EchoM1 schrieb:Eiskellerbesucherin am Richtertisch vorgeführt wurde und dort für Staunen gesorgt haben soll, entstand kurz vor der oder an der T-Einmündung Schlossbergstrasse - Kampenwandstrasse
Heißt für mich vom Eiskeller kommend in Richtung Kampenwandstraße laufend.
Kurz vor der T-Einmündung kann sie eher schlecht die Kampenwandstraße südlich gefilmt haben. Hätte sie den Jogger in den Burgweg einbiegend gesehen, wäre sie nicht mehr "kurz vor" sondern nur "an der" T-Einmündung befindlich beschrieben worden.
"Kurz vor oder an", heißt, die Kampenwandstraße ist noch nicht erreicht oder gerade eben, noch in dem Bereich der Einmündung.
EchoM1 schrieb:zeigt einen Jogger mit Stirnlampe, querend von links nach rechts oder umgekehrt vor ihr auf dem Bürgersteig der Kampenwandstrasse.
"querend auf dem Bürgersteig der Kampenwandstrasse". Der Jogger befindet sich demnach auf der Kampenwandstrasse und quert den Blick bzw. das Videobild.
Und aus diesen Beschreibungen schließe ich, dass das Video von der Schlossbergstrasse Richtung Kampenwandstraße aufgenommen wurde und der Jogger die Kampenwandstraße rauf oder runter gelaufen ist, ihre Blickrichtung querend.
Palio schrieb:Gefilmt hat sie aber ja wohl in Richtung Süden, die Kampenwandstraße runter.
Wo steht das?
Kaietan schrieb:Da steht nicht, wo sie die Aufnahme machte und in welche Richtung sie filmte bzw. die Person lief.
In EchoM1' Wiedergabe ist es allerdings entsprechend beschrieben, bis auf die Laufrichtung.
Kaietan schrieb:Wenn sie aus der Schlosstrasse in Richtung Kampenwandstraße gefilmt haben sollte, kann der Jogger jedenfalls nicht der Tatverdächtige gewesen sein, denn der Tatort war südlich und sein Wohnort ebenfalls. Er könnte also als vermeintlicher Täter keinesfalls um 2:40 von Norden kommend dort vorbeigelaufen sein und er kann auch nicht vom Tatort im Süden kommend in nördliche Richtung dort vorbeigelaufen sein. Denn schon 2 Minuten später muss er ja in seiner im Süden liegenden Wohnung angekommen sein.
Dem wäre dann wohl so.