Hanna W. tot aus der Prien geborgen
31.01.2024 um 18:27Bericht 30.01.2024
Gleich zu Anfang, knüpften Malcherek und Adamec an ihrem letzten Vortrag an.
Der Hydromechaniker Malcherek wechselte vom Zeugenstuhl zum Computerstuhl, was leider dazu führte, dass er ohne Mikrofon sprechen musste und ich deswegen manchmal Verständnisprobleme hatte.
Er warf kurz eine Grafik an die Wand. Diese zeigte die Fließroute bis hin zur letzten Mühle, die sich der Sachverständige in der Zwischenzeit nochmal genauer angeschaut hat. Es sind zwischendurch Hindernisse wie Totholz und Äste beschrieben und endet am Rechen.
Der Hydromechaniker zeigt nun ein Bild mit den Stäben. Er und sein Team haben diese ausgemessen und sie haben sogar einen Abstand von knapp über 60 cm zueinander. Während die Abstände zwischen den Schulterdächern bei Hanna im CT abgebildet 31 cm beantragen. Deshalb sieht der Gutachter den Abstand zwischen den Stäben, als zu groß und nicht geeignet für die Verletzungen der Schultern an. Als Untermauerung zeigt er nun ein Foto dass einen Kollegen vom Institut auf den Stäben zeigt, bei diesen wurde der Abstand auf etwas über 40 cm Abstand zwischen den Akriomen gemessen und die Aufnahme legt dar, dass auch bei diesem die Differenz für eine beidseitige Verletzung nicht ausreicht. Er meint mit einer Schulter wäre es gut vorstellbar, dass man dagegen stößt, jedoch konstantierte er, dass diese die Kraft und Geschwindigkeit ausbremsen würden und die Andere Schulter niemals ähnlich schwere Frakturen erleiden könnte. Auch sagte Malcherek wieder, dass die Geschwindigkeit in diesem Bereich ohnehin sehr gering ist und deshalb nicht ausreichend, man spricht nicht umsonst vom sogenannten "Totwasser". Der Besitzer der Mühle hat ausgesagt, dass der Körper sich auch dort verfangen müsste und deshalb davon auszugehen ist, dass H. nicht mit den Rechen in Berührung gekommen ist.
Nun beschäftigte man sich mit den Stufen der Mühle. Die Verteidigerin will wissen, ob man wisse, wie hoch der Abstand zwischen denen jeweils ist. Malcherek meinte, ja, das hätten sie ausgemessen. Nun pochte Rick auf die Antwort, jedoch zögerte der Sachverständige, er hat es wohl nicht gleich parat. Wiederholte aber seine These, das Opfer dürfte durch das Hochwasser ohnehin drüber hinweg geglitten sein. Die Anwältin meinte, aber dass die Höhe ja schon eine Rolle spielen dürfte, ob und wie ein Kopf aufschlagen könnte. Die Vorsitzende fragt den Gutachter, ob er das ausrechnen könnte. Man entschied, dass Malcherek telefonieren beziehungsweise Material durchschauen könnte und in der Zeit Adamec drankommt.
Dieser bekräftigt, dass er nichts an seiner Einschätzung zu verändern habe. Im Gegenteil, er ist ja früher von einer Fließgeschwindigkeit von 10km/h ausgegangen, nachdem er gehört hat, dass der Hydromechaniker in seinem Gutachten von „deutlich unter einem Meter pro Sekunde“ ausgeht, hält er es noch für unwahrscheinlicher. Da er vorrechnet, dass es, wenn man nun von 0,5 Meter pro Sekunde ausgeht, ja deutlich weniger als ein Drittel ist.
Als Nächstes werden sich nochmal am Richtertisch Bilder der Schulterverletzungen angeschaut. Adamec zeigt nochmal die Frakturen und dass sie nach vorne gebrochen sind. Die Vorsitzende will nun nochmal bekräftigt hören, dass sie nach vorne links gebrochen sind. Der Gutachter sagt, dass man das so eigentlich gar nicht sagen kann, da ja da eine Lücke klafft und die durch sind. Er meinte wohl, dass man es auch bei Unfällen so kennt, dass sie nach hinten klappen, da müsste dann aber die Schulter luxiert sein und das müsste sich dann aber an Einblutungen zeigen, die man aber bei dem geschädigten Körper nicht erkennen kann. So ganz habe ich den letzten Teil aber nicht nachvollziehen und begreifen können.
Jedoch gibt es wohl Hindernisse und Stellen wo die Geschwindigkeit für ein Brechen des Halswirbels ausreichen würden, wenn man gegen die gespült wird.
Auch, dass die Geschädigte sich wo verfangen haben könnte und dann mehrmals hintereinander mit dem Kopf gegen den gleichen Gegenstand gestoßen ist und sich dort diese Verletzungen am Kopf zugezogen haben könnte, schließen beide Gutachter aus, da dies eher nur am Rand geschehen könnte und dort wieder nicht genug Geschwindigkeit für solche Kräfte herrschen. Es fehlt ihnen da die Vorstellungskraft.
Frau Rick sagte dann zur Adamec, dass ihr die Vorstellungskraft fehlt, wie ein Täter, mit einem Stein, auf dem Opfer kniend, mehre Wunden an verschieden Stellen des Kopfes zufügen könne.
Der Biomechaniker meinte, da fehlt ihm aus eigener Erfahrung überhaupt nicht die Vorstellungskraft. Die Hände sind zu einem dynamischen Prozess fähig, man kann die Hand wechseln und von verschiedenen Richtungen aufs Opfer einwirken. Über den ganzen Kopf aber auch bei Messerangriffen von hinten stehend in den Bauch stechen. Auch könne man nie sagen, dass die Wunden sicher vom selben Stein kommen, nicht mal wenn sie haargenau gleich Groß sind.
Die Verteidigerin erinnert Adamec, dass hier ja ein beträchtlicher Unterschied der Körpergröße zwischen Angeklagtem und Opfer besteht.
Dieser entgegnet, dass sich ein Betroffner auch wegducken kann. „Achso sie gehen davon aus, dass es im Stehen passiert ist?“, fragt Rick. „Neein!“ ruft Adamec energisch. Und die Richterin Aßbichler meint lachend „Das ist schon schön langsam Wahnsinn mit ihnen.“
Die Anwältin fragt Adamec, was für Infos man bräuchte um auf bestimmte Obduktionen zu gelangen, die im Institut durchgeführt wurden. Der Sachverständige meint, dass ein Name wohl reichen würde. Ich habe überlegt, ob es um den Verunfallten im Bärbach geht.
Beide Sachverständige werden nun unvereidigt entlassen, dass aber noch großartige Berechnungen bezüglich der Höhe am Wehr rauskommen, noch dazu die was verändert haben, hätte ich nicht mitbekommen.
Rechtsanwalt Rick wendet sich an die Vorsitzende und sagt, dass einige Fragen wohl doch nur die Rechtsmedizinerin Mützel abklären könnte. Die Richterin meint, dass diese in dem „Ingolstädter Mordfall“ tätig ist und sie der Vorsitzende nicht frei gibt. Frau Rick meinte, vllt kann sie einiges per Mail beantworten. Die Richterin sagt, dass das mit der Einführung in den Prozess nicht so leicht ist, aber sie sich Fragen überlegen soll.
Nun verkündet Aßbichler dass die Beweisaufnahme von „Amts Wegen“ nun erledigt ist und die Verteidigung bis zum nächsten Mal alle noch offenen Beweisanträge nach Paragraf 244 StPO vortragen müssen. Rick ist entrüstet, da die Frist viel zu kurz ist. Die Richterin sagt, dass die Verteidigerin das jetzt aber begründen soll. Der Staatsanwalt meint spöttisch „Sie haben doch das meiste in der Pipeline.“
Die Verteidigerin, erklärt dass sie dabei ist mit dem Thermodynamiker Hansen aus Stuttgart zu korrespondieren. Rick rechnet vor, dass aus den bisherigen Erkenntnissen über Zeit und Wärme des Handys, der Notruf abgesetzt wurde, als Hanna bereits im Wasser war, dieser könne Aufklärung leisten, das kann man aber nicht in zwei Tagen klären.
Man einigt sich nun darauf, dass die Frist bis zum 8. Februar läuft.
Nach einer kurzen Pause, gibt Rick die Erste Erklärung ab. Sie zitiert aus höchstrichterlichen Entscheidungen, dass eine Erklärung und Begründung in einem Beweisantrag, keine Einlassung des Angeklagten, auch keine teilweise, darstellen, außer der Angeklagte bestätigt dies Ausdrücklich. Sie bezieht sich dabei auf Antrag Nummer 8(?) der Verteidigung, bei dem das Gericht sich wohl über so eine Stelle darin geäußert hat, leider weiß ich nicht worum es in diesem ging.
Nun ein Beweisantrag. Es geht um den Zeugen Adrian M. , Rick zitiert hierbei aus der Anklage gegen ihn. So soll dieser einem Mädchen „unter 14 Jahren“ fälschlicherweise erzählt haben, dass er Krebs im Endstadium habe und mit ihrer Hilfe einmal sexuelle Erfahrungen machen wolle. Als diese ablehnte, soll er gedroht haben, dass er ihren Snapchat-Account herumschickt und ihn mit fälschlichen Behauptungen unterlegt. Die Anwältin will, dass die vermeintlich Geschädigte gehört wird, die Akten und das psychiatrische Gutachten, das M. in seinem Verfahren nur bei einer Seite zulassen will, vollständig eingeführt werden. Das soll seinen Hang, zu wahrheitswidrigen Geschichten darlegen. Auch wird das Gutachten aufzeigen, dass M. unter einer depressiven Anpassungsstörung, einer hyperkinetischen Störung des Sozialverhaltens und einer emotional-Instabilen Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typus leidet.
Sie zitiert wieder aus einer richterlichen Entscheidung aus dem Fall „Sedlmayr“. Der Ziehson des Urviechs, soll sich in der Psychiatrie, in die aufgrund von Schwindelanfällen kam, sich gegenüber einem Insassen dahingehend geäußert haben, dass der Hammer mit dem auf das Opfer eingewirkt wurde, aus seinem Haushalt stammt. Dieser Zeuge wurde vom Gericht nicht als glaubwürdig herangezogen, da er in der Zeit paranoide und halluzinatorische Phasen hatte. Und das obwohl im Fall Sedlmayr klar war, dass es kein Unfall war und der Zeuge sich nicht erst nach 10 Monaten gemeldet habe.
Weiter soll der Mithäftling geladen werden, den M. wegen sexueller Nötigung angezeigt hat, laut Verteidigung fälschlicherweise. So soll er behauptet haben, dass der Mitgefangene ihn unter Androhung dass er „Disziplinarmaßnahmen“ zu fürchten hat, gezwungen hat diesem „einen runterzuholen.“
Das ist gelogen, viel mehr ist das Muster jemanden unter Androhung eines empfindlichen Übels, zu sexuellen Handlungen zu zwingen, etwas was M. von seinen Taten kennt. So zitiert die Verteidigung aus einem Urteil von 2022, dem zugrunde liegt, dass Adrian M. in mehren Fällen minderjährige, teils Kinder, aufgefordert hat ihm Videos zu schicken auf denen sie sich „fingern“. Sollten sie dem nicht nachkommen, würde er Snapchats mit ihrem Profil verschicken was die Unterschrift „14-Jährige Schlampe sucht Sex. Gratis!“ trägt. Auch hier sollen die Akten und die Akten des Verfahrens gegen den Mithäftling ran gezogen werden.
Der Nächste Beweisantrag, dreht sich um den Zeugen Raffi W. Hier beantragt die Verteidigung unter Zitat seiner Aussagen, er habe nicht gehört, dass der Angeklagte von einem toten Mädchen in Aschau gehört zu haben, während die Zeugin Lea R. behauptet, der Sebastian T. habe es in Entfernung von nur einem Meter zu allen Anderen gesagt, dass sein Handy ausgelesen wird. Auch um festzustellen, dass dies nicht am 3 war. Denn laut Chat mit Lea, gab es in den Tagen 2-5. keine Nachrichten mit ihm, die ein Tischtennis nahelegen.
Die Richterin wiederum wendet sich an den Vater des Angeklagten. Er soll eine Erklärung abgeben, ob er die Zugangsdaten für die E-Mail Adresse auf dem Handy preisgeben will, beziehungsweise daran mitwirken. Frau Rick geht energisch dazwischen, dass ganz sicher jetzt keine Erklärung abgegeben wird. Die Vorsitzende gibt der Anwältin zu verstehen, dass diese es nicht zu entscheiden haben, da sie den Angeklagten vertritt. Dies lässt die Anwältin nicht gelten und die Vorsitzende sagt laut zu Frau Rick, dass diese jetzt gefälligst ruhig sein soll und sich „Nachhilfestunden in der Strafprozessordnung nehmen soll.“ Die Anwältin entgegnet „Das sagt die, die nicht mal Einlassung von Behauptetung unterscheiden kann.“ Der Vater wird nun nochmal von der Richterin aufgefordert nach vorne zu gehen.
Dieser geht in die Mitte vom Saal und sagt, dass er, so wie es hier läuft, sich erstmal mit seiner Anwältin beraten will. Auf die Frage, wer seine Anwältin sei, zuckt er mit den Schultern. Die Vorsitzende zeigt sich aber zufrieden, da das auch eine Erklärung ist.
Auch die Mutter geht nach vorne und sagt, sie will sich auch erstmal beraten lassen, aber hält es sich offen.
Zum Schluss erinner die Vorsitzende nochmal dass die Beweisaufnahme jetzt geschlossen ist. Frau Rick ist entrüstet und sagt „Sie können doch jetzt nicht einfach die Beweisaufnahme schließen!“ Aßbichler betont, dass es von Amts wegen geschlossen ist. Sie erinnert an die Frist und auch mit Blick auf Staatsanwalt und Nebenklage mahnt sie, dass es bis zum 8. gilt. Auch sagten sie, dass diese bitte ausführlich Stellungnahme zu den Anträgen der Verteidigung nehmen sollen, da das Gericht meint, es sei nicht alles korrekt aus ihrer Sicht inhaltlich vorgetragen.
Am nächsten Verhandlungstag sollen vllt schon ersten Beweisanträgen nachgekommen bzw. es soll sich mit neuen Beschäftigt werden.
Gleich zu Anfang, knüpften Malcherek und Adamec an ihrem letzten Vortrag an.
Der Hydromechaniker Malcherek wechselte vom Zeugenstuhl zum Computerstuhl, was leider dazu führte, dass er ohne Mikrofon sprechen musste und ich deswegen manchmal Verständnisprobleme hatte.
Er warf kurz eine Grafik an die Wand. Diese zeigte die Fließroute bis hin zur letzten Mühle, die sich der Sachverständige in der Zwischenzeit nochmal genauer angeschaut hat. Es sind zwischendurch Hindernisse wie Totholz und Äste beschrieben und endet am Rechen.
Der Hydromechaniker zeigt nun ein Bild mit den Stäben. Er und sein Team haben diese ausgemessen und sie haben sogar einen Abstand von knapp über 60 cm zueinander. Während die Abstände zwischen den Schulterdächern bei Hanna im CT abgebildet 31 cm beantragen. Deshalb sieht der Gutachter den Abstand zwischen den Stäben, als zu groß und nicht geeignet für die Verletzungen der Schultern an. Als Untermauerung zeigt er nun ein Foto dass einen Kollegen vom Institut auf den Stäben zeigt, bei diesen wurde der Abstand auf etwas über 40 cm Abstand zwischen den Akriomen gemessen und die Aufnahme legt dar, dass auch bei diesem die Differenz für eine beidseitige Verletzung nicht ausreicht. Er meint mit einer Schulter wäre es gut vorstellbar, dass man dagegen stößt, jedoch konstantierte er, dass diese die Kraft und Geschwindigkeit ausbremsen würden und die Andere Schulter niemals ähnlich schwere Frakturen erleiden könnte. Auch sagte Malcherek wieder, dass die Geschwindigkeit in diesem Bereich ohnehin sehr gering ist und deshalb nicht ausreichend, man spricht nicht umsonst vom sogenannten "Totwasser". Der Besitzer der Mühle hat ausgesagt, dass der Körper sich auch dort verfangen müsste und deshalb davon auszugehen ist, dass H. nicht mit den Rechen in Berührung gekommen ist.
Nun beschäftigte man sich mit den Stufen der Mühle. Die Verteidigerin will wissen, ob man wisse, wie hoch der Abstand zwischen denen jeweils ist. Malcherek meinte, ja, das hätten sie ausgemessen. Nun pochte Rick auf die Antwort, jedoch zögerte der Sachverständige, er hat es wohl nicht gleich parat. Wiederholte aber seine These, das Opfer dürfte durch das Hochwasser ohnehin drüber hinweg geglitten sein. Die Anwältin meinte, aber dass die Höhe ja schon eine Rolle spielen dürfte, ob und wie ein Kopf aufschlagen könnte. Die Vorsitzende fragt den Gutachter, ob er das ausrechnen könnte. Man entschied, dass Malcherek telefonieren beziehungsweise Material durchschauen könnte und in der Zeit Adamec drankommt.
Dieser bekräftigt, dass er nichts an seiner Einschätzung zu verändern habe. Im Gegenteil, er ist ja früher von einer Fließgeschwindigkeit von 10km/h ausgegangen, nachdem er gehört hat, dass der Hydromechaniker in seinem Gutachten von „deutlich unter einem Meter pro Sekunde“ ausgeht, hält er es noch für unwahrscheinlicher. Da er vorrechnet, dass es, wenn man nun von 0,5 Meter pro Sekunde ausgeht, ja deutlich weniger als ein Drittel ist.
Als Nächstes werden sich nochmal am Richtertisch Bilder der Schulterverletzungen angeschaut. Adamec zeigt nochmal die Frakturen und dass sie nach vorne gebrochen sind. Die Vorsitzende will nun nochmal bekräftigt hören, dass sie nach vorne links gebrochen sind. Der Gutachter sagt, dass man das so eigentlich gar nicht sagen kann, da ja da eine Lücke klafft und die durch sind. Er meinte wohl, dass man es auch bei Unfällen so kennt, dass sie nach hinten klappen, da müsste dann aber die Schulter luxiert sein und das müsste sich dann aber an Einblutungen zeigen, die man aber bei dem geschädigten Körper nicht erkennen kann. So ganz habe ich den letzten Teil aber nicht nachvollziehen und begreifen können.
Jedoch gibt es wohl Hindernisse und Stellen wo die Geschwindigkeit für ein Brechen des Halswirbels ausreichen würden, wenn man gegen die gespült wird.
Auch, dass die Geschädigte sich wo verfangen haben könnte und dann mehrmals hintereinander mit dem Kopf gegen den gleichen Gegenstand gestoßen ist und sich dort diese Verletzungen am Kopf zugezogen haben könnte, schließen beide Gutachter aus, da dies eher nur am Rand geschehen könnte und dort wieder nicht genug Geschwindigkeit für solche Kräfte herrschen. Es fehlt ihnen da die Vorstellungskraft.
Frau Rick sagte dann zur Adamec, dass ihr die Vorstellungskraft fehlt, wie ein Täter, mit einem Stein, auf dem Opfer kniend, mehre Wunden an verschieden Stellen des Kopfes zufügen könne.
Der Biomechaniker meinte, da fehlt ihm aus eigener Erfahrung überhaupt nicht die Vorstellungskraft. Die Hände sind zu einem dynamischen Prozess fähig, man kann die Hand wechseln und von verschiedenen Richtungen aufs Opfer einwirken. Über den ganzen Kopf aber auch bei Messerangriffen von hinten stehend in den Bauch stechen. Auch könne man nie sagen, dass die Wunden sicher vom selben Stein kommen, nicht mal wenn sie haargenau gleich Groß sind.
Die Verteidigerin erinnert Adamec, dass hier ja ein beträchtlicher Unterschied der Körpergröße zwischen Angeklagtem und Opfer besteht.
Dieser entgegnet, dass sich ein Betroffner auch wegducken kann. „Achso sie gehen davon aus, dass es im Stehen passiert ist?“, fragt Rick. „Neein!“ ruft Adamec energisch. Und die Richterin Aßbichler meint lachend „Das ist schon schön langsam Wahnsinn mit ihnen.“
Die Anwältin fragt Adamec, was für Infos man bräuchte um auf bestimmte Obduktionen zu gelangen, die im Institut durchgeführt wurden. Der Sachverständige meint, dass ein Name wohl reichen würde. Ich habe überlegt, ob es um den Verunfallten im Bärbach geht.
Beide Sachverständige werden nun unvereidigt entlassen, dass aber noch großartige Berechnungen bezüglich der Höhe am Wehr rauskommen, noch dazu die was verändert haben, hätte ich nicht mitbekommen.
Rechtsanwalt Rick wendet sich an die Vorsitzende und sagt, dass einige Fragen wohl doch nur die Rechtsmedizinerin Mützel abklären könnte. Die Richterin meint, dass diese in dem „Ingolstädter Mordfall“ tätig ist und sie der Vorsitzende nicht frei gibt. Frau Rick meinte, vllt kann sie einiges per Mail beantworten. Die Richterin sagt, dass das mit der Einführung in den Prozess nicht so leicht ist, aber sie sich Fragen überlegen soll.
Nun verkündet Aßbichler dass die Beweisaufnahme von „Amts Wegen“ nun erledigt ist und die Verteidigung bis zum nächsten Mal alle noch offenen Beweisanträge nach Paragraf 244 StPO vortragen müssen. Rick ist entrüstet, da die Frist viel zu kurz ist. Die Richterin sagt, dass die Verteidigerin das jetzt aber begründen soll. Der Staatsanwalt meint spöttisch „Sie haben doch das meiste in der Pipeline.“
Die Verteidigerin, erklärt dass sie dabei ist mit dem Thermodynamiker Hansen aus Stuttgart zu korrespondieren. Rick rechnet vor, dass aus den bisherigen Erkenntnissen über Zeit und Wärme des Handys, der Notruf abgesetzt wurde, als Hanna bereits im Wasser war, dieser könne Aufklärung leisten, das kann man aber nicht in zwei Tagen klären.
Man einigt sich nun darauf, dass die Frist bis zum 8. Februar läuft.
Nach einer kurzen Pause, gibt Rick die Erste Erklärung ab. Sie zitiert aus höchstrichterlichen Entscheidungen, dass eine Erklärung und Begründung in einem Beweisantrag, keine Einlassung des Angeklagten, auch keine teilweise, darstellen, außer der Angeklagte bestätigt dies Ausdrücklich. Sie bezieht sich dabei auf Antrag Nummer 8(?) der Verteidigung, bei dem das Gericht sich wohl über so eine Stelle darin geäußert hat, leider weiß ich nicht worum es in diesem ging.
Nun ein Beweisantrag. Es geht um den Zeugen Adrian M. , Rick zitiert hierbei aus der Anklage gegen ihn. So soll dieser einem Mädchen „unter 14 Jahren“ fälschlicherweise erzählt haben, dass er Krebs im Endstadium habe und mit ihrer Hilfe einmal sexuelle Erfahrungen machen wolle. Als diese ablehnte, soll er gedroht haben, dass er ihren Snapchat-Account herumschickt und ihn mit fälschlichen Behauptungen unterlegt. Die Anwältin will, dass die vermeintlich Geschädigte gehört wird, die Akten und das psychiatrische Gutachten, das M. in seinem Verfahren nur bei einer Seite zulassen will, vollständig eingeführt werden. Das soll seinen Hang, zu wahrheitswidrigen Geschichten darlegen. Auch wird das Gutachten aufzeigen, dass M. unter einer depressiven Anpassungsstörung, einer hyperkinetischen Störung des Sozialverhaltens und einer emotional-Instabilen Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typus leidet.
Sie zitiert wieder aus einer richterlichen Entscheidung aus dem Fall „Sedlmayr“. Der Ziehson des Urviechs, soll sich in der Psychiatrie, in die aufgrund von Schwindelanfällen kam, sich gegenüber einem Insassen dahingehend geäußert haben, dass der Hammer mit dem auf das Opfer eingewirkt wurde, aus seinem Haushalt stammt. Dieser Zeuge wurde vom Gericht nicht als glaubwürdig herangezogen, da er in der Zeit paranoide und halluzinatorische Phasen hatte. Und das obwohl im Fall Sedlmayr klar war, dass es kein Unfall war und der Zeuge sich nicht erst nach 10 Monaten gemeldet habe.
Weiter soll der Mithäftling geladen werden, den M. wegen sexueller Nötigung angezeigt hat, laut Verteidigung fälschlicherweise. So soll er behauptet haben, dass der Mitgefangene ihn unter Androhung dass er „Disziplinarmaßnahmen“ zu fürchten hat, gezwungen hat diesem „einen runterzuholen.“
Das ist gelogen, viel mehr ist das Muster jemanden unter Androhung eines empfindlichen Übels, zu sexuellen Handlungen zu zwingen, etwas was M. von seinen Taten kennt. So zitiert die Verteidigung aus einem Urteil von 2022, dem zugrunde liegt, dass Adrian M. in mehren Fällen minderjährige, teils Kinder, aufgefordert hat ihm Videos zu schicken auf denen sie sich „fingern“. Sollten sie dem nicht nachkommen, würde er Snapchats mit ihrem Profil verschicken was die Unterschrift „14-Jährige Schlampe sucht Sex. Gratis!“ trägt. Auch hier sollen die Akten und die Akten des Verfahrens gegen den Mithäftling ran gezogen werden.
Der Nächste Beweisantrag, dreht sich um den Zeugen Raffi W. Hier beantragt die Verteidigung unter Zitat seiner Aussagen, er habe nicht gehört, dass der Angeklagte von einem toten Mädchen in Aschau gehört zu haben, während die Zeugin Lea R. behauptet, der Sebastian T. habe es in Entfernung von nur einem Meter zu allen Anderen gesagt, dass sein Handy ausgelesen wird. Auch um festzustellen, dass dies nicht am 3 war. Denn laut Chat mit Lea, gab es in den Tagen 2-5. keine Nachrichten mit ihm, die ein Tischtennis nahelegen.
Die Richterin wiederum wendet sich an den Vater des Angeklagten. Er soll eine Erklärung abgeben, ob er die Zugangsdaten für die E-Mail Adresse auf dem Handy preisgeben will, beziehungsweise daran mitwirken. Frau Rick geht energisch dazwischen, dass ganz sicher jetzt keine Erklärung abgegeben wird. Die Vorsitzende gibt der Anwältin zu verstehen, dass diese es nicht zu entscheiden haben, da sie den Angeklagten vertritt. Dies lässt die Anwältin nicht gelten und die Vorsitzende sagt laut zu Frau Rick, dass diese jetzt gefälligst ruhig sein soll und sich „Nachhilfestunden in der Strafprozessordnung nehmen soll.“ Die Anwältin entgegnet „Das sagt die, die nicht mal Einlassung von Behauptetung unterscheiden kann.“ Der Vater wird nun nochmal von der Richterin aufgefordert nach vorne zu gehen.
Dieser geht in die Mitte vom Saal und sagt, dass er, so wie es hier läuft, sich erstmal mit seiner Anwältin beraten will. Auf die Frage, wer seine Anwältin sei, zuckt er mit den Schultern. Die Vorsitzende zeigt sich aber zufrieden, da das auch eine Erklärung ist.
Auch die Mutter geht nach vorne und sagt, sie will sich auch erstmal beraten lassen, aber hält es sich offen.
Zum Schluss erinner die Vorsitzende nochmal dass die Beweisaufnahme jetzt geschlossen ist. Frau Rick ist entrüstet und sagt „Sie können doch jetzt nicht einfach die Beweisaufnahme schließen!“ Aßbichler betont, dass es von Amts wegen geschlossen ist. Sie erinnert an die Frist und auch mit Blick auf Staatsanwalt und Nebenklage mahnt sie, dass es bis zum 8. gilt. Auch sagten sie, dass diese bitte ausführlich Stellungnahme zu den Anträgen der Verteidigung nehmen sollen, da das Gericht meint, es sei nicht alles korrekt aus ihrer Sicht inhaltlich vorgetragen.
Am nächsten Verhandlungstag sollen vllt schon ersten Beweisanträgen nachgekommen bzw. es soll sich mit neuen Beschäftigt werden.