Stauder schrieb:Die Zeugin ist in der Schlossbergstrasse an der Kreuzung Kampenwandstraße, Blickrichtung Ost (Kampenwandstraße), und der Jogger lief Richtung Süden oder Norden auf der Kampenwandstraße mehr oder weniger quer zu ihrer Blickrichtung.
Blickrichtung Ost? Gefilmt hat sie aber ja wohl in Richtung Süden, die Kampenwandstraße runter.
Wobei für die Zweitjoggerthese versus Eiskeller-WLAN-These entscheidend ist, ob der Jogger nach der Einmündung zum Burgweg gefilmt wurde oder davor. Wenn er die Einmündung bereits hinter sich gelassen hatte, entfällt die These vom kurzen Sprint nach Hause und die beiden obigen Thesen müssten in Erwägung gezogen und geprüft werden. Wenn der Jogger aber die Straßenseite wechselte, um in den Burgweg einzubiegen, war es wohl der Angeklagte, der nach Hause rannte.
Wie weit kann man von der Kreuzung, an der die Zeugin gestanden haben soll, wohl die Kampenwandstraße Richtung Süden einsehen? Bis zur Abzweigung des Burgweges?
Andante schrieb:Ich nehme an, das IST untersucht und bei der Vorstellung der Daten zum Handydaddeln des Angeklagten zur Sprache gekommen.
Könnte auch sein. Schade, dass es dazu keine Informationen gibt.
Ich baue meine These gerade weiter aus. Er ist spätabends mit dem Auto von zu Hause weggefahren und hat den Abend auf dem Parkplatz des Eiskellers verbracht in der Hoffnung, Freunde zu treffen. Er hat dabei im Auto gesessen und auch das Fitnessvideo zum Teil angeguckt. Irgendwann ist er dann losgelaufen zum Chalet und wieder zurück zum Parkplatz, wo sein Auto stand. Da hat er zufällig Hanna gesehen, wie sie allein weggeht und folgt ihr. Nach der Tat ist er dann wieder zu seinem Auto, wo das Handy noch lag und er hat erstmal eine Runde gezockt zur Beruhigung. Duschen konnte er ja im Auto nicht.
Also in meiner Vorstellung passt alles gut zusammen.