Hanna W. tot aus der Prien geborgen
24.01.2024 um 22:45kegelschnitt schrieb:rechtlichen Hinweis bezüglich des anderen Mordmerkmals geben müssenWelche Mordmerkmale sind denn bisher angeklagt?
kegelschnitt schrieb:rechtlichen Hinweis bezüglich des anderen Mordmerkmals geben müssenWelche Mordmerkmale sind denn bisher angeklagt?
Fridolin31 schrieb:Dagegen spricht allerdings schon der offenbar geringe Zeitabstand zwischen Tat und Tod von Hanna.Ist denn bekannt, wann Hanna verstarb?
Raissa schrieb:Fridolin31 schrieb:Letztendlich weiss man nur recht sicher, wann das Handy ins Wasser kam. Aber das kann ja auch schon vor Hanna hinein geworden worden sein. Unter anderem um den Notruf zu unterbinden.
Dagegen spricht allerdings schon der offenbar geringe Zeitabstand zwischen Tat und Tod von Hanna.
Ist denn bekannt, wann Hanna verstarb?
Raissa schrieb:Ist denn bekannt, wann Hanna verstarb?Ein Anhaltspunkt ist hier halt der Zeitpunkt des Erkaltens des Akkus. Hanna kann im Bach nur noch eine ganz kurze Zeitspanne gelebt haben, ertrunken ist man innerhalb weniger Minuten.
Aufgrund dieses hohen Strafrahmens besteht Einigkeit darüber, dass § 227 restriktiv auszulegen ist, weswegen ein spezifischer Gefahrzusammenhang (auch Unmittelbarkeitszusammenhang genannt) zwischen dem Grunddelikt und der Folge bestehen muss. Dieser liegt vor, wenn sich die dem Grunddelikt anhaftende, spezifische Gefährlichkeit in typischer Weise in der Folge niedergeschlagen hat.Quelle: https://www.juracademy.de/strafrecht-bt1/koerperverletzung-todesfolge.html
Fridolin31 schrieb:Ein Anhaltspunkt ist hier halt der Zeitpunkt des Erkaltens des Akkus. Hanna kann im Bach nur noch eine ganz kurze Zeitspanne gelebt haben, ertrunken ist man innerhalb weniger Minuten.Aber es ist doch gar nicht aufgeklärt, ob Hanna zeitgleich mit dem Handy ins Wasser gelangte.
Raissa schrieb:Was sollte man denn sonst glauben? Wenn die Tat - wie von der Anklage vorgeworfen - sexuell motoviert war und der Täter nicht nekrophil (danach hatte die Vorsitzende den Psychiater ausdrücklich befragt) kann man doch nicht ausgehen, dass der Täter Hanna mit den Steinschlägen töten wollte. Wenn die Tat sexuell motoviert war, wollte der Täter die Hanna außer Gefecht setzen, nicht mehr.Ich habe nur ein weiteres willkürliches Szenario in den Raum geworfen. Ich glaube nicht an die Idee, die ich niedergeschrieben habe. Aber leider musste schon mal jemand wegen einer ähnlichen Idee 14 Jahre unschuldig im Knast sitzen...
fassbinder1925 schrieb:Zusätzlich zu einer anderen Variante der gefährlichen Körperverletzung. In dem Fall wird es die Zweite sein. Also zwei und fünf. Vielleicht auch drei. Ich war bei dem vorherigen Hinweis nicht da.Alles klar, danke!
fassbinder1925 schrieb:Tatsächlich hat das Gericht aber schon einen Hinweis am Ersten Tag gegeben. Dass auch eine Verurteilung wegen Mordes zur Verdeckung in Betracht kommt.Verdeckung welcher Straftat? Körperverletzung?
Karajana schrieb:Aber mal eine andere Frage: Wenn der Tatort, wie vermutet, am Brückerl in Höhe der Hausnummer 95 war -Erstmal müssen wir definitiv wissen, ob dies tatsächlich der Tatort war, möglicherweise wissen wir nach der morgigen Verhandlung schon mehr.
Karajana schrieb:wie hat der Täter sie denn, offenbar noch lebend, von der beleuchteten Strasse, auf der sie ja wahrscheinlich unterwegs war, dorthin bekommen?Es war halb drei in der Nacht. Hanna war nicht nüchtern und wurde unvermittelt attackiert. Da reagiert man nicht immer "logisch". Über den sehr engen Bürgersteig der Kampenwandstr. zu flüchten, wenn man verletzt und benommen ist, wäre allerdings auch nicht frei von Risiko.
Man flüchtet ja auch tendenziell nicht ins dunkle, in Richtung reissendem Bach, wenn man sich bedroht fühlt, sondern eher dahin wo Häuser sind.
kegelschnitt schrieb:Verdeckung welcher Straftat? KörperverletzungEntweder das oder damals war ja vllt noch von einer sexuellen Nötigung auszugehen. Aber da ja aus den Akten sichtbar gewesen sein muss, dass das nicht passiert ist. Nehme ich die Körperverletzung an.
fassbinder1925 schrieb:Und woher kann man das jetzt lückenlos geschlossen haben? Würde mich wundern. Zumal er ja von Wegen spricht. Da bin ich sehr auf sein Plädoyer gespannt.Na ja, Wege ist klar (Hin- und Rückweg, verschiedene Straßen).
Karajana schrieb:Wenn es im Eiskeller kein öffentliches WLAN gibt, wieso sollte es denn dann draussen eines geben?Am Anfang des Threads wurde mehrfach gesagt, es "soll" kein w-lan im Eiskeller geben
enidan17 schrieb:Definitiv scheint es keiner zu wissen, aber ist logisch, wenn das so tief unter der Erde liegt. Ebenso logisch wäre für mich, dass es dann kein w-lan auf dem Parkplatz/vor der Tür gibt. Wozu sollte man es frei wur Verfügung stellen, wenn die Gäste dann alle vor der Tür stehen? Man will diedoch drinnen haben. Aber man weiß es nicht. Eiskeller-Gäste haben wir hier nicht unter uns, oder?Gerade WEIL Läden kein Empfang haben ,haben die allermeisten die ich kenne w lan!
NicNic schrieb:Gehst du heute wieder zur Verhandlung?Aber selbstredend. Schauen wir mal was heute bei diesen Zeugen rauskommt.
Oder jemand anderes evtl?
Der ein oder andere Pressebericht war ja manchmal etwas irreführend (Tatwaffe sichergestellt zB).
Tiergarten schrieb:Wie lässt sich zum Beispiel belegen, dass T. tatsächlich in Höhe Eiskeller nach rechts in die Schlossbergstrasse abgebogen und dann zum Burgweg gelaufen ist?Ich meine gelesen zu haben, dass die Zeugen vom Parkplatz (es waren mMn. sogar drei) die Laufrichtung des Joggers im Prozess einzeichnen sollten. Deren Beobachtung wird es vermutlich erklären.
Tiergarten schrieb:Wie hat man feststellen können, dass T. dort nicht zum naheliegenden Elternhaus gejoggt ist, sondern stattdessen zur Kampenwandstrasse in Hohenaschau?Das kann ja keine reine Mutmaßung sein. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass man sich da auf eine reine Vermutung stützt, zumal die CoC-Zeit um 2:42 Uhr ja stark eine gegenteilige Auffassung stützt, aber die Verteidigung noch nichts in der Richtung angemerkt hat. Es muss einen Beweis dafür geben, dass er nicht nach Hause lief bzw. nicht dort geblieben ist. Ich denke immer noch, dass es dieses Handyvideo ist, aber dann wohl mit anderer Zeit.
SH schrieb:Vielen Dank an fassbinder usw. für die Berichterstattungen... kennt man eigentlich die genaue Uhrzeit wann P vom Eiskeller in die Kampenwandstr. abbog?Worauf willst du hinaus? Soweit ich weiß hat er in seiner Aussage nicht bestätigen können, einen Jogger gesehen zu haben.
SH schrieb:Vielen Dank an fassbinder usw. für die Berichterstattungen... kennt man eigentlich die genaue Uhrzeit wann P vom Eiskeller in die Kampenwandstr. abbog?Wenn du mit ,,P" Hannas Kumpel/Nachbar meinst, der hat sich auf gut deutsch erstmal ausgekotzt und auf seine Freundin gewartet die ihn heimbrachte. Der war meines Wissens er nach 3 Uhr daheim, also war zur tatrelevanten Zeit nicht in der Nähe des vermeintlichen Tatorts.
Palio schrieb:Ich meine gelesen zu haben, dass die Zeugen vom Parkplatz (es waren mMn. sogar drei) die Laufrichtung des Joggers im Prozess einzeichnen sollten. Deren Beobachtung wird es vermutlich erklären.Das wäre eine Erklärung. Ich hatte die Frage nach einem Beleg dafür, dass er bei seinem nächtlichen Lauf tatsächlich in die Schlossbergstrasse abgebogen ist, deswegen aufgeworfen, weil @fassbinder1925 unter Hinweis auf die polizeiliche Vernehmung von Sebastian T. geschildert hatte, er, T., sei nicht am Eiskeller vorbeigelaufen, weil „die Leute ihn nicht für blöd halten“ sollten. Vielmehr sei er die Kampenwandstrasse entlanggelaufen in der Hoffnung, dort Freunde zu treffen.
fassbinder1925 schrieb am 14.10.2023:Auch wurde er gefragt, warum er nicht am Eiskeller vorbei ist, sondern den Anderen Weg genommen hat. Er sagte, dass er nicht wollte, dass die Leute ihn für blöd halten. Meinte dann aber wieder er sei die Kampenwandstraße entlang gelaufen in der Hoffnung Freunde zu treffen. Er wurde dann gefragt, wen er hoffte konkret zu treffen. T. überlegte lange und er sagte dann einen Namen von einem, mit dem er Bergtouren macht und der in der Kampenwandstraße wohnt. (...)Der Eiskeller liegt doch an der Schlossbergstrasse und nicht in der Kampenwandstrasse. Nach der jetzt angenommenen Route und den Aussagen der Zeugen müsste Sebastian T. also doch „am Eiskeller“ entlang gelaufen sein; die Behauptung, er sei über die Kampenwandstrasse gejoggt, um Freunde zu treffen, wäre mithin eine Lüge.
Als er Joggte sei ihm erst ein Mädchen über den Weg gelaufen, wobei er nicht sagen kann, ob das Hanna war. Weiter sei er an zwei Autos mit Licht vorbei am Parkplatz, wo er aber nur Gestalten erkennen konnte.