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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.378 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

13.03.2024 um 14:28
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Wo ist S.T. also langgelaufen, damit er von der Kamera aufgezeichnet wurde?
Dann müsste ST am Festhallenparkplatz umgekehrt sein und über die Straße "An der Festhalle zur Kampenwandstr gelaufen sein, diese überquert haben, um Hanna durch einen zügigen Lauf über die Straße "Am Hofbichl", den Kampenwandparkplatz und die Straße "An der Bergbahn" den Weg abzuschneiden, um ihr dann auf der Kampenwandstr bis zum diskutierten Tatort entgegenzulaufen.

Für mich die absolut logischste Variante der Laufstrecke, falls der Angeklagte es gezielt auf Hanna abgesehen hatte und sichergehen wollte, sie nicht zu verfehlen. Diese Strecke wurde hier im Forum ja auch schon diskutiert, letzlich wurde diese Variante aber nicht mehr verfolgt, weil sie offenbar keiner der alternativen Laufstrecken entsprach, die während des Prozesses erörtert wurden.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

13.03.2024 um 14:52
Eine Anmerkung zu den Laufstrecken:

Alle Varianten orientieren sich an den öffentlichen Straßen und Wegen.

Ein ortsansässiger Läufer kennt sich doch aus, zu den inoffiziellen Abkürzungen über einen Hotelparkplatz, ein größeres, nicht eingezäuntes oder mit hinterer Gartenpforte versehenes Grundstück, Strecken ohne Hund, ohne aktivierende Hofflutbeleuchtung, kurz: Schleichwege.

Bis auf die kleine Teilpassage "Burgweg" keine Schleichwege?


Zum Brückerl: Hält es zwei Menschen noch aus?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

13.03.2024 um 14:57
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:Ein ortsansässiger Läufer kennt sich doch aus, zu den inoffiziellen Abkürzungen über einen Hotelparkplatz, ein größeres, nicht eingezäuntes oder mit hinterer Gartenpforte versehenes Grundstück, Strecken ohne Hund, ohne aktivierende Hofflutbeleuchtung, kurz: Schleichwege.
Wäre ST schon mit dem Vorsatz nach draussen gegangen evtl eine Frau zu überfallen, hätte er solche Wege mMn auch gewählt, um möglichst nicht gesehen zu werden.
Gleichzeitig hätte er sich doch bestimmt keine auffälle Stirnlampe aufgesetzt.

Deshalb finde ich die Theorie der Staatsanwalt schwierig, er hätte bewusst sein Handy zuhause gelassen, um nicht geortet zu werden.

Macht ja keinen Sinn, wenn man stattdessen auf Hauptstraßen hell beleuchtet unterwegs ist, und es dann natürlich eine Menge Zeugen gibt.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

13.03.2024 um 15:04
Zitat von KarajanaKarajana schrieb:Deshalb finde ich die Theorie der Staatsanwalt schwierig, er hätte bewusst sein Handy zuhause gelassen, um nicht geortet zu werden.
Ich finde das durchaus einleuchtend, dass es genau so war. Die Stirnlampe hingegen gehörte zu seiner Verschleierungstaktik, um als Jogger wahrgenommen zu werden. Ausserdem wird man von dieser geblendet, wenn man ihm entgegen kommt und kann dahinter nur schwerlich ein Gesicht erkennen.


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13.03.2024 um 15:49
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Für mich die absolut logischste Variante der Laufstrecke, falls der Angeklagte es gezielt auf Hanna abgesehen hatte und sichergehen wollte, sie nicht zu verfehlen. Diese Strecke wurde hier im Forum ja auch schon diskutiert, letzlich wurde diese Variante aber nicht mehr verfolgt, weil sie offenbar keiner der alternativen Laufstrecken entsprach, die während des Prozesses erörtert wurden.
Das würde ich auch so sehen, dass es die absolut logischste Strecke ist. V.a. auch wenig auffällig und einsehbar und man kommt genau am Brückerl raus, dem vermuteten Tatort.

Aber im Prozess kam diese Variante einer Laufroute offenbar gar nicht vor, obwohl es ja offensichtlich ein Foto des Joggers vom Kampenwandparkplatz gibt.
Zitat von ManateeManatee schrieb:Die Stirnlampe hingegen gehörte zu seiner Verschleierungstaktik, um als Jogger wahrgenommen zu werden.
Sehe ich auch so, die Stirnlampe war Bestandteil der Tarnkleidung als Jogger.


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13.03.2024 um 16:08
Zitat von PalioPalio schrieb:Stimmt es, dass der Staatsanwalt sinngemäß gesagt hat, dass die Laufstrecke am Tatort vorbeiführte?

Es ist doch richtig, dass er im Plädoyer von einem Weiterlaufen über die Schloßbergstraße und den Burgweg ausgeht und nicht von einem Umkehren beim Eiskeller-Parkplatz? Und statt nach Hause zu laufen, geht der StA davon aus, dass ST eine (kleine) Extrarunde lief?

Wenn er im Plädoyer wirklich gesagt hat, dass die Laufstrecke am Tatort vorbeiführte, müsste er das doch kurz begründet haben. Denn eigentlich war ST ja auf dem direkten Weg nach Hause und somit hätte seine Strecke gerade nicht am Tatort vorbeigeführt.
Ich weiß nicht, worauf sich Deine Vermutung bezieht, dass nach Auffassung des Staatsanwalts die Laufstrecke von ST am Tatort vorbeiführte.

Eine Möglichkeit wäre, dass der Kumpel, den ST angeblich in der Nacht aufsuchen wollte, im südlichen Abschnitt der Kampenwandstrasse in Richtung Brückl wohnt und der Staatsanwalt meinte, wenn ST zu diesem Mann gelangen wollte, hätte ihn der Weg direkt am mutmaßlichen Tatort Brückerl vorbeigeführt.

Für wahrscheinlicher halte ich jedoch, dass Fiedler zum Ausdruck bringen wollte, mit einem erneuten Schwenk über die Kampenwandstrasse wäre ST auf jeden Fall zum Tatzeitpunkt in unmittelbarer Tatortnähe gewesen: Die Kreuzung Kampenwandstrasse/Burgweg, die ST zwingen hätte passieren müssen, liegt nur etwa 30 bis 50 Meter vom vermuteten Tatort entfernt.

An dieser Stelle hätte ST sowohl bei der Route Schlossbergstrasse/Burgweg mit Abstecher zum Hotel Hohenaschau vorbeikommen müssen als auch bei einer Umkehr am Festhallenparkplatz und einem Lauf über die Kampenwandstrasse Richtung Brückerl.

Und er hätte zeitlich ab etwa 2.28 Uhr dort sein können/müssen, also dem angenommenen Tatzeitraum. Insofern hätte er zeitlich und räumlich die Gelegenheit gehabt, Hanna zu überfallen und zu töten.

Dazu hatte Rick_Blaine hier kürzlich sehr aufschlussreich Stellung genommen:
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb am 10.03.2024:Der Angeklagte kommt räumlich und zeitlich als Täter in Frage. Das war in der Beweisaufnahme das schwierigste Thema. Der Staatsanwalt zeigt auf, dass es Zeugenaussagen, Kameraaufnahmen usw. gibt, die diese These stützen. Es gibt auch keine offensichtlichen (!) Alternatitäter. Dazu kommt, dass die Aussagen des Angeklagten hinsichtlich seiner Aktivitäten, besonders hinsichtlich der Joggingroute nicht glaubwürdig waren. Besonders die Begründung, er wolle einen Bekannten treffen, der selbst sagt, dass er seit Monaten keinen Kontakt zum Angeklagten hatte, ist extrem dünn. (...)
Zur räumlichen und zeitlichen Nähe konnten sie (die Verteidiger, Anmerkung von mir) keine überzeugenden Gegenargumente liefern, was ihnen während der Beweisaufnahme klargeworden sein dürfte.
Wie genau man räumliche und zeitliche Nähe definieren und eingrenzen kann, mag ja diskutabel sein - zumal dann, wenn wie in diesem Fall ein Tatortzeuge oder ein Fotonachweis von der Anwesenheit des Angeklagten am Ort des Geschehens fehlt.

Ich bin gespannt, wie dies das Gericht entscheidet.


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13.03.2024 um 18:37
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Für wahrscheinlicher halte ich jedoch, dass Fiedler zum Ausdruck bringen wollte, mit einem erneuten Schwenk über die Kampenwandstrasse wäre ST auf jeden Fall zum Tatzeitpunkt in unmittelbarer Tatortnähe gewesen: Die Kreuzung Kampenwandstrasse/Burgweg, die ST zwingen hätte passieren müssen, liegt nur etwa 30 bis 50 Meter vom vermuteten Tatort entfernt.
Und, das ist und bleibt ein Problem, es ist und bleibt eine Spekulation.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Dazu hatte Rick_Blaine hier kürzlich sehr aufschlussreich Stellung genommen:
Nun, sehr aufschlussreich ist diese nicht wirklich.

Laut @fassbinder1925 gibt es einige Zeugensichtzungen, ja, aber ab einem bestimmten Punkt im Plädoyer gibt es nur noch reine "könnte". Das sieht mir nicht danach aus, dass die StA da wirklich die Nähe zum Tatort wirklich ausreichend belegen konnte. Auch die vom Angeklagten eingeräumte Route ist da kein Thema im Plädoyer der StA. Das ist ja hier auch das Problem der letzten Seiten, in Wirklichkeit hat das Plädoyer keine Klarheiten gebracht. Den Phantomzeuge gibt es offenbar nicht, welches Routenstück der Angeklagte wirklich korrigiert hat, auch darüber wird nicht gesprochen.

Und @Rick_Blaine soricht von einem nicht "offensichtlichen" Alterativtäter. Was soll das? Muss eine Verteidigung einen offensichtlichen Täter präsentieren, wenn die Anklage nur Behauptungen aufstellt. In welchem Land sind wir eigentlcih, muss jetzt die Verteidigun den wirklichen Täter suchen, wenn die Anklage auf Spekulationen aufbaut?

Ja aufschlussreich mag dieser Beitrag sein, aber eben


Wir müssen ja hier über die Gedanken des StA nach wie vor rätseln und wenn ein Umweg nötig ist, für denen es jedoch keinen einzigen Zeugen gibt, dann hat das ganze Verfahren nicht in der geringsten Weise eine Aufklärung bzgl. des sogenannten "schwierigste" Thema gebracht. Es ist und bleibt eine Spekulation. Das der Angeklagte dort in der Nähe war, ist nie ein Geheinis gewesen, ungeklärt ist geblieben, ob er überhaupt in Richtung Tatort gelaufen ist.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

13.03.2024 um 18:49
Zitat von ManateeManatee schrieb:Ich finde das durchaus einleuchtend, dass es genau so war. Die Stirnlampe hingegen gehörte zu seiner Verschleierungstaktik, um als Jogger wahrgenommen zu werden. Ausserdem wird man von dieser geblendet, wenn man ihm entgegen kommt und kann dahinter nur schwerlich ein Gesicht erkennen.
Wäre jetzt interessant zu wissen, ob seine Joggingbekleidung inkl. Laufschuhe fest installierte Reflektoren aufwies, die eben nicht vom Angeklagten ausgeschaltet werden und ihn dauerhaft als Jogger identifizieren konnte.


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13.03.2024 um 19:25
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Wie genau man räumliche und zeitliche Nähe definieren und eingrenzen kann, mag ja diskutabel sein - zumal dann, wenn wie in diesem Fall ein Tatortzeuge oder ein Fotonachweis von der Anwesenheit des Angeklagten am Ort des Geschehens fehlt.

Ich bin gespannt, wie dies das Gericht entscheidet.
Zitat von LentoLento schrieb:Und, das ist und bleibt ein Problem, es ist und bleibt eine Spekulation.
Was konkret bleibt in Deinen Augen denn eine Spekulation?
Zitat von LentoLento schrieb:Das sieht mir nicht danach aus, dass die StA da wirklich die Nähe zum Tatort wirklich ausreichend belegen konnte. Auch die vom Angeklagten eingeräumte Route ist da kein Thema im Plädoyer der StA. Das ist ja hier auch das Problem der letzten Seiten, in Wirklichkeit hat das Plädoyer keine Klarheiten gebracht. Den Phantomzeuge gibt es offenbar nicht, welches Routenstück der Angeklagte wirklich korrigiert hat, auch darüber wird nicht gesprochen.
Sorry, aber Du verwechselst hier leider Deine Situation mit der der Prozessbeteiligten.
Im Laufe des Verfahrens wurden z.B. Karten gezeigt, auf denen für alle Prozessbeteiligten ganz genau nachvollziehbar war, welches Routenstück der Angeklagte im Vergleich zur ersten Vernehmung korrigiert hat. Das Thema ist unter den Beteiligten also unstrittig, denn dazu gibt es die Vernehmungsprotokolle und die Zeichnungen des Angeklagten.
Wenn er sich jetzt im Nachhinein anders erinnert hätte, oder gemerkt hätte, dass er sich damals durch die Angabe eine "geflunkerten" Route in Schwierigkeiten, sprich Tatverdacht, gebracht hat, dann hätte er das im Prozess jederzeit durch eine Aussage - auch eine durch seine Verteidiger verlesene - widerrufen können und müssen.
Da er das aber nicht getan hat, kann der StA das erst mal so annehmen, dass das die Strecke war, die er in der Nacht gelaufen ist. Es wär juristisch schöner und formvollendeter, weitere Zeugen oder Fotos zu haben, die das bestätigen, denn auch Geständnisse oder Zeugenaussagen können ja falsch sein. Aber brauchen tut der StA die nicht wirklich, um überzeugend darzustellen, dass sich der Angeklagte in der Nacht zu einem bestimmten Zeitpunkt, der sich ja durch Zeugensichtungen und Kameraaufnahmen auf dem Rest der Laufroute gut rekonstruieren lässt, dass der Angeklagte zur Tatzeit in umittelbarer Nähe des Tatortes war.

Und weil die "eingeräumte Route" unter den Prozessbeteiligten zum einen bekannt und zum anderen auch unstrittig ist, braucht der Staatsanwalt sie auch nicht lang und breit als Thema in seinem Plädoyer ausbreiten, erklären, begründen, wie er zu dem Schluss gekommen ist, S.T. sei so und nicht anders gelaufen.

Insofern hast Du recht: für uns hat das Plädoyer keine Klarheiten gebracht. Aber Adressat dieser Rede ist auch nicht die allgemeine Öffentlichkeit, die irgendwo im ganzen Land gespannt an ihren Monitoren sitzt, an keinem einzigen Tag selbst im Gericht war und händeringend versucht, sich aus Presseschnipseln ein Bild vom Tatgeschehen und der Beweislage zu machen; sondern die Richter, die der StA mit seinen Argumenten überzeugen muss und auch die Verteidigung, der er möglichst starke Argumente vor die Füße werfen muss, damit es für sie möglichst schwer ist, diese argumentativ zu entkräften.
Zitat von LentoLento schrieb:Wir müssen ja hier über die Gedanken des StA nach wie vor rätseln und wenn ein Umweg nötig ist, für denen es jedoch keinen einzigen Zeugen gibt, dann hat das ganze Verfahren nicht in der geringsten Weise eine Aufklärung bzgl. des sogenannten "schwierigste" Thema gebracht. Es ist und bleibt eine Spekulation. Das der Angeklagte dort in der Nähe war, ist nie ein Geheimnis gewesen, ungeklärt ist geblieben, ob er überhaupt in Richtung Tatort gelaufen ist.
Wie gesagt, S.T. dürfte hier der beste Zeuge seiner eigenen Route sein: er weiß von allen Personen auf dieser Welt am besten, wo er lang gelaufen ist und er hat - soweit für uns erkennbar - auch kein Motiv, sich selbst unnötig und falsch zu belasten.
Wenn er in einer späteren Vernehmung (die es ja nicht gegeben hat, weil er ab der Verhaftung mit den Ermittlern nicht mehr gesprochen hat) oder im Prozess keine andere Route mehr genannt und die damals gemachten Angaben auch nicht widerrufen hat, dann kann man erst mal annehmen, dass er damals die Wahrheit gesagt hat.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

13.03.2024 um 19:27
Zitat von LentoLento schrieb:Das sieht mir nicht danach aus, dass die StA da wirklich die Nähe zum Tatort wirklich ausreichend belegen konnte.
Das muss sie auch nicht zwangsläufig, auch ohne Zeugenbeleg oder Beweis kann verurteilt werden, wenn die Täterschaft durch andere Beweise als erwiesen scheint.
Zitat von LentoLento schrieb:Was soll das? Muss eine Verteidigung einen offensichtlichen Täter präsentieren, wenn die Anklage nur Behauptungen aufstellt.
Nein, du vergisst immer wieder den maßgeblichen Fakt, dass sich der Angeklagte zum Teil durch Geständnisse in die Scheiße geritten hat.

Also die ,,Behauptung" der Anklage und der ganze Prozessverlauf basiert u.a auf vermeintlich ,,Behauptungen"
Die Verteidigung muss gar nichts außer ihren Mandanten zu verteidigen und im besten Fall zu entlasten. Kann sie das nicht, dann wäre in diesem Fall wie auch geschehen der einfachste Weg die Tat an sich aus der Welt zu schaffen -> Unfallthese. Das ist wie wir alle wissen auch gescheitert. Aber auch eine Verteidigung kann sehr wohl Argumente anbringen, warum ein Alternativtäter XY viel wahrscheinlicher wäre als ST.
Zitat von LentoLento schrieb:Wir müssen ja hier über die Gedanken des StA nach wie vor rätseln und wenn ein Umweg nötig ist, für denen es jedoch keinen einzigen Zeugen gibt, dann hat das ganze Verfahren nicht in der geringsten Weise eine Aufklärung bzgl. des sogenannten "schwierigste" Thema gebracht. Es ist und bleibt eine Spekulation. Das der Angeklagte dort in der Nähe war, ist nie ein Geheinis gewesen, ungeklärt ist geblieben, ob er überhaupt in Richtung Tatort gelaufen ist.
Ich finde das alles nicht mal so schwierig, er hätte hatte definitiv und nachweislich die Zeit.
Es gibt eben weder belastende noch entlastende Zeugensichtungen.


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13.03.2024 um 19:38
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Das muss sie auch nicht zwangsläufig, auch ohne Zeugenbeleg oder Beweis kann verurteilt werden, wenn die Täterschaft durch andere Beweise als erwiesen scheint.
Das stimmt, aber es ist natürlich schwieriger. Wenn jemand um 18:30 in ein Haus reingegangen ist und wird später tot im Wald gefunden und es kommt bei der Obduktion raus, dass er um 18:33 gestorben ist (wenn man das so feststellen könnte) muss man nicht durch Spuren feststellen können, dass das Einfamilienhaus auch der Tatort war. Aber unter freiem Himmel machen ein paar Meter was aus, wie teilweise ein paar Minuten und Sekunden in dem Fall.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

13.03.2024 um 19:45
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Nein, du vergisst immer wieder den maßgeblichen Fakt, dass sich der Angeklagte zum Teil durch Geständnisse in die Scheiße geritten hat.
Also wenn die Justiz eine sarkastische Bemerkung als Geständnis sieht und nur die Tatortnähe reicht, dann wird sie irgendwann für jede Tat mehrere Menschen verurteilen. Und die Bemerkung zu seinem Vater, der Vater hat wohl nur gefragt, was in den Akten stünde, ob das korrekt sei. Er sagte im großen und ganzen ja, es sei hier und da etwas dazu gedichtet worden. Ich denke, auch ein Unschuldiger wird das in dieser Form durchaus bestätigen, denn Schlussfolgerungen etc., dass er der Täter sein soll, sind damit nicht gemeint. Es ist eben kein Wunder, dass diese Bemerkung des Vaters nicht in das Verfahren eingeführt wurde. Es ist nur eine reine Nebelkerze. Bleibt eben nur der Knastzeuge und da kann man beliebig drüber streiten. So einfach, wie sich der StA das gemacht hat, sollte es sich ein Gericht in einem Rechtstaat niemals machen.
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Ich finde das alles nicht mal so schwierig, er hätte hatte definitiv und nachweislich die Zeit.
Es gibt eben weder belastende noch entlastende Zeugensichtungen.
Ja, aber das reicht normalerweise nie für in Verurteilung. Da muss es schon ganz harte Indizien geben. Und die sieht man hier nicht mehr wirklich.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

13.03.2024 um 20:17
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Das stimmt, aber es ist natürlich schwieriger. Wenn jemand um 18:30 in ein Haus reingegangen ist und wird später tot im Wald gefunden und es kommt bei der Obduktion raus, dass er um 18:33 gestorben ist (wenn man das so feststellen könnte) muss man nicht durch Spuren feststellen können, dass das Einfamilienhaus auch der Tatort war. Aber unter freiem Himmel machen ein paar Meter was aus, wie teilweise ein paar Minuten und Sekunden in dem Fall.
Definitiv macht es sowas nicht einfacher, aber in diesem Prozess war bei aller Liebe nichts einfach.

Wobei man zu diesem Anlass auch mal die Frage stellen könnte wie es überhaupt zu so einer Ausdehnung des Prozesses kommen konnte, wenn sich Ermittlungsbehörden und das Gericht sowieso gegen den Angeklagten verschworen haben? Ich finde man kann der Kammer wirklich nicht vorwerfen,, dass sie nicht alles in Relation stehende getan haben um diesen Fall aufzuklären.
Zitat von LentoLento schrieb:Also wenn die Justiz eine sarkastische Bemerkung als Geständnis sieht und nur die Tatortnähe reicht, dann wird sie irgendwann für jede Tat mehrere Menschen verurteilen.
Stimmt, das ist ja auch die absolute Regel, dass Leute auf Partys/Feiern so etwas von sich geben. Bevor ich überlege was ich anziehe, denke ich darüber nach welches unaufgeklärte lokale Tötungsdelikt sich heute dafür eignet. Les dir bitte nochmal deinen Satz durch und darüber nach.

Wir haben auch durch das Verfahren von mittlerweile mehr als einer Äußerung hinsichtlich einer Täterschaft erfahren. Also dein singular ist dementsprechend falsch. Die Tatsache, dass du Contra Verurteilung bist steht ja außer Frage, aber dann bleib zumindest bei den Fakten.
Zitat von LentoLento schrieb:Und die Bemerkung zu seinem Vater, der Vater hat wohl nur gefragt, was in den Akten stünde, ob das korrekt sei. Er sagte im großen und ganzen ja, es sei hier und da etwas dazu gedichtet worden. Ich denke, auch ein Unschuldiger wird das in dieser Form durchaus bestätigen, denn Schlussfolgerungen etc., dass er der Täter sein soll, sind damit nicht gemeint.
Wenn man es entlastend sehen will bin ich bei dir, aber das kann man dann auch bei jeder seiner Äußerungen so auslegen.
Zitat von LentoLento schrieb:Es ist eben kein Wunder, dass diese Bemerkung des Vaters nicht in das Verfahren eingeführt wurde.
Warum das nicht eingeführt wurde weiß ich persönlich nicht, da musst du Herr Fiedler fragen. Eine gewisse Taktik wird er verfolgt haben.
Zitat von LentoLento schrieb:So einfach, wie sich der StA das gemacht hat, sollte es sich ein Gericht in einem Rechtstaat niemals machen.
Also ich diskutiere gerne darüber wie und ob etwas in dem Fall von der StA interpretiert wurde, aber meinst du sie hätten trotz Festnahme dann noch monatelang weiter Eiskellergäste befragt und Fotos etc. ausgewertet? Wie ich oben schon geschrieben hatte, kann man den Beteiligten wirklich nicht vorwerfen, dass sie nicht wirklich im großen Stil ermittelt hätten.
Zitat von LentoLento schrieb:Da muss es schon ganz harte Indizien geben. Und die sieht man hier nicht mehr wirklich.
Die muss es eben nicht geben, gerade in Indizienprozessen macht es ganz oft die Summe.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

13.03.2024 um 20:20
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Was konkret bleibt in Deinen Augen denn eine Spekulation?
Der Tatort
Die Tatausführung
Das Tatwerkzeug
Die Route von ST
Der Zeitpunkt seines Heimkommens
und sicher noch einiges mehr.

Was genau ist aus Deiner Sicht KEINE Spekulation?


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13.03.2024 um 20:24
Der zitierte Beitrag von fassbinder1925 wurde gelöscht. Begründung: Antwort auf gelöschten Beitrag
Und dann kann man auch davon ausgehen, dass dieses Detail von gewissen Medien ausgiebig ausgeschlachtet worden wäre.


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13.03.2024 um 20:24
Der zitierte Beitrag von CharliesEngel wurde gelöscht. Begründung: Was willst Du denn noch hineindichten ?
Könntest Du bitte mal erklären, worauf Du jetzt mit dieser Idee von der Schwangerschaft hinaus willst?

Denkst Du an einen Vater, dem ein erwartetes Kind lästig war und der sich vor den auf ihn zu kommenden Unterhaltskosten drücken wollte, so dass er ein Motiv hatte, Hanna bewusslos zu schlagen, ihr die Hose auszuziehen und sie in den Bach zu werfen?

Oder doch an einen Suizid aus Verzweifelung über eine ungewollte Schwangerschaft, bei dem sich das Opfer erst in den Bach stellt, dann sein rein Handy fallen lässt und sich dann 5 mal selbst mit einem Stein auf den Kopf haut, damit es bewusstlos wird, und ohne Qualen ertrinkt?

Ich verstehe nicht, was diese Frage auf einmal soll und warum sie wichtig sein sollte?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

13.03.2024 um 20:26
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Warum das nicht eingeführt wurde weiß ich persönlich nicht, da musst du Herr Fiedler fragen. Eine gewisse Taktik wird er verfolgt haben.
Wenn es aber nicht in das Verfahren eingeführt wurde, sollte man es nicht als Beleg/Indiz für die Täterschaft im Plädoyer anführen. Wenn ich mir vorstelle, dass ich in dem Prozess Schöffe wäre, glaube ich nicht, dass ich diesen Punkt einfach unbeeinflusst ignorieren könnte. Wahrscheinlich ist das von jedem Menschen zu viel verlangt.

Vermutlich ging es dem StA einfach darum, das in die Köpfe des Gerichts zu kriegen.

Bei der allgemeinen Beweislage hätte ich als StA eigentlich alle Hebel in Bewegung gesetzt, diesen Vorfall in das Verfahren einführen zu lassen. Es sei denn, es ist doch nichts dahinter...


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