Hanna W. tot aus der Prien geborgen
01.02.2024 um 18:45
Bericht vom 01.02.2024
Da heute eine Haftbefehlseröffnung war, die ruhig öfter stattfinden dürfte, ging es heute um 09:30 los. Vorbei war es bereits um kurz nach zehn.
Die Vorsitzende berichtete erstmal überraschenderweise von einer Hausdurchsuchung, die gestern um 6:00 uhr im Hause T. vollzogen wurde. Man hatte den Eindruck, dass noch nicht mal die Richterin im Detail Kenntnis hat. Sie fragte, ob gewollt ist Erklärungen dazu abzugeben, es bestand jedoch kein Bedarf.
Nun nahm der Staatsanwalt Stellung zu dem Beweisantrag der Verteidigung bezüglich des Zeugen Adrian M. Er lehnt es ab, dass die Akten aus dem Verfahren gegen M. hinzugezogen werden, auch die von den Ermittlungen, wo er Geschädigter ist. Weiter tritt er auch entgegen, dass das "namentlich nicht genannte Opfer"und der Beschuldigte aus dem Gefängnis vorgeladen werden. Einmal weil man nicht automatisch davon ausgehen kann, dass jemand der früher in Bereichen seines Lebens gelogen hat, dies generell und immer tut, viel mehr komme es auf den Inhalt der Aussage und das Aussageverhalten an, und den Mithäftling als Zeugen lehnt er ab, weil dieser in seinem Status als Beschuldigter lügen darf.
Unabhängig von der Begründung, würde er gern noch ein paar Worte verlieren. Er sei sehr fassungslos, dass die Verteidigung Sachverhalte in ihrem Beweisantrag in der Öffentlichkeit ausbreitet, bei denen man beschlossen hat, sie im Selbstleseverfahren einzuführen. In dieser Weise, das Persönlichkeitsrecht zu missachten, findet er "schäbig" und "unmoralisch". Generell, so der Staatsanwalt, sei es mit der Moral so eine Sache. Da hat er nicht ganz Unrecht, noch dazu, wenn sie schon jemand gepachtet hat.
Ich kann das in keiner Weise nachvollziehen. Ich war schon nicht sehr glücklich damit, als die Richterin gesagt hat, dass sie das so machen will, weil ich schon dachte, dass man vllt was verpasst. Mich interessiert es als Öffentlichkeit schon, ob so ein Zeuge seine möglichen Missbräuche mit Hilfe solcher Phantasiegeschichten versucht zu verwirklichen, oder beispielsweise mit Geld. Auch dass er unter Androhung von Disziplinarmaßnahmen in der JVA, genötigt worden sein will, hätte man so nicht erfahren. Wobei ich glaube, dass es an sich wirklich gut gemeint war und nicht um was zu vertuschen, zumal es natürlich schon am meisten auf die Prozessbeteiligten ankommt. Aber diese Entrüstung, empfinde ich als Show. Auch der Nebenklagevertreter hat sich in einem Interview besonders schockiert darüber gezeigt, der kam mir eigentlich immer sehr vernünftig vor. Ich weiß nicht, welche Persönlichkeitsrechte missachtet wurden. Die Verteidigung hat extra den Namen des Opfers weggelassen, was auch richtig ist. Jeder der aber schon mal in solchen Verfahren war, weiß, dass dort sogar die vollen Namen und teilweise Anschriften der Geschädigten ständig genannt werden. Der Zeuge M. ist volljährig und zumindest das Urteil samt Begründung wird öffentlich sein. Und da darf man nicht einen Sachverhalt aus der offiziellen Anklage öffentlich schildern? Aber ich habe ja schon mal angedeutet, dass das oft eher nach hinten bei der Bevölkerung für ihn losgeht. Und auch wenn ihm das egal ist, die Verteidigung wird es auch nicht sonderlich bewegen. Selbst wenn es vllt gar nicht so ist, man kann fast das Gefühl bekommen, dass der Zeuge M. mit Glacehandschuhen angefasst werden soll. Und das würde mich auch in jedem Anderen Verfahren und mit komplett Anderen Beteiligten stören.
Rechtsanwalt Baumgärtl rechtfertigt daraufhin, dass er die Wichtigkeit um Persönlichkeitsrechte versteht, sie aber auch ihren Mandanten zu verteidigen haben und dieses Interesse durchaus abgewogen werden muss.
Verteidiger Dr. Frank erklärt, dass der Beweisantrag wegen Raffis Handy nicht darum geht, dass dieser nicht beim Tischtennis dabei war, sondern er war laut seiner Aussage nur einmal dabei und damals war auch der Sebastian W. anwesend. Das war der, der vor Raffi ausgesagt hat und zu Verena wegen Undankbarkeit für eine Reparatur, den Kontakt reduziert hat. Und dieser wisse durch seine Mutter, dass er nicht am 3. dabei gewesen sein kann.
Das Gericht musste darüber beraten.
Nun verkündigt die Vorsitzende die Ablehnung des Antrages bezüglich des Adrian M.
Es sei allgemeiner Erfahrungssatz, dass jemand der schon mal gelogen hat, nicht immer und grundsätzlich lügt. Die Entscheidung diesbezüglich obliegt dem Tatsachengericht.
Auch, dass M. aufgrund seiner Krankheit ein "notorischer Lügner" sei, lässt sie nicht gelten. Einmal weil es die Verteidigung nicht richtig begründet hat, aber auch weil es hier keine Erkenntnisse darüber gibt, dass man mit diesen Krankheiten grundsätzlich lügt.
Auch das zitieren aus dem Sedlmayr-Fall ändert daran nichts. Es zeigt viel mehr, dass die Behauptung, Schwurgerichtsvorsitzende lassen Zeugen aus der JVA grundsätzlich nicht zu, widerlegt ist.
Der Antrag der sich um die GPS-Daten von Raffi dreht, wird auch abgelehnt.
Hier fasst sich die Vorsitzende kürzer. Sinngemäß, auch wenn die GPS-Daten nicht darauf hindeuten, dass sich Raffi nicht am 3. am Chiemsee aufgehalten hat, müsse es nicht heißen, dass dieser nicht dagewesen ist. Die GPS-Daten sagen nur darüber aus, wo sich das Handy befindet.
Stimmt absolut, aber wenn nicht ein wichtiges zusätzliches Argument mir entgangen ist, könnte man sich ja oft diese Art der Untersuchung sparen. Warum wollte man dann sonst von jedem das Handy bezüglich dem Tischtennis.
Besonders an die beiden Pflichtverteidiger gewandt, erklärt die Vorsitzende, dass sie Unterstützung von der Justiz bekommen haben. Eine zusätzliche Kammer wurde eingerichtet. Das würde ein bisschen Druck rausnehmen und führt dazu, dass diese Kammer nicht die mit diesen Verteidigern schon geplanten Großverfahren bestreitet.
Aus der Presse konntet ihr ja wahrscheinlich schon entnehmen, dass Rick weiteren Aufschub beantragt hat. Das war für mich aber akustisch, schwer zu verstehen. Ich habe nur gehört wie die Vorsitzende wieder bekräftigt hat, dass sie jetzt mal fertig werden muss mit dem Verfahren.