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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.378 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

31.01.2024 um 18:27
Bericht 30.01.2024

Gleich zu Anfang, knüpften Malcherek und Adamec an ihrem letzten Vortrag an.

Der Hydromechaniker Malcherek wechselte vom Zeugenstuhl zum Computerstuhl, was leider dazu führte, dass er ohne Mikrofon sprechen musste und ich deswegen manchmal Verständnisprobleme hatte.

Er warf kurz eine Grafik an die Wand. Diese zeigte die Fließroute bis hin zur letzten Mühle, die sich der Sachverständige in der Zwischenzeit nochmal genauer angeschaut hat. Es sind zwischendurch Hindernisse wie Totholz und Äste beschrieben und endet am Rechen.

Der Hydromechaniker zeigt nun ein Bild mit den Stäben. Er und sein Team haben diese ausgemessen und sie haben sogar einen Abstand von knapp über 60 cm zueinander. Während die Abstände zwischen den Schulterdächern bei Hanna im CT abgebildet 31 cm beantragen. Deshalb sieht der Gutachter den Abstand zwischen den Stäben, als zu groß und nicht geeignet für die Verletzungen der Schultern an. Als Untermauerung zeigt er nun ein Foto dass einen Kollegen vom Institut auf den Stäben zeigt, bei diesen wurde der Abstand auf etwas über 40 cm Abstand zwischen den Akriomen gemessen und die Aufnahme legt dar, dass auch bei diesem die Differenz für eine beidseitige Verletzung nicht ausreicht. Er meint mit einer Schulter wäre es gut vorstellbar, dass man dagegen stößt, jedoch konstantierte er, dass diese die Kraft und Geschwindigkeit ausbremsen würden und die Andere Schulter niemals ähnlich schwere Frakturen erleiden könnte. Auch sagte Malcherek wieder, dass die Geschwindigkeit in diesem Bereich ohnehin sehr gering ist und deshalb nicht ausreichend, man spricht nicht umsonst vom sogenannten "Totwasser". Der Besitzer der Mühle hat ausgesagt, dass der Körper sich auch dort verfangen müsste und deshalb davon auszugehen ist, dass H. nicht mit den Rechen in Berührung gekommen ist.

Nun beschäftigte man sich mit den Stufen der Mühle. Die Verteidigerin will wissen, ob man wisse, wie hoch der Abstand zwischen denen jeweils ist. Malcherek meinte, ja, das hätten sie ausgemessen. Nun pochte Rick auf die Antwort, jedoch zögerte der Sachverständige, er hat es wohl nicht gleich parat. Wiederholte aber seine These, das Opfer dürfte durch das Hochwasser ohnehin drüber hinweg geglitten sein. Die Anwältin meinte, aber dass die Höhe ja schon eine Rolle spielen dürfte, ob und wie ein Kopf aufschlagen könnte. Die Vorsitzende fragt den Gutachter, ob er das ausrechnen könnte. Man entschied, dass Malcherek telefonieren beziehungsweise Material durchschauen könnte und in der Zeit Adamec drankommt.

Dieser bekräftigt, dass er nichts an seiner Einschätzung zu verändern habe. Im Gegenteil, er ist ja früher von einer Fließgeschwindigkeit von 10km/h ausgegangen, nachdem er gehört hat, dass der Hydromechaniker in seinem Gutachten von „deutlich unter einem Meter pro Sekunde“ ausgeht, hält er es noch für unwahrscheinlicher. Da er vorrechnet, dass es, wenn man nun von 0,5 Meter pro Sekunde ausgeht, ja deutlich weniger als ein Drittel ist.

Als Nächstes werden sich nochmal am Richtertisch Bilder der Schulterverletzungen angeschaut. Adamec zeigt nochmal die Frakturen und dass sie nach vorne gebrochen sind. Die Vorsitzende will nun nochmal bekräftigt hören, dass sie nach vorne links gebrochen sind. Der Gutachter sagt, dass man das so eigentlich gar nicht sagen kann, da ja da eine Lücke klafft und die durch sind. Er meinte wohl, dass man es auch bei Unfällen so kennt, dass sie nach hinten klappen, da müsste dann aber die Schulter luxiert sein und das müsste sich dann aber an Einblutungen zeigen, die man aber bei dem geschädigten Körper nicht erkennen kann. So ganz habe ich den letzten Teil aber nicht nachvollziehen und begreifen können.

Jedoch gibt es wohl Hindernisse und Stellen wo die Geschwindigkeit für ein Brechen des Halswirbels ausreichen würden, wenn man gegen die gespült wird.

Auch, dass die Geschädigte sich wo verfangen haben könnte und dann mehrmals hintereinander mit dem Kopf gegen den gleichen Gegenstand gestoßen ist und sich dort diese Verletzungen am Kopf zugezogen haben könnte, schließen beide Gutachter aus, da dies eher nur am Rand geschehen könnte und dort wieder nicht genug Geschwindigkeit für solche Kräfte herrschen. Es fehlt ihnen da die Vorstellungskraft.

Frau Rick sagte dann zur Adamec, dass ihr die Vorstellungskraft fehlt, wie ein Täter, mit einem Stein, auf dem Opfer kniend, mehre Wunden an verschieden Stellen des Kopfes zufügen könne.

Der Biomechaniker meinte, da fehlt ihm aus eigener Erfahrung überhaupt nicht die Vorstellungskraft. Die Hände sind zu einem dynamischen Prozess fähig, man kann die Hand wechseln und von verschiedenen Richtungen aufs Opfer einwirken. Über den ganzen Kopf aber auch bei Messerangriffen von hinten stehend in den Bauch stechen. Auch könne man nie sagen, dass die Wunden sicher vom selben Stein kommen, nicht mal wenn sie haargenau gleich Groß sind.

Die Verteidigerin erinnert Adamec, dass hier ja ein beträchtlicher Unterschied der Körpergröße zwischen Angeklagtem und Opfer besteht.

Dieser entgegnet, dass sich ein Betroffner auch wegducken kann. „Achso sie gehen davon aus, dass es im Stehen passiert ist?“, fragt Rick. „Neein!“ ruft Adamec energisch. Und die Richterin Aßbichler meint lachend „Das ist schon schön langsam Wahnsinn mit ihnen.“

Die Anwältin fragt Adamec, was für Infos man bräuchte um auf bestimmte Obduktionen zu gelangen, die im Institut durchgeführt wurden. Der Sachverständige meint, dass ein Name wohl reichen würde. Ich habe überlegt, ob es um den Verunfallten im Bärbach geht.

Beide Sachverständige werden nun unvereidigt entlassen, dass aber noch großartige Berechnungen bezüglich der Höhe am Wehr rauskommen, noch dazu die was verändert haben, hätte ich nicht mitbekommen.

Rechtsanwalt Rick wendet sich an die Vorsitzende und sagt, dass einige Fragen wohl doch nur die Rechtsmedizinerin Mützel abklären könnte. Die Richterin meint, dass diese in dem „Ingolstädter Mordfall“ tätig ist und sie der Vorsitzende nicht frei gibt. Frau Rick meinte, vllt kann sie einiges per Mail beantworten. Die Richterin sagt, dass das mit der Einführung in den Prozess nicht so leicht ist, aber sie sich Fragen überlegen soll.

Nun verkündet Aßbichler dass die Beweisaufnahme von „Amts Wegen“ nun erledigt ist und die Verteidigung bis zum nächsten Mal alle noch offenen Beweisanträge nach Paragraf 244 StPO vortragen müssen. Rick ist entrüstet, da die Frist viel zu kurz ist. Die Richterin sagt, dass die Verteidigerin das jetzt aber begründen soll. Der Staatsanwalt meint spöttisch „Sie haben doch das meiste in der Pipeline.“

Die Verteidigerin, erklärt dass sie dabei ist mit dem Thermodynamiker Hansen aus Stuttgart zu korrespondieren. Rick rechnet vor, dass aus den bisherigen Erkenntnissen über Zeit und Wärme des Handys, der Notruf abgesetzt wurde, als Hanna bereits im Wasser war, dieser könne Aufklärung leisten, das kann man aber nicht in zwei Tagen klären.

Man einigt sich nun darauf, dass die Frist bis zum 8. Februar läuft.

Nach einer kurzen Pause, gibt Rick die Erste Erklärung ab. Sie zitiert aus höchstrichterlichen Entscheidungen, dass eine Erklärung und Begründung in einem Beweisantrag, keine Einlassung des Angeklagten, auch keine teilweise, darstellen, außer der Angeklagte bestätigt dies Ausdrücklich. Sie bezieht sich dabei auf Antrag Nummer 8(?) der Verteidigung, bei dem das Gericht sich wohl über so eine Stelle darin geäußert hat, leider weiß ich nicht worum es in diesem ging.

Nun ein Beweisantrag. Es geht um den Zeugen Adrian M. , Rick zitiert hierbei aus der Anklage gegen ihn. So soll dieser einem Mädchen „unter 14 Jahren“ fälschlicherweise erzählt haben, dass er Krebs im Endstadium habe und mit ihrer Hilfe einmal sexuelle Erfahrungen machen wolle. Als diese ablehnte, soll er gedroht haben, dass er ihren Snapchat-Account herumschickt und ihn mit fälschlichen Behauptungen unterlegt. Die Anwältin will, dass die vermeintlich Geschädigte gehört wird, die Akten und das psychiatrische Gutachten, das M. in seinem Verfahren nur bei einer Seite zulassen will, vollständig eingeführt werden. Das soll seinen Hang, zu wahrheitswidrigen Geschichten darlegen. Auch wird das Gutachten aufzeigen, dass M. unter einer depressiven Anpassungsstörung, einer hyperkinetischen Störung des Sozialverhaltens und einer emotional-Instabilen Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typus leidet.

Sie zitiert wieder aus einer richterlichen Entscheidung aus dem Fall „Sedlmayr“. Der Ziehson des Urviechs, soll sich in der Psychiatrie, in die aufgrund von Schwindelanfällen kam, sich gegenüber einem Insassen dahingehend geäußert haben, dass der Hammer mit dem auf das Opfer eingewirkt wurde, aus seinem Haushalt stammt. Dieser Zeuge wurde vom Gericht nicht als glaubwürdig herangezogen, da er in der Zeit paranoide und halluzinatorische Phasen hatte. Und das obwohl im Fall Sedlmayr klar war, dass es kein Unfall war und der Zeuge sich nicht erst nach 10 Monaten gemeldet habe.

Weiter soll der Mithäftling geladen werden, den M. wegen sexueller Nötigung angezeigt hat, laut Verteidigung fälschlicherweise. So soll er behauptet haben, dass der Mitgefangene ihn unter Androhung dass er „Disziplinarmaßnahmen“ zu fürchten hat, gezwungen hat diesem „einen runterzuholen.“

Das ist gelogen, viel mehr ist das Muster jemanden unter Androhung eines empfindlichen Übels, zu sexuellen Handlungen zu zwingen, etwas was M. von seinen Taten kennt. So zitiert die Verteidigung aus einem Urteil von 2022, dem zugrunde liegt, dass Adrian M. in mehren Fällen minderjährige, teils Kinder, aufgefordert hat ihm Videos zu schicken auf denen sie sich „fingern“. Sollten sie dem nicht nachkommen, würde er Snapchats mit ihrem Profil verschicken was die Unterschrift „14-Jährige Schlampe sucht Sex. Gratis!“ trägt. Auch hier sollen die Akten und die Akten des Verfahrens gegen den Mithäftling ran gezogen werden.

Der Nächste Beweisantrag, dreht sich um den Zeugen Raffi W. Hier beantragt die Verteidigung unter Zitat seiner Aussagen, er habe nicht gehört, dass der Angeklagte von einem toten Mädchen in Aschau gehört zu haben, während die Zeugin Lea R. behauptet, der Sebastian T. habe es in Entfernung von nur einem Meter zu allen Anderen gesagt, dass sein Handy ausgelesen wird. Auch um festzustellen, dass dies nicht am 3 war. Denn laut Chat mit Lea, gab es in den Tagen 2-5. keine Nachrichten mit ihm, die ein Tischtennis nahelegen.

Die Richterin wiederum wendet sich an den Vater des Angeklagten. Er soll eine Erklärung abgeben, ob er die Zugangsdaten für die E-Mail Adresse auf dem Handy preisgeben will, beziehungsweise daran mitwirken. Frau Rick geht energisch dazwischen, dass ganz sicher jetzt keine Erklärung abgegeben wird. Die Vorsitzende gibt der Anwältin zu verstehen, dass diese es nicht zu entscheiden haben, da sie den Angeklagten vertritt. Dies lässt die Anwältin nicht gelten und die Vorsitzende sagt laut zu Frau Rick, dass diese jetzt gefälligst ruhig sein soll und sich „Nachhilfestunden in der Strafprozessordnung nehmen soll.“ Die Anwältin entgegnet „Das sagt die, die nicht mal Einlassung von Behauptetung unterscheiden kann.“ Der Vater wird nun nochmal von der Richterin aufgefordert nach vorne zu gehen.

Dieser geht in die Mitte vom Saal und sagt, dass er, so wie es hier läuft, sich erstmal mit seiner Anwältin beraten will. Auf die Frage, wer seine Anwältin sei, zuckt er mit den Schultern. Die Vorsitzende zeigt sich aber zufrieden, da das auch eine Erklärung ist.

Auch die Mutter geht nach vorne und sagt, sie will sich auch erstmal beraten lassen, aber hält es sich offen.

Zum Schluss erinner die Vorsitzende nochmal dass die Beweisaufnahme jetzt geschlossen ist. Frau Rick ist entrüstet und sagt „Sie können doch jetzt nicht einfach die Beweisaufnahme schließen!“ Aßbichler betont, dass es von Amts wegen geschlossen ist. Sie erinnert an die Frist und auch mit Blick auf Staatsanwalt und Nebenklage mahnt sie, dass es bis zum 8. gilt. Auch sagten sie, dass diese bitte ausführlich Stellungnahme zu den Anträgen der Verteidigung nehmen sollen, da das Gericht meint, es sei nicht alles korrekt aus ihrer Sicht inhaltlich vorgetragen.

Am nächsten Verhandlungstag sollen vllt schon ersten Beweisanträgen nachgekommen bzw. es soll sich mit neuen Beschäftigt werden.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

31.01.2024 um 18:33
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Das kann allerdings nicht sein, wenn man sich die Karte von Hohenaschau mal anschaut. Vom vermeintlichen Tatort bis zur Einmündung des Burgwegs hatte ST erst ca. 1/8 seine Heimwegs, der ihn bis zum südlichen Ende der Burgwegs führte, zurückgelegt. Siehe hier Bild 88.
Das ist ein Missverständnis bei dir. Bild 88 zeigt nicht den Weg des TV zu seinem Elternhaus, sondern Hannas Weg nach Hause zu ihrem Elternhaus im Ortsteil Brückl, wobei sie entgegen der Wegzeichnung auf dem Bikd nach Angaben der Mutter nie den Weg über den Kampenwandparklatz nahm, sondern entlang der Kampenwandstraße ging.

Das Elternhaus des TV liegt dagegen weiter links auf dem Bild ganz nahe an der Prien.


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31.01.2024 um 18:53
Zitat von AndanteAndante schrieb:Das ist ein Missverständnis bei dir. Bild 88 zeigt nicht den Weg des TV zu seinem Elternhaus, sondern Hannas Weg nach Hause zu ihrem Elternhaus im Ortsteil Brückl,
Ja, das ist mir schon klar. Ich fand hier nur kein anderes Bild, auf dem der komplette Burgweg abgebildet ist und der entsprach ja dem Heimweg des Angeklagten.


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31.01.2024 um 18:54
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Dies lässt die Anwältin nicht gelten und die Vorsitzende sagt laut zu Frau Rick, dass diese jetzt gefälligst ruhig sein soll und sich „Nachhilfestunden in der Strafprozessordnung nehmen soll.“ Die Anwältin entgegnet „Das sagt die, die nicht mal Einlassung von Behauptetung unterscheiden kann.“ Der Vater wird nun nochmal von der Richterin aufgefordert nach vorne zu gehen.
Vielen Dank für die Zusammenfassung und die Energie die du investierst um uns hier teilnehmen zu lassen.
Das klingt schon immer wieder sehr bizarr und eigenartig was sich da gegenseitig so an den Kopf geworfen wird.
Zitat von PalioPalio schrieb:Ihr Standort ist unbekannt, sie wird vermutlich in der Kampenwandstraße (auf Höhe Hausnummer 90) gestanden haben und den Jogger in der Nähe der Brücke oder aus der Richtung kommend gefilmt haben.
Verstehe, danke. Dann ist die Aussage sie hätte von der Schlossbergstraße aus gefilmt also falsch und sie war in der Nähe des Tatorts.... ein paar Minuten eher und sie hätte die Tat beobachten können, noch ein paar Minuten eher und sie wäre möglicherweise sogar Opfer geworden.


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31.01.2024 um 19:02
Zitat von BohoBoho schrieb:Als ich aber gerade auf die Suche ging hier im Forum, bin ich auf @fassbinder1925 Prozessbericht vom 1. Tag und folgende Aussage gestossen:
Das stimmt irgendwie alles nicht so recht.

Der TV wohnte im Burgweg und das Opfer wohnte in Brückl.
Zitat von BohoBoho schrieb:Wenn es vom Eiskeller zu seiner Wohnung über die Kampenwandstraße nur 800 Meter sind
Vom Eiskeller über die Schlossbergstraße zum Wohnhaus wären es ca. 800 Meter. Über die Kampenwandstraße wären es mehr.

Jetzt mal zur kürzesten Strecke, alle anderen sind unwichtig:
Vom Tatort (Brücke an der Kampenwandstraße) bis zum Haus des Angeklagten im Burgweg sind es über den Burgweg (nicht am Eiskeller vorbei) ca. 600 Meter:
Zitat von AndanteAndante schrieb am 16.01.2024:Anschließend wird ein weiterer Zeuge vom Landeskriminalamt in München befragt, wie groß die Distanz zwischen dem vermeintlichen Tatort und dem Wohnhaus des Angeklagten ist: Sie soll etwa 600 Meter betragen. Ein Beamter, der die Strecke ablief, habe dafür 3,40 Minuten benötigt



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31.01.2024 um 19:34
Es ging dabei um die entscheidenden, die fatalen Minuten des frühen Morgens des 3. Oktober 2022. Hanna W. soll kurz nach halb drei Uhr morgens ums Leben gekommen sein. Der Angeklagte Sebastian T. dürfte um 2:42 Uhr, ins Heimnetzwerk eingeloggt, auf seinem Smartphone „Clash of Clans“ gespielt haben. Vom mutmaßlichen Tatort unweit des Clubs „Eiskeller“ zu seinem Elternhaus sind es etwas über 600 Meter, kein Problem, das laufend in vier Minuten zurückzulegen. Also fragt die Verteidigung: War er schon in den Minuten davor im Internet zugange? Das ließe sich eventuell anhand der Benutzerkonten nachprüfen. Darum fragte Aßbichler Vater und Mutter des Angeklagten um die Zugangsdaten. Die Eltern verweigerten diese aber ohne Rücksprache mit einem Rechtsbeistand.
Quelle: https://www.ippen.media/netzwerk/lokales/bayern/aschau-im-chiemgau-landgericht-traunstein-mordprozess-im-fall-hanna-verteidigerin-startet-generalangriff-92804682.html

In der Presse werden aktuell auch 600 m angenommen. Allerdings spielt da das ominöse Video nachwievor keine Rolle.

Außerdem in dem Artikel die Aussicht auf morgen, indem wohl versucht werden wird, die Aussagen von L. Der Schwester von V. In Frage zu stellen, die einen Zeitpunkt als Zeugin benannte, sodass S demnach über Täterwissen verfügt haben müsste


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31.01.2024 um 19:34
Zitat von PalioPalio schrieb:Jetzt mal zur kürzesten Strecke, alle anderen sind unwichtig:
Vom Tatort (Brücke an der Kampenwandstraße) bis zum Haus des Angeklagten im Burgweg sind es über den Burgweg (nicht am Eiskeller vorbei) ca. 600 Meter:
Du hattest mal dieses Bild der Strecke zu seinem Zuhause eingestellt.
Wenn er der unteren Weg über das Feld bzw. sogar noch eine direktere Strecke in seiner Panik gewählt hätte, wären es weniger als 600 Meter, da der Burgweg den Umweg über die Kurve macht.

Dass er sein Handy zum Laufen dabei hatte (z.B. ausgeschaltet oder in Flug Modus) wäre auch möglich und so kann er sich um das Haus ins heimische WLAN eingeloggt haben. Ggf. sass er noch eine Weile hinter dem Haus rum, bevor er dann reinging - um sich abzulenken oder sicher zu gehen, dass Zuhause keiner wach ist, wenn er reingeht.
Zitat von PalioPalio schrieb am 22.01.2024: 20240122 094849
Quelle: BayernAtlas

Untere Nadel = Tatort, obere Nadel = Zeugensichtung. Der Jogger wäre demnach um 2:40 Uhr oben beim Eiskeller gefilmt worden, Sebastian T's. kürzester Weg nach Hause wäre weit weg davon.

Moment: Ist eigentlich klar, dass er um 2:42 Uhr zu Hause gezockt hat? Es wurde gesagt, er war in einem WLAN eingeloggt, war es sicher das von zu Hause? Vielleicht war es das beim Eiskeller? Bis dahin hätte er es natürlich locker in zwei Minuten geschafft. Aber dann hätte er sein Handy dabeihaben müssen.



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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

31.01.2024 um 19:42
Sebastian T. habe eingeräumt, dass er die junge Frau bewusstlos geschlagen habe, „damit sie sich nicht wehren kann“. Seitdem denkt das Gericht offenbar anders über den Tatvorwurf nach. Denkbar sei, dass im Falle einer Verurteilung nunmehr über Körperletzung plus Mord zu entscheiden sei, sagte Aßbichler vor wenigen Wochen. Demnach hätte Sebastian T. die junge Medizinstudentin in den Bärbach geworfen und sie dem Ertrinkungstod ausgesetzt, um die vorangegangene Körperverletzung zu verdecken.
Quelle: https://www.ippen.media/netzwerk/lokales/bayern/mord-prozess-hanna-aus-aschau-im-chiemgau-diese-frist-bleibt-der-verteidigung-noch-vor-dem-urteilsspruch-92806866.html

Außerdem eine Interpretation der Presse was angeblich das Gericht denkt. Kein Wunder, dass dieser "Belastungszeuge" mit diesem ganzen eigenen Dreck am Stecken, jetzt ordentlich durch die Mangel genommen wird !


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31.01.2024 um 19:42
Zitat von BohoBoho schrieb:Wenn er der unteren Weg über das Feld bzw. sogar noch eine direktere Strecke in seiner Panik gewählt hätte, wären es weniger als 600 Meter, da der Burgweg den Umweg über die Kurve macht.
Die Idee über den direktere Strecke oder quer übers Feld anstatt über den gesamten Burgweg habe ich auch schon länger. Da er oft gejoggt ist, wird er nicht nur die Straßen, sondern auch die unbefestigten Wege in Aschau, vor allem die rund um sein Zuhause, ganz gut kennen, die Dunkelheit kann auch nicht als Hindernis herhalten, er hatte seine Stirnlampe dabei.

Es sieht nicht so aus, als hätte das Feld irgendwelche Zäune, und im Oktober war eventuell angebautes Getreide abgeerntet.


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Palio ehemaliges Mitglied

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31.01.2024 um 20:16
Zitat von HansEinAndererHansEinAnderer schrieb:Dann ist die Aussage sie hätte von der Schlossbergstraße aus gefilmt also falsch
Dazu muss ich allerdings anmerken, dass nie gesagt wurde, von wo aus gefilmt wurde. Man weiß aus dem Artikel nur, dass ihr Weg von der Schlossbergstraße über die Kampenwandstraße führte. Von Fassbinder wissen wir zusätzlich, dass sie in einem Hotel in der Nähe des Eiskellers wohnte.

Ein(e) User(in) hatte angenommen, dass die Zeugin in der Schlossbergstraße gestanden haben könnte. Das macht aber keinen Sinn, wenn der Kripobeamte darauf hinweist, dass eine Zeugensichtung zur Festlegung des Tatorts bei der Brücke führte. Dann muss die Zeugin irgendwo gestanden haben, von wo aus sie diesen Bereich sehen (und filmen) konnte.

Da die Hausnummer 90 im Zusammenhang mit der Tatorteingrenzung im Prozess öfter erwähnt wurde, könnte es sehr gut sein, dass sie dort stand.

Damit wäre das Indiz der Joggingroute mit entsprechenden Sichtungen übrigens eine tragende Säule der Anklage.
Zitat von BohoBoho schrieb:Dass er sein Handy zum Laufen dabei hatte (z.B. ausgeschaltet oder in Flug Modus) wäre auch möglich und so kann er sich um das Haus ins heimische WLAN eingeloggt haben.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Die Idee über den direktere Strecke oder quer übers Feld anstatt über den gesamten Burgweg habe ich auch schon länger.
Klar, die Abkürzung über den Feldweg wäre bei zeitlichem Engpass auch noch eine Alternative, die in Erwägung zu ziehen wäre. Aber dieser zeitliche Engpass wird ja von der Verteidigung nicht gesehen, also passt es wohl, dass der Zeitpunkt der Zeugensichtung mit der Strecke und der Ankunft um 2:42 Uhr korrespondiert.
Zitat von LanzaLanza schrieb:Außerdem eine Interpretation der Presse was angeblich das Gericht denkt.
Die Variation beim Mordmerkmal hatten wir ja hier auch schon diskutiert. Die Verdeckungstat ist ebenso wie Heimtücke eine Möglichkeit, die rechtlich in Betracht zu ziehen ist.
Zitat von LanzaLanza schrieb:Kein Wunder, dass dieser "Belastungszeuge" mit diesem ganzen eigenen Dreck am Stecken, jetzt ordentlich durch die Mangel genommen wird !
Der Mithäftling belastet den Angeklagten mit seiner Aussage über ein Geständnis. Er ist ein eindeutiger Belastungszeuge (ohne Anführungszeichen). Glaubwürdigkeit einer Person und Glaubhaftigkeit einer Aussage sind übrigens nicht dasselbe. Die Aussage kann auch dann als glaubhaft eingestuft werden, wenn der Zeuge keine besonders verlässliche und vertrauenswürdige Person ist.


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31.01.2024 um 21:49
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Sie zitiert wieder aus einer richterlichen Entscheidung aus dem Fall „Sedlmayr“. Der Ziehson des Urviechs, soll sich in der Psychiatrie, in die aufgrund von Schwindelanfällen kam, sich gegenüber einem Insassen dahingehend geäußert haben, dass der Hammer mit dem auf das Opfer eingewirkt wurde, aus seinem Haushalt stammt. Dieser Zeuge wurde vom Gericht nicht als glaubwürdig herangezogen, da er in der Zeit paranoide und halluzinatorische Phasen hatte. Und das obwohl im Fall Sedlmayr klar war, dass es kein Unfall war und der Zeuge sich nicht erst nach 10 Monaten gemeldet habe.
Ist es dieses BGH-Urteil, das sie zitiert?

https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/94/1-83-94.php

Darin steht es irgendwie anders als von Frau Rick dargestellt.

Demnach wurde ein Zeuge, der früher mal paranoide und wahnhafte Vorstellungen hatte, vom Landgericht für glaubwürdig gehalten, weil die Wahrnehmungs- und Erinnerungsfähigkeit des Zeugen zu dem in Frage stehenden Zeitpunkt intakt war. Dessen belastende Aussagen hat das Landgericht zwar für wahr gehalten, aber dennoch dem Urteil nicht zugrundegelegt.
Das Landgericht hat einen Hilfsbeweisantrag auf Erholung eines psychologischen Glaubwürdigkeitsgutachtens, mit dem der Angeklagte W. die Unglaubwürdigkeit der Zeugen St. und Wo. beweisen wollte, mit Hinweis auf die eigene Sachkunde abgelehnt. Es hatte zur psychischen Situation beider Zeugen psychiatrische Gutachter gehört. Danach lagen bei dem Zeugen Wo. keine außergewöhnlichen (psychischen) Besonderheiten vor. Nach sachverständiger Äußerung war die Wahrnehmungs- und Erinnerungsfähigkeit des Zeugen St. (dessen belastende Aussagen das Landgericht dem Urteil nicht zugrundegelegt hat) zu dem hier in Frage stehenden Zeitpunkt intakt. Ein früheres Wahngeschehen im Rahmen einer paranoiden Schizophrenie hatte darauf keinen Einfluß.
Danach durfte sich das Landgericht die eigene Sachkunde zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Zeugen zutrauen. Ein Ausnahmefall, der zur Anhörung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens zwingt, lag nicht vor.



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31.01.2024 um 22:10
Zitat von PalioPalio schrieb:Darin steht es irgendwie anders als von Frau Rick dargestellt.
Wenn es das Urteil ist, passt es nicht. Da ging es anscheinend um eine beantrage Begutachtung der Glaubwürdigkeit dieses Zeugen im Hinblick auf seine früheren Wahnvorstellungen. Der Mithäftling von ST, um dessen Glaubwürdigkeit es geht, gibt aber keinen Anlass zu irgendwelchen psychiatrischen Fragestellungen.

Außerdem hatte das Tatgericht ja die belastenden Angaben dieses Zeugen seiner Entscheidung gar nicht zugrunde gelegt. Warten wir ab, ob hier das Gericht mit den Aussagen des Mithäftlings das Gleiche macht.


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31.01.2024 um 22:14
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 24.10.2023:Dass es nichts unbedingt neues ist, wurde ja schon durchgekaut und natürlich haben wir eben hier nicht den O-Ton und jedes Wort, der stundenlangen Einvernahme. Aber die Aussage, sinngemäß „Ich habe sie dann geschlagen, damit sie sich nicht wehren kann und dann habe ich sie in den Fluss geworfen.“ Wer redet so, der sich nach langem Zögern offenbart?
Hier einmal die damalige Einschätzung von fassbinder zur Aussage des Knastzeugen, welche jetzt wieder in den Fokus rückt.

Mit Verlaub, da schweigt einer Monate und just wo der Prozess in den Medien ist, meldet er sich.

Notorischer Lügner mit viel eigenem Dreck am Stecken!


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31.01.2024 um 22:17
Zitat von AndanteAndante schrieb:Der Mithäftling von ST, um dessen Glaubwürdigkeit es geht, gibt aber keinen Anlass zu irgendwelchen psychiatrischen Fragestellungen.
Selbstverständlich gibt es diesen Anlass, wenn dieser Typ "Krebs im Endstadium" vorgaukelt um sich an eine 14jährige ranzumachen.


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31.01.2024 um 22:26
Zitat von LanzaLanza schrieb:Selbstverständlich gibt es diesen Anlass, wenn dieser Typ "Krebs im Endstadium" vorgaukelt um sich an eine 14jährige ranzumachen.
Das machen aber wohl auch Menschen, die psychisch als „gesund“ gelten. Warum es aber bei diesem Zeugen keinen Anlass geben soll, wenn er vermeintlich an einer Persönlichkeitsstörung und zwei weiteren Gebrechen leidet, wundert mich auch.


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31.01.2024 um 22:40
Der Mann muss, salopp gesagt, schon eine „Meise“ haben. Wie kommt jemand sonst darauf, zur Begründung seiner Aussage gegen den Angeklagte Frank und frei zu erklären, ihm gehe es dabei um handfesten persönlichen Nutzen:
Zitat von Schneewi77chenSchneewi77chen schrieb am 28.11.2023:Dann wurde er gefragt, warum er vor Gericht habe aussagen wollen und da erklärte der Mithäftling von Sebastian T. freimütig, dass er selbst auf sein Verfahren warte und erfahren habe, dass Jacqueline Aßbichler auch seine Richterin sei und da erhoffe er sich natürlich auch eine mildere Strafe für sich selbst. Dass es einen „Deal“ gebe, stritt er jedoch vehement ab.
Quelle: https://www.wasserburger-stimme.de/blog/2023/10/25/mithaeftling-belastet-angeklagten-schwer/#:~:text=Der%20als%20Zeuge%20aufgerufene%20Mith%C3%A4ftling,2022%20und%20Neujahr%202023%20statt.



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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

31.01.2024 um 22:44
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Der Mann muss, salopp gesagt, schon eine „Meise“ haben. Wie kommt jemand sonst darauf, zur Begründung seiner Aussage gegen den Angeklagte Frank und frei zu erklären, ihm gehe es dabei um handfesten persönlichen Nutzen:
Das finde ich eigentlich gar nicht so blöd, sowohl wenn die Aussage gelogen ist, als auch wenn sie wahr ist. So wirkt man halt glaubwürdiger wenn man das zusätzlich einräumt, gerade wenn man sich nach so langer Zeit meldet. Ich finde er hat es ja noch viel zu wenig eingeräumt, was auch mit ein Grund ist warum ich sehr skeptisch bin.

So sagte er ja, die Hoffnung auf einen Vorteil machen bei ihm nur 2-3 Prozent aus, warum er sich meldet. Und das glaube ich niemals.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

31.01.2024 um 22:56
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Die Verteidigerin erinnert Adamec, dass hier ja ein beträchtlicher Unterschied der Körpergröße zwischen Angeklagtem und Opfer besteht.

Dieser entgegnet, dass sich ein Betroffner auch wegducken kann. „Achso sie gehen davon aus, dass es im Stehen passiert ist?“, fragt Rick. „Neein!“ ruft Adamec energisch. Und die Richterin Aßbichler meint lachend „Das ist schon schön langsam Wahnsinn mit ihnen.“
Wurde dann noch aufgeklärt, was mit dem "Wegducken" gemeint war?

Ich denke, dass nach diesem Prozesstag die Kammer die Indizien zu einem Gesamtbild gepuzzelt hat. Und dieses Gesamtbild enthält nach Auffassung der Kammer offenbar keinen Unfall.


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31.01.2024 um 22:58
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:So wirkt man halt glaubwürdiger wenn man das zusätzlich einräumt, gerade wenn man sich nach so langer Zeit meldet.
Warum hat sich der Häftling M. denn nicht gleich nach der angeblichen Aussage von Sebastian T. an der Jahreswende 2022/23 gemeldet, sondern erst ein Dreivierteljahr später?

Lag es daran, dass er im Januar 2023 noch nicht wissen konnte, dass Jaqueline Assbichler auch seinen Prozess leiten wird?

Offensichtlich war ihm das dann im Oktober bekannt - und er meldete sich in der Hoffnung, mit einer belastenden Aussage gegen T. für sich selbst ein milderes Urteil zu erreichen...


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

31.01.2024 um 23:05
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Lag es daran, dass er im Januar 2023 noch nicht wissen konnte, dass Jaqueline Assbichler auch seinen Prozess leiten wird?

Offensichtlich war ihm das dann im Oktober bekannt - und er meldete sich in der Hoffnung, mit einer belastenden Aussage gegen T. für sich selbst ein milderes Urteil zu erreichen...
Ja, er hat es kurz vor seiner Aussage von seinem Anwalt erfahren, dass er due Richterin bekommt, die den Eiskellerfall macht. M. hat wohl zu seinem Anwalt gesagt, er könne da vllt was zu sagen. Dann meinte sein Anwalt, das soll er unbedingt preisgeben, das könnte ihm sehr für sein Verfahren nützen.


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