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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.378 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen
Palio ehemaliges Mitglied

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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

22.01.2024 um 14:17
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Hast dafür kurz einen Artikel? Ich hab keine Ahnung was der Gurt jetzt damit zu tun hat...
Ich habs wiedergefunden:
04.01.24
14.00 Uhr: Direkt zu Beginn geht es um eine Durchsuchungsmaßnahme im Auto des Angeklagten. Dabei wurde ein Gurt noch einmal analysiert. „Eine normale polizeiliche Maßnahme, die jederzeit durchgeführt werden kann“, erklärt Aßbichler. Anwältin Rick ist dennoch unzufrieden, will den schriftlichen Antrag sehen und moniert, „dass ich nicht verstehe, was da rauskommen soll“.
https://www.focus.de/panorama/mordprozess-hanna-im-ticker-angeklagter-sei-in-der-schule-gemobbt-worden-zum-alkohol-habe-er-kein-gesundes-verhaeltnis_id_259498071.html

Leider nichts Näheres zum Grund, zum Zeitpunkt und auch nichts zum Ergebnis der Gurtuntersuchung.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

22.01.2024 um 14:21
Zitat von LanzaLanza schrieb:Finnland oder ? EU Recht. Dürfte auch nach nem Jahr keine IP mehr gespeichert sein. Ja über das Konto per Email z.b.
Er wurde 6 Wo nach der Tat festgenommen.
Wenn da nicht einer mutwillig Dinge gelöscht hat, sollten die Ermittler 4 Wochen Zeit gehabt haben, IP-Adressen zu sichern laut 176 Abs 1 TKG

Die Frage ist halt, ob sein Zocken nur durch Anmeldung mit seinem Profilnamen od auch mit der IP-Adresse von Handy/Router gelogt wurde.


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Palio ehemaliges Mitglied

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22.01.2024 um 14:45
Zitat von AndanteAndante schrieb:Lautete der Beweisantrag nur auf das oder zusätzlich darauf, dass von einem und ggf. von welchem WLAN aus der Zugriff erfolgte und damit auch der Ort des Zockens zum behaupteten Alibi gehören sollte, nicht bloß die Zeit?
Nein, der Verteidigung ging es dabei meiner Meinung nach nur um die Aktivität am Handy, die die Aufmerksamkeit des Angeklagten beanspruchte, so dass er nicht gleichzeitig eine Frau umgebracht haben kann.

Eine Handyaktivität im Tatzeitraum wurde aber widerlegt.

Was die Netzverbindung angeht, bin ich irgendwie nicht schlauer geworden. Weiß man nun, mit welchem Router sein Handy zum Zeitpunkt des Clash of Clan-Spielens verbunden war oder hat man das offen gelassen?

Wenn ich die Zitate so lese, denke ich, das könnte noch offen sein:
Zitat von T68T68 schrieb:14.46 Uhr: Man könne prüfen, ob es zu einer Verbindung mit einem FritzBox-WLAN-Router gekommen sei, sagt der Kriminologe. Das sei in diesem Fall aber nicht möglich, da die besagte FritzBox zwischendurch ausgesteckt worden sei.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Es sei abzulesen, dass das Handy zum Zeitpunkt der Einträge per WLAN mit einem Router verbunden war. Dafür sei keine Aktion durch den Nutzer erforderlich, wenn die Verbindung bereits am Gerät abgespeichert war. Ob es sich bei dem fraglichen Router um den der Familie T. handelte, könne untersucht werden.
Zitat von NicNicNicNic schrieb am 16.01.2024:Die Daten belegen, dass Sebastian T. am 3. Oktober erst ab 2.42 Uhr „Clash of Clans“ spielte – und zwar über einen Zeitraum von etwa acht Minuten. Das Smartphone des Angeklagten sei dabei über einen Festnetz-Router eingeloggt gewesen. „Es steht also fest, dass nicht ab 2.30 Uhr gespielt wurde.



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22.01.2024 um 14:50
Zitat von NicNicNicNic schrieb:Wenn er in dieser Zeit in nem W-Lan in Tatortnähe eingeloggt wäre, hätten sie es sicher nicht vorgebracht - damit reiten sie ja den eigenen Mandanten rein
Na ja, wenn er trotz Tatortnähe die ganze Zeit, so wie im Beweisantrag angegeben, dort eingeloggt gewesen wäre, hätte man ihm nicht widerlegen können, auch die ganze Zeit tatsächlich gezockt zu haben.

Die Sache ist ja nur deshalb interessant und für ihn nicht vorteilhaft gewesen, weil sein Handy halt bei weitem nicht so lange eingeloggt war wie im Beweisantrag behauptet, gerade nicht zur angenommenen Tatzeit, allerdings kurz danach. Damit wird die Frage relevant, wo er denn eingeloggt war/gezockt hat und es rechtzeitig vom Tatort zum Ort des Einloggens/Zockens geschafft haben könnte.

Inwieweit die Verteidigung vom Erfolg ihres eigenen Beweisantrages überzeugt war und inwieweit sie ausgerechnet mit diesem Beweisergebnis gerechnet hat, weiß ich nicht. Hängt natürlich viel davon ab, was der Angeklagte seinen Verteidigern zum Zocken erzählt hat.


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22.01.2024 um 14:56
Vielleicht kommt das alles am Tag des Thermodynamischen Gutachten nochmal auf den Tisch.

Ich hatte geplant am 30. zum Prozess zu gehen, da steht wohl das Abschlussgutachten vom Hydromechaniker auf der Agenda.
Könnte auch nochmal spannend werden.


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22.01.2024 um 15:53
Zitat von EchoM1EchoM1 schrieb:Eiskellerbesucherin am Richtertisch vorgeführt wurde und dort für Staunen gesorgt haben soll, entstand kurz vor der oder an der T-Einmündung Schlossbergstrasse - Kampenwandstrasse
Heißt für mich vom Eiskeller kommend in Richtung Kampenwandstraße laufend.
Kurz vor der T-Einmündung kann sie eher schlecht die Kampenwandstraße südlich gefilmt haben. Hätte sie den Jogger in den Burgweg einbiegend gesehen, wäre sie nicht mehr "kurz vor" sondern nur "an der" T-Einmündung befindlich beschrieben worden.
"Kurz vor oder an", heißt, die Kampenwandstraße ist noch nicht erreicht oder gerade eben, noch in dem Bereich der Einmündung.
Zitat von EchoM1EchoM1 schrieb:zeigt einen Jogger mit Stirnlampe, querend von links nach rechts oder umgekehrt vor ihr auf dem Bürgersteig der Kampenwandstrasse.
"querend auf dem Bürgersteig der Kampenwandstrasse". Der Jogger befindet sich demnach auf der Kampenwandstrasse und quert den Blick bzw. das Videobild.

Und aus diesen Beschreibungen schließe ich, dass das Video von der Schlossbergstrasse Richtung Kampenwandstraße aufgenommen wurde und der Jogger die Kampenwandstraße rauf oder runter gelaufen ist, ihre Blickrichtung querend.
Zitat von PalioPalio schrieb:Gefilmt hat sie aber ja wohl in Richtung Süden, die Kampenwandstraße runter.
Wo steht das?
Zitat von KaietanKaietan schrieb:Da steht nicht, wo sie die Aufnahme machte und in welche Richtung sie filmte bzw. die Person lief.
In EchoM1' Wiedergabe ist es allerdings entsprechend beschrieben, bis auf die Laufrichtung.
Zitat von KaietanKaietan schrieb:Wenn sie aus der Schlosstrasse in Richtung Kampenwandstraße gefilmt haben sollte, kann der Jogger jedenfalls nicht der Tatverdächtige gewesen sein, denn der Tatort war südlich und sein Wohnort ebenfalls. Er könnte also als vermeintlicher Täter keinesfalls um 2:40 von Norden kommend dort vorbeigelaufen sein und er kann auch nicht vom Tatort im Süden kommend in nördliche Richtung dort vorbeigelaufen sein. Denn schon 2 Minuten später muss er ja in seiner im Süden liegenden Wohnung angekommen sein.
Dem wäre dann wohl so.


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Palio ehemaliges Mitglied

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22.01.2024 um 15:58
In Ergänzung zu den Hinweisen auf eine mögliche Tatrelevanz des Autos (nochmalige Untersuchung des Gurts s. o.), reiche ich noch die Quelle nach, dass im Auto des Angeklagten auch Blut gefunden wurde:
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 23.11.2023:Es stieg Dr. Adamec ein. Er sichtete bei der Polizei in Rosenheim einige Aservate. Es wurde teilweise unter dem Einsatz von Aluminium nach Blutspuren gesucht. Eine wohl größere wurde im Auto von T. gefunden und eine ganz dezente auf einem Sportshirt und einer Sporthose.
(Unterstreichung von mir)

Offenbar konnten aber sämtliche Spuren nicht so weit ausgewertet werden, dass eine Zuordnung möglich gewesen wäre.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

22.01.2024 um 16:04
Zitat von StauderStauder schrieb:In EchoM1' Wiedergabe ist es allerdings entsprechend beschrieben, bis auf die Laufrichtung.
Schon, aber er hat keine Quelle angegeben….


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Palio ehemaliges Mitglied

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22.01.2024 um 16:15
Zitat von StauderStauder schrieb:Wo steht das?
Mit Richtung Süden meinte ich nur, dass sie das Handy bei der Aufnahme in Richtung Süden/Tatort hielt und nicht in Richtung Aschau im Norden (wo das Chalet liegt). Hätte sie es geradeaus gehalten, wäre nur das Gebäude gegenüber gefilmt worden.


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22.01.2024 um 16:17
Zitat von PalioPalio schrieb:fassbinder1925 schrieb am 23.11.2023:
Es stieg Dr. Adamec ein. Er sichtete bei der Polizei in Rosenheim einige Aservate. Es wurde teilweise unter dem Einsatz von Aluminium nach Blutspuren gesucht. Eine wohl größere wurde im Auto von T. gefunden und eine ganz dezente auf einem Sportshirt und einer Sporthose.
(Unterstreichung von mir)

Offenbar konnten aber sämtliche Spuren nicht so weit ausgewertet werden, dass eine Zuordnung möglich gewesen wäre.
Ich finde das irgendwie seltsam. Die Forensik ist Heutzutage so weit, dass man DNA aus fast nicht vorhandener Materie extrahieren kann.
Aber bei einer "grösseren Blutspur" im Auto kann man nichtmal feststellen ob sie menschlich oder tierisch ist und wie alt sie etwa sein könnte?


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22.01.2024 um 16:22
Die Quelle dafür wurde inzwischen mehr als einmal hier angegeben
Zitat von RaissaRaissa schrieb:Dann sagt eine Zeugin aus, die zufällig eine Videoaufnahme auf ihrem Heimweg um 2:40 Uhr von der Schlossbergstraße über die Kampenwandstraße gemacht hat. Die Aufzeichnung zeigt wohl auch den Jogger mit Stirnlampe.

Quelle: https://www.ippen.media/netzwerk/lokales/bayern/zeugen-aus-dem-eiskeller-was-wissen-sie-ueber-hannas-letzte-stunden-92657111.html
Zitat von KaietanKaietan schrieb:Im http://hrg.chiemgau24.de/chiemgau/traunstein/traunstein-ort29586/zeugen-aus-dem-eiskeller-was-wissen-sie-ueber-hannas-letzte-stunden-92657111.amp.htmlZeitungsartikel steht: "Dann sagt eine Zeugin aus, die zufällig eine Videoaufnahme auf ihrem Heimweg um 2:40 Uhr von der Schlossbergstraße über die Kampenwandstraße gemacht hat. Die Aufzeichnung zeigt wohl auch den Jogger mit Stirnlampe." Da steht nicht, wo sie die Aufnahme machte und in welche Richtung sie filmte bzw. die Person lief.
Ist die Frage wirklich ernst gemein?! "Von der Schlossbergstrasse über die Kampenwandstr." ist wirklich eindeutig zu verstehen: Die Zeugin befand sich noch auf den letzten Metern der Schlossbergstrasse VOR der Einmündung, filmend ÜBER die Kampenwandstrasse.


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22.01.2024 um 16:25
Zitat von EchoM1EchoM1 schrieb:Ist die Frage wirklich ernst gemein?! "Von der Schlossbergstrasse über die Kampenwandstr." ist wirklich eindeutig zu verstehen: Die Zeugin befand sich noch auf den letzten Metern der Schlossbergstrasse VOR der Einmündung, filmend ÜBER die Kampenwandstrasse.
So verstehe ich das auch. Allerdings wird nicht gesagt in welchem Bereich der Jogger dann auftauchte. Man weiss ja auch nicht wie lange das Video ging.

Ich kann dieser Diskussion auch nicht richtig folgen. Er kam ja dann wahrscheinlich aus Richtung des Tatorts.


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Palio ehemaliges Mitglied

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22.01.2024 um 16:29
Zitat von EchoM1EchoM1 schrieb:Die Zeugin befand sich noch auf den letzten Metern der Schlossbergstrasse VOR der Einmündung, filmend ÜBER die Kampenwandstrasse.
Zitat von KarajanaKarajana schrieb:Allerdings wird nicht gesagt in welchem Bereich der Jogger dann auftauchte.
Der Jogger war demnach wohl in unmittelbarer Nähe, ebenfalls im Bereich der Kreuzung (und nicht an einem weit entfernten Ende der Kampenwandstraße). Richtig?


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22.01.2024 um 16:31
Zitat von PalioPalio schrieb:Der Jogger war demnach wohl in unmittelbarer Nähe, ebenfalls im Bereich der Kreuzung (und nicht an einem weit entfernten Ende der Kampenwandstraße). Richtig?
Wieso muss er in unmittelbarer Nähe gewesen sein? Das kann doch auch deutlich entfernt gewesen sein, und man hat nur jemand im Lichtkegel mit Stirnlampe laufen sehen. Oder ist die Straße so schwer einsehbar?


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Palio ehemaliges Mitglied

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22.01.2024 um 16:42
Zitat von KarajanaKarajana schrieb:Wieso muss er in unmittelbarer Nähe gewesen sein?
Vermutlich, weil sie noch vor der Einmündung stand. Ich denke, das ist mit der Beschreibung gemeint.

Dann hätte der Jogger die Einmündung zum Burgweg hinter sich gelassen und wäre um 2:40 Uhr Richtung Eiskeller(Parkplatz) oder Aschau unterwegs.

Entweder war es der Angeklagte und er loggte sich für CoC um 2:42 Uhr nicht zu Hause ein, sondern im freien WLAN (vermutlich beim Eiskeller) oder es war ein zweiter unbekannter Jogger.


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22.01.2024 um 16:50
Zitat von PalioPalio schrieb:Vermutlich, weil sie noch vor der Einmündung stand. Ich denke, das ist mit der Beschreibung gemeint.
Aber so steht es dort doch gar nicht. Ich verstehe es so, dass sie ein Video während des Laufens gemacht hatte. Also angefangen in der Schlossbergstraße, weiter "über die Kampenwandstrasse". Und irgendwann kam da eben ein Jogger ins Bild.
Der zitierte Beitrag von EchoM1 wurde gelöscht. Begründung: Teilweise Off-Topic und Behördenbashing
Woraus liest du denn, dass er die Straße querte?


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22.01.2024 um 16:52
Auf den letzten Seiten wurden viele interessante Beiträge bezüglich Zeit und Zeitstempel, sowie Berechnungen über gelaufene Strecken etc. verfasst. Was mir dabei in den Kopf kommt: Wäre es möglich, dass die verschiedenen Geräte (also Handy, Kameraaufnahmen, Router etc.) abweichende Zeiten hatten, also nicht genau gingen? Ich stelle bei meinen elektronischen Geräten, die über die Funkuhr die Uhrzeit beziehen, fest, dass z.B. Handy, Tablett, Computer, Funkwecker zuweilen Abweichungen unter einander von 1 - 3 Minuten anzeigen. Wenn dies auch bei den verschiedenen Geräten, die hier zur Tatabwicklung beigezogen werden, möglich sein könnte, müssten den Abläufen evtl. ein paar Minuten zu- oder abgezählt werden.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

22.01.2024 um 17:02
Zitat von manobimanobi schrieb:Wenn dies auch bei den verschiedenen Geräten, die hier zur Tatabwicklung beigezogen werden, möglich sein könnte, müssten den Abläufen evtl. ein paar Minuten zu- oder abgezählt werden.
Ich denke, wir können den ermittelnden Behörden doch soweit vertrauen, dass wir annehmen können, dass das geprüft wurde.


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22.01.2024 um 17:33
Bitte liefert Quellen, wo immer möglich, sofort mit. Wenn seitenlang auf Belege gewartet werden muss, dreht sich die Diskussion nur im Kreis und es bleiben Fragen offen.


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22.01.2024 um 17:45
Zitat von EchoM1EchoM1 schrieb:Ist die Frage wirklich ernst gemein?! "Von der Schlossbergstrasse über die Kampenwandstr." ist wirklich eindeutig zu verstehen: Die Zeugin befand sich noch auf den letzten Metern der Schlossbergstrasse VOR der Einmündung, filmend ÜBER die Kampenwandstrasse.
Ich verstehe es so, dass der Heimweg der Frau von der Schlossbergstraße über die Kampenwandstraße (z.B. in die Dorfstraße) führte und sie auf diesem Heimweg um 2:40 Uhr ein Video aufnahm, bzw. es zu diesem Zeitpunkt speicherte.


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