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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.378 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

13.03.2024 um 10:07
Zitat von musikengelmusikengel schrieb:Die beiden Zeuginnen Verena und Lea R. machen mich sprachlos. Beide wissen offenbar nicht mehr genau wann und wo sie genau gewesen sind ? Und so eine Sache mit dem Messer - egal ob im Auto oder vor dem Auto ist doch markant, das behält man sich doch.
Und noch dazu, hat ja zumindestens eine es nicht als lustig empfunden und auch nicht als Spaß aufgefasst. Diese Belästigungen , das lassen sich beide einfach so gefallen ?

Dann kommt noch dazu, dass sie offenbar beide als unglaubwürdig eingestuft werden.
Heißt es nicht - für jeden verständlich - vor Gericht muss man die Wahrheit sagen ?
Also, das ging mir von Anfang an genauso.
Ich könnte mir vorstellen, dass sie hier etwas gelernt haben. Sollten sie je nochmals zu irgendetwas befragt werden, überlegen sie sicherlich vor dem Sprechen.

Und ganz besonders bei Verena dachte ich an eigene Erfahrungen mit "Mädchen" die gerne mal dramatisieren und Geschichten aufhübschen.
Klar, das Messer Richtung Verena war sicher nicht witzig.
Aber ihr Konversationsstil "seh ich so aus, als ob", "Fotos, wie als Beschuldigter in Amerika", "muss jetzt für paar Tage in Haft" - das alles verstehe ich von Weitem nicht so, dass sie nur überfordert war.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

13.03.2024 um 10:38
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Das wurde auch getestet:

fassbinder1925 schrieb am 23.11.2023:
Da sie eben ziemlich gleichmäßig verliefen und auch gleich groß waren, erinnerten diese Wunden nicht an typische Wasserleichen im Gegensatz zu den Meisten Anderen, wie im Gesichtsbereich und am Knie und an den Armen, die mit Treibverletzungen in Einklang zu bringen sind. Weshalb man ein Tötungsdelikt andachte, zum Beispiel mit einem Stein. Dieser sei wohl eine mögliche Tatwaffe, jedoch dann wahrscheinlich der Gleiche und in der selben Hand geführt. Auch mit einem IPhone XR wurde getestet, sowohl mit der Fläche auch als mit der Kante, dies wurde aber schnell verworfen.


Die Hülle hat ja vor allem eine dämpfende Wirkung, diese wäre auch hinderlich solche Verletzungen zu verursachen.
Offensichtlich wies Hannas Handy keine DNA-Spuren aus ihren Kopfverletzungen (evtl. mehr) auf, auch nicht in dem kleinen, offenen Bereich zwischen Display und Rahmen. Ein Rahmenschutz, eine Hülle, muss dann nicht unbedingt mehr mitgedacht werden, es sei denn, er wird vermisst und wäre noch auffindbar in Bärbach oder Prien.

Hannas Handy als mögliches Tatwerkzeug wurde nicht ausgeschlossen und deshalb der Test.

Warum wurde Hannas Handy bzw. generell ein Smartphone als Tatwerkzeug beim Testen "schnell verworfen"?

Grund 1: Kann man/frau mit einem Smartphone keine solche Kopfverletzungen verursachen, im Sinn von "das ist komplett ausgeschlossen"?

Grund 2: Oder besteht für Täter/Täterin das Risiko einer Verstauchung der Hand, durch die mindestens fünf kraftvollen Schläge mit diesem dafür eben unhandlichen Gerät? So dass vielleicht nicht alle Schläge hätten ausgeführt werden können - bzw. unter Schmerzen doch?

Mir ist bekannt, dass Gutachter ergebnisoffen arbeiten. Uns ist bekannt, dass ST keine Verstauchung der Hand aufwies. Hinweise: Er spielte CoC nach dem Joggen, seine Krankschreibung lautete auf "Rücken".


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13.03.2024 um 11:11
Zitat von TrimalchioTrimalchio schrieb:Mich überrascht ja nur noch wenig, aber der Wortlaut der Email zwischen Jaqu und Wolfi hat mich jetzt doch schockiert. Das Urteil war da doch schon längst gesprochen.
Du weißt aber schon, dass das rein gar nichts nutzt, wenn sich diese Zwei einig sind. Das Urteil wird nicht von der Aßbichler allein gefällt, sondern von insgesamt fünf Richtern.

Oder wie es hier ebenfalls angemerkt wurde:
Zitat von Brownie1970Brownie1970 schrieb:Die Überprüfung des Sachverhaltes, der also von "Wolfgang" hier bereits geäußert wurde, obliegt deswegen aber immer noch dem Gericht, welches nicht nur aus Frau Aßbichler besteht.



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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

13.03.2024 um 11:27
Zitat von emzemz schrieb:Trimalchio schrieb:
Mich überrascht ja nur noch wenig, aber der Wortlaut der Email zwischen Jaqu und Wolfi hat mich jetzt doch schockiert. Das Urteil war da doch schon längst gesprochen.


Du weißt aber schon, dass das rein gar nichts nutzt, wenn sich diese Zwei einig sind. Das Urteil wird nicht von der Aßbichler allein gefällt, sondern von insgesamt fünf Richtern.
Es ist das Wort "ihr" (zweite Person Plural) in der Mail vom Staatsanwalt, das darauf verweist, dass nicht nur die Vorsitzende gemeint sein kann.

Siehe unten unterstrichen im Zitat:
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Bericht Plädoyers Teil 2 (Verteidigung)

(...)

Rechtsanwältin Rick erhob sich und sagte, sie möchte erstmal eine Mail zwischen der Vorsitzenden und dem Staatsanwalt vorlesen. Und dann kamen die berühmten Sätze.

Der Staatsanwalt schreibt:

„Hallo Jacqu , der Kollege Jeserer und ich sind letztens noch länger zusammengesessen und sind zu dem Entschluss gekommen, dass wir den selben Sachverhalt wie ihr zugrunde legen." (...)
Übersetzt: Wir, die StA, legen den gleichen Sachverhalt zugrunde wie ihr, die Richter.

Anmerkung: Welche Richter genau und wie viele geht aus der Mail nicht hervor. Mehr als eine Richterin ist gewiss.


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13.03.2024 um 11:32
Ich kann mir kaum vorstellen das S. Nicht wusste das es heutzutage viele Kameras gibt.
Das bedeutet wenn er es war hat er genau vorher auskundschaften müssen wo welche installiert sind um doch nicht irgendwo eingefangen zu werden.


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13.03.2024 um 12:02
Zitat von emzemz schrieb:Du weißt aber schon, dass das rein gar nichts nutzt, wenn sich diese Zwei einig sind. Das Urteil wird nicht von der Aßbichler allein gefällt, sondern von insgesamt fünf Richtern.
Das ist egal. Es reicht, wenn bei einem entscheidenden Richter die Befangenheit zu befürchten war (z.B. festgestellt durch den BGH). Wenn dieser Richter dann an der Entscheidung beteilgt war, wäre dann das Gericht nicht ordentlich besetzt gewesen und das Urteil wäre dann nichtig. Nur bei einem Freispruch wäre dann diese Einigkeit von StA und Aßbichler ohne Bedeutung gewesen.


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13.03.2024 um 12:16
Zitat von Brownie1970Brownie1970 schrieb:Und ganz besonders bei Verena dachte ich an eigene Erfahrungen mit "Mädchen" die gerne mal dramatisieren und Geschichten aufhübschen.
Klar, das Messer Richtung Verena war sicher nicht witzig.
Aber ihr Konversationsstil "seh ich so aus, als ob", "Fotos, wie als Beschuldigter in Amerika", "muss jetzt für paar Tage in Haft" - das alles verstehe ich von Weitem nicht so, dass sie nur überfordert war.
Das sehe ich allerdings auch so. Sie mag sich ganz am Anfang durchaus etwas gebauchpinselt gefühlt haben, dass sie da als wichtige Zeugin vorgeladen wird. Aber das ist sehr schnell in Panik und das Gefühl, da in irgendwas reingezogen worden zu sein, umgeschlagen, das kann man doch in den total aufgelösten Sprachnachrichten deutlich raushören.
Ich stelle es mir nicht besonders witzig vor, von der Polizei persönlich zu Hause für eine zweite Vernehmung abgeholt zu werden.

Sie ist zudem nicht gerade die allerhellste, das steht denke ich fest. Die Aussagen, dass die Polizei ihr angedroht habe, sie sei verdächtig und müsse vielleicht für 3 Tage in U-Haft zeigen ja, wie völlig falsch sie dies Aussagen und Fragen der Ermittler in der Vernehmung verstanden hat. Natürlich war das naiv und ihr hat nie U-Haft gedroht, aber für sie war es halt eine reale Bedrohung.

Sie scheint ja auch irgendein Attest beigebracht zu haben, wohl um weiteren Befragungen zu entgehen. Jedenfalls erkläre ich mir diese Aussage von ihr so:
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 11.01.2024:Verena: "Hää, warum solltest du in U-Haft müssen. Mich können sie nicht mehr verdächtigen, weil sie wissen dass ich psychisch labil bin und mir derStress nicht gut tut. Deswegen sagen die das nicht mehr. Und halt jetzt wer sonst noch (irgendwas unverständliches) Das ist deren Taktik."
Und die Situation vor Gericht muss für sie extrem belastend gewesen sein. Sie wird sich da schon extrem durch die Fragen von Richtern, StA und Verteidigern bedrängt gefühlt haben.
In meinen Augen hat sie nicht böswillig Märchen erzählt. Sie konnte sich einfach nicht mehr richtig erinnern und das Gefühl, in die Ecke gedrängt zu werden, hat dann auch nicht gerade geholfen, dass sie klarer denken konnte.

Man darf auch nicht unterschätzen, was mit einem so jungen Menschen, der vielleicht auch noch außergewöhnlich naiv ist, macht, wenn ein enger Vertrauter (sie kannte S. schon sehr lange, seit der gemeinsamen Schulzeit), plötzlich als Mörder verhaftet wird und sie von alledem nichts mitbekommen hat.

Für mich ist Verena in erster Linie auch ein Opfer dieses Falles. Nicht zu vergleichen mit Hanna, die schließlich ihr ganzes Leben verloren hat. Aber ich denke für Verena hat das ganze Geschehen auch sehr weitreichende Folgen und sie wird daran noch lange zu kauen haben.

Insofern finde ich Frau Aßbichlers Hinweis an den Angklagten:
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 03.11.2023:Die Vorsitzende richtete das Wort an den Angeklagten und meinte es sei jetzt wirklich die letzte Chance und Möglichkeit. Er soll sich überlegen, ob er es der Freundin vllt ersparen will, dass sie durch den Fleischwolf gedreht wird.
in erster Linie mal als eine menschliche Geste und nicht wirklich als einen Versuch, S.T. über einen Trick und durch Vedrängen ein Geständnis zu entlocken.


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Palio ehemaliges Mitglied

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13.03.2024 um 12:29
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Nein, vom M. kommt die Aussage sicher nicht
Okay, danke.

Stimmt es, dass der Staatsanwalt sinngemäß gesagt hat, dass die Laufstrecke am Tatort vorbeiführte?

Es ist doch richtig, dass er im Plädoyer von einem Weiterlaufen über die Schloßbergstraße und den Burgweg ausgeht und nicht von einem Umkehren beim Eiskeller-Parkplatz? Und statt nach Hause zu laufen, geht der StA davon aus, dass ST eine (kleine) Extrarunde lief?

Wenn er im Plädoyer wirklich gesagt hat, dass die Laufstrecke am Tatort vorbeiführte, müsste er das doch kurz begründet haben. Denn eigentlich war ST ja auf dem direkten Weg nach Hause und somit hätte seine Strecke gerade nicht am Tatort vorbeigeführt.


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13.03.2024 um 12:31
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:in erster Linie mal als eine menschliche Geste und nicht wirklich als einen Versuch, S.T. über einen Trick und durch Vedrängen ein Geständnis zu entlocken
Das glaube ich in dem Fall durchaus auch.

Es wurde aber mit den zwei vorherigen Ansprachen etwas zu viel für meinen Geschmack.

Auch da glaube ich nicht, dass das Gericht gehofft hat mit Bedrängen und Tricks ihm um jeden Preis ein Geständnis zu entlocken. Aber ich glaube, dass der Kammer durchaus ein Geständnis recht gekommen wäre, bei der Beweislage.

Die sind ja nicht blöd und kennen die Akten, die haben schon gewusst, dass das eine Überraschung mit diesen Zeugen geben könnte. Insofern wirken die Ansprachen, dass er nun massiv belastet wird und besonders das mit dem Hellseher-Vergleich bzgl. der Tatwaffe doch etwas bemüht.


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13.03.2024 um 12:31
Zitat von LentoLento schrieb:Das ist egal. Es reicht, wenn bei einem entscheidenden Richter die Befangenheit zu befürchten war (z.B. festgestellt durch den BGH). Wenn dieser Richter dann an der Entscheidung beteilgt war, wäre dann das Gericht nicht ordentlich besetzt gewesen und das Urteil wäre dann nichtig. Nur bei einem Freispruch wäre dann diese Einigkeit von StA und Aßbichler ohne Bedeutung gewesen.
Ich verstehe ehrlich gesagt gar sich worüber momentan echauffiert wird, wir haben weder Urteil/Verurteilung, noch eingelegte Rechtsmittel, noch sind wir vor dem BGH.

Das einzige was wir momentan haben ist ein abgelehntes Ablehnungsgesuch.
Die Kammer wird sich schon mehr als einmal Gedanken über ihre Entscheidung gemacht haben, ob das der BGH so sieht (falls es soweit kommt) sehen wir dann.


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13.03.2024 um 12:38
Zitat von PalioPalio schrieb:Es ist doch richtig, dass er im Plädoyer von einem Weiterlaufen über die Schloßbergstraße und den Burgweg ausgeht und nicht von einem Umkehren beim Eiskeller-Parkplatz? Und statt nach Hause zu laufen, geht der StA davon aus, dass ST eine (kleine) Extrarunde lief?

Wenn er im Plädoyer wirklich gesagt hat, dass die Laufstrecke am Tatort vorbeiführte, müsste er das doch kurz begründet haben. Denn eigentlich war ST ja auf dem direkten Weg nach Hause und somit hätte seine Strecke gerade nicht am Tatort vorbeigeführt
Ich muss sagen, dass ich das jetzt nicht mehr so erinnern kann. Auf was beziehst du dich für einen Bericht, vllt wird es dann aufgefrischt.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

13.03.2024 um 12:41
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Ich verstehe ehrlich gesagt gar sich worüber momentan echauffiert wird, wir haben weder Urteil/Verurteilung, noch eingelegte Rechtsmittel, noch sind wir vor dem BGH.
Es geht hier nicht um ein echauffieren, siondern eine rechtliche Klarstellung.

Für ein nichtiges Urteil reicht die Teilnahme eines Richters, bei dem die Besorgnis der Gefangenheit festgetellt wurde/wird.

Ich habe auch noch zusätzlich aufgeführt, dass diese fehlerhafte Besetzung dann egal ist, wenn es zu einem Freispruch kommt. Hierbei muss ich ergänzen, dass das nur deshalb nicht zur Nichtigkeit führen würde, weil weder StA noch Nebenklage einen Antrag bzgl. der Befangenheit gestellt ahtten.
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Die Kammer wird sich schon mehr als einmal Gedanken über ihre Entscheidung gemacht haben, ob das der BGH so sieht (falls es soweit kommt) sehen wir dann.
Leider kennen wird die Begründung nicht, nachvollziehbar ist diese Entscheidung daher aktuell außer für die Prozessbeteiligten für niemanden. Aßbichler hat sie mit der Begründung nicht vorgelesen, da sie im Verfahren weiterkommen wollte. Ich denke, die 1/4 bis 1/2 Stunde hätte sie durchaus noch anhängen können, weil wohl viele nur wegen dieser Begründung vor Ort waren. Transparenz der Justiz ist wohl nicht so in Traunstein gefragt.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

13.03.2024 um 13:02
Zitat von LentoLento schrieb:Es geht hier nicht um ein echauffieren, siondern eine rechtliche Klarstellung.

Für ein nichtiges Urteil reicht die Teilnahme eines Richters, bei dem die Besorgnis der Gefangenheit festgetellt wurde/wird.
Wurde sie aber nicht.
Zitat von LentoLento schrieb:Leider kennen wird die Begründung nicht, nachvollziehbar ist diese Entscheidung daher aktuell außer für die Prozessbeteiligten für niemanden. Aßbichler hat sie mit der Begründung nicht vorgelesen, da sie im Verfahren weiterkommen wollte. Ich denke, die 1/4 bis 1/2 Stunde hätte sie durchaus noch anhängen können, weil wohl viele nur wegen dieser Begründung vor Ort waren. Transparenz der Justiz ist wohl nicht so in Traunstein gefragt.
Diese wurde aber genannt:
Nun haben andere Richter am Landgericht Traunstein – die gesetzlich vorgesehene Vertretungskammer – diesen Antrag geprüft. Sie bewerten die E-Mails ganz anders als die Verteidigung. Demnach hätten sich die Richterin und der Staatsanwalt nicht über ein mögliches Urteil ausgetauscht, sondern lediglich über einen "rechtlichen Hinweis".
Die Vertretungskammer, die über den Befangenheitsantrag entschieden hat, weist darauf hin, dass die Richterin gesetzlich verpflichtet war, diesen Hinweis zu machen. Im E-Mailverkehr zwischen ihr und dem Staatsanwalt sei es genau um diese rechtliche Erörterung gegangen.
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/regional/bayern/br-hanna-prozess-gericht-weist-befangenheitsantrag-zurueck-102.html

Im Endeffekt ist es ja auch nicht die Aufgabe der Justiz jedem Bürger im Land ihrer Entscheidungen Verständlich zu machen.


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13.03.2024 um 13:03
Zitat von LentoLento schrieb:Für ein nichtiges Urteil reicht die Teilnahme eines Richters, bei dem die Besorgnis der Gefangenheit festgetellt wurde/wird.
Du kannst aber doch nicht ständig so tun, als sei das noch nicht überprüft worden. Die Verteidigung hat einen Antrag dazu gestellt, in dem sie begründet hat, warum sie Besorgnis der Befangenheit hegt. So wie wir Frau Rrick verstehen können, dachte sie,

a) Richter und StA haben sich ohne Anwesenheit der Verteidigung zum Fall besprochen

b) die Richter, zumindest Frau Aßbichler, habe sich schon mitten im Prozess eine Meinung zur Schuld des Angeklagten gebildet

Diese Begründung wurde von den Richtern der 2. Jugendkammer geprüft und für nicht stichhalteig empfunden, weswegen der Antrag abgelehnt wurde.

"Besorgnis der Befangenheit" bedeutet eben nicht, dass irgendein Prozessbeteiligter sagt: "Oh, ich mache mir Sorgen, dass Richter XY befangen ist!". Würde das reichen, um einen Richter wegen Befangenheit abzulehnen, würde an den Gerichten doch ständig Richter-Wechsel-Dich gespielt. Eine rein subjektive Besorgnis auf Basis eines Bauchgefühls reicht eben nicht aus.
Die Besorgnis muss vielmehr objektiv und für andere nachvollziehbar begründet werden. Frau Rick mag ja durchaus besorgt gewesen sein, dass die Richter befangen sind. Aber den Richter deswegen abzulehnen muss halt mehr vorliegen, als dass Frau Rick etwas in den falschen Hals bekommen, falsch verstanden und falsch gedeutet hat.

Die im Antrag beschuldigten Richter und der StA müssen dazu eine Stellungnahme abgeben. Wenn sie darin glaubhaft darlegen konnten, auf welches Gespräch sich Fiedler in der Mail bezogt und dass das eben kein Geheimtreffen ohne Verteidigung war und dass Aßbichler darlegen konnte, dass sie noch nicht die gefestigte Meinung gefasst hat, dass S.T. ein Mörder ist, dann ist der Antrag abzulehnen.

Du brauchst also nicht so zu tun, als sei die Befangenheit noch nicht geprüft worden und das würde erst beim BGH geschehen.
Zitat von LentoLento schrieb:Aßbichler hat sie mit der Begründung nicht vorgelesen, da sie im Verfahren weiterkommen wollte. Ich denke, die 1/4 bis 1/2 Stunde hätte sie durchaus noch anhängen können, weil wohl viele nur wegen dieser Begründung vor Ort waren. Transparenz der Justiz ist wohl nicht so in Traunstein gefragt.
Die Verhandlung über den Befangenheitsantrag war nicht öffentlich. Deshalb ist auch die Urteilsbegründung nicht öffentlich. Das hat also nichts damit zu tun, dass die Richterin sich nicht die Zeit nehmen wollte, das vorzulesen. Es gehörte schlichtweg nicht dahin und die Öffentlichkeit hat kein Recht darauf, diese Informationen zu bekommen.


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13.03.2024 um 13:04
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:Prüfung ihrer Kontakte, hoffentlich nicht nur via ihrem Handy.
Hoffentlich fand auch vor Ort am Studienort ein Check ihres Zimmers/Appartements und ihres Uni-Spindes statt, plus persönliche Gespräche mit ihrem dortigen Freundeskreis und anderen aus dem dortigen, sozialen Umfeld.

Weißt du dazu mehr @fassbender123, was der Ermittler im Gericht dazu berichtet hat?
Passt jetzt nicht zum Thema, aber dieses Ansprechen hab ich übersehen.

Explizit Rumänien wurde nicht erwähnt, nur generell Leute aus dem Umfeld. Ob dort welche auch vom Studium waren kann ich nicht sagen.


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13.03.2024 um 13:05
Zitat von LentoLento schrieb:emz schrieb:
Du weißt aber schon, dass das rein gar nichts nutzt, wenn sich diese Zwei einig sind. Das Urteil wird nicht von der Aßbichler allein gefällt, sondern von insgesamt fünf Richtern.


Das ist egal. Es reicht, wenn bei einem entscheidenden Richter die Befangenheit zu befürchten war (z.B. festgestellt durch den BGH). Wenn dieser Richter dann an der Entscheidung beteilgt war, wäre dann das Gericht nicht ordentlich besetzt gewesen und das Urteil wäre dann nichtig. Nur bei einem Freispruch wäre dann diese Einigkeit von StA und Aßbichler ohne Bedeutung gewesen.
Eine Verständnisfrage an @Lento :

Meiner Erinnerung nach galt der Befangenheitsantrag von RAin Rick der gesamten Kammer bzw. allen Berufsrichtern.

Wäre ein Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende allein nicht "griffiger" gewesen, deiner Info folgend?


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13.03.2024 um 13:15
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Aber den Richter deswegen abzulehnen muss halt mehr vorliegen, als dass Frau Rick etwas in den falschen Hals bekommen, falsch verstanden und falsch gedeutet hat.
Wobei, dass man es in diesen Hals bekommen kann, finde ich kann man nicht so übel nehmen. Die Worte waren nicht gerade vorsichtig oder Differenziert gewählt.

Ich glaube es zwar nicht unbedingt, zumal man es dann wahrscheinlich wirklich nicht zu den Akten legt, aber es könnte so verstanden werden, als hätten sich sich über den ganzen Sachverhalt ausgetauscht.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:öffentlich. Das hat also nichts damit zu tun, dass die Richterin sich nicht die Zeit nehmen wollte, das vorzulesen. Es gehörte schlichtweg nicht dahin und die Öffentlichkeit hat kein Recht darauf, diese Informationen zu bekommen
Das kann man so oder so sehen. Es ist richtig, dass man es nicht öffentlich machen muss und sie hat ja gesagt, nachdem es eingeführt wurde kann man es öffentlich machen. Deshalb durfte ja dann z. B. auch Frau Rick die gesamte Mail vorlesen und hätte auch die Begründung verlesen dürfen.

Sie hätte es natürlich schon vorher einführen können und dann von selbst nochmal verlesen, bevor die Plädoyers gehalten werden.

So werden wir aber nie die Begründung erfahren, und hätten auch nie die gesamte Mail erfahren, wenn Rick sie nicht wieder vorgelesen hätte, genauso wie eben bei der Anklage von M.

Hat die Öffentlichkeit ein Recht darauf ? Nein.

Wollte sich das Gericht vor Drücken? Glaube ich nicht mal.

Hätte es das Gericht aber öffentlich machen können und damit vllt einen guten und transparenten Eindruck hinterlassen? Ich glaube durchaus.


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13.03.2024 um 13:28
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:obei, dass man es in diesen Hals bekommen kann, finde ich kann man nicht so übel nehmen. Die Worte waren nicht gerade vorsichtig oder Differenziert gewählt.

Ich glaube es zwar nicht unbedingt, zumal man es dann wahrscheinlich wirklich nicht zu den Akten legt, aber es könnte so verstanden werden, als hätten sich sich über den ganzen Sachverhalt ausgetauscht.
Natürlich kann man das nicht übel nehmen.
Es war ja auch ihr Recht bzw. das Recht ihres Mandanten, die Befangenheit prüfen zu lassen.

Das ist jetzt geprüft worden und natürlich ist es ihr Recht bzw. das Recht ihres Mandanten, dass noch mal durch den BGH prüfen zu lassen.

Das bestreite ich überhaupt nicht. Aber es reicht weder für die 2. Kammer noch für den BGH, dass Frau Rick BESORGT ist, dass die Richter befangen sind, wenn diese Besorgnis auf einem Missverständnis oder einer Fehlinterpretation beruht.
@Lento pocht halt immer daraus rum, dass schon die "Besorgnis der Befangenheit" ausreicht, damit ein Richter nicht mehr weiter am Prozess teilnehmen darf. Aber diese Besorgnis muss halt objektiv nachvollziehbar begründet sein. Nur weil Frau Rick denkt, es habe ein Gespräch gegeben, sind die Richter eben nicht befangen, wenn es tatsächlich keins gegeben hat.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Deshalb durfte ja dann z. B. auch Frau Rick die gesamte Mail vorlesen und hätte auch die Begründung verlesen dürfen.
Sie wird schon wissen, warum die die Begründung nicht verlesen hat.
Ich verstehe überhaupt nicht, was dieser Auftritt sollte. Was sollte das dem Angeklagten im Plädoyer bringen?!
Baumgärtl hat sich in meinen Augen direkt danach ja auch davon distanziert, in dem der darum gebeten hat, zu bedenken, dass die 3 Verteidiger 3 individuelle Personen nicht nicht einfach zusammen "die Verteidigung" sind.


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13.03.2024 um 13:35
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Im Endeffekt ist es ja auch nicht die Aufgabe der Justiz jedem Bürger im Land ihrer Entscheidungen Verständlich zu machen.
Sich verständlich machen ist ja auch nur sinnvoll, wenn man verstanden werden kann.

Ich denke, man darf heute davon ausgehen, dass mehr Menschen als z. B. in den 70ern erklärenden Erläuterungen der Justiz folgen können (bessere Bildung) und wollen (true crime hype). Deshalb empfinde ich so: Es gibt immer noch was zu tun - auch in Sachen Transparenz.

Persönlich war mir zum Beispiel nicht verständlich, warum mir die Geschäftsstelle der Kammer mitteilte: "Ob und zur Revision können wir Ihnen aus Datenschutz keine Auskunft erteilen."
Als Schöffin musste ich mitwirken am Urteil; ob dies vom Angeklagten akzeptiert wurde, darf ich nicht erfahren?

N. B.: Eine schriftliche Ausfertigung des Urteils erhalte ich als Schöffin auch nicht. Die Anklageschrift aber schon, mal mit mal ohne Zeugenliste.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

13.03.2024 um 13:53
Ich noch eine Info gefunden, die ich mir nicht richtig erklären kann.

Es geht um den Prozesstag am 12.Dezember 23, an dem es u.a. um die Auswertung von Fotos von Ü-Kameras in Aschau ging. Dort ist folgende Info zu finden:
14.55 Uhr: Nun geht es um die Kameras des Kampenwandparkplatzes, nachdem der Forensiker erklärt, warum die Kameras eines Geschäfts und der Tankstelle “Boxenstopp” irrelevant für die Nachvollziehung des Weges sind. “Eine war defekt und bei der Tankstelle wäre er außerhalb des Blickfeldes gelaufen”, erklärt er.

14.59 Uhr: Zwei der drei Kameras dort sind eher nicht relevant, nämlich die des Kassenautomaten und die bei der Schranke. Die andere Kamera zeichnet im Hintergrund den Bärbach auf, in dem Hanna gefunden wurde. Das Problem: Direkt vor der Kamera war am Tattag ein Spinnennetz – zudem löste Regen die Kamera ebenfalls aus.

15.03 Uhr: Quintessenz der Betrachtung der Kameras vom Kampenwandparkplatz ist, dass man nichts sieht. Außer dem Jogger, der mutmaßlich der Angeklagte ist, ist nichts zu sehen. Keine Fragen – eigentlich. Dann kommt Anwältin Rick doch noch einmal und fragt nach einem speziellen Weg. Richterin Aßbichler greift ein und hilft.
Quelle: https://m.focus.de/panorama/mordprozess-hanna-im-ticker-dann-entbrennt-im-gericht-eine-uhrzeit-diskussion-wir-koennen-ja-nicht-rechnen_id_259497387.html

Diese Kamera steht ja offenbar irgendwo auf dem Kampenwandparkplatz und filmt in Richtung Bärbach, der von Süden kommend dann am westlichen Rand des Parkplatzes in nördliche Richtung fließt.
Wie kann auf dieser Kamera der Jogger zu sehen sein?

Zu Kampenwandstraße hin stehen zunächst Büsche, dann kommt der Bärbach und dann die Häuser an der Kampenwandstraße. Der Abstand vom äußeren Rand des Parkplatzes zur Kampenwandstraße beträgt überall mind. ca. 60 oder mehr Meter. Die Kamera kann meiner Meinung nach deshalb nicht den Jogger erfasst haben, wie er auf der Kampenwandstraße entlang lief.
Wo ist S.T. also langgelaufen, damit er von der Kamera aufgezeichnet wurde?


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