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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.378 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

25.03.2024 um 21:22
Zitat von AndanteAndante schrieb:Dass die 5 Leute auf der Richterbank keine Idioten sind sich seit Monaten mit der Sache befasst haben, dass die Berufsrichter die Akten gelesen haben, dass alle 5 an jedem Verhandlungstag von Anfang bis Ende da waren und jede Aussage, jedes Gutachten im einzelnen mitbekommen haben. Was sämtlich unstreitig weder bei Zuschauern noch bei Medienvertretern der Fall ist.
Ich unterstelle einfach mal, dass diese Leute nicht nur alles mitgekriegt haben, was i der Verhandlung passiert ist, sondern natürlich untereinander auch über mögliche Widersprüche diskutiert haben, über die Stichhaltigkeit jedes einzelnen Indizes und selbstverständlich über das, was jeder über das Ergebnis des Gehörten und Gesehene denkt.
Ich muss sagen, das Argument, die Richter werden es schon richtig machen, dann noch gepaart mit dem Hinweis der Richterin die Polizei habe sehr gute Arbeit geleistet, immer ein bisschen schwierig. Denn eigentlich finde ich, dass man sich nicht rechtfertigen muss, nur weil man gewisse Dinge anders bewertet und man muss deswegen weder die Prozessbeteiligten noch die Polizei für dumm oder irgendwas anderes halten. Jedem ist auch klar, dass die Prozessbeteiligten mehr Infos haben. Andererseits finde ich es auch falsch prinzipiell einen Irrtum auszuschließen, das Justizsystem tut das jedenfalls nicht. Deshalb gibt es doch so viele Regeln die zu beachten sind und falls es dann immer noch nicht gelungen ist einen Irrtum auszuschließen, gibt es halt noch höhere Instanzen und Wiederaufnahmeverfahren.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ja, wobei naturgemäß die mündliche Begründung nur eine Kurzzusammenfassung dessen ist, was später im noch abzufassende schriftlichen Urteil stehen wird. Dieses schriftliche Urteil wird viel ausführlicher sein und auf viele Aspekte die mündlich nur kurz angerissen wurden, viel gründlicher eingehen.
Ich warte mit Spannung auf das schriftliche Urteil, falls es je öffentlich wird.


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25.03.2024 um 21:35
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Ich glaube, dass das der BR vllt am 11.11 aktualisiert hat.

https://web.archive.org/web/20221011030356/https://www.merkur.de/bayern/betroffen-kondolenzbuch-raetsel-tod-hanna-aschau-unfall-gewalttat-polizei-fall-tief-91836071.html

Also im Merkur Artikel vom 11.Okt in der im Web Archiv gespeicherten Version vom 11.Okt. finden sich beide Zitate.


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25.03.2024 um 21:36
Zitat von RabunselRabunsel schrieb:Also im Merkur Artikel vom 11.Okt in der im Web Archiv gespeicherten Version vom 11.Okt. finden sich beide Zitate.
War eine Anspielung auf die Vernehmung am 10.11


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25.03.2024 um 21:42
@fassbinder1925

Ahhhh. 😀
Muss jetzt den Schlauch auf dem ich gestanden bin länger ausführen, sonst wird der Beitrag gleich wieder wegen Chat gelöscht, hoffe das reicht.


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25.03.2024 um 22:19
Zitat von AndanteAndante schrieb:Noch mal zum Stein: Das Datum der Vernehmung ist nicht bekannt, in der ST seine Vermutung äußerte, ein Stein könne die Tatwaffe sein. Interessant ist nun, was in den Medien bis dahin über Hannas Verletzungen, hier die Kopfverletzungen, genau zu lesen war. Wenn das so allgemein gehalten war, dass jemand anders außer dem Täter aus der Beschreibung der Verletzungen gar keine Schlüsse auf die Tatwaffe hätte ziehen können (von Axt über Nudelholz bis Vorschlaghammer wäre da ja für einen Nichttäter alles drin und möglich gewesen), war die Nennung eines Steins, der halt zu den konkret gefundenen Verletzungen passt, zumindest als Ergänzung zu den weiteren Indizien betreffen das Täterwissen für das Gericht erwähnenswert. Und dann gar nicht „widersprüchlich“.
Das Datum der Vernehmung ist bekannt, wie schon erwähnt wurde war das am 10.11.

Und jetzt gib mal hier in der Suchfunktion "Stein" ein, und schau dir einfach mal die ersten Beiträge dazu an, wieviele das hier bereits VOR seiner Vernehmung spekuliert haben.

Dasselbe kannst du auch mit der Axt, oder dem Nudelholz machen, da wirst du nicht viel finden. Es hatte nunmal gute Gründe wieso ein Stein für viele die naheliegenste Tatwaffe war, ebenso wohl auch für ST.

Also was hat das noch mit Täterwissen zu tun?
Theoretisch hätte er sich sogar hier im Forum inspirieren lassen können, wenn er vor der Vernehmung mal gegoogelt hat.

Für einen Täter wäre es doch naheliegender eben nicht seine selbst verwendete Tatwaffe zu nennen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

25.03.2024 um 22:57
Eigentlich ist die Sache doch einfach: Ist T. der Täter, dann weiß er auch, womit Hanna bewusstlos geschlagen wurde.

Das Gericht hält T. für den Täter. Der BGH wird nun prüfen, ob die Kammer korrekt oder fehlerhaft zu ihrem Schuldspruch gekommen ist.

Wenn das höchste Gericht das Urteil bestätigt, spielt es keine Rolle mehr, mit welchem Gegenstand Hanna die schweren Verletzungen (speziell am Kopf) zugefügt worden sind.

Anders verhält es sich, falls der BGH eine Neuverhandlung verfügt. Aber wer weiß: Vielleicht bricht Sebastian T. dann ja sein Schweigen und erläutert, was genau in der Nacht am „Brückerl“ geschah - oder erklärt zumindest, warum er denn überhaupt Einlassungen dazu gemacht hat, wie das Verbrechen abgelaufen sein könnte.

In dieser Vernehmung (wohlgemerkt als Zeuge, nicht als Beschuldigter!) hätte er doch sagen können: „Keine Ahnung, was da passiert ist. Ich habe auch keine Idee, wie das abgelaufen sein könnte“.

Stattdessen brachte er aber einen Stein ins Spiel, und er meinte sogar zu wissen, Hanna müsse nicht sofort tot gewesen sein. Ein Stein war womöglich tatsächlich Tatwerkzeug, und Fakt ist auf jeden Fall, dass Hanna nicht sofort tot war, sondern im Bärbach ertrank.

Gewiss lässt sich daraus nicht ein Beweis ableiten, dass ST Hanna auf diese Weise attackiert und getötet hat. Aber fragwürdig sind diese Äußerungen schon - ganz abgesehen davon, dass sie völlig überflüssig waren.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

25.03.2024 um 23:39
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:In dieser Vernehmung (wohlgemerkt als Zeuge, nicht als Beschuldigter!) hätte er doch sagen können: „Keine Ahnung, was da passiert ist. Ich habe auch keine Idee, wie das abgelaufen sein könnte“.

Stattdessen brachte er aber einen Stein ins Spiel, und er meinte sogar zu wissen, Hanna müsse nicht sofort tot gewesen sein. Ein Stein war womöglich tatsächlich Tatwerkzeug, und Fakt ist auf jeden Fall, dass Hanna nicht sofort tot war, sondern im Bärbach ertrank.
So funktionieren Vernehmungen nicht, dass man einfach "keine Ahnung" sagt und es dann nahtlos zur nächsten Frage übergeht.

Es wurde ihm zudem eine Suggestivfrage gestellt, ob Hanna denn gleich totgewesen sein kann. Das hat er nicht von sich aus angebracht.

Vielleicht wird er auch gesagt haben, dass er es nicht weiss. Dann wird eben gefragt, was man sich denn am ehesten vorstellen an, dass man sich doch sicher Gedanken gemacht hat, was passiert sein könnte, als man die Zeugeneinladung erhielt, usw.

Diese Frage nach dem Hergang der Tat ist eine übrigens eine sehr beliebte Vernehmungsmethode (auch wenn ich es nur bei bereits Tatverdächtigen bislang gehört habe)

Da geht es vor allem darum, dass ein mutmaßlichen Täter sich so gezwungen sieht, sich mit der Tat auseinanderzusetzen, und wieder in die Situation geholt wird - und bestenfalls die Tat irgendwann gesteht.


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25.03.2024 um 23:53
Zitat von KarajanaKarajana schrieb:Das würde mich auch interessieren. Die Frage wurde ja sicher vielen Zeugen gestellt.
Wieviele da wohl "Stein" oder "Eisenstange" oder etwas ganz anderes gesagt haben?
Ersteres dürfte laut Aßbichler eigentlich niemand gesagt haben, denn das kann ja laut ihrer Logik nur ein Täter wissen.
Die Älteren kennen vielleicht noch das Familienduell mit Werner Schulze-Erdel. Ich denke dort wäre „Stein“ ganz weit vorne gelandet.


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25.03.2024 um 23:54
Zitat von KarajanaKarajana schrieb:So funktionieren Vernehmungen nicht, dass man einfach "keine Ahnung" sagt und es dann nahtlos zur nächsten Frage übergeht.
Ich gestehe: Mit Vernehmungen und den dabei angewandten Methoden kenne ich mich (gottlob) nicht aus.

Aber wenn ich mir vorstelle, in meiner Nachbarschaft geschähe ein Mord und ich würde als Zeuge befragt, ob ich relevante Beobachtungen gemacht hätte, würde ich natürlich aussagen.

Aber falls man mich dabei fragen sollte, wie sich denn nach meiner Einschätzung die Tat abgespielt haben könnte, würde ich sagen: „Ich weiß es nicht. Und ich habe auch keine Ahnung, wie ein Täter das angestellt haben könnte“.

Auf keinen Fall würde ich nicht ins Fabulieren verfallen und irgendeine Räuberpistole zum Besten geben. Wenn ich mir die Umstände eines Mordes nicht ausmalen kann, kann mich auch keiner dazu zwingen - schon gar nicht als simpler, hilfsbereiter Zeuge.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

26.03.2024 um 00:01
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Auf keinen Fall würde ich nicht ins Fabulieren verfallen und irgendeine Räuberpistole zum Besten geben. Wenn ich mir die Umstände eines Mordes nicht ausmalen kann, kann mich auch keiner dazu zwingen - schon gar nicht als simpler, hilfsbereiter Zeuge.
Du vielleicht nicht, er hat es aber getan.
Aber wer weiss, ob ihm das nicht auch negativ ausgelegt worden wäre, hätte er gerade diese Frage nicht beantworten wollen?

Er hat zumindest daraus gelernt und schweigt nun. Aber das ist ja auch für einige wieder verdächtig.


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26.03.2024 um 02:59
Zitat von RabunselRabunsel schrieb:Könntest du mir noch eine juristische Frage beantworten?
Wenn sich ein Angeklagter nicht einlassen will, darf er dann gewisse Dinge über seine Anwälte einbringen? Zum Beispiel bei der COC Geschichte wurde ja daraufhin gewiesen, dass es diese Daten aus dem Wlan-Protokoll gibt, das ja schon zu den Ermittlungsakten gehört hatte. Hätte die Anwältin ein mögliches Alibi auch vorbringen können, wenn das Wlan-Protokoll noch nicht vorgelegen hätte und mittels Beweisantrag mit der Begründung ST habe ihr erzählt er habe COC gespielt, dieses Protokoll anfordern können? Ich hoffe du weißt was ich meine.
Einlassungen des Angeklagten, durch seine Verteidiger, bei sonstigem Schweigen zur Sache sind eine komplizierte Angelegenheit, zu welcher sich BGH und auch das BVerfG mehrfach geäussert haben. Der BGH stellt fest:
... Die Entscheidung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, des Reichsgerichts und mit Stimmen in der Literatur, wonach die Vernehmung des Angeklagten zur Sache gemäß § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO mündlich erfolgt und er sich nicht durch seinen Verteidiger vertreten lassen kann
Quelle: BGH 2StR 84/07

Das bedeutet also, grundsätzlich sollte der Angeklagte selbst Stellung nehmen, mündlich und direkt und damit auch Nachfragen ausgesetzt und dem Risiko, wie der BGH es formuliert, sich "um Kopf und Kragen zu reden." Will er sich dem nicht aussetzen, hat er das Recht zu schweigen. Prinzipiell, so sieht es die Rechtsprechung, kann man nicht beides haben: reden und dann zu dem Vorgebrachten schweigen. Allerdings gibt es die Möglichkeit einer schriftlichen, durch die Verteidiger vorgebrachte Einlassung. Diese kann allerdings durch das Gericht abgelehnt werden:
Die Entscheidung eines Gerichts, als "Einlassungen" der Angeklagten nicht von deren Verteidigern verfasste Erklärungen verlesen zu lassen, ist jedenfalls nicht abwegig oder willkürlich, sondern steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Reichsgerichts sowie mit Stimmen in der Literatur.
Quelle: s.o. BGH 2 StR 84/07

Wichtiger ist allerdings, dass, sobald sich der Angeklagte äussert, sei es direkt oder durch Einlassung, er sein Schweigerecht also zumindest teilweise aufgibt. Schweigt er zu anderen Dingen, darf das dann wie oben bereits mehrfach erwähnt und dargestellt, negativ gegen ihn ausgelegt werden. Daher muss die Verteidigung hier sehr vorsichtig agieren. In dem Sinne ist extrem zu prüfen, ob der "Wert" der Einlassung diese Folgen dann aufwiegt. Denn lässt er sich grundsätzlich nicht ein, darf ihm das nicht negativ angerechnet werden.

Von daher ist es wohl so zu beurteilen, wie Gerd Meister die Problematik zusammenfasst:
Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass sich der nicht schweigende Angeklagte grundsätzlich mündlich zur Sache gemäß § 243 V S.2 StPO einlassen muss. Neben dem „Ob“, bestimmt er aber auch über das „Wie“ der Einlassung. Damit die Möglichkeit des rechtlichen Gehörs nicht unzulässig beschnitten wird, muss es dem Angeklagten möglich sein, eine durch den Verteidiger aufgenommene und von diesem in der Hauptverhandlung vorgetragene Einlassung, als Form seiner Aussage zu wählen. Es bleibt dem Tatgericht unbenommen, das weitere Schweigen des Angeklagten negativ zu bewerten.
Quelle: https://old.pohlen-meister.de/stories/einlassungen-des-in-der-hauptverhandlung-anwesenden-angeklagten-durch-seinen-verteidiger/#_ftn12

Der Verurteilte hätte sich durch Einlassungen äussern können, hätte aber sein übriges Schweigen dann evtl. einer negativen Beurteilung anheim gestellt.

Man kann davon ausgehen, dass diese höchstrichterliche Rechtsprechung den Verteidigern bekannt war. Und diese haben bekanntlich darauf verzichtet, Einlassungen des Angeklagten vorzubringen. Das sollte man hier dann auch nicht hinterfragen, sondern mal der Kompetenz des Teams Rick & Co vertrauen.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:dann offenbart das eines: Sebastian T. ist wohl nicht zuletzt die eigene Redseligkeit zum Verhängnis geworden...
Dieser Schluss liegt allerdings sehr nahe.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Es wäre falsch und viel zu kurz gegriffen, dem Gericht zu unterstellen, es habe die Verurteilung nur an dem Stein oder nur an der Aussage des AM festgemacht. Der Witz bei der Sache ist natürlich immer die GESAMTHEIT der Indizien, die hier nun mal nur auf ST und auf niemanden sonst in so einer Gesamtheit hinweisen. Es ist nie ein einzelnes Indiz allein, das zu einer Verurteilung führt.
Ja, das muss immer wieder betont werden.


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26.03.2024 um 06:27
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:... Die Entscheidung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, des Reichsgerichts und mit Stimmen in der Literatur, wonach die Vernehmung des Angeklagten zur Sache gemäß § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO mündlich erfolgt und er sich nicht durch seinen Verteidiger vertreten lassen kann
Quelle: BGH 2StR 84/07
Da bin ich ja baff, dass hier noch immer das Reichsgericht erwähnt wird. Könntest du mir den Hintergrund evtl. erläutern?
Danke dir im Voraus.


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26.03.2024 um 07:45
Zitat von ZiegenpetraZiegenpetra schrieb:Da bin ich ja baff, dass hier noch immer das Reichsgericht erwähnt wird. Könntest du mir den Hintergrund evtl. erläutern?
Danke dir im Voraus.
Kein Problem. Der BGH will hiermit deutlich machen, dass er mit der Entscheidung in einer langen Rechtstradition steht und keineswegs etwas Neues sagt. Er erwähnt ausserdem die "Literatur," was bedeutet, dass auch Rechtsgelehrte, die keine Richterämter bekleiden, also i.d.R. Hochschulprofessoren das genauso sehen.

Salopp gesagt, der Senat sagt hier: Hey Leute, das ist nichts Neues, das sollten alle Juristen inzwischen genauso sehen.


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26.03.2024 um 08:11
Zitat von PalioPalio schrieb:Sie wollten zum Eiskeller und sind irrtümlich an der Schloßbergstraße vorbeigefahren, dann die Kampenwandstraße bis zum Burgweg (!) runtergefahren, wo sie gewendet haben und dann wieder zurückgefahren. Das war kurz vor 2:36 Uhr, also genau zur Tatzeit. Sie haben keinen Jogger gesehen. Da war ST also nicht schon unterwegs um zurückzulaufen. Aus Sicht der Verteidigung war das Zeitfenster bezüglich Nicht-Sehens in Verbindung mit dem CoC-Beginn durchaus eine Ekenntnis.
Ich muss diese Behauptung nochmal korrigieren. Obwohl die Streckenangaben nicht so ganz dazu passen, haben die vier wohl schon nach ca. 50 Metern in der Straße Am Hofbichl gewendet. Danke an @Tiergarten für den Hinweis.

Zumindest der Fahrer ist auch schon zuvor von der Polizei vernommen worden:
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 26.01.2024:Er schätzt es auf ca. 200 Meter. Die Beisitzerin hält aus der polizeilichen Vernehmung vor, wo er anscheinend zusammen mit einem Polizisten auf der Karte die Einfahrt „Am Hofbichl“ rekonstruieren konnte. Auf die Frage, ob er damals bei der Polizei die Wahrheit gesagt hat, bejahte er
Aber worauf wollte die Verteidigung mit diesen Zeugen hinaus? Ging es evtl. darum, ob sie doch nicht „Am Hofbichl“ schon gewendet haben, sondern noch weiter die Kampenwandstraße runtergefahren sind, so wie ich vermutet habe?

Hinter vielen Äußerungen, Beweisanträgen und Interpretationen stehen noch Fragezeichen. Vielleicht bringt ja das Urteil etwas mehr Klarheit.


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26.03.2024 um 08:28
Zitat von KarajanaKarajana schrieb:Für einen Täter wäre es doch naheliegender eben nicht seine selbst verwendete Tatwaffe zu nennen.
Stimmt, das wäre naheliegender. Ich nehme an, er war in einer Drucksituation und wusste, dass er sich nicht verplappern durfte wie schon im Vorfeld geschehen.
Vielleicht hatte er (halbbewusst) im Kopf, dass seine Version, was passiert sein könnte, ein Mix aus erfundenen und realen Elementen sein sollte, damit sie "glaubwürdiger" rüberkommt und nicht als gelogen oder an den Haaren herbeigezogen eingeschätzt wird. Die Geschichte mit dem Auto als Erfindung und der Stein als Tatwerkzeug was plausibel klingt, weil vor Ort verfügbar. Das hat er sich nicht vorher zurechtgelegen können, weil mit der Frage wohl nicht zu rechnen war.

Es galt in der Vernehmungssituation, schnell zu reagieren, sich sich nichts anmerken zu lassen und eine unauffällige, plausible Antwort zu geben. Dass auffällige Antworten für unglaubwürdig gehalten werden und weitere Nachfragen auslösen, das hat er in einer früheren Vernehmung erfahren ( z. B. der Kumpel, dem er nachts um halb drei begegnen wollte).

Viell. kam die Antwort mit dem Stein als Tatwerkzeug einfach aus einem Stressimpuls heraus. Auffällig ist sie meiner Meinung nach schon. In seiner Situation hätte ich viell. Erdrosseln genannt, weil ich meine, das wäre die häufigste Todesart bei Sexualdelikten.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Eigentlich ist die Sache doch einfach: Ist T. der Täter, dann weiß er auch, womit Hanna bewusstlos geschlagen wurde.
Ob es so einfach ist, weiß ich nicht. Es bleibt schon eine gewisse Restunsicherheit: er ist nicht der Täter, weiß nichts davon, dass Hannah bewusstlos geschlagen wurde, bevor sie im Bach gelandet ist und er bringt dennoch die Version "bewusstlos schlagen mit einem Stein". Das ist ja nicht völlig fernliegend.
Andererseits fällt die Übereinstimmung mit dem tatsächlichen (angenommenen) Tatverlauf schon sehr ins Auge.
Zu dem Zeitpunkt dieser Vernehmung, war die Unfalltheorie noch keinesfalls vom Tisch. Hätte er in dieser Richtung geantwortet, wäre das völlig unauffällig erschienen.
Um die Möglichkeit zu beurteilen, ob er durch die Art der Fragen suggestiv beeinflusst wurde, müsste man die Vernehmung im Wortlaut kennen.


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26.03.2024 um 08:50
Zitat von allegroassaiallegroassai schrieb:Viell. kam die Antwort mit dem Stein als Tatwerkzeug einfach aus einem Stressimpuls heraus. Auffällig ist sie meiner Meinung nach schon. In seiner Situation hätte ich viell. Erdrosseln genannt, weil ich meine, das wäre die häufigste Todesart bei Sexualdelikten.
Als Vernehmender hätte ich danach gefragt, wie der Zeuge auf seine Überlegungen kommt, ob er dazu vielleicht etwas gelesen oder gehört hat, wenn ja was und wo. Wenn er Derartiges verneint, entfällt die Vermutung, dass er seine Ideen aus den Medien oder von anderen hat.


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26.03.2024 um 10:13
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Man kann davon ausgehen, dass diese höchstrichterliche Rechtsprechung den Verteidigern bekannt war. Und diese haben bekanntlich darauf verzichtet, Einlassungen des Angeklagten vorzubringen. Das sollte man hier dann auch nicht hinterfragen, sondern mal der Kompetenz des Teams Rick & Co vertrauen.
Also erstmal vielen Dank für deine Expertise! Ich möchte aber noch anmerken, dass es bei meiner Frage nicht darum ging, eine Kompetenz in Frage zu stellen, sondern die Taktik der Verteidigung nachvollziehen zu können. Als laienhafter Zuschauer wirkt es einfach komisch, wenn Verteidiger immer nur auf die Zeugenaussagen, oder Ermittlungsprotokolle Bezug nehmen, obwohl sie doch den Angeklagten einfach fragen können. Mir war zwar bereits klar, dass es schwierig sein kann, wenn ein Angeklagter vor Gericht aussagt, aber wusste halt nicht wie mit den Angaben gegnüber den Verteidigern verfahren wird.


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26.03.2024 um 10:43
Zitat von allegroassaiallegroassai schrieb:Viell. kam die Antwort mit dem Stein als Tatwerkzeug einfach aus einem Stressimpuls heraus. Auffällig ist sie meiner Meinung nach schon. In seiner Situation hätte ich viell. Erdrosseln genannt, weil ich meine, das wäre die häufigste Todesart bei Sexualdelikten.
Es war doch bereits bekannt, dass Hanna Kopfverletzungen durch stumpfe Gewalteinwirkung hatte. Wieso dann von Erdrosseln sprechen?


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26.03.2024 um 10:47
Zitat von allegroassaiallegroassai schrieb:Viell. kam die Antwort mit dem Stein als Tatwerkzeug einfach aus einem Stressimpuls heraus. Auffällig ist sie meiner Meinung nach schon. In seiner Situation hätte ich viell. Erdrosseln genannt, weil ich meine, das wäre die häufigste Todesart bei Sexualdelikten.
Nun, wahrscheinlich ist er gefragt worden, welche Tatwaffe er für möglich hält und dann dürfte erwürgen eher auszuschließen sein. Es ist natürlich klar, dass er dann auch andere Tatwaffen nennen können. Aßbichler meint, dass er auch eine Eisenstange hätte nennen können. Gut in so einem Zusammenhang ist schonmal die Frage, was ist naheliegender? Ein Stein ist zumindest nicht fernliegend, zumindest nicht fernliegender als eine Eisenstange, also was soll das? Und ob es überhaupt ein Stein war, da weiß in Wirklichkeit niemand. Und was wäre gewesen, wenn er eine Eisenstange genannt hätte, wäre eine Eisenstange dann zu einer "Denkmöglichkeit" der Rechtsmediziner geworden?

Ob ein Zeuge wirklich nicht geraten hätte, sondern einfach gesagt hätte "keine Ahnung", das denke ich kommt auf den Zeugen an. Vielleicht fühlt der eine oder andere sich in dem Moment auch seine Phantasie angeregt.


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26.03.2024 um 12:20
Zitat von KarajanaKarajana schrieb:Für einen Täter wäre es doch naheliegender eben nicht seine selbst verwendete Tatwaffe zu nennen.
Die Tatsache einen Menschen aus solchen Beweggründen zu töten schließt bei mir schon vollumfängliches rationales denken aus.
Auch sollte man als Täter keine Geständnisse ablegen, egal ob dies nun spaßig gemeint war oder nicht.
Der Täter im Fall der getöteten Eileen aus Gottenheim hat z.B auch in Gesprächen mit einem Freund Täterwissen preisgegeben, bevor es in den Medien zu lesen war. Also es ist wohl keine absolute Ausnahme, dass Täter in der Hinsicht für sich fatale Fehler begehen.


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