Andante schrieb:Inwieweit die Verteidigung vom Erfolg ihres eigenen Beweisantrages überzeugt war und inwieweit sie ausgerechnet mit diesem Beweisergebnis gerechnet hat, weiß ich nicht. Hängt natürlich viel davon ab, was der Angeklagte seinen Verteidigern zum Zocken erzählt hat.
Ja das stimmt wohl. Aber ich finde es interessant, dass die Verteidigung 02:24 angibt in dem Antrag.
Wie kommt sie auf genau diese Uhrzeit?
Er hat ja nicht gerade unerfahrene Verteidiger. Wenn er denen gesagt hat, ich hab ab 02:24 gezockt, werden die sicher fragen woher er das 6 Wochen später (oder noch später) noch so genau weiß…das merkt sich doch niemand, wenn es direkt davor nicht eine erinnerungswürdige Aktion gab, zB „ich bin gegen 02:10 von meinem Lauf zurückgekommen und habe dann mit xy tel / geschrieben..nach dem Telefonat/Schreiben habe ich das Spiel geöffnet“
Das wäre ja theoretisch nachvollziehbar, ob diese Aktion davor stattgefunden hat und könnte die Verteidigung dazu getrieben haben, ihm zu glauben.
Ansonsten glaube ich nicht, dass sie diesen Antrag sonst so gestellt hätten.
Man müsste mal wissen was er genau als nachprüfbar für die Zeit vor 02:24 angegeben hat, dass dieser Antrag so gestellt wurde. Denn an die genaue Uhrzrut wird er sich Wochen später nicht mehr erinnert haben ohne Bezug zu dem was er vorher nachprüfbar gemacht hat.
Vor allem müssen sie sich ja nun selbst fragen, wie ehrlich ihr Mandant ihnen gegenüber war, wenn Finnland andere Zeiten bestätigt mit dem Zocken.