse daran haben die Zugangsdaten zu teilen.
Ich habe das Gefühl dass es schon langsam eng wird für den TV.....


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.02.2024 um 18:45
Bericht vom 01.02.2024

Da heute eine Haftbefehlseröffnung war, die ruhig öfter stattfinden dürfte, ging es heute um 09:30 los. Vorbei war es bereits um kurz nach zehn.

Die Vorsitzende berichtete erstmal überraschenderweise von einer Hausdurchsuchung, die gestern um 6:00 uhr im Hause T. vollzogen wurde. Man hatte den Eindruck, dass noch nicht mal die Richterin im Detail Kenntnis hat. Sie fragte, ob gewollt ist Erklärungen dazu abzugeben, es bestand jedoch kein Bedarf.

Nun nahm der Staatsanwalt Stellung zu dem Beweisantrag der Verteidigung bezüglich des Zeugen Adrian M. Er lehnt es ab, dass die Akten aus dem Verfahren gegen M. hinzugezogen werden, auch die von den Ermittlungen, wo er Geschädigter ist. Weiter tritt er auch entgegen, dass das "namentlich nicht genannte Opfer"und der Beschuldigte aus dem Gefängnis vorgeladen werden. Einmal weil man nicht automatisch davon ausgehen kann, dass jemand der früher in Bereichen seines Lebens gelogen hat, dies generell und immer tut, viel mehr komme es auf den Inhalt der Aussage und das Aussageverhalten an, und den Mithäftling als Zeugen lehnt er ab, weil dieser in seinem Status als Beschuldigter lügen darf.

Unabhängig von der Begründung, würde er gern noch ein paar Worte verlieren. Er sei sehr fassungslos, dass die Verteidigung Sachverhalte in ihrem Beweisantrag in der Öffentlichkeit ausbreitet, bei denen man beschlossen hat, sie im Selbstleseverfahren einzuführen. In dieser Weise, das Persönlichkeitsrecht zu missachten, findet er "schäbig" und "unmoralisch". Generell, so der Staatsanwalt, sei es mit der Moral so eine Sache. Da hat er nicht ganz Unrecht, noch dazu, wenn sie schon jemand gepachtet hat.

Ich kann das in keiner Weise nachvollziehen. Ich war schon nicht sehr glücklich damit, als die Richterin gesagt hat, dass sie das so machen will, weil ich schon dachte, dass man vllt was verpasst. Mich interessiert es als Öffentlichkeit schon, ob so ein Zeuge seine möglichen Missbräuche mit Hilfe solcher Phantasiegeschichten versucht zu verwirklichen, oder beispielsweise mit Geld. Auch dass er unter Androhung von Disziplinarmaßnahmen in der JVA, genötigt worden sein will, hätte man so nicht erfahren. Wobei ich glaube, dass es an sich wirklich gut gemeint war und nicht um was zu vertuschen, zumal es natürlich schon am meisten auf die Prozessbeteiligten ankommt. Aber diese Entrüstung, empfinde ich als Show. Auch der Nebenklagevertreter hat sich in einem Interview besonders schockiert darüber gezeigt, der kam mir eigentlich immer sehr vernünftig vor. Ich weiß nicht, welche Persönlichkeitsrechte missachtet wurden. Die Verteidigung hat extra den Namen des Opfers weggelassen, was auch richtig ist. Jeder der aber schon mal in solchen Verfahren war, weiß, dass dort sogar die vollen Namen und teilweise Anschriften der Geschädigten ständig genannt werden. Der Zeuge M. ist volljährig und zumindest das Urteil samt Begründung wird öffentlich sein. Und da darf man nicht einen Sachverhalt aus der offiziellen Anklage öffentlich schildern? Aber ich habe ja schon mal angedeutet, dass das oft eher nach hinten bei der Bevölkerung für ihn losgeht. Und auch wenn ihm das egal ist, die Verteidigung wird es auch nicht sonderlich bewegen. Selbst wenn es vllt gar nicht so ist, man kann fast das Gefühl bekommen, dass der Zeuge M. mit Glacehandschuhen angefasst werden soll. Und das würde mich auch in jedem Anderen Verfahren und mit komplett Anderen Beteiligten stören.

Rechtsanwalt Baumgärtl rechtfertigt daraufhin, dass er die Wichtigkeit um Persönlichkeitsrechte versteht, sie aber auch ihren Mandanten zu verteidigen haben und dieses Interesse durchaus abgewogen werden muss.

Verteidiger Dr. Frank erklärt, dass der Beweisantrag wegen Raffis Handy nicht darum geht, dass dieser nicht beim Tischtennis dabei war, sondern er war laut seiner Aussage nur einmal dabei und damals war auch der Sebastian W. anwesend. Das war der, der vor Raffi ausgesagt hat und zu Verena wegen Undankbarkeit für eine Reparatur, den Kontakt reduziert hat. Und dieser wisse durch seine Mutter, dass er nicht am 3. dabei gewesen sein kann.

Das Gericht musste darüber beraten.

Nun verkündigt die Vorsitzende die Ablehnung des Antrages bezüglich des Adrian M.

Es sei allgemeiner Erfahrungssatz, dass jemand der schon mal gelogen hat, nicht immer und grundsätzlich lügt. Die Entscheidung diesbezüglich obliegt dem Tatsachengericht.

Auch, dass M. aufgrund seiner Krankheit ein "notorischer Lügner" sei, lässt sie nicht gelten. Einmal weil es die Verteidigung nicht richtig begründet hat, aber auch weil es hier keine Erkenntnisse darüber gibt, dass man mit diesen Krankheiten grundsätzlich lügt.

Auch das zitieren aus dem Sedlmayr-Fall ändert daran nichts. Es zeigt viel mehr, dass die Behauptung, Schwurgerichtsvorsitzende lassen Zeugen aus der JVA grundsätzlich nicht zu, widerlegt ist.


Der Antrag der sich um die GPS-Daten von Raffi dreht, wird auch abgelehnt.

Hier fasst sich die Vorsitzende kürzer. Sinngemäß, auch wenn die GPS-Daten nicht darauf hindeuten, dass sich Raffi nicht am 3. am Chiemsee aufgehalten hat, müsse es nicht heißen, dass dieser nicht dagewesen ist. Die GPS-Daten sagen nur darüber aus, wo sich das Handy befindet.

Stimmt absolut, aber wenn nicht ein wichtiges zusätzliches Argument mir entgangen ist, könnte man sich ja oft diese Art der Untersuchung sparen. Warum wollte man dann sonst von jedem das Handy bezüglich dem Tischtennis.

Besonders an die beiden Pflichtverteidiger gewandt, erklärt die Vorsitzende, dass sie Unterstützung von der Justiz bekommen haben. Eine zusätzliche Kammer wurde eingerichtet. Das würde ein bisschen Druck rausnehmen und führt dazu, dass diese Kammer nicht die mit diesen Verteidigern schon geplanten Großverfahren bestreitet.

Aus der Presse konntet ihr ja wahrscheinlich schon entnehmen, dass Rick weiteren Aufschub beantragt hat. Das war für mich aber akustisch, schwer zu verstehen. Ich habe nur gehört wie die Vorsitzende wieder bekräftigt hat, dass sie jetzt mal fertig werden muss mit dem Verfahren.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.02.2024 um 19:01
Wie verzweifelt muss man eigentlich sein, die Aussage eines psychisch kranken Kinderschänders als „Indiz“ zu benutzen. Wahrscheinlich weil es eines der letzten ist.


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Palio ehemaliges Mitglied

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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.02.2024 um 19:20
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Hier fasst sich die Vorsitzende kürzer. Sinngemäß, auch wenn die GPS-Daten nicht darauf hindeuten, dass sich Raffi nicht am 3. am Chiemsee aufgehalten hat, müsse es nicht heißen, dass dieser nicht dagewesen ist. Die GPS-Daten sagen nur darüber aus, wo sich das Handy befindet.
Dazu eine Frage: Deuten die GPS-Daten nach einer bereits erfolgten Auswertung nicht darauf hin, dass sich Raffi am 03. am Chiemsee aufgehalten hat oder geht es um die Möglichkeit, dass eine Auswertung der Daten darauf hindeuten könnte?

Warum möchte die Verteidigung überhaupt beweisen, dass Raffi nicht dabei war? Es könnten dann doch die Schwestern R. und ST ohne Raffi dort gewesen sein. Oder Verena und ST hätten sich allein in Aschau getroffen, wie es ihre Geodaten schließlich belegen. Ich verstehe den Sinn nicht.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.02.2024 um 19:25
Zitat von nutriciusnutricius schrieb:Wie verzweifelt muss man eigentlich sein, die Aussage eines psychisch kranken Kinderschänders als „Indiz“ zu benutzen. Wahrscheinlich weil es eines der letzten ist
Würdest du das auch so ausdrücken, wenn du in der Situation wärst? Hanna wäre eine Angehörige von dir und der Angeklagte wird freigesprochen, weil man Aussagen von Vorbestraften mit Psychischen Erkrankungen generell keine Beachtung schenkt? Das Gericht hat das er ja eigentlich sauber erörtert, dass die Vergangenheit nicht grundsätzlich eine Wahrheitsgetreue Aussage ausschließt. Also verstehe ich dein Problem nicht ganz. Des weiteren hat das ja auch erstmal nichts damit zu tun wie damit bzgl. der Beweiswürdigung umgegangen wird.


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01.02.2024 um 19:33
Zitat von PalioPalio schrieb:Dazu eine Frage: Deuten die GPS-Daten nach einer bereits erfolgten Auswertung nicht darauf hin, dass sich Raffi am 03. am Chiemsee aufgehalten hat oder geht es um die Möglichkeit, dass eine Auswertung der Daten darauf hindeuten könnte?
Da hätte vllt ein "würden" hinter meinem Satz stehen sollen.
Zitat von PalioPalio schrieb:Warum möchte die Verteidigung überhaupt beweisen, dass Raffi nicht dabei war? Es könnten dann doch die Schwestern R. und ST ohne Raffi dort gewesen sein. Oder Verena und ST hätten sich allein in Aschau getroffen, wie es ihre Geodaten schließlich belegen. Ich verstehe den Sinn nicht.
Nun, Lea hat ja ausgesagt, dass Raffi dabei war am 3. Und hierbei ST das umgebrachte Mädchen erwähnt hat. Raffi hat in seiner Aussage aber gemeint, er hat davon nichts mitbekommen. Insofern wäre es ja eigentlich auch gut wenn er wirklich am 3. dabei war. Wenn das Tischtennisspiel aber später war, kann es schon zweimal kein Täterwissen sein. So denke ich mal.


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01.02.2024 um 19:37
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Wenn das Tischtennisspiel aber später war, kann es schon zweimal kein Täterwissen sein. So denke ich mal.
Aber dann ist Verenas Aussage wieder am Start. Also würde ich sagen, eine Auswertung erübrigt sich deshalb, weil kein Ergebnis zu Raffis Geodaten das Täterwissenindiz entkräften kann.

Entweder waren sie Tischtennis spielen und haben den Nachmittag zu viert verbracht, dann kann das Gericht Leas Aussage zum Täterwissen an der Tischtennisplatte nutzen oder sie waren nicht zu viert unterwegs, dann war aber Verena definitiv abends in Aschau (und sehr wahrscheinlich nur wegen ST in Aschau) und man kann ihre Aussage zum Täterwissen nutzen.


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01.02.2024 um 19:41
Zitat von PalioPalio schrieb:Entweder waren sie Tischtennis spielen und haben den Nachmittag zu viert verbracht, dann kann das Gericht Leas Aussage zum Täterwissen an der Tischtennisplatte nutzen oder sie waren nicht zu viert unterwegs, dann war aber Verena definitiv abends in Aschau (und sehr wahrscheinlich nur wegen ST in Aschau) und man kann ihre Aussage zum Täterwissen nutzen.
Habe ich jetzt einen Denkfehler drin? Dass Verena ja am 3. Abends in Aschau war, daran besteht meiner Meinung nach kein Zweifel. Aber dass gewisse Bewegungsdaten und Nachrichten für den 4. sprechen, als der lange Spaziergang war, wo T. Täterwissen geäußert haben soll, spielt ja der Verteidigung in die Hände. Das würde aber eine Lea dann zunichte machen. Wenn sie sich aber beim 3. täuscht, wieder nicht.


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Palio ehemaliges Mitglied

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01.02.2024 um 19:56
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Dass Verena ja am 3. Abends in Aschau war, daran besteht meiner Meinung nach kein Zweifel.
Ihre Aussage ist aber meiner Ansicht nach nur noch nutzbar, wenn sie sich exklusiv mit ST auf dem Parkplatz getroffen hat und sie ihn nicht im Rahmen einer Fahrgemeinschaft nur eben auf dem Parkplatz nach dem gemeinsamen Nachmittag rausgeworfen hat. Wenn es so ein Treffen gab, dann gab es das mit einigen wesentlichen erinnerten Merkmalen (Treffen auf dem Parkplatz, er kommt mit Hoodie) zweimal, einmal nur mit kurzem, einmal mit langem Gang. Und Verena war sich sicher, dass er über die tote Frau bereits am 03.10 berichtete. Das könnte das Gericht dann durchaus für zutreffend halten, zumal der Angeklagte selbst auch aussagte, bereits am 03.10. von der Getöteten gewusst zu haben.

Wenn sie Tischtennis spielen waren, hat ihre Aussage weniger Gewicht, dafür aber die von Lea mehr.


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