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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.371 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

31.01.2024 um 23:06
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Wurde dann noch aufgeklärt, was mit dem "Wegducken" gemeint war?
Naja den Kopf nach unten bewegen. Das hat der Gutachter während er es gesagt hat, pantomimisch vorgemacht. Weshalb dann ja die Frage von Frau Rick wohl kam.

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31.01.2024 um 23:07
Letztlich ist der Angeklagte allerdings weder wegen der Aussage der Mithäftlings in Untersuchungshaft gekommen noch deswegen in Haft verblieben.

Das weiß natürlich auch Frau Rick. Deswegen ist jeder Beweisantrag hinsichtlich dieses Zeugen wahrscheinlich auch nur ein Nebenschauplatz für sie und sie versucht primär, doch noch den passenden Gutachter zu finden, der einen Unfall von Hanna als nicht mehr ganz so realitätsfern einschätzt wie die bisher angehörten Sachverständigen.

Die Theorie mit dem Alternativtäter scheint nicht mehr ernsthaft verfolgt zu werden, wirkliche Ansätze hierfür gab es meiner Ansicht nach auch zu keinem Zeitpunkt.

Dass Frau Rick nunmehr noch versucht, die Glaubwürdigkeit von Lea zu erschüttern, ist aus ihrer Sicht verständlich, verwundert jedoch insoweit, als die Handydaten von Lea bereits ausgelesen wurden, nachdem sie freiwillig ihr Smartphone ausgehändigt hatte.
Falls, was ich nicht glaube, am Nachmittag des 3.10.22 überhaupt kein Tischtennismatch mit ST stattgefunden hätte, wäre ja auch Raffis Aussage unwahr und der hätte nun wirklich keinen Grund, dem Angeklagten zu schaden. Zumal dieser ja ganz offenbar auch kein ernst zu nehmender Nebenbuhler um die Gunst der beiden Schwestern war.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

31.01.2024 um 23:19
Es macht eigentlich wenig Sinn, sich zum jetzigen Zeitpunkt über diesen Zeugen viele Gedanken zu machen.

Entweder kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass ST freizusprechen ist. Dann ist es für das Gericht auf die belastende Aussage dieses Zeugen nicht angekommen bzw. das Gericht hat ihn für unglaubwürdig gehalten.

Oder das Gericht hält ST für schuldig. Da gibt es dann die Möglichkeit, dass es der Strafkammer auf die Aussage dieses Zeugen nicht angekommen ist und dessen Glaubwürdigkeit ihr egal war, weil sie andere Faktoren gesehen hat, die ihre ausreichende Überzeugung von der Schuld des Angeklagten begründet haben, auf den Zeugen kam es dabei also gar nicht mehr an.

Oder das Gericht hält ungeachtet aller sonstigen Ergebnisse der Hauptverhandlung die Aussage dieses Zeugen für so bedeutsam, dass damit quasi seine ausreichende Überzeugung von der Schuld des Angeklagten steht oder fallen würde. Nur in diese Fall würden der Zeuge und seine Glaubwürdigkeit richtig wichtig, und dann würde das Gericht, falls es das für erforderlich hält, ein Glaubwürdigkeitsgutachten erwägen. Diese Variante erscheint mir allerdings als die am wenigsten wahrscheinliche.


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31.01.2024 um 23:22
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Dass Frau Rick nunmehr noch versucht, die Glaubwürdigkeit von Lea zu erschüttern, ist aus ihrer Sicht verständlich, verwundert jedoch insoweit, als die Handydaten von Lea bereits ausgelesen wurden, nachdem sie freiwillig ihr Smartphone ausgehändigt hatte.
Falls, was ich nicht glaube, am Nachmittag des 3.10.22 überhaupt kein Tischtennismatch mit ST stattgefunden hätte, wäre ja auch Raffis Aussage unwahr und der hätte nun wirklich keinen Grund, dem Angeklagten zu schaden. Zumal dieser ja ganz offenbar auch kein ernst zu nehmender Nebenbuhler um die Gunst der beiden Schwestern war.
Ich finde aber, dass das nicht nur aus Frau Ricks Sicht nachvollziehbar ist, außer eben dass ihr Handy schon ausgewertet wurde wie du sagst.

Ich sehe auch keinen guten Grund warum Raffi den Sebastian zu Unrecht beschuldigen sollte, wobei es natürlich auch noch andere Motive für sowas als die R. Schwestern geben könnte, an denen hatte dieser ja sowieso kein Interesse. Und Raffi hat ja nicht sicher gesagt, dass es am 3. war, er hat es sich eher so erschlossen.

Aber ich hatte ja schon mal nachgefragt und hier konnte das ja auch keiner beantworten, ob Lea schon bei ihrer ersten Aussage vor Gericht mit dieser Version aufgewartet ist, gehört hätte man nichts davon. Und das wäre dann schon eher komisch. Zumal Verena ja auch dabeigestanden haben soll und die ihrer Schwester das nach dem Spaziergang als komplette Neuigkeiten mit der Getöteten verkauft hat.


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31.01.2024 um 23:24
Der zitierte Beitrag von Tiergarten wurde gelöscht. Begründung: Chat
Ob der Mithäftlichung sich vorher vergewissert hat, dass er außer Frau Aßbichler auch dieselben Berufsrichter als Beisitzer und dieselben Schöffen wie ST bekommt? Denn sonst macht das ja bei insgesamt 5 Richterstimmen, davon nur eine dieselbe wie bei ST, wenig Sinn, nur bei dieser einen identischen Stimme gut Wetter machen zu wollen….


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31.01.2024 um 23:28
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ob der Mithäftlichung sich vorher vergewissert hat, dass er außer Frau Aßbichler auch dieselben Berufsrichter als Beisitzer und dieselben Schöffen wie ST bekommt? Denn sonst macht das ja bei insgesamt 5 Richterstimmen, davon nur eine dieselbe wie bei ST, wenig Sinn, nur bei dieser einen identischen Stimme gut Wetter machen zu wollen…
Ob es Sinn macht, ist ja nicht so interessant. Aber er hat gesagt, dass er es für sich so kombiniert. Und sein Anwalt hat gesagt, es könnte ihm Vorteile bringen. Wobei dieser es vllt nicht direkt auf die gleiche Richterin bezogen hat. Auch wenn ich selbst ein Fan davon bin und es in den meisten Fällen schön logisch ist, die Welt besteht nicht nur aus dem Strafgesetzbuch- oder der Ordnung und grassiert nicht in den meisten Köpfen.


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31.01.2024 um 23:41
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Und sein Anwalt hat gesagt, es könnte ihm Vorteile bringen. Wobei dieser es vllt nicht direkt auf die gleiche Richterin bezogen hat.
Das glaube ich ja nun auch nicht, dass sein Anwalt das auf dieselbe Richterin bezogen hat. Der weiß ganz genau, dass das nicht der entscheidende Punkt ist.

Frau Aßbichler lässt sich sicher nicht davon beeindrucken, und sein Mandant bekommt in seinem eigenen Verfahren keine Pluspunkte, weil der Mandant in einem anderen Verfahren, was mit seinem absolut nichts zu tun hatte, für den dortigen Angeklagten belastend ausgesagt hat. Das ist kompletter Unsinn.

Wenn der Anwalt des Mithäftlings diesem zu einer Aussage bezüglich ST geraten hat, dann deshalb, weil der Mandant in seinem eigenen Prozess so als Bürger dasteht, der den Rechtsstaat unterstützt, der Gerechtigkeit zum Sieg verhelfen will, einsichtig ist, weiß, wie wichtig es ist, rechtstreu zu sein und die Aufklärung von Straftaten zu unterstützen, damit gut für eine positive Sozialprognose ist und allerhand Trallala und Lyrik von dieser Sorte mehr. Aber Frau Aßbichler hat der Anwalt sicher nicht gemeint und nicht im Sinn gehabt.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Ob es Sinn macht, ist ja nicht so interessant. Aber er hat gesagt, dass er es für sich so kombiniert.
Ja, das mit Frau Aßbichler muss dann auf dem eigenen Mist des Mithäftlings gewachsen sein…..


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01.02.2024 um 04:06
Zitat von HonigbrotHonigbrot schrieb:Kann man aufgrund des Drängens der Richterin die Beweisaufnahme abzuschließen und die Aufforderung an Frau Rick alle Anträge bis zum 8. Februar einzureichen davon ausgehen, dass das Gericht bereits zu einer Entscheidung gekommen ist, die Anträge von Frau Rick nur noch der Form halber akzeptiert werden, und der Angeklagte verurteilt wird?
Wenn er Freigesprochen werden würde, dann müsste das Gericht alle Anträge der Verteidigung doch mit offenen Armen empfangen, weil ihnen das „Stoff“ für die Urteilsbegründung (Freispruch) gibt.

Kann mir hier vielleicht jemand aus dem juristischem Bereich weiterhelfen?
Eine Kammervorsitzende hat neben der Hauptaufgabe, die "Wahrheit" in einem laufenden Verfahren herauszufinden auch immer die etwas nervige Aufgabe, die sogenannte "Prozessökonomie" im Blick zu behalten. So schön es wäre, sagen zu können, "wir haben jetzt alle Zeit der Welt um in diesem Prozess wirklich alles so lang zu diskutieren, was irgendjemand vorzubringen hat und wir lassen uns von nichts und niemandem drängen, und wenn ein Prozess zwei oder drei Jahre dauern sollte..." - die Realität ist eine ganz andere. Richter stehen immer unter einem gewissen Druck, ein Verfahren so effizient und damit so schnell wie möglich abzuschliessen. Es warten schon einige weitere Verfahren - und damit Menschen - auf die Gelegenheit, ihren Fall vorzubringen.

Aber eine erfahrene und gute Richterin wird niemals das Recht eines Angeklagten, alles vorzubringen, was im Verfahren zur Urteilsfindung wichtig ist, beschneiden. Sie wird und kann aber die Beteiligten unter einen gewissen Druck setzen, "zu Potte zu kommen." Insofern ist es falsch, als Beobachter, irgendeine "Urteilstendenz" aus solchen Dingen herauslesen zu wollen, auch wenn es manchmal vielleicht tatsächlich so ist.

Mal ein Beispiel aus meiner eigenen Praxis: ich hatte 8 Zeugen nominiert und am Ende des Vormittags hatten vier ausgesagt. Der Richter fragte mich, ob ich einverstanden sei, auf die Vernehmung der restlichen vier zu verzichten, oder ob diese noch weitere, bisher nicht gehörte Dinge vorbringen wollten.

Ich wusste, dass die vier im Prinzip nur die Aussagen der ersten vier bestätigen und bekräftigen würden. Ich hätte jetzt auf deren Vernehmung bestehen können. Aber in der Art und Weise, wie der Richter bisher agierte und auch wie die Staatsanwaltschaft agierte, las ich, dass erstens der Richter wirklich fertig werden wollte und zweitens, dass meine bisherigen Argumente und Beweise sehr sehr stark waren. Da habe ich zugestimmt, auf die Vernehmung zu verzichten. Der Richter war happy, mein Mandant wurde freigesprochen und der Richter konnte ins Wochenende. Das war eine Gefühlsentscheidung von mir, aber auch eine absolute Ausnahme in meiner ganzen Karriere. Denn "gefühlte" Stimmungen im Gerichtsaal können sich auch als totaler Irrtum herausstellen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.02.2024 um 05:27
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Mal ein Beispiel aus meiner eigenen Praxis: ich hatte 8 Zeugen nominiert und am Ende des Vormittags hatten vier ausgesagt. Der Richter fragte mich, ob ich einverstanden sei, auf die Vernehmung der restlichen vier zu verzichten, oder ob diese noch weitere, bisher nicht gehörte Dinge vorbringen wollten.

Ich wusste, dass die vier im Prinzip nur die Aussagen der ersten vier bestätigen und bekräftigen würden. Ich hätte jetzt auf deren Vernehmung bestehen können. Aber in der Art und Weise, wie der Richter bisher agierte und auch wie die Staatsanwaltschaft agierte, las ich, dass erstens der Richter wirklich fertig werden wollte und zweitens, dass meine bisherigen Argumente und Beweise sehr sehr stark waren.
Hm, ich würde da die Prioritäten des Richters andersrum setzten: Er hielt deine bisherigen Argumente und Beweise für sehr stark, und zweitens (oder darum) wollte er ins Wochenende - oder zum nächsten Prozess. Er war der Meinung, die anderen 4 Zeugen nicht mehr zu brauchen. Hätte er aufgrund der ersten 4 Zeugen riesige Zweifel gehabt, hätte sich deine übrigen 4 Zeugen gewiss auch noch angehört, Prozessökonomie hin oder her.

Und daher kann ich mir im Fall ST eben vorstellen, dass das Gericht auf ein Glaubwürdigkeitsgutachten betreffend den Mithäftling ganz gut verzichten kann, wenn die Beweise in eine Richtung für das Gericht bereits ausreichen. Zwar hat der Mithäftling schon, anders als in deinem Beispiel, ausgesagt, aber dessen Aussage muss für das Gericht ja nicht (mehr) kriegsentscheidend sein. Ergo würde man dann für den kein Glaubwürdigkeitsgutachten brauchen, wozu? Würde dann nur Zeit (Prozessökonomie) und Geld (des Steuerzahlers, falls ST freigesprochen wird oder das des Angeklagten, falls ST verurteilt wird) kosten.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.02.2024 um 06:31
Genau. Ich denke auch, dass das Einzelthema Glaubwürdigkeit dieses einen Zeugen für die Gesamtbewertung des Falles durch das Gericht nicht mehr relevant ist. Denn bei allem, was uns bereits bekannt ist, scheint mir der Schluss nicht mehr allzu gewagt, dass das Gericht von keiner sonderlichen Glaubwürdigkeit ausgeht.

Wenn, dann würde ich in dieser Situation eher erwarten, dass es die Staatsanwaltschaft ist, die ihren Zeugen irgendwie, z.B. durch ein Gutachten, stützen will. Aber von der Seite hört man eh nicht sonderlich viel.


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01.02.2024 um 06:43
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Die Richterin wiederum wendet sich an den Vater des Angeklagten. Er soll eine Erklärung abgeben, ob er die Zugangsdaten für die E-Mail Adresse auf dem Handy preisgeben will, beziehungsweise daran mitwirken. Frau Rick geht energisch dazwischen, dass ganz sicher jetzt keine Erklärung abgegeben wird. Die Vorsitzende gibt der Anwältin zu verstehen, dass diese es nicht zu entscheiden haben, da sie den Angeklagten vertritt. Dies lässt die Anwältin nicht gelten und die Vorsitzende sagt laut zu Frau Rick, dass diese jetzt gefälligst ruhig sein soll und sich „Nachhilfestunden in der Strafprozessordnung nehmen soll.“ Die Anwältin entgegnet „Das sagt die, die nicht mal Einlassung von Behauptetung unterscheiden kann.“ Der Vater wird nun nochmal von der Richterin aufgefordert nach vorne zu gehen.

Dieser geht in die Mitte vom Saal und sagt, dass er, so wie es hier läuft, sich erstmal mit seiner Anwältin beraten will. Auf die Frage, wer seine Anwältin sei, zuckt er mit den Schultern. Die Vorsitzende zeigt sich aber zufrieden, da das auch eine Erklärung ist.
Kann sich das Jemand erklären?

Das klingt so, als ob es um die email des Angeklagten geht und warum ist das Gericht daran interessiert, hierzu Zugang zu bekommen - die Verteidigung aber nicht. Im Gegenteil - die Verteidigung scheint hier vehement dagegen zu agieren.

Gleichzeitig ist die Verteidigung aber sehr interessiert daran, Zugang zu dem account des Freundes Raffi zu bekommen (whats app), in der offensichtlichen Hoffnung, dass man hier irgendwie beweisen könnte, dass die Freunde nicht am 3.10. zusammen waren. Wobei das mit dem Tischtennis wenig Sinn macht - die drei können sich ja auch kurzfristig entschieden haben, Tischtennis zu spielen bzw. muss man das ja nicht später nochmal in chats erwähnen.


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01.02.2024 um 06:54
Zitat von BohoBoho schrieb:Kann sich das Jemand erklären?
Nein, ich nicht. Das ist ein weiteres Rätsel. Hier noch mehr Informationen dazu:
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 26.01.2024:Als Nächstes ging das Gespräch über in die E-Mail Adressen des Handys. Vom Namen her war eine deutlich dem Angeklagten und eins der Mutter des Angeklagten zuzuordnen. Eine weitere erinnert laut Vorsitzender an den Familiennamen des Vaters. Auch da wurde dann wieder länger diskutiert was man dazu ermitteln oder beantragen könnte. Frau Rick meinte einmal spöttisch „Aber wer die Pornos angeschaut hat, wissen wir ganz genau.“ Die Vorsitzende entgegnete lachend „Ja, das vielleicht.“ An wieder anderer Stelle was mit der Nutzung des Handys und der E-Mail Adressen zutun hatte meinte der Staatsanwalt „Ja dann kann er es ja sagen.“ Worauf sich die Beisitzerin an ihn wendete und sagte „Das kann er nicht, da der Angeklagte sich nicht eingelassen hat.“ Ich habe das so aufgefasst, als könnte das ein Einbremsen sein, dass man das Aussageverweigerungsrecht nicht antasten soll.
Es wurde also diskutiert, was man dazu ermitteln und beantragen könnte, aber ohne speziellen Aufhänger:
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 28.01.2024:Da kann ich dir leider nicht mehr dazu sagen, als im Text steht. Das war wieder so ein ewiges hin und her ohne speziellen Aufhänger. Es kam zur Sprache dass es diese drei Adressen gibt und wem sie zuzuordnen sein könnten.



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01.02.2024 um 08:00
Im Focus habe ich einen Artikel über die Eltern und deren Anwalt gefunden. Bringt jetzt keine bahnbrechenden neuen Infos, ich fand ihn aber sehr interessant.
https://www.focus.de/panorama/anwalt-im-focus-online-interview-eltern-der-ermordeten-hanna-ihre-traenen-ihre-trauer-ihre-hoffnung-im-prozess_id_259625828.html
Der Anwalt ist sicher, dass Sebastian T. Hanna getötet hat. Aber wird er deswegen auch rechtskräftig wegen Mordes verurteilt werden? Und wie würden Hannas Eltern auf einen Freispruch reagieren?

„Wenn das Gericht zu der Auffassung kommt, wir sprechen den Angeklagten frei, weil wir von seiner Schuld nicht restlos überzeugt sind, dann werden die Eltern von Hanna damit leben können. Denn es ist nicht ihr Ziel, einen Unschuldigen hinter Gittern zu sehen.“



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01.02.2024 um 08:04
Zitat von PalioPalio schrieb:Klar, die Abkürzung über den Feldweg wäre bei zeitlichem Engpass auch noch eine Alternative, die in Erwägung zu ziehen wäre. Aber dieser zeitliche Engpass wird ja von der Verteidigung nicht gesehen, also passt es wohl, dass der Zeitpunkt der Zeugensichtung mit der Strecke und der Ankunft um 2:42 Uhr korrespondiert.
Wäre er über das Feld gelaufen hätte er wohl nicht auf dem Video auftauchen dürfen. Ich glaube auch nicht dass es sinnvoll gewesen wäre an jenem Abend, es hatte wahnsinnig geregnet (ich erinnere mich weil ich auch nachts unterwegs war in der weiter gefassten Gegend), weil er da fast baden gegangen wäre. Klar, im Nachtatverhalten denkbar aber ich glaube, in Verbindung mit dem Video, dass er den direkten Weg in den Burgweg genommen hat. Zeitlich ist das gut machbar.


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01.02.2024 um 08:14
Zitat von BohoBoho schrieb:Kann sich das Jemand erklären?

Das klingt so, als ob es um die email des Angeklagten geht und warum ist das Gericht daran interessiert, hierzu Zugang zu bekommen - die Verteidigung aber nicht. Im Gegenteil - die Verteidigung scheint hier vehement dagegen zu agieren.

Gleichzeitig ist die Verteidigung aber sehr interessiert daran, Zugang zu dem account des Freundes Raffi zu bekommen (whats app), in der offensichtlichen Hoffnung, dass man hier irgendwie beweisen könnte, dass die Freunde nicht am 3.10. zusammen waren. Wobei das mit dem Tischtennis wenig Sinn macht - die drei können sich ja auch kurzfristig entschieden haben, Tischtennis zu spielen bzw. muss man das ja nicht später nochmal in chats erwähnen.
Also es ging der StA eher wenn ich das richtig verstanden habe um das YouTube Video, da ein Gesuch an YouTube/Google gestellt wurde, aber kein Mensch weiß, ob die Daten überhaupt noch gespeichert sind, geschweige denn wann man sie bekommt. Das war der Grund weshalb sie von allen im Hause mit Google Account die Zugangsdaten haben wollten. Die Verteidigung hat da natürlich absolut kein Interesse, dass die Accounts gefilzt werden da können ja weiß Gott für Infos rauskommen. Stand heute hat ja der Angeklagte das Video geschaut, was ja vom Zeitrahmen nicht allzu schlecht war/ist. Bei Raffi hofft man vielleicht auch auf Bewegungsdaten, über das Handy (Android) kann ich zumindest bei Google Maps meine Zeitachse nachvollziehen und damit quasi mein Bewegungsprofil nachvollziehen. Das geht sogar mehrere Jahre im Nachhinein. Vielleicht wäre so auch der Tischtennis Tag nachzuvollziehen. Im allgemeinen kann ich nur sagen, dass der Vater maximal überrumpelt war und ich in dem Moment nicht gerne in seiner Haut gesteckt hätte.


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01.02.2024 um 08:41
Zitat von KoernchenKoernchen schrieb:Im Focus habe ich einen Artikel über die Eltern und deren Anwalt gefunden. Bringt jetzt keine bahnbrechenden neuen Infos, ich fand ihn aber sehr interessant.
https://www.focus.de/panorama/anwalt-im-focus-online-interview-eltern-der-ermordeten-hanna-ihre-traenen-ihre-trauer-ihre-hoffnung-im-prozess_id_259625828.html
Darin findet sich auch folgendes, was ich bisher nicht gelesen oder überlesen habe:
Bezeichnend sei auch die Einschätzung des psychiatrischen Gutachters. „Ihm gegenüber hat der Angeklagte keinerlei Frustrationen geäußert, dass er zu Unrecht im Gefängnis sitzt.
Quelle: https://www.focus.de/panorama/anwalt-im-focus-online-interview-eltern-der-ermordeten-hanna-ihre-traenen-ihre-trauer-ihre-hoffnung-im-prozess_id_259625828.html

Keine "normalen", verteidigenden/überraschten/abwehrenden/rechtfertigenden Reaktionen bei der Festnahme und ebenso emotionslos beim Psychiater.
Wohlwissend, dass wenn er es tatsächlich nicht gewesen war, er auch nicht zur Ermittlung des Täters beiträgt bzw. nicht einmal Interesse daran zeigt.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.02.2024 um 09:20
Zitat von T68T68 schrieb:Keine "normalen", verteidigenden/überraschten/abwehrenden/rechtfertigenden Reaktionen bei der Festnahme und ebenso emotionslos beim Psychiater.
Wohlwissend, dass wenn er es tatsächlich nicht gewesen war, er auch nicht zur Ermittlung des Täters beiträgt bzw. nicht einmal Interesse daran zeigt.
Ist halt die Frage, was denn eine „normale“ Reaktion darauf wäre. Ich könnte da keine bestimmte sagen, außer die aus dem TV-Krimi. Ich würde da auch erstmal nicht darauf reagieren, weil was hilft es ?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.02.2024 um 09:53
Zitat von KoernchenKoernchen schrieb:Im Focus habe ich einen Artikel über die Eltern und deren Anwalt gefunden. Bringt jetzt keine bahnbrechenden neuen Infos, ich fand ihn aber sehr interessant.
Der Artikel ist wirklich gut und rückt zu Recht auch einmal die Menschen in den Vordergrund, die geschädigt wurden: das Opfer und deren Eltern. Es ist wirklich bewundernswert und verdient großen Respekt, wie zurückhaltend die Eltern sich verhalten.
Über die Indizien sagt der Rechtsanwalt:

„Der Angeklagte war gegen 2.30 Uhr in Tatortnähe joggen, also genau zu der Zeit, in der Hanna getötet wurde.
Das ist zwar wieder nicht die konkrete Zeit des Handyfilms, aber ich schließe daraus, dass es eine Sichtung kurz nach der Tat gab. Wenn zuletzt eine Sichtung am Eiskeller um 2:20 Uhr stattfand, könnte der Anwalt die Anwesenheit des Joggers am Tatort zur Tatzeit nicht mit dieser Gewissheit behaupten.

Die Joggingroute mit dem unerklärlichen Abstecher zur Kampenwandstraße hin und nach einem kurzen Aufenthalt gleich wieder zurück ist hier meiner Meinung nach das stärkste Indiz.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.02.2024 um 10:06
Aber verstehe ich es richtig, dass man Zugang zum Email-Account der Eltern haben möchte?
Sicherlich wurde ja auch mit der Verteidigung per Email vorab kommuniziert (also vermutlich die Eltern und Verteidigung als S in U-Haft genommen wurde).
Was wäre denn wenn in diesem Email-Traffic dann plötzlich belastende Dinge auftauchen?
Die Mutter zB sowas an den Anwalt geschrieben hat wie „er kam total verdreckt nach Hause in der Tatnacht / ich habe die Hose entsorgt die er an hatte zur Sicherheit“ etc.
Darf sowas verwendet werden?
In solchem Emailtraffic werden ja nicht immer nur Schriftsätze verschickt zur Freigabe sondern auch mal Anmerkungen ausgetauscht….
Sie hat vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht - was ist wenn da jetzt Infos auftauchen, die „brisant“ sind?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.02.2024 um 10:17
Zitat von NicNicNicNic schrieb:Aber verstehe ich es richtig, dass man Zugang zum Email-Account der Eltern haben möchte?
Sicherlich wurde ja auch mit der Verteidigung per Email vorab kommuniziert (also vermutlich die Eltern und Verteidigung als S in U-Haft genommen wurde).
Was wäre denn wenn in diesem Email-Traffic dann plötzlich belastende Dinge auftauchen?
Die Mutter zB sowas an den Anwalt geschrieben hat wie „er kam total verdreckt nach Hause in der Tatnacht / ich habe die Hose entsorgt die er an hatte zur Sicherheit“ etc.
Darf sowas verwendet werden?
In solchem Emailtraffic werden ja nicht immer nur Schriftsätze verschickt zur Freigabe sondern auch mal Anmerkungen ausgetauscht….
Sie hat vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht - was ist wenn da jetzt Infos auftauchen, die „brisant“ sind?
Wie schon oben beschrieben geht es hauptsächlich um das YouTube Video und die Tatsache, ob vielleicht von einem anderen Nutzer abgespielt wurde. Das war auch nur eine Anregung/Frage vom Staatsanwalt und nichts offizielles. Für die, die es nicht wissen Youtube und Google gehören zusammen und dein Youtube Account ist dein Google Account. Was man sagen muss sie haben an sich ja gar keinen Anwalt, sondern das Mandat läuft rein über den Angeklagten, inwiefern dort über die Eltern Schriftverkehr läuft kann ich nicht beurteilten.
Wenn sie freiwillig den Account zur Auswertung der Youtube Nutzung und ausschließlich dieser zur Verfügung stellen würden, dann behaupte ich mal, dass das nicht verwendet werden darf. Wenn die Staatsanwaltschaft sich über einen Beschluss Zugang verschafft sieht das vermutlich anders aus.


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