Hanna W. tot aus der Prien geborgen
22.01.2024 um 11:15Ich finde, es ist sinnvoller, von @EchoM1 die Quelle für seine/ihre folgende Behauptungen anzufordern:
Jedenfalls kommt ST - unterstellt, es war erstens er, den die Handyzeugin um 2:40 an der von @EchoM1 behaupteten Stelle gefilmt hat und zweitens auch ST selber der sich um 2:42:42 ins heimische WLAN eingeloggt hat und drittens der Tatort an der Kampenwandstraße 95 war - aus Zeitgründen dann als Täter kaum in Frage.
Dann müsste die Verteidigung daraus natürlich ein großes Fass machen, denn das wäre für die Entlastung des Angeklagten ja wesentlich. Vielleicht kommt das jetzt, nachdem die Handydaten des Angeklagten noch mal untersucht wurden. Wobei Frau Rick wohl noch nicht dabei war, als die Handyzeugin befragt und ihr Video angesehen wurde, sie, also Frau Rick, müsste sich da sicher auch erst mal Klarheit verschaffen und mit den anderen Verteidigern Rücksprache halten.
EchoM1 schrieb:Das Video, das am 7.11.23 von einer Zeugin als Eiskellerbesucherin am Richtertisch vorgeführt wurde und dort für Staunen gesorgt haben soll, entstand kurz vor der oder an der T-Einmündung Schlossbergstrasse - Kampenwandstrasse auf ihrem Heimweg um 2:40 Uhr und zeigt einen Jogger mit Stirnlampe, querend von links nach rechts oder umgekehrt vor ihr auf dem Bürgersteig der Kampenwandstrasse.Wenn Laufrichtung und Bekleidung des Joggers der Öffentlichkeit nicht bekannt sind, der Rest schon (woher eigentlich?), müsste sich dafür eine Quelle ja finden lassen.
Die Laufrichtung und Bekleidung sind der Öffentlichkeit nicht bekannt, der Polizei und dem Schöffengericht natürlich schon.
Jedenfalls kommt ST - unterstellt, es war erstens er, den die Handyzeugin um 2:40 an der von @EchoM1 behaupteten Stelle gefilmt hat und zweitens auch ST selber der sich um 2:42:42 ins heimische WLAN eingeloggt hat und drittens der Tatort an der Kampenwandstraße 95 war - aus Zeitgründen dann als Täter kaum in Frage.
Dann müsste die Verteidigung daraus natürlich ein großes Fass machen, denn das wäre für die Entlastung des Angeklagten ja wesentlich. Vielleicht kommt das jetzt, nachdem die Handydaten des Angeklagten noch mal untersucht wurden. Wobei Frau Rick wohl noch nicht dabei war, als die Handyzeugin befragt und ihr Video angesehen wurde, sie, also Frau Rick, müsste sich da sicher auch erst mal Klarheit verschaffen und mit den anderen Verteidigern Rücksprache halten.