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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.378 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

07.02.2024 um 12:09
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Und jetzt etwas zu Deinem Diskussionsverhalten: natürlich darf hier jeder alles glauben, was er will und jeder darf auch alle Argumente, die ihm wichtig erscheinen, anführen, um seine Meinung und Einschätzung zu untermaueren. Aber hier ein Zitat vom 7.12.2023 anzubringen, dass angeblich belegt, dass Frau Rick es weiterhin so einschätzt, dass ihr Mandant durch den CoC-Log ein valides Alibi habe, grenzt schon wirklich an bewusste Irreführung der Mitdiskutierenden und damit Trollerei!
Geplatzt ist dieses von Rick behauptete Alibi am Verhandlungstag 16.01.2024, als der Kriminalbeamte ausgesagt hat, der die von Interpol aus Finnland ermittelten Log-Daten des Spieleanbieters ausgewertet hat:
Von was sprichst du hier eigentlich? Ich glaube du bist gerade völlig auf der falschen Fährte. Wo habe ich denn etwas von CoC Login und Alibi geschrieben?
Es ging mir um die Zeugenaussagen bzgl ST am Tatort und das Video. Und diese waren ja wohl auch schon am 7.12. bekannt, als Frau Rick sagte, es hätte sich nicht bestätigt, dass ST zur Tatzeit am Tatort war. Und allein darum ging es mir.
Bitte versuche erstmal die Zusammenhänge zu verstehen, bevor du mich so von der Seite angehst!


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07.02.2024 um 12:13
Zitat von AndanteAndante schrieb:Dass man infolge der Weigerung der Eltern zur Durchsuchung schreiten müsse, muss ja als Idee nicht zwingend von der StA gekommen sein, auch das Gericht hätte von sich aus so was veranlassen können. Unabhängig davon: Nicht immer muss ein Staatsanwalt ja durchblicken lassen, was er alles noch so denkt. Lässt er was alles, was er denkt, so mitschwingen, dass der Adressat gewarnt ist, kann das ja kontraproduktiv sein
Also den Anwälten dürfte mMn. schon klar gewesen sein, was folgen könnte, wenn man eine Datenherausgabe verweigert, die mit dem eigenen Beweisantrag zu tun hat. Frau Rick hat die Eltern übrigens "beraten", indem sie für die Eltern gesprochen hat:
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 31.01.2024:Die Richterin wiederum wendet sich an den Vater des Angeklagten. Er soll eine Erklärung abgeben, ob er die Zugangsdaten für die E-Mail Adresse auf dem Handy preisgeben will, beziehungsweise daran mitwirken. Frau Rick geht energisch dazwischen, dass ganz sicher jetzt keine Erklärung abgegeben wird. Die Vorsitzende gibt der Anwältin zu verstehen, dass diese es nicht zu entscheiden haben, da sie den Angeklagten vertritt. Dies lässt die Anwältin nicht gelten



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07.02.2024 um 12:21
Zitat von AndanteAndante schrieb:Dass man infolge der Weigerung der Eltern zur Durchsuchung schreiten müsse, muss ja als Idee nicht zwingend von der StA gekommen sein, auch das Gericht hätte von sich aus so was veranlassen können. Unabhängig davon: Nicht immer muss ein Staatsanwalt ja durchblicken lassen, was er alles noch so denkt. Lässt er was alles, was er denkt, so mitschwingen, dass der Adressat gewarnt ist, kann das ja kontraproduktiv sein.
Mich wundert halt, dass er es bei Verena so diplomatisch gelöst hat und bei der Familie keine 24 Stunden später die ,,Tür eintreten" lässt.


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07.02.2024 um 12:25
Zitat von PalioPalio schrieb:Also den Anwälten dürfte mMn. schon klar gewesen sein, was folgen könnte, wenn man eine Datenherausgabe verweigert, die mit dem eigenen Beweisantrag zu tun hat.
Ja klar, den Anwälten wohl schon. Die meinte ich ja auch mit dem „Mitschwingen“. Dass es dem Publikum bzw. der Presse nicht so klar gewesen sei dürfte, zeigt das große Echo auf die Aktion.
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Mich wundert halt, dass er es bei Verena so diplomatisch gelöst hat und bei der Familie keine 24 Stunden später die ,,Tür eintreten" lässt.
War es nicht so, dass Verena damals ihr Handy freiwillig zur Verfügung gestellt bzw. kooperiert hat? Da brauchte es dann halt keine Durchsuchung bzw. Beschlagnahme.


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07.02.2024 um 12:32
Zitat von AndanteAndante schrieb:War es nicht so, dass Verena damals ihr Handy freiwillig zur Verfügung gestellt bzw. kooperiert hat? Da brauchte es dann halt keine Durchsuchung bzw. Beschlagnahme.
Ja, sie wurde gefragt, ob sie es freiwillig zur Verfügung stellen würde, dafür würde er (Staatsanwalt) die Sache beschleunigen.
Also das gleiche in grün, nur eben ohne den Zusatz der Beschleunigung.


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07.02.2024 um 12:34
Zitat von KarajanaKarajana schrieb:Ich verstehe eben diese vage Beschreibung und die Geheimniskrämerei des Anwalts nicht, "Tatortnähe" ist eben vielseitig auslegbar. Warum sagt er nicht klipp und klar, dass es zumindest gewichtige Hinweise darauf gibt, dass er "am Tatort" war?
Was soll denn daran Geheimniskrämerei sein? Im Gegenteil zu den Verteidigern der Anklage drückt er sich hier einfach nur präzise aus: der Angeklagte wurde in der Nähe des Tatortes gesehen und eben nicht am Tatort.

Es gibt ja nun in den wenigsten Prozessen und Ermittlungen zu ähnlich gelagerten Fällen Zeugen, die die Tat oder den Täter am Tatort beobachtet haben.

Sehr belastend für den Angeklagten wird diese Aussage eben dadurch, dass durch die Sichtung in Tatortnähe um 2:40 Uhr eine Zeitlücke von ca. 11 Minuten entsteht, in der sich genau der Tatzeitpunkt befindet, den man fast auf die Minute genau bestimmen konnte.
Der Angeklagte hat auf seiner Joggingroute nach den Ermittlungen der Polizei etwa um 2:29 Uhr den Tatort erreicht und wird dann erst satte 11 Minuten später in der Nähe des Tatortes gesehen.
Was hat er also in diesen 11 Minuten getan? Weitergelaufen ist er jedenfalls nicht, denn dann hätte er um 2:40 Uhr längst an der Stelle "in der Nähe des Tatortes" vorbei sein müssen.
Jetzt könnte man zugunsten des Angeklagten vielleicht noch annehmen, dass er Seitenstecken bekommen hat und ihm die Puste ausgegangen ist und er sich deswegen einfach 10 Minuten ans Brückengeländer gelehnt hat, um zu verschnaufen. Das kann aber dann nicht sein, weil er dann etwas von der Tat hätte mitbekommen müssen. Während er also am Brückengeländer verschnauft, bringt 5 Meter daneben der ominöse Alternativtäter Hanna W. um und wirft sie ins Wasser, wovon T. aber nichts mitbekommen haben will.


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07.02.2024 um 12:39
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Ja, sie wurde gefragt, ob sie es freiwillig zur Verfügung stellen würde, dafür würde er (Staatsanwalt) die Sache beschleunigen.
Also das gleiche in grün, nur eben ohne den Zusatz der Beschleunigung.
Nein, nicht das gleiche in grün. Verena hat ihr Handy freiwillig herausgerückt, ihr wurde versprochen, dass sie es so bald wie möglich zurückbekommt. Damit hat sich Verena eine Beschlagnahme des Handys erspart. Die Eltern von ST hätten sich die Hausdurchsuchung erspart, wenn sie das, was das Gericht haben wollte, freiwillig zur Verfügung gestellt hätten. Klar, mussten sie nicht, wie ja auch niemand freiwillig die Polizei ins Haus lassen muss, Gründe für die Weigerung egal. Aber dass es dann auch anders, nämlich per Durchsuchungsbeschluss, gehen kann, natürlich streng nach Gesetz, sollte man dabei bedenken.


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07.02.2024 um 12:44
Zitat von AndanteAndante schrieb:Nein, nicht das gleiche in grün. Verena hat ihr Handy freiwillig herausgerückt, ihr wurde versprochen, dass sie es so bald wie möglich zurückbekommt. Damit hat sich Verena eine Beschlagnahme des Handys erspart. Die Eltern von ST hätten sich die Hausdurchsuchung erspart, wenn sie das, was das Gericht haben wollte, freiwillig zur Verfügung gestellt hätten. Klar, mussten sie nicht, wie ja auch niemand freiwillig die Polizei ins Haus lassen muss, Gründe für die Weigerung egal. Aber dass es dann auch andersrum, nämlich per Durchsuchungsbeschluss, gehen kann, natürlich streng nach Gesetz, sollte man dabei bedenken.
Das hast du falsch verstanden, ich meinte er hätte ja auch sagen können: ,,Hey, freiwillig wäre besser, sonst holen wir uns die Zugänge"
Also einfach wie bei Verena einen Vorteil aufzeigen.


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07.02.2024 um 12:48
Zitat von AndanteAndante schrieb:Die Eltern von ST hätten sich die Hausdurchsuchung erspart, wenn sie das, was das Gericht haben wollte, freiwillig zur Verfügung gestellt hätten. Klar, mussten sie nicht, wie ja auch niemand freiwillig die Polizei ins Haus lassen muss, Gründe für die Weigerung egal. Aber dass es dann auch anders, nämlich per Durchsuchungsbeschluss, gehen kann, natürlich streng nach Gesetz, sollte man dabei bedenken.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 31.01.2024:Dieser geht in die Mitte vom Saal und sagt, dass er, so wie es hier läuft, sich erstmal mit seiner Anwältin beraten will. Auf die Frage, wer seine Anwältin sei, zuckt er mit den Schultern. Die Vorsitzende zeigt sich aber zufrieden, da das auch eine Erklärung ist.

Auch die Mutter geht nach vorne und sagt, sie will sich auch erstmal beraten lassen, aber hält es sich offen.
Sie wollten sich diesbzgl. beraten lassen, wie @fassbinder1925 es schreibt. Ich denke, das hätte man ihnen erst gewähren müssen, ehe man mit so einer Keule kommt. Der schwere Eingriff in das Persönlichkeitsrecht wäre so leicht vermeidbar gewesen. Die Hausdurchsuchung muss - wegen dem schweren Eingriff - das letzte Mittel sein.

Die Beratung hätte - bei entsprechendem Hinweis von Seiten der Richterin - direkt im Anschluss der Verhandlung stattfinden können. Bis 6:00 am nächsten Morgen war defintiv noch ausreichend Zeit.


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Palio ehemaliges Mitglied

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07.02.2024 um 12:48
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Sehr belastend für den Angeklagten wird diese Aussage eben dadurch, dass durch die Sichtung in Tatortnähe um 2:40 Uhr eine Zeitlücke von ca. 11 Minuten entsteht, in der sich genau der Tatzeitpunkt befindet, den man fast auf die Minute genau bestimmen konnte.
Ich sehe das alles ähnlich, aber die Zeit von 2 Minuten zwischen einer Sichtung in Tatortnähe, die zudem zu einer Festlegung des Tatorts bei der Brücke führte (der Jogger wäre dann noch eine Ecke von der Einmündung zum Burgweg entfernt gewesen), bis zum CoC Beginn zu Hause erscheint mir auch recht knapp und zumindest mal hinterfragenswert. Ist vielleicht schaffbar, aber nicht selbstverständlich. Dass in der Hinsicht nichts von der Verteidigung kommt, führt mich zu der Annahme, dass die Zeitangabe falsch sein könnte. Wenn aber die Zeitangabe falsch ist, darf man wieder alles anzweifeln und fängt von vorn an. Deswegen drehen wir uns hier dauernd im Kreis.


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07.02.2024 um 12:53
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:ich meinte er hätte ja auch sagen können: ,,Hey, freiwillig wäre besser, sonst holen wir uns die Zugänge"
Also einfach wie bei Verena einen Vorteil aufzeigen.
Das wollte man wohl hier deshalb nicht riskieren, weil die Eltern dann gewarnt gewesen wären. Die Interessenlage war bei ihnen ja vermutlich eine etwas andere als bei Verena. Die Eltern wussten ganz genau, auf was man scharf war. Und man musste verhindern, dass das, auf was man scharf war, demnächst, hm, so nicht mehr da sein könnte. Diese Gefahr hat man bei Verena offenbar nicht gesehen.


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07.02.2024 um 12:59
Zitat von AndanteAndante schrieb:Das wollte man wohl hier deshalb nicht riskieren, weil die Eltern dann gewarnt gewesen wären. Die Interessenlage war bei ihnen ja vermutlich eine etwas andere als bei Verena. Die Eltern wussten ganz genau, auf was man scharf war. Und man musste verhindern, dass das, auf was man scharf war, demnächst, hm, so nicht mehr da sein könnte. Diese Gefahr hat man bei Verena offenbar nicht gesehen.
Im Endeffekt sind es ja auch nur Spekulationen, dass es tatsächlich um das YouTube Video ging. bzw. die Zugänge.
Vielleicht war der Hintergrund auch ein anderer, wobei das schon das schlüssigste wäre.


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07.02.2024 um 13:07
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Im Endeffekt sind es ja auch nur Spekulationen, dass es tatsächlich um das YouTube Video ging. bzw. die Zugänge.
Ja, leider wieder nur Spekulationen, obwohl ja nun im Prozess deutlich gesagt worden sein muss, was man von den Eltern haben wollte. Es scheint aber wie so häufig außer den Prozessbeteiligten - und den Eltern natürlich - niemand richtig mitbekommen zu haben, was man genau haben wollte. So viel halt zu einer erschöpfenden Prozessberichterstattung….


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07.02.2024 um 13:14
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ja, leider wieder nur Spekulationen, obwohl ja nun im Prozess deutlich gesagt worden sein muss, was man von den Eltern haben wollte. Es scheint aber wie so häufig außer den Prozessbeteiligten - und den Eltern natürlich - niemand richtig mitbekommen zu haben, was man genau haben wollte. So viel halt zu einer erschöpfenden Prozessberichterstattung….
Also doch das war relativ klar kommuniziert, Anregung zur Beschleunigung von Seiten der StA: Wären die Mitbewohner des Angeklagten Mutter, Vater, Schwester jeweils bereit den Zugang ihrer Google Konten: xxx@gmail.com, xxx@gmail.com, xxx@gmail.com der Staatsanwalt zur Verfügung zustellen? Eltern verneinten bzw. wollten ihre Entscheidung vertagen und die Schwester war nicht anwesend.

Das wars und da gabs nichts zum nicht verstehen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

07.02.2024 um 13:29
Zitat von PalioPalio schrieb:Ich sehe das alles ähnlich, aber die Zeit von 2 Minuten zwischen einer Sichtung in Tatortnähe, die zudem zu einer Festlegung des Tatorts bei der Brücke führte (der Jogger wäre dann noch eine Ecke von der Einmündung zum Burgweg entfernt gewesen), bis zum CoC Beginn zu Hause erscheint mir auch recht knapp und zumindest mal hinterfragenswert. Ist vielleicht schaffbar, aber nicht selbstverständlich. Dass in der Hinsicht nichts von der Verteidigung kommt, führt mich zu der Annahme, dass die Zeitangabe falsch sein könnte. Wenn aber die Zeitangabe falsch ist, darf man wieder alles anzweifeln und fängt von vorn an. Deswegen drehen wir uns hier dauernd im Kreis.
Ich habe das jetzt schon mehrmals geschrieben:

1. Wir wissen nicht, was genau "in der Nähe des Tatortes" heißt und auch nicht, wo die Zeugin gerade war, als sie den Jogger sah. Sie ging vom Eiskeller über die Kampenwandstraße und hat offenbar dort gefilmt. Wir kennen den Zeitstempel 2:40 Uhr.

2. Der Polizist, der die Strecke vom Tatort zum Wohnhaus des Angeklagten gejoggt ist, hat für die kürzeste mögliche Route 3 Minuten und 40 Sekunden benötigt.

3. Laut den CoC-Log-Daten hat der Angeklagte sich um 2:42 Uhr eingeloggt, man kann also annehmen, dass er da zuhause war.

Da die Zeugin den Jogger nicht "am Tatort", sondern nur in dessen Nähe gesehen hat, kann man annahmen, dass er um 2:40 Uhr schon einen Teil der Strecke zwischen Tatort und Zuhause zurückgelegt hatte. Rein theoretisch könnte sie ihn sogar von hinten gesehen haben, als sie gerade die Kampenwandstraße an der Abzweigung zum Burgweg entlang ging und dabei in den Burgweg hineinschaute. Der macht erst nach ca. 100 Metern eine Kurve, soweit kann man von der Kampenwandstraße in den Burgweg hineinsehen und diese Stelle ist dann 150 m vom Brückerl, dem von uns angenommenen Tatort, entfernt. Das entspricht bei 600 m die als Distanz zwischen Tatort und Wohnhaus genannt wurden immerhin schon 1/4 der Strecke.

Jetzt kann man zu Ungunsten des TV noch annehmen, dass der Zeitstempel der Zeugin 2:40:00 und der CoC-Zeitstempel 2:42:59 war. Dann sind es eben schon 3 Minuten, die für die Strecke bleiben.

Außerdem kann man getrost annehmen, dass der Täter schneller gelaufen sein dürfte, als der durchaus sportliche Polizist. Der ist mit einer Geschwindigkeit von 9,8 km pro Stunde unterwegs gewesen (600 m in 3:40), was für einen trainierten Hobby-Jogger eine normale, nicht wirklich herausfordernde Geschwindigkeit entspricht (= etwas doppelte Geschwindigkeit wie zügig Gehen oder Wandern).
Der Täter dürfte aber ja nun mal bis zum Hals mit Adrenalin vollgepumpt gewesen sein (immerhin hatte er gerade eine Kampf- und Angriffssituation unmittelbar hinter sich) und hatte außerdem noch die Intention im Kopf, möglichst zügig nach Hause zu kommen, weil er Angst haben musste, gesehen zu werden. Man darf also wohl annehmen, dass er auf den 600 Metern zwischen Tatort und Haus nicht gejoggt, sondern gespurtet ist. Und bei 12 km/h braucht man für 600 Meter dann eben nur noch 3 Minuten, bei 14 km/h sogar nur noch 2,5 Minuten.
Für 450 Meter sind es bei 12 km/h nur noch 2 Minuten 15 Sekunden und bei 14 km/h schon knapp unter 2 Minuten.

Ja, das ist jetzt alles möglichst maximal zu Ungunsten des TV gerechnet. Rein theoretisch kann man auch alles zugunsten des TV rechnen: man könnte annehmen, er seit vom Tatort zum Wohnhaus geschlendert und habe dazu noch die ungünstigere, mehr als doppelt so lange Strecke benutzt. Damit hat er statt der 3 Minuten 40 Sekunden halt 12 Minuten gebraucht und hat deshalb gar keine Zeit gehabt, um die Tat zu begehen und kann auch nicht der Jogger gewesen sein, den die Zeugin um 2:40 Uhr gesehen hat.
Aber diese Annahme zu max. Gunsten des Angeklagten macht bei der Fragestellung ja eben keinen Sinn. Seine Verteidiger wollten ja gerade belegen, dass er es nicht gewesen sein kann. Damit das als sicheres Alibi gelten kann, muss man eben genau an die maximalen Randbereiche der Betrachtung gehen (die man mit 14 km/h noch nicht mal ausgereizt hat) und dann fragen, ob es so noch als Alibi taugt.
Und das taugt es eben nicht.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

07.02.2024 um 13:31
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Wären die Mitbewohner des Angeklagten Mutter, Vater, Schwester jeweils bereit den Zugang ihrer Google Konten: xxx@gmail.com, xxx@gmail.com, xxx@gmail.com der Staatsanwalt zur Verfügung zustellen?
Aha, vielen Dank. Das war mir bis jetzt als nicht im Publikum anwesend nicht so klar.
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Im Endeffekt sind es ja auch nur Spekulationen, dass es tatsächlich um das YouTube Video ging. bzw. die Zugänge.
Vielleicht war der Hintergrund auch ein anderer, wobei das schon das schlüssigste wäre.
Jetzt verstehe ich, was du meinst: Du meinst den Grund dafür, weshalb man die oben von dir bzw. vom StA genau bezeichneten Zugänge wollte bzw. was man damit nachverfolgen/nachzeichnen wollte. Ist das in der Verhandlung vielleicht doch etwas genauer zur Sprache gekommen?


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Palio ehemaliges Mitglied

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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

07.02.2024 um 13:38
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Also doch das war relativ klar kommuniziert, Anregung zur Beschleunigung von Seiten der StA: Wären die Mitbewohner des Angeklagten Mutter, Vater, Schwester jeweils bereit den Zugang ihrer Google Konten: xxx@gmail.com, xxx@gmail.com, xxx@gmail.com der Staatsanwalt zur Verfügung zustellen? Eltern verneinten
Es ging schon am 25.01.24 um diesen von der Verteidigung geplanten Beweisantrag:

Beitrag von fassbinder1925 (Seite 363)
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 26.01.2024:Es ging dann in Bezug auf die Behandlung dieses Themas um Behauptungen in Beweisanträgen. Es wurde aber jetzt keiner offiziell gestellt. Frau Rick meint sie findet das wichtig und kann auch noch gern 15 weitere Stellen, damit hat sie kein Problem. „Oh, jetzt haben wir aber Angst!“ schallt es von Rechts. Den hatte ich schon fast vergessen.

Die Vorsitzende meinte, sie sagt es jetzt auch in aller Öffentlichkeit, sie hat kein Problem damit dieses Verfahren jetzt noch zwei Jahre zu machen. Es gibt aber auch noch andere Leute mit Haftsachen und die müsse man dann freilassen.

Als Nächstes ging das Gespräch über in die E-Mail Adressen des Handys. Vom Namen her war eine deutlich dem Angeklagten und eins der Mutter des Angeklagten zuzuordnen. Eine weitere erinnert laut Vorsitzender an den Familiennamen des Vaters. Auch da wurde dann wieder länger diskutiert was man dazu ermitteln oder beantragen könnte.
Da ging es um die besagten Accounts. Der Staatsanwalt wollte die Diskussion abkürzen und meinte, der Angeklagte könnte die Daten doch mal eben herausgeben, was die Beisitzerin wieder verwarf.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 26.01.2024:An wieder anderer Stelle was mit der Nutzung des Handys und der E-Mail Adressen zutun hatte meinte der Staatsanwalt „Ja dann kann er es ja sagen.“ Worauf sich die Beisitzerin an ihn wendete und sagte „Das kann er nicht, da der Angeklagte sich nicht eingelassen hat.“
Am 30.01.24 ging es dann wieder um die Accounts, man war noch keinen Schritt weitergekommen. Die Eltern wurden von Frau Rick in die Schranken verwiesen und dann kam der Durchsuchungsbeschluss.

Unklar ist mir bei der Angelegenheit nur, warum man die Zugangsdaten für die Accounts benötigt. Wichtig ist doch eigentlich nur das Gerät, von dem aus das Video aufgerufen wurde.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Rein theoretisch könnte sie ihn sogar von hinten gesehen haben, als sie gerade die Kampenwandstraße an der Abzweigung zum Burgweg entlang ging und dabei in den Burgweg hineinschaute.
Genau das habe ich hier auch schon mal geschrieben, aber mittlerweile stehe ich auf dem Standpunkt, dass die Tatort-Festlegung bei der Brücke maßgeblich mit der Zeugin zusammenhängt und dann wäre wohl in Richtung Brücke gefilmt worden. Es sei denn, Sichtung und Film fallen auseinander und umfassen eine längere Zeit und Strecke. Alles, was du sonst Erklärendes schreibst, mag ja zutreffen, verwunderlich ist nur, dass die Frage dazu im Prozess nicht gestellt wurde.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

07.02.2024 um 14:01
Ich denke, dass die Frage nach der freiwilligen Herausgabe der Handys und die anschließende Hausdurchsuchung auf die Diskussion bezieht, die Fassbinder hier geschildert hat:
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 26.01.2024:Als Nächstes ging das Gespräch über in die E-Mail Adressen des Handys. Vom Namen her war eine deutlich dem Angeklagten und eins der Mutter des Angeklagten zuzuordnen. Eine weitere erinnert laut Vorsitzender an den Familiennamen des Vaters. Auch da wurde dann wieder länger diskutiert was man dazu ermitteln oder beantragen könnte. Frau Rick meinte einmal spöttisch „Aber wer die Pornos angeschaut hat, wissen wir ganz genau.“ Die Vorsitzende entgegnete lachend „Ja, das vielleicht.“ An wieder anderer Stelle was mit der Nutzung des Handys und der E-Mail Adressen zutun hatte meinte der Staatsanwalt „Ja dann kann er es ja sagen.“ Worauf sich die Beisitzerin an ihn wendete und sagte „Das kann er nicht, da der Angeklagte sich nicht eingelassen hat.“ Ich habe das so aufgefasst, als könnte das ein Einbremsen sein, dass man das Aussageverweigerungsrecht nicht antasten soll. Ja die ist immer sehr subtil, das muss man ihr lassen, ich glaube die hat einen scharfen Verstand. Aber beim Staatsanwalt empfinde ich dieses dazwischenrufen oft als eher unangenehm.
Leider ist der Gesamtzusammenhang da nicht klar. Aber ich verstehe das so, dass
  • entweder auf dem Handy des Angeklagten drei verschiedene Zugänge auf drei verschiedene Email-Adressen registriert sind, von denen nur eine dem Angeklagten zugeordnet werden kann, während die anderen danach klingen, als gehörten sie der Mutter und dem Vater. Das bedeutet natürlich nicht, dass diese auch nur von Mutter oder Vater benutzt werden können. Jeder kann sich eine Email-Adresse mit fast beliebigen Namen zulegen, eben auch mit dem Namen seines Vaters oder der Mutter.


  • oder es um die drei verschiedenen Handys geht, die dem Angeklagten zur Verfügung standen und von denen hier die Rede ist:
    Den Webverlauf eines der drei Handys des Angeklagten habe er ausgewertet.
    siehe dazu diesen Beitrag: Beitrag von LackyLuke77 (Seite 218)

    Mir ist nicht ganz klar, ob tatsächlich nur dieses eine Handy ausgewertet wurde (und die anderen eben nicht, weil sie auf diese Email-Accounts registriert waren, die nach dem Namen des Vaters und der Mutter klangen) oder ob die Auswertung der anderen beiden Telefone an einem anderen Prozesstag vorgestellt wurde, weil es an dem besagten Tag eben v.a. um den Pornokonsum des TV ging.



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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

07.02.2024 um 14:12
Zitat von AndanteAndante schrieb:Jetzt verstehe ich, was du meinst: Du meinst den Grund dafür, weshalb man die oben von dir bzw. vom StA genau bezeichneten Zugänge wollte bzw. was man damit nachverfolgen/nachzeichnen wollte. Ist das in der Verhandlung vielleicht doch etwas genauer zur Sprache gekommen?
Ich glaube der Ursprung ist tatsächlich das YouTube Video.
Zitat von PalioPalio schrieb:Unklar ist mir bei der Angelegenheit nur, warum man die Zugangsdaten für die Accounts benötigt. Wichtig ist doch eigentlich nur das Gerät, von dem aus das Video aufgerufen wurde.
Du kannst halt unabhängig vom Endgerät den Verlauf nachvollziehen, dass einer der drei Mitbewohner in den letzten 15 Monaten ein neues Handy nutzt ist ja nicht allzu unwahrscheinlich.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Leider ist der Gesamtzusammenhang da nicht klar. Aber ich verstehe das so, dass
entweder auf dem Handy des Angeklagten drei verschiedene Zugänge auf drei verschiedene Email-Adressen registriert sind, von denen nur eine dem Angeklagten zugeordnet werden kann, während die anderen danach klingen, als gehörten sie der Mutter und dem Vater. Das bedeutet natürlich nicht, dass diese auch nur von Mutter oder Vater benutzt werden können. Jeder kann sich eine Email-Adresse mit fast beliebigen Namen zulegen, eben auch mit dem Namen seines Vaters oder der Mutter.
Ja genau die Logins waren auf seinem Gerät mit gespeichert und so kam das alles auch auf.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

07.02.2024 um 14:20
Also ich persönlich habe den Angeklagten eher für unschuldig gehalten, oder zumindest eine Verurteilung für unwahrscheinlich gehalten bis ich gelesen habe, dass kleinste Blutspuren an seinem Jogginganzug entdeckt wurden:

https://www.ippen.media/netzwerk/lokales/bayern/hanna-prozess-die-gewaltvideos-auf-dem-handy-des-angeklagten-92722732.html

Zwar waren diese zu gering um einer Person zugeordnet werden zu können, aber wenn man dann die ganzen anderen (zwar sehr schwachen aber doch vorhandenen) Indizien nimmt, bildet sich da schon ein Gesamtbild was auf eine Schuld schließen lässt:

1. Er war vermutlich in der Nähe des Tatorts und hat ein Zeitfenster von 10 Minuten gehabt diese auszuführen

2. Er hat selber gesagt "dann war ich's halt"

3. Er hat bezüglich seiner Laufstrecke zwei verschiedene Wege eingezeichnet bei der Polizei, welche sich genau im wichtigen Bereich widersprachen

4. Er hat sich NICHT freiwillig gemeldet als er vom Aufruf nach einem Jogger erfuhr sondern erst nach dem drängen seiner Mutter, welche ihn eventuell sogar eigenmächtig bei der Polizei gemeldet hat

5. Er hatte kleinste Blutspuren an seiner Jogging-Kleidung

Ohne 5. wäre ich persönlich für einen Freispruch gewesen.


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