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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.378 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

25.03.2024 um 11:49
@fassbinder1925
Jetzt haben wir uns überschnitten 😉

Könntest du mir noch eine juristische Frage beantworten?
Wenn sich ein Angeklagter nicht einlassen will, darf er dann gewisse Dinge über seine Anwälte einbringen? Zum Beispiel bei der COC Geschichte wurde ja daraufhin gewiesen, dass es diese Daten aus dem Wlan-Protokoll gibt, das ja schon zu den Ermittlungsakten gehört hatte. Hätte die Anwältin ein mögliches Alibi auch vorbringen können, wenn das Wlan-Protokoll noch nicht vorgelegen hätte und mittels Beweisantrag mit der Begründung ST habe ihr erzählt er habe COC gespielt, dieses Protokoll anfordern können? Ich hoffe du weißt was ich meine.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

25.03.2024 um 12:01
Zitat von RabunselRabunsel schrieb:Wenn sich ein Angeklagter nicht einlassen will, darf er dann gewisse Dinge über seine Anwälte einbringen? Zum Beispiel bei der COC Geschichte wurde ja daraufhin gewiesen, dass es diese Daten aus dem Wlan-Protokoll gibt, das ja schon zu den Ermittlungsakten gehört hatte. Hätte die Anwältin ein mögliches Alibi auch vorbringen können, wenn das Wlan-Protokoll noch nicht vorgelegen hätte und mittels Beweisantrag mit der Begründung ST habe ihr erzählt er habe COC gespielt, dieses Protokoll anfordern können? Ich hoffe du weißt was ich meine.
Also du meinst ohne sich im gesamten Einzulassen und ohne alle Frage zu beantworten? Das geht auf jeden Fall, da ist man frei wie viel man einräumen oder angeben will. Eine Einlassung wäre es aber dennoch, solange es vom Angeklagten stammt und er schon Beschuldigter ist. Und natürlich müsste so einer Behauptung nachgegangen werden.

Aber nicht jede Behauptung der Verteidigung in Beweisanträgen ist als Einlassung des Angeklagten zu verstehen. Hat man ja besonders in diesem Verfahren gehört und war Rick wichtig zu betonen.

Wenn ich jetzt die Frage richtig verstanden habe.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

25.03.2024 um 12:29
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Aber nicht jede Behauptung der Verteidigung in Beweisanträgen ist als Einlassung des Angeklagten zu verstehen. Hat man ja besonders in diesem Verfahren gehört und war Rick wichtig zu betonen.
Dankeschön schon mal.

Schon mal gut zu wissen, dass er sich nicht komplett einlassen müsste.

Aber warum war es Rick wichtig das zu betonen? Was ist der Nachteil an einer Einlassung über einen Anwalt?

Er hätte über seine Anwälte ausrichten lassen können, dass irgendwas nicht so gewesen sei wie beschrieben, aber trotzdem nicht selbst vor Gericht aussagen müssen? Oder hätte er dann seine Anwälte von der Schweigepflicht entbinden müssen, wie gerade von
@Palio bezüglich M vorgeschlagen wurde. Wäre dieses Entbinden nur für einzelne Aussagen möglich?
Die Richterin hat im ersten Prozesstag darauf hin gewiesen, dass nur er zu gewissen Dingen Auskunft geben könne. Meinte sie damit, dass es dem Gericht einfach besser gelingen würde die Glaubwürdigkeit seiner Aussagen live zu beurteilen, als das möglich wäre wenn es von Anwälten ausgerichtet werden würde. Oder meinte sie damit, gewisse Dinge dürfe er nur persönlich einbringen?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

25.03.2024 um 12:58
Zitat von RabunselRabunsel schrieb:Aber warum war es Rick wichtig das zu betonen
Da kann ich nur spekulieren. Einmal wahrscheinlich dass es nicht zu Missverständnissen kommt und es dem Angeklagten dann negativ als Schutzbehauptung ausgelegt wird, falls es nicht aufgeht. Wobei das für das Strafmaß sicher nicht groß ins Gewicht gefallen wäre.

Und gestritten wurde ja ohnehin um alles. Vielleicht fällt aber jemand anders noch was gewichtigeres ein.
Zitat von RabunselRabunsel schrieb:Anwalt?

Er hätte über seine Anwälte ausrichten lassen können, dass irgendwas nicht so gewesen sei wie beschrieben, aber trotzdem nicht selbst vor Gericht aussagen müssen? Oder hätte er dann seine Anwälte von der Schweigepflicht entbinden müssen, wie gerade von
@Palio bezüglich M vorgeschlagen wurde
Er hätte alles von seinen Anwälten ausrichten lassen können. Er muss es aber bestätigen. Aber da reicht ein „Ja“.
Zitat von RabunselRabunsel schrieb:Die Richterin hat im ersten Prozesstag darauf hin gewiesen, dass nur er zu gewissen Dingen Auskunft geben könne. Meinte sie damit, dass es dem Gericht einfach besser gelingen würde die Glaubwürdigkeit seiner Aussagen live zu beurteilen, als das möglich wäre wenn es von Anwälten ausgerichtet werden würde. Oder meinte sie damit, gewisse Dinge dürfe er nur persönlich einbringen?
Erstens das. Das Gericht hat es natürlich gerne, wenn man den Angeklagten richtig erlebt.

Aber ich glaube sie meinte einfach damit, dass nur er als Angeklagter über die Wahrheit und das Motiv berichten kann. Als Alternative zur Schweigetaktik. Damit war jetzt nicht gemeint, dass er es nur persönlich vortragen kann.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

25.03.2024 um 13:09
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Er hätte alles von seinen Anwälten ausrichten lassen können. Er muss es aber bestätigen. Aber da reicht ein „Ja“.
Das habe ich mich öfter gefragt, ob es bei der sich abzeichnenden Verurteilung nicht sinnvoll gewesen wäre, doch gewisse Aussagen zu machen.
Dass er selbst ggf. nicht der Geschickteste war in Bezug auf das Thema Aussage und deshalb lieber schweigen sollte, okay, aber wenn ich 3 Strafverteidiger an meiner Seite habe, muss das zumindest denen doch möglich sein, Angaben so zu formulieren, dass mir daraus KEIN Strick gedreht werden kann.
Ebenso bei den Angehörigen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

25.03.2024 um 13:14
Ich habe mir mit etwas Abstand noch einmal die Medienberichte über die Urteilsverkündung angeschaut und bin dabei auf Darstellungen zur Preisgabe von Täterwissen beim Tischtennisspielen sowie zu den Geständnisse bei der „Hausparty“ und gegenüber dem Mithäftlinge gestoßen, die zum Teil verwirrend sind.
Außerdem erwähnt die Richterin natürlich die Geständnisse des Angeklagten gegenüber drei Personen, bei der Hausparty seiner besten Freundin. Zusätzlich habe Sebastian T. selbst bestätigt, dass er das Geständnis gegenüber seinem Mithäftling abgegeben habe.
Quelle:

https://www.ippen.media/netzwerk/lokales/bayern/live-ticker-gerichtsurteil-im-hanna-prozess-erwartet-92898542.html e][/quote][]


Frage: Was bedeutet die Aussage, Sebastian T. habe „selbst bestätigt, dass er das Geständnis gegenüber seinem Mithäftling abgegeben habe“?

Hat er seinem Mithäftling bestätigt, dass er auf der „Hausparty“ ein Geständnis abgelegt hat? Oder hat er -wem auch immer- bestätigt, dass er seinem Mithäftling gegenüber die Tötung von Hanna gestanden hat?

Die „Abendzeitung“ berichtete in ihrem Liveticker:

[quote
+++ 12.35 Uhr: Es sei klar, dass die Freundesgruppe am 3. Oktober um 16 Uhr in Übersee beim Tischtennisspielen gewesen sei. Und da habe T. berichtet, dass ein Mädel in Aschau umgebracht worden sei. "Sie erinnern sich, seine eigene Zeugenaussage." Genau das hatte T. auch ausgesagt bei der Polizei.
Quelle:

https://www.abendzeitung-muenchen.de/bayern/erhoehtes-polizeiaufgebot-beim-hanna-prozess-amokwarnung-heute-bei-urteilsverkuendung-art-966990: ][

Daraus darf, ja muss man doch schließen, dass Sebastian T. in seiner Zeugenaussage bei der Polizei eingestanden hat, am 3.10. 2022 beim Tischtennisspielen am Chiemsee gegenüber Freunden Wissen preisgegeben zu haben, das zu diesem Zeitpunkt nur der Täter haben konnte, oder?

Ein solches Bekenntnis war mir bis dahin neu. Der Prozessberichterstattung habe ich es jedenfalls nicht entnehmen können. Zur Klarstellung: Die Bemerkung „Sie erinnern sich, seine eigene Zeugenaussage“, stammt von Richterin Assbichler.
+++ 12.32 Uhr: "Ja ich war es, ich habe sie umgebracht", sagte T. bei Freunden. Ein Geständnis sieht Aßbichler darin. Dieses Geständnis habe er selbst gegenüber einem Mithäftling bestätigt.
Quelle: siehe oben

Auch hier wieder die Frage: Hat ST das „Hausparty“-Geständnis dem Mithäftling bestätigt - oder hat er ihm gegenüber noch einmal inhaltlich ein Geständnis formuliert?

Meine Tendenz geht dahin, dass ST am 3.10. ein Geständnis abgelegt und diesen Fakt gegenüber seinem Mithäftling bestätigt hat. Folgt man dem Gericht, dürfte er sich dem Knacki aber auch erneut inhaltlich als Täter geoutet haben.

Und wenn er dazu noch in der polizeilichen Vernehmung zugegeben hat, beim Tischtennis vom Umbringen eines Mädels in Aschau berichtet zu haben, dann offenbart das eines: Sebastian T. ist wohl nicht zuletzt die eigene Redseligkeit zum Verhängnis geworden...


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

25.03.2024 um 13:22
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Da kann ich nur spekulieren. Einmal wahrscheinlich dass es nicht zu Missverständnissen kommt und es dem Angeklagten dann negativ als Schutzbehauptung ausgelegt wird, falls es nicht aufgeht. Wobei das für das Strafmaß sicher nicht groß ins Gewicht gefallen wäre.
Vielen Dank!

Hab glaub ich den Grund gefunden, warum die Verteidiger lieber gar keine Einlassung wollten.
Durch eine Teileinlassung macht sich der Angeklagte freiwillig zum Beweismittel. Sein teilweises Schweigen bildet dann einen negativen Bestandteil seiner Aussage, die in ihrer Gesamtheit der freien richterlichen Beweiswürdigung unterliegt.

(BGH 1 StR 125/00)
Quelle: https://liebscher-strafrecht.de/die-unwahrvermutung-wenn-angeklagten-nicht-geglaubt-wird/


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25.03.2024 um 13:42
@Rabunsel

Das mit Risiko eines Teilschweigens des Angeklagten und dass für insoweit keine Rosinentheorie gilt, hatte ich schon angemerkt:

Beitrag von Andante (Seite 566)


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

25.03.2024 um 13:43
Zitat von Zickzack39Zickzack39 schrieb:Das habe ich mich öfter gefragt, ob es bei der sich abzeichnenden Verurteilung nicht sinnvoll gewesen wäre, doch gewisse Aussagen zu machen.
Dass er selbst ggf. nicht der Geschickteste war in Bezug auf das Thema Aussage und deshalb lieber schweigen sollte, okay, aber wenn ich 3 Strafverteidiger an meiner Seite habe, muss das zumindest denen doch möglich sein, Angaben so zu formulieren, dass mir daraus KEIN Strick gedreht werden kann.
Ich glaube es muss nicht nur zwingend darum gehen, dass man gleich einen Strick draus drehen kann, es reicht wahrscheinlich wenn die Gefahr leicht überwiegt. Und die überwiegt schnell, wenn es kaum einem Vorteil gibt.

AM hat sich erst während dem Prozess gemeldet. Wenn der Angeklagte dann sagt, er hat ihm nicht gestanden, beeindruckt es das Gericht wohl wenig wenn es den Zeugen für glaubwürdig hält.

Das Gleiche wenn er sagt, er hat die Hose und die Routen vertauscht. Ich glaube, dass so etwas möglich ist. Aber es kommt ein bisschen holprig, wenn es einem dann plötzlich wieder einfällt. Weshalb ich u.a. auch ein Problem mit den Aussagen von Lea und Verena habe. Und ob die es beim Angeklagten genauso gesehen hätten, ist fraglich.

Bei den Eltern ist es so eine Sache. Sie sind schon mal Angehörige und wenn die nicht untermauern können oder sehr glaubwürdig rüberbringen können, dass die Mutter es ST am 3. gesagt hat ist es auch schwierig. Auch da bin ich der Meinung, dass man sich als Beschuldigter oder Zeuge vertun kann, aber wenn die Mutter sagen muss, sie hat es ihm am 4. gesagt, ist es nicht gerade günstig.


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25.03.2024 um 13:45
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Auch hier wieder die Frage: Hat ST das „Hausparty“-Geständnis dem Mithäftling bestätigt - oder hat er ihm gegenüber noch einmal inhaltlich ein Geständnis formuliert?

Meine Tendenz geht dahin, dass ST am 3.10. ein Geständnis abgelegt und diesen Fakt gegenüber seinem Mithäftling bestätigt hat. Folgt man dem Gericht, dürfte er sich dem Knacki aber auch erneut inhaltlich als Täter geoutet haben.

Und wenn er dazu noch in der polizeilichen Vernehmung zugegeben hat, beim Tischtennis vom Umbringen eines Mädels in Aschau berichtet zu haben, dann offenbart das eines: Sebastian T. ist wohl nicht zuletzt die eigene Redseligkeit zum Verhängnis geworden...
Der Zeuge RG hat lediglich von der Hausparty gesprochen. Von einem Geständnis an AM oder am Tischtennisplatz war keine Rede.


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25.03.2024 um 13:49
Zitat von AndanteAndante schrieb:Das mit Risiko eines Teilschweigens des Angeklagten und dass für insoweit keine Rosinentheorie gilt, hatte ich schon angemerkt:
Ach ja, hatte ich überlesen. Danke für den Hinweis.


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25.03.2024 um 14:11
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Der Zeuge RG hat lediglich von der Hausparty gesprochen. Von einem Geständnis an AM oder am Tischtennisplatz war keine Rede.
Um den Zeugen RG ging es hier doch überhaupt nicht.

Es geht darum, dass Sebastian T. in seiner eigenen Zeugenaussage bei der Polizei eingeräumt haben soll, dass er beim Tischtennisspielen am Nachmittag des 3.10. explizites Täterwissen preisgab mit der Bemerkung, in Aschau sei ein Mädel umgebracht worden.

Und es geht darum, inwieweit er, Sebastian T., die Geständnisse auf der „Hausparty“ selbst noch einmal bestätigt hat.

RG -ich nehme an, Du meinst Raffi?- spielt diesbezüglich überhaupt keine Rolle.


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25.03.2024 um 14:22
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Frage: Was bedeutet die Aussage, Sebastian T. habe „selbst bestätigt, dass er das Geständnis gegenüber seinem Mithäftling abgegeben habe“?

Hat er seinem Mithäftling bestätigt, dass er auf der „Hausparty“ ein Geständnis abgelegt hat? Oder hat er -wem auch immer- bestätigt, dass er seinem Mithäftling gegenüber die Tötung von Hanna gestanden hat?
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Um den Zeugen RG ging es hier doch überhaupt nicht.

Es geht darum, dass Sebastian T. in seiner eigenen Zeugenaussage bei der Polizei eingeräumt haben soll, dass er beim Tischtennisspielen am Nachmittag des 3.10. explizites Täterwissen preisgab mit der Bemerkung, in Aschau sei ein Mädel umgebracht worden.

Und es geht darum, inwieweit er, Sebastian T., die Geständnisse auf der „Hausparty“ selbst noch einmal bestätigt hat.

RG -ich nehme an, Du meinst Raffi?- spielt diesbezüglich überhaupt keine Rolle.
Das war doch deine Frage. Mit RG meine ich den Mithäftling Ralf G.


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25.03.2024 um 14:35
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Daraus darf, ja muss man doch schließen, dass Sebastian T. in seiner Zeugenaussage bei der Polizei eingestanden hat, am 3.10. 2022 beim Tischtennisspielen am Chiemsee gegenüber Freunden Wissen preisgegeben zu haben, das zu diesem Zeitpunkt nur der Täter haben konnte, oder?
Ich hatte es so verstanden, dass er selbst ausgesagt habe, dass er am 03.10. Tischtennisspielen war und die Richterin darauf anspielte, dass die Verteidigung ua versucht hatte in Zweifel zu ziehen, ob Lea wegen Corona überhaupt dabei gewesen sei.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Auch hier wieder die Frage: Hat ST das „Hausparty“-Geständnis dem Mithäftling bestätigt - oder hat er ihm gegenüber noch einmal inhaltlich ein Geständnis formuliert?
Ich denke die Richterin spielt darauf an.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 17.11.2023:Der Angeklagte hat seinem Kumpan auch erzählt, dass er der Mutter der Zeugin erzählt hat, dass er es war, das habe er aber spaßig gemeint. Der Zeuge hat ihn gefragt, warum er sowas macht, da man doch darüber keine Witze macht



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25.03.2024 um 14:37
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Der Zeuge RG hat lediglich von der Hausparty gesprochen. Von einem Geständnis an AM oder am Tischtennisplatz war keine Rede.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Mit RG meine ich den Mithäftling Ralf G.
Pardon, RG hatte ich falsch eingeordnet. Danke für die Klarstellung.

Davon unberührt bleiben die zentralen Punkte, dass Sebastian T. laut Richterin Assbichler in einer Zeugenaussage bei der Polizei selbst die Preisgabe von Täterwissen („Mädel in Aschau umgebracht“) beim Tischtennisspielen eingeräumt hat - und dass er, Sebastian T. , das „ Hausparty“-Geständnis gegenüber dem Mithäftling bestätigt haben soll.


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25.03.2024 um 14:55
Zitat von RabunselRabunsel schrieb:Ich hatte es so verstanden, dass er selbst ausgesagt habe, dass er am 03.10. Tischtennisspielen war und die Richterin darauf anspielte, dass die Verteidigung ua versucht hatte in Zweifel zu ziehen, ob Lea wegen Corona überhaupt dabei gewesen sei.
Das ist nicht der springende Punkt. Es geht im Kern um die Aussage beim Tischtennisspielen in Übersee, dass in Aschau ein Mädel umgebracht worden sei - und dass er, Sebastian T., in einer Vernehmung der Polizei bestätigt habe, diese Aussage dort so getroffen zu haben.

Entscheidend sind diesbezüglich die beiden letzten Sätze mit dem wörtlichen Zitat von Assbichler in dem Bericht der „Abendzeitung“;
+++ 12.35 Uhr: Es sei klar, dass die Freundesgruppe am 3. Oktober um 16 Uhr in Übersee beim Tischtennisspielen gewesen sei. Und da habe T. berichtet, dass ein Mädel in Aschau umgebracht worden sei. "Sie erinnern sich, seine eigene Zeugenaussage." Genau das hatte T. auch ausgesagt bei der Polizei.
Quelle:


https://www.abendzeitung-muenchen.de/bayern/erhoehtes-polizeiaufgebot-beim-hanna-prozess-amokwarnung-heute-bei-urteilsverkuendung-art-966990: ][[/]


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25.03.2024 um 15:05
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:haben.

Entscheidend sind diesbezüglich die beiden letzten Sätze mit dem wörtlichen Zitat von Assbichler in dem Bericht der „Abendzeitung“;
Meiner Erinnerung nach, ist das aber so nicht richtig wiedergegeben. Auch sonst hätte ich nie im Laufe des Verfahrens gehört, dass ST bei seiner Vernehmung gesagt hat, er hätte es Leuten beim Tischtennis erzählt. Das Zitat war darauf bezogen, dass er der Polizei gesagt hat, er hat am 3. von seiner Mutter von dem Vorfall erfahren.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

25.03.2024 um 16:55
Jetzt bin ich noch gespannter auf die schriftliche Urteilsbegründung. Da wird ja dann auch dezidiert dargelegt werden, worauf genau das Gericht die behauptete Preisgabe von Täterwissen stützt.

Der Bericht der „Abendzeitung“ lässt für mich die Schlussfolgerung zu, Sebastian T. selbst habe die Verbreitung expliziten Täterwissens eingeräumt. In einer polizeilichen Vernehmung bestätigte er demnach, am 3.10. während des Tischtennisspielens in Übersee geschildert zu haben, dass in Aschau ein Mädel umgebracht worden sei. „Sie erinnern sich, seine eigene Zeugenaussage“, untermauerte Richterin Assbichler dem Bericht zufolge diese Darstellung.

Nun weist @fassbinder1925 darauf hin, dass der Vorgang von der AZ so nicht richtig wiedergegeben worden sei und sich das Zitat der Richterin darauf bezogen habe, dass ST am 3.10. von seiner Mutter von dem tödlichen Geschehen erfahren haben will.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Meiner Erinnerung nach, ist das aber so nicht richtig wiedergegeben. Auch sonst hätte ich nie im Laufe des Verfahrens gehört, dass ST bei seiner Vernehmung gesagt hat, er hätte es Leuten beim Tischtennis erzählt. Das Zitat war darauf bezogen, dass er der Polizei gesagt hat, er hat am 3. von seiner Mutter von dem Vorfall erfahren.
Wenn dem so wäre, würde dies ja bedeuten (mal abgesehen von einer unkorrekten Wiedergabe der Urteilsbegründung durch die AZ), dass die angenommene Preisgabe von Täterwissen lediglich auf der Zeugenaussage von Lea R. fusst.

Sie hatte ja geschildert, dass T. nachmittags beim Tischtennis von einem umgebrachten Mädel in Aschau berichtet habe. Ihre Schwester Verena R. und ein Freund namens Raffi bestritten meines Wissens eine solche Aussage zwar nicht, wollen sie aber zumindest nicht gehört haben.

Zum Hinweis auf die Info seitens der Mutter: Es mag ja sein, dass sie die erste Person war, die Sebastian T. abends am 3.10. von dem Tötungsdelikt in Aschau berichtete. Umso schwerer würde es aber noch aus meiner Sicht mit Blick auf die Preisgabe von Täterwissen wiegen, wenn Sebastian T. bereits nachmittags beim Tischtennis von einem umgebrachten Mädel zu berichten wusste.

Er musste ja nicht etwas von seiner Mutter erfahren, um Anderen Kenntnisse von dem Tötungsdelikt weitergeben zu können. Er hätte ja exklusives Wissen gehabt - als Täter. Insofern wäre es kein Widerspruch, nachmittags etwas auszuplaudern, über das abends erst seine Mutter berichtete.

Zum Komplex Täterwissen gehört ja im Übrigen auch die Sache mit dem Stein, den ST in der polizeilichen Vernehmung als Tatwaffe vermutete. Für mich eher ein dünnes Indiz, für das Gericht aber augenscheinlich ein tragfähiges Anzeichen für die Täterschaft von ST...


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25.03.2024 um 17:28
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Wenn dem so wäre, würde dies ja bedeuten (mal abgesehen von einer unkorrekten Wiedergabe der Urteilsbegründung durch die AZ), dass die angenommene Preisgabe von Täterwissen lediglich auf der Zeugenaussage von Lea R. fusst.
Ich bin mir da ziemlich sicher. Weil ich es ja eben so krass fand, dass dieses wichtige Indiz nur durch dieses Rick-Beispiel begründet wird. Erstens ist es schon ein bisschen seltsam und es erklärt nichts. Es erklärt nicht, warum die Zeugin behauptet, dass man darüber gesprochen hat und alle sehr schockiert waren, aber keiner davon was weiß.

Hätte er das selbst gesagt, würde ich deutlich anders darüber denken.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Zum Komplex Täterwissen gehört ja im Übrigen auch die Sache mit dem Stein, den ST in der polizeilichen Vernehmung als Tatwaffe vermutete. Für mich eher ein dünnes Indiz, für das Gericht aber augenscheinlich ein tragfähiges Anzeichen für die Täterschaft von ST...
Das dürfte auch ein großer Punkt oder anschauliches Beispiel sein, warum viele nicht durch die mündliche Begründung zufrieden gestellt wurden.

Natürlich kann man sich vllt noch fragen, ob ST sich so intensiv mit dem Fall befasst, noch dazu wenn er unschuldig ist, wie die Leute hier. Aber es stimmt einfach nicht, dass das nur der Täter vermuten kann. Und das war die Stelle, die von allem am überzeugtesten und theatralischsten vorgetragen wurde.

Normalerweise gehe ich nicht davon aus und verlange nicht, dass Prozessbeteiligte in solchen Foren lesen, in dem Fall wäre es aber nicht schlecht gewesen, wenn man schon von selbst nicht drauf kommt. Und dass man als Alternative eine Eisenstange als Beispiel nimmt, da hätte es vllt auch elegantere Versionen gegeben.


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25.03.2024 um 17:39
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Zum Komplex Täterwissen gehört ja im Übrigen auch die Sache mit dem Stein, den ST in der polizeilichen Vernehmung als Tatwaffe vermutete. Für mich eher ein dünnes Indiz, für das Gericht aber augenscheinlich ein tragfähiges Anzeichen für die Täterschaft von ST...
Ich versteh am Stein-Täterwissen ja überhaupt nicht, wie das ein Indiz sein kann. Wenn es gar nicht gesichert ein Stein war und der StA sogar im Plädoyer noch von einem Messer spricht. Und dass sie Kopfverletzungen hatte und eine Besusstlosigkeit angenommen wurde, war ja schon vorher den Medien zu entnehmen.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Natürlich kann man sich vllt noch fragen, ob ST sich so intensiv mit dem Fall befasst, noch dazu wenn er unschuldig ist, wie die Leute hier.
Ich denke auch, dass die Stein-Idee so naheliegend ist, dass man da ohne große Überlegungen draufkommen könnte. Ob er sich das jetzt überlegt hat, oder irgendjemand in seiner Familie sowas mal erwähnt hat...


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