Hanna W. tot aus der Prien geborgen
26.01.2024 um 17:47nutricius schrieb:Ja aber diese Indizienkette ist doch vollkommen unverhältnismäßig zu den Konsequenzen, zu jedem einzelnen Glied gibt es abweichende Aussagen, einige Komponenten sind komplett weggebrochenMan darf halt nicht den Fehler machen, jedes Indiz für sich zu nehmen, und wenn es man es dann widerlegt hat, was einzeln immer möglich ist, zu sagen, aha, wenn ich das alles addiere, kommt bei vorhandenen Indizien Null raus, der TV war es nicht. So eine sture mathematische Berechnung ist von der StPO nicht vorgesehen. Da heißt es, dass sich das Gericht seine Meinung aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung zu bilden hat.
Man kann in dem Zusammenhang natürlich den Standpunkt vertreten, dass Zeugenaussagen immer unsicher sind, die werte ich prinzipiell nicht, die existieren nicht, vor allem nicht, wenn sie sich widersprechen, egal ob sie belastend oder entlastend sind.
Wobei sich dann aber fragt, warum man dann überhaupt Zeugen vernimmt, die Mühe kann man sich ja komplett sparen….Auch Zeugenaussagen gehören aber zum Inbegriff der Hauptverhandlung und müssen individuell bewertet werden.
Auch eine DNA-Spur sagt entgegen einer landläufigen Meinung für sich ja erst mal nichts aus. Da muss zusätzlich geklärt werden, wann die DNA-Spur an den Tatort kam, ob sie schon vorher da war, ob sie, ohne dass der Eigentümer selber dort war,
anderweitig dorthin hat verschleppt werden können etc.
Auch für den vermeintlich „harten“ Beweis DNA-Spur braucht man, um seine Beweiskraft zu erhärten, also weiteres Drumrum, sprich weitere Indizien.
Entscheidend für die Beweiswürdigung ist also der Zusammenhang der Indizien, also die Gesamtbetrachtung. Gibt es eine Indizienkette bzw. einen Indizienring, greifen die Kettenglieder logisch ineinander, müsste der TV der größte Pechvogel der Welt sein, wenn in seiner Person so viel Belastendes kulminiert, es keinen Alternativtäter gibt usw.
Natürlich muss man als Gericht in diesem Zusammenhang Zeugenaussagen werten, entscheiden, warum man die Aussage diesen Zeugen für glaubhaft und den Zeugen für glaubwürdig hält, einen anderen aber weniger, warum man als Gericht dieses Gutachten für überzeugender hält, ein anderes nicht. Nirgendwo steht geschrieben, dass so was eine leichte Aufgabe für das Gericht ist, und wie @RickBlaine richtig schrieb: Zu beneiden ist es um die Aufgabe nicht.