@Lanza hatte gefragt, woher ich darauf komme, dass der Bärbach 2,30 Meter breit gewesen sein soll.
Hier auf die Schnelle
quote]12.11 Uhr: Plötzlich holt die Richterin einen Meterstab hervor. Die weiteste Strecke zum Ufer seien 1,15 Meter gewesen. Auch sei Hanna bei einer Tiefe von 1,40 Meter 1,86 Meter groß gewesen. Warum sei es notwendig gewesen sich zu entkleiden, sich die Hose über die Turnschuhe auszuziehen, fragt die Richterin. „Auch diese Umstände wurden von dem Gutachter der Verteidigung einfach ignoriert“, sagt Aßbichler.
„Absurd“, „Lebensfremd“: In Begründung nimmt Richterin die Verteidigung auseinander
12.08 Uhr: “Diese Annahme ist absurd", sagt die Richterin über die Annahme, dass Hanna bewusstlos noch Schwimmbewegungen absolviert habe. Dabei müssten bewusst Ergebnisse aus der Verhandlung ignoriert worden sein, mutmaßt die Richterin. Auch, dass Hanna im Wasser ihre Hose abgestreift habe, ihr Spitzenoberteil, das leichter auszuziehen gewesen wäre, aber anbehielt, sei nicht anzunehmen. „Hanna war in einem reißenden Bach, nicht in einem See. Auch hätte sie sich nur auf der ersten Strecke ausziehen können. Es ist lebensfremd, anzunehmen, dass sich jemand auszieht, statt sich im 2,30 Meter breiten Bärbach am Ufer festzuhalten.“[/quote]
Quelle:
https://amp.focus.de/panorama/welt/hanna-prozess-im-ticker-angeklagter-ist-schuldig-moerder-von-hanna-muss-neun-jahre-ins-gefaengnis_id_259468664.html[/quote]