Hanna W. tot aus der Prien geborgen
26.01.2024 um 20:55Bericht 25.01
Es wurden die vier erwarteten Zeugen reingerufen. Es handelt sich nicht, wie erst die Presse und ich vermuteten, um Männer sondern um eine Gruppe aus zwei Männern und zwei Frauen. Aber das versteht man bei ausländischen Namen manchmal schwer.
Die Erste Zeugin konnte sich noch erinnern, dass sie in der Nacht vom 2. auf den 3. von Rosenheim in den Eiskeller fuhren. Sie blieben aber nur auf ein Getränk und höchstens eine Stunde, geparkt haben sie am Festhallenparkplatz. Bei der Hinfahrt haben sie jedoch verpasst rechtzeitig abzubiegen und mussten bei der Nächsten Gelegenheit links wenden. Die Zeugin schätzte, dass es 300-400 Meter weiter war und zeigte es am Richtertisch auf der Karte. Aufgefallen wäre der Zeugin aber nichts. Aus Angst vor dem Straßenverkehr, achtet sie jedoch immer stark auf den Fahrstil des Lenkers. Bei der Zeit kann sie sich noch gut erinnern. Es müsste kurz nach 2 Uhr gewesen sein. Auf Vorhalt der Verteidigung, dass das Auto um 2:36 beim Einbiegen in die Schloßbergstraße gefilmt wurde, meinte sie,dass das gut sein kann.
Der Zweite Zeuge hat auch keine großen Beobachtungen gemacht, schätzt den Abstand zwischen passender Straße auf 100-200 Meter. Die dritte Zeugin hatte das Navi in der Hand. Auch sie konnte die Uhrzeit gut eingrenzen. Sie wusste, dass es schon nach Mitternacht war, als sie losfuhren und ein Bild auf ihrem Handy beweist, dass sie um 3:45 wieder Zuhause waren. Auch sie zeichnet es auf der Karte am Tisch ein.
Der Vierte im Bunde, konnte sich an wenig erinnern. Bei der Uhrzeit musste er passen. Und als er gefragt wurde, ob bei der Hinfahrt alles glatt lief, bejahte er, nur beim Rückweg sei es zu Verzögerungen gekommen, da er von der Polizei angehalten wurde. Als aber ein bisschen nachgeholfen wurde, konnte er sich an das Wendemanöver erinnern. Dabei ist ihm auch ein Betrunkener Mann mit braunen Haaren und einer ungefähren Größe von 1,80 aufgefallen. Er kenne sich aber in Aschau nicht aus, deshalb sieht er schlechte Chancen die Abzweigung auf der Karte zu erkennen. Er sollte es versuchen, es wurde aber bald wieder aufgegeben. Er schätzt es auf ca. 200 Meter. Die Beisitzerin hält aus der polizeilichen Vernehmung vor, wo er anscheinend zusammen mit einem Polizisten auf der Karte die Einfahrt „Am Hofbichl“ rekonstruieren konnte. Auf die Frage, ob er damals bei der Polizei die Wahrheit gesagt hat, bejahte er.
Nun saß wieder ein Ermittler der Kripo Rosenheim am Computer. Mir schwante schon, wieder eine Excel-Tabelle bei der man von hinten nichts lesen konnte und die Daten nicht verstand.
Es hatte aber gleich was Gutes. Es wurde wieder kurz das Fittnessvideo gezeigt. Und es wurde nochmal gesagt, dass es um 1:24 geschaut wurde. Also wurde zu Recht verbessert. Nicht 2:24 sondern 1:24.
Wenn ich den Zeugen richtig verstanden habe, hat da irgendwie ein Experte aus Israel mitgewirkt bei der Tabelle oder er hat sich da beraten. War etwas diffus.
Die Tabelle stützte sich auf zwei Zeitstempel. Einmal von 2-4 und einmal von 4-6 Uhr. Wobei auf dem Zeitstempel von 4-6 irgendwie alles leer war, aber auch nicht deutlich gesagt wurde, dass da nichts geschaut wurde.
Ich habe es so verstanden, dass das YT-Video nach dem Anschauen im Background weiter lief. Also nicht das Video an sich, aber dass YT offen war. Und es wohl auch nach dem Anschauen noch einmal geöffnet wurde. Wohl (aber unter deutlichem Vorbehalt) vor dem Clash of Clans. So habe ich es verstanden. Aber wann genau könne man nicht sagen.
Auf die Frage ob man beim Unternehmen selbst die genaue Zeit rausbekommen könnte, meinte der Zeuge wohl schon. Aber auf die Frage, wie schnell die sich melden meinte er das dauert erfahrungsgemäß zwischen einer Stunde und mehreren Monaten, in Anbrecht des Deliktes denkt er, dass es schneller passieren könnte.
Was ich seltsam fand, dass der Zeuge davon sprach, dass das jetzt das Fittnessvideo und nicht das Andere. Aber es wurde nicht gesagt um was für ein Video es sich dabei eigentlich handeln soll.
Es ging dann in Bezug auf die Behandlung dieses Themas um Behauptungen in Beweisanträgen. Es wurde aber jetzt keiner offiziell gestellt. Frau Rick meint sie findet das wichtig und kann auch noch gern 15 weitere Stellen, damit hat sie kein Problem. „Oh, jetzt haben wir aber Angst!“ schallt es von Rechts. Den hatte ich schon fast vergessen.
Die Vorsitzende meinte, sie sagt es jetzt auch in aller Öffentlichkeit, sie hat kein Problem damit dieses Verfahren jetzt noch zwei Jahre zu machen. Es gibt aber auch noch andere Leute mit Haftsachen und die müsse man dann freilassen.
Als Nächstes ging das Gespräch über in die E-Mail Adressen des Handys. Vom Namen her war eine deutlich dem Angeklagten und eins der Mutter des Angeklagten zuzuordnen. Eine weitere erinnert laut Vorsitzender an den Familiennamen des Vaters. Auch da wurde dann wieder länger diskutiert was man dazu ermitteln oder beantragen könnte. Frau Rick meinte einmal spöttisch „Aber wer die Pornos angeschaut hat, wissen wir ganz genau.“ Die Vorsitzende entgegnete lachend „Ja, das vielleicht.“ An wieder anderer Stelle was mit der Nutzung des Handys und der E-Mail Adressen zutun hatte meinte der Staatsanwalt „Ja dann kann er es ja sagen.“ Worauf sich die Beisitzerin an ihn wendete und sagte „Das kann er nicht, da der Angeklagte sich nicht eingelassen hat.“ Ich habe das so aufgefasst, als könnte das ein Einbremsen sein, dass man das Aussageverweigerungsrecht nicht antasten soll. Ja die ist immer sehr subtil, das muss man ihr lassen, ich glaube die hat einen scharfen Verstand. Aber beim Staatsanwalt empfinde ich dieses dazwischenrufen oft als eher unangenehm.
Leider gab es aber generell bezüglich der Videos also keine Aufklärung. Mir fehlt da auch wahnsinnig der Sinn für solche Sachen und Begriffe, aber wenn man das nur in so zwei Stunden-Stufen festhalten kann, kam glaube ich auch wirklich nicht viel rum. Bei CoC wurde ja angefragt, aber woher weiß man dann dass das Fittnessvideo um genau 1:24 Uhr abgespült wurde?
Zum Schluss war es wieder einfacher sich reinzuversetzen. Es sagten die Zugriffsbeamten aus.
Sie wurden mit der Festnahme beauftragt und tauchten um 13:05 an der Arbeitsstelle des Angeklagten in Rosenheim auf. Sie sahen wie der Angeklagte in sein Auto stieg und losfuhr. Auf die Frage der Vorsitzenden warum der Zugriff nicht gleich erfolgte, meinten sie dass der Haftbefehl noch nicht offiziell zugestellt wurde.
So folgten sie ihm über Happing auf die Autobahn. Ein Beamter meinte, dass ihm die rasante Fahrweise auffiel und dass er Probleme hatte am Angeklagten dranzubleiben ohne aufzufallen. Er würde es als überdurchschnittlich bezeichnen, rasen will er aber nicht sagen. Dem zweiten Polizisten schien es aber nicht so auffällig in Erinnerung geblieben zu sein.
Mittlerweile war der Haftbefehl raus und bei der Ausfahrt Oberaudorf überholten sie ihn und zogen ihn mit dem Signal „Halt!“ raus. Diesem fügte sich der Observierte. Der Eine Beamte fragte ihn ob er Sebastian T. sei, dies bejahte er. Der Polizist sagte ihm dann, dass es wegen „diesem Tötungsdelikt“ einen Haftbefehl gab und eröffnete ihm dass er festgenommen sei. Dann sagte er sein „Verserl“ runter. Die übliche Belehrung mit Hinweis auf Recht auf einen Anwalt.
Beide Polizisten haben Erfahrung. Der Eine ist seit 1999 bei der Polizei,der Andere seit 2012. Der Dienstältere schätzte die Anzahl seiner Verhaftungen auf über 100. Aber sie meinten so hat noch nie jemand reagiert. Der Erste meinte es kam „Null“ Reaktion. Weder Verbal noch von der Körpersprache. Der Andere schilderte die Reaktion als „verblüfft“. So hätte Sebastian die Augenbrauen hochgezogen. Sie glaubten aber, dass er die Belehrung verstehen konnte und auch was sie von ihm wollten,da er laut ihrer Kenntnis der Deutschen Sprache mächtig ist.
So warteten sie schweigend auf eine Zweite Streife, die Sebastian mitnehmen sollte. Da sie sein Auto sicherstellen sollten.
Neben einer schon krassen Reaktion bzw. Nicht-Reaktion, wobei mich die nicht so verwundert, fand ich es interessant, dass sie ihn fast wie im „Tatort“ festgenommen haben. Wirklich eben zu zweit ohne Handschellen und mit ihm da gewartet haben. Selbst bei „normalen“ Beziehungstaten und auch wenn der Beschuldigte eher harmlos im sonstigen Leben und ohne Waffenschein ist, machen die einen ganz schönen Aufwand. Mit mehreren Autos stoppen, Rausziehen, auf den Boden schmeißen. Also zumindest wo ich zugehört habe.
Aber gut große Gefahr bestand da wohl für die nie. Umso mehr wundert es mich, dass die Vorsitzende oder die Kammer verfügt hat, dass er ständig Fußfesseln tragen muss. Auf dem Flur sieht man, dass sie fast jedem abgenommen werden. Im Doppelgänger-Verfahren hat es ja wohl der Vorsitzende mit aggressivem Verhalten bei Vorstrafen und in der U-Haft begründet.
Es wurden die vier erwarteten Zeugen reingerufen. Es handelt sich nicht, wie erst die Presse und ich vermuteten, um Männer sondern um eine Gruppe aus zwei Männern und zwei Frauen. Aber das versteht man bei ausländischen Namen manchmal schwer.
Die Erste Zeugin konnte sich noch erinnern, dass sie in der Nacht vom 2. auf den 3. von Rosenheim in den Eiskeller fuhren. Sie blieben aber nur auf ein Getränk und höchstens eine Stunde, geparkt haben sie am Festhallenparkplatz. Bei der Hinfahrt haben sie jedoch verpasst rechtzeitig abzubiegen und mussten bei der Nächsten Gelegenheit links wenden. Die Zeugin schätzte, dass es 300-400 Meter weiter war und zeigte es am Richtertisch auf der Karte. Aufgefallen wäre der Zeugin aber nichts. Aus Angst vor dem Straßenverkehr, achtet sie jedoch immer stark auf den Fahrstil des Lenkers. Bei der Zeit kann sie sich noch gut erinnern. Es müsste kurz nach 2 Uhr gewesen sein. Auf Vorhalt der Verteidigung, dass das Auto um 2:36 beim Einbiegen in die Schloßbergstraße gefilmt wurde, meinte sie,dass das gut sein kann.
Der Zweite Zeuge hat auch keine großen Beobachtungen gemacht, schätzt den Abstand zwischen passender Straße auf 100-200 Meter. Die dritte Zeugin hatte das Navi in der Hand. Auch sie konnte die Uhrzeit gut eingrenzen. Sie wusste, dass es schon nach Mitternacht war, als sie losfuhren und ein Bild auf ihrem Handy beweist, dass sie um 3:45 wieder Zuhause waren. Auch sie zeichnet es auf der Karte am Tisch ein.
Der Vierte im Bunde, konnte sich an wenig erinnern. Bei der Uhrzeit musste er passen. Und als er gefragt wurde, ob bei der Hinfahrt alles glatt lief, bejahte er, nur beim Rückweg sei es zu Verzögerungen gekommen, da er von der Polizei angehalten wurde. Als aber ein bisschen nachgeholfen wurde, konnte er sich an das Wendemanöver erinnern. Dabei ist ihm auch ein Betrunkener Mann mit braunen Haaren und einer ungefähren Größe von 1,80 aufgefallen. Er kenne sich aber in Aschau nicht aus, deshalb sieht er schlechte Chancen die Abzweigung auf der Karte zu erkennen. Er sollte es versuchen, es wurde aber bald wieder aufgegeben. Er schätzt es auf ca. 200 Meter. Die Beisitzerin hält aus der polizeilichen Vernehmung vor, wo er anscheinend zusammen mit einem Polizisten auf der Karte die Einfahrt „Am Hofbichl“ rekonstruieren konnte. Auf die Frage, ob er damals bei der Polizei die Wahrheit gesagt hat, bejahte er.
Nun saß wieder ein Ermittler der Kripo Rosenheim am Computer. Mir schwante schon, wieder eine Excel-Tabelle bei der man von hinten nichts lesen konnte und die Daten nicht verstand.
Es hatte aber gleich was Gutes. Es wurde wieder kurz das Fittnessvideo gezeigt. Und es wurde nochmal gesagt, dass es um 1:24 geschaut wurde. Also wurde zu Recht verbessert. Nicht 2:24 sondern 1:24.
Wenn ich den Zeugen richtig verstanden habe, hat da irgendwie ein Experte aus Israel mitgewirkt bei der Tabelle oder er hat sich da beraten. War etwas diffus.
Die Tabelle stützte sich auf zwei Zeitstempel. Einmal von 2-4 und einmal von 4-6 Uhr. Wobei auf dem Zeitstempel von 4-6 irgendwie alles leer war, aber auch nicht deutlich gesagt wurde, dass da nichts geschaut wurde.
Ich habe es so verstanden, dass das YT-Video nach dem Anschauen im Background weiter lief. Also nicht das Video an sich, aber dass YT offen war. Und es wohl auch nach dem Anschauen noch einmal geöffnet wurde. Wohl (aber unter deutlichem Vorbehalt) vor dem Clash of Clans. So habe ich es verstanden. Aber wann genau könne man nicht sagen.
Auf die Frage ob man beim Unternehmen selbst die genaue Zeit rausbekommen könnte, meinte der Zeuge wohl schon. Aber auf die Frage, wie schnell die sich melden meinte er das dauert erfahrungsgemäß zwischen einer Stunde und mehreren Monaten, in Anbrecht des Deliktes denkt er, dass es schneller passieren könnte.
Was ich seltsam fand, dass der Zeuge davon sprach, dass das jetzt das Fittnessvideo und nicht das Andere. Aber es wurde nicht gesagt um was für ein Video es sich dabei eigentlich handeln soll.
Es ging dann in Bezug auf die Behandlung dieses Themas um Behauptungen in Beweisanträgen. Es wurde aber jetzt keiner offiziell gestellt. Frau Rick meint sie findet das wichtig und kann auch noch gern 15 weitere Stellen, damit hat sie kein Problem. „Oh, jetzt haben wir aber Angst!“ schallt es von Rechts. Den hatte ich schon fast vergessen.
Die Vorsitzende meinte, sie sagt es jetzt auch in aller Öffentlichkeit, sie hat kein Problem damit dieses Verfahren jetzt noch zwei Jahre zu machen. Es gibt aber auch noch andere Leute mit Haftsachen und die müsse man dann freilassen.
Als Nächstes ging das Gespräch über in die E-Mail Adressen des Handys. Vom Namen her war eine deutlich dem Angeklagten und eins der Mutter des Angeklagten zuzuordnen. Eine weitere erinnert laut Vorsitzender an den Familiennamen des Vaters. Auch da wurde dann wieder länger diskutiert was man dazu ermitteln oder beantragen könnte. Frau Rick meinte einmal spöttisch „Aber wer die Pornos angeschaut hat, wissen wir ganz genau.“ Die Vorsitzende entgegnete lachend „Ja, das vielleicht.“ An wieder anderer Stelle was mit der Nutzung des Handys und der E-Mail Adressen zutun hatte meinte der Staatsanwalt „Ja dann kann er es ja sagen.“ Worauf sich die Beisitzerin an ihn wendete und sagte „Das kann er nicht, da der Angeklagte sich nicht eingelassen hat.“ Ich habe das so aufgefasst, als könnte das ein Einbremsen sein, dass man das Aussageverweigerungsrecht nicht antasten soll. Ja die ist immer sehr subtil, das muss man ihr lassen, ich glaube die hat einen scharfen Verstand. Aber beim Staatsanwalt empfinde ich dieses dazwischenrufen oft als eher unangenehm.
Leider gab es aber generell bezüglich der Videos also keine Aufklärung. Mir fehlt da auch wahnsinnig der Sinn für solche Sachen und Begriffe, aber wenn man das nur in so zwei Stunden-Stufen festhalten kann, kam glaube ich auch wirklich nicht viel rum. Bei CoC wurde ja angefragt, aber woher weiß man dann dass das Fittnessvideo um genau 1:24 Uhr abgespült wurde?
Zum Schluss war es wieder einfacher sich reinzuversetzen. Es sagten die Zugriffsbeamten aus.
Sie wurden mit der Festnahme beauftragt und tauchten um 13:05 an der Arbeitsstelle des Angeklagten in Rosenheim auf. Sie sahen wie der Angeklagte in sein Auto stieg und losfuhr. Auf die Frage der Vorsitzenden warum der Zugriff nicht gleich erfolgte, meinten sie dass der Haftbefehl noch nicht offiziell zugestellt wurde.
So folgten sie ihm über Happing auf die Autobahn. Ein Beamter meinte, dass ihm die rasante Fahrweise auffiel und dass er Probleme hatte am Angeklagten dranzubleiben ohne aufzufallen. Er würde es als überdurchschnittlich bezeichnen, rasen will er aber nicht sagen. Dem zweiten Polizisten schien es aber nicht so auffällig in Erinnerung geblieben zu sein.
Mittlerweile war der Haftbefehl raus und bei der Ausfahrt Oberaudorf überholten sie ihn und zogen ihn mit dem Signal „Halt!“ raus. Diesem fügte sich der Observierte. Der Eine Beamte fragte ihn ob er Sebastian T. sei, dies bejahte er. Der Polizist sagte ihm dann, dass es wegen „diesem Tötungsdelikt“ einen Haftbefehl gab und eröffnete ihm dass er festgenommen sei. Dann sagte er sein „Verserl“ runter. Die übliche Belehrung mit Hinweis auf Recht auf einen Anwalt.
Beide Polizisten haben Erfahrung. Der Eine ist seit 1999 bei der Polizei,der Andere seit 2012. Der Dienstältere schätzte die Anzahl seiner Verhaftungen auf über 100. Aber sie meinten so hat noch nie jemand reagiert. Der Erste meinte es kam „Null“ Reaktion. Weder Verbal noch von der Körpersprache. Der Andere schilderte die Reaktion als „verblüfft“. So hätte Sebastian die Augenbrauen hochgezogen. Sie glaubten aber, dass er die Belehrung verstehen konnte und auch was sie von ihm wollten,da er laut ihrer Kenntnis der Deutschen Sprache mächtig ist.
So warteten sie schweigend auf eine Zweite Streife, die Sebastian mitnehmen sollte. Da sie sein Auto sicherstellen sollten.
Neben einer schon krassen Reaktion bzw. Nicht-Reaktion, wobei mich die nicht so verwundert, fand ich es interessant, dass sie ihn fast wie im „Tatort“ festgenommen haben. Wirklich eben zu zweit ohne Handschellen und mit ihm da gewartet haben. Selbst bei „normalen“ Beziehungstaten und auch wenn der Beschuldigte eher harmlos im sonstigen Leben und ohne Waffenschein ist, machen die einen ganz schönen Aufwand. Mit mehreren Autos stoppen, Rausziehen, auf den Boden schmeißen. Also zumindest wo ich zugehört habe.
Aber gut große Gefahr bestand da wohl für die nie. Umso mehr wundert es mich, dass die Vorsitzende oder die Kammer verfügt hat, dass er ständig Fußfesseln tragen muss. Auf dem Flur sieht man, dass sie fast jedem abgenommen werden. Im Doppelgänger-Verfahren hat es ja wohl der Vorsitzende mit aggressivem Verhalten bei Vorstrafen und in der U-Haft begründet.