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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.371 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

24.01.2024 um 18:04
Zitat von xaletheiaxaletheia schrieb:https://www.ag-strafrecht.de/media/1503/laudatio2023.pdf
Dabei handelt es sich um:
Laudatio auf Regina Rick
Aus Anlass der Verleihung des Preises "pro reo" im Rahmen des
40. Herbstkolloquiums der AG Strafrecht (DAV)
Von Rechtsanwältin Carolin Arnemann, München
Die Laudatorin arbeitet für die Kanzlei Witting und ist im Fall Bence Toth aktiv.
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Genau das ist das Dilemma in einem Rechtsstaat: Auch wenn ein Auskunftsverweigerungsrecht ganz offensichtlich zu Unrecht in Anspruch genommen wird (ich behaupte nicht, dass es bei V so ist), kann man eine Zeugenaussage selbstverständlich und glücklicherweise nicht "zwangsvollstrecken", sondern lediglich Ordnungsmaßnahmen gegen den Zeugen verhängen, un ihn zur Aussage zu bewegen.

Ob es im Anschluss dieser Maßnahmen dann aber noch tatsächlich zu einer Aussage kommt, entscheidet ganz allein der Zeuge.
Eine Maßnahme ist die sogenannte Beugehaft, die verhängt werden kann, wenn ein Zeuge nicht aussagen möchte. Die kann bis zu sechs Monaten andauern. https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__70.html


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

24.01.2024 um 18:35
Zu Frau Rick lässt sich noch sagen, dass sie laut Handelsregister Abruf (für jeden frei und kostenlos möglich, sogenannte Informationsfreiheit)Regine heißt und nicht Regina. Im Handelsregister steht sie weil sie vor ein paar Jahren eine Software UG gegründet hatte. Dort kurz GF war und als GF dann vermutlich der Sohn bestellt wurde.
Wo ist jetzt der Prozessbezug? Vom Tag gestern wurde eine Anekdote geschildert, wo Richtern Aßbichler meinte, etwas würde nicht erst seit 1969 gelten. Hier war offen ob sie damit das Geburtsdatum von Rick meinte oder einen bestimmten Paragraphen. Dabei handelt es sich um das Geburtsdatum von ihr. (Siehe Anlage)
Dateianhang: BY-Ingolstadt_HRB_7770+CD-20240124182139.pdf (35 KB)

Es wird also immer sehr persönlich zwischen der Richterin und ihr und die Richtern kennt genau Ricks Geburtstag und bringt dann solche codierten Spitzen, die nicht jeder sofort checkt.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

24.01.2024 um 18:40
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Beim Ersten Zeugen hat es zwischen Rick und der Beisitzerin wieder ein bisschen geknallt. Die Anwältin wollte dem Zeugen eine "Zwischenfrage" stellen. Was sich die Richterin sofort erregt verbat. Sie meinte, dass das Fragerecht in der StPo nicht nur für Leute gilt, die im Mai 1969 geboren sind, sondern auch für Leute die davor oder danach geboren worden sind, das hätte was mit Anstand zu tun. Ich frage mich, ob sie dabei auf das Geburtsdatum der Anwältin anspielt, oder auf die Einführung des Paragraphen. Bei Ersterem würde es mich irritieren, wenn sie das auswendig weiß, bei letzterem konnte ich leider nicht die Einführung oder Reformierung herausfinden. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass diese Reihenfolge erst seit 69 gilt.
Hier der Bezug den ich meine. Gerade nochmal gesucht.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

24.01.2024 um 18:46
Zitat von Brownie1970Brownie1970 schrieb:Kann passieren.
Kann aber auch Absicht sein.
Ja, und weil man es nicht weiß und weder für das eine noch für das andere Beweise hat, bringt es wenig, weiter darüber zu spekulieren. Die Daten sind leider weg, damit muss man sich abfinden.
Zitat von NicNicNicNic schrieb:Warum warten die fast 1 Jahr nach der Verhaftung um den Weg des Angeklagten nachzulaufen für ein Weg-Zeit-Protokoll?
Es war doch mit Sicherheit schon vor Anklagebeantragung sicher, dass er beim Chalet wuf der Kamera war?
Ich vermute sehr, das Weg-Zeit-Protokoll wurde schon im Ermittlungsverfahren erstellt und war Inhalt der Anklageschrift, wie auch die meisten Zeugen im Ermittlungsverfahren schon befragt wurden. Man darf Polizisten und Staatsanwälte nicht unterschätzen, die bereiten eine Anklage schon sehr viel akribischer vor als sich das manche(r) vorstellt. Natürlich wurde das Protokoll dann im Prozess besprochen, wie auch die Zeugen noch mal vernommen wurden (soweit sie nicht plötzlich die Aussage verweigerten), ist ja klar, weil das Gericht halt die Beweislage unabhängig prüfen muss.

Es wurde ja auch vor Anklageerhebung bereits versucht, den heimischen Router im Zuhause des Beschuldigten auszulesen, aber wie gesehen ohne Erfolg. Es sind gewiss auch viele weitere Aufklärungsversuche der Ermittler geschehen, von denen die Öffentlichkeit nichts ahnt, wieso auch. Es geht sie ja zB nichts an, welche Personen ggf. verdächtigt wurden, dann der Verdacht gegen sie aber fallengelassen wurde, bis nach Meinung der StA am Ende ST als einziger Verdächtiger übrigblieb.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

24.01.2024 um 18:53
Zitat von AndanteAndante schrieb:Natürlich wurde das Protokoll dann im Prozess besprochen, wie auch die Zeugen noch mal vernommen wurden (soweit sie nicht plötzlich die Aussage verweigerten), ist ja klar, weil das Gericht halt die Beweislage unabhängig prüfen muss
Ja nur war in dem verlinkten Artikel nicht die Rede vom Prozesstag 12.12.2023 und dass der Zeuge sagte er wäre die Strecke gestern (11.12.23) abgelaufen?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

24.01.2024 um 18:54
Zitat von PalioPalio schrieb:schön, dass du wieder dabei bist.
Für mich sind in diesem Fall zwei Dinge relevant, weil sie Aufschluss über den Tatablauf geben und für die Beweislage entscheidend sein könnten:

1) Die Zeiten, zu denen das Handy des Angeklagten aktiv bedient wurde, und die Antwort auf die Frage, um welchen Verbindungsrouter es sich handelte,

2) Ob der Angeklagte bzw der Jogger nach 2:28 Uhr (letztes Lebenszeichen von Hanna) noch draußen gesehen wurde. Dafür ist das vielfach erwähnte Handyvideo von einem Jogger mit dem angeblichen Zeitstempel 2:40 Uhr relevant. Vielleicht gibt es dieses Video aber gar nicht.

Hast du dazu irgendwelche Erinnerungen?
Du meinst jetzt auch allgemein, oder?

!Ist jetzt so natürlich auch nicht leicht zu beantworten, weil selbst wenn ich meine ich würde es ziemlich sicher wissen, kann ich es in Wirklichkeit natürlich mit Presse und Forum vermischen die ǴPS-Daten sind ja schon einige Tage her.

Beim vorletzten Tag wurde ja eben nur dass mit dem 2:42 COC genannt und eben das Fitnessvideo, wo wir die Stunde nicht genau wissen. Ansonsten weiß ich nur, dass in den Tagen nach der Tat wieder gespielt wurde.

1) Und dann gab es den Tag mit Suchbegriffen und Pornos, aber das war ja mit dem Xiaomi vom Okitel weiß ich nicht mehr Zeiten.

2) Es wurde ja dieses Video mit dem Jogger gezeigt, da war ich dabei. Aber eben leider nicht am Richtertisch. Ob es überhaupt noch ein Video wirklich gibt, weiß ich nicht, die damalige Zeit und ob die überhaupt der Öffentlichkeit bekannt ist. Habe ich da was verpasst und es soll bei den Beweisanträgen dabei gewesen sein? Ich kann mich da nur an Menschen als Beweismittel erinnern und kenne diese Diskussion nur jetzt aus dem Forum.
Zitat von PalioPalio schrieb:Weißt du noch, ob es das erwähnte Fitnessvideo war oder ob es um mehrere Videos geht?
Ne näheres sowieso nicht, wie gesagt der Tag war schwierig, ich wundere mich ohnehin, dass ich gestern noch so viel zu Papier gebracht habe. Sonst hätte ich es dazu geschrieben @Erdmännchen42 meinte ja wohl, es könnte sich wahrscheinlich sogar um ein Anderes handeln, aber da müsste Erdmännchen vllt nochmal was dazu sagen.
Zitat von PalioPalio schrieb:Nochmal zu deiner Wiedergabe der Äußerung von RA Frank, aus der ich viel (vermeintlich) Bedeutsames herausgelese
Zitat von PalioPalio schrieb:Bist du dir sicher, dass er den Hinweis auf die Abwegigkeit so formuliert hat?

Wie ist er deiner Meinung nach auf "wieder aus dem Haus gehen" gekommen?

Die von der StA angenommene Strecke des Angeklagten vom Eiskellerparkplatz zum Tatort führt, wie wir nun wissen, über den Burgweg. Wurde gesagt, dass er vielleicht kurz beim/im Haus war und eine Routerverbindung hatte?

Die Formulierung "wieder aus dem Haus gehen" impliziert, dass man das Haus zuvor betreten hat. Worauf bezieht sich das? Auf einen Boxenstopp bei der Strecke zum Tatort oder hat es damit nichts zu tun? Oder wurde es vielleicht gar nicht so gesagt?

Wir hatten hier vor ein paar Seiten erst ein Missverständnis, weil ein User seine Interpretation eines mehrdeutigen Artikeltextes anreicherte mit
Zusatzangaben und diese ausgeschmückte Interpretation dann so überzeugend rüberbrachte, dass man denken konnte, es handele sich um Insiderinformationen. Darauf aufbauend wurden dann weitreichende Hypothesen entwickelt, die in sich zusammenfielen, als klar wurde, dass der Artikeltext vermutlich falsch interpretiert wurde. Das war ein gutes Beispiel für die Bedeutsamkeit richtiger Ausgangsinformationen.
Sowas ist natürlich ärgerlich wird sich aber in einen Forum nie vermeiden lassen. Auch bei mir gilt, dass ich die Angaben nicht unter absoluter Garantie abgebe, das gilt auch hier.

Die genaue Wortwahl kann ich jetzt nach den vielen Tagen auch nicht mehr garantieren. Was ich aber sagen kann, dass ich nichts hinzu spekuliert oder mir gedacht habe. Also er hat sicher nicht nur gesagt, warum sollte er eine verfolgen die er nicht kennt. Würde ja auch vom Beweisantrag her keinen Sinn machen. Und es wird auch nicht Linie der Verteidigung sein, dass er doch ein Handy dabei hatte. Also würde das doch schon einigermaßen Sinn ergeben,oder?

Dass von irgendeiner Seite gesagt wurde, dass er kurz im Haus war und dabei Verbindung hatte, kann ich ziemlich sicher ausschließen. Wenn ich da war.
Zitat von PalioPalio schrieb:Wurde das im Prozess auch so erwähnt oder ist das eine ergänzende Feststellung der Journalistin/des Journalisten?

Wenn es im Prozess erwähnt wurde - gab es eine Diskussion deswegen?
Also ich habe gestern keine großen Schlussfolgerungen von den Prozessbeteiligten gehört bzw. Diskussionen, deswegen halte ich eine Schlussfolgerung für ziemlich wahrscheinlich. Aber bei den Videos hat ja eben kaum einer ins Mikrofon gesprochen, deswegen kann man auch nicht ausschließen, dass das vllt jemad gefolgert hat.
Zitat von BohoBoho schrieb:ier auch nochmal die Frage von mir, ob er theoretisch das Handy beim Lauf auch dabei gehabt haben könnte.

Werden Geodaten gespeichert, wenn das Handy nur auf WLAN Zugang eingestellt ist und was speichert hier dann noch die Geodaten?
Gut, die zweite geht ja ziemlich ins technische rein, da bitte jemand Anderen Fragen. Ich hätte nicht mitbekommen, dass das mal so thematisiert wurde für den Prozess. Was aber nicht heißt, dass es nicht gut sein kann, der eine GPS-Tag hat Stunden gedauert und war knechtend und an einmal war ich nicht da, als der LKA Mensch da war.

Die Erste Frage, wird ja generell ziemlich diskutiert. Ich bin ja eigentlich immer davon ausgegangen, dass man nicht davon ausgeht, dass er eins der Handys dabei hatte. Ich hätte zumindest nichts gegenteiliges gehört.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Absurd war wohl eher der Beweisantrag von Frau Rick, festzustellen, ob es dort Steine gibt. Mit dem „sichergestellten“ (dh fix von draußen aufgelesenen bzw. forografierten) Stein könnte sich das Gericht ja evt. auch ein bisschen lustig über den Beweisantrag gemacht haben. Wäre ich da Richter, hätte ich so einer Versuchung vielleicht nicht widerstehen können :D
Ich hätte ja nicht mitbekommen, dass Frau Rick darüber einen Beweisantrag als solches formuliert hätte. Falls doch, würde ich auch nicht ganz verstehen was das jetzt nach einem Jahr bedeuten soll. Wobei die Tatwaffe und je nach Szenario woher ein Täter den gehabt haben könnte in einem gewissen möglichen Zeitraum. Die Presse hat ja tatsächlich darüber gescherzt. Das steht denen aber in dem Fall nicht gut zu Gesicht, eine so traurige Berichterstattung wie am letzten Verhandlungstag habe ich noch nicht bisher gesehen, das hast du ja aber auch bemängelt. Und auch gesagt, was wiederum stimmt, dass es ohne Akteneinsicht manchmal schwierig ist und das war so ein Tag. Aber ein bisschen mehr hätte es schon sein dürfen, dass man besser ergänzen und abgleichen kann.
Zitat von PalioPalio schrieb:Möchte der Anwalt der Nebenkläger damit die Verfügbarkeit zur Tatzeit bezweifeln oder geht's um einen anderen Zeitpunkt?
Ich denke, dass vllt die Läufe zur WInterzeit stattgefunden haben könnten. Da gab es ja schon die Aussagen von T. zur Route. Wobei auf den Videos ja wohl Steine waren und auch keine Garantie ist. Oder er meint, man würde vllt deswegen jetzt keine mehr finden? Aber ja, was sagt das zur Tatzeit. Denke aber nicht, dass der Nebenklagevertreter die Verfügbarkeit anzweifeln will.
Zitat von Erdmännchen42Erdmännchen42 schrieb:Die Richterin hat denjenigen, der die Videos von den nachgelaufenen Routen gezeigt hat, gefragt, ob S. von der Zeit her auf die H. gestossen sein kann und der meinte dann „Von der Zeit her hätten sich h und s nicht getroffen“

Kannst du dich noch dran erinnern, ob die Frage im
Zusammenhang mit einem bestimmten Routen-Video gestellt wurde? Ich glaub das war so ziemlich am Ende der gezeigten Videos.
Ist ja interessant? Meinst du den Sachbearbeiter? Ich habe es nicht gehört, aber habe ihn auch schlecht verstanden, weil er am Computer saß.
Zitat von NicNicNicNic schrieb:Wann die Hunde in etwa unterwegs waren weiß man ja. Wurde mal erwähnt von wann ungefähr die Routen-Videos sind die abgelaufen wurden von den Polizisten?
Stimmt schon, war ja auch wo der Fall anlief in der Bericherstattung mit den Maintrailern. Wobei es mich eben immer noch wundert wie es sein kann, dass die Presse schreibt, dass der zweite Zeuge um 21 uhr am 3.10 beordert wurde mit Hunden zu suchen. Da wusste man doch noch gar nicht, dass es Hanna ist und konnte keine Gegenstände haben. Oder waren das Leichenspürhunde? Können die praktisch andersrum zurückverfolgen. Das hätte ich aber noch nicht gehört. Oder einfach ein Schreibfehler von der Presse?

Das würde mich auch interessieren, weiß leider nicht von wann die Videos sind. Vllt Erdmännchen.
Zitat von Bonnie.VoyagerBonnie.Voyager schrieb:Aber Frau Rick ist doch nicht doof, die wird nicht von etwas überzeugt sein, was sie nicht wissen kann. Keiner war dabei, also kann’s absolut keiner wissen oder von irgendwas überzeugt sein eigentlich, mal genau genommen. Das ist ja auch, soweit ich weiß gar nicht der Job eines Anwalts, zu wissen, ob sein Mandant schuldig oder unschuldig ist, denn er soll doch immer das Bestmögliche für seinen Mandanten rausholen, mit allen Mitteln, die ihm dafür zu dem Zeitpunkt zur Verfügung stehen. Und so lange ein Angeklagter nichts gestanden hat, ist das beste was möglich wäre ja noch ein Freispruch. Sobald ein Angeklagter etwas gestanden hätte, wäre das beste was noch möglich wäre dann Bewährung oder was auch immer, je nachdem was ihm halt vorgeworfen wird, usw.

Ihr Motiv, wieso sie sich des Falls angenommen hat, muss ja nicht unbedingt das sein, dass sie von der Unschuld überzeugt ist. Es kann auch einfach sein, dass die Familie an sie heran getreten ist und Frau Rick dann fand, das wäre ne spannende Sache, die sie nicht auslassen möchte. Immerhin schlägt der Fall hohe Wellen mittlerweile.

Man verbessere mich, falls ich da ein falsches Bild habe von Anwälten :D

Oder was meint ihr dazu, wie sie wohl dazu steht?
Ich weiß nicht, ob man es als falsches Bild bezeichnen kann. Du hast sicher bis zu einem hohen Grad recht. Aber ich weiß schon, dass es Anwälte gibt, die von einer persönlichen Unschuld überzeugt ist. Sowohl im Großen als auch Kleinen.

Womit man aber vielen Anwälten auch erfolgreichen Unrecht tut, ist dass sie vor der Akte sitzen und denken "Geil, könnte ich vllt Gewinnen, dann stehe ich gut da." Gibt es vllt, ist aber nicht zwingend. Was sich Frau Rick gedacht hat, weiß ich natürlich nicht genau. Steffen Ufer habe ich aber auch schon bei arbeitslosen Leuten gesehen die mit einer Plombe Heroin erwischt wurden.
Zitat von LanzaLanza schrieb:Wo ist jetzt der Prozessbezug? Vom Tag gestern wurde eine Anekdote geschildert, wo Richtern Aßbichler meinte
Ist zwar nicht wichtig, aber es war die Beisitzerin. Das war ja dass, was mir aufgefallen ist, dass sich das irgendwie komplett umgeschlagen hat. Die Vorsitzende mahnt in letzter Zeit gar nicht.
Zitat von LanzaLanza schrieb:Vom Tag gestern wurde eine Anekdote geschildert, wo Richtern Aßbichler meinte, etwas würde nicht erst seit 1969 gelten. Hier war offen ob sie damit das Geburtsdatum von Rick meinte oder einen bestimmten Paragraphen. Dabei handelt es sich um das Geburtsdatum von ihr. (Siehe Anlage)
Dateianhang: BY-Ingolstadt_HRB_7770+CD-20240124182139.pdf (35 KB)
Gut zu wissen. Also eigentlich war es mir klar, habe es auch so aufgefasst eigentlich und habe mal gelesen, dass Rick 1969 geboren wurde. Auch konnte ich mir eben nicht vorstellen, dass das Fragerecht in der Form erst 1969 eingeführt wurde.

Aber wie du sagst, bizarr dass sie auch den genauen Tag in der Sekunde abrufen konnte.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

24.01.2024 um 19:17
Das Spiel allein kann Sebastian T. also kein Alibi geben. Denn die Zeit zwischen Hannas letztem Lebenszeichen um 2.32 Uhr und dem Spielbeginn zehn Minuten später hätte locker gereicht, um vom vermuteten Tatort in Hohenaschau zum Elternhaus zu laufen und zu daddeln. Doch entdeckten die Experten noch Anzeichen für weitere Internetaktivitäten. War Sebastian T. möglicherweise einige Minuten zuvor schon online gewesen, um sich zum Beispiel ein Youtube-Video anzusehen?

Eine solche Aktivität könnte für ihn sprechen. Klärungsbedarf besteht in den Augen von Verteidiger Harald Baumgärtl im übrigen auch noch in der Frage der Uhrzeiten und der Laufstrecken, die Sebastian T. am frühen Morgen des 3. Oktober 2022 zurückgelegt haben soll. „Hier muss man in nächster Zukunft mal ausrechnen, welche Zeiten festzustellen sind, um zu sehen, wann der Angeklagte wo gewesen sein konnte“, sagte Baumgärtl.
Quelle: https://www.ippen.media/netzwerk/lokales/bayern/gericht-letzte-fragen-im-mord-prozess-hanna-aus-aschau-welche-rolle-spielt-ein-sichergestellter-stein-92793764.html

Gibt wohl einen neuen Bericht indem der Autor die These aufwirft, der Prozess könnte sich schon dem Ende nähern.
Außerdem fand ich diese Punkte bemerkenswert:

Bzgl. Dem youtube fitnessvideo spekuliert man wohl doch auf die Zeit 2:24
Unbegreiflich für mich, dass Baumgärtl davon spricht in "nächster Zukunft" mal Berechnungen anzustellen. Das wäre doch sein Job sowas schon längst erledigt zu haben! In Eigenregie.Kann einen Praktikanten zur Not erstmal losschicken. Manch Forumuser ist da deutlich versierter und hier gab es doch unzählige gute Berechnungen für alle möglichen Varianten. Das kann doch nicht sein Ernst sein. Sorry, da sitzt jemand seit über einem Jahr ein und man macht selbst als PV nicht die Hausaufgaben.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

24.01.2024 um 19:27
Zitat von LanzaLanza schrieb:Bzgl. Dem youtube fitnessvideo spekuliert man wohl doch auf die Zeit 2:24
Das ist schon sehr interessant. Allerdings sind 20min in meinen Augen schon mehr als "wenige Minuten". Entweder es geht um weitere Aktivitäten kurz vor Cash of Clans, wobei ich mich da frage, wieso wurden die bislang nicht festgestellt?
Oder der Aufruf von 2:24 ist tatsächlich damit gemeint.
Auf jeden Fall kann aber nicht die Aktivität um 1:24 gemeint sein.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

24.01.2024 um 19:36
Zitat von xaletheiaxaletheia schrieb:hab heute morgen zufällig dieses Dokument aufgerufen und gelesen:
Interessant, danke!
Zitat von NicNicNicNic schrieb:Es läuft auch öfters mal anders. Es gubt Anwälte die sich um solche Fälle reißen, sich anbieten.
Der Name taucht in der Presse auf, der Bekanntheitsgrad steigt (erst Recht bei Freispruch) und neue Mandate ergeben sich.
Ja, so meinte ich das auch eigentlich, ich wollte es nur etwas… euphemistischer formulieren :D


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

24.01.2024 um 20:25
Der Anwalt der Nebenkläger, Holderle, hat einem jüngsten Bericht von Ippen Media zufolge interessante Aussagen getroffen.

So gab er zu verstehen, die Weg-Zeit-Berechnungen seien „abgehakt“; man könne klar bestimmen, welche Wege der Angeklagte in der Tatnacht gelaufen sein könne. „Da gibt es ein lückenloses Muster“, so Holderle.

Diese Muster lasse nur den einen Schluss zu, dass Sebastian T. Hanna W. „bewusstlos geschlagen und im Bärbach ertrinken lassen“ habe. Von einem Stein als Tatwaffe sprach Holderle bewusst nicht: Einen Stein habe der Angeklagte zwar selbst noch als Zeuge ins Spiel gebracht, doch, so der Anwalt: „Das Tatwerkzeug wird sicher im Ungewissen bleiben“.

Verteidiger Baumgärtl widersprach der Einschätzung von Holderle. Es gebe weiterhin „Klärungsbedarf“, was Uhrzeiten und Laufstrecken anbelange. Hier müssten noch „Berechnungen“ angestellt werden.

Bemerkenswerte Diskrepanzen, wie ich finde. Für mich wäre es zum Beispiel sehr hilfreich, wenn Holderle einmal offenlegen würde, wie denn dieses „lückenlose Muster“ aussieht - mit Laufwegen, Uhrzeiten, genauer Tatortbestimmung.
Zitat von LanzaLanza schrieb:Quelle: https://www.ippen.media/netzwerk/lokales/bayern/gericht-letzte-fragen-im-mord-prozess-hanna-aus-aschau-welche-rolle-spielt-ein-sichergestellter-stein-92793764.html



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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

24.01.2024 um 20:48
Entschuldigt die kurze Zwischenfrage.

Die Mutter vom Angeklagten hatte die Meldung zur nächtlichen Joggingrunde ihres Sohnes initiiert.

Gibt es (evtl. polizeiliche) Aussagen (die öffentlich geworden sind) von ihr, wann der Angeklagte das Haus verlassen hat?

(Zeugenaussagen zur Heimkehr des Angeklagten ins Haus gibt es ja anscheinend nicht)


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

24.01.2024 um 20:57
Zitat von jadajada schrieb:Gibt es (evtl. polizeiliche) Aussagen (die öffentlich geworden sind) von ihr, wann der Angeklagte das Haus verlassen hat?
Sie nimmt ihr Aussageverweigerungsrecht wahr als direkte Angehörige


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

24.01.2024 um 21:13
Zitat von LanzaLanza schrieb:Sie nimmt ihr Aussageverweigerungsrecht wahr als direkte Angehörige
Danke für die Rückmeldung.

Ich dachte, es gibt evtl. Aussagen bei den ermittelnden Behörden vor dem Gerichtsverfahren. (Die berechtigt aber nicht öffentlich sind)

Ich muss zugeben, es wäre sehr interessant.

Danke an die berichtenden Prozessbeobachter...


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24.01.2024 um 21:49
Wenn T um 2:24 Uhr ein Fitnessvideo geschaut hat, ist für mich schlüssig, dass er vom Joggen 2:24 Uhr zurückkam, cool down mit Hilfe des Videos gemacht hat, duschte, daddelte. Dann wäre er für mich „raus“. Frage mich nur, warum die Stimmung wie beschrieben so komisch ist.
Vielleicht wurde T ein Deal angeboten? Gefährliche Körperverletzung gegen Geständnis?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

24.01.2024 um 22:14
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:So gab er zu verstehen, die Weg-Zeit-Berechnungen seien „abgehakt“; man könne klar bestimmen, welche Wege der Angeklagte in der Tatnacht gelaufen sein könne. „Da gibt es ein lückenloses Muster“, so Holderle.

Diese Muster lasse nur den einen Schluss zu, dass Sebastian T. Hanna W. „bewusstlos geschlagen und im Bärbach ertrinken lassen“ habe. Von einem Stein als Tatwaffe sprach Holderle bewusst nicht: Einen Stein habe der Angeklagte zwar selbst noch als Zeuge ins Spiel gebracht, doch, so der Anwalt: „Das Tatwerkzeug wird sicher im Ungewissen bleiben“.
Und woher kann man das jetzt lückenlos geschlossen haben? Würde mich wundern. Zumal er ja von Wegen spricht. Da bin ich sehr auf sein Plädoyer gespannt.

Aber immerhin wissen wir jetzt sicher, dass die Tatwaffe nicht in der Asservatenkammer liegt. Wobei das ja eigentlich klar war, wenn in 27 Verhandlungstagen nicht darüber gesprochen wurde.
Zitat von RaissaRaissa schrieb:Wenn T um 2:24 Uhr ein Fitnessvideo geschaut hat, ist für mich schlüssig, dass er vom Joggen 2:24 Uhr zurückkam, cool down mit Hilfe des Videos gemacht hat, duschte, daddelte. Dann wäre er für mich „raus“. Frage mich nur, warum die Stimmung wie beschrieben so komisch ist.
Vielleicht wurde T ein Deal angeboten? Gefährliche Körperverletzung gegen Geständnis?
Davon gehe ich eher nicht aus. Deals in Schwurgerichtsverfahren dürften äußerst selten sein, noch dazu bei Vollendung.

Auch müsste dann ja eher die Stimmung besser sein. Die Verteidigerseite bzw. der Angeklagte könnte es annehmen und wüsste ihn erwartet eine milde Strafe. Ist aber unwahrscheinlich würde ja vollkommen gegen die Taktik sein, das wäre schon eine Überraschung, könnten aber wenn sie dagegen sind, es so aufnehmen, dass die Beweislage sehr eng ist.

Das Gericht müsste dadurch ja auch nicht gereizt sein, da es ja wohl ihr Vorschlag wäre.

Aber nur damit es nicht zu Missverständnissen kommt. Dieser Rechtliche Hinweis, es gab wohl schon mal einen bei dem ich aber nicht da war, dieser bezog sich lediglich, auf eine Variante der gef. KV die zusätzlich zum Greifen kommen könnte.

Da gibt es mehre. Mittels eines gefährlichen Gegenstandes, gemeinschaftlich usw. Aber auch einer lebensgefährlichen Behandlung. So könnte ich mir vorstellen, dass das beim früheren Hinweis weggelassen wurde. Und sie angenommen wurde weil es ein Gegenstand ist.

Nicht, dass eine Verurteilung lediglich wegen einer Körperverletzung in Betracht kommen könnte.

Alleine deshalb könnte ich mir den Deal schwierig vorstellen. Es ist ja eigentlich automatisch schon Mord oder Totschlag wenn du jemand bei Hochwasser reinwirfst.

Vielleicht müsste man davon ausgehen, dass sie ausversehen durch die Schläge reingerollt ist oder sich benommen später aufgerappelt hat und getorkelt ist. Das dürfte aber beides KV mit Todesfolge sein.

Damit es bei der Körperverletzung bleibt, müsste das Opfer als sie wieder bei Bewusstsein war aufgrund von Eigenverschulden und völlig unabhängig von Folgen der Tat ins Wasser gelangt sein. Oder der Täter hat sie Niedergeschlagen hat sich entschieden die Tat komplett zu beenden ist dann ausgerutscht und gegen das Opfer gefallen und sie ist dabei ins Wasser gekommen.

So oder so ähnlich. Ich habe aber nicht den Sachverstand von einem kompletten BGH-Senat und solche Entscheidungen etwas könnte was für einen sein. Aber man überlegt mal gern kreativ.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

24.01.2024 um 22:31
@fassbinder1925
Die Frage ist, was die Kammer als erwiesen betrachten kann. Bezüglich der Verbringung in den Bärbach könnten die Indizien fehlen. Man kann da mE nicht mal so nonchalant von einem Tathergang ausgehen, nur weil er plausibel ist.
Die Körperverletzung mit Todesfolge setzt eine innere Verknüpfung der Todesfolge mit der Körperverletzung voraus. Ich bin mir nicht so sicher, ob die Tatbestandsverwirklichung ohne vernünftige Zweifel angenommen werden kann. Siehe meine Ausführungen zum Mord. Man weiß nicht, wie Hanna ins Wasser kam.
Was aber bleibt, ist eine gefährliche KV.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

24.01.2024 um 22:34
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Aber nur damit es nicht zu Missverständnissen kommt. Dieser Rechtliche Hinweis, es gab wohl schon mal einen bei dem ich aber nicht da war, dieser bezog sich lediglich, auf eine Variante der gef. KV die zusätzlich zum Greifen kommen könnte.
Was meinst du mit "zusätzlich"? Zusätzlich zu was? (Mord, Totschlag?)

Bei deinen letzten Abschnitten ist mir der Fall Badewanne in den Sinn gekommen: nicht dass das Gericht glaubt, er habe ihr erstmal im Streit fünfmal auf den Kopf geschlagen (gefährliche Körperverletzung) und anschließend beschlossen, sie zu töten, indem er sie in den Bärbach geworfen hat (Mord aus Verdeckung einer (anderen) Straftat). Da würde aber eine Fr. Rick (zurecht) empört aufschreien. Dann hätte aber das Gericht auch einen rechtlichen Hinweis bezüglich des anderen Mordmerkmals geben müssen, oder?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

24.01.2024 um 22:38
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Damit es bei der Körperverletzung bleibt, müsste das Opfer als sie wieder bei Bewusstsein war aufgrund von Eigenverschulden und völlig unabhängig von Folgen der Tat ins Wasser gelangt sein.
Dagegen spricht allerdings schon der offenbar geringe Zeitabstand zwischen Tat und Tod von Hanna.

Wobei natürlich grundsätzlich die Verteidigung versuchen könnte, sich auf ein solches Szenario zu berufen, falls sie keine Aussicht auf Freispruch sehen würde. Ob dies allerdings aufgrund des Verletzungsbild von Hanna und bei einem schweigenden Angeklagten von Erfolg gekrönt wäre, wage ich zu bezweifeln.

@kegelschnitt

Das ist vollkommen richtig mit dem weiteren rechtlichen Hinweis. Für diesen Hinweis ist allerdings immer noch Zeit, falls sich ein Tathergang ergibt, der in diese Richtung laufen könnte.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

24.01.2024 um 22:43
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:nicht dass das Gericht glaubt, er habe ihr erstmal im Streit fünfmal auf den Kopf geschlagen (gefährliche Körperverletzung) und anschließend beschlossen, sie zu töten, indem er sie in den Bärbach geworfen hat (Mord aus Verdeckung einer (anderen) Straftat).
Was sollte man denn sonst glauben? Wenn die Tat - wie von der Anklage vorgeworfen - sexuell motoviert war und der Täter nicht nekrophil (danach hatte die Vorsitzende den Psychiater ausdrücklich befragt) kann man doch nicht ausgehen, dass der Täter Hanna mit den Steinschlägen töten wollte. Wenn die Tat sexuell motoviert war, wollte der Täter die Hanna außer Gefecht setzen, nicht mehr.

Wenn ein Täter überzeugend aussagt, dass Hanna vielleicht benebelt, aber durchaus bei Sinnen war und er sie nur schubste, um sich bei der Flucht einen Vorsprung zu verschaffen, er aber nie im Leben sich hätte vorstellen können, dass man im Bärbach ertrinken könnte, im BÄRBACH!, hätte ein Gericht schon Begründungsaufwand, wenn es diese Aussage nicht für wahr unterstellen will.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

24.01.2024 um 22:44
Zitat von RaissaRaissa schrieb:Die Frage ist, was die Kammer als erwiesen betrachten kann. Bezüglich der Verbringung in den Bärbach könnten die Indizien fehlen. Man kann da mE nicht mal so nonchalant von einem Tathergang ausgehen, nur weil er plausibel ist.
Die Körperverletzung mit Todesfolge setzt eine innere Verknüpfung der Todesfolge mit der Körperverletzung voraus. Ich bin mir nicht so sicher, ob die Tatbestandsverwirklichung ohne vernünftige Zweifel angenommen werden kann. Siehe meine Ausführungen zum Mord. Man weiß nicht, wie Hanna ins Wasser kam.
Was aber bleibt, ist eine gefährliche KV.
Nonchalant sowieso nicht, schon gar nicht bei einem richtigen Urteil.

Ja, aber in diesem Fall wüsste ich dann nicht, wieso die Indizien für die Steinschläge reichen sollten, aber dann nicht mehr für eine Verbringung in den Bärbach.
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Was meinst du mit "zusätzlich"? Zusätzlich zu was? (Mord, Totschlag?)
Zusätzlich zu einer anderen Variante der gefährlichen Körperverletzung. In dem Fall wird es die Zweite sein. Also zwei und fünf. Vielleicht auch drei. Ich war bei dem vorherigen Hinweis nicht da.
https://dejure.org/gesetze/StGB/224.html
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Dann hätte aber das Gericht auch einen rechtlichen Hinweis bezüglich des anderen Mordmerkmals geben müssen, oder?
Wie gesagt, der Hinweis bezog sich nur auf den Straftatbestand der gefährlichen Körperverletzung von Mord war da nicht die Rede.

Tatsächlich hat das Gericht aber schon einen Hinweis am Ersten Tag gegeben. Dass auch eine Verurteilung wegen Mordes zur Verdeckung in Betracht kommt. In der Anklageschrift stand ja nur Heimtücke.

Wenn das Gericht annehmen sollte, dass es kein geplanter Mord war bzw. es vielleicht nicht als eine Handlung sieht (also Niederschlagen, Verbringung ins Wasser) Würde Heimtücke schon mal wegfallen. Da es bei der gef. KV ja nur diese Varianten gibt und keine Merkmale wie Heimtücke.
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Dagegen spricht allerdings schon der offenbar geringe Zeitabstand zwischen Tat und Tod von Hanna.
Meine Rede.


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