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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.378 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen
Palio ehemaliges Mitglied

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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

22.01.2024 um 12:13
Zitat von AndanteAndante schrieb:Es sei abzulesen, dass das Handy zum Zeitpunkt der Einträge per WLAN mit einem Router verbunden war. Dafür sei keine Aktion durch den Nutzer erforderlich, wenn die Verbindung bereits am Gerät abgespeichert war. Ob es sich bei dem fraglichen Router um den der Familie T. handelte, könne untersucht werden.
Das sollte doch nochmal geklärt werden. Daraus ergeben sich nämlich weitreichende, ggf. belastende oder entlastende Schlussfolgerungen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

22.01.2024 um 12:14
Zitat von RaissaRaissa schrieb:Und wenn das Handyvideo keinen Jogger zeigt, sondern einen eilends flüchtenden Täter?
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Boho schrieb:
Da stand doch die filmende Zeugin. Der Jogger lief doch auf Höhe des Tatortes über die Straße?

Also wenn die Erläuterung von @EchoM1 so stimmt, dann war es weiter nördlich bei den Bushaltestellen, quasi wenn man von Hohenaschau kommend Richtung Aschau links Richtung Eiskeller abbiegt.
Und woher stammt denn nun die Information, dass auf diesem Handyvideo ein Jogger zu sehen war? Denn ich fand nach langem Suchen nur das hier - und das hört sich für mich eher danach an, als ob vorherrschende Wetterbedingungen o.ä. angeschaut/geprüft wurden (Eintrag vom 07.11. auf Seite 165):
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 07.11.2023:Ich kann da auch nicht mehr sicher sagen, ob es die selbe Zeugin war, oder die Bekannte, die von Hanna die Hose gesehen hat, sie sahen sich von hinten ähnlich. Aber eine davon sollte noch kurz ein Video zeigen. Ich weiß auch nicht, unter welchen Umständen dieses Handyvideo entstanden ist. Und was man darauf sieht, kann ich auch nicht sagen, auch nicht die Zeit. Da soll es aber wiederum geregnet haben.



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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

22.01.2024 um 12:15
Zitat von BohoBoho schrieb:Da stand doch die filmende Zeugin. Der Jogger lief doch auf Höhe des Tatortes über die Straße?
Es wurde geschrieben, dass ca. 250m südlich der Tatort sei.
Zunächst war mir auch nicht ganz klar, ob die Zeugin oben an der besagten Kreuzung stand und evtl. in Richtung Süden filmte und der Jogger im Abstand x gefilmt wurde.
Nach nochmaligem Lesen ist es m.E. dann aber doch klar:
Die Zeugin ist in der Schlossbergstrasse an der Kreuzung Kampenwandstraße, Blickrichtung Ost (Kampenwandstraße), und der Jogger lief Richtung Süden oder Norden auf der Kampenwandstraße mehr oder weniger quer zu ihrer Blickrichtung.


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22.01.2024 um 12:23
Zitat von T68T68 schrieb:Und woher stammt denn nun die Information, dass auf diesem Handyvideo ein Jogger zu sehen war?
Da hatte ich gestern die Quelle von Ippen Media gefunden und verlinkt. Auch die genaue Zeit 02:40 wurde da genannt


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22.01.2024 um 12:32
Dann sagt eine Zeugin aus, die zufällig eine Videoaufnahme auf ihrem Heimweg um 2:40 Uhr von der Schlossbergstraße über die Kampenwandstraße gemacht hat. Die Aufzeichnung zeigt wohl auch den Jogger mit Stirnlampe.
Quelle: https://www.ippen.media/netzwerk/lokales/bayern/zeugen-aus-dem-eiskeller-was-wissen-sie-ueber-hannas-letzte-stunden-92657111.html


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22.01.2024 um 12:35
Zitat von LanzaLanza schrieb:T68 schrieb:
Und woher stammt denn nun die Information, dass auf diesem Handyvideo ein Jogger zu sehen war?

Da hatte ich gestern die Quelle von Ippen Media gefunden und verlinkt. Auch die genaue Zeit 02:40 wurde da genannt
Danke! Dann habe ich zu weit geblättert. Wobei die Quelle schreibt:
Die Aufzeichnung zeigt wohl auch den Jogger mit Stirnlampe.
Der Verfasser der Zeilen war sich demnach ebenfalls nicht ganz sicher.

Quelle: https://www.ippen.media/netzwerk/lokales/bayern/zeugen-aus-dem-eiskeller-was-wissen-sie-ueber-hannas-letzte-stunden-92657111.html


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22.01.2024 um 12:38
Zitat von PalioPalio schrieb:Das sollte doch nochmal geklärt werden. Daraus ergeben sich nämlich weitreichende, ggf. belastende oder entlastende Schlussfolgerungen.
Ich nehme an, das IST untersucht und bei der Vorstellung der Daten zum Handydaddeln des Angeklagten zur Sprache gekommen. Nur haben die berichtenden Journalisten nichts Definitives darüber geschrieben, vielleicht weil ihnen in dem Moment die Bedeutung aller, nicht nur einiger, Daten im Zusammenspiel mit Alibifragen nicht so klar war.
Zitat von T68T68 schrieb:Der Verfasser der Zeilen war sich demnach ebenfalls nicht ganz sicher.
Ja, weil das Video offenbar wie gesagt im Gerichtssaal nicht auf Großleinwand auch fürs Publikum gezeigt wurde, sondern nur vorne am Richtertisch von den Prozessbeteiligten eingesehen wurde. Und aus dem daraus zwischen den Beteiligten folgenden Disput konnten die Zuhörer hinten vermutlich nicht eindeutig entnehmen, was nun auf dem Video wirklich sehen war und was nicht.


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22.01.2024 um 12:50
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Also wenn die Erläuterung von @EchoM1 so stimmt, dann war es weiter nördlich bei den Bushaltestellen, quasi wenn man von Hohenaschau kommend Richtung Aschau links Richtung Eiskeller abbiegt.
Wichtig ist, dass wir nicht wissen, wo die Aufnahmen entstanden. Das kann auf halbem Wege nach Hause, unmittelbar am Tatort oder woanders gewesen sein. Auch die Laufrichtung ist unbekannt.

Eigentlich müssig, darüber zu spekulieren.


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Palio ehemaliges Mitglied

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22.01.2024 um 13:03
Zitat von StauderStauder schrieb:Die Zeugin ist in der Schlossbergstrasse an der Kreuzung Kampenwandstraße, Blickrichtung Ost (Kampenwandstraße), und der Jogger lief Richtung Süden oder Norden auf der Kampenwandstraße mehr oder weniger quer zu ihrer Blickrichtung.
Blickrichtung Ost? Gefilmt hat sie aber ja wohl in Richtung Süden, die Kampenwandstraße runter.
Wobei für die Zweitjoggerthese versus Eiskeller-WLAN-These entscheidend ist, ob der Jogger nach der Einmündung zum Burgweg gefilmt wurde oder davor. Wenn er die Einmündung bereits hinter sich gelassen hatte, entfällt die These vom kurzen Sprint nach Hause und die beiden obigen Thesen müssten in Erwägung gezogen und geprüft werden. Wenn der Jogger aber die Straßenseite wechselte, um in den Burgweg einzubiegen, war es wohl der Angeklagte, der nach Hause rannte.

Wie weit kann man von der Kreuzung, an der die Zeugin gestanden haben soll, wohl die Kampenwandstraße Richtung Süden einsehen? Bis zur Abzweigung des Burgweges?
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ich nehme an, das IST untersucht und bei der Vorstellung der Daten zum Handydaddeln des Angeklagten zur Sprache gekommen.
Könnte auch sein. Schade, dass es dazu keine Informationen gibt.

Ich baue meine These gerade weiter aus. Er ist spätabends mit dem Auto von zu Hause weggefahren und hat den Abend auf dem Parkplatz des Eiskellers verbracht in der Hoffnung, Freunde zu treffen. Er hat dabei im Auto gesessen und auch das Fitnessvideo zum Teil angeguckt. Irgendwann ist er dann losgelaufen zum Chalet und wieder zurück zum Parkplatz, wo sein Auto stand. Da hat er zufällig Hanna gesehen, wie sie allein weggeht und folgt ihr. Nach der Tat ist er dann wieder zu seinem Auto, wo das Handy noch lag und er hat erstmal eine Runde gezockt zur Beruhigung. Duschen konnte er ja im Auto nicht.

Also in meiner Vorstellung passt alles gut zusammen.


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22.01.2024 um 13:10
Zitat von PalioPalio schrieb:Da ging es aber um die konkrete Tatzeit, nicht um den Aufenthaltsort. Wenn er um 2:30 - 2:37 Uhr gezockt hätte, hätte er nicht mit der anderen Hand gleichzeitig eine Frau töten können.
Der Beweisantrag lautete von 02:24-3:00 Uhr.
Wenn er in dieser Zeit in nem W-Lan in Tatortnähe eingeloggt wäre, hätten sie es sicher nicht vorgebracht - damit reiten sie ja den eigenen Mandanten rein


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22.01.2024 um 13:20
Zitat von PalioPalio schrieb:Ich baue meine These gerade weiter aus. Er ist spätabends mit dem Auto von zu Hause weggefahren und hat den Abend auf dem Parkplatz des Eiskellers verbracht in der Hoffnung, Freunde zu treffen. Er hat dabei im Auto gesessen und auch das Fitnessvideo zum Teil angeguckt. Irgendwann ist er dann losgelaufen zum Chalet und wieder zurück zum Parkplatz, wo sein Auto stand. Da hat er zufällig Hanna gesehen, wie sie allein weggeht und folgt ihr. Nach der Tat ist er dann wieder zu seinem Auto, wo das Handy noch lag und er hat erstmal eine Runde gezockt zur Beruhigung. Duschen konnte er ja im Auto nicht.

Also in meiner Vorstellung passt alles gut zusammen.
In sich widerspruchsfrei bezüglich aller zweifelhaften und diskutierten Aspekte (Uhrzeiten & Richtungsangaben) im Ablauf, wenn man annimmt, dass er sein Auto dort geparkt hatte. Allerdings wäre er bei seinem Auto angekommen doch in unmittelbarer Nähe zum Tatort. Er hätte ja nicht wissen können, ob er beobachtet wurde bei der Tat und anschließend bei einem Abgang. Es wurde ja auch ein Schrei gehört. Egal, ob nun geschockt oder nicht und Übersprungshandlung hin oder her - wäre es anzunehmen, dass ein Täter dann noch minutenlang in der Nähe des Tatorts verbleibt und am Handy chillt, anstatt einem ersten Impuls zu folgen, sich so schnell wie möglich aus dem Staub zu machen? Vor allem haben da doch sicher auch noch andere Leute geparkt, er wäre da ja nicht alleine und damit in gefühlter „Sicherheit“.

Ein anderer Einwand war ja auch dieser:
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Aber die Betreiberfirma von CoC kann doch nachvollziehen von welcher IP-Adresse auf das Spiel zugegriffen wurde?
Hab halt keine Ahnung, ob das über die IP-Adresse festgestellt wurde/feststellbar ist. Wenn ja, wäre es doch wieder nicht möglich, dass er es war, der am Handy im Auto CoC zockte.


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22.01.2024 um 13:25
Noch mal für die, die meinen, die Ermittler seien dem möglicherweise entlastenden Umstand nicht nachgegangen sind, dass der Angeklagte zur Tatzeit ein Alibi, und zwar speziell irgendwie durch Handybetätigung zu Hause, hat:

Wie gesagt, die Ermittler waren gründlich. Sie haben, was auch zur Routine gehört, versucht, den heimischen Router auszulesen und haben dabei festgestellt, dass das nicht möglich war, weil für den fraglichen Tag alle Daten unwiederbringlich gelöscht waren. Sie konnten auf diese Weise also nicht feststellen, wann im tatrelevanten Zeitraum der Router da Zugriff auf was hatte. Da brauchte es also doch schon einen entsprechenden Beweisantrag des Angeklagten wegen des Zockens.
Zitat von NicNicNicNic schrieb:Der Beweisantrag lautete von 02:24-3:00 Uhr.
Lautete der Beweisantrag nur auf das oder zusätzlich darauf, dass von einem und ggf. von welchem WLAN aus der Zugriff erfolgte und damit auch der Ort des Zockens zum behaupteten Alibi gehören sollte, nicht bloß die Zeit?


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22.01.2024 um 13:32
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wie gesagt, die Ermittler waren gründlich. Sie haben, was auch zur Routine gehört, versucht, den heimischen Router auszulesen und haben dabei festgestellt, dass das nicht möglich war, weil für den fraglichen Tag alle Daten unwiederbringlich gelöscht waren. Sie konnten auf diese Weise also nicht feststellen, wann im tatrelevanten Zeitraum der Router da Zugriff auf was hatte. Da brauchte es also doch schon einen entsprechenden Beweisantrag des Angeklagten wegen des Zockens.
Wenn du aber wie gesagt keinen Zugriff auf etwaige Daten vom Router hattest, dann müssen sie von Server Seite (CoC-Host) nachvollziehbar gewesen sein. Da läuft dann unmittelbar über die IP-Adresse, also kann so auch das Netz nachvollzogen werden.


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22.01.2024 um 13:35
Zitat von StauderStauder schrieb:Nach nochmaligem Lesen ist es m.E. dann aber doch klar:
Die Zeugin ist in der Schlossbergstrasse an der Kreuzung Kampenwandstraße, Blickrichtung Ost (Kampenwandstraße), und der Jogger lief Richtung Süden oder Norden auf der Kampenwandstraße mehr oder weniger quer zu ihrer Blickrichtung.
Im http://hrg.chiemgau24.de/chiemgau/traunstein/traunstein-ort29586/zeugen-aus-dem-eiskeller-was-wissen-sie-ueber-hannas-letzte-stunden-92657111.amp.htmlZeitungsartikel steht: "Dann sagt eine Zeugin aus, die zufällig eine Videoaufnahme auf ihrem Heimweg um 2:40 Uhr von der Schlossbergstraße über die Kampenwandstraße gemacht hat. Die Aufzeichnung zeigt wohl auch den Jogger mit Stirnlampe." Da steht nicht, wo sie die Aufnahme machte und in welche Richtung sie filmte bzw. die Person lief.

Wenn sie aus der Schlosstrasse in Richtung Kampenwandstraße gefilmt haben sollte, kann der Jogger jedenfalls nicht der Tatverdächtige gewesen sein, denn der Tatort war südlich und sein Wohnort ebenfalls. Er könnte also als vermeintlicher Täter keinesfalls um 2:40 von Norden kommend dort vorbeigelaufen sein und er kann auch nicht vom Tatort im Süden kommend in nördliche Richtung dort vorbeigelaufen sein. Denn schon 2 Minuten später muss er ja in seiner im Süden liegenden Wohnung angekommen sein.


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22.01.2024 um 13:39
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Wenn du aber wie gesagt keinen Zugriff auf etwaige Daten vom Router hattest, dann müssen sie von Server Seite (CoC-Host) nachvollziehbar gewesen sein. Da läuft dann unmittelbar über die IP-Adresse, also kann so auch das Netz nachvollzogen werden.
Ja, das ist gewiss gemacht worden. Natürlich hat es alle Prozessbeteiligten nicht nur interessiert, wann, dem Beweisantrag entsprechend oder abweichend davon, tatsächlich gedaddelt wurde, sondern natürlich auch wo ( bei abweichender Zeit weit weg vom Tatort? Nah dran?).

Die meisten Journalisten scheint aber nur die Zeit interessiert zu haben, so dass sie auch nur darauf geachtet und entsprechend berichtet haben. Dabei wäre der Ort für Interessierte natürlich genau so wichtig gewesen.


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22.01.2024 um 13:41
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Da läuft dann unmittelbar über die IP-Adresse, also kann so auch das Netz nachvollzogen werden.
Da dürfte aber nix mehr zu erfahren sein. IP Adressen dürfen nur für einen sehr kurzen Zeitraum gespeichert werden. Alles andere würde nicht dem Datenschutz entsprechen. Da wird nichts weiteres mehr feststellbar sein


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

22.01.2024 um 13:43
Zitat von AndanteAndante schrieb:Lautete der Beweisantrag nur auf das oder zusätzlich darauf, dass von einem und ggf. von welchem WLAN aus der Zugriff erfolgte und damit auch der Ort des Zockens zum behaupteten Alibi gehören sollte, nicht bloß die Zeit?
Siehe mein Post vom 16.01.
Dr. Markus Frank stellte im Namen der Verteidigung noch einen Beweisantrag. Ein weiteres Handy des Angeklagten solle durch das Landeskriminalamt ausgelesen werden. Die Verteidigung hofft, damit nachzuweisen, dass sich Sebastian T. in der Tatnacht zwischen 2.24 und 3 Uhr mit dem Handyspiel „Clash of Clans“ vergnügt habe und somit nicht für die Gewalttat in Frage kam
Quelle: https://www.ovb-heimatzeitungen.de/rosenheim-region/2023/12/14/so-langsam-werde-ich-sauer.ovb

Leider ist der Artikel mittlerweile hinter ner Paywall; mein Zitat daraus kann man aber noch lesen.
Der Beweisantrag im Detail wurde mWn bisher nicht veröffentlicht


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22.01.2024 um 13:49
Zitat von LanzaLanza schrieb:Da dürfte aber nix mehr zu erfahren sein. IP Adressen dürfen nur für einen sehr kurzen Zeitraum gespeichert werden. Alles andere würde nicht dem Datenschutz entsprechen. Da wird nichts weiteres mehr feststellbar sein
Wir sprechen hier von deutschen Recht, aber der Server stand ja sonst wo... Die Spielhandlung an sich konnte ja über ein Jahr nach der Tat auch noch nachvollzogen werden, also wie ging das dann? Ein reiner Logbucheintrag anhand der E-Mail Adresse, aber ohne IP?


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22.01.2024 um 13:56
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:aber der Server stand ja sonst wo..
Finnland oder ? EU Recht. Dürfte auch nach nem Jahr keine IP mehr gespeichert sein. Ja über das Konto per Email z.b.


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22.01.2024 um 14:01
Zitat von PalioPalio schrieb:Ich baue meine These gerade weiter aus. Er ist spätabends mit dem Auto von zu Hause weggefahren und hat den Abend auf dem Parkplatz des Eiskellers verbracht in der Hoffnung, Freunde zu treffen. Er hat dabei im Auto gesessen und auch das Fitnessvideo zum Teil angeguckt. Irgendwann ist er dann losgelaufen zum Chalet und wieder zurück zum Parkplatz, wo sein Auto stand. Da hat er zufällig Hanna gesehen, wie sie allein weggeht und folgt ihr. Nach der Tat ist er dann wieder zu seinem Auto, wo das Handy noch lag und er hat erstmal eine Runde gezockt zur Beruhigung. Duschen konnte er ja im Auto nicht.
Wobei sich mir mittlerweile auch die Frage stellt, ob er die Zeit wirklich im Auto verbrachte, in der Hoffnung, Freunde zu treffen. Deren Aufenthaltsorte hätte man mittels Handy schneller herausfinden können. Wenn man dann noch die Sichtungen um 02:12 und 02:20 Uhr nimmt - gegebenfalls auch noch die um 02.40 Uhr, vorausgesetzt auf dem Video ist ein Jogger zu sehen - könnte man die Vermutung haben, er habe in Jogging-Kleidung etwas ganz anderes gesucht.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Lautete der Beweisantrag nur auf das oder zusätzlich darauf, dass von einem und ggf. von welchem WLAN aus der Zugriff erfolgte und damit auch der Ort des Zockens zum behaupteten Alibi gehören sollte, nicht bloß die Zeit?
Dazu fand ich nur folgendes:

https://www.focus.de/panorama/mordprozess-hanna-im-ticker-angeklagter-sei-in-der-schule-gemobbt-worden-zum-alkohol-habe-er-kein-gesundes-verhaeltnis_id_259498071.html

14.40 Uhr: Als nächstes ist eine Frage von Frau Rick zum Handy des Angeklagten, dem Okitel, dran. Es geht darum, ob im Zeitraum zwischen zwei und vier Uhr Spiele, namentlich „Clash of Clans“, gespielt wurden oder ob es sich um Hintergrundaktivitäten handeln könnte.

14.44 Uhr: Der Krimonologe erklärt nun sein Prozedere, wie er zu einer Antwort kommen wollte – diese ist jedoch eher ernüchternd. „Die Analyse der WLAN-Verbindungen hat eher zusammenfassenden Charakter“, erläutert der Zeuge. Man könne zwischen Vorder- und Hintergrundaktivitäten unterscheiden, aber die Zeitstempel würden nur zur vollen Stunde gesetzt. „Es kann keine Aussage darüber getroffen worden, wie lange die Aktivität im Vorder- oder Hintergrund genutzt wurde und ob sie aktiv genutzt wurde.“ Die von der Verteidigung gewünschte Entlastung liefern diese Daten also nicht.

14.46 Uhr: Man könne prüfen, ob es zu einer Verbindung mit einem FritzBox-WLAN-Router gekommen sei, sagt der Kriminologe. Das sei in diesem Fall aber nicht möglich, da die besagte FritzBox zwischendurch ausgesteckt worden sei. “Zeitlich bessere Verbindungsdaten wären meines Wissens vorhanden gewesen, wenn man sie nicht ausgesteckt hätte.“ Er wisse aber auch nicht, ob die entsprechenden Daten so lange verfügbar gewesen wären, wenn man diese hätte sichern können.

Was der Kriminologe definitiv sagen kann: „In diesem Zeitfenster (2 bis 4 Uhr, Anm. d. Red.) ist das Handy mindestens einmal mit der FritzBox verbunden gewesen.” Das liefert aber erst einmal keine weiteren Erkenntnisse. Auch über Whatsapp-Daten sei eine bedeutende Aussage nicht möglich, erläutert er weiter.



Das erweitert das Zeitfenster, zumal nicht klar ist, von wo aus CoC gestartet/geöffnet wurde. Ich weiß auch nicht, was der Server speichert. ich kenne PC-Online-Spiele, die neben Benutzer-Login-Daten auch feststellen können, welche IP verwendet wird und machen mit Authentifikatoren o.ä. sogar darauf aufmerksam, wenn ein anderer PC verwendet wird als gewohnt bzw. hinterlegt. Ob dieses Procedere bei Handy/Mobile-Onlinspielen aber überhaupt Sinn ergeben würde, weiß ich nicht - ich glaube eher nicht.


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