Hanna W. tot aus der Prien geborgen
30.03.2025 um 10:18Hast du eigentlich die Argumente von @XluXKielius schrieb:Wenn hier Kritik an einzelnen Stellen der Urteilsbegründung geäußert wird, bedeutet das ja sicherlich nicht, dass man eine grundsätzliche Sorge haben müsste, dass für die Tat am Ende "der Falsche" verurteilt wurde.
Dir mal angesehen bzw. sind die Dir überhaupt bekannt? Hast du den SpiegelTV Bericht gesehen?
Und dann ging es los, dass den Anwaltskollegen quasi vorgeworfen wurde, sie würden die Doku falsch verlinken und hätten am besten diese quasi kaufen sollen um diese frei zeigen zu können:
Selten so einen Schmarrn gelesen. Wie groß wäre wohl der Aufschrei, wenn das tatsächlich gehen würde wenn Besucher über diesen Link das kostenlos sehen könnten. Da würde doch dann gerade gesagt werden, dass die Anwälte ihre Sicht der Ginge pushen wollen würden.emz schrieb:Wenn die Kanzlei Werbung in eigener Sache macht, sollte sie es sich leisten können, das Video, das Bestandteil dieses Artikels ist, kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Das gipfelte dann nur noch in diesen "Technik Beitrag"
Spoiler
Beitrag von Grillage (Seite 621)
Das ist hier ein zentraler Punkt. Da wird ST aufgrund der Aussage von V festgenommen und diese Aussage spielt dann im Prinzip keine Rolle mehr und stattdessen wurde dann der Knastzeuge aus dem Hut gezaubert, für den gilt:rabunsel schrieb:Zu bezeichnen. Ist eine sehr freie Auslegung von 'wir haben den Tatverdächtigen zwar auf die Aussage von Verena hin festgenommen, sind dann aber anhand Handy Daten und weiterer Aussagen drauf gekommen, dass alles Relevante in ihrer Aussage nicht gestimmt hat.
Der Zeuge ist mehrfach vorbestraft, namentlich wegen Bedrohung, Nötigung und sexualstrafrechtlicher Vergehen. Er hat eine pathologische Sexualphantasie und leidet an einer emotional instabilen Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typ und an einer dissozialen Persönlichkeitsstörung. Bereits in früheren Strafverfahren hat er seine eigene Mutter eingestandenermaßen falsch bezichtigt. Er hat auch ein Falschbelastungsmotiv: Das gegen ihn selbst gerichtete Verfahren wurde vor derselben Jugendkammer des Landgerichts Traunstein geführt, von der er sich mit seiner Aussage nach eigenen Angaben einen „Vorteil“ in Form einer „Vergünstigung“ erhoffte.Quelle: https://rechtsanwalt-strafrecht.com/eiskeller-mord/