fassbinder1925 schrieb:Und wenn man sagt sind auch 12 Jahre zu wenig? Also mir geht es natürlich genauso, wenn ich dran denken würde, sowas ähnlich passiert jemandem den ich mag, will ich wahrscheinlich dass ein Täter nicht mal mehr einen Sonnenstrahl erwischt. Andererseits bei so jungen Menschen bringt es halt überhaupt nichts, ob du den 12 oder 25 Jahre einsperrst. Ich glaube da haben beide Parteien nichts davon.
Um das abzuwägen, muss das meiner Meinung nach nicht mal jemanden passieren, den man mag, nicht mal jemand den man besonders sympathisch findet, ich finde, es reicht zu wissen, dass es einfach ein anderer Mensch war, dem er das Leben genommen hat, offenbar um mal 5 Minuten Wut rauszulassen.
Und wenn man den Erziehungsgedenken hinter dem Jugendstrafrecht zugrundelegte, muss man sich aber doch ernsthaft fragen, wie lange will und kann man an an einem zur Tatzeit 21-jährigen jungen Mann, selbst, wenn der extrem reifeverzögert wäre, noch rumerziehen?? Nehmen wir an, er bekommt tatsächlich 10 oder 12 Jahre, dann ist er in den letzten 2-3 Jahren seiner Haftzeit Ende 20/Anfang 30. Was will man da "erziehen". Und eine wichtige Entwicklungszeit für die Persönlichkeit hat er eh verpasst, weil er im Knast saß.
fassbinder1925 schrieb:Und wenn man dann sieht, wie geplant die vorgegangen sind, wäre das tatsächlich ja nicht so gerecht, eigentlich bei beiden Szenarios. Wobei bei der Heimtücke-Variante es natürlich fraglich ist, wie sehr die Spontanität berücksichtigt werden sollte und würde, wenn man sich aus sexuellen Motiven jemanden krallt. Aber bei dem Szenario mit der Verdeckung, ist es natürlich spontaner. Und eine Schwere der Schuld auch ja gar nicht mehr gegeben.
Ich muss sagen, dass ich mich bei diesen Motiven ziemlich schwer tue, die in eine Strafzumessung einzubeziehen.
Eine junge Frau geht nachts alleine nach Hause, wird derart heftig angefallen, dass ihr beide Schulterblätter brechen, niedergerissen, so lange auf den Kopf geschlagen, bis sie wehr- und bewusstlos ist und dann in einen Hochwasser führenden Bach geworfen.
Ich tue mich schwer damit, einen Unterschied zu sehen, ob er die Idee spontan bekommen hat, als er Hanna gesehen hat, ob er sich das schon zu Hause ausgedacht hat und überhaupt nur nur deshalb losgelaufen ist oder ob er sich so ein Szenario schon wochenlang ausgemalt und dafür einen idealen Tatort ausgewählt und dort schon einmal ein paar geeignete Steine zurechtgelegt hat.
Selbst das spontanste dieser Szenarien ist finde ich nicht vergleichbar mit jemandem, der mit jemand anderem in Streit gerät, der sich dann in Handgreiflichkeiten auswächst und am Ende ist einer von beiden tot.
Ein 8jähriger weiß, dass er nicht die Bonbons essen darf, die nicht ihm, sondern seiner Schwester gehören. Ich kenne 10jährige, die beschließen, Vegetarier zu werden, weil sie in Erfahrung gebracht haben, dass für Fleisch ein anderes Lebewesen sein Leben lassen muss und sie das ethisch problematisch finden. Ich kenne 12jährige, die mir erklären, dass Flugreisen unsozial sind, weil man damit sein eigenes Vergnügen über etwas stellt, was allen gehört und was man damit kaputt macht. Wie lange sie diese Einstellung konsequent durchziehen, sei jetzt mal dahin gestellt, aber immerhin haben die ja offenbar einige wichtige grundlegende ethische und moralische Grundsätze des sozialen Zusammenlebens kapiert.
Wieso man bei einem fast 21-jährigen Jugendstrafrecht anwenden will, weil man meint, man müsse oder könne ihn noch dahingehend erziehen, dass er endlich kapiert, dass man nachts nicht durch die Gegend joggen darf, um andere Menschen zu überfallen, bewusstlos zu schlagen und dann in Hochwasser führende Bäche werden darf, weil man an dem Abend Streit mit seinen Eltern hatte, ist mir ein Rätsel...