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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

12.119 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

30.03.2025 um 10:18
Zitat von KieliusKielius schrieb:Wenn hier Kritik an einzelnen Stellen der Urteilsbegründung geäußert wird, bedeutet das ja sicherlich nicht, dass man eine grundsätzliche Sorge haben müsste, dass für die Tat am Ende "der Falsche" verurteilt wurde.
Hast du eigentlich die Argumente von @XluX
Dir mal angesehen bzw. sind die Dir überhaupt bekannt? Hast du den SpiegelTV Bericht gesehen?

Und dann ging es los, dass den Anwaltskollegen quasi vorgeworfen wurde, sie würden die Doku falsch verlinken und hätten am besten diese quasi kaufen sollen um diese frei zeigen zu können:
Zitat von emzemz schrieb:Wenn die Kanzlei Werbung in eigener Sache macht, sollte sie es sich leisten können, das Video, das Bestandteil dieses Artikels ist, kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Selten so einen Schmarrn gelesen. Wie groß wäre wohl der Aufschrei, wenn das tatsächlich gehen würde wenn Besucher über diesen Link das kostenlos sehen könnten. Da würde doch dann gerade gesagt werden, dass die Anwälte ihre Sicht der Ginge pushen wollen würden.

Das gipfelte dann nur noch in diesen "Technik Beitrag"
Spoiler

Beitrag von Grillage (Seite 621)

Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Zu bezeichnen. Ist eine sehr freie Auslegung von 'wir haben den Tatverdächtigen zwar auf die Aussage von Verena hin festgenommen, sind dann aber anhand Handy Daten und weiterer Aussagen drauf gekommen, dass alles Relevante in ihrer Aussage nicht gestimmt hat.
Das ist hier ein zentraler Punkt. Da wird ST aufgrund der Aussage von V festgenommen und diese Aussage spielt dann im Prinzip keine Rolle mehr und stattdessen wurde dann der Knastzeuge aus dem Hut gezaubert, für den gilt:
Der Zeuge ist mehrfach vorbestraft, namentlich wegen Bedrohung, Nötigung und sexualstrafrechtlicher Vergehen. Er hat eine pathologische Sexualphantasie und leidet an einer emotional instabilen Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typ und an einer dissozialen Persönlichkeitsstörung. Bereits in früheren Strafverfahren hat er seine eigene Mutter eingestandenermaßen falsch bezichtigt. Er hat auch ein Falschbelastungsmotiv: Das gegen ihn selbst gerichtete Verfahren wurde vor derselben Jugendkammer des Landgerichts Traunstein geführt, von der er sich mit seiner Aussage nach eigenen Angaben einen „Vorteil“ in Form einer „Vergünstigung“ erhoffte.
Quelle: https://rechtsanwalt-strafrecht.com/eiskeller-mord/


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30.03.2025 um 10:35
Zitat von LanzaLanza schrieb:Hast du eigentlich die Argumente von @XluX
Dir mal angesehen bzw. sind die Dir überhaupt bekannt? Hast du den SpiegelTV Bericht gesehen?
Ich habe Kritik an einzelnen Stellen der Urteilsbegründung wahrgenommen.
Hast du denn deshalb die Sorge, dass "der Falsche" für die Tat verurteilt wurde?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

30.03.2025 um 10:54
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Was Du hier vertrittst, sind exakt die Positionen von Reichsbürgern. Sie gehen zum Staat auf Distanz, wollen Polizei, Justiz und das Finanzwesen nicht respektieren.

Ich will hier keinen Nachhilfeunterricht in Staatsbürgerkunde erteilen. Aber wenn Du nicht bereit bist, jemand wegen seines Amtes Respekt zu zollen -einem Richter etwa oder einem Polizisten-, dann zeugt das von einer Einstellung, mit der im wahrsten Sinne kein Staat zu machen ist.
Ganz so läuft das nicht. Man ist vllt Reichsbürger, wenn man die Bundesrepublik und die Demokratie ablehnt, aber nicht wenn man eine einzelne Kammer kritisiert. Wenn er für sich zu dem Schluss kommt, dass er sich durch eine Begründung für blöd verkauft fühlt, ist man ganz sicher kein Reichsbürger.

Ist dann „Montechristo“ und „ProBence“ (was man auch immer von denen hält) auch voller Reichsbürger.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Schon ist von einem Fehlurteil, einem Justizirrtum die Rede. Aber wenn der Bundesgerichtshof befinden sollte, dass in Traunstein alles mit rechten Dingen zugegangen ist und die Verurteilung von Sebastian T. juristisch geboten war, dann kann eben nicht mehr von einem Fehlurteil und einem Justizirrtum die Rede sein.
Naja, auf jeden Fall erstmal nicht. Es ist zwar äußerst selten, aber viele Justizirrtümer hat der BGH für rechtskräftig erklärt.

Außerdem redet er ja eher von der mündlichen Urteilsbegründung.

Und natürlich kann man auch ein rechtskräftiges Urteil kritisieren, ob BGH oder nicht, vieles kommt da ja gar nicht hin, ohne den Boden der Demokratie zu verlassen. Siehe Bewährungsstrafen für Kinderschänder. Die werden ja auch kritisiert.
Zitat von KieliusKielius schrieb:Jetzt spricht mal "der Bürger" (und kein Jurist):
Wenn hier Kritik an einzelnen Stellen der Urteilsbegründung geäußert wird, bedeutet das ja sicherlich nicht, dass man eine grundsätzliche Sorge haben müsste, dass für die Tat am Ende "der Falsche" verurteilt wurde.
Das kommt darauf an, was man für Schlüsse daraus zieht.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

30.03.2025 um 11:07
Zitat von LanzaLanza schrieb:Das ist hier ein zentraler Punkt. Da wird ST aufgrund der Aussage von V festgenommen und diese Aussage spielt dann im Prinzip keine Rolle mehr und stattdessen wurde dann der Knastzeuge aus dem Hut gezaubert, für den gilt:
Um es mit Deinen eigenen Worten zu sagen:
Zitat von LanzaLanza schrieb:Selten so einen Schmarrn gelesen.
Für eine Festnahme braucht es einen dringenden und begründeten Tatverdacht, der war, nach Verenas Aussage bei der Polizei zweifelsfrei gegeben, zumindest hat es wohl der zuständige Untersuchungsrichter so gesehen, der ihn unterschrieben hat.
So eine Festnahme ist ja nicht das erfolgreiche Ende der Ermittlungen, im Gegenteil, ab da geht es erst richtig los, weil mit dem dringenden Tatverdacht und der Offenlegung, wer verdächtigt wird, ja auch andere Untersuchungsmethoden, z.B. eine Wohnungsdurchsuchung oder die Beschlagnahmung und Analyse des Handys möglich werden.
Es kommt vor, dass sich der vormals dringende Tatverdacht nicht bestätigt, er ist halt, wie der Name schon sagt, nur ein Verdacht. Es kommt aber auch vor, dass sich weitere Indizien und Beweise auftun, die den Tatverdacht bestätigen, erhärten oder erweitern. Dann wird halt die U-Haft aufrecht erhalten und irgendwann eine Anklage formuliert.

Das ganze hat aber nur etwas damit zu tun, wie die Ermittlungen verlaufen und sich entwickeln. Ein Gericht ist nicht daran gebunden, zu sagen, dass wenn sich der erste Tatverdacht achträglich doch nicht tragfähig erwiesen hat, alle im folgenden erhobenen Indizien und Beweise hinfällig sind. Es kann die einzelnen Indizien und Beweise frei würdigen und gewichten und es braucht auch keine Mindestanzahl an Indizien, um verurteilen zu können. Es reicht, wenn die Mehrheit der zuständigen Richter ohne Zweifel von der Schuld des Angeklagten überzeugt sind.
Und genauso ist es frei in der Würdigug von Zeugenaussagen. Es kommt ja oft vor in Prozessen, dass verschieden Zeugen sich gegenseitig widersprechende Aussagen machen. Dann ist es Aufgabe der Richter zu prüfen und zu entscheiden, welcher Zeuge in ihren Augen glaubwürdiger ist.

Verenas Aussage hat sich zudem doch erst während des Prozesses als widersprüchlich erwiesen, in dem sie zuerst ganz offensichtlich versucht hat, ihren Freund seit Kindertagen zu entlasten und "vergessen" vorgeschoben hat. Und nachdem sie dann, im zweiten Anlauf, irgendwelches chaotisches Zeug erzählt hat. Sie ist einfach, aufgrund ihres Intelekts, ihrer Nervosität, ihren Schuldgefühlen gegen über ST, ihren tatsächlichen Erinnerungslücken etc. eine unzuverlässige Zeuging.
Ich sehe überhaupt kein Problem darin, dass das Gericht betont, dass man ihre Aussage nicht braucht, um ST. des Mordes an Hanna überführen und verurteilen zu können.
Die Presse hatte ihr den Titel "Kronzeugin" verliehen. Die war sie aber nicht, und darauf hat das Gericht in der mündlichen Urteilsbegründung hingewiesen. Kein Grund, daraus ein Skandälchen zu machen!


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30.03.2025 um 11:16
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Es ist zwar äußerst selten, aber viele Justizirrtümer hat der BGH für rechtskräftig erklärt.
Wie denn nun? Hat der BGH „viele“ Justizirrtümer für rechtskräftig erklärt? Oder kommt das „äußerst selten“ vor?
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Man ist vllt Reichsbürger, wenn man die Bundesrepublik und die Demokratie ablehnt, aber nicht wenn man eine einzelne Kammer kritisiert.
Ich habe das nicht an Kritik an einer einzelnen Kammer festgemacht, sondern dass @rabunsel grundsätzlich in Frage gestellt hat, ob rechtsstaatliche Institutionen Respekt verdienen.

Zudem hat er unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass er nicht jemandem wegen seines Amtes oder seines Ranges Respekt zollt. Genauso halten es Reichsbürger zum Beispiel mit Richtern und Polizisten.


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30.03.2025 um 11:33
Zitat von GrillageGrillage schrieb:in dem sie zuerst ganz offensichtlich versucht hat, ihren Freund seit Kindertagen zu entlasten
Ich war ja bei der ersten Aussage nicht dabei. Und Presseberichte geben natürlich nur einen Ausschnitt wieder. Aber nach den Informationen die wir daraus haben und wenn man dann noch die zweite Aussage und Sprachnachrichten mit einbezieht, halte ich es für durchaus realistisch, dass auch die ersten Aussage den von dir aufgeführten sonstigen Ursachen geschuldet ist. Möglicherweise hat es das Gericht nur so empfunden.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:ihrer Nervosität, ihren Schuldgefühlen gegen über ST
Die konnte ich eigentlich nur nach der Verhaftung erkennen. Zum Zeitpunkt ihrer ersten Aussage war sie von der Schuld überzeugt, wie der AZ-Link an ihre Schwester („T. hat sich verraten“) nahelegt.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Die war sie aber nicht, und darauf hat das Gericht in der mündlichen Urteilsbegründung hingewiesen. Kein Grund, daraus ein Skandälchen zu machen!
Ob man es jetzt als Kronzeugin bezeichnen will, aber die Vorsitzende meinte, dass er durch ihre Aussage massiv belastet wird und ihn an die Möglichkeit eines Geständnis erinnert. Wäre sie die Anwältin des Angeklagten und hätte ihm aufgrund ihrer Aussage in den Akten genauso dazu geraten, dann wäre das grob nach hinten losgegangen, unter dem Gesichtspunkt, dass die Aussage eben zum Schluss als wertlos erkannt wird. Und natürlich war es irgendwo neben Lea DIE Zeugin und das wird auch die Staatsanwaltschaft und das Gericht nach den Akten so empfunden haben. Damals gab es ja noch keinen AM.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Wie denn nun? Hat der BGH „viele“ Justizirrtümer für rechtskräftig erklärt? Oder kommt das „äußerst selten“ vor?
Damit meinte ich, dass viele Justizirrtümer, die als gesichert so gelten, erstmal durch den BGH rechtskräftig wurden.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:dass er nicht jemandem wegen seines Amtes oder seines Ranges Respekt zollt
Ja gut, aber das ist ein schwammiger Begriff. Inwiefern „Respekt zollen“?


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30.03.2025 um 11:42
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Ganz so läuft das nicht. Man ist vllt Reichsbürger, wenn man die Bundesrepublik und die Demokratie ablehnt, aber nicht wenn man eine einzelne Kammer kritisiert. Wenn er für sich zu dem Schluss kommt, dass er sich durch eine Begründung für blöd verkauft fühlt, ist man ganz sicher kein Reichsbürger.
Ich sehe nicht, dass mit "unsere Justiz" eine einzelne Kammer, ein einzelnes Landgericht oder die Justiz eines einzelnen Bundeslandes gemeint ist. ich finde eher dass das ein Rundumschlag gegen unser Justizsystem im allgemeinen ist. Aber @XluX darf das natürlich gerne richtig stellen, wenn er mit diesem Satz:
Zitat von XluXXluX schrieb:Gerade weil ich mich extrem ausführlich mit dem Fall beschäftigt habe, frage ich mich mittlerweile manchmal, was unsere Justuz wert ist.
nur die Kammer gemeint hat, die ST. verurteilt hat.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

30.03.2025 um 11:54
Zitat von KieliusKielius schrieb:Ich habe Kritik an einzelnen Stellen der Urteilsbegründung wahrgenommen.
Hast du denn deshalb die Sorge, dass "der Falsche" für die Tat verurteilt wurde?
Ich bin zwar nicht angesprochen und ich will @Lanza da auch gar nicht vorgreifen, aber die Frage ist ja berechtigt.
Die Sorge besteht sicher schon allein deshalb, weil viele Aussagen und Bewertungen der Sachlage so widersprüchlich oder unterschiedlich waren.

Aus diesem Grund würde ich behaupten, dass niemand hier mit 100%iger Sicherheit sagen kann, ob es "den Richtigen" oder "den Falschen" erwischt hat.

Aber man kann sich das Verfahren selbst und die Begründungen des Gerichts für die Verurteilung anschauen. Und da ist es aus meiner Sicht so, dass vor allem die (vermeintlich) belastenden Indizien gewertet wurden:

zweifelhafte Geständnisse des ST, obwohl andere ausgesagt haben, dass ST mehrmals seine Unschuld beteuert hat;
die konstruierte Wegstrecke, obwohl ST seinen Rückweg zweimal identisch ohne Schlenkerer angegeben hat;
Täterwissen schon am 3.10.2022 (das wurde auch nochmal in der mündlichen Urteilsbegründung genannt), obwohl vieles dafür spricht, dass ST sich schlichtweg im Tag geirrt hat;
das (vonseiten ST) spekulierte Tatwerkzeug und der (vonseiten der Ermittler) spekulierte Tathergang, obwohl weder Stein noch Blutspuren gefunden wurden und es fast unmöglich ist, 70 kg ohne Spuren durch eine enge Lücke im Zaun zu ziehen - und auch kein Auto beteiligt war wie von ST gleichzeitig spekuliert (das war also dann wiederum KEIN Täterwissen);
der Schlag gegen die Wand als Begründung für STs Impulsivität, obwohl der Gutachter ihm ein unterdurchschnittliches Aggressionspotenzial bescheinigt hat - und er in einer absoluten Ausnahmesituation war;
und so vieles mehr, das den Umfang hier sprengen würde.

Insofern darf man aus meiner Sicht daran zweifeln, dass ST ein faires Verfahren bekommen hat, ja.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

30.03.2025 um 12:12
Zitat von XluXXluX schrieb:zweifelhafte Geständnisse des ST, obwohl andere ausgesagt haben, dass ST mehrmals seine Unschuld beteuert hat;
Das allein ist ja schon mal eine von Dir gewählte tendenziöse Darstellung.
Wieso sollen die Geständnisse "zweifelhaft" sein?
Wieso sollen "andere" glaubhafter sein?
Und dieses "obwohl" sehe ich nicht. Es ist doch nicht unüblich oder weltfremd, dass Täter einer bestimmten Person, in einer bestimmten Situation oder in einer bestimmten Gemütsverfassung ihre Tat gestehen, während sie anderen Personen gegenüber oder in anderen Situationen oder in einer anderen Gemütsverfassung diese leugnen. Jemand, der nicht gesteht, streitet die Tat ab, trotzdem kann ihm ein wahres Geständnis rausrutschen.
Ein Gericht ist frei in der Entscheidung, welche Version - "ich war es" oder "ich war es nicht" - es für glaubwürdiger hält und an welcher es zweifelt.
Zitat von XluXXluX schrieb:die konstruierte Wegstrecke, obwohl ST seinen Rückweg zweimal identisch ohne Schlenkerer angegeben hat;
Sorry, aber Dir reicht es schon, dass ein Täter es schafft, zweimal die identische Lüge zu erzählen, damit es glaubhaft wird?
Zitat von XluXXluX schrieb:Täterwissen schon am 3.10.2022 (das wurde auch nochmal in der mündlichen Urteilsbegründung genannt), obwohl vieles dafür spricht, dass ST sich schlichtweg im Tag geirrt hat;
Es spricht aber eben auch vieles dafür, dass sich Verena nicht im Tag geirrt hat.

Wenn Du es Dir so leicht mit der Argumentation machst, dann will ich mir das auch mal genehmigen:
Für STs Schuld spricht
Zitat von XluXXluX schrieb:vieles mehr, das den Umfang hier sprengen würde.



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30.03.2025 um 12:18
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Sorry, aber Dir reicht es schon, dass ein Täter es schafft, zweimal die identische Lüge zu erzählen, damit es glaubhaft wird?
Es gib zumindest keine Zeugen oder Aufnahmen, die seine Aussage widerlegen.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Es spricht aber eben auch vieles dafür, dass sich Verena nicht im Tag geirrt hat.
Er meinte wohl eher die Aussage von ST, dass er am 3. vom seiner Mutter von der Toten erfahren hat.

Und was Verena angeht, was spricht denn dafür, dass sie sich nicht im Tag geirrt hat. Ihre eigenen Sprachnachrichten (die sind ja meistens wertvoller als jede Aussage) sprechen schon mal deutlich dagegen. Genauso wie die GPS-Daten und die Aufnahmen vom Parkplatz.


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30.03.2025 um 12:20
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Aber @XluX darf das natürlich gerne richtig stellen, wenn er mit diesem Satz nur die Kammer gemeint hat, die ST. verurteilt hat.
Rabunsel hat schon alles dazu gesagt, besser hätte ich es nicht formulieren können.

Abgesehen davon sehe ich es nicht so, dass man nicht auch grundsätzliche Ansätze der Justiz infrage stellen darf (z.B. Höhe des Strafmaßes, Strafmündigkeit o.ä. - all das wird ja immer wieder diskutiert).

Unabhängig davon finde ich den Brückenschlag zum Reichsbürgertum oder gar zum Nationalsozialismus dermaßen schwierig, dass ich auf dieser Schiene nicht mehr weitermachen wollte und auch nicht werde.


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30.03.2025 um 12:24
Zitat von XluXXluX schrieb:Die Sorge besteht sicher schon allein deshalb, weil viele Aussagen und Bewertungen der Sachlage so widersprüchlich oder unterschiedlich waren.

Aus diesem Grund würde ich behaupten, dass niemand hier mit 100%iger Sicherheit sagen kann, ob es "den Richtigen" oder "den Falschen" erwischt hat.
Ich persönlich teile in diesem Kriminalfall eine Sorge, dass am Ende "der Falsche" für die Tat verurteilt worden sein könnte, überhaupt nicht.
Zitat von XluXXluX schrieb:Insofern darf man aus meiner Sicht daran zweifeln, dass ST ein faires Verfahren bekommen hat, ja.
In der Gesamtschau ist für mich die Frage darüber, ob im Verfahren nun wirklich alle Aspekte eine unangreifbare, für alle Seiten befriedigende Würdigung erfahren haben (das ist wohl ohnehin eine unerreichbare Idealvorstellung) nicht die entscheidende.
Die Diskussion darüber mutet mir als eine (rechts)theoretische an und unter dieser Überschrift mag sie denn auch gern geführt werden.

Ansonsten bin ich der Auffassung, dass "das Ergebnis zählt".
Und solange nicht "der Falsche" verurteilt wird und das Strafmaß im Hinblick auf die Tat nicht unverhältnismäßig erscheint (hier empfinde ich persönlich in diesem Fall die größeren Zweifel, da das Opfer sein Leben nicht zurückbekommen wird), ist "meine Welt" in Ordnung...


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30.03.2025 um 12:25
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Sorry, aber Dir reicht es schon, dass ein Täter es schafft, zweimal die identische Lüge zu erzählen, damit es glaubhaft wird?
"Lüge" ist deutlich tendenziöser als "zweifelhaft", das ist Dir bewusst, oder?
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Wieso sollen die Geständnisse "zweifelhaft" sein?
Wieso sollen "andere" glaubhafter sein?
Ich hab nicht gesagt, dass andere glaubhafter sind, sondern dass die belastenden Geständnisse als Indizien gewertet wurden und die entlastenden nicht. Bitte richtig lesen.


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30.03.2025 um 12:32
Zitat von KieliusKielius schrieb:Ansonsten bin ich der Auffassung, dass "das Ergebnis zählt".
Und solange nicht "der Falsche" verurteilt wird und das Strafmaß im Hinblick auf die Tat nicht unverhältnismäßig erscheint (hier empfinde ich persönlich in diesem Fall die größeren Zweifel, da das Opfer sein Leben nicht zurückbekommen wird), ist "meine Welt" in Ordnung...
Das Strafmaß ist verhältnismäßig. Ob 9 Jahre für ein Menschenleben gerecht ist, ist was anderes. Das kann man sich aber auch bei 13 Jahren fragen. Das Strafmaß ist gut begründet worden und die Ablehnung der besonderen Schwere der Schuld. Das wird der BGH auf jeden Fall durchgehen lassen.


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30.03.2025 um 13:22
Zitat von emzemz schrieb:Das ist kein Problem, das wirkt auf mich einfach nur billig und peinlich. :D
Wenn die Kanzlei Werbung in eigener Sache macht, sollte sie es sich leisten können, das Video, das Bestandteil dieses Artikels ist, kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Zitat von LanzaLanza schrieb:Und dann ging es los, dass den Anwaltskollegen quasi vorgeworfen wurde, sie würden die Doku falsch verlinken und hätten am besten diese quasi kaufen sollen um diese frei zeigen zu können:

Selten so einen Schmarrn gelesen. Wie groß wäre wohl der Aufschrei, wenn das tatsächlich gehen würde wenn Besucher über diesen Link das kostenlos sehen könnten. Da würde doch dann gerade gesagt werden, dass die Anwälte ihre Sicht der Ginge pushen wollen würden.
Der Vorwurf war nicht, dass die Doku falsch verlinkt worden sei. Anfangs funktionierte dieser Link ja auch ganz hervorragend und die Doku war frei und kostenlos zugänglich. Doch dann versteckte Spiegel+ die Doku hinter einem Abo. Aber anscheinend hat die Kanzlei diese Änderung verschlafen und vielleicht "vergessen", den Link runterzunehmen?

Es gab keinen Aufschrei, als die Doku über die Website der Kanzlei frei zugänglich war und es hätte sicherlich auch später keinen gegeben, hätte man das so beibehalten.


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30.03.2025 um 13:32
Zitat von XluXXluX schrieb:Ich hab nicht gesagt, dass andere glaubhafter sind, sondern dass die belastenden Geständnisse als Indizien gewertet wurden und die entlastenden nicht.
Dir ist aber schon klar, dass das logisch ist?!?!
Natürlich können die Beteuerungen eines Angeklagten nicht als entlastende Indizien gewertet werden. Sonst müsste der ja nur oft genug sagen, dass er es nicht war, um freigesprochen zu werden.


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30.03.2025 um 13:51
Zitat von emzemz schrieb:Aber anscheinend hat die Kanzlei diese Änderung verschlafen und vielleicht "vergessen", den Link runterzunehmen?
Nein. Die Kanzlei hat stets den richtigen Link gewählt bei Erstellung.
Daher ist für die Erstmeldung auch noch der "tote Link" auf deren Seite vorhanden:
Interviews

Der „Eiskeller-Mord“ von Aschau, Spiegel TV v. 3.3.2025 (ab Minute 13:10)
Quelle: https://rechtsanwalt-strafrecht.com/dr-yves-georg/

Das war bei RTL+. Dort konnte man den Beitrag etwa 1 Woche kostenlos sehen.

Erst danach kam er überhaupt auf die Spiegel Seite, wo er von Anfang an kostenpflichtig war.

Und mit der neuen Presseschau der Kanzlei, wurde das dann auch gleich richtig verlinkt. Also eher sogar aufmerksam von der Kanzlei und stets auf den passenden Anbieter verlinkt für den jeweiligen Zeitpunkt.

Das zum Ablauf des Spiegel TV Beitrages. Und das auch nur so im Detail weil ich nicht checke, wie man diesbezüglich irgendwie einen Strick drehen will und die technische Darstellung angreift, wenn einem die inhaltlichen Argumente derer nicht gefallen.
Zitat von KieliusKielius schrieb:Hast du denn deshalb die Sorge, dass "der Falsche" für die Tat verurteilt wurde?
Ich bin nicht sicher ob es überhaupt eine Verurteilung bräuchte. Dafür hätte ich z.B. gerne noch Püschels Meinung gehört, wie von der Verteidigung beantragt. Das wurde ja aber nicht mehr zugelassen.


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30.03.2025 um 14:17
Zitat von LanzaLanza schrieb:Nein. Die Kanzlei hat stets den richtigen Link gewählt bei Erstellung.
Ja, haben wir jetzt kapiert, die Kanzlei war stets bemüht, immer alles richtig zu machen...
Zitat von LanzaLanza schrieb:Ich bin nicht sicher ob es überhaupt eine Verurteilung bräuchte. Dafür hätte ich z.B. gerne noch Püschels Meinung gehört, wie von der Verteidigung beantragt. Das wurde ja aber nicht mehr zugelassen.
Sorry, aber es kräht doch kein Hahn danach, welchen Gutachter Du noch gerne "gehört" hättest. Wie hattest Du das denn geplant gehabt? Wolltest Du zum Prozesstag da anreisen, an dem er ausgesagt hat, um ihn anzuhören?! Oder wie darf ich das "ich hätte ihn gerne GEHÖRT" verstehen?!

Gott sei Dank entscheiden die Richter, welche Gutachter sie noch für ihre Meinungsbildung brauchen und nicht irgendein beliebiger Bürger, der vor seinem Computer hockt und den Prozess anhand von Infoschnipseln aus der Presse verfolgt, und "gerne auch noch diesen oder jenen" gehört hätte, dessen Fachkompetenz er eh auch nur aufgrund von iorgendwelchen Pressschnipseln glaubt beurteilen zu können.
Sonst würden unsere Prozesse nämlich alle ein paar Wochen oder Monate länger dauern und besagten Bürger noch mal deutlich mehr Steuergelder kosten.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

30.03.2025 um 14:17
Zitat von LanzaLanza schrieb:Das zum Ablauf des Spiegel TV Beitrages. Und das auch nur so im Detail weil ich nicht checke, wie man diesbezüglich irgendwie einen Strick drehen will und die technische Darstellung angreift, wenn einem die inhaltlichen Argumente derer nicht gefallen.
Wie auch immer du es analysierst, es ändert nichts daran, ein G'schmäckle bleibt.
Allein schon, wenn sich eine Kanzlei, deren Argumentation mit Begriffen wie "Sauerei" geführt wird, dann auf den Inhalt einer Spiegel+ Doku beruft. Seriös geht anders.


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30.03.2025 um 14:18
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Dir ist aber schon klar, dass das logisch ist?!?!
Natürlich können die Beteuerungen eines Angeklagten nicht als entlastende Indizien gewertet werden. Sonst müsste der ja nur oft genug sagen, dass er es nicht war, um freigesprochen zu werden.
Eine reine Beteuerung bei Gericht nicht. Beziehungsweise muss man das natürlich schon berücksichtigen und sich damit auseinandersetzen, ist ja eine Einlassung.

Aber man muss natürlich beurteilen wie glaubhaft das Stattfinden eines Geständnis eines Beschuldigten ist, wenn er es sonst typischerweise leugnet. Das ist so, wie wenn jemand behauptet, dass eine Person zu ihm gesagt hat, sie liebt Lakritz, aber jeder aus dem Umfeld bestätigt , dass die Person ihr ganzes Leben Lakritz verachtet.

In diesem Fall hat das Gericht und besonders die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer es so gesehen, dass gewisse Umstände und soziale Dynamiken dazu geführt haben, dass er es manchen erzählt. Klingt logisch? Beziehungsweise klingen die logisch? Ich finde durchaus. Aber es gibt keinerlei Hinweise darauf, dass ST so überlegt hat. Das sind eigentlich nur psychologische Interpretationen von Juristen. Aber wir schrieben hier ja keinen Kriminalroman.

Die sind ja auch praktisch zu dieser „Hybris“ gezwungen, auch irgendwo zu recht, sonst müsste man ja wirklich viele laufen lassen. Ist halt keine Mathematik. Aber umso mehr es Interprationsspielraum braucht, umso schwieriger finde ich es. Einer hat hier mal gesagt, ihm hätten die Beweise letztendlich doch nicht ausgereicht, aber das Gericht hat besonders in Sachen AM von ihrer Beweiswürdigung Gebrauch gemacht und insofern passt das für ihn. Ich meine es jetzt gar nicht negativ gegenüber dem User, weil ich verstehe wie er es meint und er hat glaube ich weiterhin eher an eine Schuld geglaubt, aber wir reden hier von jahrelanger Haft!

Da muss man doch nochmal den Badewannenfall bemühen. Sobald etwas nach einem Unfall aussieht, interessiert es keinen, ob die letzte Person, die den Menschen zum letzten Mal getroffen hat, Schulden hat oder nicht. Wird ein Tötungsdelikt draus, ist es durch die Schulden ein Habgiermord. Fällt das Weg, sieht man durch die Ermittlungen, wie viel sich um die Betreuung gedreht hat, dann wird ein tödlicher Streit daraus. Das klang damals auch logisch. Aber das waren reine Überlegungen von Menschen. Und die sind zwei Mal falsch gelegen. Bei der Wiederaufnahme hat es dann auch keinen mehr im Plädoyer interessiert, weil es ja ein Unfall war. Es kann aber in Wirklichkeit nur eine Wahrheit geben.

Und hier will man wissen, dass vllt öfter vorgekommene Räusche nicht daran lagen, weil einem danach war oder weil der Großvater schwer erkrankt war, sondern es muss natürlich an den Schuldgefühlen gelegen haben. Und man will wissen, dass er seinem engsten Vertrauten nichts erzählt hat, weil er sich nur als Steuersünder ausgegeben hat. Würde ich mich schwer tun, das daran festzumachen.


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