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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.378 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

13.03.2024 um 20:28
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Wenn es aber nicht in das Verfahren eingeführt wurde, sollte man es nicht als Beleg/Indiz für die Täterschaft im Plädoyer anführen. Wenn ich mir vorstelle, dass ich in dem Prozess Schöffe wäre, glaube ich nicht, dass ich diesen Punkt einfach unbeeinflusst ignorieren könnte. Wahrscheinlich ist das von jedem Menschen zu viel verlangt.

Vermutlich ging es dem StA einfach darum, das in die Köpfe des Gerichts zu kriegen.

Bei der allgemeinen Beweislage hätte ich als StA eigentlich alle Hebel in Bewegung gesetzt, diesen Vorfall in das Verfahren einführen zu lassen. Es sei denn, es ist doch nichts dahinter...
So ist es wohl, im Enddefekt auch nichts anderes auf als von der Verteidigung auf die BAK und das torkeln anzuspielen, trotz der widerlegten Unfalltheorie.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

13.03.2024 um 20:30
Der zitierte Beitrag von CharliesEngel wurde gelöscht. Begründung: Wenn es so eine Aussage gäbe, wäre sie veröffentlicht worden.
Es würde mich wundern, wenn sie schwanger gewesen wäre:
- Es wäre definitiv im Prozess und in den Medien Thema gewesen
- Unterstellt, dass man als Mutter das Kind will, dann meidet man - gerade als Medizinerin - Alkohol in der Schwangerschaft, und schon gar nicht betrinkt man sich auf 2,06 Promille.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

13.03.2024 um 20:31
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:so dass er ein Motiv hatte, Hanna bewusslos zu schlagen, ihr die Hose auszuziehen und sie in den Bach zu werfen?
Das ist halt die Auslegung des Staatsanwalts. Laut Malcherek ist ein Verlieren der Hose im Fluss unwahrscheinlich, nicht aber im Bach.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

13.03.2024 um 20:33
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:So ist es wohl, im Enddefekt auch nichts anderes auf als von der Verteidigung auf die BAK und das torkeln anzuspielen, trotz der widerlegten Unfalltheorie.
Nein, es ist sehr wohl was anderes, weil all das Stoff des Verfahrens war (wenn auch nur als Behauptung in den Beweisanträgen). Die Äußerung von ST zum Vater aber anscheinend nicht. Das ist ein wesentlicher Unterschied, unabhängig vom Wahrheitsgehalt. Falls die Verteidigung neue Behauptungen aufgestellt hat, die mit keinem Wort vorher im Verfahren diskutiert wurden, gilt der Vorwurf natürlich auch der Verteidigung. Mir wäre aber kein Beispiel bekannt.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

13.03.2024 um 20:37
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:ein, es ist sehr wohl was anderes, weil all das Stoff des Verfahrens war (wenn auch nur als Behauptung in den Beweisanträgen). Die Äußerung von ST zum Vater aber anscheinend nicht. Das ist ein wesentlicher Unterschied, unabhängig vom Wahrheitsgehalt. Falls die Verteidigung neue Behauptungen aufgestellt hat, die mit keinem Wort vorher im Verfahren diskutiert wurden, gilt der Vorwurf natürlich auch der Verteidigung. Mir wäre aber kein Beispiel bekannt.
Da hab ich mich unpräzise ausgedrückt.
Mir ging es um das in die Köpfe des Gerichts bringen, und die damit verbundene geistige Brandstiftung.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

13.03.2024 um 20:40
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Warum das nicht eingeführt wurde weiß ich persönlich nicht, da musst du Herr Fiedler fragen. Eine gewisse Taktik wird er verfolgt haben.
Nein, Taktik kann nicht dahinter stecken, es sei denn, er will das Gericht mit Behauptungen manipulieren, zu denen der Angeklagte/Verteidigung nicht Stellung nehmen konnten. Das wäre dann aber ein unfaires Verhalten, was ein StA niemals an den Tag legen sollte. So etwas MUSS vor Ende der Beweiserhebung vorgebracht werden. Die Verteidigung/Angeklagte muss konkret auch darlegen können, wie dieses Gespräch gemeint war. Solche "Tatsachenbehauptungen" im Plädoyer zu bringen sind vom Gericht zu ignorieren. Klar wird das nie 100%ig gelingen, aber das ist eher das Problem, dass Menschen auch durchaus Eigenschaften besitzen, die nicht wirklich mit der Aufgabe Richter vereinbar sind. Wenn letzteres die Taktik des StA ist, dann hat er in seinem Beruf nichts zu suchen.

Aus diesem Grund brauchen wir uns bzgl. der Deutung auch nicht streiten, es ist und bleibt eine Nebelkerze. Abgesehen davon darf ein Gericht auch nie nur die den Angeklagten Deutung belastende Version raussuchen, es hat abzuwägen was mit einer solchen Anmerkung gemeint wurde.
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Stimmt, das ist ja auch die absolute Regel, dass Leute auf Partys/Feiern so etwas von sich geben. Bevor ich überlege was ich anziehe, denke ich darüber nach welches unaufgeklärte lokale Tötungsdelikt sich heute dafür eignet. Les dir bitte nochmal deinen Satz durch und darüber nach.
Ich bin ein Mensch, der auch gern sarkastisch wird und ich kann mir vorstellen, dass ich ähnlich reagieren könnte, wenn die Umgebung auf mich bzgl. eines solchen Vorwurfs einredet. Die meisten auf dieser "Party" hatten es auch als Spaß/sarkastisch verstanden, so gut wie niemand hat es ernst genommen und genau darauf kommt es in Wirklichkeit an, sie wussten diese Bemerkung richtig einzuschätzen, weil sie ihn kannten.

Es gab zwar eine Person M., die es anders sieht, sie hat den Spruch jedoch ganz anders in Erinnerung als die anderen Anwesenden. Er scheint diese sarkastische Aussage nicht verstanden zu haben und hat sie weiter wahrscheinlich augesponnen bis hin zur vollkommenen Unkenntlichkeit.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

13.03.2024 um 20:44
Zitat von XluXXluX schrieb:Der Tatort
Die Tatausführung
Das Tatwerkzeug
Die Route von ST
Der Zeitpunkt seines Heimkommens
und sicher noch einiges mehr.

Was genau ist aus Deiner Sicht KEINE Spekulation?
Da niemand daneben stand und die Tat beobachtet hat, oder so jemand sich zumindest nicht als Zeuge gemeldet hat, muss der Tatablauf wohl oder übel rekonstruiert werden. Das wurde anhand Rekonstrukzion von Hannas Nachhauseweg hinsichtlich Strecke und Zeit, anhand der Handydaten (sie hat noch einen Notruf angesetzt) und anhand der Verletzungen, die die Gerichtsmedzin festgestellt hat, getan.

Der Tatort ist bis auf wenige Meter eingegrenzt.

Das Tatwerkzeug war ein kleinflächiger Gegenstand. Wenn der Täter es nach der Tat hat verschwinden lassen, wie es hier offensichtlich geschehen ist, und es deshalb von den Ermittlern nicht gefunden werden kann, dann muss diese grobe Eingrenzung reichen.

Die Route von ST ist uns nicht bekannt. Die von ihm angegebenen Routen kennen die Prozessbeteiligten. Es wurden beide Routen, die er bei seinen Vernehmungen eingezeichnet hat, als Karte im Gerichtsaal gezeigt. Wie ich oben schrieb, gibt es keinen vernünftigen Grund, diese Aussage nicht als Indiz für die zurückgelegte Strecke heranzuziehen: der Angeklagte weiß welche Route er gelaufen ist und er hat seine Aussage nicht widerrufen oder auf eine neue, dritte Route korrigiert.

Der Zeitpunkt seines Heimkommens ist in dem Sinne egal, als dass er theoretisch auch erst um 5.00 Uhr morgens heimgekommen sein kann. Es konnte nicht ermittelt werden, dass er schon um 2:30 Uhr zu Hause, was bedeutet, dass er kein Alibi hat. Die Ermittler können versuchen, ein Alibi zu finden, was sie ja auch getan haben, in dem z.B. die Log-Daten für CoC abgerufen und die Handys im Haushalt analysiert wurden, außerdem wurde n Kameras ausgewertet, auf denen er aber nicht zu sehen ist und ein Handy hatte er nicht dabei. Wenn es nun mal nicht feststellbar ist, wann er nach Hause gekommen ist, hat er kein Alibi. Daran sind aber nicht die Ermittler schuld, sondern es ist einfach so.

Du stellt hier min Großbuchstaben das Wort Spekulation in den Raum. Spekualtion ist aber etwas anderes als Rekonstruktion. Viele der Informationen, von denen Du behauptest, sie würden auf Spekulationen der Ermittler und/oder des Staatsanwaltes beruhen, sind regelmäßig bei Gewaltverbrechen nicht bekannt. Das ist auch nicht nötig, die genau zu kennen, um einen Täter identifizieren, überführen und verurteilen zu können.
Man muss nicht wissen, ob der Täter Hanna zunächst angesprochen und sie dann angefallen hat, oder ob er sie hinterrücks angesprungen hat; oder ob er ihr erst die Schulterblätter gebrochen und dann auf den Kopf geschlagen hat oder umgekehrt, um trotzdem davon überzeugt zu sein, dass S.T. der Täter ist.

Es gibt halt einen Unterschied zwischen Spekulation und Rekonstruktion. Das was Ermittler tun ist zu versuchen, aus Fakten Informationen zu rekonstruieren und nicht Ratespielchen abhalten.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

13.03.2024 um 20:45
Zitat von LentoLento schrieb:Es gab zwar eine Person M., die es anders sieht, sie hat den Spruch jedoch ganz anders in Erinnerung als die anderen Anwesenden. Er scheint diese sarkastische Aussage nicht verstanden zu haben und hat sie weiter wahrscheinlich augesponnen bis hin zur vollkommenen Unkenntlichkeit.
Man darf auch nicht vergessen, dass diese Person sich erst nach STs Verhaftung an einen Psychologen wandte.
Mit dem Status als Tatverdächtigen sieht man die Aussage seines Kumpels rückblickend natürlich in einem ganz anderem Kontext.
Er war ja zudem auch noch recht jung, ich glaube erst 16 Jahre alt.


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13.03.2024 um 20:53
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Es gibt halt einen Unterschied zwischen Spekulation und Rekonstruktion. Das was Ermittler tun ist zu versuchen, aus Fakten Informationen zu rekonstruieren und nicht Ratespielchen abhalten.
Leider ist das in Wirklichkeit in manchen Fällen nicht zu trennen. Und genau das ist hier der Fall. Wenn man einen Umweg erst annehmen muss und man kann nicht belegen, dass der Angeklagte diesen Weg gelaufen ist, dann fehlt einer Rekonstruktion in Wirklichkeit die Grundlage. Hätte es wirklich am Opfer DNA-Spuren vom Angeklagten gegeben und weitere Spuren am "Tatort", welche auf ihn als Täter hindeuten, das MUSS er diesen Umweg gelaufen sein. Ohne solche Hinweise bleibt einzig und allein die Möglichkeit bzw. das wie von der StA häufig vormuliert "könnte" übrig. Damit kamm man jedoch nichts beweisen, der Beweis müsste anderweitig erbracht werden.


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