Hanna W. tot aus der Prien geborgen
15.03.2024 um 23:08Palio schrieb:Ich glaube, du möchtest einfach nur erschüttert sein. Wenn du ihr mal genau zuhörst, dann würdest du erkennen, dass sie das erklärt und macht, was mit in dubio pro reo gemeint ist: Sie entscheidet im Zweifel, also bei unzureichender Beweislage, für den Angeklagten und gegen ihre Überzeugung. Dabei ist es egal, ob sie persönlich meint, die Schuldfrage sei offen, ob sie persönlich den Angeklagten für definitiv schuldig hält oder für unschuldig. Sie als Richterin muss nur objektiv die Beweislage beurteilen können und den Fall nicht so „hindrehen“, dass er zu ihrer Überzeugung passt.Genau, sie stellt dar, dass Richter nicht bloße emotionsgeschüttelte Wesen sind, bei denen der Verstand regelmäßig aussetzt, wie sich das einige offenbar gar nicht anders vorstellen können.
Hier wurde vermutet, dass die Richter - stellvertretend muss dafür anscheinend immer Aßbichler herhalten - der Verteidigung von ST deshalb nicht genau zugehört würde, weil Rick sich eventuell bei der Kammer „unbeliebt“ gemacht haben könnte.
Aha, schon wieder der/die emotionsgeschüttelten Richter/innen. Als wenn diese immer nur Anwälten zuhören würden, denen ihre Sympathie gehört. Und komplett den Angeklagten oder Kläger und Beklagte vergessen, um den es schließlich entscheidend geht, nicht um deren Anwälte.
cododerdritte schrieb:Der Fall ist aber doch gar nicht zum BGH gelangt, weil der Angeklagte frei gesprochen wurde. Jetzt regst Du Dich hier ernsthaft auf, dass er frei gesprochen wurde und unterstellst der Richterin, sie haben das nur getan, weil sie Angst hatte, der BGH würde ihr das Urteil kassieren?!Verstehe ich jetzt auch nicht, was es in so einer Konstellation zu bekritteln gibt. Soll ein Richter, wenn er freispricht, immer einhundertprozentig von der Unschuld des Freigesprochenen überzeugt sein? Es gibt aber nun mal Fälle, und denen die Beweislage für eine Verurteilung nicht ausreicht und deshalb Freispruch erfolgt. Auch wenn das Gericht meint, mit dem Angeklagten den Richtigen gehabt zu haben.
Frau Aßbichler sagt doch nur, dass sie nach geltendem Recht gehandelt hat. Es gab juristische Zweifel an der Schuld, also ist der Angeklagte freigesprochen worden.
Die Parallele dazu sind Fälle, in denen die StA nicht anklagt, weil es für eine Anklage nicht reicht, obwohl die Ermittler der Meinung sind, mit dem Beschuldigten den mutmaßlichen Täter zu haben. Würde man mal einen Staatsanwalt interviewen, könnte der wohl aus seinem reichhaltigen Erfahrungsschatz auch solche Fälle schildern.