XluX schrieb:Der Tatort
Die Tatausführung
Das Tatwerkzeug
Die Route von ST
Der Zeitpunkt seines Heimkommens
und sicher noch einiges mehr.
Was genau ist aus Deiner Sicht KEINE Spekulation?
Da niemand daneben stand und die Tat beobachtet hat, oder so jemand sich zumindest nicht als Zeuge gemeldet hat, muss der Tatablauf wohl oder übel rekonstruiert werden. Das wurde anhand Rekonstrukzion von Hannas Nachhauseweg hinsichtlich Strecke und Zeit, anhand der Handydaten (sie hat noch einen Notruf angesetzt) und anhand der Verletzungen, die die Gerichtsmedzin festgestellt hat, getan.
Der Tatort ist bis auf wenige Meter eingegrenzt.
Das Tatwerkzeug war ein kleinflächiger Gegenstand. Wenn der Täter es nach der Tat hat verschwinden lassen, wie es hier offensichtlich geschehen ist, und es deshalb von den Ermittlern nicht gefunden werden kann, dann muss diese grobe Eingrenzung reichen.
Die Route von ST ist uns nicht bekannt. Die von ihm angegebenen Routen kennen die Prozessbeteiligten. Es wurden beide Routen, die er bei seinen Vernehmungen eingezeichnet hat, als Karte im Gerichtsaal gezeigt. Wie ich oben schrieb, gibt es keinen vernünftigen Grund, diese Aussage nicht als Indiz für die zurückgelegte Strecke heranzuziehen: der Angeklagte weiß welche Route er gelaufen ist und er hat seine Aussage nicht widerrufen oder auf eine neue, dritte Route korrigiert.
Der Zeitpunkt seines Heimkommens ist in dem Sinne egal, als dass er theoretisch auch erst um 5.00 Uhr morgens heimgekommen sein kann. Es konnte nicht ermittelt werden, dass er schon um 2:30 Uhr zu Hause, was bedeutet, dass er kein Alibi hat. Die Ermittler können versuchen, ein Alibi zu finden, was sie ja auch getan haben, in dem z.B. die Log-Daten für CoC abgerufen und die Handys im Haushalt analysiert wurden, außerdem wurde n Kameras ausgewertet, auf denen er aber nicht zu sehen ist und ein Handy hatte er nicht dabei. Wenn es nun mal nicht feststellbar ist, wann er nach Hause gekommen ist, hat er kein Alibi. Daran sind aber nicht die Ermittler schuld, sondern es ist einfach so.
Du stellt hier min Großbuchstaben das Wort Spekulation in den Raum. Spekualtion ist aber etwas anderes als Rekonstruktion. Viele der Informationen, von denen Du behauptest, sie würden auf Spekulationen der Ermittler und/oder des Staatsanwaltes beruhen, sind regelmäßig bei Gewaltverbrechen nicht bekannt. Das ist auch nicht nötig, die genau zu kennen, um einen Täter identifizieren, überführen und verurteilen zu können.
Man muss nicht wissen, ob der Täter Hanna zunächst angesprochen und sie dann angefallen hat, oder ob er sie hinterrücks angesprungen hat; oder ob er ihr erst die Schulterblätter gebrochen und dann auf den Kopf geschlagen hat oder umgekehrt, um trotzdem davon überzeugt zu sein, dass S.T. der Täter ist.
Es gibt halt einen Unterschied zwischen Spekulation und Rekonstruktion. Das was Ermittler tun ist zu versuchen, aus Fakten Informationen zu rekonstruieren und nicht Ratespielchen abhalten.